Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebliche Übung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Sonderzuwendungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld)

Tz. 770 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wie bei anderen Arbeitnehmern ist bei Ges-GF die Zahlung von Sonderzuwendungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld üblich. Allerdings müssen natürlich auch diese Vergütungen bei der Beurteilung der Angemessenheit der Gesamtausstattung der GF-Bezüge einbezogen werden; s Tz 383ff. Zur Abgeltung eines Urlaubsanspruch s Tz 836ff. Tz. 771 Stand: EL 94...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (d) Abweichungen durch TV gem. § 14 Abs. 2 S. 3 und S. 4 TzBfG

Rz. 149 Durch TV darf obgleich des "oder" in § 14 Abs. 2 S. 3 TzBfG sowohl von der Anzahl der Verlängerungen als auch der Höchstdauer der Befristung nach § 14 Abs. 2 S. 3 TzBfG i.V.m. § 22 Abs. 1 TzBfG auch zulasten des Arbeitnehmers abgewichen werden.[474] Jedoch unterliegt diese Abweichungsbefugnis verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Beschränkungen.[475] Grenze is...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Besserstellungsvereinbarungen, § 7

Rz. 593 In einigen Unternehmen bestehen Vereinbarungen über Leistungen für die Leiharbeitnehmer (sogenannte Besserstellungsvereinbarungen). Darin sind üblicherweise Regelungen enthalten, die bestimmte Zulagen für Leiharbeitnehmer oder die stufenweise Anpassung ihres Gehaltes an das Entgeltniveau im Kundenbetrieb vorsehen. Nach den Branchenzuschlagstarifverträgen sind nur Bet...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 3 Prozessrecht / cc) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 197 Die Revisionsgründe müssen in der Revisionsbegründung enthalten sein. Ein Verweis auf andere Schriftstücke, etwa außergerichtliche Korrespondenz oder Gutachten, reicht regelmäßig nicht aus. Wurde die Revision auf die Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen, genügt die Bezugnahme hierauf (§ 551 Abs. 3 S. 2 ZPO). Hat zunächst beim BAG ein Prozesskostenhilfeverfahren statt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.3 Zeitpunkt der Passivierung ("wirtschaftliche Verursachung")

Rz. 498 Da in der zu passivierenden Verbindlichkeit die Vermögensminderung zum Ausdruck kommen soll, ist sie zu passivieren, sobald die Vermögensminderung wirtschaftlich verursacht ist. Wirtschaftlich verursacht ist eine Belastung, wenn sie dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr zuzuordnen ist (Rz. 352).[1] Dabei ist zwischen rechtlich bereits entstandenen (und noch bestehenden), ...mehr

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BGM in Großunternehmen und ... / 5 Best Practice in einem ausgezeichneten Konzern

Im Folgenden wird ein Programm der Firma Pilkington, einem der größten Hersteller von Glasprodukten für die Bau- und Fahrzeugbranche vorgestellt. Der Konzern beschäftigt weltweit 27.000 Mitarbeiter, davon rund 2.500 an mehreren Standorten in Deutschland und ca. 540 am Produktionsstandort Weiherhammer in der Oberpfalz. Pilkington wurde für das Projekt "Ganzheitliche Lösungen ...mehr

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Erste Hilfe / 3.4.1.5 Defibrillation

I. d. R. findet dann eine Erstversorgung mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung statt, um dem Körper des Betroffenen durch die Atemspende Sauerstoff zuzuführen und einen künstlichen Blutkreislauf zu etablieren. Die Effizienz der Wiederbelebungsmaßnahmen kann jedoch bei bestimmten Notfallbildern durch den Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED) gesteigert werd...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.3.1 Arten der Zusage

Rz. 316 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer hat in den Abschlüssen vieler Unternehmen besondere Relevanz, da sie zumeist den betragsmäßig bedeutendsten Posten der Passivseite darstellt. Es ergeben sich wesentliche bilanzielle und bilanzpolitische Effekte aus der Wahl der Art des Versorgungsplans bzw. der Art der Leistungsverpflichtung ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.1 Begriff der Altersversorgungsverpflichtung

Rz. 267 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. §§ 246 Abs. 1, 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, und so auch für ungewisse Altersversorgungsverpflichtungen – vorbehaltlich Art. 28 EGHGB –, bilanziell anzusetzen[1] und gem. § 266 Abs. 3 B. 1. HGB als Rückstellungen für Pensionen auszuweisen. Pensionsrückstellungen dienen der bilanziellen Vorsorge für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Evakuierungsübung / 2.3 Planung

Wenn bis dahin noch gar keine oder schon sehr lange keine Evakuierungsübung mehr stattgefunden hat, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Vorbereitung und Durchführung einer angekündigten Übung, Auswertung, ggf. Nachbesserungen im Notfallkonzept, weitere Übungen teil- oder unangekündigt. Achtung Unangekündigte Übungen Zwar besteht bisweilen die Vorstellung, mit einer spontanen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.2 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Rz. 7 Der Anspruchsberechtigte muss auf Grund eines subjektiven, persönlichen Leistungshindernisses an der Dienstleistung bzw. Arbeitsleistung verhindert sein. Als persönliche Verhinderungsgründe sind insbesondere familiäre Ereignisse anerkannt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung gegeben, wenn dem Arbeitnehmer die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Günstigkeitsprinzip / 3 Grenzen

Einschränkungen des Günstigkeitsprinzips ergeben sich durch zweiseitig zwingende gesetzliche Regelungen, von denen auch durch günstigere Regelungen nicht abgewichen werden darf. Individualvertragliche Ansprüche sind durch das Günstigkeitsprinzip nicht geschützt, wenn sie von vornherein unter den Vorbehalt einer entsprechenden Kollektivvereinbarung gestellt werden. § 4 Abs. 3...mehr

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Benefits: Arbeitsrechtliche... / 2.3 Risiko betriebliche Übung

Die Gesamtzusage ist abzugrenzen von der betrieblichen Übung. Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung und Gewährung bestimmter Leistungen des Arbeitgebers, aus denen die Mitarbeiter schließen können, dass ihnen die gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen. So auch die ständige Rechtsprechung des B...mehr

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Benefits: Arbeitsrechtliche... / 3 Änderung oder Aufhebung von Benefits

Ob und wie ein Benefit geändert oder aufgehoben werden kann, hängt davon ab, wie er eingeführt wurde. Bei einer Einführung mittels einer Klausel im Arbeitsvertrag kann der Benefit mittels einer Änderungskündigung geändert oder entzogen werden. Bei einem Anspruch des Arbeitnehmers, dessen Grundlage in einer Betriebsvereinbarung festgehalten wurde, muss die Betriebsvereinbarun...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 132 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Anordnung [Rdn 1862]

Rdn 1863 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1850. Rdn 1864 1. Die Anordnungspflicht besteht für jeden Einzelfall. ☆ Fehlt jegliche Anordnung, ist die gleichwohl bewirkte Zustellung unwirksam (BGH StV 1986, 89; NJW 2014, 1686).unwirksam (BGH StV 1986, 89; NJW 2014, 1686). Rdn 1865 Eine Heilung tritt nicht über §...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.1.1 Tarifvorrang

Rz. 181a Gegenüber dem Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG besteht – wie gegenüber allen anderen Mitbestimmungsrechten in sozialen Angelegenheiten – auch der Vorrang von Gesetzen und Tarifverträgen. Bei Tarifverträgen kommt es alleine auf die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an. Ob Arbeitnehmer tarifgebunden sind, ist unerheblich.[1] Bislang wurde angenommen, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Verhältnis zu § 77 Abs. 3 BetrVG

Rz. 39 Umstritten war das Verhältnis zwischen § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG und § 77 Abs. 3 BetrVG. Das Bundesarbeitsgericht vertritt dazu die sogenannte Vorrangtheorie. Danach schließt § 77 Abs. 3 BetrVG Betriebsvereinbarungen nur in Angelegenheiten aus, in denen dem Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zusteht. Soweit es aber um die in § 87 Abs. 1 Satz 1 Nr....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Die mit dem Betriebsrat verabredete Betriebsvereinbarung gilt räumlich für den Betrieb, in dem dieser gewählt wurde. Betriebsvereinbarungen für den Hauptbetrieb gelten auch nicht für einen Betriebsteil, der wegen seiner Eigenständigkeit oder weiten Entfernung als eigenständiger Betrieb gilt. Dies gilt auch dann, wenn für diesen Betriebsteil kein eigener Betriebsrat ge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7.1 Unmittelbare und zwingende Wirkung

Rz. 26 Betriebsvereinbarungen wirken unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis ein. Es bedarf keinerlei Umsetzung in den Arbeitsvertrag. Dies gilt auch für Betriebsvereinbarungen, die den Arbeitnehmern Pflichten auferlegen. Praxis-Beispiel Eine Betriebsvereinbarung sieht ein Rauchverbot in bestimmten Bereichen des Betriebs vor. Die Arbeitnehmer müssen sich daran halten, auch wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.2.2 Unternehmensweite Prämien

Im Gegensatz dazu kann der Arbeitgeber auch unternehmensweite Prämien auszahlen. Hierzu kann der Arbeitgeber ein bestimmtes nachhaltiges Handeln insgesamt belohnen. Möglich ist dabei auch, nachhaltiges Handeln der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit zu unterstützen. Hierin liegt keine unzulässige Regelung des privaten Verhaltens der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abweichungen in Ausnahmefällen

Rn. 116 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Grds. ist davon auszugehen, dass auf Produktion, Vertrieb und Verwaltung entfallende "operative Zinsen" (abgegrenzt von den Finanzierungszinsen) und "Kosten- bzw. Betriebsteuern" (abgegrenzt von den "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag") auch in einer funktionsorientierten GuV aufgrund der diesbezüglichen Identität der GuV-Schemata des § 27...mehr

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Geschenke und Zuwendungen i... / 1.2.1 Betriebliche Übung

Die betriebliche Übung kann Grundlage von Entgeltansprüchen sein. Hierunter versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen durch den Arbeitgeber, aus denen der Arbeitnehmer herleiten darf, der Arbeitgeber gewähre eine solche Leistung auf Dauer.[1] Aus diesem als Willenserklärung zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das die Arbeitnehmer stillschweig...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 1.3 Betriebliche Übung und Schriftformklausel

Problematisch ist die Situation, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag für Vertragsänderungen die Schriftform vorgesehen haben. Ein konkludenter Verzicht auf Zugang einer Annahmeerklärung ist zwar auch bei Rechtsgeschäften, die der Schriftform unterliegen, möglich, sofern nicht gerade der mit dem Schriftformerfordernis verfolgte Zweck einen Zugang der Annahmeer...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 1.5 Geänderte betriebliche Übung

Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG konnte eine betriebliche Übung durch eine geänderte betriebliche Übung beendet werden.[1] Der 10. Senat hat dies bei Gratifikationszahlungen dann angenommen, wenn der Arbeitgeber erklärt hat, die Zahlung der Gratifikation sei eine freiwillige Leistung, auf die zukünftig kein Rechtsanspruch bestehe, und die Arbeitnehmer der neuen Handh...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / Zusammenfassung

Überblick Durch eine betriebliche Übung können Ansprüche auf Leistungen entstehen, die vom Arbeitgeber ursprünglich freiwillig ohne Rechtspflicht gewährt wurden. Dies gilt insbesondere bei Weihnachtsgratifikationen, aber z. B. auch bei Freistellungen an bestimmten Tagen, bei der Anpassung von Versorgungsbezügen oder bei einmaligen Leistungen wie Jubiläumszuwendungen. Durch e...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 1.1 Definition

Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden.[1] Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2 Anwendungsbereiche

Gegenstand einer betrieblichen Übung kann jede Leistung oder Vergünstigung sein, die arbeitsvertraglich in einer allgemeinen Form geregelt werden kann.[1] Jede Arbeitsvertragsbedingung kann damit durch betriebliche Übung Bestandteil des Arbeitsverhältnisses werden. 2.1 Gratifikationen[1] Durch die vorbehaltlose Gewährung einer Gratifikation (z. B. Weihnachtsgeld) in drei aufei...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.4 Betriebsrente/Versorgungsanwartschaften

Auch Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung können durch betriebliche Übung begründet werden. Im Bereich des Betriebsrentenrechts ist die betriebliche Übung als Rechtsquelle vom Gesetzgeber ausdrücklich anerkannt. Nach § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG steht der Verpflichtung aus einer ausdrücklichen Versorgungszusage einer auf betrieblicher Übung beruhenden Versorgungsverpfli...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.8 Tarifvertrag

Tarifvertragliche Regelungen können auch aufgrund stillschweigender Bezugnahme, z. B. durch betriebliche Übung, auf das Arbeitsverhältnis von Außenseitern anzuwenden sein.[1] Die hiergegen unter Hinweis auf das Schriftformgebot des § 1 Abs. 2 TVG erhobenen Bedenken teilt das BAG nicht.[2] Dabei spricht es für eine umfassende Bezugnahme, wenn sich bei der Durchführung des Arb...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.3 Lohn-/Gehaltserhöhungen/Zulagen

Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern wiederholt eine Erhöhung der Löhne und Gehälter, kann eine betriebliche Übung selbst bei über Jahre gleichbleibender Gehaltserhöhungspraxis nur entstehen, wenn deutliche Anhaltspunkte in seinem Verhalten dafür sprechen, er wolle die Erhöhungen auch ohne Bestehen einer Verpflichtung künftig, d. h. auf Dauer vornehmen.[1] Denn ein n...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.7 Neueinstellung und Betriebsübernahme

Eine im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende betriebliche Übung findet auch zugunsten von neuen Arbeitnehmern Anwendung, es sei denn der Anspruch wurde vertraglich ausgeschlossen.[1] Gegenüber neuen Arbeitnehmern kann eine begünstigende betriebliche Übung durch eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers bei Vertragsschluss beseitigt werden.[2] Wichtig Betriebsübergang Ei...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.9 Abändernde Betriebsvereinbarung

Ansprüche, die durch eine betriebliche Übung begründet wurden, können nachträglich, soweit sie nicht unter einem Vorbehalt erbracht wurden, nur mit den allgemeinen vertragsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (einvernehmliche Vertragsänderung, Änderungskündigung) verändert werden. Ein Anspruch aus betrieblicher Übung wird von einer für den Arbeitnehmer günstigeren Betriebsver...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.5 Einmalleistungen/Jubiläumszuwendungen

Eine Bindung des Arbeitgebers durch betriebliche Übung kann auch bezüglich Einmalleistungen entstehen.[1] Bei Jubiläumszuwendungen sind als Bezugsperiode nur Zeiträume zu betrachten, in denen sie tatsächlich vom Arbeitgeber erbracht wurden. Jahre, in denen eine Jubiläumszuwendung weder anfiel, noch gezahlt wurde, können weder zugunsten noch zulasten berücksichtigt werden. Es...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.6 Öffentlicher Dienst

Die dargestellten Grundsätze der betrieblichen Übung gelten nach der Rechtsprechung des BAG für die Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Dienstes nicht uneingeschränkt. Dort kann ein Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres aus der mehrmaligen Gewährung einer Vergünstigung auf einen entsprechenden Bindungswillen des Arbeitgebers schließen. Das hat seinen Grund darin, dass die durch ...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 1.2 Abgrenzung zur Gesamtzusage

Davon zu unterscheiden ist die Gesamtzusage. Eine Gesamtzusage liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einseitig bekannt gibt, dass er jedem Arbeitnehmer, der die von ihm abstrakt festgelegten Voraussetzungen erfüllt, eine bestimmte Leistung gewährt. Dabei handelt es sich um eine nicht notwendig an einzelne Arbeitnehmer, sondern an die Belegschaft als Ganzes gerichtete Willenserklär...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.1 Gratifikationen

Durch die vorbehaltlose Gewährung einer Gratifikation (z. B. Weihnachtsgeld) in drei aufeinanderfolgenden Jahren entsteht ein Anspruch des Arbeitnehmers aus betrieblicher Übung.[2] Dieser Anspruch kann (nachträglich) nur noch durch Kündigung oder vertragliche Abrede unter Vorbehalt gestellt, verschlechtert oder beseitigt werden. Eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Kündigung und betriebl... / 3. Betriebliche Übung, Gleichbehandlung

Rz. 25 Neben den vertraglichen Rechtsbegründungsmöglichkeiten ergeben sich Versorgungsanwartschaften auch nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung [16] oder aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung.[17] Die Fragen der Gleichbehandlung betreffen nahezu alle möglichen Fallkonstellationen, meist geschlechtsbezogen oder vollzeit- und teilzeitbezogen. Gebote der Gleichbeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / III. Gegenstand der Kündigung

Rz. 39 Die ordentliche Kündigung richtet sich auf die Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Wahrung der Kündigungsfrist. Rz. 40 Hiervon abzugrenzen ist eine Teilkündigung. Hierunter ist eine Willenserklärung zu verstehen, mit der der Kündigende einzelne Vertragsbedingungen bei Aufrechterhaltung des Vertrages im Übrigen gegen den Willen der anderen Vertragspart...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 3. Hinweis des Arbeitgebers (Angebot)

Rz. 19 § 1a KSchG setzt voraus, dass der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung darauf hinweist, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann und sich entweder auf § 1a KSchG beruft oder eine der Berechnung nach § 1a KSchG entsprechende Abfindung anbietet. R...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidität: Rollierende Fin... / 6.2 Erstellen der Originalplanung

Die eigentliche Planungsarbeit beginnt mit dem Arbeitsblatt Originalplanung. Arbeitsblatt Originalplanung Das Arbeitsblatt Originalplanung ist der Ausgangspunkt für die rollierende Überarbeitung einschließlich der bereits geschilderten Fortschreibung in das Folgejahr. In diesem Arbeitsblatt werden alle Ein- und Auszahlungen des Unternehmens erstmalig für einen Zeitraum von 12 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 12. Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Rz. 89 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Urlaubsgeld eines beherrschenden GesGf (> Rz 41) ist ohne Vereinbarung vor Beginn des maßgebenden Wirtschaftsjahres eine vGA (BFH 166, 545 = BStBl 1992 II, 434). Wird das Urlaubsgeld erst im Laufe des Wirtschaftsjahres vereinbart, ist es insoweit vGA, als es anteilig auf den bereits abgelaufenen Teil des Wirtschaftsjahres entfällt (BFH 113, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.2 Prüfung der Zuordnung von Auslandsverlusten – Verrechnungspreisfragen bei Anlaufverlusten

Auslandsverluste entstehen häufig in einer Anlaufverlustphase beim Einstieg in einen ausländischen Markt oder bei der Verteidigung eines ausländischen Marktes. Bei der steuerlichen Beurteilung einer ausländischen Vertriebseinheit (Vertriebsgesellschaft oder Vertriebsbetriebsstätte) ist vorab zu prüfen, ob nicht das deutsche Stammhaus bzw. Mutterunternehmen entsprechende Koste...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.1.3 Arbeitszeit

Als Arbeitszeit wird die Zeitspanne bezeichnet, während der der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss, um die ihm vertraglich obliegende Leistungspflicht zu erfüllen. Folglich geht es um die Lage der Arbeitszeit.[1] Die wöchentliche Dauer ist bereits durch den Arbeitsvertrag, gegebenenfalls unter Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, geregelt. Zur Lage der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 AGB-Kontrolle / 5. Gesamtzusage und Betriebliche Übung

Rz. 14 Da es für die Frage der Kontrollfähigkeit einer Regelung nicht entscheidend darauf ankommt, wie diese abgeschlossen wird, können auch Vertragsänderungen oder -ergänzungen durch Gesamtzusage der Inhaltskontrolle unterliegen.[25] Den obigen Ausführungen zu Aktienoptionsplänen entsprechend kann dies auch dann gelten, wenn die Gesamtzusage nicht von der Gesellschaft, zu d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Verhinderung betrieblicher Übung

Rz. 308 Ein anderes Motiv für die Aufnahme einer Schriftformklausel in einen Arbeitsvertrag ist oftmals der Wunsch des Klauselverwenders, das Entstehen von Ansprüchen aus betrieblicher Übung zu verhindern. Das BAG ist in der Vergangenheit verschiedentlich davon ausgegangen, dass eine Schriftformklausel durchaus geeignet sein kann, spätere Vertragsänderungen durch betrieblich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 AGB-Kontrolle / 5. Schriftformklauseln und Vorrang der Individualvereinbarung

Rz. 79 Zweifelhaft erscheint der gesetzlich angeordnete Vorrang individueller Vereinbarungen dann, wenn im (Formular-)Arbeitsvertrag eine einfache oder sogar einer doppelte, qualifizierte Schriftformklausel enthalten ist. Eine einfache Schriftformklausel sieht zunächst nur vor, dass etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Arbeitsvertrags in schriftlicher Form vereinbart werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 300 Muster 3.51: Schriftform Muster 3.51: Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für eine Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Dies bedeutet auch, dass keine Ansprüche durch eine betriebliche Übung b...mehr