Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

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Hausordnung im Wohnungseige... / 3.6 Vertrauensschutz

Bei jeder Abänderung eines bestandskräftigen Beschlusses oder einer richterlichen Entscheidung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG sind die Rechte der Eigentümer zu beachten, die auf die Gültigkeit des bestehenden Beschlusses vertrauen und deswegen etwa Vermögensdispositionen getroffen haben. Praxis-Beispiel Hundehaltungsverbot Ein Eigentümer schafft sich einen Hund an. Beschließen di... mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.9.2 Teileigentum

Die Ausübung der Prostitution oder der Bordellbetrieb in Räumen des Teileigentums wird ebenso größtenteils unter Hinweis auf die Sittenwidrigkeit für unzulässig gehalten.[1] Anderer Ansicht sind Obergerichte[2] für den Fall der Prostitution in einer Wohnungseigentumsanlage, in der die gewerbliche Nutzung zulässig ist. Wird die Prostitution in einer atypischen Wohnanlage ausg... mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.1 Tierhaltung

Verbot der Tierhaltung Ein generelles Haustierhaltungsverbot kann nicht beschlossen werden, es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vereinbarung.[1] Allerdings kann durch einen unangefochtenen Mehrheitsbeschluss die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verboten werden, obwohl es auch hierfür einer Vereinbarung bedarf.[2] § 19 Abs. 1 WEG verleiht den Wohnungseigentümern d... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Antrag

Rz. 36 Das Wahlrecht ist durch Antrag auszuüben. Richtiger Antragsadressat ist grds. das für die ESt- bzw. KSt-Besteuerung des jeweiligen Anteilseigners zuständige FA.[1] Gehören untergehende Anteile zum Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft, muss der Anteilseigner den Antrag beim für die Mitunternehmerschaft zuständigen FA stellen.[2] Dort ist der Antrag auc... mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.5 Steuerliches Einlagekonto

Fraglich ist, ob ein Gesellschafter den Feststellungsbescheid über das steuerliche Einlagekonto gemäß § 27 KStG selbst anfechten kann – die sog. Drittanfechtung. Da die Daten zum steuerlichen Einlagekonto in der Praxis oftmals der Höhe nach fehlerhaft erklärt und festgestellt worden sind, hätte dies den Vorteil, dass eine Drittanfechtung mangels Bekanntgabe des Feststellungs... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.4 Abgabeform und -frist, Änderungen, Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 45 Die steuerliche Schlussbilanz ist dem FA in elektronischer Form (§ 5b EStG) zu übermitteln.[1] Eine gesetzliche Grundlage hierfür existierte bislang nicht. Insbes. erwähnt § 5b EStG die eigenständige (Rz. 43) steuerliche Schlussbilanz i. S. d. § 11 UmwStG nicht. § 5b EStG konnte daher nach m. E. zutreffender Auffassung bislang nur gelten, wenn im Fall der Buchwertfort... mehr

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Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1.5 Nachweiszeitpunkte / Änderung von Feststellungsbescheiden

Rz. 30 Der Nachweis des niedrigeren gemein Werts ist gem. § 220 Abs. 1 S. 1 BewG auf den jeweiligen Feststellungszeitpunkt der Grundsteuerwerte zu erbringen. Als Feststellungszeitpunkte kommen hierbei insbesondere der Hauptfeststellungszeitpunkt gem. § 221 Abs. 2 BewG, ein Fortschreibungszeitpunkt gem. § 222 Abs. 4 S. 3 BewG oder ein Nachfeststellungszeitpunkt gem. § 223 Abs... mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 1.1.5 Ordnungsmäßigkeit und Bestandskraft der Beschlüsse

Auch wenn ein Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG und/oder § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht ordnungsmäßig ist, bindet er nach seiner Rechtsnatur und nach den allgemeinen Grundsätzen die Verwaltung und sämtliche an- und abwesenden Wohnungseigentümer, wenn er nicht nichtig ist.[1] Ist der Beschluss Grundlage einer Hausgeldklage und ist er daneben im Wege der Anfechtungsklage ange... mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 3.4.4 Verhältnis zur Anfechtung

Soweit ein Beschluss nicht an Nichtigkeitsgründen leidet, muss er innerhalb der Monatsfrist des § 45 Satz 1 WEG angefochten werden, ansonsten erwächst er in Bestandskraft und bindet sowohl die Wohnungseigentümer als auch die GdWE. Rechtsfolge von Verstößen gegen AGB-rechtliche Vorschriften führen hingegen nach § 306 BGB zur Unwirksamkeit der Klausel. Diese gilt von Anfang an ... mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.3.1 "Schwebende" Beschlussgültigkeit

Ein Beschluss ist so lange gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird. Abzustellen ist dabei nicht auf den Zeitpunkt einer erstinstanzlichen Entscheidung, sondern auf die unanfechtbare Entscheidung des mit der Berufung befassten Landgerichts oder des mit der Revision befassten Bundesgerichtshofs.[1] Erst das Urteil, das den Beschluss für ungültig erklärt, führt zu... mehr

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Rechtsverhältnis der Wohnun... / 3.3 Verfahren

Steht ein Veräußerungsverlangen im Raum, sollte die Verwaltung den Wohnungseigentümer, der sich einer schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der GdWE obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht hat, mehrfach abmahnen. Bleiben die Mahnungen fruchtlos, ist das Veräußerungsverlangen zum Gegenstand einer Versammlung der Wohnungseigentümer zu mach... mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 2.1.2 Nichtwohnungseigentümer als Verwaltungsbeirat

Alte Rechtslage Vor Inkrafttreten des WEMoG führte die Bestellung eines Nichtwohnungseigentümers zum Beirat nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur nur zur Anfechtbarkeit des Bestellungsbeschlusses.[1] Ging man von der Anfechtbarkeit aus und erwuchs der Bestellungsbeschluss in Bestandskraft, stand dem Verwaltungsbeirat, der nicht Wohnungseigentümer war, im ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2.3 Änderung der Steuerfestsetzung

Rz. 139 § 50d Abs. 8 S. 2 EStG enthält eine Regelung über die Änderung der Steuerfestsetzung, wenn die erforderlichen Nachweise (Verzicht des ausl. Staats auf das Besteuerungsrecht; Entrichtung der ausl. Steuer) erst nach Wirksamwerden der inländischen Steuerfestsetzung, die die ausl. Einkünfte einbezieht, erbracht werden. In diesem Fall ist die Steuerfestsetzung zu ändern u... mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.6.2 Inhaltliche Kriterien

Rz. 69 Unter mehreren Bewerbern, welche die ausgeschriebene Praxis als Nachfolger fortführen wollen, hat der Zulassungsausschuss den Nachfolger nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen (Abs. 4 Satz 4). Nach Satz 5 sind bei der Auswahl der Bewerber folgende Kriterien zu berücksichtigen: die berufliche Eignung, das Approbationsalter, die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, eine mindes... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.2.1 Vereinbarung mit den gesetzlichen Pflegekassen

Rz. 7 Bei Vorliegen der in § 3 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 und 3 genannten Voraussetzungen besteht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für diesen Personenkreis ergibt sich die Höhe der für die Beitragsberechnung maßgebenden beitragspflichtigen Einnahmen aus § 166 Abs. 2 und die Beitragstragung aus § 170 Abs. 1 N... mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.5 Beendigung der Zulassung und Praxisnachfolge (§ 103 Abs. 3a)

Rz. 49 Unsystematisch wegen der hauptsächlich den Landesausschuss betreffenden Regelungen enthält dieser Absatz Gründe für die Beendigung der Zulassung in einem Planungsbereich, in dem Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind (Satz 1). Endet die Zulassung durch Tod, Verzicht oder Entziehung und soll die Praxis durch einen Nachfolger weitergeführt werden, entscheidet der Zula... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.11 Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids, Abs. 10

Rz. 174 Abs. 10 enthält eine Ablaufhemmung für den Folgebescheid bei Erlass eines Grundlagenbescheids und räumt ausreichend Zeit ein, um nach Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids einen Folgebescheid zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Abs. 10 enthält eine Legaldefinition des Begriffs des Grundlagenbescheids. Ein Grundlagenbescheid ist danach ein Verwaltungsakt, der für ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3.2 Dauer der Ablaufhemmung

Rz. 31 Die Hemmung dauert nach § 171 Abs. 3 S. 3 AO solange an, bis über den Antrag auf Erlass, Änderung, Aufhebung oder Berichtigung der Steuerfestsetzung unanfechtbar entschieden worden ist. Über den Fall unanfechtbar entschieden ist, wenn dem Antrag stattgegeben oder er abgelehnt wurde und für diese Entscheidung die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist. Wird der Antrag abgel... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4.2 Dauer der Ablaufhemmung

Rz. 47 Die Hemmung dauert nach § 171 Abs. 3a S. 3 AO solange an, bis über den Rechtsbehelf unanfechtbar entschieden ist. Über den Fall unanfechtbar entschieden ist, wenn der Rechtsbehelf zurückgenommen wird, das FA den Kläger durch Änderung des angefochtenen Bescheids klaglos stellt oder über die Klage rechtskräftig entschieden worden ist.[1] Rechtskräftig entschieden ist, w... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.4 Teilverjährung

Rz. 126 Da es auf den Umfang der Prüfungsanordnung ankommt, kann Teilverjährung eines Steueranspruchs eintreten, wenn nur ein Teil der Besteuerungsgrundlagen in die Prüfungsanordnung einbezogen wird. Das kann etwa der Fall sein, wenn nur die gesonderte Feststellung geprüft wird. Die Steuer, die auf Besteuerungsgrundlagen außerhalb der gesonderten Feststellungen beruht, verjä... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2.1 Regelung für vor dem 1.1.2025 entstandene Steuern und Steuervergütungen

Rz. 95 Durch Gesetz v. 20.12.2022[1] wurde eine Frist von 5 Jahren für die Ablaufhemmung eingeführt, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde. Nach Art. 97 § 37 Abs. 2 EGAO gilt die Neuregelung jedoch erst für Steuern und Steuervergütungen, die nach dem 31.12.2024 entstehen. Für Steuern und Steuervergütungen, die vor dem 1.1.2025 e... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2.2 Regelung für nach dem 31.12.2024 entstehende Steuern und Steuervergütungen

Rz. 113a Durch Gesetz v. 20.12.2022[1] ist für Steuern, die nach dem 31.12.2024 entstehen, also ab Vz 2025, in § 171 Abs. 4 S. 3-8 AO eine zeitliche Grenze für die Ablaufhemmung eingeführt worden. Da Außenprüfungen üblicherweise drei Veranlagungszeiträume umfassen ist die Neuregelung für alle geprüften Zeiträume einer Außenprüfung erst für den Prüfungszeitraum 2025-2027, und... mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.1 Allgemeines

Die Optionsverschonung ist nun in § 13a Abs. 10 ErbStG geregelt. Bei der Optionsverschonung wird das begünstigte Vermögen in voller Höhe steuerbefreit. Es kommt somit ein 100 %iger Verschonungsabschlag zum Ansatz. Um in den Genuss der Optionsverschonung zu kommen, muss der Erwerber einen schriftlichen Antrag stellen, der aber nach Zugang beim Erbschaftsteuerfinanzamt nicht me... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach der Tonnage für ein Folgejahr – Prüfung der langfristigen Betriebsabsicht trotz bestandskräftiger Gewinn­ermittlung nach der Tonnage im Erstjahr

Leitsatz 1. Die Gewinnermittlung nach der Tonnage für ein Folgejahr setzt voraus, dass in dem Folgejahr die in § 5a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes genannten zeitraumbezogenen Voraussetzungen gegeben sind und die Option zu dieser Gewinn­ermittlungsart im Erstjahr auf Grundlage eines bestehenden Wahlrechts ausgeübt wurde. Das Wahlrecht setzt unter anderem die Absicht voraus, das Handelsschiff langfristig zu betreiben. 2. Der Prüfung der langfristigen Betriebsabsicht in einem Folg... mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.2 Abschmelzender Verschonungsabschlag

a) Überblick § 13c ErbStG sieht einen Verschonungsabschlag bei Großerwerben vor. Hierzu muss der Erwerber einen Antrag stellen. Für die Antragstellung gilt, dass keine bestimmte Form für ihn vorgesehen ist. Anzuraten sei es aber, die Schriftform zu wählen.[1] Den Antrag darf ein Testamentsvollstrecker oder ein Nachlassverwalter nicht stellen.[2] Überschreitet der Erwerb von beg... mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.3 Die Alternative "Verschonungsbedarfsprüfung"

a) Überblick In § 28a ErbStG ist eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung vorgesehen. Die Vorschrift regelt die Bedürfnisprüfung in Erwerbsfällen ab einer bestimmten Größenordnung. Wurde der Schwellenwert überschritten und vom Erwerber des begünstigten Vermögens kein Antrag auf § 13c ErbStG gestellt (dieser führt dazu, dass die Verschonungsbedarfsprüfung keine Anwendung find... mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä... mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.4 Ausschlagung gegen Abfindung

Schlägt der Erbe die Erbschaft aus und erhält er dafür eine Abfindung, dann tritt diese an die Stelle der Erbschaft. Steuertatbestand ist in diesem Fall § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Die Abfindung gilt als vom Erblasser zugewendet. Handelt es sich dabei um ein Grundstück, kommt ggf. der niedrigere Grundstückswert zur Anwendung.[1] Auch dürfte – sofern die entsprechenden Voraussetz... mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 5.1 Allgemeines

Auf Antrag des Erwerbers wird ein Vermögensanfall, zu dem Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG gehört, insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Voraussetzung ist, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen ... mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Dagegen liegt beschränkte Schenkungsteuerpflicht vor, wenn weder der Schenker noch die beschenkte Person (Erwerber) Inländer sind. Von der beschränkten Schenkungsteuerpflicht wird nur das Inlandsvermögen erfasst. Als Inlandsvermögen in diesem Sinne ist u. a. das folgende Vermögen anzusehen:[1] im Inland befindliches land- und forstwirtschaftliches Vermögen; im Inland befindlich... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.4 Leistungsausschluss für Inhaber einer Fiktionsbescheinigung (Abs. 3a)

Rz. 54 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze zum 1.6.2022 eingefügt (vgl. Rz. 5g). Sie ist im Zusammenhang mit Abs. 1 Nr. 8 zu sehen und setzt voraus, dass die Voraussetzungen nach dieser Vorschrift nicht v... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Deibel, Bestandskraft und Nachzahlung im Asylbewerberleistungsrecht, Sozialrecht aktuell 2013, 63. ders., Rechtsschutz gegen die Vollstreckung bestandskräftiger Sozialhilfebescheide, ZFSH/SGB 2014, 325. ders., Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2015, 117. ders., Leistungswechsel nach erfolgreichem Asylverfahren, ZFSH/SGB 2016, 415. Dillmann, Sozialhilfe und Ve... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Bindungswirkung (§ 91 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die in Abschn IV (s Rn 11) zitierte Rspr hat der Gesetzgeber aufgegriffen. Im JStG 2022 v 16.12.2022, (BGBl I 2022, 2294) erfolgten Anpassungen des Abs 1. Der bisherige S 3 wurde entfernt. Aus dem bisherigen S 4 wurde S 3 und ein neuer S 4 wurde angefügt. Diese Änderungen greifen ab dem 01.01.2024. Im Referentenentwurf wird ausgeführt, dass ... mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.1 Allgemeines

Für den Nießbrauchsberechtigten ist die Vorschrift des § 23 ErbStG zu beachten. § 23 ErbStG ermöglicht der nießbrauchsberechtigten Person zu wählen, ob sie mit dem Kapitalwert des Nießbrauchs besteuert werden möchte, oder ob die Steuer jährlich im Voraus vom Jahreswert erhoben werden soll. Wählt sie Letzteres, so hat sie einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Antragstel... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Bilanz / 10 Bilanzenzusammenhang, Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

Der Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs ergibt sich aus § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Er besagt, dass die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahrs übereinstimmen müssen. Dadurch soll die vollständige Erfassung des Gewinns gewährleistet werden. Selbst wenn die Schlussbilanz des Vorjahrs falsch ist und ni... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 2 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 6 Unbeschränkt stpfl. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die nicht dauernd getrennt leben, haben die Möglichkeit, zwischen der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG und der Einzelveranlagung nach § 26a EStG. Nach § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB wird die Ehe von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.[1] Seit Inkrafttreten des Eheöffn... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Zitterbeschluss / 2 Formelle und materielle Beschlussmängel

Klassische "Zitterbeschlüsse" stellen die nur anfechtbaren Beschlüsse dar, denen formelle oder materielle Mängel anhaften. Dabei handelt es sich um Beschlüsse, die gegen eine gesetzliche oder vereinbarte Regelung verstoßen, ohne diese Regelung selbst zu ändern. Praxis-Beispiel Ladungsmängel Formelle Beschlussmängel stellen zunächst insbesondere Ladungsmängel dar, wie das Unter... mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.3 Bilanzberichtigung

Wirtschaftsgüter des notwendigen Sonderbetriebsvermögens sind ohne Einlagehandlung dem Betriebsvermögen zuzuordnen. War nämlich ein Wirtschaftsgut des notwendigen Sonderbetriebsvermögens bislang in der Bilanz nicht aktiviert worden, so hat dies keinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung. Die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen entfällt nicht deshalb, weil die Zuge... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.2 Wahl der Zusammenveranlagung

Rz. 76 Die Wahl der Zusammenveranlagung setzt die übereinstimmende Ausübung des Wahlrechts durch die Ehegatten voraus.[1] Die einseitige Wahl der Einzelveranlagung kann allerdings rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein (Rz. 73). Rz. 77 Eine steuerrechtliche Pflicht, der Zusammenveranlagung zuzustimmen, besteht nicht; die Zustimmung ist daher vom FA nicht erzwingbar.[2... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.4 Ausübung des Veranlagungswahlrechts ab Vz 2013

Rz. 85 Nach § 26 Abs. 2 S. 4 EStG i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 v. 1.11.2011[1] kann die Wahl der Veranlagungsart innerhalb eines Vz nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids nur noch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.[2] Bis dahin ist die Wahl, die von den Ehegatten durch Angabe in der ESt-Erklärung ausgeübt wird, bindend. Der G... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 1.1 Feststellung durch Gewinnfeststellungsbescheid

Die von einer gewerblich oder freiberuflich tätigen Personengesellschaft erzielten Einkünfte werden durch einen Gewinnfeststellungsbescheid mit bindender Wirkung für das Veranlagungsverfahren der Gesellschafter gesondert und einheitlich festgestellt.[1] Ein Feststellungsbescheid kann eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 11.2 Beschwer

Rz. 114 Nach § 350 AO setzt die Zulässigkeit des Einspruchs voraus, dass der Einspruchsführer zum Zeitpunkt der Einspruchseinlegung durch den Steuerbescheid beschwert ist (Einspruchsbefugnis).[1] Entsprechendes gilt für die Klage (§ 40 Abs. 2 FGO). Eine Beschwer ist dann gegeben, wenn rechtlich geschützte Interessen des Einspruchsführers durch das Verhalten der Finanzbehörde... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.3 Veranlagungswahlrecht (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 30 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG können Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung) wählen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Zusammenveranlagung, da sie zur Anwendung der Splittingtabelle führt. Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist weiter, dass beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Die... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.3 Rechtsfolge: Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 47 Rechtsfolge des § 1 Abs. 3 EStG ist, dass der Stpfl. beantragen kann, zur unbeschränkten Steuerpflicht (anstelle der beschr. Steuerpflicht) herangezogen zu werden. Es erfolgt eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 7b EStG (§ 46 EStG Rz. 54). Die unbeschränkte Steuerpflicht nach Abs. 3 ist, anders als die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG, sachl... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.1 Realsplitting (§ 10a Abs. 1a Nr. 1 EStG)

Rz. 20 Der Stpfl. kann nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG beantragen, dass Unterhaltsleistungen an seinen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu 13.805 EUR im Kj. als Sonderausgaben abgezogen werden (Realsplitting). Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der im jeweiligen Vz nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG für die Absiche... mehr

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Darlehensaufnahme in der WEG / 1 Grundsätze

Beschlusskompetenz Zunächst einmal kommt den Wohnungseigentümern die Kompetenz zur Beschlussfassung über eine Kreditaufnahme zu, da es sich um eine Maßnahme der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß § 19 WEG handelt.[1] Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung eingehalten? Bei der Frage, ob eine Kreditaufnahme den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, sind stets... mehr

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Berichtigung nach § 153 AO ... / IX. Der neue § 153 Abs. 4 AO nach einer Betriebsprüfung

Mit Wirkung ab 2025 wurde durch das DAC7-Umsetzungsgesetz § 153 AO um einen neuen Abs. 4 ergänzt. Dieser besagt, dass die in § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO verankerte Berichtigungspflicht auch dann besteht, wenn Prüfungsfeststellungen unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Feststellungsbescheid (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 AO) oder einem Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO) umgesetzt... mehr

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Darlehensaufnahme in der WEG / 5 Ermächtigung des Verwalters

Ermächtigung zur Kreditaufnahme durch Beschluss Da der Verwalter aus eigenem Recht nicht einmal in der Lage ist, einen Überziehungskredit in Anspruch zu nehmen, weil ihm gemäß § 9b Abs. 1 WEG schlicht die Vertretungsbefugnis fehlt, ist er erst recht nicht ohne entsprechende Ermächtigung in der Lage, einen langfristigen Darlehensvertrag für die Gemeinschaft abzuschließen. Der ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Negativer Feststellungsbescheid

Rz. 43 Entgegen dem Wortlaut des § 179 Abs. 2 AO können auch Personen Beteiligte i. S. d. § 78 AO sein, denen der Gegenstand der Feststellung nicht zuzurechnen ist (negativer Feststellungsbescheid). Es ist daher zu unterscheiden zwischen beteiligten am Gegenstand der Feststellung und Beteiligten am Feststellungsverfahren. Ebenso kann ein Feststellungsbescheid inhaltlich nega... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 §§ 179ff. AO knüpfen an § 157 Abs. 2 AO an. § 157 Abs. 2 AO enthält den Grundsatz, dass bei einem Steuerbescheid nur die in § 157 Abs. 1 S. 2 AO genannten Bestandteile zum Regelungsbereich des Bescheids gehören, nämlich die Festsetzung von Art und Betrag der Steuer sowie die Bezeichnung des Steuerschuldners. Zur Festsetzung der Art der Steuer wird man auch den Zeitraum... mehr