Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Änderung des Bewertungswahlrechts

Tz. 127 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die aufnehmende Gesellschaft ist an den von ihr (tats) gestellten Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG gebunden; eine von diesem erstmaligen Antrag abw Änderung der Bewertungsansätze in der St-Bil der Übernehmerin scheidet damit – unabhängig von der Bestandskraft der St-Festsetzung/Feststellung für den Einbringenden – aus (zum UmwStG aF: s Urt d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Nachträgliche Feststellung des EK 45 erforderlich?

Tz. 47 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Während die FinVerw (s OFD Nds, Vfg v 15.04.2011, DStR 2011, 1228) die Auff vertrat, § 36 Abs 6a KStG idFd JStG 2010 (hierzu s § 36 KStG Tz 48aff) könne nur in Fällen zu einer rückwirkenden Neuberechnung der Umgliederung des Teilbetrags EK 45 bzw EK 40 zum 31.12.2000führen, in denen der Feststellungsbescheid iSd § 36 Abs 7 KStG (s § 36 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 "Wahlrecht" auf Minderbewertung (Buchwert oder Zwischenwert)

Tz. 115 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Auf Antrag kann die Übernehmerin eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert wählen, wenn und soweit dieser niedriger als der gW der Sacheinlage (s Tz 113 iVm s § 20 UmwStG Tz 203) und soweit aus ges Gründen eine Minderbewertung nicht ausgeschlossen ist (s § 24 Abs 2 S 2 UmwStG). Buchwert Bw ist der Wert, der sich unter Beachtung der stlichen Gewi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Wahlrecht zwischen Anrechnung oder Abzug einer ausländischen Steuer (§ 34 Abs 2 EStG, § 12 AStG)

Tz. 21 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Str ist, ob in Fällen, in denen eine OG stpfl ausl Eink mit anrechenbarer ausl St erzielt, die ausl St jedoch gem § 34c Abs 2 EStG bei der Ermittlung der Eink abgezogen statt auf die dt St angerechnet werden soll, die OG selbst das in § 34c Abs 2 EStG geregelte Wahlrecht ausüben darf. Eindeutig ist, dass der in § 34c Abs 2 EStG geregelte Abz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorbehalt der Nachprüfung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Steuern dürfen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (VdN) festgesetzt werden, solange das FA den Fall nicht abschließend geprüft hat (§ 164 Abs 1 AO). Das beschleunigt die Bearbeitung, weil die Steuer idR ohne nähere Prüfung nach der > Steuererklärung festgesetzt wird. Das FA darf jedoch auch bei einer Steuerfestsetzung unter VdN von der Steue...mehr

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Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 3 Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzung (Abs. 2)

Rz. 16 § 237 Abs. 2 BewG bestimmt die Ermittlung des Reinertrags für die landwirtschaftlichen Nutzung (§ 234 BewG Rz. 15). Die Vorschrift konkretisiert i. d. S. die Ermittlung des standardisierten Reinertrags für die Nutzung von Ackerland und Grünland (§ 234 BewG Rz. 15) sowie einer damit verbundenen Tierhaltung nach Maßgabe des § 241 BewG.[1] Die Bewertung der landwirtschaft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage AEV / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu dem Körperschaftsteuererklärungsvordruck sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird die Anlage AEV nur benötigt, wenn der inländischen Betriebsstätte des beschränkt Stpfl. ausländische Einkünfte zuzuordnen sind. Er erfasst die Angaben, die für die Beurteilung der Steuerfreiheit von neg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4 Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns (§ 27 Abs. 1 Satz 5 KStG)

In den Zeilen 17–20 wird der ausschüttbare Gewinn nach § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG ermittelt. Diese Daten werden wiederum benötigt für die Ermittlung, welcher Betrag des steuerlichen Einlagekontos für Ausschüttungen verwendet worden ist (Ausschüttung übersteigt den ausschüttbaren Gewinn, § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG); wann eine Ausschüttung zu einer Körperschaftsteuererhöhung nach § 38...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.6 Festgesetzte, gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte Steuer

Rz. 96 Schließlich ist die ausl. Steuer nur dann anrechenbar, wenn diese festgesetzt und bezahlt worden ist sowie kein Ermäßigungsanspruch besteht. Sofern noch ein Ermäßigungsanspruch besteht, ist dieser zu kürzen. Der deutsche Fiskus möchte Versäumnisse des Stpfl., etwaige Erstattungsansprüche nicht geltend gemacht zu haben, insoweit nicht gegen sich gelten lassen. Rz. 97 "F...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt

Leitsatz Eine Mitteilung an den Steuerpflichtigen, dass die durchgeführte Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat (§ 202 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung – AO –), stellt – obwohl sie eine Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 Satz 2 AO bewirkt – keinen Verwaltungsakt dar (Bestätigung der Rechtsprechung). Normenkette § 202 Abs. 1 Satz 3, § 118, § 171 Abs. 3, § 173, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO, Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, § 126 Abs. 5 FGO Sachverhalt Der Kläger ist Gesellschafter ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.9.2 Teileigentum

Die Ausübung der Prostitution oder der Bordellbetrieb in Räumen des Teileigentums wird ebenso größtenteils unter Hinweis auf die Sittenwidrigkeit für unzulässig gehalten.[1] Anderer Ansicht sind Obergerichte[2] für den Fall der Prostitution in einer Wohnungseigentumsanlage, in der die gewerbliche Nutzung zulässig ist. Wird die Prostitution in einer atypischen Wohnanlage ausg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 3.6 Vertrauensschutz

Bei jeder Abänderung eines bestandskräftigen Beschlusses oder einer richterlichen Entscheidung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG sind die Rechte der Eigentümer zu beachten, die auf die Gültigkeit des bestehenden Beschlusses vertrauen und deswegen etwa Vermögensdispositionen getroffen haben. Praxis-Beispiel Hundehaltungsverbot Ein Eigentümer schafft sich einen Hund an. Beschließen di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.1 Tierhaltung

Verbot der Tierhaltung Ein generelles Haustierhaltungsverbot kann nicht beschlossen werden, es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vereinbarung.[1] Allerdings kann durch einen unangefochtenen Mehrheitsbeschluss die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verboten werden, obwohl es auch hierfür einer Vereinbarung bedarf.[2] § 19 Abs. 1 WEG verleiht den Wohnungseigentümern d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Antrag

Rz. 36 Das Wahlrecht ist durch Antrag auszuüben. Richtiger Antragsadressat ist grds. das für die ESt- bzw. KSt-Besteuerung des jeweiligen Anteilseigners zuständige FA.[1] Gehören untergehende Anteile zum Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft, muss der Anteilseigner den Antrag beim für die Mitunternehmerschaft zuständigen FA stellen.[2] Dort ist der Antrag auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 4.1 Begrenzung der Ablaufhemmung auf 5 Jahre für Steuern ab 2025

Für Steuern und Steuervergütungen, die nach dem 31.12.2024 entstehen, wurde eine neue zeitliche Grenze für die Ablaufhemmung eingeführt.[1] Zwar gilt weiterhin der Grundsatz, dass die Festsetzungsfrist, wenn eine Außenprüfung durchgeführt wird, endet, wenn die aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind oder 3 Monate nach Bekanntgabe de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG Einführung / 2.2 Verhältnis zur Umsatzsteuer

Rz. 4 Das Verhältnis der Grunderwerbsteuer zur Umsatzsteuer bestimmt sich nach § 4 Nr. 9a UStG. Diese Vorschrift beruht unionsrechtlich auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k sowie auf Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 der Richtlinie des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG. Danach besteht für die Mitgliedstaaten die Befugnis, die Lief...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 6.5 Steuerliches Einlagekonto

Fraglich ist, ob ein Gesellschafter den Feststellungsbescheid über das steuerliche Einlagekonto gemäß § 27 KStG selbst anfechten kann – die sog. Drittanfechtung. Da die Daten zum steuerlichen Einlagekonto in der Praxis oftmals der Höhe nach fehlerhaft erklärt und festgestellt worden sind, hätte dies den Vorteil, dass eine Drittanfechtung mangels Bekanntgabe des Feststellungs...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.4 Abgabeform und -frist, Änderungen, Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 45 Die steuerliche Schlussbilanz ist dem FA in elektronischer Form (§ 5b EStG) zu übermitteln.[1] Eine gesetzliche Grundlage hierfür existierte bislang nicht. Insbes. erwähnt § 5b EStG die eigenständige (Rz. 43) steuerliche Schlussbilanz i. S. d. § 11 UmwStG nicht. § 5b EStG konnte daher nach m. E. zutreffender Auffassung bislang nur gelten, wenn im Fall der Buchwertfort...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1.5 Nachweiszeitpunkte / Änderung von Feststellungsbescheiden

Rz. 30 Der Nachweis des niedrigeren gemein Werts ist gem. § 220 Abs. 1 S. 1 BewG auf den jeweiligen Feststellungszeitpunkt der Grundsteuerwerte zu erbringen. Als Feststellungszeitpunkte kommen hierbei insbesondere der Hauptfeststellungszeitpunkt gem. § 221 Abs. 2 BewG, ein Fortschreibungszeitpunkt gem. § 222 Abs. 4 S. 3 BewG oder ein Nachfeststellungszeitpunkt gem. § 223 Abs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 1.1.5 Ordnungsmäßigkeit und Bestandskraft der Beschlüsse

Auch wenn ein Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG und/oder § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht ordnungsmäßig ist, bindet er nach seiner Rechtsnatur und nach den allgemeinen Grundsätzen die Verwaltung und sämtliche an- und abwesenden Wohnungseigentümer, wenn er nicht nichtig ist.[1] Ist der Beschluss Grundlage einer Hausgeldklage und ist er daneben im Wege der Anfechtungsklage ange...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 3.4.4 Verhältnis zur Anfechtung

Soweit ein Beschluss nicht an Nichtigkeitsgründen leidet, muss er innerhalb der Monatsfrist des § 45 Satz 1 WEG angefochten werden, ansonsten erwächst er in Bestandskraft und bindet sowohl die Wohnungseigentümer als auch die GdWE. Rechtsfolge von Verstößen gegen AGB-rechtliche Vorschriften führen hingegen nach § 306 BGB zur Unwirksamkeit der Klausel. Diese gilt von Anfang an ...mehr

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Bauliche Veränderungen (Zer... / 1 Grundsätze

Sämtliche Maßnahmen, die über die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, stellen nach § 20 Abs. 1 WEG bauliche Veränderungen dar. Sie bedürfen eines Vornahme- oder Gestattungsbeschlusses. Bauliche Veränderungen werden stets mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Das durch das WEMoG reformierte Recht kennt lediglich für die Rechtsfolge...mehr

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Rechtsverhältnis der Wohnun... / 3.3 Verfahren

Steht ein Veräußerungsverlangen im Raum, sollte die Verwaltung den Wohnungseigentümer, der sich einer schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der GdWE obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht hat, mehrfach abmahnen. Bleiben die Mahnungen fruchtlos, ist das Veräußerungsverlangen zum Gegenstand einer Versammlung der Wohnungseigentümer zu mach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.2 Grundsätze

Der BGH[1] hat bereits vor einigen Jahren bestätigt, dass eine Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Darlehens unter bestimmten Voraussetzungen durchaus ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann. Seit Inkrafttreten des WEMoG wird die Darlehensaufnahme auch ausdrücklich in § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG erwähnt. Hiernach ist der Verwalter zwar außergerichtlicher und ger...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.3.1 "Schwebende" Beschlussgültigkeit

Ein Beschluss ist so lange gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird. Abzustellen ist dabei nicht auf den Zeitpunkt einer erstinstanzlichen Entscheidung, sondern auf die unanfechtbare Entscheidung des mit der Berufung befassten Landgerichts oder des mit der Revision befassten Bundesgerichtshofs.[1] Erst das Urteil, das den Beschluss für ungültig erklärt, führt zu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 2.1.2 Nichtwohnungseigentümer als Verwaltungsbeirat

Alte Rechtslage Vor Inkrafttreten des WEMoG führte die Bestellung eines Nichtwohnungseigentümers zum Beirat nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur nur zur Anfechtbarkeit des Bestellungsbeschlusses.[1] Ging man von der Anfechtbarkeit aus und erwuchs der Bestellungsbeschluss in Bestandskraft, stand dem Verwaltungsbeirat, der nicht Wohnungseigentümer war, im ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.4.6 Beschlussfassung

Voraussetzungen für eine langfristige Darlehensaufnahme Ob eine langfristige Kreditaufnahme ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, richtet sich stets nach den Maßgaben des konkreten Einzelfalls. Allerdings müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein, sonst entspricht der Beschluss nicht ohne Weiteres ordnungsmäßiger Verwaltung – kann aber mangels Anfechtungsklage i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2.3 Änderung der Steuerfestsetzung

Rz. 139 § 50d Abs. 8 S. 2 EStG enthält eine Regelung über die Änderung der Steuerfestsetzung, wenn die erforderlichen Nachweise (Verzicht des ausl. Staats auf das Besteuerungsrecht; Entrichtung der ausl. Steuer) erst nach Wirksamwerden der inländischen Steuerfestsetzung, die die ausl. Einkünfte einbezieht, erbracht werden. In diesem Fall ist die Steuerfestsetzung zu ändern u...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.2.1 Vereinbarung mit den gesetzlichen Pflegekassen

Rz. 7 Bei Vorliegen der in § 3 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 und 3 genannten Voraussetzungen besteht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für diesen Personenkreis ergibt sich die Höhe der für die Beitragsberechnung maßgebenden beitragspflichtigen Einnahmen aus § 166 Abs. 2 und die Beitragstragung aus § 170 Abs. 1 N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.6.2 Inhaltliche Kriterien

Rz. 69 Unter mehreren Bewerbern, welche die ausgeschriebene Praxis als Nachfolger fortführen wollen, hat der Zulassungsausschuss den Nachfolger nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen (Abs. 4 Satz 4). Nach Satz 5 sind bei der Auswahl der Bewerber folgende Kriterien zu berücksichtigen: die berufliche Eignung, das Approbationsalter, die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, eine mindes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.5 Beendigung der Zulassung und Praxisnachfolge (§ 103 Abs. 3a)

Rz. 49 Unsystematisch wegen der hauptsächlich den Landesausschuss betreffenden Regelungen enthält dieser Absatz Gründe für die Beendigung der Zulassung in einem Planungsbereich, in dem Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind (Satz 1). Endet die Zulassung durch Tod, Verzicht oder Entziehung und soll die Praxis durch einen Nachfolger weitergeführt werden, entscheidet der Zula...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
GEG 2024 – Synopse / § 71k Übergangsfristen bei einer Heizungsanlage, die sowohl Erdgas als auch Wasserstoff verbrennen kann; Festlegungskompetenz

(1) Bis zum Anschluss an ein Wasserstoffnetz kann eine Heizungsanlage, die Erdgas verbrennen kann und auf die Verbrennung von 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist, zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und ohne Einhaltung der Anforderungen nach § 71 Absatz 1 oder Absatz 9 zur Wärmeerzeugung betrieben werden, wenn das Gebäude in einem Gebiet liegt, für das d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
GEG 2024 – Synopse / § 71j Übergangsfristen bei Neu- und Ausbau eines Wärmenetzes

(1) 1Bis zum Anschluss an ein Wärmenetz nach § 71b Absatz 1 oder Absatz 2 kann eine Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und ohne Einhaltung der Anforderungen nach § 71 Absatz 1 oder nach § 71 Absatz 9 zur Wärmeerzeugung betrieben werden, wenn vor Einbau oder Aufstellung der Heizungsanlage zur Inbetriebnahme der Gebäudeeigentümer einen Vertra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.1 Allgemeines

Die Optionsverschonung ist nun in § 13a Abs. 10 ErbStG geregelt. Bei der Optionsverschonung wird das begünstigte Vermögen in voller Höhe steuerbefreit. Es kommt somit ein 100 %iger Verschonungsabschlag zum Ansatz. Um in den Genuss der Optionsverschonung zu kommen, muss der Erwerber einen schriftlichen Antrag stellen, der aber nach Zugang beim Erbschaftsteuerfinanzamt nicht me...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.2 Abschmelzender Verschonungsabschlag

a) Überblick § 13c ErbStG sieht einen Verschonungsabschlag bei Großerwerben vor. Hierzu muss der Erwerber einen Antrag stellen. Für die Antragstellung gilt, dass keine bestimmte Form für ihn vorgesehen ist. Anzuraten sei es aber, die Schriftform zu wählen.[1] Den Antrag darf ein Testamentsvollstrecker oder ein Nachlassverwalter nicht stellen.[2] Überschreitet der Erwerb von beg...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach der Tonnage für ein Folgejahr – Prüfung der langfristigen Betriebsabsicht trotz bestandskräftiger Gewinn­ermittlung nach der Tonnage im Erstjahr

Leitsatz 1. Die Gewinnermittlung nach der Tonnage für ein Folgejahr setzt voraus, dass in dem Folgejahr die in § 5a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes genannten zeitraumbezogenen Voraussetzungen gegeben sind und die Option zu dieser Gewinn­ermittlungsart im Erstjahr auf Grundlage eines bestehenden Wahlrechts ausgeübt wurde. Das Wahlrecht setzt unter anderem die Absicht voraus, das Handelsschiff langfristig zu betreiben. 2. Der Prüfung der langfristigen Betriebsabsicht in einem Folg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.3 Die Alternative "Verschonungsbedarfsprüfung"

a) Überblick In § 28a ErbStG ist eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung vorgesehen. Die Vorschrift regelt die Bedürfnisprüfung in Erwerbsfällen ab einer bestimmten Größenordnung. Wurde der Schwellenwert überschritten und vom Erwerber des begünstigten Vermögens kein Antrag auf § 13c ErbStG gestellt (dieser führt dazu, dass die Verschonungsbedarfsprüfung keine Anwendung find...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.4 Ausschlagung gegen Abfindung

Schlägt der Erbe die Erbschaft aus und erhält er dafür eine Abfindung, dann tritt diese an die Stelle der Erbschaft. Steuertatbestand ist in diesem Fall § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Die Abfindung gilt als vom Erblasser zugewendet. Handelt es sich dabei um ein Grundstück, kommt ggf. der niedrigere Grundstückswert zur Anwendung.[1] Auch dürfte – sofern die entsprechenden Voraussetz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 5.1 Allgemeines

Auf Antrag des Erwerbers wird ein Vermögensanfall, zu dem Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG gehört, insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Voraussetzung ist, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Dagegen liegt beschränkte Schenkungsteuerpflicht vor, wenn weder der Schenker noch die beschenkte Person (Erwerber) Inländer sind. Von der beschränkten Schenkungsteuerpflicht wird nur das Inlandsvermögen erfasst. Als Inlandsvermögen in diesem Sinne ist u. a. das folgende Vermögen anzusehen:[1] im Inland befindliches land- und forstwirtschaftliches Vermögen; im Inland befindlich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.4 Leistungsausschluss für Inhaber einer Fiktionsbescheinigung (Abs. 3a)

Rz. 54 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze zum 1.6.2022 eingefügt (vgl. Rz. 5g). Sie ist im Zusammenhang mit Abs. 1 Nr. 8 zu sehen und setzt voraus, dass die Voraussetzungen nach dieser Vorschrift nicht v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Deibel, Bestandskraft und Nachzahlung im Asylbewerberleistungsrecht, Sozialrecht aktuell 2013, 63. ders., Rechtsschutz gegen die Vollstreckung bestandskräftiger Sozialhilfebescheide, ZFSH/SGB 2014, 325. ders., Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2015, 117. ders., Leistungswechsel nach erfolgreichem Asylverfahren, ZFSH/SGB 2016, 415. Dillmann, Sozialhilfe und Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Bindungswirkung (§ 91 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die in Abschn IV (s Rn 11) zitierte Rspr hat der Gesetzgeber aufgegriffen. Im JStG 2022 v 16.12.2022, (BGBl I 2022, 2294) erfolgten Anpassungen des Abs 1. Der bisherige S 3 wurde entfernt. Aus dem bisherigen S 4 wurde S 3 und ein neuer S 4 wurde angefügt. Diese Änderungen greifen ab dem 01.01.2024. Im Referentenentwurf wird ausgeführt, dass ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.1 Rechtsentwicklung

Rz. 70 Stand: 6/01 – 02/2025 Im Unterschied zu § 14 Abs. 2 UStG a. F. sah § 14 Abs. 3 UStG a. F. die Möglichkeit einer Beseitigung der Rechtsfolgen durch Rechnungsberichtigung grundsätzlich nicht vor. Die ältere Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH vom 21.02.1980, Az: V R /73, BStBl II 1980, 283) ging jedoch davon aus, dass eine Gefährdung des Steueraufkommens dann nicht vorlag, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.1 Allgemeines

Für den Nießbrauchsberechtigten ist die Vorschrift des § 23 ErbStG zu beachten. § 23 ErbStG ermöglicht der nießbrauchsberechtigten Person zu wählen, ob sie mit dem Kapitalwert des Nießbrauchs besteuert werden möchte, oder ob die Steuer jährlich im Voraus vom Jahreswert erhoben werden soll. Wählt sie Letzteres, so hat sie einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Antragstel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanz / 10 Bilanzenzusammenhang, Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

Der Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs ergibt sich aus § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Er besagt, dass die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahrs übereinstimmen müssen. Dadurch soll die vollständige Erfassung des Gewinns gewährleistet werden. Selbst wenn die Schlussbilanz des Vorjahrs falsch ist und ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 2 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 6 Unbeschränkt stpfl. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die nicht dauernd getrennt leben, haben die Möglichkeit, zwischen der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG und der Einzelveranlagung nach § 26a EStG. Nach § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB wird die Ehe von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.[1] Seit Inkrafttreten des Eheöffn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zitterbeschluss / 2 Formelle und materielle Beschlussmängel

Klassische "Zitterbeschlüsse" stellen die nur anfechtbaren Beschlüsse dar, denen formelle oder materielle Mängel anhaften. Dabei handelt es sich um Beschlüsse, die gegen eine gesetzliche oder vereinbarte Regelung verstoßen, ohne diese Regelung selbst zu ändern. Praxis-Beispiel Ladungsmängel Formelle Beschlussmängel stellen zunächst insbesondere Ladungsmängel dar, wie das Unter...mehr