Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bekanntgabe eines Grunderwerbsteuerbescheids bei Formwechsel

Leitsatz Wird eine KG formwechselnd in eine GmbH umgewandelt, ist ein nach dem Formwechsel noch an die KG adressierter Grunderwerbsteuerbescheid wirksam. Bei einem Formwechsel ändert sich nur die Rechtsform, während die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft unverändert bleibt. Bei einer falschen Adressierung handelt es sich allenfalls um die unrichtige Be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beheizungsvarianten nach GE... / 8.3 Prüfung durch Bundesnetzagentur

Der Fahrplan muss nach § 71k Abs. 3 GEG seitens der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden. Wird der Fahrplan genehmigt, wird die Genehmigung veröffentlicht. Wie im Fall der Wärmeplanung nach dem WPG, dürfte die Veröffentlichung über das Internet erfolgen, und zwar über den Internet-Auftritt der Bundesnetzagentur. Bundesnetzagentur versagt Genehmigung Kommt die Bundesn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beheizungsvarianten nach GE... / 1.2.2 Ausbau wird nicht weiterverfolgt

Stellt die zuständige Behörde fest, dass die Umsetzung des Wärmenetzausbaufahrplans zum Wärmenetzausbau vollständig oder für bestimmte Gebiete nicht weiterverfolgt wird, ergeht ein entsprechender Feststellungsbescheid der Behörde. Dieser Bescheid ist mit Rechtsmitteln durch die Verwaltungsgerichte überprüfbar. Im Fall seiner Bestandskraft ist dies öffentlich bekannt zu geben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.8 Auflösung bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen zur Bildung einer Rücklage

Rz. 146b Wird eine Rücklage rechtswidrig passiviert, weil die Voraussetzungen für ihre Bildung nicht vorlagen und erwächst die Veranlagung in Bestandskraft, ist nach dem Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs die Rücklage in der ersten noch offenen Veranlagung gewinnerhöhend aufzulösen. Zur Wahrung einer gleichmäßigen Besteuerung ist auch in diesem Fall ein Gewinnzuschl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.1 Bildung der Rücklage

Rz. 125 Statt der sofortigen Übertragung der durch die Veräußerung eines der in § 6b Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven kann der Stpfl. auch eine gewinnmindernde Rücklage bilden. Hierdurch wird die sofortige Versteuerung des Veräußerungsgewinns vermieden. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht zwischen sofortiger Übertragung und Bildung einer Rücklage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.3 Betriebsvermögen in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR

Rz. 106 Die Beschränkung, Veräußerungsgewinne auf Wirtschaftsgüter einer inländischen Betriebsstätte zu übertragen, ist ein Verstoß gegen die durch Art. 49 AEUV garantierte Niederlassungsfreiheit.[1] Der Gesetzgeber hat darauf mit dem Abs. 2a reagiert, der sich an § 36 Abs. 5 EStG orientiert. Die Beschränkung in § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG auf Inlandsfälle bleibt damit zwar ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 6 Schätzungsfälle

Rz. 14 In Schätzungsfällen ist zu beachten, dass die Gewinnermittlung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb vorrangig auf der Basis eines Betriebsvermögensvergleichs nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG zu erfolgen hat. Anders ist es nur dann, wenn keine Buchführungspflicht besteht und der Stpfl. durch die Art der Einrichtung seiner Buchführung oder auf andere Weise eine Gewinnermitt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 4 Übertragungsvorgang bei Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung

Rz. 8 Der bei der Veräußerung begünstigter Wirtschaftsgüter entstehende Gewinn ist im Zeitpunkt der Veräußerung in der Weise zu ermitteln, dass der Veräußerungserlös als Betriebseinnahme und die Veräußerungskosten sowie die noch nicht verbrauchten Absetzungen für Abnutzung – im Fall nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten –...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2.3 Belastung mit Erbschaftsteuer

Rz. 27 Für den erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb muss es zu einer Festsetzung von ErbSt gekommen sein, damit § 35b EStG anwendbar ist. Eine Belastung mit Schenkungssteuer ist nicht ausreichend.[1] Anderweitige Voraussetzungen enthält die Vorschrift nicht (z. B. die Bestandskraft des ErbSt-Bescheids oder eine tatsächliche Zahlung der ErbSt). Auch hier gilt: Falls frühere, abe...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Änderung der GoBD

Kommentar Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen angepasst. Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugrif...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3 Zeitlich

Rz. 30 Die ErbSt-Belastung muss innerhalb der letzten fünf Vz stattgefunden haben ("im Vz oder in den vorangegangenen vier Vz"). Hierbei ist die Entstehung der ErbSt maßgeblich, unabhängig davon, wann sie festgesetzt wird.[1] Die ErbSt entsteht bei Erwerben von Todes wegen stichtagsbezogen mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Je nach Zeitpunkt des Erbfalls k...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.3 Nachweis

Rz. 14 Der Nachweis des tatsächlichen Arbeitseinkommens ist eine Obliegenheit des selbständig Tätigen. Der Rentenversicherungsträger kann den Versicherten nicht zwingen, den Nachweis zu erbringen (vgl. z. B. Fasshauer, in: GK-SGB VI, § 165 Rz. 24). Führt der selbständig Tätige den Nachweis nicht, wird der Regelbeitrag festgesetzt und ggf. vollstreckt. Legt der Versicherte be...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.7 Steuerliches Einlagekonto II

Fraglich ist, ob ein Gesellschafter den Feststellungsbescheid über das steuerliche Einlagekonto gemäß § 27 KStG selbst anfechten kann – die sog. Drittanfechtung. Da die Daten zum steuerlichen Einlagekonto in der Praxis oftmals der Höhe nach fehlerhaft erklärt und festgestellt worden sind, hätte dies den Vorteil, dass eine Drittanfechtung mangels Bekanntgabe des Feststellungs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grundlagenbescheid

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Grundlagenbescheide sind alle Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide und andere Verwaltungsakte – auch anderer als der Finanzbehörden (> Rz 13) –, die für die Festsetzung e...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu dem Körperschaftsteuererklärungsvordruck sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird die Anlage AEV nur benötigt, wenn der inländischen Betriebsstätte des beschränkt Stpfl. ausländische Einkünfte zuzuordnen sind. Er erfasst die Angaben, die für die Beurteilung der Steuerfreiheit von neg...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4 Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns (§ 27 Abs. 1 Satz 5 KStG)

In den Zeilen 17–20 wird der ausschüttbare Gewinn nach § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG ermittelt. Diese Daten werden wiederum benötigt für die Ermittlung, welcher Betrag des steuerlichen Einlagekontos für Ausschüttungen verwendet worden ist (Ausschüttung übersteigt den ausschüttbaren Gewinn, § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG); wann eine Ausschüttung zu einer Körperschaftsteuererhöhung nach § 38...mehr

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Lkw-Maut: Buchung der unter... / 8.1 Bilanzierung des Erstattungbetrags als Forderung

Die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs ist eine Forderung, die bilanziert werden muss. Der Bilanzansatz erfolgt zum Nennwert (entspricht den Anschaffungskosten). Dieser entspricht, wenn wie hier die Forderung aufgrund eines rechtskräftigen Urteils erfolgt, grundsätzlich dem Nennwert. Sind die Bilanzen noch "offen", d. h. ist steuerlich noch keine Bestandskraft eingetre...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.7 Optionsverschonung (Zeilen 30 bis 31)

Will der Erwerber für das schenkweise erworbene Betriebsvermögen die Optionsverschonung in Anspruch nehmen, so muss dies in Zeile 15 angekreuzt werden. Voraussetzung für die Optionsverschonung ist jedoch, dass das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 10 % beträgt. Der Antrag ist durch eine schriftliche Erklärung zu stellen und kann bis zur materiellen Bestandskraft der Festset...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.7.2 Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG

Überschreitet der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG den Schwellenwert von 26.000.000 EUR, ist § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich der nach § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG anzuwendende Prozentsatz des Verschonungsabschlags von 85 % oder der nach § 13a Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 ErbStG anzuwendende Prozentsatz des Verscho...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 1.2 Optionsverschonung

Der Erwerber kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für einen 100 %igen Verschonungsabschlag optieren. Hierzu hat er einen Antrag zu stellen, der aber unwiderruflich ist. Ein Widerruf ist auch nicht möglich, wenn gegen die Behaltensregelung des § 13a Abs. 5 ErbStG verstoßen wurde oder gegen die Lohnsummenregelung des § 13a ErbStG. Hinweis Antragsfrist Der Antrag muss grund...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 1.7.3 Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG

Allgemeines Wenn der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG den Schwellenwert von 26.000.000 EUR überschreitet und der Erwerber keinen Antrag nach § 13c ErbStG gestellt hat, wird die Steuer ohne Verschonung für das begünstigte Vermögen festgesetzt. Hier besteht für den Erwerber aber die Möglichkeit, einen Antrag auf die Verschonungsbedarfsprüfu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO

Leitsatz Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung ist auch zulässig, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist. Normenkette § 175b AO Sachverhalt Für das Streitjahr 2018 wurden dem FA durch ­den Arbeitgeber des Klägers zwei elektronische LSt-Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 29 Rechtsfolge ist, dass ein Steuerbescheid gegen den Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, erlassen, aufgehoben oder geändert werden kann. Gleiches gilt für einen Feststellungsbescheid, also insbesondere für den Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Körperschaft im Gesamthandsve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 1.2 Problematik und Inhalt der Vorschrift

Rz. 4 Regelungsgrund des § 32a KStG waren verfahrensrechtliche Probleme bei der Korrektur von verdeckten Gewinnausschüttungen. Werden verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen steuerlich auf der Ebene der Kapitalgesellschaft unabhängig von der Ebene des Gesellschafters beurteilt, können sich Probleme aus materiell einander widersprechenden Entscheidungen ergeben,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 32a KStG enthält verfahrensrechtliche Bestimmungen zur Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen. Die Vorschrift betrifft damit die Besteuerung des Gesellschafters sowie die der Körperschaft und verbindet beide Ebenen verfahrensrechtlich durch eine Änderungsregelung. Diese ergänzt die entsprechenden materiell-rechtliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 1.3 Rechtsentwicklung und Anwendungszeitraum

Rz. 11 § 32a KStG wurde durch Gesetz v. 13.12.2006[1] in das KStG eingefügt. Es gab keine Vorgängerregelung. Rz. 12 Die Vorschrift ist anzuwenden auf den Erlass, die Aufhebung und die Änderung von Steuerbescheiden nach dem 18.12.2006. Gemeint sind damit der Erlass, die Aufhebung und die Änderung eines Bescheids gegen den Gesellschafter bei der verdeckten Gewinnausschüttung un...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 14.1.3 Datenzugriff

Die Finanzbehörde hat gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, die elektronisch erstellten und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen. Grundsätzlich steht das Recht auf Datenzugriff jedoch nur im Rahmen einer Außenprüfung oder einer Nachschau zu (gesetzliche Regelung). Als aufbewahrungspflichtige Unterlagen gelten insbesondere die Finanzbuchhaltung, die Anla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Die Möglichkeit zur Verwendung der erhaltenen Informationen

Rz. 51 Die aufgrund der Regelung der Zusammenarbeits-VO erlangten Informationen dürfen von den beteiligten Finanzbehörden grundsätzlich nur unter bestimmten Beschränkungen verwendet werden. Zunächst unterliegen sämtliche Informationen, welche im Rahmen der Durchführung dieser Verordnung in irgendeiner Form übermittelt werden, gemäß Art. 55 Abs. 1 der Zusammenarbeits-VO der "...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schriftliche Antragstellung (§ 67 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nach § 67 S 1 EStG nur auf Antrag gezahlt. Hierin kann keine verfassungsrechtlich unzulässige Einschränkung des Anspruchs der Eltern auf Freistellung des Existenzminimums ihrer Kinder gesehen werden, obwohl die steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes durch Berücksichtigung der Fr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verfahrensfragen

Rn. 10 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei einer Beteiligung mehrerer Personen an Einkünften iSd § 24 EStG muss nach § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO im gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren über die Einkunftsart, die Höhe, die Zurechnung der Einkünfte auf die einzelnen Feststellungsbeteiligten und über die Anwendung der Tarifbegünstigung des § 34 EStG entschieden werd...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erfordernis der Glaubhaftmachung gemäß § 52a Abs. 6 FGO

Leitsatz Schriftliche Anträge und Erklärungen sind durch einen Steuerberater im Format "pdf" oder "tiff" beim Gericht einzureichen. Wird ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Format "docx" bei Gericht eingereicht, kann dieser Formmangel unter den Voraussetzungen des § 52a Abs. 6 FGO geheilt werden. Sachverhalt Die durch einen Steuerberater vertretene Antragstellerin le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bescheinigung der Voraussetzungen der §§ 7h, § 7i EStG

Rn. 11 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 10f Abs 1 S 1 EStG verlangt, dass die Voraussetzungen des § 7h EStG oder des § 7i EStG vorliegen. Deshalb muss der StPfl durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde (§ 7h Abs 2 S 1 EStG) bzw der nach Landesrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimmten Stelle (§ 7i Abs 2 S 1 EStG) nachweisen, dass die Begünstigungsv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträgliche Einnahmen

Rn. 76 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Demgegenüber führen Ereignisse, die keine Positionen der Schlussbilanz betreffen und auch nicht materiell-rechtlich auf den Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zurückwirken, zu nachträglichen Einnahmen iSv § 24 Nr 2 EStG. Dafür lassen sich folgende Bsp anführen: nachträglich abgeschlossene Geschäfte wie die Veräußerung zurückbehaltener WG des BV ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 11 § 157 Abs. 1 S. 2 AO konkretisiert die inhaltlichen Mindestanforderungen eines Steuerbescheids. Danach ist zwingend die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag (sachlicher Regelungsbereich) zu bezeichnen und anzugeben, wer die Steuer schuldet (persönlicher Regelungsbereich). Ferner gehört zum sachlichen Anwendungsbereich die Angabe des Besteuerungszeitraums oder -zeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 3 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Abs. 2)

Rz. 39 Wie bei allen anderen schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakten gilt auch bei Steuerbescheiden, dass sie, wenn sie schriftlich oder elektronisch erlassen werden, mit einer Begründung zu versehen sind, soweit dies zu ihrem Verständnis erforderlich ist.[1] Ausdruck dieser Begründung ist bei Steuerbescheiden u. a. die Angabe der Besteuerungsgrundlagen. Die Begrü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.6 Verwaltungsakte des Erhebungs- und Vollstreckungsverfahrens

Rz. 36 Ein Steuerbescheid enthält häufig weitere, mit der Steuerfestsetzung äußerlich verbundene Entscheidungen oder Mitteilungen, die nicht die Steuerfestsetzung, sondern das daran anschließende Steuererhebungs- und Vollstreckungsverfahren[1] betreffen. Rz. 37 So wird üblicherweise das Leistungsgebot nach § 254 AO mit dem Steuerbescheid verbunden, mit dem der Vollstreckungss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.4 Freistellungsbescheid (Satz 3 Alt. 1)

Rz. 27 Nach § 155 Abs. 1 S. 3 AO sind auch Freistellungsbescheide Steuerbescheide, für die § 155 Abs. 1 S. 1 und 2 AO gilt.[1] Für sie gelten damit die gleichen Regelungen wie für Steuerbescheide i. S. d. § 155 Abs. 1 S. 1 AO, insbesondere die Vorschriften über die Verjährung[2] und über die Änderung oder Aufhebung.[3] Der Freistellungsbescheid ist ein Verwaltungsakt[4], in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.2.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 Der Steuerbescheid muss angeben, über welche Steuer nach Art (z. B. ESt, KSt, USt, GewSt) und Betrag und über welchen Steuertatbestand er entscheidet (sachlicher Regelungsbereich). Diese Angabe muss so unzweideutig sein, dass der Stpfl. nach den Grundsätzen der Erklärungstheorie eindeutig erkennen kann, über welchen Lebenssachverhalt (steuerpflichtiger Sachverhalt) fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Während § 155 AO die grundlegenden Bestimmungen über den Steuerbescheid, insbesondere die Pflicht zur Festsetzung von Steuern durch Steuerbescheid und die Behandlung von Steuerbescheiden regelt, werden durch § 157 AO Form und Inhalt des Steuerbescheids bestimmt. Diese eher technischen Bestimmungen in § 157 Abs. 1 AO konkretisieren die Vorgaben an die inhaltliche Bestim...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.1.1 Zweck der Steuerfestsetzung

Rz. 3 Ziel des Steuerfestsetzungsverfahrens i. S. d. § 155 AO ist es, einerseits den materiell-rechtlich entstandenen Steueranspruch zu konkretisieren[1] und damit einerseits eine bindende, der Bestandskraft fähige, der Festsetzungsverjährung unterliegende Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch zu treffen. Andererseits wird durch den Steuerbescheid eine sichere Re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Berücksich... / 8.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

Nach der BFH-Rechtsprechung stellte § 14 Abs. 2 ErbStG keine Änderungsvorschrift dar, sondern sei nach dem klaren Wortlaut lediglich eine Regelung zur Bestimmung der Festsetzungsfrist für den späteren Erwerb. Daraus folgte, dass nach bisherigem Recht eine Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung für den Vorerwerb keine Wirkung auf die Steuerfestsetzung für den Nacherwerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.2.1 Verbindliche Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch

Rz. 12 Das Steuerfestsetzungsverfahren wird mit dem Ziel betrieben, eine endgültige und bindende Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines bestimmten Steueranspruchs gegenüber einem bestimmten Stpfl. herbeizuführen. Diese Entscheidung wird nach § 155 Abs. 1 S. 1 AO im Steuerbescheid getroffen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Zu den Ausnahmen von einer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 202 Irrtüm... / 2.2 Zahlung von freiwilligen Beiträgen nach Beanstandung von Pflichtbeiträgen (Satz 2)

Rz. 6 Für Zeiten, in denen Beiträge in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlt wurden und die deshalb beanstandet worden sind (vgl. Komm. zu Rz. 3 und 3a), können gemäß § 202 Satz 2 und 3 nach Bestandskraft des Beanstandungsbescheides freiwillige Beiträge gezahlt werden, wenn die zu Unrecht gezahlten Pflichtbeiträge noch erstattungsfähig sind (Umkehrschluss ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.5 Erweiterte Hilfe und Aufwendungsersatz (Abs. 5)

Rz. 45 Absatz 5 regelt einen Aufwendungsersatz für den Fall, in dem Sozialhilfe geleistet worden ist, obwohl die Deckung des Bedarfs aus eigenem Einkommen und Vermögen möglich bzw. zumutbar war. Die Hilfe wird als erweiterte Hilfe bezeichnet. Die Vorschrift betrifft sowohl die Hilfe zum Lebensunterhalt (Abs. 1) als auch die Grundsicherung (Abs. 2) und die besonderen Hilfen d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.6 Anspruchsübergang (Abs. 6)

Rz. 59 Die Regelung in Abs. 6 soll Härten vermeiden, die entstehen können, weil der Anspruch auf Sozialhilfe grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten untergeht und nicht vererbt werden kann. Die Vorschrift ist vor dem Hintergrund der früheren Rechtsprechung des BVerwG zur generellen Unvererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen zu sehen. Der Gesetzgeber wollte in bestimmten F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.4 Ausübung des Wahlrechts

Rz. 26 Das Wahlrecht, welche von mehreren zulässigen erhöhten Abschreibungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wird, kann bis zur Bestandskraft des jeweiligen Bescheids ausgeübt oder geändert werden.[1] Änderbar sein muss m. E. noch der Bescheid, in dem eine erhöhte AfA oder Sonder-AfA erstmalig berücksichtigt wurde. Ist dies der Fall, ist hinsichtlich der Folge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5 Wirkungen des Antrags

Rz. 13 Die Antragstellung begründet nach Maßgabe des § 279 Abs. 1 AO einen Anspruch auf Entscheidung, bestimmt den für die Aufteilung maßgebenden Zeitpunkt[1] und schafft bis zur Unanfechtbarkeit der Aufteilungsentscheidung einen Schwebezustand, in dem Vollstreckungsmaßnahmen nur zur Sicherung des Anspruchs zulässig sind.[2] Diese Wirkungen treten nicht nur gegenüber dem Ant...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 3.3.2 Dauerhafte volle Erwerbsminderung

Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Satz 3 TVöD endet das Arbeitsverhältnis, sofern dem Beschäftigten der Rentenbescheid zugestellt wird, wonach der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages; fr...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Weitere Informationen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 2)

Rz. 8 Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber weitere Angaben verlangen, die sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies sind etwa Angaben zu Name und Adresse der betroffenen Frau, zum voraussichtlichen Entbindungstermin, zur Art der Beschäftigung, zu Umfang und Lage der Arbeitszeit, zur Art der Vergütung, zu körperlichen Belastungen während der Arbeit, zum Ergebnis d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerungsbeschränkung: W... / 3 Hinweis

Problemüberblick Im Fall begehrt ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Zustimmung für 2 Veräußerungen, da die Wohnungseigentümer eine Veräußerungsbeschränkung vereinbart haben. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn gegen den potenziellen Erwerber kein wichtiger Grund besteht. Positiver Beschluss oder Negativbeschluss Das AG meint, diese Frage sei...mehr