Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1 Zulässigkeit der gesonderten Feststellung

Rz. 13 Zulässig ist die gesonderte Feststellung nur, soweit dies in der AO oder anderen Gesetzen bestimmt ist. Steuergesetz kann dabei nach § 4 AO jede Rechtsnorm, also auch eine Rechtsverordnung, sein.[1] Zu den einzelnen gesetzlichen Vorschriften außerhalb der AO, die eine gesonderte Feststellung zulassen, Frotscher, G., in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, Vor § 179 AO Rz. 8ff.... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 8.2 Verfahrensfragen des Ergänzungsbescheids

Rz. 105 Die persönlichen, sachlichen und zeitlichen Regelungsbereiche des Ergänzungsbescheids sind grundsätzlich die gleichen wie bei dem Feststellungsbescheid, den er ergänzt. Der Ergänzungsbescheid ergeht daher gegen dieselben Personen als Adressaten, über die gleichen Besteuerungsgrundlagen und für den gleichen Zeitraum wie dieser Feststellungsbescheid. Der Unterschied zu... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.4 Ermessensentscheidungen

Rz. 169 Bei den Feststellungen nach § 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO hat die Finanzverwaltung eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen zu treffen: Es liegt im Ermessen, ob überhaupt eine gesonderte Feststellung durchgeführt werden soll. Es liegt im Ermessen der Verwaltung zu entscheiden, welche Besteuerungsgrundlagen für welche Steuerarten festgestellt werden. Es liegt im Ermesse... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.3.3 Einleitung des Feststellungsverfahrens, § 4

Rz. 153 Das Feststellungsverfahren wird von der Finanzbehörde eingeleitet; die Einleitung liegt regelmäßig in der Aufforderung an die Beteiligten, eine Feststellungserklärung abzugeben. Eine Einleitung erfolgt auch auf Antrag eines Feststellungsbeteiligten; der Antrag liegt in einer unaufgeforderten Abgabe der Feststellungserklärung. Die Finanzbehörde entscheidet nach pflich... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Gesonderte Feststellungen nach dem EStG

Rz. 8 § 2a Abs. 1 S. 5 EStG: Nach dieser Vorschrift können bestimmte ausländische Verluste nur mit Verlusten derselben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden. Danach nicht ausgeglichene Verluste können vorgetragen werden und sind zum Schluss jedes Kalenderjahrs gesondert festzustellen.[1] Rz. 9 § 3a Abs. 4 EStG: Hat eine gesonderte Feststellung für Einkünfte aus Land- un... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.4 Verhältnis der gesonderten Feststellungen zueinander

Rz. 54a Sind für einen Steuerfall zwei oder mehr gesonderte Feststellungen vorzunehmen, ist ihr Verhältnis zueinander zu bestimmen. Ein Feststellungsbescheid kann Grundlagenbescheid für einen anderen Feststellungsbescheid sein. Mehrere Feststellungsbescheide können in einer Urkunde miteinander verbunden werden, etwa wenn Verluste nach § 15 Abs. 4 EStG oder § 15b EStG von ein... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.7 Inkrafttreten, § 11

Rz. 177 § 11 der VO enthält nur allgemeine Vorschriften über das Inkrafttreten der Tatbestände. Zum Inkrafttreten des Tatbestands des § 8 vgl. Rz. 177. Zum Inkrafttreten des Tatbestands des § 9 vgl. Rz. 184. Die Vorschriften der VO zu § 180 Abs. 2 AO traten am 20.12.1986 in Kraft. Allerdings ist § 180 Abs. 2 AO in der alten Fassung schon am 25.12.1985 außer Kraft getreten (vg... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.1 Inhalt des § 180 Abs. 2

Rz. 111 § 180 Abs. 2 ist durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 v. 19.12.1985[1] mit Wirkung v. 25.12.1985 eingefügt worden. Die Vorschrift enthält die allgemein gefasste Ermächtigung für das BMF, mit Zustimmung des Bundesrats (bei Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern, außer der Biersteuer, ohne Zustimmung des Bundesrats) durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.4 Feststellung beim Übergang zu Liebhaberei, § 8

Rz. 178 Beim Strukturwandel eines (gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder freiberuflichen) Betriebs zur Liebhaberei sind die in der betrieblichen Zeit angesammelten stillen Reserven steuerlich verhaftet (verstrickt), die später während der Liebhaberei entstehenden stillen Reserven aber nicht. Der Übergang zur Liebhaberei stellt keine Betriebsaufgabe/Entnahme dar,... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 7.3 Fälle geringerer Bedeutung

Rz. 194 Nach § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AO sind Feststellungen sowohl von Einkünften nach Abs. 1 Nr. 2a als auch des Werts der vermögensteuerlichen Wirtschaftsgüter nach Abs. 1 Nr. 3 nicht vorzunehmen, wenn es sich um einen Fall von geringerer Bedeutung handelt. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Höhe des festzustellenden Betrags und seine Aufteilung auf die Beteiligten fe... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1.5 Hinweis nach Abs. 5

Rz. 50 Nach § 181 Abs. 5 S. 2 AO ist "hierauf" in dem Feststellungsbescheid hinzuweisen. M. E. gilt diese besondere Hinweispflicht nur für den eingeschränkten Wirkungskreis des Feststellungsbescheids. Grundsätzlich gilt ein Feststellungsbescheid für alle abhängigen Steuern bzw. Folgebescheide. Soll er nur für einzelne Steuern oder Folgebescheide gelten, ist dies eine Einschr... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 3 Aufgrund der Verweisung in Abs. 1 haben folgende Vorschriften besondere praktische Bedeutung für die gesonderte Feststellung: §§ 140–148 AO (Führung von Büchern und Aufzeichnungen). §§ 149–153 AO (Steuererklärungen); vgl. die Sonderregelungen in § 181 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AO. § 154 AO (Kontenwahrheit). § 157 AO (Form und Inhalt); insbesondere die Regelung über die inhaltlic... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Verfahrensrechtliche Folgen der einheitlichen Feststellung

Rz. 36 Eine einheitliche Feststellung ist durchzuführen, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen. Unterbleibt die Feststellung, liegt ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor, der vom Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen ist. Die Notwendigkeit, durch einen positiven oder negativen einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid zu entscheiden besteht auch d... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Inhalt des Feststellungsbescheids

Rz. 80 Der Inhalt des Feststellungsbescheids richtet sich danach, welche Besteuerungsgrundlagen nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung gesondert festzustellen sind. Der sachliche Geltungsbereich des Feststellungsbescheids hängt daher von der jeweiligen gesetzlichen Regelung ab. Gesondert festgestellt werden können, eine gesetzliche Regelung vorausgesetzt, grundsätzlich al... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 7.1 Wirksamkeit des Feststellungsbescheids

Rz. 87 Der Feststellungsbescheid kann nach den allgemeinen Regeln des § 125 AO nichtig sein. Das ist insbesondere der Fall, wenn er inhaltlich nach § 119 Abs. 1 AO nicht hinreichend bestimmt ist. Er ist ebenfalls nichtig, wenn die Person, der gegenüber die Feststellung vorgenommen wird, zum Zeitpunkt des Ergehens des Feststellungsbescheides bereits verstorben war. In diesem ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 10 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 120 Die gesonderte Feststellung ist selbstständig durch den Einspruch anfechtbar. Einwendungen gegen den Inhalt des Feststellungsbescheids können nach § 351 Abs. 2 AO nicht durch Anfechtung des auf dem Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) beruhenden Folgebescheids, sondern nur durch Anfechtung des Feststellungsbescheids geltend gemacht werden. Ein Rechtsbehelf oder... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.3.6 Außenprüfungen, § 7

Rz. 164 § 7 der VO zu § 180 Abs. 2 AO, der auf § 180 Abs. 2 Nr. 6 AO beruht, ermöglicht die Außenprüfung bei allen Verfahrensbeteiligten, und zwar sowohl bei den Beteiligten nach § 78 AO als auch den in § 3 Abs. 1 Nr. 2 der VO zu § 180 Abs. 2 AO genannten Personen. Diese Vorschrift tritt selbstständig neben § 193 AO; für eine Außenprüfung brauchen also nicht zusätzlich die V... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.4 Gesonderte Feststellungen im GewStG

Rz. 39 Der ESt- oder KSt-Bescheid ist nicht Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuermessbescheid. Zwar wird der Gewerbeertrag nach § 7 S. 1 GewStG nach den Vorschriften des EStG und des KStG ermittelt, jedoch ist dies eine eigenständige gewerbesteuerliche Ermittlung ohne Bindung an die Entscheidungen im ESt- oder KSt-Bescheid. Umgekehrt ist auch der Gewerbesteuermessbescheid... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 7.4 Nichtfeststellungsbescheid

Rz. 199 Nach § 180 Abs. 3 AO besteht die Möglichkeit, durch Bescheid festzustellen, dass eine gesonderte Feststellung nicht erfolgen wird. Der Streit über die Frage, ob eine gesonderte Feststellung vorzunehmen ist, gehört damit in das Feststellungsverfahren (Verfahren über den Nichtfeststellungsbescheid), nicht in das Verfahren über den Folgebescheid.[1] Der Nichtfeststellun... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.6 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 175 Der Feststellungsbescheid sowie der Nichtfeststellungsbescheid nach § 4 der VO zu § 180 Abs. 2 AO sind mit dem Einspruch anzufechten. Anfechtungsberechtigt sind nach § 352 Abs. 2 AO alle Mitberechtigten, d. h. alle Personen, bei denen nach dem Feststellungsbescheid Besteuerungsgrundlagen mit steuerlicher Wirkung zu erfassen sind, sowie diejenigen Personen, deren Mitb... mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 2.2 Aufbewahrungsfristen

Das Wohnungseigentumsgesetz enthält keine Regelung über die Aufbewahrungsfristen von Verwaltungsunterlagen. Allgemein anerkannt – wenn auch dogmatisch nicht gesichert – ist, dass insoweit bezüglich der Verwaltungsunterlagen die in § 257 Abs. 4 HGB und 147 Abs. 3 AO geregelten Fristen entsprechend anwendbar sind.[1] Beide Vorschriften regeln für bestimmte Unterlagen eine Aufb... mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 218 Das Berufungsgericht hatte ausgeführt, die Entscheidung des Rechtsstreits hänge von der Frage ab, ob der ohne Beteiligung des Beklagten erlassene Bescheid vom 26.1.2010 bestandskräftig sei und das Berufungsgericht gemäß § 118 SGB X binde. Insoweit seien das von dem Beklagten eingeleitete Verwaltungsverfahren und ein sich möglicherweise anschließendes sozialgerichtlic... mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 472 Das Berufungsgericht war der Auffassung, dass sich der Beklagte nicht auf den Haftungsausschluss nach § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII berufen könne. § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII komme nur für "Versicherte" zur Anwendung. Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt, weil der Kläger selbstständiger Unternehmer und auch nicht freiwillig versichert sei. Zur Klärung der strittigen R... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 60 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für die Veranlagung auf Antrag des ArbN trotz vorgenommenen LSt-Abzugs ist der Gedanke maßgebend, dass ArbN aus vielerlei Gründen auf das Kj gesehen mehr LSt zahlen, als wenn sie statt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit veranlagungspflichtige Einkünfte bezogen hätten. Hierher gehören vor allem die Fälle, in denen wegen der besonderen T... mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / bb) Antragstellung

Rz. 135 Die Anrechnung erfolgt nur auf Antrag, der noch bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung gestellt werden kann, bzw. innerhalb der Festsetzungsfrist, falls es sich um nachträglich bekanntgewordene Tatsachen (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO) handelt.[111] Die Anrechnung der ausländischen Steuer ist somit nicht Teil des Erhebungsverfahrens, sondern Teil des Steuerfestsetzungsv... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Berichtigung der Anrechnung

Rn. 94 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Sieht man in der Anrechnungsverfügung einen selbstständigen VA (hM), so kann dieser, unabhängig von der Bestandskraft der Steuerfestsetzung, nur nach den Vorschriften über die Rücknahme rechtswidriger VA (§ 130 AO) berichtigt werden (H 36 EStH 2023 "Anrechnung"). Wurde ursprünglich zu wenig LSt oder KapSt angerechnet, dürfte insoweit ein nic... mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 496 Das Urteil hielt der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Die Revision wandte sich nicht dagegen, dass das Berufungsgericht die Anspruchsvoraussetzungen nach §§ 836 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB bejaht hatte. Dies war rechtlich auch nicht zu beanstanden. Rz. 497 Jedoch hatte das Berufungsgericht bei der Prüfung, ob die Beklagte gemäß § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII von dieser Haftu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fälle der Antragsveranlagung

Rn. 73 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Während die Amtsveranlagungstatbestände ein Unterschreiten der Jahressteuerschuld verhindern sollen, wird über die Antragsveranlagung Steuerübererhebungen entgegengewirkt. Gem § 46 Abs 2 Nr 8 EStG erfolgt eine Veranlagung, wenn sie vom ArbN beantragt wird. Die Antragsveranlagung ist gegenüber den Amtsveranlagungen subsidiär und setzt einen fo... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Entsprechende Anwendbarkeit des § 328 Abs. 3 SGB III

Rz. 15 Nach § 328 Abs. 3 Satz 1 SGB III sind aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachte Leistungen auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit mit der abschließenden Entscheidung ein Leistungsanspruch nicht oder nur in geringerer Höhe zuerkannt wird, sind aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachte Leistungen zu erstatten (§ 328 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 SGB III)... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelung durch das StÄndG 1992

Rn. 70 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch das StÄndG 1992 vom 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) wurde rückwirkend ab VZ 1991 (s § 52 Abs 27a, 29 EStG aF) die Zweigleisigkeit des LStJA durch das FA und die Veranlagung auf Antrag bei besonders normierten Tatbeständen abgeschafft. Ab VZ 1991 kann jeder ArbN, der nicht unter die Amtsveranlagungstatbestände (bis Kj 1995: § 46 Abs 1 und... mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 485 Das Berufungsgericht hatte offen gelassen, ob sich der Unfall auf einer gemeinsamen Betriebsstätte ereignet hat. Es meinte, eine Haftung der Beklagten sei jedenfalls nach § 104 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII ausgeschlossen, denn der Kläger sei wie ein Beschäftigter der Beklagten tätig geworden, weil die Ladetätigkeit allein deren Aufgabe gewesen sei. Ob d... mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 541 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis stand. Etwaige Ansprüche der Klägerin aus § 110 Abs. 1 SGB VII waren gemäß § 113 S. 1 SGB VII verjährt. Rz. 542 Nach dieser Vorschrift gelten für die Verjährung der Ansprüche nach den §§ 110 und 111 SGB VII die §§ 195, 199 Abs. 1 und 2 und § 203 BGB entsprechend mit der Maßgabe, dass die Frist ... mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 94 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand. Entgegen der Ansicht der Revision ließ sich die Annahme einer unfallbedingten Dienstunfähigkeit des G. von mehr als sechs Monaten nicht aus einer Bindungswirkung der "Bescheide" vom 10. Januar und 1.3.2012 und des Urteils des VG Trier vom 30.9.2014 herleiten. Rz. 95 Dem Beamten G. stand g... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Rechtsschutzfragen

Rn. 80 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Verfahrensrechtlich sind Vorauszahlungsbescheide eigenständige Steuerfestsetzungsbescheide (§§ 155 Abs 1 S 1, 164 Abs 1 S 2 AO; s Rn 4). Der Vorauszahlungsbescheid kann – wie jeder Steuerbescheid – mit Einspruch und nachfolgend Anfechtungsklage angefochten werden. Die Anfechtung des Jahressteuerbescheids, auf dem die Bemessung der Vorauszahlu... mehr

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E / 10 Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 [Rdn 2238]

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entstehung der ESt (§ 36 Abs 1 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die materiellrechtliche Entstehung der ESt-Schuld ist in § 36 Abs 1 EStG normiert. Danach entsteht die ESt grundsätzlich mit Ablauf des VZ, in dem der StPfl einen Besteuerungstatbestand (§ 38 AO) verwirklicht hat, soweit im EStG nichts anderes bestimmt ist (wie zB in § 44 Abs 1 S 2 EStG für KapSt). VZ ist das Kj (§§ 2 Abs 7, 25 Abs 1 EStG). D... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (3) Objektbezogene Einschränkung

Rz. 242 Die WEG-Ansprüche beziehen sich nur auf das konkrete in der Versteigerung befindliche Objekt (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG: "... daraus fälligen Ansprüche ...").[280] Besitzt ein Schuldner also mehrere Wohnungen und ist er mit den jeweiligen Hausgeldern in Zahlungsverzug, gilt bei jeder einzelnen Wohnung die Bevorrechtigung in der Zwangsversteigerung. Rz. 243 Hinweis Di... mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 532 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung der Revision war der Senat an einer Sachentscheidung allerdings nicht bereits deshalb gehindert, weil das Berufungsgericht die Berufungsanträge nicht wiedergegeben hat. Ohne die Wiedergabe der Anträge leidet das Berufungsurteil zwar regelmäßig an einem von Amts wege... mehr

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E / 2 Einstellung des Verfahrens, Allgemeines [Rdn 2084]

Rdn 2085 Literaturhinweise: Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161 Bischoff/Kusnik/Bünnigmann, Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten im Strafverfahren, StraFo 2015, 222 Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32 Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19 Dahs, Zur Verteidig... mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.8 Zahl der Aufsichtsratsmitglieder

Entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 1 GenG besteht der Aufsichtsrat aus mindestens 3 Mitgliedern, sofern die Satzung keine höhere Zahl bestimmt. Die Satzung kann sowohl eine höhere Mindestzahl als auch eine Höchstzahl festsetzen. Fehlt es diesbezüglich an einer Satzungsregelung, so entscheidet die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlung über die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder... mehr

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Klagefrist: Erkundigung nac... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage! K könnten allerdings im Zusammenhang mit der Einzahlung der Gebühr im Allgemeinen für die ersten Anträge keine Verzögerungen zugerechnet werden. K habe auf Anforderung des Gerichts umgehend die Gebühr eingezahlt. Die Verzögerung der Klagezustellung sei allein durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht worden. Denn das AG sei nac... mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.2.4 Änderung der GoBD

Mit Schreiben vom 11.3.2024[1] hat das BMF die GoBD geändert. Die Änderung war aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich. Das DAC-7-Umsetzungsgesetz hat zu einer Änderung des § 147 AO geführt. § 147 Abs. 6 Satz 1 AO ermöglicht in seiner Neufassung einen umfangreicheren Zugriff auf digitale Daten des Steuerpflichtigen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um eine gesetzl... mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.6 Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

Eine Steuer kann vorläufig festgesetzt werden, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für deren Entstehung eingetreten sind.[1] Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind anzugeben.[2] Vorläufig festgesetzt werden kann auch ein Teil einer Steuerfestsetzung. Dabei werden regelmäßig Grund und Umfang der Vorläufigkeit des Bescheids dadurch angegeben, dass eine einzelne Besteu... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Erstmalige Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen im Rahmen eines Änderungsbescheids

Leitsatz 1. Die unbefristete Optionserklärung nach § 13a Abs. 8 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung von 2013 ist im Einspruchsverfahren zu berücksichtigen, soweit ihre steuerrechtlichen Auswirkungen nicht über den durch § 351 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) gesetzten Rahmen hinausgehen. 2. Die Bindungswirkung nach § 351 Abs. 1 AO hat nicht zur Folge, dass die Verschonung, wenn sie den Änderungsrahmen verlässt, insgesamt zu versagen ist. Normenkette § 13a Abs. 8 ErbStG, §... mehr

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Kaufpreisraten/-renten bei ... / 2.2.4 Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts auf Zuflussbesteuerung

Das Wahlrecht zugunsten der sukzessiven Besteuerung muss spätestens bis zur Bestandskraft der Einkommensteuerveranlagung des Jahres, in dem der Veräußerungsgewinn erzielt wurde, ausgeübt werden.[1] Der BFH[2] hat entschieden, dass ein Antrag auf nachgelagerte Zuflussbesteuerung auch noch im Einspruchsverfahren gegen einen geänderten Steuerbescheid gestellt werden kann, wenn d... mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.6 Kreditaufnahme

Als weitere Finanzierungsform kann auch eine Kreditaufnahme infrage kommen. Bereits der BGH hatte insoweit bestätigt, dass eine entsprechende Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Kredits durchaus auch unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann.[1] Seit Inkrafttreten des WEMoG wird die Kreditaufnahme auch ausdrücklich in § 9b Abs... mehr

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Entlastung des Verwalters / 5 Anfechtung des Entlastungsbeschlusses

Der Beschluss über die Entlastung des Verwalters kann wie jeder andere Wohnungseigentümerbeschluss angefochten werden. Bei kombinierter Beschlussfassung über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge auf Grundlage der Jahresabrechnung einerseits und die Verwalterentlastung andererseits, kann der Beschluss insoweit angefochten werden, als er die Entlastung des Ve... mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 8. Kapitalvermögen/Investment

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Technische Verwaltung und b... / 4.6.2 Generelle Regelungskompetenz

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des § 21 Abs. 5 WEG jetzt qua Zitterbeschluss auch ohne Erreichen der doppelt-qualifizierten Mehrheit eine Regelung im konkreten Einzelfall getroffen werden kann, wonach alle Wohnungseigentümer anteilig z. B. nach MEA die Kosten der Maßnahme tragen.[1] Mögliche Regelung über Folgekosten Nach § 16 Abs. 3 WEG gilt für bauliche Veränderun... mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.4.3 Mehrheitsbeschluss

Der Beschlussantrag muss nur die einfache Mehrheit erreichen. Das Stimmrecht bemisst sich nach einem etwa abweichend in der Gemeinschaftsordnung vereinbarten Stimmrecht (Wertprinzip: Miteigentumsanteile oder MEA), nicht nach § 25 Abs. 2 WEG, also nach dem gesetzlichen Stimmrecht, wonach jeder Wohnungseigentümer, unabhängig von der Anzahl der Wohnungen und der Miteigentumsant... mehr