Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Grundlagen

Rz. 51 Abs. 2 S. 1, 2 regelt die "dingliche Wirkung" der Einheitswertbescheide bzw. der Grundsteuerwertbescheide, die auch gegen den Rechtsnachfolger in den Steuergegenstand oder einen Anteil an diesem wirken. Liegt Gesamtrechtsnachfolge vor, ergibt sich die Bindungswirkung gegen den Gesamtrechtsnachfolger schon aus dem Prinzip des § 45 AO. § 182 Abs. 2 AO spricht diese Folg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9.1.2 Freibetragsregelung

Rz. 253 Mit Wirkung für Veräußerungen nach dem 31.12.1995 (§ 52 Abs. 19a S. 2 EStG a. F., jetzt: § 52 Abs. 34 S. 5 EStG) ist die Freibetragsregelung neu geregelt worden.[1] Seither bezweckt die Vorschrift ausschließlich eine steuerliche Begünstigung wegen Alters und Berufsunfähigkeit. Der Freibetrag wegen Alters oder Berufsunfähigkeit kann für jeden Fall einer Betriebsveräuß...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Zur Systematik der Bindungswirkung

Rz. 1 § 182 Abs. 1 S. 1 AO enthält die Regelung über die Wirkung der Feststellungsbescheide, die für die "Folgebescheide" bindend sind. Diese Formulierung in § 182 AO ist systematisch falsch und auch unvollständig. Das Gesetz schafft damit ein Begriffspaar "Feststellungsbescheid – Folgebescheid", das es so nicht gibt. Richtiger wären die Begriffspaare "Feststellungsbescheid ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 Verdeckte Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.1 Grundsätzliches, Gewinnermittlungsart

Rz. 208 Nach § 16 Abs. 2 EStG ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des hingegebenen Betriebsvermögens übersteigt. Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös[1]. Bei seiner Ermittlung sind grundsätzlich alle Vorteile zu berücksichtigen, die dem Veräußerer aus Anlass der Veräußerung zufließen[2]. En...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 1 Grundsätze

Grundsätzlich soll jeder vor Gericht Rechtsschutz erhalten, der schutzwürdige eigene Interessen verfolgt. Liegt hingegen ein solches Rechtsschutzbedürfnis nicht vor, darf ein Gericht nicht in Anspruch genommen werden. Letztlich soll nur derjenige einen Anspruch auf gerichtliche Sachentscheidung haben, der mit dem von ihm angestrengten Gerichtsverfahren ein rechtsschutzwürdig...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anspruch auf Akteneinsicht nach bestandskräftiger Veranlagung; Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

Leitsatz 1. Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Einsicht in eine Steuer­akte außerhalb eines finanzgerichtlichen Verfahrens besteht nicht, wenn der Steuerpflichtige für den betroffenen Besteuerungszeitraum bereits bestandskräftig veranlagt wurde und die Einsichtnahme der Verfolgung steuerverfahrensfremder Zwecke dienen soll (hier: Prüfung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Istversteuerung / 3 Antragstellung

Die Istversteuerung erfolgt nicht automatisch. Der Unternehmer muss einen Antrag stellen. Der Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist von Gesetzes wegen zwar weder an eine Form noch eine Frist gebunden. Allerdings ist ein Wechsel der Besteuerungsart nur bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig.[1] Von Neu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Änderung nach den Vorschriften der Abgabenordnung

Rz. 48 [Autor/Stand] In der Praxis werden Grundstücke, die durch Erbanfall erworben wurden, häufig erst veräußert, nachdem die Bewertungsstelle des Finanzamts den Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert erteilt hat und dieser bestandskräftig geworden ist. Sofern der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommene Kaufpreis für das Grundstück niedriger ist als der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verschonungsbedarfsprüfung

Rz. 5 [Autor/Stand] Der Wert des begünstigten Vermögens muss die Grenze von 26 Mio. EUR überschreiten. Ein Überschreiten um einen Euro ist dabei grundsätzlich ausreichend (vorbehaltlich der Abrundung auf volle Einhundert Euro nach unten, § 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG). Bei der Ermittlung der Grenze sind mehrere Erwerbe begünstigten Vermögens innerhalb von zehn Jahren von derselb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erstattungsansprüche

Rz. 12 [Autor/Stand] Ein Steuererstattungsanspruch i.S.d. § 383 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist gegeben, wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt worden ist (§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO) oder der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO). Der Erstattungsanspruch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übersicht

Rz. 43 [Autor/Stand] Als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kommt auch ein Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück in Betracht, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommen ist.[2] Dabei wurde vor dem 23.7.2021 von der Finanzverwaltung auch ein Kaufpreis anerkannt, der außerhalb des Jahreszeitrau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Anwendungsbereich und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln seitdem die §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28 und § 28a ErbStG die zu gewährenden Verschonungen beim ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einheitliche und gesonderte Feststellung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Gegenüber mehreren Beteiligten nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BewG erfolgt nach § 154 Abs. 1 Satz 2 BewG eine gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO). Nimmt man diese Vorschrift wörtlich, ist – für alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 (§ 205 Abs. 9 BewG[2]) – jede für Zwecke des ErbStG oder GrEStG bedeutsame Bedarfsbewertung e...mehr

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§ 6 Berufung- und Berufungs... / D. Nachträgliche Erweiterung des Rechtsmittelantrags

Rz. 36 Der Berufungskläger kann seinen erstinstanzlichen Antrag einschränken und eine nur teilweise Änderung des angefochtenen Urteils beantragen. Auch eine nur teilweise Anfechtung des Urteils hemmt die Rechtskraft des Urteils insgesamt, wenn Erweiterung des Rechtsmittelantrags noch möglich und solange Anschlussrechtsmittel noch zulässig ist.[88] Ist also der Beklagte zur Za...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Berichtigung des Steuerbetrags

Rz. 56 Ebenso wie § 14c Abs. 1 UStG spricht § 14c Abs. 2 UStG die Berichtigung von Rechnungen mit unberechtigtem Steuerausweis nicht an. Geregelt ist nur die Berichtigung des gem. § 14c Abs. 2 S. 1 und 2 UStG geschuldeten Steuerbetrags. Dies bedeutet aber nicht, dass die Berichtigung derartiger Rechnungen nicht zulässig wäre. Sie ist sogar unerlässlich, um die Gefährdungslag...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 6. Antrag

Rz. 406 Angerechnet wird nur auf Antrag, dann aber immer. Denn auf die Anrechnung besteht ein Rechtsanspruch.[558] Der Antrag ist nicht fristgebunden. Er kann also bis zur Bestandskraft des Erbschaftsteuerbescheides gestellt werden; dies ist bis zum Ende des finanzgerichtlichen Verfahrens in der I. Instanz möglich.[559] Antragsberechtigt sind der Steuerschuldner und die Pers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / C. Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 und Abs. 10 ErbStG)

Rz. 15 Auf das begünstigte Vermögen kommt im Rahmen der Regelverschonung der 85 v.H.-Abschlag zur Anwendung, so dass 15 v.H. des begünstigten Vermögens im Übertragungszeitpunkt zu besteuern ist (§ 13a Abs. 1 ErbStG). Wird die Optionsverschonung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewählt, ist das gesamte begünstigte Unternehmensvermögen im Übertragungszeitpunkt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 2. Wirkung

Formelle Bestandskraft, aber keine materielle Bestandskraft: Der Vorbehalt der Nachprüfung bewirkt gem. § 164 Abs. 2 S. 1 AO, dass die Steuerfestsetzung aufgehoben oder geändert werden kann, solange der Vorbehalt wirksam ist. Demnach erwächst ein mit dem Vorbehalt der Nachprüfung versehener Steuerbescheid zwar in formelle Bestandskraft – er wird unanfechtbar –, sofern er nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung in mehrstöckigen... / 7. Fazit

Weil die Anwendung des § 181 Abs. 5 S. 1 AO in mehrstufigen Feststellungsverfahren bei doppelstöckigen Personengesellschaften oder Zurechnungsfällen nach § 14 AStG a.F. noch nicht Gegenstand eines (höchstrichterlichen) finanzgerichtlichen Verfahrens war, können sich in der Praxis dargestellte Meinungsverschiedenheiten ergeben. Dabei kann die BFH-Rechtsprechung zum dreistufig...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist das erforderliche Korrektiv für die rückwirkende Änderung der Regelungen über die Hemmung und den Neubeginn der Verjährung in § 45 Abs. 2 und 3, die auch die bereits laufende Verjährung von Ansprüchen erfassen würde. Sie trifft mit der Verweisung auf die Übergangsregelung des EGBGB insbesondere die Regelungen hinsichtlich der geänderten Bestimmungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 5 Antrag (§ 8d Abs. 1 S. 5 KStG)

Rz. 146 § 8d KStG ist nur auf Antrag anzuwenden (§ 8d Abs. 1 S. 1 KStG). Der Stpfl. hat damit ein Wahlrecht, ob er die Vergünstigung des § 8d KStG in Anspruch nehmen will. Da durch die Anwendung der gesamte Verlust (auch bei einem nur anteiligen Verlustuntergang gem. § 8c KStG) zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag wird und die spätere Nutzung des fortführungsgebundenen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung der die Optionsve... / III. Fazit

Die frühzeitige Darstellung der möglichen erbschaftsteuerlichen Auswirkungen der BFH-Entscheidung durch die Finanzverwaltung in den gemeinsamen Ländererlassen ist zu begrüßen. Es kann davon ausgegangen werden, dass seitens der Stpfl. auf die BFH-Entscheidung im Hinblick auf die Grundfragestellung nach Einheits- bzw. Einzelmodell unter diversen Aspekten Bezug genommen wird. V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bergkemper, Aufhebung und Änderung einer Kindergeldfestsetzung, FR 2000, 136; Huhn, Versagender/aufhebender Kindergeldbescheid oder Nullbescheid: Dauer-VA und Bestandskraft, FR 2000, 114; Tiedchen, Die Änderung von bestandskräftigen Kindergeldbescheiden, DStZ 2000, 237; Felix, Korrektur von Kindergeldfestsetzungen. Bestandskraft von VA gemäß § 70 EStG, FR 2001, 674; Kanzler, Die...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Wechsel der Steuerberechnungsart

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Voraussetzungen für die Entstehung der Steuer im Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung bleiben auch maßgebend, wenn der Unternehmer von der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten zur Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten wechselt. Beim Wechsel der Art der Steuerberechnung dürfen Umsätze nic...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Optionszeitpunkt

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sowohl die Option als auch ihre Rücknahme sind zulässig, solange die formelle Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung noch nicht eingetreten ist oder die Steuerfestsetzung noch nach § 164 Abs. 2 AO änderbar ist (vgl. Abschn. 9.1. Abs. 3 S. 1 UStAE). Ein Verzicht auf die Steuerfreiheit kann auch bereits vor Ausübung des Umsatzes a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Busch, Zur konkludenten Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG), HFR 2016, 564. Eckert, Erhöhung der Umsatzgrenze für die Istversteuerung ab 1.7.2009, BBK 2009, 689. Eversloh, Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung, jurisPR-SteuerR 2/2016 Anm. 6. Flore/Burmann, Soll-Besteuerung der Steuerberatungs-GmbH, Ist-Besteuerung der Zahnbehandlungs-GmbH?, UR 200...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / VI. Rechtsmittel

Rz. 91 Gem. § 171 Abs. 4 SGB IX, der über § 174 Abs. 1 SGB IX auch für die außerordentliche Kündigung gilt, haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Zustimmung des Integrationsamtes keine aufschiebende Wirkung. Dem Antrag eines schwerbehinderten Menschen, die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes anzuordnen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse

Rn. 171 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Änderung oder Aufhebung hat in jedem Fall – ggf auch rückwirkend – mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse zu erfolgen, vgl V 14.1 Abs 1 S 1 DA-KG 2023; aber in den Grenzen der Verjährung, vgl BFH vom 03.03.2011, III R 11/08, BStBl II 2011, 722; V 13 Abs 1 S 1 DA-KG 2023; Weber-Grellet in Schmidt, § 70 EStG Rz 6 (42. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Widerruf der Pauschalierung

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer konnte seinen Antrag, die abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen zu berechnen, (für die Vergangenheit) zurücknehmen oder (für die Zukunft) widerrufen. Die Rücknahme bzw. der Widerruf konnte dem FA gegenüber formlos oder durch schlüssiges Verhalten mitgeteilt werden. Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rücknahme ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Antrag

Rn. 104 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Abzugsbetrag des § 33a Abs 1 EStG wird nur auf – ggf konkludenten – Antrag des StPfl gewährt, BFH vom 30.10.2003, III R 24/02, BStBl II 2004, 394. Eine Antragstellung ist auch noch nach Bestandskraft des ESt-Bescheids möglich, sofern dieser noch geändert werden kann, BFH vom 09.08.1991, III R 24/87, BStBl II 1992, 65. Nach BFH vom 20.11....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.4.1 Erstattung oder Erlass wegen nicht bestehender Abgabenschuld (Art. 117 UZK)

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundfall von Erstattung/Erlass ist gem. Art. 117 ZK, dass der gezahlte Betrag gesetzlich nicht geschuldet oder der Betrag zu Unrecht erhoben worden war. Diese Vorschrift setzt anders als die nationalen Vorschriften der AO ausschließlich beim Betrag der Zollschuld an, nicht bei der Fehlerhaftigkeit des Bescheides an sich. Die entsprechenden Vo...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / 1. Entscheidung der Agentur für Arbeit

Rz. 57 Die Entscheidung der Agentur für Arbeit nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG erfolgt durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur, wenn die Zahl der Kündigungen weniger als 50 beträgt, oder einen bei der Agentur gebildeten "Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen", der vor seiner Entscheidung den Arbeitgeber und den Betriebsrat anzuhören hat. Arbeitgeber und B...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Besteuerung nach vereinbarten/vereinnahmten Entgelten

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuer ist grundsätzlich, soweit nicht § 20 UStG (Istversteuerung) gilt, nach vereinbarten Entgelten zu berechnen (Sollversteuerung, § 16 Abs. 1 UStG). Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 20 Abs. 1 UStG kann das FA auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) im vorangegangenen Kj. nicht mehr als 500...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Ein Antrag des Steuerpflichtigen ist Voraussetzung

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten kann bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Umsatzsteuer-Jahresfestsetzung gestellt werden (Abschn. 20.1. Abs. 1 S. 1 UStAE). Jeder Unternehmer, der eine der Voraussetzungen des § 20 S. 1 Nr. 1 bis 3 UStG erfüllt, kann einen Antrag stellen. Infrage kommen auch Land...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Aufteilung von Vorsteuerbeträgen

Rz. 139 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 15 Abs. 4 UStG erfasst Mischfälle, in denen ein Unternehmer für sein Unternehmen gelieferte oder eingeführte oder i. g. erworbene Gegenstände oder für sein Unternehmen in Anspruch genommene sonstige Leistungen (Eingangsleistung) sowohl für Ausgangsumsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen (Ausschlussumsätze), als auch für Ausgangsumsätz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Festsetzung durch Bescheid (§ 70 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das Kindergeld ist nach § 31 S 3 EStG eine Steuervergütung, sodass nach §§ 1 Abs 1, 37 Abs 1, 155 Abs 4 AO die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften, so die Korrekturvorschriften der §§ 172ff AO, sinngemäß Anwendung finden, BFH vom 23.11.2001, VI R 125/00, BStBl II 2002, 296; BFH vom 15.07.2010, III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237 (zum...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / V. Sonstige Gründe

Rz. 23 Die gesetzliche Neuregelung führt nicht zur Unzulässigkeit der nach der bisherigen Rspr. des BAG als zulässig erachteten Bedingungen. So sind insbesondere Vereinbarungen von Altersgrenzen als auflösende Bedingung weiterhin zulässig (vgl. auch § 17 Rdn 142 ff.).[41] Der Grundsatz, dass es insoweit eines rechtfertigenden Sachgrundes bedarf, bindet auch die Tarifvertrags...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Bescheinigungsverfahren

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist nicht eine jPöR der Unternehmer, bedarf es gem. § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, dass der Unternehmer mit der Einrichtung die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie die jPöR. Handelt es sich bei dem Unternehmer um einen Bühnenregisseur oder Bühnenchoreografen, erfordert § 4 Nr. 20 Buchst. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Gesamtumsatzhöchstgrenze

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bezüglich der Berechnung der Gesamtumsatzhöchstgrenze wird in § 20 S. 1 Nr. 1 UStG auf § 19 Abs. 3 UStG verwiesen. Demnach fließen in die Berechnung nur Umsätze ein, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar sind, allerdings bleiben solche außen vor, deren Steuerbarkeit sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 UStG ergibt. Von den nach § 1 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Kündigungsschutzprozes... / I. Fristberechnung bei Zustimmung der Behörde

Rz. 50 Soweit die Kündigung der Zustimmung einer Behörde bedarf, läuft die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichtes erst von der Bekanntgabe der Entscheidung an den Arbeitnehmer ab, § 4 S. 4 KSchG. Diese Bestimmung gilt für die Fälle der nachträglichen Zustimmung der Behörde zur Kündigung. § 4 S. 4 KSchG ist auch bei dem Erfordernis der vorherigen Zustimmung einer Behörde anw...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Verhältnis Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der Rechtsprechung des BFH ist der Jahressteuerbescheid vom Zeitpunkt seines Ergehens an alleinige Grundlage für die Verwirklichung des Anspruchs auf die mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstandene Steuer sowie für die Einbehaltung der als Vorauszahlung für den Veranlagungszeitraum entrichteten bzw. für die Vergütung der die positiv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / III. Einholung der Stellungnahme des Betriebsrats gem. § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG

Rz. 41 Nach § 17 Abs. 3 KSchG ist eine Anzeige nur wirksam, wenn ihr eine Stellungnahme des Betriebsrates beigefügt wird oder der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass er den Betriebsrat mindestens zwei Wochen vor der Anzeige gem. § 17 Abs. 2 KSchG unterrichtet hat und er den Stand der Beratung darlegt. Eine Stellungnahme nach § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG liegt nur vor, wenn sich der ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Antrag auf Anwendung der allgemeinen Durchschnittssätze

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wollte ein Unternehmer, bei dem die Voraussetzungen des § 69 UStDV vorlagen, die Besteuerung nach den allgemeinen Durchschnittssätzen in Anspruch nehmen, konnte er hierzu bis zum VZ 2022 einen formlosen Antrag bei seinem FA stellen. Der Antrag konnte auch durch schlüssiges Verhalten gestellt werden (BFH vom 11.12.1997, V R 50/94, BStBl II 199...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.16.2 Fallbeispiele

Rz. 163 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Regel- und Differenzbesteuerung unterscheiden sich – grob betrachtet – dadurch, dass die Bemessungsgrundlage bei der Regelbesteuerung das Gesamtentgelt, der Differenzbesteuerung nur ein Teil des Entgelts ist. Rz. 164 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Absolut betrachtet führt die Regelbesteuerung immer zu einem höheren Bruttokaufpreis (Zahlbetrag). Damit...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 und 2021

Tz. 29 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Ein Verlustrücktrag in das Vorjahr nach § 10d EStG setzt grundsätzlich voraus, dass eine Veranlagung durchgeführt wurde, die zu einem rücktragsfähigen Verlust führt. D. h. ein Verlustrücktrag in das Jahr 2019 kann grundsätzlich erst nach der Veranlagung für das Jahr 2020 vorgenommen werden. Das gilt für den im Jahr 2021 erzielten Verlust, de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.4.2 Glättung von Mehrergebnissen

Nach dieser Rechtslage hat ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger ein nahezu unbefristetes Wahlrecht zwischen Bilanzierung und der EÜR, welches allein durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung begrenzt ist.[1] Erfolgt eine Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung können Wahlrechte, die an keine Frist gebunden sind, noch ausgeübt werden und auch eine b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.6 Wechsel vom Bestandsvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung

Liegen die Voraussetzungen für eine Buchführungsverpflichtung nicht mehr vor, weil z. B. eine Eintragung im Handelsregister gelöscht wurde oder die Grenzen des § 141 AO unterschritten werden, kann der Unternehmer zur EÜR wechseln. In letzterem Fall endet die Verpflichtung mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahrs, das auf das Wirtschaftsjahr folgt, in dem die Finanzbehörde festste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.4.1 Allgemeines

Geht der Unternehmer freiwillig zur Buchführung über, ist er grundsätzlich für 3 Wirtschaftsjahre an diese Wahl gebunden. Nur bei Vorliegen eines besonderen wirtschaftlichen Grundes, z. B. Einbringung nach § 24 UmwStG, kann er vor Ablauf dieser Frist zurückwechseln.[1] Das Wahlrecht ist formal allein durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung begrenzt. Allerdings hat ein n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungsleistungen und d... / 2.3 Lösung

R wird durch die Vermietung zum Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht (wirtschaftliche) Umsätze ausführt.[1] Selbst wenn R nicht schon vorher Unternehmereigenschaft aufgrund anderer wirtschaftlicher Aktivitäten inne hatte, wird er spätestens mit dem Erwerb des Mietobjekts zum Unternehmer. Bei dem Erwerb des Hauses ist davon auszugehen,...mehr