Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
zfs 07/2025, Feststellung d... / 2 Aus den Gründen:

(…) II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat auf die Sachrüge hin zumindest vorläufig Erfolg. Aus den Urteilsfeststellungen ergibt sich nunmehr nicht zweifelsfrei, welcher Bußgeldtatbestand (§§ 1 Abs. 2, 29a Abs. 1, Abs. 5 OWiG) aus Sicht des Tatrichters verwirklicht wurde. Dies konnte auch nicht offenbleiben. Die tat... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen.... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.6.1 Übertragung des Kinderfreibetrags (Abs. 6 S. 6)

Rz. 125 Die Berücksichtigung des halben Kinderfreibetrags bei jedem Elternteil kann zu unausgewogenen Verhältnissen führen, wenn ein Elternteil mangels eigenen Einkommens daraus steuerlich keinen Vorteil ziehen kann oder wenn ein Elternteil mehr als seinen im internen Verhältnis der Eltern zueinander geschuldeten Anteil am Unterhalt erbringt, ohne zugleich auch stärker steue... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3 Rechtsnatur des Freistellungsbescheids

Rz. 63 Die Entscheidung über die Erstattung ist bei vollständiger Erstattung ein vollständiger, bei teilweiser Erstattung ein partieller Freistellungsbescheid nach § 155 Abs. 1 S. 3 AO. Der Freistellungsbescheid ist eigenständiger Rechtsgrund der Erstattung. [1] Er ist damit, anders als die Freistellungsbescheinigung, Steuerbescheid und unterliegt den Regeln über Steuerbesche... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.5.2 Begünstigung eingetragener Lebenspartner durch das JStG 2010

Rz. 7a Seit Inkrafttreten des JStG 2010[1] zum 8.12.2010 ist die vollständige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht verwirklicht. Im ErbStG betreffen die Änderungen die §§ 15–17 ErbStG, wobei die inhaltliche Auswirkung beim Tarif nach § 19 ErbStG eintritt. Die Freibeträge waren schon zum 1.1.2009 mit dem ErbStRG ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Wahlrecht

Rz. 29 Die Fiktion des § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG mit der Versteuerung der Nacherbschaft nach dem Verhältnis zur Person des Vorerben kann in Einzelfällen zu steuerlichen Nachteilen führen. Vor diesem Hintergrund ist nach § 6 Abs. 2 S. 2 ErbStG auf Antrag des Nacherben der Besteuerung der Nacherbschaft das Verhältnis des Nacherben zur Person des Erblassers zugrunde zu legen, da e... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Energetische Maßnahmen gem.... / 2. Alternative durch Antrag nach § 35a Abs. 3 S. 1 EStG

Begünstigte alternative Maßnahmen: Nach § 35a Abs. 3 S. 1 EStG ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen um 20 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1.200 EUR. Der Abzug gilt nach §... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Verständigungsverfahren – A... / 3 Praxisfragen

Grundsätzlich kann das Verständigungsverfahren neben einem innerstaatlichen Rechtsbehelfsverfahren betrieben werden. Es kann aber auch sinnvoll sein, die Bestandskraft des Steuerbescheids hinsichtlich der in dem Verständigungsverfahren zu lösenden Fragen eintreten zu lassen. Das ist notwendig, wenn ein Verständigungsverfahren nach dem Recht des ausl. Staats nur dann durchgef... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Auslandstätigkeitserlass – ... / 3 Praxisfragen

§ 34c Abs. 5 EStG und damit auch der Auslandstätigkeitserlass setzen voraus, dass aufgrund der Tätigkeit im Ausland "ausländische Einkünfte" nach § 34d Nr. 5 EStG vorliegen, d. h. dass die Tätigkeit in einem ausl. Staat ausgeübt wird. Tätigkeiten in einem Gebiet, das zu keinem ausl. Staat gehört, sind daher nicht begünstigt.[1] Das kann auch das Aufsuchen von Bodenschätzen i... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Vollstreckungsersuchen – AB... / 3 Praxisfragen

Gegen Vollstreckungsmaßnahmen, die deutsche Behörden aufgrund eines Ersuchens eines ausl. Staats vornehmen, kann sich der Stpfl. mit den allgemeinen Rechtsbehelfen wehren. Da Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich Verwaltungsakte sind, ist der Einspruch gegeben. Vorläufiger Rechtsschutz wird dann durch Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO, § 69 FGO gewährt. Daneben kommen... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Verständigungsverfahren – A... / 2 Inhalt

Das Verständigungsverfahren wird auf Antrag des Stpfl. eingeleitet. Er hat den Antrag bei der Finanzbehörde seines Ansässigkeitsstaats zu stellen, wenn er von einer Maßnahme erfährt, die zu einer Doppelbesteuerung oder einer DBA-widrigen Besteuerung führen kann. Der Antrag muss spätestens 3 Jahre nach der Mitteilung der Maßnahme, die zu der abkommenswidrigen Besteuerung führ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.2.3.1 Allgemeines

Rz. 407 Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Folglich sind Fälle des misslungenen Rücktritts und des fehlgeschlagenen Versuchs auszuscheiden, in denen eine Strafbefreiung durch Rücktritt ohnehin nicht infrage kommt. Ein misslungener Rücktritt liegt vor, wenn der tatbes... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.6 Wiederaufleben der Selbstanzeige-Möglichkeit

Rz. 226 Nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO ist Anknüpfungspunkt für den Ausschluss der Straffreiheit das "Erscheinen" des Amtsträgers, d. h. ein exakt zu bestimmender Zeitpunkt. Hieraus wird z. T. gefolgert, dass von diesem Zeitpunkt an die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige endgültig entfällt.[1] Diese einschränkende Auslegung widerspricht dem Normzwec... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.17.1 Allgemeines

Rz. 130a Durch die Einführung dieses Tatbestands im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass aufgrund der Digitalis... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Die Auswirkungen der Rechts... / C. Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers nach § 353 AO

Gemäß § 353 AO kann der Rechtsnachfolger nur innerhalb der für den Rechtsvorgänger maßgebenden Einspruchsfrist gegen den Grundsteuerwert-/Grundsteuermessbescheid Einspruch einlegen, wenn er diesem gegenüber nach § 182 Abs. 2 S. 1 AO als Rechtsnachfolger Wirkung entfaltet. Damit sind zwei Aussagen verbunden, die sowohl für den Gesamt- als auch den Einzelrechtsnachfolger gelte... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Die Auswirkungen der Rechts... / 2. Die Beschwer der am Einspruchsverfahren beteiligten Personen

Einspruchsbefugt ist, wer eine Beschwer geltend machen kann (§ 350 AO). Der Steuerpflichtige muss erkennbar selbst (persönlich) durch den Verwaltungsakt beschwert sein. Für den Rechtsnachfolger stellt § 353 AO klar, dass dieser allein wegen der dinglichen Wirkung beschwert ist (Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 353 AO Rz. 5 [Mai 2024]; Keß in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, § 353 AO... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 § 173a AO stellt neben § 175b AO die Anpassung der Änderungsvorschriften der AO an die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens durch den Einsatz der elektronischen Datenübermittlung dar.[1] Diese Anpassung ist sehr punktuell erfolgt und regelt nur Schreib- oder Rechenfehler des Stpfl. in § 173a AO sowie die Änderung von Steuerbescheiden bei unzutreffender Verarbeitun... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsfolge

Rz. 11 Als Rechtsfolge bestimmt § 173a AO, dass Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern sind, soweit infolge des Schreib- oder Rechenfehlers die Steuerfestsetzung unrichtig ist. Die Änderung ist punktuell. Es können also nur die Folgen des Schreib- oder Rechenfehlers beseitigt werden.[1] Nicht erwähnt wird der erstmalige Erlass eines Steuerbescheids, da insoweit keine Durc... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.5 Verständigungen im Rahmen der Schlussbesprechung

Rz. 29 Schlussbesprechungen führen häufig zu einem einvernehmlichen Ergebnis, das sich im Prüfungsbericht in der Formulierung niederschlägt, dass über die Prüfungsfeststellungen Übereinstimmung erzielt worden sei. Dieses Einvernehmen beruht nicht selten auf einem "Vergleichspaket"[1], das sich entweder auf alle oder nur einen Teil der Prüfungsfeststellungen beziehen und sowo... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 17 § 50 EStG ist seit seiner Einführung durch das EStG 1949 häufig geändert worden. Im Folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt. Rz. 18 § 50 EStG i. d. F. des EStG 1949 entsprach in seiner Struktur bereits der heutigen Vorschrift. Abs. 1 enthielt die Vorschrift über Betriebsausgaben und Werbungskosten und den Ausschluss der Anwendung von Steuerermäßigu... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Grundsteuer: Feststellung d... / 3.3.3 Anpassung des Folgebescheids

Soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für einen Folgebescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird, ist auch der Folgebescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern.[1] Die Anpassung eines Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Der vom Grundlagenbescheid ausgehenden Bindungswirkung muss das Finanzamt du... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.1 Wirkung des Ablaufs der Festsetzungsfrist

Rz. 66 Nach § 47 AO hat der Ablauf der Festsetzungsfrist zur Folge, dass alle betroffenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen, also sowohl die Steueransprüche als auch Steuererstattungs- und Vergütungsansprüche sowie Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen, soweit sie der Festsetzungsverjährung unterliegen (Rz. 10). Nach Ablauf der Festsetzungsfrist sind dan... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.1 Regelmäßige Festsetzungsfrist

Rz. 22 Die Festsetzungsfrist für Verbrauchsteuern und Verbrauchsteuervergütungen beträgt nach Abs. 2 Nr. 1 ein Jahr. Verbrauchsteuern i. S. d. § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO sind Steuern auf Waren, die zu kurzfristigem Verbrauch bestimmt sind, die an den Übergang aus dem steuerlich gebundenen in den freien Verkehr anknüpfen und die bestimmt sind, auf den Verbraucher übergewälzt ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Rechtsfolgen einer unzutreffenden oder unterbliebenen Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 21 Rechtsfolge einer fehlenden, unvollständig oder unrichtig erteilten Rechtsbehelfsbelehrung ist ausschließlich die in § 55 FGO geregelte Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfsfrist, nicht aber die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Entscheidung (s. auch Rz. 1f.). Allerdings kann eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung dann zu einem revisiblen... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.1 Wahlrecht zwischen sofortiger oder sukzessiver Besteuerung

Der Gewinn aus der Veräußerung einer Praxis oder eines Anteils an einer Praxis ist auch dann bereits im Zeitpunkt der Veräußerung zu versteuern, wenn der Veräußerungserlös in Form wiederkehrender Bezüge bezahlt wird. Rechtsprechung[1] und Verwaltung[2] räumen dem Steuerpflichtigen in diesen Fällen aber ein Wahlrecht ein, entweder den Kapitalwert der Rente zum Zeitpunkt der B... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.4 Antragserfordernis

Der Freibetrag wird gem. § 16 Abs. 4 Satz 1 nur gewährt, wenn der Steuerpflichtige dies beantragt. Folge der Antragspflicht ist auch das Wahlrecht des Steuerpflichtigen bei mehreren begünstigten Veräußerungsvorgängen (z. B. Veräußerung eines Kommanditanteils und Veräußerung eines Sozietätsanteils) zu bestimmen, für welchen Vorgang der Freibetrag gewährt werden soll. Der Antr... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Zweitbeschluss / 1 Inhaltsgleicher Zweitbeschluss

Ist der Erstbeschluss fehlerhaft zustande gekommen, z. B. weil er auf der Tagesordnung in der Einladung nicht hinreichend angekündigt war, so kann es sinnvoll sein, den Beschluss gleichen Inhalts auf der nächsten Eigentümerversammlung noch einmal zu fassen, sodass der Beschluss nunmehr rechtsfehlerfrei zustande kommen kann. Wird der inhaltsgleiche Zweitbeschluss sodann besta... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.1 Allgemeine Maßnahmen

Trotz bester Vorsorgemaßnahmen passieren Fehler. Der Steuerberater muss seinem Personal klarmachen, dass etwaige Fehler – gleich welcher Art – sofort mitzuteilen sind, da in einigen Fällen dann noch die Chance besteht, den Schadenseintritt ganz oder teilweise zu verhindern. Dem Personal sollte bekannt sein, dass es über die Berufshaftpflichtversicherung des Kanzleiinhabers m... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Steuerberaterhaftung und Ve... / 8 Schadensersatz und Verjährung

Die Verjährung ist in § 194 BGB geregelt. Verjährung bezeichnet im Zivilrecht das Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern räumt dem Steuerberater nach § 214 BGB lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht ein. Verjährungsregelungen sollen zur Wahrung des Rechtsfriedens dienen. Für die Verjährung vo... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.1 Informationsaufnahme und Informationsverarbeitung

Der Steuerberater nimmt ständig Informationen des Mandanten auf, während des persönlichen Beratungsgesprächs oder in Telefonaten bzw. über seine Mitarbeiter. Der Steuerberater muss grundsätzlich alle relevanten Unterlagen und Informationen vor der jeweiligen konkreten Beratung beim Mandanten (und beim Finanzamt) anfordern, um die Sachlage zu klären und die Rechtslage richtig ... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
aaaasdasda
Keine (Pflicht-)Veranlagung bei Stellung eines Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist

Leitsatz 1. Der Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entfaltet keine anlaufhemmende Wirkung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), wenn er zusammen mit Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 AO gestellt wird. 2. Kapitaleinkünfte, die dem besonderen Steuertarif nach § 32d Abs. 1 EStG aber nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, sind in die "positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte"...§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Gewinnermittlung nach EStG / 3.1 Grundlagen

Rz. 233 Soweit ein Steuerpflichtiger nicht zur Führung von Büchern verpflichtet ist, räumt ihm § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG grundsätzlich ein Wahlrecht ein, seinen Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung oder Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln.[1] In formaler Hinsicht bestimmt das Gesetz keinen Zeitpunkt zur Ausübung des Wahlrechts, weshalb dieses prinzipiell unbefristet a... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 9.4 Rechtsmittel

Aufhebung möglich Gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen kann sich der Schuldner mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde wehren.[1] Die Einlegung der Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.[2] Fehlende Bestandskraft des Eröffnungsbeschlusses ändert deshalb nichts daran, dass der Schuldner die sachlichrechtliche Verfügungsbefugnis und demzufol... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 1.3 Mitglieder

Rz. 7 Die Mitgliedschaft ist eine Zwangsmitgliedschaft, weil ansonsten die KVen ihre gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllen können (Sproll, in: Krauskopf, SGB V, § 77 Rz. 7). Zu den Mitgliedern der KV/KZV zählen nach Abs. 3 die zugelassenen oder ermächtigten Ärzte/Zahnärzte, aber auch die zugelassenen Psychotherapeuten (§ 28 Abs. 3). Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestands... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Einschränkung der Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG durch § 16 Abs. 2 ErbStG für beschränkt Steuerpflichtige

Rz. 14a Die Norm hat insbesondere auch für Pensionäre und Rentner mit Inlandsvermögen, die ihren Ruhestand dauerhaft im Ausland verbringen, praktische Bedeutung. In den Fällen der beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), mit Steuerentstehung nach dem 24.6.2017, wird der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 ErbStG um einen Teilbetrag gemindert. Dieser Teilbetrag entspricht... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 19 Abs. 1 ErbStG bestimmt die auf den jeweiligen Erwerb anzuwendenden Steuersätze und ist damit die zentrale Tarifnorm des ErbStG. Es handelt sich um einen einheitlichen Steuertarif, d. h. er gilt über alle Vermögensarten, für Fälle der beschränkten und der unbeschränkten Steuerpflicht und für Schenkungen, genauso wie für Erwerbe von Todes wegen. § 19 ErbStG stellt somit... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rechtslage für Erwerbe ab dem 25.6.2017

Rz. 8e Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) hat der Gesetzgeber die Judikate des EuGH aufgegriffen. Die europarechtswidrige Optionsregelung des § 2 Abs. 3 ErbStG , die erst 2011 als Folge der EuGH-Entscheidung Mattner eingefügt wurde, wurde zurückgenommen. Diese Rückabw... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.2 Behördliche Zulassung der Kündigung

Die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden oder die von diesen bestimmten Stellen können nach § 17 Abs. 2 MuSchG die Kündigung durch den Arbeitgeber in besonderen Fällen ausnahmsweise für zulässig erklären. Das Gesetz fordert, dass es sich dafür um besondere Fälle handelt, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeb... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Spätere Bundesregelung überschreibt Landesrecht

Rz. 34 [Autor/Stand] Die spätere Bundesregelung in § 220 Abs. 2 BewG überschreibt die landesgesetzliche Nachweismöglichkeit nach § 2 NWGrStHsG. Denn nach Art. 72 Abs. 2 Satz 3 GG geht das jeweils spätere Gesetz vor (Rz. 41). Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von § 220 Abs. 2 BewG, mithin ab dem 6.12.2024 (Rz. 30), findet § 2 NWGrStHsG keine Anwendung mehr. Auch alle offene... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.2 Klagerecht des Einbringenden

Tz. 209a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Einbringende hat die Möglichkeit, bei Streitigkeiten über die Höhe des Einbringungswerts des von der Übernehmerin beantragten Bewertungsmaßstabs eine gerichtliche Klärung zu bewirken. Ihm steht nämlich als Drittbetroffener (wegen der Werteverknüpfung gem § 20 Abs 3 S 1 UmwStG im Hinblick auf die Bestimmung des Veräußerungspreises, s Tz... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.1 Werteverknüpfung mit dem Ansatz für das eingebrachte Betriebsvermögen (§ 20 Abs 3 S 1 UmwStG)

Tz. 294 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Vermögen ansetzt (s § 20 Abs 2 UmwStG; dh: Bw, Zwischenwert oder gW), gilt für den Einbringenden als AK der Gesellschaftsanteile (s § 20 Abs 3 S 1 UmwStG; Werteverknüpfung). Unmaßgeblich ist, ob durch den Zugang des BV bei der Übernehmerin ausschl Nominalkap oder auch zusätzli... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Landesgrundsteuergesetz Nor... / V. Folgen einer rechtswidrigen Hebesatzsatzung

Rz. 116 [Autor/Stand] Die Rechtswidrigkeit einer Hebesatzsatzung kann im Zuge einer Anfechtungsklage ( Rz. 110 ff. ) oder eines Normenkontrollverfahrens ( Rz. 114 ) festgestellt werden. Bei einer Anfechtungsklage gilt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nur für den konkreten Einzelfall. Kommt das Gericht zu dem Schluss, die Hebesatzsatzung sei rechtswidrig, die Gemeinde ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4.3 Freibetragsregelung

Tz. 280 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG ist für den Einbringungsgewinn aus der Sacheinlage eines gew BV zu gewähren, wenn die Einbringung zum gW erfolgt ist und der Einbringungsgewinn von einer unbeschr estpfl natürlichen Pers zu versteuern ist (s § 20 Abs 4 S 1 UmwStG; bei kstpfl Pers und bei beschr estpfl ist § 16 Abs 4 EStG nicht anwendbar, ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 4. Beschränkte Anwendbarkeit

Rz. 87 [Autor/Stand] § 2 NWGrStHsG ist erstmals auf den 1.1.2025 anzuwenden (Rz. 92). Für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 kann die Norm folglich keine Wirkung entfalten, sondern erst für Feststellungzeitpunkte ab dem 1.1.2025. Daneben ist allerdings zu beachten, dass die Norm ab dem 6.12.2024 durch Bundesrecht in Form des § 220 Abs. 2 BewG überschrieben wurde (Art. 7... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Antragserfordernis

Tz. 59 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Vor Inkrafttreten des SEStEG entschied die Bilanzierung bei dem übertragenden Rechtsträger über den Wertansatz (s Urt des BFH v 28.05.2008, BStBl II 2008, 916 zum Wahlrecht nach § 20 Abs 2 UmwStG aF und s Urt des BFH v 20.08.2015, BFH/NV 2016, 41 zu § 3 UmwStG aF). Nach Inkrafttreten des SEStEG ist ein wirksamer Antrag Voraussetzung dafür, d... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 3.2 Zeitpunkt der Antragstellung

Rz. 56 Innerhalb der Antragsfrist (Rz. 54a, 54b) kann der Antrag auf Anwendung des § 5a Abs. 1 EStG erst in dem Wirtschaftsjahr gestellt werden, von dessen Beginn an sämtliche Voraussetzungen des § 5a Abs. 1 EStG vorliegen.[1] Zu den Voraussetzungen des § 5a Abs. 1 EStG vgl. Rz. 19ff. Aus Billigkeitsgründen ließ es die Finanzverwaltung zu, dass die Voraussetzungen der Durchfü... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Internationales Steuerrecht... / 8.4.4 Aktuelle Rechtsprechung und anhängige Verfahren

Zur Frage der evtl. Steuerfreiheit nach DBA – Geltendmachung nach Bestandskraft bei Vorlage eines Nachweises gem. § 50d Abs. 8 Satz 2 EStG ist das Revisionsverfahren VI R 34/21 anhängig [1] Hierbei sind 3 Einzelfragen zu entscheiden: Weist das DBA-Großbritannien einem Vertragsstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht zu, finden dann der Methodenartikel und damit auch die Rüc... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
GmbH-Beteiligungsverluste b... / 6. Fazit

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 31.1.2024[41] aufgezeigt, dass eine Nichtberücksichtigung eines Beteiligungsverlustes nicht auf Unterschieden zwischen der vereinfachten Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG einerseits und dem BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG andererseits besteht, sondern allein auf dem Umstand begründet ist, dass es ein Steuerpflichtiger versäumt hat, seine... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.1 Gewährung von Amts wegen – Antrag auf Wahlrecht

Rz. 59 Der Verlustabzug (Verlustrücktrag und Verlustvortrag) wird grundsätzlich von Amts wegen gewährt, eines Antrags des Stpfl. bedarf es seit Vz 1975 nicht mehr.[1] Abweichend hiervon kann der Stpfl. auf die Inanspruchnahme des S. 1 ganz oder teilweise verzichten, soweit Verluste ab Vz 1994 nicht ausgeglichen werden können (vgl. Rz. 2). Zur Ausübung dieses Wahlrechts muss e... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.4 Änderungsregelungen

Rz. 89 § 10d Abs. 4 S. 4 EStG ist durch das G. v. 8.12.2010[1] geändert worden. Die Besteuerungsgrundlagen des Feststellungsbescheids sind so anzusetzen, wie sie der ESt-Festsetzung des Vz, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des Vz, in dem ein Verlustrücktrag vorgenommen werden kann, zugrunde gelegt worden sind; § 171 Abs. 10, § 175 Abs... mehr