Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigungsverbot

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9.1 Erstuntersuchung

Vor dem Eintritt in das Berufsleben muss sich ein Jugendlicher ärztlich untersuchen lassen und dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über diese Untersuchung vorlegen. Ohne diese Voraussetzungen trifft den Arbeitgeber gemäß § 32 Abs. 1 JArbSchG ein gesetzliches Beschäftigungsverbot.[1] Der Abschluss des Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrages ist gleichwohl nur schwebend unwirksam bi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9.2 Erste Nachuntersuchung

Gemäß § 33 JArbSchG hat frühestens nach 9 Monaten, spätestens bis zum Ablauf des 12. Beschäftigungsmonats nach Aufnahme der letzten Beschäftigung eine erste Nachuntersuchung zu erfolgen. Der Arbeitgeber hat sich die entsprechende Bescheinigung entsprechend dem zwingend vorgegebenen Vordruck nach den §§ 5 f. JArbSchUV des Arztes darüber vorlegen zu lassen. Eine eindeutige Fri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verdienstausfallentschädigu... / Zusammenfassung

Begriff Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen geregelt. Es sollen übertragbaren Krankheiten vorgebeugt, Infektionen rechtzeitig erkannt und die Weiterverbreitung verhindert werden. Um dies zu erreichen, kann für Personen, die Krankheitserreger in oder an sich tragen und damit die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.7 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen

Vom Arbeitgeber zu beachten sind die Beschäftigungsverbote nach § 25 JArbSchG. Die Regelung betrifft zur Arbeit mit Jugendlichen nicht geeignete Personen[1], weil bei ihnen Zweifel an der Zuverlässigkeit und Integrität in Bezug auf den zu gewährleistenden, verantwortungsvollen Umgang mit Jugendlichen bestehen. Die in § 25 Abs. 1 JArbSchG aufgeführten Personen dürfen Jugendli...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.2 Beginn der Mitgliedschaft bei Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu Beginn des Arbeitsverhältnisses

Für Frauen, die während der Schutzfristen des § 3 MuSchG von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis wechseln und von diesem Zeitpunkt an Mutterschaftsgeld erhalten, liegt ab Beginn des Arbeitsverhältnisses auch ohne Arbeitsleistung und Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis vor, tritt Versicherungspflicht ein. Damit beginnt auch die Mitgliedschaft...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 5 Auswirkungen für geringfügig Beschäftigte

Arbeitsrechtlich handelt es sich bei einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis um ein reguläres (Teilzeit-)Arbeitsverhältnis. Damit gelten grundsätzlich alle arbeitsrechtlichen Normen. Durch die Berücksichtigung von nicht ausgezahlten, aber tariflich zu beanspruchenden laufenden Entgeltbestandteilen als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung entsteht nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Krankheit / 5 Fälligkeit/Verrechnung des Erstattungsanspruchs

Das Datenaustauschverfahren ist für die Arbeitgeber verpflichtend. Dieses baut auf der betrieblichen Entgeltabrechnung auf bzw. wird daraus generiert. Der Regelung über die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs[1] kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Die Erstattung wird auf Antrag gewährt. Der maschinelle Erstattungsantrag wird in aller Regel im Nachgang zur Entgeltabrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 5.5 Freistellung zum Besuch der Berufsschule (§ 15 BBiG, § 9 JArbSchG)

Der Arbeitgeber hat den Auszubildenden nach näherer Maßgabe von § 15 Abs. 1 BBiG von der Arbeitspflicht freizustellen, damit dieser seiner gesetzlichen Berufsschulpflicht nachkommen kann. Die Regelung greift altersunabhängig. Für jugendliche Auszubildende unter 18 Jahren[1] ist im Hinblick auf den Umfang der Freistellung und das damit korrespondierende Beschäftigungsverbot a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.10 Nummer 15: Kurzarbeitergeld u. Ä.

In Nummer 15 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Summe der folgenden Beträge aufzunehmen: Kurzarbeitergeld (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld), Qualifizierungsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Zuschuss bei Beschäftigungsverbot für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während der Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschrift...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 1.1 Unionsrecht

Die Richtlinie 94/33/EG des Rates vom 22.6.1994 über den Jugendarbeitsschutz[1] regelt in insgesamt 18 Artikeln das europäische Recht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Als Kern der Richtlinie sind zu betrachten: Art. 4: Verbot der Kinderarbeit Art. 6: Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers Abschnitt III: Regelungen über Arbeits- und Ruhezeiten Die Richtlinie 94/33/EG wurde ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9.3 Weitere Untersuchungen

Weitere Untersuchungen nach der Erstbeschäftigung sieht das JArbSchG zwingend nicht vor. Nach § 34 JArbSchG kann der Jugendliche sich erneut untersuchen lassen. Der Arbeitgeber soll ihn auf diese Möglichkeit hinweisen und darauf hinwirken, dass der Jugendliche die Bescheinigung über die weitere Nachuntersuchung vorlegt. Verletzt der Arbeitgeber seine Verpflichtungen, kann er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verdienstausfallentschädigu... / 1.1 Ausscheider, Ansteckungsverdächtige u. a.

Wer als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung. Dies gilt auch für Personen, die sich als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige in Quarantäne befinden. Auss...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren: Bemessungs... / 2.2.3 Maschinelles Datenaustauschverfahren

Für Arbeitgeber ist das Datenaustauschverfahren verpflichtend. Dieses baut auf der betrieblichen Entgeltabrechnung auf bzw. wird daraus generiert. Der Regelung über die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs[1] kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Die Erstattung ist auf Antrag zu gewähren. Der maschinell erstellte Erstattungsantrag wird in aller Regel im Nachgang zur Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 4 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht grundsätzlich gegen beide Arbeitgeber. Ein Anspruch hierauf gegen den Arbeitgeber des ersten Arbeitsverhältnisses kann auch bei einem Arbeitsunfall im weiteren Arbeitsverhältnis entstehen.[1] Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit der weiteren Tätigkeit gegen ein Beschäftigungsverbot aus dem er...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9.4 Untersuchungsbefugnis und -verfahren

Die Untersuchung nach dem JArbSchG kann von jedem approbierten Arzt durchgeführt werden; besondere Fachkenntnisse im Bereich der Arbeitsmedizin fordert das Gesetz nicht. Die Durchführung der Untersuchung hat unter Berücksichtigung der Krankheitsvorgeschichte des Jugendlichen zu erfolgen. Der Arzt hat zu beurteilen, ob die Gesundheit und Entwicklung des Jugendlichen durch die A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren: Bemessungs... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag beschreibt die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Umlagebeiträge U1 (bei Krankheit) und U2 (bei Mutterschaft). Dargestellt werden hierbei die zu berücksichtigenden Arbeitsentgelte in unterschiedlichen Beschäftigungsarten. Es wird auf umlagepflichtige Arbeitsentgelte bei schwerbehinderten Menschen, Beamten, Bezug von Kurzarbeitergeld oder kur...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verdienstausfallentschädigu... / 7 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer

Erhalten versicherungspflichtige Arbeitnehmer eine Entschädigung, besteht die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nur dann fort, wenn es sich um eine Entschädigung i. S. v. § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG für Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige handelt, die in Quarantäne genommen wurden oder werden.[1] In den anderen Fällen der Entschädigung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.5 Mutterschutz

Gemäß § 1 Abs. 2 MuSchG genießen Mutterschutz alle Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Demnach sind geringfügig entlohnte Beschäftigte hiervon nicht ausgeschlossen. Unerheblich ist, ob die geringfügig entlohnte Beschäftigte bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist. Jeder Arbeitgeber ist an die gesetzlichen Vorgaben des Mutterschutzgesetzes gebunden. Für ger...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze bleibt steuerfreier Arbeitslohn außer Betracht, wenn die Steuerfreiheit auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst. Dies gilt z. B. für Kindergartenzuschüsse, den Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR jährlich, Sachbezüge bis zu 50 EUR monatlich, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Hinweis SFN-Zuschläge währen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 3.1 Beschäftigungserlaubnis

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung benötigen zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis der Ausländerbehörde. In vielen Fällen ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Verfahrensablauf Grundsätzlich gilt, dass Personen mit den genannten Aufenthaltspapieren zunächst einer Wartefrist von mindestens 3 Monaten unterliegen, in der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit / 2 Schutzvorschriften

Das HAG und seine Durchführungsverordnung enthalten zugunsten der in Heimarbeit Beschäftigten allgemeine Schutzvorschriften (Anzeige bei erstmaliger Ausgabe von Heimarbeit, Listenführung, Entgeltverzeichnisse, Entgeltbelege), Vorschriften über den Arbeitsschutz (Schutz vor Zeitversäumnissen, Verteilung der Heimarbeit, Gefahrenschutz an der Arbeitsstätte), über die Entgeltreg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer / 2.2 Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Arbeitsrechtlich werden ausländische Arbeitnehmer grundsätzlich ebenso behandelt wie deutsche Arbeitnehmer. Gegenüber einem Ausländer können sich für den Arbeitgeber jedoch gesteigerte Pflichten ergeben, die aus der besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers folgen (z. B. bei erkennbaren Sprachproblemen). U. U. ergibt sich eine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers bei de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 3.3 Ausnahmen vom generellen Verbot der Kinderarbeit

Das JArbSchG regelt Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Kinderarbeit [1] bzw. der Beschäftigung von Jugendlichen in Vollzeitschulpflicht[2] in § 5 Abs. 2 ff. bis § 7 JArbSchG. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Ausnahmen zum Beschäftigungsverbot des § 5 Abs. 1 JArbSchG, die in § 5 Abs. 2–4 JArbSchG vorgesehen sind, und die von einer behördlichen Entscheidung abhängi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer / 2.1 Prüfpflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber bzw. Auftraggeber oder Besteller selbstständiger Dienstleistungen treffen aufenthaltsrechtliche Sorgfaltspflichten. Ein Unternehmen darf selbstständig oder abhängig beschäftigte Erwerbstätige nur beschäftigen, wenn diese einen Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit besitzen.[1] Das Unternehmen trifft diesbezüglich eine Prüf- und Mitwirkungspfl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / Zusammenfassung

Überblick Der Jugendarbeitsschutz dient verschiedenen gesetzgeberischen Zielen: Kinder und Jugendliche sollen vor der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft sowie vor den psychischen und physischen Gefahren geschützt werden, die durch nicht altersgerechte Arbeitsbelastungen drohen. Daneben soll die mögliche Beteiligung am Arbeitsleben keine Beeinträchtigung der schulischen Entwicklun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3.1.3 Umlagen U1, U2

Teilnehmer am JFD sind keine Arbeitnehmer i. S. d. Aufwendungsausgleichsgesetzes. Sie sind daher bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten nicht zu berücksichtigen. Umlagebeiträge sind im U1-Verfahren nicht zu zahlen.[1] Eine Erstattung etwaiger Arbeitgeberaufwendungen aus Anlass einer Arbeitsunfähigkeit ist daher ausgeschlossen. In den Ausgleich der Arbeitgeberaufw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.1 Arbeitszeitgesetz

Da insbesondere Minijobs häufig als Nebentätigkeit neben einem anderen Arbeitsverhältnis, das eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, ausgeübt werden, sind für die Zulässigkeit dieser Beschäftigungen auch die Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Person des Arbeitnehmers insgesamt, nicht nur für die einzelnen Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausbildungsbeihilfen / 1.8 Förderdauer

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht für die tatsächliche Dauer der Ausbildung, d. h. grundsätzlich bis zum Tag der Abschlussprüfung. Eine Förderung über die vorgeschriebene Ausbildungszeit hinaus kann dann erfolgen, wenn der Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz verlängert wurde.[1] Bei Krankheit wird die Leistung bis zum Ende des dritten auf den E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / H. Umlage U2 (Mutterschaft) und Exkurs Schwangerschaft

Rz. 68 Neben der Umlage U1 stellt die Umlage U2 (Mutterschaft) eine weitere finanzielle Entlastung für Arbeitgeber dar. Über die Umlage U2 erhalten Arbeitgeber eine Erstattung ihrer Aufwendungen, die sie nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zahlen müssen. Rz. 69 Im Jahre 2006 wurden folgende Punkte hinsichtlich der Umlage U2 neu geregelt:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.1 Grundlagen

Die Beschäftigung von Jugendlichen ist in den §§ 8–46 JArbSchG geregelt. Neben den zentralen Regelungen zur Arbeitszeit und Freizeit sowie dem besonderen Urlaubsrecht enthält das JArbSchG die nachfolgend dargestellten Bereiche der Berufsschulteilnahme[1] und der Beschäftigungsverbote[2]; dazu treten die Regelungen über die sonstigen Pflichten des Arbeitgebers[3] und die gesu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 1.1 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig, wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und Anspruch auf Arbeitsentgelt haben. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt kann dabei generell unterstellt werden – auch für Flüchtlinge gelten die Regelungen des Mindestlohngesetzes. Unter dem Begriff des Beschäftigungsverhältnisses wird die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 1 Erfassung in der Lohnbuchhaltung bei Arbeitsaufnahme

Die lohnsteuerliche Behandlung von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen ist unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und etwaigen damit verbundenen Beschäftigungsverboten. Nach der im Steuerrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise gelten für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs die üblichen Arbeitgeberpflichten.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, muss das Lohnbü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Teilzeitbeschäftigung ist in § 2 Abs. 1 TzBfG legaldefiniert. Danach sind Teilzeitbeschäftigte alle Arbeitnehmer[1], deren regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als diejenige vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter (des Betriebs). Die Regelung geht von einem relativen, betriebsbezogenen Teilzeitbegriff aus. Entscheidend sind die Verhältnisse im jeweiligen B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.3 Steuerfreies bzw. pauschal besteuertes Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts sind steuerfreie und teilweise auch pauschal besteuerte Bezüge nicht zu berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, dass auch bei höherem Arbeitsentgelt als monatlich 603 EUR aufgrund der Geringfügigkeit der Beschäftigung Versicherungsfreiheit besteht, wenn der 603 EUR übersteigende Betrag entweder steuerfrei ist oder aber pauschal besteue...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 2.1.3 Gesetzliche Ausschlussgründe

Der betriebliche Lohnsteuer-Jahresausgleich ist regelmäßig gesetzlich ausgeschlossen, wenn das Finanzamt im Rahmen einer Pflichtveranlagung nach Ablauf des Kalenderjahres die zunächst gewährte betriebliche Erstattung vom Arbeitnehmer wieder zurückzufordern würde.[1] Im Einzelnen darf der Arbeitgeber den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchführen, wenn der Arbeitnehmer es bea...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.4.3 Einzelfälle der Verhinderung:

Rz. 12 Krankheit: Ein kranker und dadurch arbeitsunfähiger Betriebsrat ist normalerweise auch verhindert. Allerdings muss das nicht immer so sein, denn es sind Situationen denkbar – z.B. Armbruch – in denen der Betriebsrat zwar seiner Arbeitstätigkeit nicht nachgehen, trotzdem aber seine Aufgaben als Betriebsrat ausüben kann. Das Bundesarbeitsgericht hat hier die Regel aufge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.2.4 Ärztliches Beschäftigungsverbot nach einer Fehlgeburt

Im Übrigen hat die Gleichstellung der Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche mit einer Entbindung keine weitreichende Bedeutung. Einzig § 16 Abs. 2 MuSchG ist nun auch auf Frauen anzuwenden, die eine Fehlgeburt erlitten haben. Der Arbeitgeber darf sie in den ersten Monaten nach der Fehlgeburt nur mit Arbeiten beschäftigen, die ihrer – durch ärztliches Zeugnis belegten...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.2.2 Schutzfristen nach einer Fehlgeburt

Den wichtigsten Anwendungsfall, nämlich die Schutzfrist im Hinblick auf ein Beschäftigungsverbot nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche, regelt der Gesetzgeber nun ebenfalls gesondert, indem er eine gestaffelte Schutzfrist in § 3 Abs. 5 MuSchG normiert hat: Zitat § 3 Abs. 5 MuSchG 1Bei einer Fehlgeburt darf der Arbeitgeber eine Frau nicht beschäftigen, soweit si...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 4 Beschäftigungsverbote

Ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz [1] ist nicht als Arbeitsunfähigkeit anzusehen.[2] Dies schließt allerdings nicht aus, dass während des Beschäftigungsverbots unabhängig von der Schwangerschaft Arbeitsunfähigkeit wegen einer Krankheit eintreten kann. Beschäftigungsverbote oder Schutzmaßnahmen (Quarantäne) nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind ebenfall...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsschule / 8 Ordnungswidrigkeit

Ein Verstoß gegen die Berufsschulpflicht kann gegenüber den Erziehungsberechtigten und gegenüber dem Jugendlichen mit Geldbuße geahndet werden. Der Arbeitgeber, der gegen die Vorschriften über die Freistellung des Jugendlichen von der Arbeit und das Beschäftigungsverbot vor 9 Uhr an Berufsschultagen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 30.000 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsschule / 2 Freistellungsanspruch

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Jugendlichen bzw. Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.[1] Die Regelungen treffen keine Unterscheidung mehr zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden. Es handelt sich dabei um einen zwingenden öffentlich-rechtlichen Anspruch (echtes Beschäftigungsverbot), der an keinerlei weitere Voraussetzun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Kausalität zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Grundsätzlich muss die Krankheit kausal für den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit sein. An der geforderten Kausalität fehlt es, wenn der Arbeitnehmer trotz Erkrankung seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann. Darüber hinaus muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit auch alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein, sog. Monokausalität der Erkrank...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 1.3 Der Krankheit gleichgestellte Fälle

Der Krankheit gleichgestellt sind verschiedene Fälle gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Dazu gehören: Die stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit, durch die dem Versicherten die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch eine schrittweise Heranführung an die volle Arbeitsbelastung ermöglicht werden soll. Eine auf Empfehlung der Berufsgenossenschaft vorgenommene O...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.4 Fall- und Personengruppen, die nicht unter den Anwendungsbereich der eAU- Bescheinigung fallen

Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten: Von dem Befreiungstatbestand nach § 5 Abs. 1a EFZG nicht erfasst sind nach dem Gesetzeswortlaut Personen, die eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten gemäß § 8a SGB IV ausüben. Privatversicherte: Zudem bleibt es bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern bei dem bisherigen Verfahren nach § 5 Abs. 1 EFZG. Der privat...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.12 Mutterschutz

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind regelmäßig Abrechnungen werdender Mütter zu bearbeiten. Viele Fragen des Mandanten tangieren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für sein Unternehmen, wenn er viele Frauen mit Familienplanung beschäftigt, sodass Steuerberater auf jeden Fall bez. der finanziellen Auswirkungen beraten dürfen, auch wenn der Mandant die Lohnbuchhaltung selbs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.7 Urlaub

Mit dem Thema Urlaub ist der Steuerberater berufsmäßig konfrontiert, weil seine Lohnbuchhaltungsabteilung im Interesse des Mandanten die Urlaubstage auf den Lohnkonten erfasst, Urlaubsgeld berechnet und Rückstellungen für Urlaubstage bei bilanzierenden Unternehmern gebildet werden müssen etc. Die meisten Fragen seitens der Mandanten werden daher in einem unmittelbaren Zusamm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Elternzeit

Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis lediglich ruht, muss der Steuerberater im Rahmen der Lohnbuchhaltung die Daten und Zeiten erfassen. Fast alle damit zusammenhängenden Probleme gehören zu seinem Aufgabenbereich. Wesentliche Inhalte des BEEG Elternzeit ist der privatrechtliche Anspruch der berufstätigen Eltern gegen den Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.1.3 Beratung zum Mutterschutz

Mit Feststellung der Schwangerschaft durch den Gynäkologen und Weitergabe der Information an den Arbeitgeber ist dieser verpflichtet, die bestehende Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen. Dabei bezieht er häufig den Betriebsarzt zeitnah mit ein, insbesondere zur Beurteilung möglicher Tätigkeitsbeschränkungen bis hin zu Beschäftigungsverboten. Insbesondere in Bereichen mit biol...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.3 Sonderfälle

In den folgenden Sonderfällen gelten teilweise Sonderregelungen wie folgt: Altersteilzeit: Wird die Arbeitszeit unter gleichzeitiger Absenkung des Entgelts auf Teilzeit reduziert, so hat der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer nach § 3 EFZG Anspruch auf das der ausfallenden Teilzeit entsprechende Entgelt. Bei Verblockung hat der Arbeitnehmer während der Vollzeitarbeitsphase...mehr