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Digitale Formate in der Arbeitsmedizin / 2.1.3 Beratung zum Mutterschutz

Dr. med. Hanns Wildgans
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Mit Feststellung der Schwangerschaft durch den Gynäkologen und Weitergabe der Information an den Arbeitgeber ist dieser verpflichtet, die bestehende Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen. Dabei bezieht er häufig den Betriebsarzt zeitnah mit ein, insbesondere zur Beurteilung möglicher Tätigkeitsbeschränkungen bis hin zu Beschäftigungsverboten.

Insbesondere in Bereichen mit biologischen Gefahren (wie im Gesundheits- und Sozialwesen) wird häufig eine Überprüfung der Immunitätslage der Schwangeren durch den Betriebsarzt erforderlich. Dies ist im Rahmen einer Videosprechstunde hervorragend möglich: Nach einer eingehenden Erhebung der Krankheitsvorgeschichte werden die stattgehabten Impfungen im Impfpass überprüft und bei fehlendem Immunitätsnachweis weitere Bestimmungen zum Immunstatus festgelegt, die die Schwangere am Heimatort umgehend durchführen lassen kann. Nach Vorliegen der fehlenden Parameter kann dann die werdende Mutter von Betriebsarzt kompetent über die weiteren Möglichkeiten Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Berücksichtigung der Einschränkungen des Mutterschutzgesetzes beraten werden. Der Arbeitgeber wird im Anschluss schriftlich über das Ergebnis der Beratung mit folgenden Beurteilungen in Kenntnis gesetzt: Beibehaltung des Arbeitsplatzes, individuelle organisatorische Maßnahmen oder Tätigkeitsverbote bis hin zum Beschäftigungsverbot.

 
Wichtig

Schutz personenbezogener Daten

Dieser Prozess erfordert eine schnelle Bearbeitung, um Gefahren von der Mutter und ihrem ungeborenen Kind abzuwenden. Die Online-Bearbeitung kann das Verfahren deutlich beschleunigen und vereinfachen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass personenbezogene Daten bei der Erhebung, Übermittlung, Auswertung und Speicherung durch gesicherte Datenverbindungen geschützt sind, das gilt auch für die ...

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