Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

Streitig ist, ob die klagende K-GmbH (noch) vermögensverwaltend tätig ist oder gewerblich. Die Gründung von Tochtergesellschaften bzw. der Erwerb von einem Vorratsgesellschaftengründer, die jeweilige Suche nach einem Investitionsobjekt (Mietgrundstück), der Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts und von Finanzierungsverträgen vor Übertragung der Anteile an die Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ansatzwahlrecht bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft

Streitig ist, ob im Fall einer rückwirkenden Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, bei der die Entnahmen der im Rückwirkungszeitraum erwirtschafteten Gewinne das eingebrachte Buchvermögen übersteigen, eine Einschränkung des Ansatzwahlrechtes analog § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UmwStG für das zum Rückwirkungszeitpunkt vom Einzelunternehmen auf die GmbH übergehende Verm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Haftung infolge unterlassener Berichtigung der vom früheren GF erstellten Steuererklärungen

Mangelnde Sachverhaltsaufklärung: Um eine fehlerfreie Ermessensentscheidung bei der Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners treffen zu können, ist es seitens der Finanzbehörde erforderlich, den Sachverhalt umfassend und einwandfrei zu ermitteln. Mangelt es an Sachverhaltsermittlungen, die den Beitrag eines Haftungsschuldners zur eingetretenen Steuerverkürzung betreffen und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Haftung des Steuerhinterziehers

Streitig ist, ob das FA die frühere Mit-GF’in der B-GmbH wegen rückständiger Umsatzsteuervorauszahlungen unter Berufung auf § 71 AO persönlich in Haftung nehmen kann. Die Haftung des Steuerhinterziehers bringt eine Schadensersatzpflicht in Höhe des vollständigen Steuerschadens mit sich. "Vorgeprägtes Ermessen": Im Falle einer persönlichen Haftung wegen Steuerhinterziehung ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Ref. iur. Janik Wehmeier, LL.B.[*] Aufgrund der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste gem. § 16 GmbHG gilt im Grundsatz: Nur wer in der beim Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste als Gesellschafter angeführt ist, darf von der Gesellschaft, den übrigen Gesellschaftern und Dritten als Gesellschafter behandelt w...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nutzungsentgelte für Dienst... / 4 Die Zahlungen der Kosten für eigene Garagen sind Mietentgelte

Die Zahlungen für Garagenkosten, welche die X-GmbH (im Ausgangsfall) an die Arbeitnehmer für die in einer eigenen Garage untergestellten Dienstwagen geleistet hat, sind Nutzungsentgelte nach § 21 Abs. 1 EStG. Das entschied der BFH mit seinem Urteil vom 7.6.2002.[1] Nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG unterliegen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Einkommensteuer. Einnahm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Betriebsstätte bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft

Auch durch die Beauftragung einer Managementgesellschaft oder Betriebsführungsgesellschaft ohne Verfügungsrecht über deren Räumlichkeiten kann unter Umständen eine Betriebsstätte des beauftragenden Unternehmens i.S.d. § 12 S. 1 AO begründet werden, wenn die Gesellschaft aufgrund des zur Verfügung gestellten "sachlichen und personellen Organismus" in der Lage ist, ihrer unter...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierung (Miete) / 2.3 Einzelheiten zur Ankündigungspflicht (§ 555c Abs. 1 BGB)

Die Modernisierungsankündigung soll dem Mieter eine Entscheidung darüber ermöglichen, ob er die Modernisierung dulden soll, ob er sich gegen die Modernisierungsmaßnahme wenden kann, ob er von seinem Sonderkündigungsrecht nach § 555e BGB Gebrauch machen will oder ob sonstige Vorkehrungen zweckmäßig sind. Art und Umfang der Modernisierungsmaßnahme Praxis-Tipp Baumaßnahme genau besch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierung (Miete) / 4.3 Einstweilige Verfügung

Eine auf Duldung gerichtete einstweilige Verfügung ist unzulässig, weil hierdurch die Hauptsache vorweggenommen würde. Eine Ausnahme kann gelten, wenn die Maßnahme zur Beseitigung einer aktuellen Gefahr für das Gebäude erforderlich ist[1] oder wenn die Maßnahmen ordnungsgemäß angekündigt worden sind und der Mieter offensichtlich zur Duldung verpflichtet ist.[2]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierung (Miete) / 1.2.1 Begriff der nicht erneuerbaren Primärenergie (§ 555b Nr. 2 1. Alternative BGB)

Nicht erneuerbare Energieträger sind insbesondere Kohle, Erdöl und Erdgas. Werden solche Energieträger ersetzt durch Sonnen- oder Windenergie, Holz oder Biomasse, so wird nicht erneuerbare Primärenergie eingespart. Auf die Einsparung der Energiekosten kommt es nicht an. Der Umfang der Einsparung kann durch den Primärenergiefaktor bestimmt werden. Praxis-Beispiel Primärenergie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Einführung BGM: Strategisch... / 2.2 Fehlzeitenentwicklung in Deutschland und Auswirkungen auf Unternehmen

Ein Blick auf die Fehlzeitenentwicklung in Deutschland zeigt, dass die Krankenstände seit dem Jahr 2006 wieder tendenziell steigen (Abb. 3). Abb. 3: Entwicklung Fehlzeiten in Deutschland[1] Hinzu kommt die Tatsache (lt. den Gesundheitsreporten aller Krankenkassen), dass mit zunehmendem Alter auch die Krankenstände steigen. Ältere weisen hier zwar weniger Arbeitsunfähigkeitsfäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Whistleblowing / 3.2 Bisherige Rechtsprechung

Auch die Rechtsprechung hat sich vor Inkrafttreten des HinSchG mit der Zulässigkeit von Hinweisgebermeldungen und einem etwaigen Schutz der hinweisgebenden Personen befasst. Der Umgang mit und die Auslegung der Vorschriften des HinSchG durch die zuständigen (Bußgeld-)Behörden bleiben abzuwarten: Das BAG [1] nimmt eine gewisse Treue-, Loyalitäs-, Rücksichts- und Verschwiegenhei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierung (Miete) / 4.6.2 Abwägungskriterien

Bei der Interessenabwägung sind zugunsten des Mieters und seiner Angehörigen insbesondere die vorzunehmenden Arbeiten, die baulichen Folgen und die vorausgegangenen Aufwendungen des Mieters zu berücksichtigen. Weiter spielt eine Rolle eine Krankheit oder das hohe Alter eines Mieters, ein kurz bevorstehender Umzug oder eine besondere berufliche oder schulische Belastung, etwa durch e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierung (Miete) / 1.4.1 Allgemeines

Generell gilt: Der Gebrauchswert ist objektiv zu bestimmen. Es kommt nicht darauf an, ob die Maßnahme von dem konkreten Mieter als Verbesserung des Gebrauchswerts gewertet wird. Der Mieter kann z. B. nicht argumentieren, dass er den neuen Kabelanschluss nicht nutzt. Maßgeblich ist vielmehr die Verkehrsanschauung. Es kommt darauf an, ob der Gebrauchswert objektiv erhöht wird. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Einführung BGM: Strategisch... / 2.1 Demografischer Wandel in Deutschland und Auswirkungen auf Unternehmen

Der demografische Wandel zählt in Deutschland zu den zentralen Entwicklungen, denen sich Gesellschaft und Wirtschaft stellen müssen. Der Geburtenrückgang und die Steigerung der Lebenserwartung sind in den letzten Jahren vermehrt ins Zentrum der öffentlichen Diskussion gerückt, und werden mittel- bis langfristig zu einer erheblichen Veränderung der Altersstrukturen führen. Da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Generationenmanagement: Erw... / 3.1 Demografie

Der Begriff Demografie leitet sich aus dem Griechischen her und bedeutet die Beschreibung der Bevölkerung. Eine offizielle Definition findet sich im Online-Handbuch des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung: Zitat Die Demografie, auch Bevölkerungswissenschaft, vereinigt Elemente von Soziologie, Geografie, Medizin und Ökonomie. Sie beinhaltet die wissenschaftliche Un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 2.2 Empfehlungen und Veröffentlichungen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

Geht es um die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, lassen sich Leitlinien auf der Webseite der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)[1] finden. Die Grundlage bildet die "Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation", die vertiefenden Informationen zur Beurteilung der psychischen Belastungen finden sich in der "Leitlinie B...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.1 Überblick

Rz. 174 Ziel der Angemessenheitsprüfung ist stets, dass der Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat, eine bedarfsgerechte und angemessene Wohnung konkret anzumieten. Gegen die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Angemessenheit bestehen seitens des BSG keine durchgreifenden Bedenken (BSG, Urteil v. 12.12.2017, B 4 AS 33/16 R u. a.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.3 Schlüssiges Konzept

Rz. 193 Ab dem Stichtag der Datenerhebung kann ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden (SG Dortmund, Urteil v. 17.3.2017, S 19 AS 4276/16). Es ist jedoch rechtswidrig, zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft den gesamten Landkreis undifferenziert als Vergleichsraum heranzuziehen (SG Magdeburg, Besch...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.4 Aufwendungen nach einem nicht erforderlichen Umzug

Rz. 257 Abs. 1 Satz 6 tritt seit dem 1.8.2006 (bis 31.12.2022: Abs. 1 Satz 2) der Auffassung entgegen, ein Anspruch auf Erstattung angemessener Kosten für Unterkunft könne ausgeschöpft werden, indem eine günstige Wohnung verlassen und eine neue Wohnung mit höherem Mietzins bezogen wird, der sich nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 1 noch im angemessenen Bereich bewegt. Seit dem 1.8...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.7 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.1 Überblick, Zielsetzung der Vorschrift

Rz. 387 Abs. 8 sieht Möglichkeiten für die Erbringung von Leistungen zur Begleichung von Schulden vor. Es handelt sich um eine gemischte Soll- und Kann-Vorschrift, die der Grundsicherungsstelle eine Ermessensentscheidung erlaubt. Die notwendige Übernahme von Mietschulden folgt Sachverhalten, die nicht mit Zahlungen nach Abs. 7 gelöst werden konnten oder wenn es für die Anwen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6 Rechtfertigung der Übernahme von Schulden

Rz. 396 Die Rechtfertigung zur Übernahme von Schulden ergibt sich abstrakt aus der Rettung der Unterkunft für den Leistungsberechtigten. Die Rechtfertigung muss als Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, bevor das Jobcenter über die Erbringung von Leistungen nach Abs. 8 entscheidet. Bei der Rechtfertigung handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.2 Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen

Rz. 12 Vom Vermögen abzugrenzen ist Einkommen, das nach Maßgabe des § 11 zu berücksichtigen ist. Eine Berücksichtigung sowohl nach § 11 als auch nach § 12 für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelberücksichtigung). Während eines Bedarfszeitraumes zufließende einmalige Einkünfte wie die Eigenheimzulage oder Gewinne aus Gewinnspielen fließen zu diesem Zeitpu...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.1 Umzug mit/ohne Zusicherung

Rz. 307 Ein Umzug stellt in Bezug auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung eine leistungserhebliche Änderung dar (SG München, Urteil v. 18.11.2016, S 46 AS 2740/11). Das gilt zumindest im Regelfall auch, wenn ein Umzug innerhalb der Karenzzeit nach Abs. 1 Satz 2 ff. durchgeführt wird. Will der erwerbsfähige Leistungsberechtigte umziehen, soll er vor dem Abschluss des Mi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.3 Erstausstattung mit Bekleidung

Rz. 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 sieht Leistungen für die Erstausstattung mit Bekleidung, auch Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt vor. Davon werden Ersatzbeschaffungen nicht erfasst. Leistungen zur Erstausstattung mit Bekleidung kommen aber neben der Erstausstattung selbst auch in vergleichbaren Lebenslagen in Betracht (wie auch bei der Erstausstattung für die Wohnun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.3 Bestimmte Arbeitnehmer in spezifischen Beschäftigungen

Rz. 20 Abs. 3 stellt Beschäftigungen bestimmter Art von der Versicherungspflicht frei. Die dem Grunde nach gegebene Versicherungspflicht oder zumindest die Nähe zur Versicherungspflicht wird aus sozialpolitischen Gründen ausgeschlossen. Die Änderungen des Abs. 3 zum 1.4.2012 waren im Wesentlichen redaktioneller Art, um die Vorschrift geschlechtsneutral auszuformulieren. Rz. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.2 Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 sieht Leistungen für die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten vor. Spezielle Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Leistung für Jugendliche unter 25 Jahren enthält Abs. 6. Zu den relevanten Sachverhalten des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gehören: der erstmalige Bezug einer (eigenen) Wohnung durch einen erwerbsfähigen Leistungsber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.2 Abgrenzungen

Rz. 388 Schulden i. S. d. Abs. 8 sind insbesondere Miet- und Energieschulden, soweit sie Leistungen für die Heizung betreffen, schlicht auch die sog. Nebenkosten. Von Schulden zu unterscheiden sind ungedeckte Bedarfe. Für die Abgrenzung ist nicht die zivilrechtliche Einordnung heranzuziehen. Schulden bestehen tatsächlich nicht, wenn die Berechtigung einer vom Leistungsberech...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6.1 Selbsthilfe

Rz. 397 Voraussetzung für Leistungen nach Abs. 8 ist ferner, dass der Leistungsberechtigte nach dem Nachranggrundsatz die Notlage nicht selbst beseitigen kann. Zu den Selbsthilfemöglichkeiten gehört das Bemühen um eine Zahlungsvereinbarung z. B. mit dem Vermieter oder Stromversorger. Ein Jobcenter darf insoweit auf präsente Hilfsmöglichkeiten verweisen, die geeignet und zumu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.7 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.4 Sicherung der Unterkunft/drohende Wohnungslosigkeit

Rz. 394 Hauptsachverhalt für die Übernahme von Schulden ist die Sicherung der Wohnung bzw. die Abwendung einer drohenden Wohnungslosigkeit. Diese Sicherung bzw. Abwendung muss kausal auf nicht gezahlten Mietzins zurückgeführt werden können. Das setzt einen erheblichen Mietrückstand voraus; in Betracht kommen auch nicht gezahlte Nebenkosten. Bei einem sozialgerichtlichen Eilv...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.1 Leistungen für Unterkunft und Heizung

Rz. 33 Die Erbringung von Leistungen für Bedarfe nach § 22 fällt in die originäre Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der Landkreise (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), auch wenn sie nicht als alleinige Träger der Grundsicherung nach § 6a zugelassen wurden. Sie ist im Übrigen Aufgabe der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b. Sie wird von allen Jobcentern durchgeführt (vgl. § 6d)...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 407 Anders, Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft am Beispiel der Stadt Dresden, SGb 2015, 434. Banafsche/Klenk, Die Verwaltungspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine rechtstatsächliche Analyse am Beispiel der kommunalen Jobcenter, ZfR 2020, 151. Becker, Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II – aktueller Stand der Rechtsprechung des BSG,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.2 Sachleistungen statt Geldleistungen

Rz. 16 Abs. 2 hat zum Ziel, die Leistungsberechtigten dazu zu erziehen, mit der Leistung für den Regelbedarf auch tatsächlich ihren Regelbedarf zu decken. Ob dies der Fall ist, kann das Jobcenter (§ 6d) anhand eines zusätzlichen Begehrens von Leistungen im Verlauf des Monats unter Hinweis auf eine vollständige Verausgabung der Leistungen für den Regelbedarf oder anhand sonst...mehr