Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Wiederaufbereitung

Rz. 17 Der Begriff der Subsysteme[10] in § 64 Abs. 2 Nr. 5 GBV meint die Gesamtheit der als maschinelles Grundbuch zum Einsatz gelangenden Hard- und Softwarekomponenten, insbesondere der als Grundbuchdatenspeicher eingesetzten Geräte (siehe § 126 GBO Rdn 22). Verwandte Regelungen, die schon dem Verlust von Datenbeständen vorbeugen sollen, und Nr. 5 ergänzende Vorschriften hi...mehr

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zfs 01/2024, Geschäftsbesor... / 2 Aus den Gründen:

B I. Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat die klägerischen Ansprüche im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Der Klägerin stehen gegen die Beklagte weder vertragliche Ansprüche aus § 675 i.V.m. § 631 Abs. 1 BGB oder § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB (Ziff. 1) noch aus Bereicherungsrecht (Ziff. 2), culpa in contrahendo (Ziff. 3), Geschäftsführung ohne Auftrag (Ziff. 4...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Haftung/Schaden auch bei insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit hypothetischer Zahlungen

Rz. 716 Grds. ist Voraussetzung für eine persönliche Haftung stets, dass die Pflichtverletzung ursächlich für den Steuerausfall ist.[1429] Rz. 717 Ob die volle Haftung des GmbH-Geschäftsführers für nicht abgeführte Lohnsteuer auch dann eingreift, wenn eine hypothetische Zahlung nach §§ 129 ff. InsO anfechtbar gewesen wäre, war von den Finanzgerichten unterschiedlich entschied...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Durchführung der Umschreibung

Rz. 5 § 72 Abs. 1 GBV (für die Anlegung des maschinellen Grundbuchs im Allgemeinen), § 68 Abs. 2 (als Sondervorschrift für die Umschreibung) verweisen für die Durchführung grundsätzlich auf die Regeln über das Papiergrundbuch, § 44 Abs. 3 GBO (Regelungen für Eintragungen), §§ 28 ff. GBV (Umschreibung von Grundbüchern), § 39 GBV (Mitteilungen), nicht aber auf § 24 Abs. 4 GBV ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Zulassung zum eingeschränkten Abrufverfahren

Rz. 20 Der eingeschränkte Abruf muss über die vorgenannten Anforderungen (siehe Rdn 13–19) hinaus an die Verwendung eines weiteren Codezeichens geknüpft werden, das die Art des Abrufs bezeichnet, § 82 Abs. 2 S. 1 GBV. Es handelt sich um eine Darlegungserklärung, die das berechtigte Interesse in abgekürzter Form wiedergibt. Beide Codezeichen können verbunden werden. Rz. 21 Die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Belastung eines realen Grundstücksteils

Rz. 10 Wird ein realer Grundstücksteil mit Grundpfandrechten, Erbbaurechten, Vorkaufsrechten, Reallasten, Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsrechten nach § 31 WEG belastet,[22] so ist dieser Teil grundbuchmäßig zu verselbstständigen, d.h. er ist nach Teilung als ein selbstständiges Grundstück einzutragen. Das Gleiche gilt, wenn ein solches Recht an dem realen Grundstücksteil gelös...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Leistungen nach dem HäftlingshilfeG

Rn. 901 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Leistungen nach dem HäftlingshilfeG (= HHG, idF vom 02.06.1993, BGBl I 1993, 838) erhalten deutsche Staatsangehörige und Volkszugehörige (vgl § 6 BVFG), wenn sie (§ 1 Abs 1 Nr 1–3 HHG) nach der Besetzung ihres Aufenthaltsortes oder nach dem 08.05.1945 in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin oder in d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Zwangssicherungshypothek

Rz. 29 Zitat "Sicherungshypothek zu siebzehntausendzweihundertfünfundachtzig 35/100 EUR für …; Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszins seit … aus fünfzehntausendsechshunderachtzig 27/100 EUR; gemäß Urteil des Landgerichts Ansbach vom … (Aktenzeichen …) im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen am …" Die Eintragung erfolgt grundsätzlich wie bei der rechtsgeschäf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Krankheitsbeihilfen für Pensionäre

Rn. 43 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Unter dem Begriff der Krankheitsbeihilfen sind Beihilfen zu verstehen, die der ArbG seinen Pensionären in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen gewährt. Krankheitsbeihilfen sind keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung iSd § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG (FG Köln vom 20.09.2000, EFG 2001, 63; Höfer/Pisters, DB 2002, 2288). Beihilfeverpflicht...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 2 Vorbemerkungen

Die Geschäftsanweisungen einzelner Länder zur Ausführung der GBO sowie der GBV ergänzen deren Regelungen und ersetzen für diese Länder die Anwendung der GeschO aus dem Jahre 1936. Die Geschäftsanweisungen der Länder sind in ihren Regelungen unterschiedlich differenzierend und nicht gleichlautend. Umfassend beschreiben die Geschäftsanweisungen für Bayern und Sachsen die einzel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Ähnliche Wirkungen

Rz. 87 Ähnliche Wirkungen wie durch eine Verfügungsbeschränkung können erreicht und durch Grundbucheintragung sichtbar gemacht werden durch:[206]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gca) Definition der öffentlichen Kasse

Rn. 441 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur die aus öffentlichen Kassen gezahlten anderen Bezüge stellt § 3 Nr 12 S 2 EStG steuerfrei (FG Berlin vom 27.05.2002, 8 K 8658/99, DStRE 2002,1168, rkr). H 3.12 EStH 2021 iVm H 3.11 LStH 2023 "öffentliche Kassen" versteht unter "öffentlichen Kassen" solche der inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (gegen dieses Erford...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Identifikation und Authentisierung

Rz. 10 § 64 Abs. 2 Nr. 1 GBV verlangt, dass sich der Benutzer gegenüber dem EDV-System identifiziert, d.h. sich als individuelle Person zu erkennen gibt. Rz. 11 Das System muss ihn anschließend authentisieren, d.h., überprüfen, ob der Identifizierte zur Nutzung des Systems überhaupt zugelassen ist. Es handelt sich an dieser Stelle noch nicht um eine Berechtigungsprüfung (sieh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Darlegungserklärung

Rz. 9 Beim eingeschränkten Abrufverfahren (vgl. Rdn 3) besteht zusätzlich zur Identifikations- und Authentifikationsprüfung das Erfordernis, die Anforderungen von §§ 12, 12b GBO zu überprüfen, d.h., die Darlegung eines berechtigten Interesses an der Einsichtnahme festzustellen. Da beim automatisierten Abruf eine Einzelfallprüfung durch einen Grundbuchamtsbediensteten nicht m...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Funktion des Verbots der Marktmanipulation

Rz. 153 Nach Erwägungsgrund 7 MMVO dient das Verbot der Marktmanipulation der Wahrung einer ordnungsgemäßen Markttransparenz, die eine Voraussetzung dafür ist, dass alle Wirtschaftsakteure an integrierten Finanzmärkten teilnehmen. Ob dem Verbot der Marktmanipulation daneben ein individualschützender Charakter zukommt, ist seit Ablösung des Kursbetrugs nach § 88 BörsG streiti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Maschinelles Grundbuch

Rz. 3 Diese zwingende Aufteilung auf verschiedene Verfahrensbeteiligte gibt § 130 GBO für das maschinelle Grundbuch auf, indem zunächst in Abweichung von § 44 Abs. 1 S. 2 GBO die Verantwortung für Verfügung und Eintragung auf nunmehr eine Person übertragen werden kann und ferner gem. S. 2 die Eintragung nicht mehr besonders verfügt werden muss. Dadurch wird der Praxis der ma...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Führung, Aktualisierung

Rz. 5 Die Verzeichnisse können in Papierform oder in maschineller Form geführt werden, Abs. 1 S. 1. Bei maschineller Führung gelten § 126 Abs. 2 GBO und § 133 GBO entsprechend. Rz. 6 Nach Abs. 1 S. 2 ist das Grundbuchamt (selbst bei Offenlegung des Verzeichnisses) nicht verpflichtet, es auf dem laufenden Stand zu halten; Amtshaftungsansprüche sind für unzutreffende Auskünfte ...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 3. Die Schlusszahlungseinrede

Rz. 275 Im Rahmen des VOB-Vertrages gibt § 16 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 VOB/B dem Auftraggeber noch eine weitere Einrede, nämlich die sogenannte Schlusszahlungseinrede. Rz. 276 Unterrichtet der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich über die Schlusszahlung und nimmt dieser die Zahlung entgegen,[322] ohne innerhalb der in Abs. 5 geregelten Fristen einen entsprechenden Vorbehalt z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBMaßnG § 30 [Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens (GBMG)]

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 4. Deutsche Rechnungslegungsstandards

Rz. 67 In Deutschland existiert seit 1998 ein privates Rechnungslegungsgremium, der Deutsche Standardisierungsrat (DSR). Träger des DSR ist das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) mit Sitz in Berlin, zu dessen Mitgliedern 68 namhafte Unternehmen und 70 natürliche Personen gehören. Das DRSC beruht als privat getragene Organisation auf angelsächsischem Vo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Zeitnahe Einsicht

Rz. 30 Aus praktischen Gründen kann eine taggleiche Einsicht häufig nicht stattfinden, wenngleich mit dem elektronisch geführten Handelsregister die Probleme abgenommen haben. Deswegen wurde in der Vergangenheit eine Notarbescheinigung auch, aber nur dann zugelassen, wenn die Einsichtnahme zeitnah zur Beurkundung, also maximal bis sechs Wochen zuvor,[34] stattgefunden hatte....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zuständigkeit

Rz. 10 Die Zuständigkeit für die Erteilung der förmlichen Genehmigung liegt bei der Behörde, in deren Bezirk das betreffende GBA liegt. Je nach gewähltem Organisationsmodell für die maschinelle Grundbuchführung (vgl. § 126 GBO Rdn 8) wird dies das Amtsgericht oder eine andere, nach § 93 GBV durch Rechtsverordnung bestimmte Stelle sein. Rz. 11 Für den Abschluss von Verwaltungs...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ausgangslage

Rz. 91 Ein Sonderproblem der Anwendung von Gründungsvorschriften für Kapitalgesellschaften stellt sich bei Mantel- und Vorratsgesellschaften.[356] Beide Begriffe beschreiben eine nur durch Geschäftsanteile/Aktien verkörperte, i.Ü. aber unternehmenslose Gesellschaft im rechtlichen Gewande einer GmbH/AG. Umstritten war, ob das erstmalige oder erneute In-Gang-Setzen des Unterne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Anwendungszeitraum

Rn. 206 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 52 Abs 4g EStG idF Art 2 Nr 39c des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809) sah folgende Regelung vor:mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / a) Gesetzliche Vertretung

Rz. 41 Bei der Gründung einer AG oder GmbH unter Beteiligung eines Minderjährigen gelten die Ausführungen zur Personengesellschaft (Rdn 5 ff.) entsprechend. Die Gesellschaftsgründung ist für den Minderjährigen auch dann nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn ihm die geschuldete Einlage von einem Dritten schenkweise zur Verfügung gestellt wird, da hiervon die Haftung für...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Nebenleistungen

Rz. 41 Auf die Zinsen der Grundschuld finden die für Hypothekenzinsen geltenden Vorschriften Anwendung (§ 1192 Abs. 2 BGB), insbes. sind bei gleitendem Zinssatz ein Höchstzinssatz und die Bedingungen der Varianz anzugeben. Auch bei einer Eigentümergrundschuld sind Zinsen wegen der Möglichkeit späterer Abtretung, trotz § 1197 Abs. 2 BGB, eintragbar;[102] der Zinsbeginn kann b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Schutz vor Hacking bei Datenfernkommunikation

Rz. 9 Hacking, also das Eindringen Unbefugter über öffentliche Datenleitungen in fremde Datenverarbeitungsanlagen, ist ein ernstzunehmendes Problem, gegen das immer dann Vorkehrungen zu treffen sind, wenn eine Anlage zum Zweck der Datenfernübertragung an ein öffentliches Telekommunikationsnetz angeschlossen werden soll. Die GBO hat diese Möglichkeit zum Vorteil der an der Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Der nach § 2 Abs 1 WehrsoldG an Soldaten iSd § 1 Abs 1 WehrsoldG gezahlte Wehrsold (§ 3 Nr 5 Buchst c EStG aF)

Rn. 216 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst c EStG aF stellte den nach § 2 Abs 1 WehrsoldG gezahlten Wehrsold frei. § 2 Abs 1 S 1 WehrsoldG sieht vor, dass Soldaten, die Wehrdienst nach dem WPflG oder freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SoldG leisten, Anspruch auf Wehrsold haben. Rn. 216a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus dem Begriff "Wehrsold" ergab sich nach Ansicht der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Subsidiär gegenüber ba) und bb) nach § 3 Nr 29 EStG

Rn. 1123 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit das WÜD oder allgemeine Völkerrechtsgrundsätze greifen, ist § 3 Nr 29 EStG verdrängt (§ 2 AO). Soweit § 3 Nr 29 EStG überhaupt in diesem Fall noch anwendbar sein sollte, betrifft es die diplomatischen Vertreter, die ihnen zugewiesenen Beamten und die in ihren Diensten stehenden Personen. Nach § 3 Nr 29 Buchst a S 2 EStG ist die Steu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Verordnungsermächtigung

Rz. 12 Mit dem DaBaGG[8] und den damit vorgesehenen Grundbuchinhalten in strukturierter Form wird es möglich sein, die Daten automatisiert auszuwerten und berechtigten Personen und Stellen grundbuchblattübergreifende Auskünfte zu erteilen. Die Gesetzesbegründung nennt beispielsweise das Interesse von Energieversorgungsunternehmen an einer Aufstellung aller Grundbuchblätter, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Gerichtliche und behördliche Entscheidungen

Rz. 86 Gerichtliche und behördliche Entscheidungen. Dazu gehören insbesondere: Alle gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere solche, die notwendige Erklärungen der Beteiligten ersetzen, wie bspw. der Vollstreckungstitel, welcher die Einigung und Eintragsbewilligung des Grundstückseigentümers zur Umwandlung einer Höchstbetragshypothek in eine Sicherheitshypothek ersetzt,[248...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 52 [Briefvordrucke]

Gesetzestext (1) Für die Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefe dienen die Anlagen 3 bis 8 als Muster. (2) Für die Ausfertigung der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefe sind die amtlich ausgegebenen, mit laufenden Nummern versehenen Vordrucke nach näherer Anweisung der Landesjustizverwaltung zu verwenden. Rz. 1 Die der Grundbuchverfügung beigefügten Anla...mehr

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AGS 01/2024, Basiszinssatz nach § 247 BGB angehoben

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB war viele Jahre lang im Minus. Vom 1.7.2016 bis zum 31.12.2022 betrug er unverändert – 0,88 %. Da festgesetzte Kosten nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen waren, betrug in diesem Zeitraum die effektive Verzinsung des Erstattungsbetrages nur 4,12 %. Erst zum 1.1.2023 hatte die De...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Einsicht bei einem anderen Grundbuchamt

Rz. 11 Die von § 132 GBO vorgesehene Möglichkeit der Einsichtnahme bei einem anderen GBA, die einen wesentlichen Vorteil der maschinellen Grundbuchführung für den Publikumsverkehr erschließt, wird von § 79 Abs. 3 GBV näher ausgestaltet. § 79 Abs. 3 S. 4 GBV bezieht sich ausdrücklich auch auf die derzeit noch nicht bestehende Einsichtnahme über die Landesgrenzen hinweg. Rz. 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Höhe des Abschlags (Satz 2)

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Höhe des Abschlags richtet sich nach Bedeutung und Ausmaß der Mängel und Schäden an dem jeweiligen Bauteil. Es muss jeweils nach Lage des einzelnen Falles beurteilt werden, welcher Betrag bzw. welcher Prozentsatz entsprechend dem Schaden von dem für das betreffende Gebäude ermittelten Gebäudenormalherstellungswert nach Abzug der Wertminderung wegen b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Nach dem WÜD

Rn. 1121 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach Art 34 Hs 1 WÜD ist ein Diplomat einer ausländischen Mission, sofern er weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch im Inland ständig ansässig ist, von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben grundsätzlich (Ausnahmen: Art 34 Hs 2 WÜD) befreit. Zu weiteren, von der Steuerbefreiung be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Zugänglichmachung

Rz. 8 Falls der Originaldatenspeicher ausfällt, muss eine Sicherungskopie unverzüglich [2] zur Verfügung stehen. Die Kopie muss zum Datenspeicher bestimmt werden (§ 62 S. 2 GBV) und anschließend vollumfänglich die Rolle des Grundbuchs übernehmen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Geltung der allgemeinen Vorschriften im Grundsatz

Rz. 2 § 61 GBO bestimmt, dass bei maschineller Grundbuchführung die allgemeinen Vorschriften in grundsätzlich gleicher Weise wie für das Papiergrundbuch gelten. Papiergrundbücher einschließlich der Erbbau- und Wohnungsgrundbücher und maschinell geführte Grundbücher sollen für den Grundbuchführer wie für den Benutzer möglichst wenig differieren. Rz. 3 Von Überlegungen zu einer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Neufassung ist beim Papiergrundbuch aufgrund § 33 GBV bei teilweiser Unübersichtlichkeit des Grundbuchblattes als Unterfall der Umschreibung vorgesehen.[1] § 69 GBV behandelt die – ganze oder teilweise – Anlegung des maschinellen Grundbuchs durch Neufassung in § 69 Abs. 1 GBV entsprechend und erklärt grundsätzlich die für die Umschreibung geltenden Vorschriften für...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Wegfall der gesonderten Verfügung

Rz. 4 § 130 S. 1 Hs. 2 GBO nimmt auf § 44 Abs. 1 GBO Bezug, gibt aber die dort vorgesehene Verteilung der Eintragungsverfügung und des Eintragungsvollzugs auf verschiedene Personen auf. Beim maschinellen Grundbuch kann der gesamte Eintragungsvorgang ohne Medienbrüche von einem einzigen Arbeitsplatz aus rationell erledigt werden (siehe auch § 130 GBO Rdn 4 f.). Rz. 5 Zuständig...mehr

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§ 3 Firmenrecht / c) Inhabervermerk, Nachfolgezusatz

Rz. 161 Grds. ist es zulässig, Namen in einen Inhabervermerk aufzunehmen. Nicht mehr zutreffend ist die früher überwiegende Lehre, der Name des Inhabers dürfe deshalb nicht in einem Inhabervermerk erscheinen, weil der Inhabervermerk nicht zum Firmenkern rechne.[507] Dies folgt schon daraus, dass gerade das Erfordernis in § 18 Abs. 1 HGB a.F., den Namen überhaupt in die Firma...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen der Einsichtsgewährung in das Grundbuch. Mit der Führung der Verzeichnisse nach § 12a GBO und spätestens seit Einführung des maschinell geführten Grundbuchs hat die Grundbucheinsicht mit der Möglichkeit umfangreicher Recherchen große Bedeutung erlangt.[1] Die Grundbucheinsicht steht seit jeher im Spannungsfeld zwischen Publizit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 126 Abs. 3 GBO (vgl. § 126 GBO Rdn 28 ff.) kann die Verarbeitung der Grundbuchdaten im Auftrag des zuständigen GBA durch eine andere Stelle wahrgenommen werden, wenn die ordnungsgemäße Erledigung der Grundbuchsachen sichergestellt ist. § 90 GBV enthält die diesbezüglichen Ausführungsvorschriften, um sicherzustellen, dass die Zuständigkeit für die Grundbuchführun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Durchführung der Neufassung

Rz. 4 Über die grundsätzliche Geltung der Vorschriften für die Umschreibung hinaus sind bei der Neufassung einige besondere – vorwiegend erleichterte – Anforderungen zu berücksichtigen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Beweissicherung

Rz. 16 Sichergestellt werden muss nach § 64 Abs. 2 Nr. 4 GBV, dass Veränderungen und Ergänzungen protokolliert [9] werden, damit im Nachhinein überprüfbar ist, ob eine Eintragung in das Grundbuch in zulässiger Weise erfolgt ist. Eine Aufbewahrungsgrenze hinsichtlich dieser Protokolle sieht § 64 Abs. 2 GBV im Gegensatz zu §§ 82, 83 GBV nicht vor. Die Einzelheiten zur Sicherste...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Abgrenzungsfragen bei sog. Mantelgesellschaften

Rz. 111 Der BGH versucht den Begriff der Mantelgesellschaft zu definieren und erfasst damit sicherlich eine überwiegende Zahl der betroffenen Gesellschaften eindeutig, und zwar solche, die ehemals unternehmerisch aktiv waren und ihre Geschäftstätigkeit völlig eingestellt haben. Diese Gesellschaften liegen nicht selten in der Hand von Konzernen oder in der Hand von Insolvenzv...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Externes Rating

Rz. 25 Bislang werden Ratings in Deutschland im Wesentlichen von bestimmten großen internationalen Agenturen angeboten. Zu Rating-Agenturen zählen z.B. Moody’s, Standard & Poor’s oder Fitch. Kunden dieser Agenturen sind v.a. staatliche Emittenten und Großunternehmen, die ihren Finanzierungsbedarf an den nationalen und internationalen Kapitalmärkten decken wollen. Auch in Deu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Grenzverlauf

Rz. 17 Der öffentliche Glaube nach § 891 BGB erstreckt sich aber auf den Grenzverlauf, wie er sich mit Nennung des Flurstücks in Spalte 3 des Bestandsverzeichnisses aus der amtlichen Karte nach § 2 Abs. 2 GBO und dem Liegenschaftskataster ergibt.[50] Nur wenn die nach außen in Erscheinung tretende Karte in sich widersprüchlich oder ersichtlich mehrdeutig wäre, könnte sie nic...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift regelt das Schicksal nicht eingetragener Mitbenutzungsrechte nach § 321 ZGB. Der Überleitung sollte durch Art. 233 § 5 EGBGB erfolgen, indem die Rechte als beschränkte in das Grundbuch einzutragen waren und bei Nichteintragung ab dem 1.1.2001 dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs unterworfen sein sollten. § 8 GBBerG überholte diese Regelung durch eine ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Anforderungen beim Abrufer

Rz. 36 Die Hard- und Softwareanforderungen beim Abrufer hängen von der technischen Ausgestaltung des maschinellen Grundbuchs und der zur Online-Recherche bereitgestellten Software ab. Teilweise erfolgen Spezifikationen durch die zulassende Stelle mit Rücksicht auf einen störungsfreien Abrufbetrieb als zwingende Vorgabe,[36] teilweise haben sie aber auch empfehlenden Charakte...mehr