Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 2.3 Vereinbarungen mit Gemeinden, Kreisen und Bezirken

Rz. 17 Die Abs. 4 und 5 zielen auf eine getrennte Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II außerhalb von Jobcentern ( § 44b ) mit Kooperation. Die Regelungen haben insbesondere die kommunalen Beschäftigungsgesellschaften im Blick. Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für die Aufgaben nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, die kommunalen Träger für die Aufgaben nach § 6 A...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.3 Temporäre Bedarfsgemeinschaften

Rz. 85 Lebt ein Kind abwechselnd bei Vater und Mutter, denen das Sorgerecht je zur Hälfte eingeräumt wurde, kann in beiden Wohnungen jeweils der volle Unterkunftsbedarf berücksichtigt werden, also ein Kinderzimmer in beiden Wohnungen, wenn sich das Kind in etwa gleichgewichtig bei beiden Elternteilen aufhält. Dann kann eine Hauptverantwortung nur eines Elternteils nicht fest...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13 Gesamtangemessenheitsgrenze (Abs. 10)

Rz. 404a Abs. 10 Satz 1 erlaubt grundsätzlich die Festlegung einer Gesamtangemessenheitsgrenze durch den kommunalen Träger, anhand derer die Angemessenheit der derzeitigen oder zukünftigen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu beurteilen ist. Die Gesamtangemessenheitsgrenze setzt sich aus der Grenze der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft un...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6.2 Verschuldensgesichtspunkte

Rz. 398 Droht Wohnungslosigkeit einzutreten, gibt der Gesetzgeber der Grundsicherungsstelle vor, dass Leistungen erbracht werden sollen, also nur in atypischen Fällen die Übernahme von Schulden verweigert werden kann. Das wird nur in Missbrauchsfällen der Fall sein können. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn der Leistungsberechtigte im Vertrauen auf die darlehensweise Über...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.6 Verkehrswert (Abs. 5)

Rz. 132 Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen (Abs. 5, § 8 Bürgergeld–V). Steuerrechtliche Vorschriften bleiben unberücksichtigt. Damit ist gewährleistet, dass der Vermögenswert nicht durch Abschreibung abgesenkt werden kann. Der Verkehrswert eines Vermögens ist der bei Veräußerung auf dem freien Markt erzielbare Erlös für den Vermögensgegenstand. Maßgebend...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.12 Gerichtspflichten bei Räumungsklagen (Abs. 9)

Rz. 402 Abs. 9 soll das Jobcenter des zugelassenen kommunalen Trägers bzw. der gemeinsamen Einrichtung in die Lage versetzen, auf eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Leistungsberechtigten beruhende Räumungsklage zu reagieren und eintretende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Die Regelungen gewährleisten eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XI...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.5 Vergleichbare Notlage

Rz. 395 Auch Schulden gegenüber einem Dritten, die der Leistungsberechtigte nach Antragstellung im Jobcenter eingegangen ist, um drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden, können Schulden i. S. d. Abs. 8 sein. Das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Regelung. Dazu ist auf den Rechtsgedanken zurückzugreifen, dass eine Pflicht zur Kostenerstattung bei nicht rechtzeitiger oder z...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.4 Verfügbarkeit von alternativem Wohnraum

Rz. 219 Eine angemessene Wohnung als Alternative zu einer abstrakt als unangemessen eingestufte Wohnung muss auf dem Wohnungsmarkt auch konkret angemietet werden können, also konkret verfügbar und zugänglich sein, ansonsten sind die tatsächlichen Aufwendungen stets als konkret angemessen anzusehen (konkrete Angemessenheit, BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 18/06 R). Zusätzlic...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Zahlung an Dritte

Rz. 377 Abs. 7 soll die zweckentsprechende Verwendung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährleisten. Dazu werden die kommunalen Träger bei der Aufgabenerledigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. die Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b) aufgefordert, diese Leistungen nicht mehr als Geldleistung an den Hilfebedürftigen, sondern an den Vermieter bzw. ander...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kompetenzen zur einheitlichen Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b. Zur rechtlichen Entwicklung und Gesamtproblematik vgl. BT-Drs. 17/13857. Gegenüber der Fa...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.1 Grundsätze zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 27 Die Vorschrift greift Schwierigkeiten auf, die sich daraus ergeben können, dass nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger in eigener Verantwortung Leistungen zu erbringen haben und über das Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen, die sowohl für kommunale Leistungen wie für Leistungen, die durch die Agenturen für Arbeit erbracht wer...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6 Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei Wohneigentum

Rz. 289 Abs. 2 stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für Leistungen zur Deckung des Bedarfs für unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum, das nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 (bis 31.12.2022: § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4) nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist, weil es von angemessener Größe ist und von dem Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt besondere Sachverhalte, bei denen Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen und anstatt in Geld als Sachleistung sowie besondere Leistungen neben denen für den Regel- und Mehrbedarf erbracht werden können. Teilweise sind davon Leistungen betroffen, die nicht nach dem SGB XII gewährt werden können. Rechtsstreitigkeiten zum Regelbedarf erö...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBMaßnG § 36 [Vorbehalt für Berlin]

Rz. 1 § 36 wurde aufgehoben durch Art. 91 Nr. 2 des Gesetzes vom 19.4.2006 (BGBl I S. 866).mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Rechtslage in den neuen Bundesländern und im beigetretenen Teil Berlins

Rz. 30 Die hierzu im früheren § 144 Abs. 1 Nr. 1, 7, Abs. 2, 3, 4 GBO zeitlich befristeten Sonderregelungen sind weggefallen. Besonderheiten sind noch in § 150 GBO geregelt.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Fehlerhaftes Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren

Rz. 2220 Das SEBG enthält keine Aussagen zu den Folgen einer fehlerhaften Arbeitnehmerbeteiligung.[5517] Es entspricht ganz h.M., dass ein fehlerhaft durchgeführtes Beteiligungsverfahren nicht die Eintragung der SE verhindert. Das Registergericht prüft lediglich formell die Durchführung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens (Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung gem. § 2...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 16 [Eintragung eines neuen Eigentümers]

Gesetzestext Bei der Eintragung eines neuen Eigentümers sind die Vermerke in den Spalten 1 bis 4 der ersten Abteilung, die sich auf den bisher eingetragenen Eigentümer beziehen, rot zu unterstreichen. Rz. 1 Bei der Eintragung eines neuen Eigentümers sind sämtliche Eintragungen der Abt. I, die sich auf den früheren Eigentümer beziehen, zu röten. Da nach § 9 die Berechtigten e...mehr

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Autorenverzeichnis

Florian Aigner Rechtsanwalt, emnay Rechtsanwaltskanzlei Florian Aigner, München Dr. Joachim Bauer Rechtsanwalt, Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin Dr. Martin Buntscheck, LL.M. (Aberdeen) Rechtsanwalt, BUNTSCHECK Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München Prof. Dr. Martin Cordes Diplom-Kaufmann, Diplom-Finanzwirt, Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Bonn Prof. Dr. Jürgen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Uneingeschränkt Abrufberechtigte

Rz. 5 Der Begriff wird an keiner Stelle von den einschlägigen Rechtsgrundlagen verwendet, er folgt vielmehr im Umkehrschluss aus § 82 Abs. 2 GBV, der vom eingeschränkten Abrufverfahren (siehe unten Rdn 8 ff.) spricht. Unabhängig von der Einordnung des eingeschränkten oder uneingeschränkten Abrufberechtigten stellt sich die Frage, inwieweit eine Delegation zulässig ist. Hier ...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 5. Bestellung der Briefvordrucke

a) Die bundeseinheitlich gestalteten Vordrucke werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Gerichte haben bei der Bestellung der Vordrucke die von der Bundesdruckerei in Berlin zur Verfügung gestellten Bestellscheinsätze zu verwenden. Die Amtsgerichte können bei Bedarf die Vordrucke direkt bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellen. b) Die Bestellungen sind 100...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Inhalt

Rz. 4 § 132 GBO, § 78 GBV treffen neben den für Ausdrucke im Allgemeinen geltenden Bestimmungen ergänzende Sonderregelungen für amtliche Ausdrucke. Rz. 5 Allgemein gilt:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Amtlicher Ausdruck

Rz. 7 Der amtliche Ausdruck hat die rechtliche Funktion sowie die Rechtswirkungen der beglaubigten Abschrift. Er erfüllt das Formerfordernis von § 29 GBO. Auch er ist nicht zu unterschreiben, trägt jedoch den Vermerk "beglaubigt"[3] mit dem Namen der Person, die den Ausdruck veranlasst hat, sowie die Bezeichnung "amtlicher Ausdruck", § 78 Abs. 2 S. 1 GBV. Erforderlich ist fe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Handblatt

Rz. 6 § 73 S. 1 GBV enthält keine Verweisung auf § 24 Abs. 4 GBV, der die Führung eines Handblattes bei der Führung von Grundakten zum Papiergrundbuch vorsieht. Die Anlegung eines Handblattes ist bei Anlegung des maschinellen Grundbuchs damit nicht erforderlich (vgl. auch § 68 GBV Rdn 6). Rz. 7 § 73 S. 2 GBV regelt darüber hinaus ausdrücklich die Aussonderung und Vernichtung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gilt diese Verordnung mit folgenden Maßgaben:mehr

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Autorenverzeichnis

Richterin Aline Kalb Mühlhausen, Bearbeitung §§ 22 bis 26, 53, 54 GBO in der 8. Auflage Prof. Dipl.-Rpfl. Ulrich Keller Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin Dr. iur. Patrick Meier Notar in Bischofsheim i.d. Rhön, Privatdozent an der Universität Würzburg Dr. iur. Dipl.-Kfm. Jörg Munzig Notar in Neu-Ulm Prof. Dr. Matthias Nicht Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin Dr. iur....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bezüge bzw Bezügeempfänger iSd § 3 Nr 12 S 1 EStG

Rn. 434 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Von § 3 Nr 12 S 1 EStG erfasste Bezüge bzw Empfänger solcher Bezüge (s Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 12 EStG Rz 8): Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister (vgl § 12 Abs 3, 5 BminG vom 27.07.1971, BGBl I 1971, 1166), Landesminister, Bundesratsmitglieder (zB deren Aufwandsentschädigung iHv EUR 60 täglich, s OFD Han vom 06.08.2007, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Historische Entwicklung

Rn. 197 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a Abs 3 S 3 Hs 1 EStG legt den bei der Teilwertermittlung anzusetzenden Rechnungszinsfuß im fest. § 6a EStG aF (1955) sah einen Mindestrechnungszinsfuß von 3,5 % vor. Die Wahl eines höheren Zinssatzes war möglich. Nach der Erhöhung des Mindestrechnungszinsfußes durch das StÄndG 1960 (BGBl I 1960, 616) auf 5,5 % übernahm ihn das 1974 in K...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Technische Anforderungen

Rz. 4 Sicherzustellen sind nach § 71 S. 2 GBV die Vollständigkeit und Richtigkeit des angelegten maschinellen Grundbuchs. Die Einzelheiten richten sich gem. § 71 S. 1 GBV zwingend nach der jeweiligen Anlegungsform (siehe § 67 GBV Rdn 8) und erfassen im Fall der Umschreibung oder Neufassung etwa die Frage, ob alle nach §§ 30, 68, 69 GBV notwendigen Eintragungen erfasst wurden...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Zusammenarbeit mit den katasterführenden Stellen

Rz. 4 Sofern sowohl das Grundbuch als auch beim Liegenschaftskataster das Buchwerk[2] maschinell geführt werden, kommt der in § 86 GBV vorgesehene Datenaustausch[3] in Betracht. Er kann durch Datenfernübertragung oder auch durch den Austausch jeder Art von geeigneten Datenträgern vollzogen werden. Nach § 86 Abs. 4 GBV ist ferner eine Übermittlung im automatisierten Verfahren...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeauss... / V. Bedeutung für die Praxis

Ich halte die Entscheidung des OVG Lüneburg für falsch, weil § 1 Abs. 3 RVG für den Anwendungsbereich des RVG der Regelung des § 80 AsylG vorgeht. Damit setzt das OVG Lüneburg Richterrecht anstelle des Gesetzgebers und entzieht damit dem betroffenen Rechtsanwalt seinen gesetzlichen Richter. 1. Der Wortlaut des § 1 Abs. 3 RVG In dieser Vorschrift heißt es: Zitat "Die Vorschriften...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Technische Beschaffenheit des Datenspeichers

Rz. 5 Die zur Erfüllung der Anforderungen an ein zuverlässiges und leistungsfähiges maschinelles Grundbuch notwendigen Maßnahmen müssen angemessen umgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat jedoch davon abgesehen, bestimmte Speichertechnologien vorzuschreiben und Einzelheiten hinsichtlich deren Dimensionierung, Konfigurierung oder Aktualisierung festzulegen. Bei der Beschaffung, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Grundbuchabschriften

Rz. 4 § 44 Abs. 1 GBV wird durch § 131 GBO sowie § 78 GBV insoweit ergänzt und abgeändert als der Begriff der "Grundbuchabschrift" dem neuen Medium entsprechend durch die Bezeichnung "Ausdruck" ersetzt wird. Anstelle einer "beglaubigten Abschrift" wird beim maschinellen Grundbuch ein "amtlicher Ausdruck" durch das Grundbuchamt erteilt.[2] Rz. 5 Die Bestätigung oder Ergänzung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Ablauf der Kontrollen

Rz. 32 § 83 Abs. 1 GBV ordnet die generelle Protokollierung aller Abrufe[33] an, egal ob er im uneingeschränkten oder eingeschränkten Abrufverfahren vorgenommen wird. Die zu erfassenden Daten sind detailliert: Grundbuchamt, Grundbuchblatt, Abrufer sowie Geschäfts- und Aktenzeichen des Abrufers. In den Fällen des eingeschränkten Abrufverfahrens kommt nach Abs. 4 S. 2 a.E., § ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Arten

Rz. 7 § 81 GBV greift § 133 GBO auf, der die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren grundsätzlich an die Erteilung von Genehmigungen bzw. den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen oder Verwaltungsvereinbarungen knüpft. Der Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen[2] kommt lediglich bei Gerichten und Behörden (seinerzeit auch bei der – nun abgewickelten – Staats...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Schutzwürdiges Interesse

Rz. 14 Nr. 1 wägt die schutzwürdigen Interessen der betroffenen dinglich Berechtigten, insb. des Eigentümers, gegen das Interesse der Einsicht begehrenden Kreise an einem erleichterten Zugang zum Grundbuchinhalt ab. Über die allgemeinen Anforderungen der §§ 12, 12b GBO hinaus sind jedoch das Bedürfnis nach einer Vielzahl von Übermittlungen und die besondere Eilbedürftigkeit ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift in § 62 Abs. 1 GBO knüpft an §§ 3 Abs. 1, 126 Abs. 1 Nr. 2 und 129 Abs. 1 GBO an. § 62 Abs. 2 GBO wurde mit dem DaBaGG angefügt. Auf die Vorschrift wird in § 66 GBO (Sicherung der Daten), § 70 GBO (Anlegung des maschinell geführten Grundbuchs durch Umstellung), § 74 GBO (Veranlassung der Eintragung) und § 95 GBO (Allgemeine technische und organisatorisch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Zu § 28 Abs 2 BerlinFG

Rn. 474 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei der Bemessung der Berlin-Zulage nach § 28 Abs 2 BerlinFG für ArbN in Berlin (West) ist auch der Arbeitslohn einzubeziehen, der nach § 3 Nr 26 EStG als Aufwandsentschädigung für die dort genannten nebenberuflichen Tätigkeiten gezahlt wird (BFH BStBl II 1989, 288; BFH/NV 1994, 371). Der BFH begründet dies damit, dass sich § 3 Nr 26 EStG h...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Branchen- oder Gattungsbezeichnungen

Rz. 86 Nichtssagende Bezeichnungen wie reine Branchenangaben[224] genügen nicht und sind unzulässig.[225] Die Firma muss zur Individualisierung geeignet sein, was bei Branchen- oder Gattungsbezeichnungen nicht der Fall ist.[226] Auch nach neuem Recht können allein mit Branchenangaben wie "Gaststätten", "Bau" oder "Transport" keine Sachfirmen gebildet werden.[227] Darüber hin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaftsteuerliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaftsteuerliche...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Geografische Angaben

Rz. 111 Die Auffassung, dass Landes-, Landschafts-, Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Firmenbestandteil in aller Regel nicht nur als Hinweis auf den Sitz, die Nationalität oder die Zugehörigkeit des Unternehmens zu dem betreffenden Gebiet verstanden werden, sondern darüber hinaus auf eine besondere Beziehung zu diesem Gebiet in der Weise hindeuten, dass das Unt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eingeschränkt Abrufberechtigte

Rz. 8 Zum eingeschränkten Abruf nach § 82 Abs. 2 GBV – den Abs. 4 S. 1 als maschinelle Bearbeitung von Anträgen auf Auskunft aus dem Grundbuch bezeichnet – können dinglich Berechtigte mit Bezug auf das von ihrem Recht betroffene Grundstück zugelassen werden, ferner vom dinglich Berechtigten beauftragte Personen oder Stellen sowie mit Zustimmung des Eigentümers oder im Zusamm...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 2. Was erfasst der Nachlass?

Zum Nachlass gehört die Gesamtheit der vererbbaren Rechtsverhältnisse (Aktivseite) mit Einschluss der Verbindlichkeiten (Passivseite).[40] Zum Aktivvermögen können traditionell Forderungen aus Verträgen, Bank- und Sparkassenkonten, Sparbücher, Bausparverträge und Lebensversicherungen gehören. Aber auch Rechte an Unternehmen, Urheberrechte und Markenrechte können zum Nachlass...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Wiedergabefähigkeit geschlossener Grundbuchblätter

Rz. 11 § 72 Abs. 2 GBV korrespondiert mit § 10a GBO (vgl. § 10a GBO Rdn 4), der für papierene wie für maschinelle Grundbuchblätter gilt. Danach kommen verschiedene Archivierungsformen für geschlossene maschinelle Grundbuchblätter in Betracht:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gliederung mehrerer Eigentümer

Rz. 2 In der Spalte 1 ist die laufende Nummer der in Spalte 2 eingetragenen Eigentümer einzutragen. Es erhält also nicht jede Eintragung in der ersten Abteilung eine neue laufende Nummer. Steht das Grundstück im Eigentum mehrerer Berechtigter (§ 47 GBO), wurden die Eigentümer früher unter einer laufenden Nummer eingetragen. Innerhalb der laufenden Nummer erhielt jeder Eigentü...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Sondervorschriften für den Nachweis der Verfügungsberechtigung

Rz. 9 In Abs. 1 Nr. 6 finden sich Regeln über den Nachweis (besser: Nichtnachweis) der Verfügungs-(Bewilligungs-)berechtigung bezüglich beschränkter dinglicher Rechte, die für bestimmte Rechtsinhaber eingetragen sind. Die Regelung ist also nicht anwendbar für Verfügungen über das Eigentum. Sie ist zeitlich beschränkt bis zum 31.12.2030.[2] Rz. 10 Der Kern der Regelung in Nr. ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Bildzeichen und Sonderzeichen

Rz. 77 Insb. sog. Bildzeichen (auch bildhafte Zeichen genannt) erfüllen in dem oben dargestellten Sinne keine Namensfunktion und sind damit nicht kennzeichnungsgeeignet.[182] So wurden bspw. "*",[183] "#" oder "=" mangels namens- und somit firmenrechtlicher Funktion beanstandet.[184] Demgegenüber werden Satzzeichen wie z.B. "!", ";", "?", ":", "." im Allgemeinen anstandslos ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Überprüfung von Eintragungen

Rz. 8 § 74 Abs. 2 GBV knüpft an § 129 Abs. 1 S. 2 GBO an, der die Überprüfung des Wirksamwerdens von Eintragungen ausdrücklich anordnet. Die Überprüfung hat zwei Zielrichtungen: eine inhaltliche und eine technische, die nach § 74 Abs. 2 GBV beide von der veranlassenden Person selbst zu leisten sind. Rz. 9 Die inhaltliche Überprüfung bezieht sich auf die Richtigkeit und Vollst...mehr