Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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Literaturverzeichnis

Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, 9. Auflage 2021 Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2022 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 83. Auflage 2025 Prütting/Gehrlein, ZPO-Kommentar, 8. Auflage 2016 Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Auflage 2019 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG-Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 16. Auflage 2014 Gerold/Schmidt, Rechtsanw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Abs 1 Nr 1b).

Rn 6 Die Neufassung dieser Vorschrift begründet eine umfassende Rechtsmittelzuständigkeit des OLG in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit iSd § 23a II (s dort Rn 28); ausgenommen sind nur die Beschwerden in Freiheitsentziehungssachen und den von den Betreuungsgerichten entschiedenen Sachen. So entscheidet das OLG über die Beschwerde gg die Zurückweisung eines...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Beratungshilfegebühr, Nr. 2500 VV RVG

Rz. 125 Vom Mandanten selbst kann der Rechtsanwalt die Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR nach Nr. 2500 VV RVG verlangen. Die Gebühr wird auch als Schutzgebühr oder Handgeld bezeichnet. Es ist zulässig, diese Gebühr zu erlassen und gegenüber dem Mandanten sozusagen pro bono zu arbeiten. Bei der Frage nach dem Verzicht sollte ein Rechtsanwalt aber auch in Betracht zieh...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / IV. Abrechnung der PKH

Rz. 173 Die Prozesskostenhilfe wird ebenso wie die Beratungshilfe aus der Staatskasse gewährt. Die Kostenberechnung ist bei dem Gericht einzureichen, welches die Prozesskostenhilfe gewährt hat; § 55 RVG. Bis zu einem Gegenstandswert von 4.000,00 EUR werden dabei die Gebühren des § 13 Abs. 1 RVG vergütet. Darüber sind die Gebühren nach § 49 RVG stark reduziert und führen zu e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 7 MediationsG – Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation.

Gesetzestext (1) Bund und Länder können wissenschaftliche Forschungsvorhaben vereinbaren, um die Folgen einer finanziellen Förderung der Mediation für die Länder zu ermitteln. (2) Die Förderung kann im Rahmen der Forschungsvorhaben auf Antrag einer rechtsuchenden Person bewilligt werden, wenn diese nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Auslagen.

Rn 13 Es ist streitig, ob die angeordnete Einziehungssperre auch bewirkt, dass der Rechtsanwalt entstehende Reisekosten, die er aus der Staatskasse nicht verlangen kann, weil er nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts beigeordnet wurde, auch von der Partei nicht verlangen darf. Überwiegend wird vertreten, dass der Anwalt die Reisekosten nicht verlangen kann, wenn...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Einigungsgebühr, Nr. 2508 VV RVG

Rz. 136 Ansprechende Kompensation der Tätigkeiten im Beratungshilfemandat kann lediglich die Geltendmachung einer Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV RVG sein. Die Gebühr beträgt 180,00 EUR. [179] Voraussetzung ist eine Einigung, die über ein Anerkenntnis oder einen Verzicht hinausgeht. Es muss der Streit oder die Ungewissheit über eine Rechtsstreitigkeit beigelegt werden. Ein ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweite Instanz.

Rn 1 Die Zivilkammern (iSd § 60 Rn 3) sind nach Abs 1 zur Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gg Entscheidungen der Amtsgerichte berufen. Die geplante Reform, alle Rechtsmittel bei den Oberlandesgerichten zu konzentrieren, ist nur rudimentär umgesetzt worden (Kissel/Mayer § 119 Rz 6). Berufung betrifft das in §§ 511 ff ZPO geregelte Rechtsmittel. Beschwerde umfasst ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1076 ZPO – Anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext Für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union nach der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (ABl. EG Nr. L 26 S. 41, ABl. E...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Erfolgshonorar, § 49b Abs. 2 BRAO

Rz. 212 Mit der Entscheidung des BVerfG vom 12.12.2004[278] wurde das bis dahin geltende Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren oder die Beteiligung am Gewinn ("quota litis") in § 49b Abs. 2 BRAO wegen eines Verstoßes gegen Art 12 Abs. 1 GG geöffnet. Mit dem 1.7.2008 wurde die Vereinbarung von Erfolgshonoraren durch Einfügen der nach § 4a RVG und Änderung des § 49b BRA...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Beratungsgebühr, Nr. 2501 VV RVG

Rz. 127 Für die Vornahme einer Beratung ohne ein Tätigwerden gegenüber Dritten kann der Rechtsanwalt die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV RVG abrechnen. Die Gebühr fällt für einen Rat oder eine Auskunft an. Sie beträgt 42,00 EUR [161] und kann gegenüber der Landeskasse abgerechnet werden. Die Anzahl oder das Ergebnis der Beratungen ist für den Anfall der Gebühr unerheblich. Da...mehr

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Nachehelicher Unterhalt / 6.1.2 Rangfolge

Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden, richtet sich der Rang des geschiedenen Ehegatten nach § 1609 BGB,[1] soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, allen Unterhalt zu gewähren. An erster Stelle muss immer minderjährigen unverheirateten Kinder und volljährigen Kinder (bis 21 Jahren) in Schulausbildung, die zu Hause wohnen, Unterhalt gezahlt werden.[2] An zweite...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.1 Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Erfolgshonorars

Vereinbarung für alternativlose Fälle und Einzelfall (§ 9a Abs. 2 Satz 1 StBerG) Erfolgshonorare dürfen nur für den Einzelfall vereinbart werden. Praktische Bedeutung kommt den Erfolgshonoraren vor allem in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage) zu. Aber auch im Zusammenhang mit bestimmten Anträgen, etwa bei einem Antrag auf Aussetzung ...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.3 Rechtslage bei unwirksamer Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Fehlt es an einer wirksamen Vereinbarung des Erfolgshonorars, wird die gesetzliche Gebühr geschuldet. D.h., der Steuerberater erhält trotz des Erfolgs nur die gesetzlichen Gebühren bzw. die vertraglich vereinbarten Gebühren (wenn diese hilfsweise vereinbart wurden). Hilfsweise gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Gebühren in Rechnung stellen Ist unklar, ob das Erfolgshono...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt und die Beratungshilfe

Wie so oft in der Beratungshilfe stellen sich alle Beteiligten die Frage: Kann ich Beratungshilfe erhalten, wenn das Jugendamt involviert ist oder eingebunden werden könnte? Geht die anwaltliche Beratung dem Jugendamt vor? Vorliegender Beitrag soll das Thema Beratungshilfe und anderweitige Hilfen – hier: das Jugendamt – beleuchten. I. Allgemeines Was ist nochmals Beratungshil...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / V. Besonderheiten in der Beratungshilfe

Auf die in der Beratungshilfe anfallenden Festgebühren kann nur § 15a Abs. 2 S. 1 RVG angewandt werden. Die Anwendung von § 15a Abs. 2 S. 2 RVG ist dem Wortlaut nach ausgeschlossen, weil dieser nur für Wertgebühren gilt. Aus den Motiven zur Einfügung des § 15a Abs. 2 RVG durch das KostRÄG 2021 könnte geschlossen werden, dass der Gesetzgeber sich hierüber im Klaren war. Denn ...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XII. Beratungshilfe

Rz. 38 Maßgebend ist nicht die Erteilung des Beratungshilfescheins, sondern die Erteilung des Auftrags an den Anwalt, der allerdings auch vor der Erteilung des Beratungshilfescheins liegen kann. Sind im Rahmen der Beratungshilfe mehrere Angelegenheiten gegeben, ist nach allgemeinen Grundsätzen auf den jeweiligen Auftrag abzustellen. Beispiel 18: Der Mandant hatte den Anwalt i...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / [Ohne Titel]

Wie so oft in der Beratungshilfe stellen sich alle Beteiligten die Frage: Kann ich Beratungshilfe erhalten, wenn das Jugendamt involviert ist oder eingebunden werden könnte? Geht die anwaltliche Beratung dem Jugendamt vor? Vorliegender Beitrag soll das Thema Beratungshilfe und anderweitige Hilfen – hier: das Jugendamt – beleuchten.mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / VII. Anhebung der Gebühren in der Beratungshilfe, Nr. 2501, 2502, 2503, 2504, 2505, 2506, 2507 und 2508 VV RVG – (Art. 11 Abs. 2 Nr. 7 bis Nr. 14 KostBRÄG)

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / VI. Zusammenfassung

Nach wie vor gilt: Das Jugendamt ist wichtig, das Jugendamt unterhält gut geschulte Mitarbeiter und das Jugendamt stellt eine andere Hilfe gegenüber der subsidiär formulierten Beratungshilfe dar. Treffen die Beratungspflichten des Jugendamtes im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe mit der Beratungshilfe zusammen und liegt keine Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme des Jugendamt...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / IV. Wann geht der anwaltliche Vertreter doch vor?

Auch hier gilt der Grundsatz: Eine anderweitige Hilfe nach dem BerHG ist vorrangig, soweit sie zumutbar ist. Folgerichtig ist das Jugendamt dann keine adäquate Hilfe, wenn dessen Inanspruchnahme unzumutbar wäre. Diese Unzumutbarkeit kann nicht pauschal angenommen werden, sondern muss seitens der Beratungsperson im konkreten Einzelfall dargelegt werden. Bspw. können Faktoren ...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / I. Allgemeines

Was ist nochmals Beratungshilfe? Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren wird auf Antrag gewährt, wenn der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren In...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / V. Die Zahl der Angelegenheit in familienrechtlichen Fällen

Gerade im Bereich des Familien- und Unterhaltsrechts ist dabei die Inanspruchnahme der Beratungshilfe für die Beratungsperson nicht zwingend unwirtschaftlich. Zuletzt wurde nämlich die Definition einer Angelegenheit stetig aufgeweicht. Der Begriff der Angelegenheit findet im BerHG selbst keine Definition.[16] Nur im RVG finden sich verschiedene Grundsätze hierzu. Ob der gebü...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / II. Was ist, wenn der Anwalt schon tätig war?

Mitunter könnte man davon ausgehen, dass ein Anwalt dann als gerechtfertigt anzusehen sein könnte, wenn ein dieser "ohnehin" bereits tätig wurde oder werden musste. Doch ist dies zutreffend? Nein, auch ein eventuell bestehendes Vertrauensverhältnis oder eine Vorbefassung ändern an der gesetzlichen Konzeption des BerHG einerseits nichts, andererseits nichts an deren Vorausset...mehr

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FF 06/2025, Kein Verfahrens... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind Eheleute, aus deren Ehe drei minderjährige Kinder hervorgegangen sind. Sie leben seit dem September 2022 dauerhaft, zunächst innerhalb der auf einem landwirtschaftlichen Hof gelegenen Ehewohnung, voneinander getrennt. Kurz nach der Trennung suchte die Antragstellerin ihre erstinstanzliche Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwältin N. auf, um...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Kombination aus teilweiser und vollständiger Anrechnung der Gebühren Nrn. 2501 und 2503 VV

Auch in der Beratungshilfe kann es zu einer Kombination von teilweiser und vollständiger Anrechnung von Beratungshilfegebühren kommen. Beispiel 13: Beratungsgebühr Nr. 2501 VV und Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV Rechtsanwalt R hat für die Vertretung des Mandanten M gegen G eine Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV über 102,00 EUR erhalten. Außerdem hat er für eine Beratung eine Beratungsg...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / III. Die Aufgaben des Jugendamtes

Die Aufgaben des Jugendamtes sind mehr als vielfältig. Zum einen ist eine Beratung in rechtlichen, tatsächlichen oder auch psycho-sozialen Problemen[8] zu erwarten. Daneben hilft die Beistandschaft weiter im konkreten Einzelfall.[9] Über § 18 SGB VIII kann zudem von einer Einstandspflicht des Jugendamtes ausgegangen werden. Die Beratung und Unterstützung umfassen danach nich...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Teilweise Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren Nr. 2503 VV

Nach Abs. 2 S. 1 der Anm. zu Nr. 2503 VV ist die Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV i.H.v. 102,00 EUR auf die Gebühren für ein anschließendes gerichtliches oder behördliches Verfahren zur Hälfte anzurechnen. Beispiel 12: Mehrere Geschäftsgebühren Nr. 2503 VV Rechtsanwalt R hat für die Vertretungen des Mandanten M gegen G zwei Geschäftsgebühren Nr. 2503 VV über je 102,00 EUR erhalten...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Überblick

Rz. 92 Auch die Beträge für die Gebühren in der Beratungshilfe sind angehoben werden. Die Erhöhung fällt hier prozentual etwas höher aus als bei den Wertgebühren.mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Vollständige Anrechnung mehrerer Beratungsgebühren Nr. 2501 VV

Nach Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2501 VV ist die Beratungsgebühr Nr. 2501 VV i.H.v. 42,00 EUR auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt. Beispiel 11: Mehrere Beratungsgebühren Nr. 2501 VV Rechtsanwalt R hat für die Beratungen des Mandanten M gegen G zwei Beratungsgebühren Nr. 2501 VV über je 42,00 EUR erhalten. Anschließend wird R ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / cc) Anrechnung bei Festgebühren

Rz. 41 Vom Wortlaut nicht erfasst ist die Anrechnung mehrerer Festgebühren. In Anbetracht dessen, dass der Gesetzgeber die Anrechnung von Festgebühren auch bei der jetzigen Korrektur nicht geregelt hat, obwohl das Problem bekannt war, könnte davon auszugehen sein, dass der Gesetzgeber die Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG nicht auf die Anrechnung von Festgebühren angewendet wi...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / c) Allgemeine Beratungsgebühr

Rz. 94 Die Beratungsgebühr der Nr. 2501 VV RVG ist von 38,50 EUR auf 42,00 EUR angehoben worden.mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / g) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 100 Die Einigungs- und Erledigungsgebühr (Nr. 2508 VV RVG) ist in allen Fällen von 165,00 EUR auf 180,00 EUR angehoben worden.mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Die Gebührenbeträge

a) Überblick Rz. 92 Auch die Beträge für die Gebühren in der Beratungshilfe sind angehoben werden. Die Erhöhung fällt hier prozentual etwas höher aus als bei den Wertgebühren. b) Beratungshilfegebühr Rz. 93 Die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG selbst ist nicht geändert worden. Sie bleibt unverändert bei 15,00 EUR und beinhaltet weiterhin sämtliche Auslagen (Anm. zu Nr. ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Beratungshilfegebühr

Rz. 93 Die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG selbst ist nicht geändert worden. Sie bleibt unverändert bei 15,00 EUR und beinhaltet weiterhin sämtliche Auslagen (Anm. zu Nr. 2500 VV RVG). Damit ist sie eine Bruttogebühr (12,61 EUR zuzüglich 19% Umsatzsteuer).mehr

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FF 06/2025, Kein Verfahrens... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung klärt die streitige Frage, ob sich die in § 1360a Abs. 4 BGB geregelte Verpflichtung zur Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses auch auf die Kosten einer vor- oder außergerichtlichen Rechtsberatung oder Vertretung erstreckt, und ist dabei ein Muster der juristischen Methodenlehre. Der Bundesgerichtshof verneint im Ergebnis die Verpflichtung zur Leistung e...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Die neuen Gesetzestexte

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / e) Allgemeine Geschäftsgebühr

Rz. 96 Die allgemeine Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV RVG ist von 93,50 EUR auf 102,00 EUR angehoben worden. Rz. 97 Wie bisher bleibt es dabei, dass sich diese Gebühr bei mehreren Auftraggebern nach Nr. 1008 VV RVG um 30 % je weiteren Auftraggeber erhöht, und zwar unabhängig davon, ob der Gegenstand derselbe ist. Rz. 98 Ferner bleibt es dabei, dass die Gebühr gem. Anm. zu Nr. ...mehr

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§ 1 Einleitung / H. Gebührentabellen

Rz. 22 Die neuen Gebührentabellen sind in § 11 abgedruckt. Hier sind zum einen sämtliche Anwaltsgebühren dargestellt, also die Wertgebühren für den Wahl- und für den Pflichtanwalt sowie die Betragsgebühren der Beratungshilfe und die Betragsrahmengebühren in Sozialsachen, Straf- und Bußgeldsachen sowie in Verfahren nach Teil 6 VV RVG, und zwar jeweils nach Mindest- und Höchstg...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / d) Beratungsgebühr in Insolvenzsachen

Rz. 95 Die Gebühr der Nr. 2502 VV RVG für eine Beratungstätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) ist von 77,00 EUR auf 84,00 EUR angehoben worden.mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / f) Geschäftsgebühr in Insolvenzsachen

Rz. 99 Hinsichtlich der Geschäftsgebühren für eine Tätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) ergeben sich folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / h) Standardfälle

Rz. 101 Beispiel 13: Der Rechtsuchende lässt sich aufgrund eines Beratungshilfescheins vom Anwalt schriftlich beraten. Aus der Landeskasse erhält der Anwalt: Beispiel 14: Der Rechtsuchende lässt sich aufgrund ein...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Anwendungsbereich

§ 15a Abs. 2 RVG gilt für alle im RVG geregelten Gebührenanrechnungen, insbesondere also nicht nur für die durch Vorbem. 3 Abs. 4 VV vorgeschriebene Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr, sondern insbesondere auch für die Anrechnung von Verfahrensgebühren (z.B. Vorbem. 3 Abs. 5 VV) oder Terminsgebühren (z.B. Abs. 2 der Anm. zu Nr. 3104 VV). Betragsrahmenge...mehr

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§ 10 Materialien / C. Gesetzesbegründung zu den Änderungen des RVG

Rz. 3 Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um Folgeänderungen zur Aufhebung des § 24 RVG. Zu Nummer 2 (§ 13 RVG) Zu Buchstabe a Die vorgeschlagene Änderung bewirkt eine Erhöhung der Wertgebühren um durchschnittlich 6 Prozent. Auf Abschnitt II Nummer 1 des allgemeinen Teils der Begründung wird verwies...mehr

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AGS 06/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert mit dem neuen § 15a Abs. 2 RVG (S. 241 ff.). Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Begrenzung der Anrechnung mehrerer Gebühren nicht nur bei der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren in Betracht kommt, sondern auch bei anderen Gebühren, und hat daher den Anwendungsbereich mit dem KostBRÄG 2025 erweitert. Anhand zahlreicher Beispielsfälle e...mehr

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AGS 05/2025, Gewährung von ... / II. Beratungshilfe

1. Voraussetzungen zur Bewilligung von Beratungshilfe Die Beratungshilfe stellt als Ausfluss aus dem Prinzip des soziales Rechtsstaates die Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens dar (Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Aufl., 2022, Rn 3) und sichert Bürgern mit niedrigem oder keinem Einko...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025: Anpassung der Beratungshilfe-Vergütung

Alles neu macht zwar der Mai, doch auch im Juni gibt es Änderungen – und so könnte man nun erwarten, dass auch in der Beratungshilfe entsprechende Beratungspersonen angesichts der Änderungen des RVG durch das KostBRÄG 2025 ihren Reigen tanzen. Weit gefehlt, wie diese knappe Übersicht aufzeigen wird. Denn eines ist klar: Erhöhung der Gebührensätze im RVG – "ja", aber keine n...mehr

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AGS 05/2025, Gewährung von Beratungshilfe anstelle Beratung durch das Jugendamt bei Kindesunterhalt

§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 7 BerHG; § 11 Abs. 2 S. 1 RpflG Leitsatz Beantragt ein Elternteil zur Durchsetzung des Barunterhalts für die bei ihm lebenden minderjährigen Kinder anwaltliche Beratung nach dem BerHG, nachdem er sich von dem anderen Elternteil getrennt hat, so kann er nicht vorrangig auf die kostenfreie Beratungsstelle des zuständigen Jugendamtes verwiesen werden. Aufgru...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / [Ohne Titel]

Alles neu macht zwar der Mai, doch auch im Juni gibt es Änderungen – und so könnte man nun erwarten, dass auch in der Beratungshilfe entsprechende Beratungspersonen angesichts der Änderungen des RVG durch das KostBRÄG 2025 ihren Reigen tanzen. Weit gefehlt, wie diese knappe Übersicht aufzeigen wird. Denn eines ist klar: Erhöhung der Gebührensätze im RVG – "ja", aber keine na...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / IV. Zusammenfassung

Die Beratungshilfegebühren werden zum 1.6.2025 angepasst. Die Modifikation macht das Geschäft für den Rechtsanwalt dabei nicht wirklich ertragreicher und die Gebühren bleiben Aufopferungsmandate. Einzig im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuches sind die Beratungshilfe-Gebühren interessant. Gleichwohl gehören die Gebühren der Beratungshilfe ebenso wie die der Prozes...mehr