Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / B. Rechtlicher Rahmen

Rz. 6 Grundsätzlich muss der Rechtsanwalt kein Mandat annehmen.[9] Das gilt auch für eine angetragene Auftragserweiterung. Wenn ein Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine fristgerechte Kündigung zu klagen und der Rechtsanwalt diesen Auftrag annimmt, kann der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist den Anwalt auch bitten, sein Arbeitsentgelt im Wege einer... mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / II. Bedeutung im Arbeitsrecht

Rz. 10 Für den im Arbeitsrecht tätigen Anwalt bedeutet dies folgendes: Kommt der Arbeitgeber zu einem Rechtsanwalt, weil er einen Mitarbeiter kündigen will, ist dies eine Angelegenheit. Wenn es sich dabei um eine schwangere Betriebsrätin handelt, die einen dem Arbeitgeber bekannten anerkannten Grad der Behinderung von 50 besitzt, muss der Rechtsanwalt den Arbeitgeber darauf ... mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 8. Gebührenanspruch des anwaltlichen Schuldnerberaters

Rz. 217 Mit der Einreichung des Insolvenzantrages endet i.d.R. das Mandat für den anwaltlichen Schuldnerberater. Wünscht der Schuldner eine weitere Vertretung im Insolvenzverfahren, werden neue Gebühren fällig. Der Schuldner ist hierauf hinzuweisen und hat diese Gebühren sodann aus seinem unpfändbaren Einkommen zu entrichten. Für den Schuldner besteht auch die Möglichkeit, s... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Streitwert/Gegenstandswert

Rz. 267 Gem. § 23 Abs. 1 RVG sind die Streitwertvorschriften für die Anwaltskostenberechnung anzuwenden. Für die Bestimmung des Gegenstandswertes vor den Verwaltungsgerichten ist § 52 GKG heranzuziehen. Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert u.a. vor den Verwaltungsgerichten nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu best... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorab: Checkliste zur Mandantenberatung

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§ 22 Internationales Privat... / b) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Allgemeine Gerichtsvollmacht

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.21: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Allgemeine Gerichtsvollmacht Allgemeine Gerichtsvollmacht Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, Notar _________________________ erschien: Der Vollmachtgeber _________________________ bestellt zu seinem Be... mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Im sozialgerichtlichen Verfahren 1. Instanz können nachfolgende Gebühren entstehen: Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 RVG-VV i.H.v. 65 EUR bis 719 EUR (Mittelgebühr 392 EUR), eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 RVG-VV i.H.v. 65 EUR bis 665 EUR (Mittelgebühr 365 EUR) sowie eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 1000,1002,1006 RVG-VV i.H. der Verfahrensgebühr zu... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 53 Um das Kostenrisiko nicht zu einer Rechtswegsperre werden zu lassen, kann Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe gem. §§ 114 ff. ZPO gewährt werden.[16] Prozesskostenhilfe wird nur auf Antrag gewährt (§ 117 ZPO). Für das Bewilligungsverfahren besteht kein Anwaltszwang, sodass die Partei den Antrag selbst stellen kann. Wird der Antragsteller noch nicht anwaltlich vertre... mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / III. Vorvertragliche Haftung

Rz. 19 Für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten ist § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 oder Abs. 3 BGB anwendbar.[71] So judizierte der BGH, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Honorars eines Mandanten einer Rechtsanwaltskanzlei gerechtfertigt war, da die Kanzlei vor Übernahme auf eine bestehende Interessenkollision zu der Bank hätte hi... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Bewilligung der Beratungshilfe

a) § 4 Abs. 3 BerHG Rz. 97 Erklärung zu den Verhältnissen § 4 Abs. 3 Nr. 1 BerHG verlangt nicht mehr nur die Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern die Vorlage einer entsprechenden Erklärung mit den notwendigen Belegen. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BerHG verlangt seit dem 1.1.2014 bereits im Gesetz die prozessuale Versicherung mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 3. Aufhebung der Beratungshilfe

Rz. 105 Aufhebung § 6a BerHG wurde neu geschaffen und regelt die Möglichkeit und Folgen einer nachträglichen Aufhebung der Beratungshilfe. a) § 6a Abs. 1 BerHG – Auf... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / D. Beratungshilfe

I. Allgemeines 1. Grundlagen Rz. 47 Allgemeines Die Prozesskostenhilfe sichert die klageweise Durchsetzung des Rechts für bedürftige Personen. Da eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für außergerichtliche Verfahren ausscheidet, wurde durch das Beratungshilfegesetz für den Antragsteller die Möglichkeit geschaffen, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durch einen Anwal... mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / VI. Kostenfestsetzung und Aufrechnung bei Beratungshilfe

Rz. 23 Aufrechnungsverbot Wurde dem Mandanten Beratungshilfe bewilligt, so tritt im Falle des Erfolgs ein Forderungsübergang nach § 9 Abs. 2 BerHG ein. Der Rechtsanwalt wird damit Gläubiger des Anspruchs. Will die Behörde mit anderen Leistungen gegen diesen Anspruch aufrechnen, so ist nicht der Widerspruchsführer, sondern der Rechtsanwalt Gläubiger des Erstattungsanspruchs ist... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IV. Gegenstand der Beratungshilfe

Rz. 67 Abgrenzung Beratung – Vertretung Neuer Prüfungszeitpunkt: Das Gesetz sprach bisher nur von der Notwendigkeit der Vertretung, soweit diese erforderlich ist. Dies wird nun in § 2 Abs. 1 BerHG schärfer eingegrenzt. Demnach ist eine Vertretung nur erforderlich, wenn der Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsa... mehr

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / F. Beratungshilfe / Mehrere Auftraggeber

Rz. 24 Beratungshilfegebühr – Erhöhung Ob im Rahmen der Beratungshilfe ein Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV RVG anfällt, wenn mehrere Personen in einer Angelegenheit Auftraggeber sind, war lange umstritten. Es war nicht zu erkennen, dass der mit dem Mehrvertretungszuschlag pauschal abzugeltende höhere Aufwand bei der Vertretung mehrerer Auftraggeber gebührenrechtlich ... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Grundlagen

Rz. 47 Allgemeines Die Prozesskostenhilfe sichert die klageweise Durchsetzung des Rechts für bedürftige Personen. Da eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für außergerichtliche Verfahren ausscheidet, wurde durch das Beratungshilfegesetz für den Antragsteller die Möglichkeit geschaffen, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durch einen Anwalt beraten oder vertreten zu... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) § 6a Abs. 1 BerHG – Aufhebung von Amts wegen

Rz. 106 Aufhebung von Amts wegen Nach § 6a Abs. 1 BerHG kann das Gericht die Bewilligung von Amts wegen aufheben, wenn Rz. 107 Keine Pflicht zur Aufhebung Es besteht keine Pflicht zur Aufhebung (im Gegensatz zur PKH: § 1... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / XI. Kostenerstattung und Beratungshilfevergütung

Rz. 126 Anrechnung der Erstattung Der Ablauf ist regelmäßig so, dass der Betroffene Beratungshilfe durch das Gericht bewilligt erhält und mit dem Beratungshilfeschein einen Rechtsanwalt mit der Einlegung des Widerspruchs beauftragt. Dieser rechnete anschließend mit dem Gericht die Beratungshilfe ab. Falls der Widerspruch erfolgreich ist, erstattet die Behörde die vollen Kosten... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Die Wahrnehmung der Rechte ist nicht mutwillig

Rz. 62 Maßstab – verständige Partei Eine Rechtsverfolgung ist dann nicht mutwillig, wenn eine verständige, nicht bedürftige Partei ihr Recht in gleicher Weise verfolgen würde. Mutwilligkeit ist bei z.B. mehrfacher Beantragung von Beratungshilfe zu bejahen. Für die Mutwilligkeit ist nicht auf die Wahrnehmung der Rechte, sondern Inanspruchnahme der Beratungshilfe abzustellen. Di... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / VIII. Anrechnung

Rz. 90 Anrechnung in der Beratungshilfe Die Anrechnung der Gebühren in der Beratungshilfe ist in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2501 VV RVG und in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2503 VV RVG geregelt. Die Anrechnung gilt auch für die Geschäftsgebühren der Nrn. 2504–2507 VV RVG. § 15a RVG regelt die Anrechnung von Gebühren im RVG allgemein. Eine Anrechnung der Beratungshilfegeschäftsgebühr auf ... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / c) § 8a Abs. 3 BerHG

Rz. 123 Mangelnde Bedürftigkeit Wird die Beratungshilfe aufgehoben, weil keine Bedürftigkeit gegeben ist, kann die Staatskasse den Antragsteller in Regress nehmen und die Erstattung der an die Beratungsperson bezahlten Vergütung verlangen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Ermessensentscheidung. Dies soll in Anbetracht des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag entschieden ... mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten. mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Erstattung durch den Gegner (§ 9 BerHG)

Rz. 72 Erstattung Gegner Nach § 9 BerHG gehen Kostenerstattungsansprüche des Rechtsuchenden gegen den Gegner auf den Rechtsanwalt über. Dieser kann sie in eigenem Namen geltend machen. Durch diesen gesetzlichen Forderungsübergang[51] sind etwaige Kostenerstattungsansprüche sowohl einer Aufrechnung durch den Gegner als auch durch einen Dritten entzogen. Rz. 73 Aufrechnung unzul... mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / III. § 15a Abs. 2 RVG

Rz. 127 Anrechnung mehrerer Gebühren Der mit dem KostRÄG 2021 neu eingeführte und durch das KostBRÄG 2025 angepasste § 15a Abs. 2 RVG betrifft weiterhin das Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt. In der Rechtsprechung war teilweise umstritten, wie die Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine weitere Gebühr zu erfolgen hat. Dies war insbesondere dann der Fall, wen... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / VII. Vorschuss

Rz. 89 Kein Vorschuss Bei Beratungshilfe kann der Rechtsanwalt keinen Vorschuss aus der Landeskasse verlangen. Das ergibt sich aus § 47 Abs. 2 RVG. mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) § 6a Abs. 2 BerHG – Aufhebung auf Antrag der Beratungsperson

Rz. 111 Aufhebung auf Antrag Der Rechtsanwalt kann nach § 6a BerHG die Aufhebung der Bewilligung beantragen, wenn der Rechtsuchende aufgrund der Beratung oder Vertretung, für die ihm Beratungshilfe bewilligt wurde, etwas erlangt hat. Rz. 112 Antragsvoraussetzungen Dieser Antrag ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / X. Verfahrensregelungen

Rz. 96 Die Änderungen bzgl. Mutwilligkeit und Gegenstand sind bereits oben ergänzt worden. Es haben sich jedoch weitere grundlegende Änderungen ergeben, die insbesondere die Aufhebung der Beratungshilfe und die Abrechnung durch die Beratungshilfeperson betreffen. 1. Bewilligung der Beratungshilfe a) § 4 Abs. 3 BerHG Rz. 97 Erklärung zu den Verhältnissen § 4 Abs. 3 Nr. 1 BerHG ve... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / c) § 4 Abs. 5 BerHG

Rz. 99 Mitwirkungspflicht § 4 Abs. 5 BerHG wird dem § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO entsprechend gestaltet. Er sieht die Versagung von Beratungshilfe vor, wenn der Rechtsuchende seinen Mitwirkungspflichten nach Abs. 4 nicht nachkommt. Hierdurch wird eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht. Der Rechtspfleger hat die angemessene Fristsetzung zustellen zu lassen. mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Nachträgliche Beratungshilfebewilligung

Rz. 102 Nachträgliche Bewilligung Aus dem neuen § 6 Abs. 2 BerHG ergibt sich weiterhin die Zulässigkeit der nachträglichen Beratungshilfebewilligung bzw. des sogenannten "Direktzugangs". Der Rechtssuchende kann sich unmittelbar, also vor Bewilligung, an eine Beratungsperson wenden. Diese Möglichkeit ist – entgegen den ersten Entwürfen des Gesetzes – weiterhin uneingeschränkt ... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / III. Zumutbarkeit

Rz. 65 Behördenauskunft In der amtsgerichtlichen Praxis wird durchaus Beratungshilfe mit der Begründung versagt, es sei zumutbar, zuerst eine Behördenauskunft einzuholen. Die zuständige Behörde habe eine umfassende Beratungspflicht. Der Bürger könne sich auf eigene Initiative vor Inanspruchnahme der Beratungshilfe um die Klärung der Angelegenheit selbst kümmern, sofern es sich... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Festsetzung der Vergütung (§ 55 Abs. 4 RVG)

Rz. 84 Festsetzung Die Festsetzung der Vergütung gegen die Landeskasse erfolgt nach § 55 Abs. 4 RVG durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des in § 4 Abs. 1 BerHG bestimmten Gerichts. Zuständig ist danach das Amtsgericht des allgemeinen Gerichtsstands des Antragstellers. Hat der Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht zuständig, ... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / c) Nr. 2508 VV RVG

Rz. 81 Einigungsgebühr/Erledigungsgebühr Für die Einigungs- und Erledigungsgebühr bei Beratungshilfe nach Nr. 2508 VV RVG werden in Abs. 1 der Anmerkung die Anmerkungen zu Nr. 1000 und 1002 VV RVG für anwendbar erklärt. Das bedeutet, dass die Einigungs- und Erledigungsgebühr in der Beratungshilfe nur entsteht, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Einigungs- und Erledi... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / d) § 4 Abs. 6 BerHG

Rz. 100 Nachweis gegenüber Beratungsperson Auch die Beratungsperson kann von dem Bedürftigen die Erklärungen und Belege nach Abs. 4 (pers./wirtsch. Verhältnisse; keine bisherige Beratung, …) verlangen. Es wird ein in das Ermessen der Beratungsperson gestelltes Recht geschaffen, sich die Angaben des Rechtsuchenden zu dessen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nachwe... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / d) § 8a Abs. 4 BerHG

Rz. 124 Anspruch gegen Mandant Festzustellen bleibt hier noch, dass gem. § 8a Abs. 4 BerHG die Beratungsperson einen Anspruch gegen den Rechtsuchenden hat, wenn die nachträgliche Bewilligung abgelehnt wird. Hierzu ist ein entsprechender Hinweis bei der Mandatsübernahme notwendig. § 8a Abs. 4 BerHG gilt auch für den Fall, dass der Rechtsuchende seinen Mitwirkungspflichten nach ... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (§ 1 Abs. 1 BerHG)

Rz. 59 Sichtweise des Rechtsuchenden Maßgebend ist die Sichtweise des Rechtsuchenden. Auch die Beratung nur zur Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung oder des Widerspruchs kann Gegenstand der Beratungshilfe sein (anschließend kann ggf. bei Fortsetzung derselben Angelegenheit PKH bewilligt werden). mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / c) Vergütungsvereinbarung

Rz. 116 Zulässigkeit Vergütungsvereinbarungen waren gem. § 8 BerHG a.F. nichtig. Diese Vorschrift ist ersatzlos weggefallen. Damit ist nun der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nach den allgemeinen Regelungen möglich. Insbesondere kann auch ein Erfolgshonorar nach § 4a vereinbart werden. Die Vergütungsvereinbarung darf insbesondere auch noch nach erfolgter Bewilligung get... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Rechtsuchenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG)

Rz. 60 Koppelung an PKH-Voraussetzungen Beratungshilfe ist zu bewilligen, wenn der Rechtsuchende Anspruch auf Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmungen hätte (§ 1 Abs. 2 BerHG). Maßgebend ist allein der Zeitpunkt der Antragstellung. mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IX. Mehrere Auftraggeber

Rz. 95 Beratungsgebühr Die Erhöhung der Beratungsgebühren Nrn. 2501 und 2502 VV RVG bei der Beratung mehrerer Auftraggeber ist aufgrund der Klarstellung durch das KostRÄG 2021 abzulehnen, da nach der Gesetzesbegründung die Nr. 1008 VV RVG nicht für die Beratungsvergütung nach § 34 RVG anwendbar sein soll. Dieser Gedanke ist übertragbar auf die Beratungshilfe-Beratungsgebühr N... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) § 4 Abs. 4 BerHG

Rz. 98 Eidesstattliche Versicherung Nach § 4 Abs. 4 BerHG hat das Gericht die Möglichkeit, zum Zweck der Glaubhaftmachung auch eine eidesstattliche Versicherung zu verlangen. Im Rahmen der Glaubhaftmachung kann das Gericht die Vorlegung von Urkunden anordnen und Auskünfte einholen und auch den Antragsteller laden, um mit ihm mündlich seine persönlichen und wirtschaftlichen Ve... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / I. Allgemeines

1. Grundlagen Rz. 47 Allgemeines Die Prozesskostenhilfe sichert die klageweise Durchsetzung des Rechts für bedürftige Personen. Da eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für außergerichtliche Verfahren ausscheidet, wurde durch das Beratungshilfegesetz für den Antragsteller die Möglichkeit geschaffen, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durch einen Anwalt beraten oder... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Angelegenheit

Rz. 55 Angelegenheit – Grundsatz Für die Frage der Angelegenheit in Beratungshilfeverfahren gibt es keine gesonderte gesetzliche Regelung. Es gelten daher die für allgemeine Zivilsachen entwickelten Grundsätze. Danach ist dieselbe Angelegenheit anzunehmen, wenn ein einheitlicher Auftrag vorliegt, der Rechtsanwalt bei der Verfolgung der Ansprüche den gleichen Rahmen einhält un... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / d) Auslagen nach Teil 7 VV RVG

Rz. 83 Auslagen bei Beratungshilfe Zu erstatten sind nach den §§ 44 und 46 RVG Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Umsatzsteuer, Dokumentenpauschale, Gutachterkosten, soweit sie zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen des Rechtsuchenden erforderlich waren. Auch Dolmetscherkosten können erstattungsfähig sein.[57] Letztendlich muss dies für alle Auslag... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) Nrn. 2501 und 2503 VV RVG

Rz. 80 Beratungsgebühr/Geschäftsgebühr Die Beratungs- und Geschäftsgebühr können nicht nebeneinander entstehen, vgl. Anm. Abs. 1 zu Nr. 2501 VV RVG. Es gelten dieselben Abgrenzungs- und Entstehungskriterien wie bei der Beratungsvergütung nach § 34 RVG. Nach § 3 Abs. 1 BerHG wird die Beratungshilfe durch Rechtsanwälte (und Beratungspersonen nach § 3 BerHG – z.B. auch Steuerbera... mehr

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Literaturverzeichnis

Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht, von Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching (Hrsg.), 73. Edition Stand 1.6.2024 (zit.: BeckOK SozR/Bearbeiter) BGBl. 2025 I Nr. 109 Fichte/Jüttner, Sozialgerichtsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2020 (zit.: Fichte/Jüttner/Bearbeiter) Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar, 26. Auflage 2023 (zit.: Gerold/Schmidt/Bearbeiter) Gottschalk... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) § 4 Abs. 3 BerHG

Rz. 97 Erklärung zu den Verhältnissen § 4 Abs. 3 Nr. 1 BerHG verlangt nicht mehr nur die Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern die Vorlage einer entsprechenden Erklärung mit den notwendigen Belegen. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BerHG verlangt seit dem 1.1.2014 bereits im Gesetz die prozessuale Versicherung mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / II. Bewilligungsvoraussetzungen

1. Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (§ 1 Abs. 1 BerHG) Rz. 59 Sichtweise des Rechtsuchenden Maßgebend ist die Sichtweise des Rechtsuchenden. Auch die Beratung nur zur Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung oder des Widerspruchs kann Gegenstand der Beratungshilfe sein (anschließend kann ggf. bei Fortsetzung derselben Angelegenheit P... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / V. Erstattung der Vergütungsansprüche

1. Erstattung durch den Rechtsuchenden (Mandant) Rz. 70 Zahlungspflicht Mandant Von dem Mandanten/Rechtsuchenden kann der Rechtsanwalt gem. § 44 S. 2 RVG lediglich die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV RVG i.H.v. 15,00 EUR fordern. Die Staatskasse ist insoweit nicht zahlungspflichtig. Rz. 71 Auslagen Auslagen kann der Rechtsanwalt neben der Beratungshilfegebühr nicht fordern, vgl... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) Überblick

Rz. 79 Betroffene Gebühren Entstehen können die Gebühren Nrn. 2501–2508 VV RVG. Im Einzelnen sind es (soweit in sozialrechtlichen Angelegenheiten von Bedeutung): mehr

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§ 23 Vergütungsvereinbarung

Rz. 1 Die Vergütungsvereinbarung wird nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, zu Einzelheiten und im Übrigen wird auf die einschlägige Kommentierung z.B. des AnwaltKommentars zum RVG von Schneider/Volpert verwiesen. Rz. 2 Vergütungsvereinbarung – Grundlagen Auch im Sozialrecht sind Vergütungsvereinbarungen möglich und auch sinnvoll. Zentrale Vorschrift ist § 3a RVG. Hie... mehr

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§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / C. Tabellarische Übersicht Anrechnungen

Rz. 4 Anrechnungstabelle Die nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die im Sozialrecht in Betracht kommenden Anrechnungen geben: mehr