Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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AGS 11/2023, Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Bearbeitet von Dr. Steffen Müller-Rabe/Dr. Hans Jochem Mayer/Detlef Burhoff. 26. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 2.510 S., 169,00 EUR Der seit vielen Jahrzehnten eingeführte Standardkommentar zum anwaltlichen Gebührenrecht ist kürzlich in 26. Aufl. erschienen. Dabei haben die Autoren die aktuellen Gesetzesänderungen und eine Vielzahl neuer Gerichtsentscheidungen...mehr

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AGS 10/2023, Jungbauer, Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen

Von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer. 5. Aufl., 2023. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 713 S., 59,00 EUR Auf knapp 700 Seiten stellt die Autorin die gesamte Abrechnung in Familiensachen dar. Im Allgemeinen Teil werden zunächst die Grundlagen für die Abrechnung erläutert. Auch das Übergangsrecht findet hier seine Berücksichtigung, das vermutlich nächstes Jahr wieder an Bedeutung...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / I. Lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung

BRAK und DAV weisen darauf hin, dass durch die Ankoppelung der Vergütungshöhe an den Gegenstandswert die Bearbeitung kleiner Streitwerte für Rechtsanwälte unwirtschaftlich ist. Das werde durch höhere Streitwerte subventioniert. Auf diese Weise gewährleiste das RVG der gesamten Bevölkerung den Zugang zum Recht, ohne dass es (mit Ausnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe ...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / III. Versagung von Beratungshilfe unter diesem Aspekt legitim

Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten stellt die Versagung von Beratungshilfe aufgrund dieses Selbstzahlervergleiches keinen Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, wenn Bemittelte wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würden. Ob diese zur Beratung notwendig ...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe - keine Versagung von Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren bei komplexen Fragen

§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG; Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und 3 GG Leitsatz Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten stellt die Versagung von Beratungshilfe keinen Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, wenn Bemittelte in vergleichbarer Weise ebenfalls nicht kostenpflichtig einen Anwalt beanspruchen würden. Für die Frage der Mutwilligkeit kommt es i...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 4. Beantragung von Beratungshilfe (und PKH)

Besondere Relevanz sollen die virtuellen Möglichkeiten für die Beantragung von PKH und Beratungshilfe haben, die zukünftig vollständig per Bild- und Tonübertragung möglich sein soll. In § 117 Abs. 4 ZPO-E wird zu diesem Zweck klargestellt, dass über den Antrag auf Bewilligung der PKH hinaus auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in geeigne...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Beratungshilfe

Rz. 2 Muster 1.2: Beratungshilfe Muster 1.2: Beratungshilfe _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Rechtsgrundlage ist das Beratungshilfegesetz. Haben Sie bereits einen Bewilligungsschein für Beratungshilfe bei Ihrem Anwaltsbesuch vorgelegt oder soll der Rechtsanwalt im Nachhinein Beratungshilfe für seine Tätigkeit beantragen, wer...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe goes future

Gegenwärtig muss Beratungshilfe noch persönlich oder schriftlich beantragt werden. Dies erscheint angesichts moderner Kommunikationstechniken nicht mehr zwingend zeitgemäß. Die Corona-Pandemie hat uns gelehrt, dass ein (virtueller) "Plan B" sehr hilfreich sein kann. Aus aktuellem Anlass soll berichtet werden. I. Allgemeines Die Beratungshilfe wird nicht von Amts wegen bewilli...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / [Ohne Titel]

Gegenwärtig muss Beratungshilfe noch persönlich oder schriftlich beantragt werden. Dies erscheint angesichts moderner Kommunikationstechniken nicht mehr zwingend zeitgemäß. Die Corona-Pandemie hat uns gelehrt, dass ein (virtueller) "Plan B" sehr hilfreich sein kann. Aus aktuellem Anlass soll berichtet werden.mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / VI. Bedeutung für die Praxis

Einmal mehr hat das BVerfG zum Thema Beratungshilfe zu entscheiden gehabt. Insbesondere beim Komplex "Beratungshilfe für sozialrechtliche Fragen" hat das BVerfG nunmehr seit 13 Jahren mehrfach zu entscheiden gehabt, inwieweit Beratungshilfe versagt werden kann und inwieweit eben nicht. Von einer generellen Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer Beratungsperson auszugehen, i...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / II. Rechtswahrnehmungsgleichheit – aber keine Besserstellung

Das BVerfG stellt klar, dass Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und 3 GG die Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten bei der Durchsetzung ihrer Rechte auch im außergerichtlichen Bereich, somit auch im Hinblick auf die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz gewährleiste. Das BVerfG geht trotz seiner positiven Entscheidung aber nicht davon aus, da...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Der Rechtsuchende bezog Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Mit entsprechendem Bescheid wurde ihm die Leistungsbewilligung für den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 endgültig festgesetzt. Der Begründung war u.a. zu entnehmen, dass eigentlich im Juni 2020 ein aus einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 hervorge...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / II. Überlegungen

Zu einer modernen Justiz gehören auch moderne Kommunikationsmittel und Arbeitsmittel. Der Wille ist da, wie die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs einerseits, aber EDV-Ausstattungen und Programme andererseits zeigen. Erfahrungen mit bisheriger EDV in der Justiz waren aber zumeist ernüchternd.[3] Als Beispiel soll das bereits mehrfach diskutierte Programm "ForumSTAR...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / I. Allgemeines

Die Beratungshilfe wird nicht von Amts wegen bewilligt, sondern auf Antrag gewährt. Der Antrag ist dabei nicht formgebunden. Das Antragserfordernis ergibt sich aus § 1 Abs. 1 BerHG. Der Antrag kann dabei abgeleitet aus dem Wortlaut des § 4 Abs. 2 S. 1 BerHG gegenwärtig aber nur schriftlich oder mündlich gestellt werden. Seit dem 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft. Sofern ein A...mehr

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§ 1 Allgemeines / B. Beratungshilfe

I. Muster: Beratungshilfe Rz. 2 Muster 1.2: Beratungshilfe Muster 1.2: Beratungshilfe _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Rechtsgrundlage ist das Beratungshilfegesetz. Haben Sie bereits einen Bewilligungsschein für Beratungshilfe bei Ihrem Anwaltsbesuch vorgelegt oder soll der Rechtsanwalt im Nachhinein Beratungshilfe für seine ...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 1. Moderne Antragstellungsvarianten

In Zeiten von Corona fand geradezu ein Hype um elektronische Kommunikationsmittel statt. Das Thema Homeoffice, Telearbeit und Vertrauensarbeitszeit wurden ins Unermessliche gepusht. Auch wenn der EuGH und auch nationale Obergerichte die Nutzung einer Vertrauensarbeitszeit eingeschränkt, jedenfalls nicht gerade flexibler machten, wäre ein berufliches Waterloo ohne die De-fact...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 3. Virtuelle Rechtsantragstelle

Die Vorteile der Videokonferenztechnik sollen neben der Beratungshilfe und der PKH-Prüfung auch für die Rechtsantragstellen nutzbar gemacht. Eine "virtuelle" Rechtsantragstelle soll die Zukunft sein. Die Abgabe von Anträgen oder Erklärungen vor der Urkundsbeamtin oder dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sollen danach künftig auch per Bild- und Tonübertragung erfolgen. Die...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / IV. Zusammenfassung

Beratungshilfe goes future sollte nicht länger nur ein Slogan sein. Bisherige Erfahrungen mit Videotechnik haben gezeigt: Es geht. Für alle Beteiligten – Bürger, Gericht oder Beratungsperson – dürfte diese Art der Antragstellung bequemer, effizienter, moderner und natürlich von geringerer Hemmnis sein. Zu klären bleibt lediglich, wie im Falle einer nachträglichen Antragstell...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / Leitsatz

Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten stellt die Versagung von Beratungshilfe keinen Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, wenn Bemittelte in vergleichbarer Weise ebenfalls nicht kostenpflichtig einen Anwalt beanspruchen würden. Für die Frage der Mutwilligkeit kommt es insbesondere darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrundeliegende Sachver...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 2. Fortentwicklung

Beratungshilfe soll dazu dienen, berechtigte Interessen verfolgen zu können – gleichzeitig Hemmnisse und Bürokratie abzubauen (s.o.). In Zeiten, in denen so gut wie jeder Bürger über Internet verfügt, wäre die virtuelle Antragstellung zweifelsfrei ein Weg, den es zu öffnen gilt. Der Gesetzeber und die Rspr. sehen die flächendeckende Verfügbarkeit eines Internets – also für j...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 3. Erfahrungen

Eine bestimmte virtuelle Art der Kommunikation kennt das Beratungshilfeverfahren ja schon. Hierbei sei das Verfahren um den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch nach § 305 InsO zu erwähnen. Die Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO muss auf Grundlage einer persönlichen Beratung in Form eines eingehenden und ausführlichen persönlichen Gesprächs und einer eingeh...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 1. Änderungen des BerHG

§ 4 BerHG vom 18.6.1980,[9] das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 25.6.2021[10] geändert worden ist, wird wie folgt geändert:mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / V. Kein Verweis auf Ursprungsbehörde

Keine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit ist jedoch die pauschale Verweisung auf die Beratungspflicht der den Bescheid erlassenden Behörde (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 7.10.2015 – 1 BvR 1962/11, Rn 9 m.w.N.; st. Rspr.). Der Hinweis auf die "entscheidende" Behörde als andere Hilfemöglichkeit scheidet daher aus.mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / III. Aktuelles in der Gesetzgebung

Der Gesetzgeber scheint diese Überlegungen aufgenommen zu haben. Aktuell liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vor.[8] Diese sieht u.a. eine Änderung der Beratungshilfegesetzgebung, aber auch des Beratungshilfeformulars vor. Ziel der vorgeschlagenen Neuregelungen ist es...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 2. Änderungen der BerHFV

In § 1 Nr. 1 BerHFV vom 2.1.2014,[11] die durch Artikel 2 der Verordnung vom 16.12.2022[12] geändert worden ist, werden die Wörter "mündlich stellt" durch die Wörter "vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt" ersetzt. Die Änderungen im Beratungshilfegesetz – i.Ü. auch bei Beantragung von Prozesskostenhilfe (PKH) – beruhen auf den Überlegungen, die Justiz zu modernisieren....mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / IV. Maßgebliches Beurteilungskriterium

Das BVerfG stellt klar, dass eine pauschale Aussage nicht getroffen werden kann. Stattdessen ist stets auf den Einzelfall abzustellen. Insbesondere kommt es darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft und ob Rechtsuchende selbst über ausreichende Rechtskenntnisse verfügen. Indem die Verfassungsrichter...mehr

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§ 1 Allgemeines / C. Muster: Beratungshilfesachen

Rz. 4 Muster 1.3: Beratungshilfesachen Muster 1.3: Beratungshilfesachen Ich bin von Frau Rechtsanwältin/Herrn Rechtsanwalt _________________________ vor Mandatserteilung darauf hingewiesen worden, dass in meiner Angelegenheit _________________________ gegen _________________________ wegen _________________________ die/der mich beratende Rechtsanwältin/Rechtsanwalt die Aufhebung der ...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 3 Das Beratungshilfegesetz sieht auch die Möglichkeit vor, dass der Rechtsanwalt bei Gericht die Aufhebung der Beratungshilfe beantragt, wenn der Mandant durch seine Beratung oder Vertretung etwas erlangt hat, was seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse wesentlich verbessert. Allerdings muss der Anwalt auf diese Möglichkeit hingewiesen haben. In der Literatur wird di...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Rz. 42 Muster 10.7: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X Muster 10.7: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Anlass und Zweck des Überprüfungsantrages Sie haben einen Besch...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 1 Muster 8.1: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.1: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Abmahnung erteilt. Wenn Sie mit der Abmahnung nicht einverstanden sind, können Sie hiergegen außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen:mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 Es gibt eine Fülle unterschiedlicher Sozialleistungen in Deutschland, die in den verschiedensten Gesetzen verankert sind. Der Gesetzgeber hatte das Bestreben, die Leistungsansprüche möglichst im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammenzufassen, wobei bislang folgende Untergliederungen gelten:mehr

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AGS 09/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 385) befasst sich Burhoff mit der anwaltlichen Vergütung in strafrechtlichen Berufungsverfahren. Lissner (S. 392) berichtet über Aktuelles zur Beratungshilfe und gibt Zukunftsausblicke. Immer wieder wird in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldsachen darüber gestritten, ob von der Mittelgebühr oder von unterdurchschnittlichen Gebührenbeträgen auszugehen ist. Da...mehr

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AGS 09/2023, Fahrtkostenpau... / II. PKH-Überprüfungsverfahren, § 120a ZPO

1. Allgemeines Das Verfahren gem. § 11a Abs. 1 ArbGG, § 120a ZPO ermöglicht es dem Arbeitsgericht, nach Bewilligung der PKH die für die PKH maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen. Die Partei muss jederzeit auf Verlangen des Gerichts gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO erklären, wenn eine Veränderung ihrer Verhältnisse eingetreten ist. Wegen nachträgl...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / E. PKH und Beiordnung gem. § 11a ArbGG

Rz. 356 Ist der Rechtsuchende nicht rechtsschutzversichert und erkennt man bei der Erteilung des Mandates, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von PKH erfüllt sind, ist der Mandant hierauf hinzuweisen. Zu prüfen ist insb., ob der Mandant Gewerkschaftsmitglied ist. In diesem Fall ist der Mandant nicht prozesskostenhilfefähig, da es ihm möglich ist, kostenfrei den von d...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / VIII. Aufhebungsmöglichkeiten bei Beratungshilfe

Rz. 43 § 6a BerHG ermöglicht dem Anwalt, einen Aufhebungsantrag zu stellen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.[28] § 6a BerHG "(1) Das Gericht kann die Bewilligung von Amts wegen aufheben, wenn die Voraussetzungen für die Beratungshilfe zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht vorgelegen haben und seit der Bewilligung nicht mehr als ein Jahr vergangen ist." (2) Beratungspers...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / C. Beratungshilfe wird nicht bewilligt

Rz. 62 § 8 Abs. 2 BerHG regelt ein Verbot der Abrechnung (außerhalb der Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR) in den Fällen nachträglicher Antragstellung nach § 6 Abs. 2 BerHG nur bis zur negativen Entscheidung des Gerichts. Lehnt das Gericht die nachträglich beantragte Beratungshilfe ab, kann der Anwalt somit seine gesetzliche Vergütung abrechnen, wenn er seinen Auftraggeber ...mehr

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§ 7 Beratungshilfe

A. Anspruchsgrundlagen I. Gesetzliche Änderungen zum 1.1.2014 und 1.8.2021 Rz. 1 Zum 1.8.2013 sind einige kostenrechtliche Änderungen im Bereich der Beratungshilfe erfolgt, insbesondere wurden die Festbeträge angehoben.[1] Weitere verfahrensrechtliche Änderungen ergaben sich zum 1.1.2014 durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts. Das Gesetz...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / E. Gebühren nach der Beratungshilfe

I. Beratungshilfegebühr Rz. 72 Die Beratungshilfegebühr, die der Anwalt vom Auftraggeber verlangen kann, beträgt 15,00 EUR. In der Anmerkung zu Nr. 2500 VV RVG ist klargestellt, dass neben der Gebühr keine Auslagen erhoben werden und die Gebühr erlassen werden kann. Mit der Klarstellung, dass Auslagen auf die Beratungshilfegebühr nicht entstehen, wurde der bisherigen Rechtspr...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / II. Begriff der Angelegenheit bei Beratungshilfe

Rz. 75 Es ist allgemein bekannt, dass die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Frage, wann eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, hinsichtlich der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe und der Kosten eines Wahlanwalts mit zweierlei Maß misst. Dies geschieht wohl aus der Angst heraus, die Staatskasse könnte zu sehr belastet werden. Diese Rechtsprechung führt dann auc...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 5. Erfolgshonorar und VKH und/oder Beratungshilfe

Rz. 159 Nach der Einfügung des § 4a Abs. 1 S. 3 RVG durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[104] (seit 1.10.2021 in § 4a Abs. 1 S. 3 RVG geregelt) kann der Rechtsanwalt auch dann ein Erfolgshonorar mit dem Mandanten vereinbaren, wenn der Mandant einen Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe hätte. Dies gilt aber nur in den Fälle...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / VII. Fazit

Rz. 98 Zuck hat in einem Aufsatz goldene Regeln für die Beratungshilfe aufgestellt, die nachstehend wiedergegeben werden:[87] Zitat "1. Die Beratungshilfe soll den Unbemittelten dem Bemittelten grundsätzlich gleichstellen." 2. Vergleichsmaßstab ist, ob ein vernünftig überlegender Bemittelter (jetzt schon) anwaltliche Hilfe gesucht hätte. 3. Eigenes Tätigwerden des Antragsteller...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / II. Voraussetzungen für die Bewilligung

Rz. 8 Grundsätzliche Voraussetzung für die Bewilligung von Beratungshilfe ist, dass Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Nach § 1 Abs. 2 BerHG ist diese Voraussetzung gegeben, wenn Rechtssuchende die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenza...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / VI. Erhöhung

Rz. 97 Festgebühren erhöhen sich bei Vertretung mehrerer Auftraggeber in derselben Angelegenheit um 30 %. Da es sich bei der Beratungshilfe-Vergütung um Festgebühren handelt, kann die Geschäftsgebühr auch dann erhöht werden, wenn z.B. Mutter und Kind außergerichtlich wegen Unterhalts vertreten werden. Es ergibt sich dann z.B. bei Vertretung von zwei Auftraggebern eine Erhöhu...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / III. Beratungsgebühr

Rz. 87 Die Beratungsgebühr entsteht nach Nr. 2501 VV RVG für eine Beratung, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt und beträgt 38,50 EUR. Rz. 88 Beispiel: Beratungshilfe – Beratung Mandantin H lässt sich von Rechtsanwalt M hinsichtlich Ehegattenunterhalts beraten. Ihr wurde antragsgemäß Beratungshilfe bewilligt. Aufgrund telefoni...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / V. Einigungsgebühr

Rz. 94 Eine Einigungsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe beträgt nach Nr. 2508 VV RVG 165,00 EUR. Es gelten die Ausführungen zur Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG (siehe § 5 Rdn 262 ff. u. 307). Rz. 95 Beispiel: Beratungshilfe – außergerichtliche Vertretung mit Einigung Mandantin H lässt sich von Rechtsanwalt M hinsichtlich des Haushalts außergerichtlich vertreten. N...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / IV. Geschäftsgebühr

Rz. 91 Als Geschäftsgebühr im Wege der Beratungshilfe entsteht eine Gebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Höhe von 93,50 EUR. Rz. 92 Beispiel: Beratungshilfe – außergerichtliche Vertretung Mandantin H lässt sich von Rechtsanwalt M hinsichtlich Ehegattenunterhaltes außergerichtlich vertreten. Ihr wurde antragsgemäß Beratungshilfe bewilligt. 1. Abrechnung mit der Staatskassemehr

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§ 7 Beratungshilfe / VII. Zeitpunkt der Antragstellung

Rz. 35 Es war in der Vergangenheit immer wieder strittig, bis wann ein Beratungshilfeantrag gestellt werden konnte. Das Gesetz sah selbst bis 31.12.2013 keine Frist für die Antragstellung vor. So hat das AG Koblenz einen Antrag noch ein Jahr nach der letzten erkennbaren Tätigkeit des Rechtsanwalts für zulässig erachtet.[23] Rz. 36 Hansens hält die Auffassung für falsch, das D...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / IV. Vertretung erforderlich?

Rz. 24 In § 2 Abs. 1 S. 1 BerHG ist geregelt, dass die Beratungshilfe in der Beratung und, soweit erforderlich, in der Vertretung besteht. In § 2 Abs. 1 S. 2 BerHG wird definiert, wann eine Vertretung als erforderlich anzusehen ist. Der Rechtspfleger muss bereits bei Antragstellung prüfen, ob die Beratung (allein) ausreichend ist oder nicht. Rz. 25 Zitat "2Eine Vertretung ist ...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / IX. Erinnerungsrecht gegen Aufhebung

Rz. 48 In § 7 BerHG wird geregelt, dass gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zurückgewiesen oder durch den die Bewilligung von Amts wegen oder auf Antrag der Beratungsperson wieder aufgehoben wird, nur die Erinnerung statthaft ist:[29]mehr

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§ 7 Beratungshilfe / A. Anspruchsgrundlagen

I. Gesetzliche Änderungen zum 1.1.2014 und 1.8.2021 Rz. 1 Zum 1.8.2013 sind einige kostenrechtliche Änderungen im Bereich der Beratungshilfe erfolgt, insbesondere wurden die Festbeträge angehoben.[1] Weitere verfahrensrechtliche Änderungen ergaben sich zum 1.1.2014 durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts. Das Gesetz wurde am 6.9.2013 im ...mehr