Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Bürger, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, sollen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht benachteiligt werden. Der "Reiche" soll sich nicht einen Prozess finanziell leisten können, wogegen der "Arme" aus Kostengründen vor der gerichtlichen Verfolgung seiner Ansprüche zurückschrecken muss. Im Endergebnis hätte sonst der "Reiche" immer recht. Um die Chanc... mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / B. Gebühren im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (Nrn. 3335, 3337 VV RVG)

Rz. 9 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe führt das Gericht ein Prüfungsverfahren, das auch Bewilligungsverfahren genannt wird, durch. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen (siehe Rdn 2 ff.). Rz. 10 Hinweis: Für Verfahren in Familiensachen sowie ... mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / D. Abgrenzung des § 34 RVG und der Nrn. 2300, 2301, 3101, 3403, 3404 VV RVG

Rz. 32 Nicht nur dem Anfänger, sondern häufig auch dem Fortgeschrittenen macht es Schwierigkeiten, bestimmte Vorschriften des RVG zu unterscheiden. Es handelt sich dabei um die folgenden Gebührenvorschriften: mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ... mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / I. Die Prozesskostenhilfe (PKH)

Rz. 2 Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist in den §§ 114 bis 127 ZPO geregelt: Wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses ganz oder zum Teil zu übernehmen, und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist, kann ihr auf Antrag Prozesskosten... mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft z. B. die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Strafsachen (§§ 51 bis ... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / A. Der Aufbau des RVG

Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den Recht suchenden Bürge... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 5. Neuer Auftrag in derselben Angelegenheit

Rz. 138 In § 15 Absatz 5 RVG wird bestimmt, dass ein RA, dem zunächst für Einzeltätigkeiten wie Schriftsatzanfertigung, Terminsvertretung oder Tätigkeit als Verkehrsanwalt Gebühren erwachsen sind, sich diese Gebühren dann anrechnen lassen muss, wenn er später in derselben Angelegenheit erneut mit Einzeltätigkeiten beauftragt wird, oder wenn er später als Bevollmächtigter für... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Welche Gebühren werden bei mehreren Auftraggebern erhöht?

Rz. 49 Nach dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 1008 VV RVG erhöhen sich bei mehreren Auftraggebern nur die Verfahrensgebühr oder die Geschäftsgebühr, also die so genannten Betriebsgebühren. Andere Gebühren als die Betriebsgebühren werden nicht erhöht. Als Betriebsgebühren bezeichnet man übrigens Gebühren, die der RA für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informatio... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / C. Die Beratungsgebühr

Rz. 73 → Dazu Aufgaben Gruppe 13 Die Beratungsgebühr entsteht für das auftragsgemäße Erteilen eines Rates oder einer Auskunft durch den RA. Wichtig ist, dass der Auftraggeber von dem RA nicht mehr verlangt, als einen Rat oder eine Auskunft. Jede vom Mandanten erwünschte bzw. beauftragte und darüber hinausgehende Tätigkeit des RA führt dazu, dass eine andere Gebühr als die Ber... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / c) Die Erhöhung bei Festgebühren

Rz. 63 Bei Festgebühren werden diese für jeden weiteren Auftraggeber um 30 % erhöht, wobei auch hier die Erhöhungen insgesamt das Doppelte der als Ausgangsgebühr erhobenen Festgebühr nicht übersteigen dürfen. Zu erhöhende Festgebühren können als Verfahrensgebühren z. B. durch Beiordnung eines RA für mehrere Nebenkläger entstehen (z. B. Nrn. 4104, 4106, 4124, 4130, usw. VV RV... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / E. Die Abschnitte 4 bis 9 des Paragrafenteils des RVG

Rz. 160 In den vorstehenden Kapiteln wurden die allgemeinen, grundlegenden Vorschriften des RVG aus den ersten drei Abschnitten in der Reihenfolge des Gesetzes vorgestellt. Diese Anordnung wurde getroffen, damit diese Vorschriften, die schließlich für alle Gebühren gelten, in diesem Buch leichter gefunden und nachgelesen werden können. Für die Abschnitte 4 bis 9 des RVG empfi... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Nach statistischen Erhebungen dürften mehr als 70 % aller Aufträge von den Rechtsanwälten außergerichtlich erledigt werden. Es handelt sich dabei zum einen um außergerichtlich beigelegte Streitfälle und zum anderen um Tätigkeiten der vorsorgenden Rechtspflege, beispielsweise der Gestaltung von Verträgen. Da die außergerichtlichen Tätigkeiten also heute den Schwerpunkt ... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Die Erhöhung bei Wertgebühren

Rz. 51 Wird der RA in derselben Angelegenheit und wegen desselben Gegenstandes für mehrere Auftraggeber tätig, so erhält er von allen Auftraggebern zusammen die Vergütung gemäß § 7 Abs. 1 RVG nur einmal. Allerdings erhöhen sich nach Nr. 1008 VV RVG die Geschäftsgebühr oder die Verfahrensgebühr, also die so genannten Betriebsgebühren, durch jeden weiteren Auftraggeber um eine... mehr

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Vorwort

Das vorliegende Buch ist aus der Erfahrung langjähriger Lehrtätigkeit von Herrn Dipl.-Kfm. Michael Scherer in der Berufsschule in ReNo-Fachklassen entstanden. Deshalb wurde auf eine anschauliche Darstellung des nicht immer leichten Stoffes besondere Aufmerksamkeit gerichtet. Das Ziel ist, dem Anfänger den Einstieg in diese Materie auf einem dem Lernenden angemessenen Niveau ... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / b) Vollstreckbarer Anwaltsvergleich

Rz. 178 Zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung ist nach § 796a ZPO ein außergerichtlicher, für vollstreckbar zu erklärender Anwaltsvergleich möglich. Ein Vergleich im Sinne des § 796a ZPO muss den Anforderungen des § 779 BGB genügen, also den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens durch Vertrag beseitigen. Insofer... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (§ 4a RVG)

Rz. 26 Das anwaltliche Standesrecht erklärt es in § 49b Abs. 1 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) grundsätzlich für unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als im RVG vorgesehen sind. Die Vorschriften des RVG über Gebühren und Auslagen schreiben also die jeweilige Mindestvergütung vor, die in der Regel nicht unterschritten werden darf.... mehr

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AGS 07/2026, Anrechnung von... / II. Zu berücksichtigendes Vermögen in der Prozesskostenhilfe

Ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH, wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO, erhält eine Partei PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Gem. § 115 Abs. 3 S. 2 ... mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 9 Inkassorechtsreformen – Änderungen für Inkassodienstleister und Anwälte

Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 22.12.2020[1] ist in weiten Teilen zum 1.1.2021 in Kraft getreten, im Übrigen gilt es ab dem 1.10.2021. Trotz des "Namens" des Gesetzes (es soll Verbraucher schützen!), profitieren auch Unternehmer, die ihren Vertragspartnern Geld schulden, von den Änderungen des RVG... mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.5 Leistungsbereiche der Grundsicherung

Rz. 21 Abs. 3 gliedert das Leistungsspektrum nach dem SGB II auf. Abs. 3 Nr. 1 umschreibt Leistungen zur Beratung seit dem 1.8.2016 als eigenständigen Leistungsbereich, Abs. 3 Nr. 2 im Wesentlichen die Eingliederungsleistungen, aber auch andere Leistungen, mit denen eine Beseitigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit erreicht werden kann und Abs. 3 Nr. 3 nennt die Leis... mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilung eines Anhörungsmangels nach § 41 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 SGB X, info also 2011, 118. Brussig/Kirsch/Sch... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.5.4 Kinder

Rz. 281 Abs. 3 Nr. 4 erfasst unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, unverheiratete, mindestens 15, aber noch nicht 25 Jahre alte erwerbsfähige Kinder nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger oder deren Partner im gemeinsamen Haushalt, unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte nicht erwerbsfähige Kinder eines nicht e... mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / 29 Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 427]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 27 Vergütung im Strafvollzug [Rdn 400]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 30 Verwaltungsverfahren, Abrechnung [Rdn 467]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 91 Rechtsanwälte, Berufsrecht, anwaltsgerichtliches Verfahren, Prozessuales und Materielles [Rdn 1037]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 1 Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Aly, Die vergütungsrechtlichen Folgen der vorzeitigen Mandatsbeendigung, AnwBl. 2022, 220 Bereska, Stundensatzvereinbarungen mit Verbrauchern jetzt überprüfen!, AnwBl. 2023, 150 Burhoff, Anwaltliche Vergütung für die Tätigkeit im strafrechtlichen Entschädigungsverfahren, RVGreport 2007, 372 ders., Die anwaltliche Vergütung in der Strafvollstreckung, StR... mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / 2 Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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AGS 04/2026, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, KostBRÄG 2025 und Übergangsfälle zum RVG, ZAP 2025, 1195 In dem am 1.6.2025 in Kraft getretenen KostBRÄG 2025 sind die Anwaltsgebühren angehoben worden. Außerdem hat dieses Gesetz einige Gebührentatbestände neu geregelt. Für den Praktiker stellt sich deshalb die Frage, ab wann diese Neuregelungen gelten. Dies ist der allgemeinen Übergangsvorsch... mehr

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zfs 04/2026, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[10] A. Die zulässige Revision der Klägerin ist im Sinne der Aufhebung und Zurückverweisung begründet (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG). Das Urteil des LSG leidet an einem von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel, da die notwendige Beiladung des Mandanten der Klägerin bislang nicht erfolgt ist … [12] 2. Die Revision ist zulässig. Insbesondere steht dem nicht entgegen, da... mehr

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AGS 04/2026, Abzugsfähigkei... / II. Einzusetzendes Einkommen

1. Allgemeines Eine Partei erhält gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO – ungeachtet weiterer Voraussetzungen zur Gewährung von VKH wie vorliegender hinreichender Erfolgsaussicht und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig erscheint – VKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen... mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 5 Literatur und Materialien

Rz. 172 Birnstengel/Katzenstein, Beistandschaft oder Beratung und Unterstützung, JAmt 2015, 230; Clausius, Die Notwendigkeit der Bestimmung eines mitwirkungsbereiten Dritten bei begleiteten Umgangskontakten, AnwZert FamR 19/2016 Anm. 1; DIJuF, Rechtsgutachten v. 23.7.2015, J 6.430 An – Beistandschaftsrecht: Inhalt einer Beratung und Unterstützung nach §§ 18, 52a SGB VIII, insb... mehr

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AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / 1. Synopse

Das BerHG vom 18.6.1980,[5] das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.7.2024[6] geändert worden ist, soll nach dem Regierungsentwurf wie folgt geändert:[7] Hinweis Der Regierungsentwurf entspricht 1:1 dem vormaligen Referentenentwurf. mehr

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AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / dd) Zu § 4 Abs. 3 S. 1 Nrn. 2 und 3

S. 1 Nrn. 2 und 3 übernimmt im Wesentlichen den Gegenstand der derzeitigen Nr. 2. Dabei soll jedoch die Art der von den Rechtsuchenden abzugebenden Erklärung verändert werden. Derzeit müssen die Rechtsuchenden versichern, dass in derselben Angelegenheit noch keine Beratungshilfe gewährt wurde oder ein gerichtliches Verfahren anhängig ist. Die Frage, ob der Sachverhalt, für d... mehr

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AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / 2. Begründung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beabsichtigt, in naher Zukunft eine modernisierte und vereinfachte Fassung des Formulars für den Antrag auf Beratungshilfe in der Anlage 1 zur Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) vorzulegen. Im Zuge dessen sollen Erkenntnisse zu sinnvollen Änderungen auch des BerHG, die sich u.a. aus Erörterungen mit der Praxis... mehr

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AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / [Ohne Titel]

Die Beratungshilfe nach dem BerHG ist ein komplexes sozialrechtliches Instrument, das wirtschaftlich schwachen Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zur kompetenten Beratung und außergerichtlichen Vertretung gewährt. Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren wird auf Antrag gewährt, wenn der Rechtsuchen... mehr

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AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / I. Allgemeines

Die Beratungshilfe ist das Gegenstück zur Prozesskostenhilfe im außergerichtlichen Bereich. Die Beratungshilfe basiert auf dem Beratungshilfegesetz (BerHG) vom 18.6.1980.[1] Es ist ein Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtstaates. Das BerHG wurde eingeführt, um zu anderen Hilfsmöglichkeiten hinzuzutreten und vor allem dort wirksam zu werden, wo anderweitige Hilfe ganz ... mehr

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AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / c) Änderung des § 6 BerHG

Nach dem Wortlaut des § 6 BerHG ist Rechtsuchenden, die Anspruch auf Beratungshilfe haben, derzeit ein "Berechtigungsschein" auszustellen. Da das Wort "Berechtigungsschein" sehr allgemein ist und nicht erkennen lässt, welche Berechtigung damit erteilt werden soll, hat sich in der Praxis für den in § 6 BerHG in Bezug genommenen Schein das Wort "Beratungshilfeschein" eingebürg... mehr

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AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / b) Änderungen des § 4 BerHG

Die Änderung des § 4 Abs. 3 BerHG erscheint ebenso unbedenklich. Die bisherige Nr. 2 des Abs. 3 wird in zwei Buchstaben (2 und neu 3.) geteilt, bleibt inhaltlich im Wesentlichen jedoch unverändert. Durch die Ergänzung, dass das Gericht entsprechende Erklärungen nun auch schriftlich (und nicht nur zu Protokoll) verlangen kann, könnte eine Arbeitserleichterung eintreten. Die K... mehr

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AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / III. Die geplanten Änderungen

Ausgehend von diesem Regierungsentwurf sollen im BerHG die Anforderungen an den Antrag auf Beratungshilfe angepasst werden. Auch sollen im RDG Änderungen erfolgen. Der vorliegende Beitrag soll sich aber auf die beabsichtigten Änderungen des BerHG beschränken. 1. Synopse Das BerHG vom 18.6.1980,[5] das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.7.2024[6] geändert worden ist, s... mehr

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AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / aa) Zu § 4 Abs. 3

§ 4 Abs. 3 BerHG soll insbesondere im Hinblick auf die zum Teil bereits bestehende Praxis sowie eine für die nahe Zukunft beabsichtigte grundlegende Überarbeitung des Formulars für den Antrag auf Beratungshilfe nach der Anlage 1 zur BerHFV in verschiedenen Punkten angepasst werden. mehr

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AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / bb) Zu § 4 Abs. 3 S. 1

Zunächst soll im einleitenden Satzteil des S. 1 die derzeit jedenfalls im Wortlaut des § 4 Abs. 2 und 3 BerHG angelegte Teilung bei der Beantragung von Beratungshilfe in einerseits einen Antrag nach Abs. 2 und andererseits diesem beizufügende Erklärungen nach Abs. 3 entfallen. Denn diese Teilung erscheint in der Sache nicht sinnvoll und entspricht auch weder dem bereits gelt... mehr

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AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / cc) Zu § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1

S. 1 Nr. 1 übernimmt sodann im Wesentlichen den Inhalt der bisherigen Nr. 1. Hierbei soll allerdings die zwingende Angabe des Berufs der Rechtsuchenden entfallen, da dieser für die sich allein an den aktuellen Vermögens- und Einkommensverhältnissen orientierende Frage, ob Beratungshilfe zu bewilligen ist, nicht von Bedeutung ist und vielmehr u.a. bei Personen, die aktuell ar... mehr

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AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / ee) Zu § 4 Abs. 3 S. 2

Der neue S. 2 modifiziert den Gegenstand des bisherigen S. 2 und passt ihn an die Änderungen in S. 1 an. Bisher geht das Gesetz nach dem Wortlaut von Abs. 2 einerseits und Abs. 3 S. 2 andererseits davon aus, dass der eigentliche Antrag auf Beratungshilfe (einschließlich der Angaben zum Sachverhalt, vgl. Abs. 2 S. 2) stets zu Protokoll gestellt werden kann, die Entgegennahme ... mehr

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AGS 03/2026, In diesem Heft

Im Aufsatzteil gibt Burhoff eine Rechtsprechungsübersicht über die Vergütung in Straf- und Bußgeldsachen sowie in Verfahren nach Teil 6 VV einschließlich der Auslagen (S. 97 ff.). Der erste Teil befasst sich mit den Vorschriften des Paragraphenteils. In Heft 4 folgt dann die Übersicht zu den Tatbeständen des Vergütungsverzeichnisses. Lissner berichtet über beabsichtigte Änder... mehr

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AGS 03/2026, Einsatz von Sp... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH), wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2 Hs. ZPO und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig erscheint – PKH, wenn sie die... mehr

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AGS 03/2026, Berücksichtigu... / II. Einzusetzendes Einkommen

1. Allgemeines Eine Partei erhält gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO – ungeachtet weiterer Voraussetzungen zur Gewährung von VKH wie vorliegender hinreichender Erfolgsaussicht und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig erscheint – VKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen... mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe - kein Zugang zum Recht mehr?

Zugang zum Recht wird immer beschwerlicher – "Wir erleben den Zusammenbruch des Beratungshilfesystems", tituliert die Legal Tribune Online (LTO)[1] am 9.12.2025. Im folgenden Beitrag wird darauf eingegangen. I. LTO-Artikel LTO berichtete in der Ausgabe vom 9.12.2025 über einen befürchteten erschwerten Zugang zum Beratungshilferecht. Auf einer Konferenz in Hannover habe die An... mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / [Ohne Titel]

Zugang zum Recht wird immer beschwerlicher – "Wir erleben den Zusammenbruch des Beratungshilfesystems", tituliert die Legal Tribune Online (LTO)[1] am 9.12.2025. Im folgenden Beitrag wird darauf eingegangen. mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / V. Vergütung

Nicht kritisiert wurden die geringen in der Beratungshilfe zu erzielenden Honorare. Diese werden auch als Aufopferung in Geld bezeichnet. Sie sind gering und pauschal. Doch sie stellen nach allgemeiner Anschauung ein Sonderopfer dar, welches nicht die Wirtschaftlichkeit und Auskömmlichkeit zum Ziel haben. Auch wenn PKH- und Beratungshilfe-Gebühren gering sein mögen, gehören ... mehr