Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Teilweise Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren Nr. 2503 VV

Nach Abs. 2 S. 1 der Anm. zu Nr. 2503 VV ist die Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV i.H.v. 102,00 EUR auf die Gebühren für ein anschließendes gerichtliches oder behördliches Verfahren zur Hälfte anzurechnen. Beispiel 12: Mehrere Geschäftsgebühren Nr. 2503 VV Rechtsanwalt R hat für die Vertretungen des Mandanten M gegen G zwei Geschäftsgebühren Nr. 2503 VV über je 102,00 EUR erhalten...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Überblick

Rz. 92 Auch die Beträge für die Gebühren in der Beratungshilfe sind angehoben werden. Die Erhöhung fällt hier prozentual etwas höher aus als bei den Wertgebühren.mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Vollständige Anrechnung mehrerer Beratungsgebühren Nr. 2501 VV

Nach Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2501 VV ist die Beratungsgebühr Nr. 2501 VV i.H.v. 42,00 EUR auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt. Beispiel 11: Mehrere Beratungsgebühren Nr. 2501 VV Rechtsanwalt R hat für die Beratungen des Mandanten M gegen G zwei Beratungsgebühren Nr. 2501 VV über je 42,00 EUR erhalten. Anschließend wird R ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / cc) Anrechnung bei Festgebühren

Rz. 41 Vom Wortlaut nicht erfasst ist die Anrechnung mehrerer Festgebühren. In Anbetracht dessen, dass der Gesetzgeber die Anrechnung von Festgebühren auch bei der jetzigen Korrektur nicht geregelt hat, obwohl das Problem bekannt war, könnte davon auszugehen sein, dass der Gesetzgeber die Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG nicht auf die Anrechnung von Festgebühren angewendet wi...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / c) Allgemeine Beratungsgebühr

Rz. 94 Die Beratungsgebühr der Nr. 2501 VV RVG ist von 38,50 EUR auf 42,00 EUR angehoben worden.mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / g) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 100 Die Einigungs- und Erledigungsgebühr (Nr. 2508 VV RVG) ist in allen Fällen von 165,00 EUR auf 180,00 EUR angehoben worden.mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Die Gebührenbeträge

a) Überblick Rz. 92 Auch die Beträge für die Gebühren in der Beratungshilfe sind angehoben werden. Die Erhöhung fällt hier prozentual etwas höher aus als bei den Wertgebühren. b) Beratungshilfegebühr Rz. 93 Die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG selbst ist nicht geändert worden. Sie bleibt unverändert bei 15,00 EUR und beinhaltet weiterhin sämtliche Auslagen (Anm. zu Nr. ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Beratungshilfegebühr

Rz. 93 Die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG selbst ist nicht geändert worden. Sie bleibt unverändert bei 15,00 EUR und beinhaltet weiterhin sämtliche Auslagen (Anm. zu Nr. 2500 VV RVG). Damit ist sie eine Bruttogebühr (12,61 EUR zuzüglich 19% Umsatzsteuer).mehr

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FF 06/2025, Kein Verfahrens... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung klärt die streitige Frage, ob sich die in § 1360a Abs. 4 BGB geregelte Verpflichtung zur Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses auch auf die Kosten einer vor- oder außergerichtlichen Rechtsberatung oder Vertretung erstreckt, und ist dabei ein Muster der juristischen Methodenlehre. Der Bundesgerichtshof verneint im Ergebnis die Verpflichtung zur Leistung e...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Die neuen Gesetzestexte

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / e) Allgemeine Geschäftsgebühr

Rz. 96 Die allgemeine Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV RVG ist von 93,50 EUR auf 102,00 EUR angehoben worden. Rz. 97 Wie bisher bleibt es dabei, dass sich diese Gebühr bei mehreren Auftraggebern nach Nr. 1008 VV RVG um 30 % je weiteren Auftraggeber erhöht, und zwar unabhängig davon, ob der Gegenstand derselbe ist. Rz. 98 Ferner bleibt es dabei, dass die Gebühr gem. Anm. zu Nr. ...mehr

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§ 1 Einleitung / H. Gebührentabellen

Rz. 22 Die neuen Gebührentabellen sind in § 11 abgedruckt. Hier sind zum einen sämtliche Anwaltsgebühren dargestellt, also die Wertgebühren für den Wahl- und für den Pflichtanwalt sowie die Betragsgebühren der Beratungshilfe und die Betragsrahmengebühren in Sozialsachen, Straf- und Bußgeldsachen sowie in Verfahren nach Teil 6 VV RVG, und zwar jeweils nach Mindest- und Höchstg...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / d) Beratungsgebühr in Insolvenzsachen

Rz. 95 Die Gebühr der Nr. 2502 VV RVG für eine Beratungstätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) ist von 77,00 EUR auf 84,00 EUR angehoben worden.mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / f) Geschäftsgebühr in Insolvenzsachen

Rz. 99 Hinsichtlich der Geschäftsgebühren für eine Tätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) ergeben sich folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / h) Standardfälle

Rz. 101 Beispiel 13: Der Rechtsuchende lässt sich aufgrund eines Beratungshilfescheins vom Anwalt schriftlich beraten. Aus der Landeskasse erhält der Anwalt: Beispiel 14: Der Rechtsuchende lässt sich aufgrund ein...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Anwendungsbereich

§ 15a Abs. 2 RVG gilt für alle im RVG geregelten Gebührenanrechnungen, insbesondere also nicht nur für die durch Vorbem. 3 Abs. 4 VV vorgeschriebene Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr, sondern insbesondere auch für die Anrechnung von Verfahrensgebühren (z.B. Vorbem. 3 Abs. 5 VV) oder Terminsgebühren (z.B. Abs. 2 der Anm. zu Nr. 3104 VV). Betragsrahmenge...mehr

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§ 10 Materialien / C. Gesetzesbegründung zu den Änderungen des RVG

Rz. 3 Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um Folgeänderungen zur Aufhebung des § 24 RVG. Zu Nummer 2 (§ 13 RVG) Zu Buchstabe a Die vorgeschlagene Änderung bewirkt eine Erhöhung der Wertgebühren um durchschnittlich 6 Prozent. Auf Abschnitt II Nummer 1 des allgemeinen Teils der Begründung wird verwies...mehr

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AGS 06/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert mit dem neuen § 15a Abs. 2 RVG (S. 241 ff.). Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Begrenzung der Anrechnung mehrerer Gebühren nicht nur bei der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren in Betracht kommt, sondern auch bei anderen Gebühren, und hat daher den Anwendungsbereich mit dem KostBRÄG 2025 erweitert. Anhand zahlreicher Beispielsfälle e...mehr

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AGS 05/2025, Gewährung von ... / II. Beratungshilfe

1. Voraussetzungen zur Bewilligung von Beratungshilfe Die Beratungshilfe stellt als Ausfluss aus dem Prinzip des soziales Rechtsstaates die Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens dar (Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Aufl., 2022, Rn 3) und sichert Bürgern mit niedrigem oder keinem Einko...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025: Anpassung der Beratungshilfe-Vergütung

Alles neu macht zwar der Mai, doch auch im Juni gibt es Änderungen – und so könnte man nun erwarten, dass auch in der Beratungshilfe entsprechende Beratungspersonen angesichts der Änderungen des RVG durch das KostBRÄG 2025 ihren Reigen tanzen. Weit gefehlt, wie diese knappe Übersicht aufzeigen wird. Denn eines ist klar: Erhöhung der Gebührensätze im RVG – "ja", aber keine n...mehr

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AGS 05/2025, Gewährung von Beratungshilfe anstelle Beratung durch das Jugendamt bei Kindesunterhalt

§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 7 BerHG; § 11 Abs. 2 S. 1 RpflG Leitsatz Beantragt ein Elternteil zur Durchsetzung des Barunterhalts für die bei ihm lebenden minderjährigen Kinder anwaltliche Beratung nach dem BerHG, nachdem er sich von dem anderen Elternteil getrennt hat, so kann er nicht vorrangig auf die kostenfreie Beratungsstelle des zuständigen Jugendamtes verwiesen werden. Aufgru...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / [Ohne Titel]

Alles neu macht zwar der Mai, doch auch im Juni gibt es Änderungen – und so könnte man nun erwarten, dass auch in der Beratungshilfe entsprechende Beratungspersonen angesichts der Änderungen des RVG durch das KostBRÄG 2025 ihren Reigen tanzen. Weit gefehlt, wie diese knappe Übersicht aufzeigen wird. Denn eines ist klar: Erhöhung der Gebührensätze im RVG – "ja", aber keine na...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / IV. Zusammenfassung

Die Beratungshilfegebühren werden zum 1.6.2025 angepasst. Die Modifikation macht das Geschäft für den Rechtsanwalt dabei nicht wirklich ertragreicher und die Gebühren bleiben Aufopferungsmandate. Einzig im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuches sind die Beratungshilfe-Gebühren interessant. Gleichwohl gehören die Gebühren der Beratungshilfe ebenso wie die der Prozes...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / III. Was fällt auf?

Durch die Erhöhung der Gebühren ab dem 1.6.2025 ist – zumindest was die Beratungshilfe angeht – kein merklicher Anstieg an Reichtum zu erwarten. Gleichwohl sind die Gebühren auch nicht uninteressant. Sie gehören bei vielen Anwälten zu den unverzichtbaren Grundeinnahmen. Der Rechtsuchende kann sich mit Erhalt des Berechtigungsscheins eine Beratungsperson seiner Wahl in ganz D...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / I. Allgemeines

Die Vergütung des Rechtsanwaltes bemisst sich nach den Vorschriften des RVG und ist dort in § 44 RVG sowie den Nrn. 2500–2508 VV geregelt. Es handelt sich bei den Beratungshilfegebühren – entgegen den für die gleiche Tätigkeit außerhalb der Beratungshilfe geltenden Regeln – um streitwertunabhängige Pauschgebühren.[1] Damit soll das Abrechnungsverfahren erleichtert[2] und – o...mehr

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AGS 05/2025, Gewährung von ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen – unter der Annahme, dass die seitens des AG festgestellte gerichtsbekannte personelle Unterausstattung des betreffenden Jugendamtes dazu führt, dass die Antragstellerin hier nicht zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder unmittelbar einen zeitnahen Termin beim Jugendamt erhalten hat. Es ist jedoch festzustellen, dass die Beratungsa...mehr

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AGS 05/2025, Gewährung von ... / I. Sachverhalt

Mit Antrag vom 25.4.2024 hat die Antragstellerin Beratungshilfe für die Angelegenheit "Kindesunterhaltsansprüche für die Kinder A und B, gegenüber dem Vater nach der Trennung der Eltern" beantragt. Sie hatte sich zuvor von ihrem Ehemann, dem Vater der Kinder, getrennt, nachdem dieser ihr gegenüber gewalttätig war. Die beiden Kinder leben in ihrem Haushalt. Der Rechtspfleger ...mehr

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AGS 05/2025, Gewährung von ... / Leitsatz

Beantragt ein Elternteil zur Durchsetzung des Barunterhalts für die bei ihm lebenden minderjährigen Kinder anwaltliche Beratung nach dem BerHG, nachdem er sich von dem anderen Elternteil getrennt hat, so kann er nicht vorrangig auf die kostenfreie Beratungsstelle des zuständigen Jugendamtes verwiesen werden. Aufgrund der Dringlichkeit der Durchsetzung von Kindesunterhaltsansp...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / II. Neuerungen – eine Übersicht als Arbeitshilfe

Folgende Übersicht zeigt die Neuerungen durch das KostBRÄG 2025. In Spalte 1 werden die Gebühren bis zum 31.5.2025, in Spalte 2 sodann die neuen Gebühren, wie sie ab dem 1.6.2025 sein werden, dargestellt. In Spalte 3 folgt dann der "übliche" Festsetzungsbetrag inklusive (soweit denkbar!) Auslagen und Mehrwertsteuer. Hinweismehr

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AGS 05/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert (S. 193) mit der zum 1.6.2025 neu eingeführten Gerichtsgebühr bei der Erteilung von Rechtsnachfolgeklauseln gem. § 727 ZPO und geht dabei auch auf die Vergütung des Anwalts in diesen Verfahren ein. In einem weiteren Beitrag stellt Volpert (S. 195) die neue Gebührentabelle für PKH- und VKH-Gebühren des § 49 RVG vor und schildert die Auswirku...mehr

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FF 05/2025, Das KostBRÄG - Danke Ampel und Tschüss …

Katrin Bender Der Koalitionsvertrag steht! Und doch dürfen wir uns heute – viele Wochen nach den Bundestagswahlen im Februar – noch bei der alten Regierung bedanken, die unmittelbar bevor die Ampel "auf Rot" sprang, die letzte Hürde für das Inkrafttreten der lange erwarteten RVG-Reform genommen hat. Kurz vor den Wahlen hatte der Bundestag am 31.1.2025 noch das Kosten- und Betr...mehr

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AGS 04/2025, Gottschalk/Schneider, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe

Von RiinOLG Yvonne Gottschalk und Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider. 11. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. 486 S., 75,00 EUR Das seit vielen Jahren in der Praxis eingeführte Werk ist gerade in 11. Aufl. erschienen, was schon allein ein Qualitätsmerkmal ist. Mit einem Stand von November 2024 ist es hochaktuell. Das am 31.1.2025 vom Bundestag beschlossene KostBRÄG 2025 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 7 Förderung von Beratungsleistungen

Die Existenzgründungsberatung wird durch Bundes- und Länderprogramme gefördert. Die öffentliche Förderung ist für viele Mandanten ein zusätzlicher Anreiz, eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen und stellt für den Steuerberater daher ein zusätzliches Akquisitionsargument dar, das im Mandantengespräch aktiv/offensiv genutzt werden sollte. Die Förderung ist allerding...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 5 Literatur

Rz. 172 Birnstengel/Katzenstein, Beistandschaft oder Beratung und Unterstützung, JAmt 2015, 230; Clausius, Die Notwendigkeit der Bestimmung eines mitwirkungsbereiten Dritten bei begleiteten Umgangskontakten, AnwZert FamR 19/2016 Anm. 1; DIJuF, Rechtsgutachten v. 23.7.2015, J 6.430 An – Beistandschaftsrecht: Inhalt einer Beratung und Unterstützung nach §§ 18, 52a SGB VIII, insb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 2.2 Unterstützung durch Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen

Die Aufgabe des Rechtsanwalts bei der Beitreibung von Forderungen ist zunächst die richtige Erstellung von Mahnungen nach Prüfung der Unterlagen. Der Rechtsanwalt holt auch die notwendigen Auskünfte aus dem Handelsregister, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt etc. Erfahrungsgemäß wird dem Anwalt ohne weitere Rückfragen seitens der Behörden Auskunft erteilt, was kostbare Zeit ersp...mehr

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zfs 03/2025, Bewilligung vo... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Köln bedarf einiger Anmerkungen. Die Verfahrensweise des LG Köln Eine Entscheidung des OLG Köln wäre dann nicht erforderlich gewesen, wenn sich das LG Köln an seine im angefochtenen Beschl. v. 12.4.2024 erteilten, hier wörtlich wiedergegeben Hinweise gehalten hätte. Der Antragsteller hat nämlich in seinem Schreiben vom 11.4.2024, dass erst am 19.4.2024...mehr

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AGS 03/2025, Behandlung von... / II. Abzüge vom Einkommen

1. Einkommen Gem. §§ 51 Abs. 2, 76 Abs. 2 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von VKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs sowie, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig erscheint, – dann VKH, wenn sie die Kosten der...mehr

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AGS 03/2025, Aufhebung von ... / II. Änderung der Bewilligung gem. § 120a ZPO

1. Allgemeines Das ArbG hat gem. § 120a ZPO die Möglichkeit, nach Bewilligung der PKH die für die PKH maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen. Die PKH-Partei muss jederzeit auf Verlangen des Gerichts gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO erklären, ob eine Veränderung ihrer Verhältnisse eingetreten ist (Saenger/Kießling, ZPO, 10. Aufl., 2023, § 120a Rn 1...mehr

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AGS 02/2025, Ermittlung des... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nu...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Anwaltsvergütung aus Bundes- oder Landeskasse

Rz. 4 Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen die Staatskasse aus Prozesskostenhilfe (§ 121 ZPO bzw. § 11a ArbGG) oder des nach den entsprechenden Bestimmungen anderer Verfahrensgesetze beigeordneten Rechtsanwalts und des Pflichtverteidigers sowie die Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe sind als Geldforderung pfändbar.[1] Drittschuldner ist die nach den einschlägig...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Anwaltsvergütung des beigeordneten Rechtsanwalts (Antrag)

Rz. 14 Muster 8.1: Anwaltsvergütung des beigeordneten Rechtsanwalts: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 ZVFV Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalles zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 3 Ist der Schuldner Rechtsanwalt, dann muss im Hinblick auf die Pfändbarkeit der Vergütung unterschieden werden: I. Anwaltsvergütung aus Bundes- oder Landeskasse Rz. 4 Der Vergütungsanspr...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / a) Rechtsanwaltskosten

Rz. 60 Der Rechtsanwalt erhält für den Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek eine besondere 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG und ggf. eine 0,3 Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG (Vorbem. 3.3.3 und § 18 Abs. 1 Nr. 11 RVG) nebst Auslagen. Zu beachten ist hierbei, dass allgemeine Vorbereitungsarbeiten wie z.B. die Beantragung eines Grundbuchauszuges hier...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 9 Inkassorechtsreformen – Änderungen für Inkassodienstleister und Anwälte

Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 22.12.2020[1] ist in weiten Teilen zum 1.1.2021 in Kraft getreten, im Übrigen gilt es ab dem 1.10.2021. Trotz des "Namens" des Gesetzes (es soll Verbraucher schützen!), profitieren auch Unternehmer, die ihren Vertragspartnern Geld schulden, von den Änderungen des RVG....mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.6 Prävention bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis schwerbehinderter Menschen

Sobald personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten zu erkennen sind, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen führen können, sind diese Interessenvertretungen "einzuschalten". Dabei sind mit ihnen alle Möglichkeiten zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhältnis möglichst dauer...mehr

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AGS 12/2024, Beratungshilfe... / [Ohne Titel]

Beratungshilfe ist ein unliebsames Metier: Massengeschäft, wenig ertragreich und zudem stehen häufig Konflikte mit den bewilligenden Gerichten ins Haus. Mit dem vorliegenden Beitrag bekommen Sie praxisrelevante Arbeitshilfen für die bei der Bewilligung der Beratungshilfe entstehenden Probleme. Dabei soll inzident das Thema Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe insoweit mi...mehr

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AGS 12/2024, Beratungshilfe... / 2. Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Die Beratungshilfe muss außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens stattfinden. Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gleichzusetzen mit außerhalb während eines gerichtlichen Verfahrens geht zu weit. Hierfür findet sich im Gesetz selbst keine Grundlage. Aber keine Sorge, ein Schlupfloch bleibt dennoch: Beratungshilfe dient der Vermeidung gerichtlicher Verfahren. Mit diesem ...mehr

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AGS 12/2024, Beratungshilfe... / 4. Fehlende andere Hilfemöglichkeiten

Hauptablehnungspunkt der Gerichte ist stets, dass im zu entscheidenden Fall ggf. anderweitige Hilfen vorliegen sollen, wonach die anwaltliche Beratungshilfe ausscheide. Dies ist insbesondere in nachträglichen Sachverhalten ärgerlich, bei denen der Anwalt seine Arbeit bereits begonnen hat. Tatsächlich ist es aber so, dass nach § 1 BerHG keine anderweitigen Hilfsmöglichkeiten ...mehr

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AGS 12/2024, Beratungshilfe... / 5. Fragen rund um das Antragsverfahren

Die Beratungshilfe wird auf Antrag gewährt und nicht von Amts wegen bewilligt. Der Antrag kann mündlich oder aber auch schriftlich gestellt werden, § 4 Abs. 2 BerHG. Eine Formularpflicht besteht dabei nur bei schriftlicher Antragstellung! Tipp Die Formulare können im Internet kostenfrei heruntergeladen werden! Die mündliche Antragstellung wird den Regelfall darstellen. Sie sol...mehr

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AGS 12/2024, Beratungshilfe... / II. Gesetzliche Voraussetzungen für Bewilligung

Vorliegend sollen die im Gesetz dargelegten Voraussetzungen im Einzelnen besprochen werden. Zunächst einmal die gesetzliche Formulierung, wie sie § 1 BerHG benennt. Zitat § 1 Voraussetzungen (1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessord...mehr