Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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ZErb 01/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornhäußer Kommunikative Inklusion Anleitung zum respektvollen Miteinander in Unternehmen und Gesellschaft 2025 Schäffer-Poeschel, ISBN 978-3-7910-65...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / III. Beratungshilfe

1. Vergütungsantrag § 12b S. 2 RVG weicht für die Geltendmachung der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe (§§ 44, 55 RVG) vom Grundsatz des § 12b S. 1 RVG ab. Danach gelten für RVG-Verfahren, die eine Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe betreffen, unabhängig vom Gegenstand der Beratungshilfe (Zivilsache, Strafsache pp.) stets die Vorschriften in §§ 14–14b FamFG. Das bede...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 1. Vergütungsantrag

§ 12b S. 2 RVG weicht für die Geltendmachung der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe (§§ 44, 55 RVG) vom Grundsatz des § 12b S. 1 RVG ab. Danach gelten für RVG-Verfahren, die eine Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe betreffen, unabhängig vom Gegenstand der Beratungshilfe (Zivilsache, Strafsache pp.) stets die Vorschriften in §§ 14–14b FamFG. Das bedeutet, dass im Vergü...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / b) Keine Vorlage des Originals

Eine derartige Vorlagepflicht ist nicht ausdrücklich normiert. Weder die Vorschriften des RVG zur Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen (§ 55 RVG), noch die Vorgaben des Beratungshilfegesetzes (BerHG) oder die Vorschriften der auf Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 11 BerHG erlassenen Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) enthalten eine Nor...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 2. Formularbenutzungszwang

Gem. § 1 Nr. 2 BerHFV[11] ist von dem Rechtsanwalt für den Antrag auf Zahlung der Vergütung (§ 55 RVG) das in § 1 Anlage 2 BerHFV bestimmte Formular zu verwenden. § 3 Abs. 2 BerHFV erlaubt es den Bundesländern, Änderungen oder Anpassungen von dem Formular zuzulassen, die es, ohne den Inhalt zu verändern oder dessen Verständnis zu erschweren, ermöglichen, das Formular in elek...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 3. Berechtigungsschein

a) Original des Berechtigungscheins Das Formular für den Antrag auf Zahlung der Vergütung (§ 55 RVG) enthält zum einen die Möglichkeit, anwaltlich zu versichern, dass das Original des Berechtigungsscheins (§ 6 BerHG) vorliegt. Zum anderen kann alternativ bei schriftlicher Antragstellung das Original des Berechtigungsscheins beigefügt bzw. bei elektronischer Antragstellung das...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / [Ohne Titel]

Deshalb gelten die Regelungen für die elektronische Akte und das elektronische Dokument in §§ 130a ff. ZPO, § 298a ZPO, §§ 14 ff. FamFG, §§ 32 ff. StPO, §§ 46c ff. ArbGG, §§ 65a ff. SGG, §§ 55a ff. VwGO und §§ 52a ff. FGO auch in RVG-Verfahren (z.B. §§ 11, 32 Abs. 2, 33, 51, 52 Abs. 3 ff., 53 Abs. 3, 55, 56 RVG). Es gilt also im Hauptsacheverfahren und im zugehörigen RVG-Ver...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / a) Original des Berechtigungscheins

Das Formular für den Antrag auf Zahlung der Vergütung (§ 55 RVG) enthält zum einen die Möglichkeit, anwaltlich zu versichern, dass das Original des Berechtigungsscheins (§ 6 BerHG) vorliegt. Zum anderen kann alternativ bei schriftlicher Antragstellung das Original des Berechtigungsscheins beigefügt bzw. bei elektronischer Antragstellung das Original auch gesondert auf dem Po...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / c) Glaubhaftmachung der Beratungshilfebewilligung

Eine andere Frage ist aber, ob der Urkundsbeamte zur Glaubhaftmachung eine Vorlage des Originals des Berechtigungsscheins in Papierform verlangen kann. Das ist wegen § 55 Abs. 5 S. 1 RVG, § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO zu bejahen. Denn danach muss dem Urkundsbeamten eine anwaltliche Versicherung nur für die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Nrn. 7001, 7002 VV...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / [Ohne Titel]

Gem. § 12b RVG sind in Verfahren nach dem RVG die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument für das Verfahren anzuwenden, in dem der Rechtsanwalt die Vergütung erhält. Im Fall der Beratungshilfe sind die entsprechenden Vorschriften des FamFG anzuwenden. Die Regelung des § 12b wurde erstmals durch das Justizkommunikatio...mehr

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AGS 12/2025, Einsatz einer ... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.5 Beratungshilfe

Rz. 62 Durch das Beratungshilfegesetz (BerHG) ist die Hilfe für die Rechtsberatung und die Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen in sozialgerichtlichen Angelegenheiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens, insbesondere im Widerspruchsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss v. 11.5.2009, 1 BvR 1517/08), geregelt (§ 2 Abs. 2 BerHG). Beratungshilfe wird nach § 1 Abs. 1 BerHG...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 3 Materialien und Literatur

Rz. 63 Ausführungsgesetze der Länder zu § 73a Abs. 4 SGG § 9 AGSGG des Landes Baden-Württemberg i. d. F. ab dem 14.1.2014; Art. 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und anderer Gesetze v. 14.1.2014, GBl BW 2014, 49. § 3a AG SGG des Landes Sachsen-Anhalt v. 5.12.2014. Rz. 64 Bienert, Der Beschwerdeausschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und bei Ab...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.5.2 Gebührenrahmen

Rz. 71 Verfahrensgebühr nach den Vorschriften des RVG i. d. F. ab dem 1.8.2013mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.2 Verfahrensgebühr

Rz. 37 Bei der Verfahrensgebühr handelt es sich um eine Tätigkeitsgebühr. Durch diese Gebühr wird jede prozessuale Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einer Instanz abgegolten, für die das RVG keine sonstige Gebühr vorsieht. Sie entsteht für das Betreiben des Geschäfts, einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG – Tätigkeitsfeld). Sie gilt u. a. für die Prüfung der...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / I. Beratungshilfe

Rz. 89 Das Beratungshilfegesetz gewährt Rechtsuchenden auch Beratungshilfe in den Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (§ 2 Abs. 2 BerHG).[104] Beratungshilfe wird für die Beratung (nicht nur für eine Erstberatung) und "soweit erforderlich" für eine Vertretung geleistet.[105] Den Begriff der Erforderlichkeit definiert § 2 Abs....mehr

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§ 9 Muster / 3. Muster: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.10: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) – im Folgenden Mandant genannt – und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts) – im Folgenden Rechtsanwalt genannt – wird folgende Vereinbarung über eine erfolgsabhängige ...mehr

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§ 9 Muster / VII. Muster: Protokoll über Vergütungsvereinbarung

Rz. 9 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.7: Protokoll über Vergütungsvereinbarung Protokoll über die Besprechung einer individuellen Vergütungsvereinbarung Umfang der Vergütungsvereinbarung: _________________________ in Sachen _________________________ (Anliegen des Mandanten/Aktenzeichen/Kündigung vom _________________________) gesamte Tätigkeit für ____...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / B. Rechtlicher Rahmen

Rz. 6 Grundsätzlich muss der Rechtsanwalt kein Mandat annehmen.[9] Das gilt auch für eine angetragene Auftragserweiterung. Wenn ein Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine fristgerechte Kündigung zu klagen und der Rechtsanwalt diesen Auftrag annimmt, kann der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist den Anwalt auch bitten, sein Arbeitsentgelt im Wege einer...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / II. Bedeutung im Arbeitsrecht

Rz. 10 Für den im Arbeitsrecht tätigen Anwalt bedeutet dies folgendes: Kommt der Arbeitgeber zu einem Rechtsanwalt, weil er einen Mitarbeiter kündigen will, ist dies eine Angelegenheit. Wenn es sich dabei um eine schwangere Betriebsrätin handelt, die einen dem Arbeitgeber bekannten anerkannten Grad der Behinderung von 50 besitzt, muss der Rechtsanwalt den Arbeitgeber darauf ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 8. Gebührenanspruch des anwaltlichen Schuldnerberaters

Rz. 217 Mit der Einreichung des Insolvenzantrages endet i.d.R. das Mandat für den anwaltlichen Schuldnerberater. Wünscht der Schuldner eine weitere Vertretung im Insolvenzverfahren, werden neue Gebühren fällig. Der Schuldner ist hierauf hinzuweisen und hat diese Gebühren sodann aus seinem unpfändbaren Einkommen zu entrichten. Für den Schuldner besteht auch die Möglichkeit, s...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Streitwert/Gegenstandswert

Rz. 267 Gem. § 23 Abs. 1 RVG sind die Streitwertvorschriften für die Anwaltskostenberechnung anzuwenden. Für die Bestimmung des Gegenstandswertes vor den Verwaltungsgerichten ist § 52 GKG heranzuziehen. Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert u.a. vor den Verwaltungsgerichten nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu best...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorab: Checkliste zur Mandantenberatung

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§ 22 Internationales Privat... / b) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Allgemeine Gerichtsvollmacht

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.21: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Allgemeine Gerichtsvollmacht Allgemeine Gerichtsvollmacht Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, Notar _________________________ erschien: Der Vollmachtgeber _________________________ bestellt zu seinem Be...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Im sozialgerichtlichen Verfahren 1. Instanz können nachfolgende Gebühren entstehen: Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 RVG-VV i.H.v. 65 EUR bis 719 EUR (Mittelgebühr 392 EUR), eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 RVG-VV i.H.v. 65 EUR bis 665 EUR (Mittelgebühr 365 EUR) sowie eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 1000,1002,1006 RVG-VV i.H. der Verfahrensgebühr zu...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 53 Um das Kostenrisiko nicht zu einer Rechtswegsperre werden zu lassen, kann Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe gem. §§ 114 ff. ZPO gewährt werden.[16] Prozesskostenhilfe wird nur auf Antrag gewährt (§ 117 ZPO). Für das Bewilligungsverfahren besteht kein Anwaltszwang, sodass die Partei den Antrag selbst stellen kann. Wird der Antragsteller noch nicht anwaltlich vertre...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / III. Vorvertragliche Haftung

Rz. 19 Für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten ist § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 oder Abs. 3 BGB anwendbar.[71] So judizierte der BGH, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Honorars eines Mandanten einer Rechtsanwaltskanzlei gerechtfertigt war, da die Kanzlei vor Übernahme auf eine bestehende Interessenkollision zu der Bank hätte hi...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Bewilligung der Beratungshilfe

a) § 4 Abs. 3 BerHG Rz. 97 Erklärung zu den Verhältnissen § 4 Abs. 3 Nr. 1 BerHG verlangt nicht mehr nur die Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern die Vorlage einer entsprechenden Erklärung mit den notwendigen Belegen. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BerHG verlangt seit dem 1.1.2014 bereits im Gesetz die prozessuale Versicherungmehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 3. Aufhebung der Beratungshilfe

Rz. 105 Aufhebung § 6a BerHG wurde neu geschaffen und regelt die Möglichkeit und Folgen einer nachträglichen Aufhebung der Beratungshilfe. a) § 6a Abs. 1 BerHG – Auf...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / D. Beratungshilfe

I. Allgemeines 1. Grundlagen Rz. 47 Allgemeines Die Prozesskostenhilfe sichert die klageweise Durchsetzung des Rechts für bedürftige Personen. Da eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für außergerichtliche Verfahren ausscheidet, wurde durch das Beratungshilfegesetz für den Antragsteller die Möglichkeit geschaffen, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durch einen Anwal...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / VI. Kostenfestsetzung und Aufrechnung bei Beratungshilfe

Rz. 23 Aufrechnungsverbot Wurde dem Mandanten Beratungshilfe bewilligt, so tritt im Falle des Erfolgs ein Forderungsübergang nach § 9 Abs. 2 BerHG ein. Der Rechtsanwalt wird damit Gläubiger des Anspruchs. Will die Behörde mit anderen Leistungen gegen diesen Anspruch aufrechnen, so ist nicht der Widerspruchsführer, sondern der Rechtsanwalt Gläubiger des Erstattungsanspruchs ist...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IV. Gegenstand der Beratungshilfe

Rz. 67 Abgrenzung Beratung – Vertretung Neuer Prüfungszeitpunkt: Das Gesetz sprach bisher nur von der Notwendigkeit der Vertretung, soweit diese erforderlich ist. Dies wird nun in § 2 Abs. 1 BerHG schärfer eingegrenzt. Demnach ist eine Vertretung nur erforderlich, wenn der Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsa...mehr

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / F. Beratungshilfe / Mehrere Auftraggeber

Rz. 24 Beratungshilfegebühr – Erhöhung Ob im Rahmen der Beratungshilfe ein Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV RVG anfällt, wenn mehrere Personen in einer Angelegenheit Auftraggeber sind, war lange umstritten. Es war nicht zu erkennen, dass der mit dem Mehrvertretungszuschlag pauschal abzugeltende höhere Aufwand bei der Vertretung mehrerer Auftraggeber gebührenrechtlich ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Grundlagen

Rz. 47 Allgemeines Die Prozesskostenhilfe sichert die klageweise Durchsetzung des Rechts für bedürftige Personen. Da eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für außergerichtliche Verfahren ausscheidet, wurde durch das Beratungshilfegesetz für den Antragsteller die Möglichkeit geschaffen, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durch einen Anwalt beraten oder vertreten zu...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) § 6a Abs. 1 BerHG – Aufhebung von Amts wegen

Rz. 106 Aufhebung von Amts wegen Nach § 6a Abs. 1 BerHG kann das Gericht die Bewilligung von Amts wegen aufheben, wenn Rz. 107 Keine Pflicht zur Aufhebung Es besteht keine Pflicht zur Aufhebung (im Gegensatz zur PKH: § 1...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / XI. Kostenerstattung und Beratungshilfevergütung

Rz. 126 Anrechnung der Erstattung Der Ablauf ist regelmäßig so, dass der Betroffene Beratungshilfe durch das Gericht bewilligt erhält und mit dem Beratungshilfeschein einen Rechtsanwalt mit der Einlegung des Widerspruchs beauftragt. Dieser rechnete anschließend mit dem Gericht die Beratungshilfe ab. Falls der Widerspruch erfolgreich ist, erstattet die Behörde die vollen Kosten...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Die Wahrnehmung der Rechte ist nicht mutwillig

Rz. 62 Maßstab – verständige Partei Eine Rechtsverfolgung ist dann nicht mutwillig, wenn eine verständige, nicht bedürftige Partei ihr Recht in gleicher Weise verfolgen würde. Mutwilligkeit ist bei z.B. mehrfacher Beantragung von Beratungshilfe zu bejahen. Für die Mutwilligkeit ist nicht auf die Wahrnehmung der Rechte, sondern Inanspruchnahme der Beratungshilfe abzustellen. Di...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / VIII. Anrechnung

Rz. 90 Anrechnung in der Beratungshilfe Die Anrechnung der Gebühren in der Beratungshilfe ist in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2501 VV RVG und in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2503 VV RVG geregelt. Die Anrechnung gilt auch für die Geschäftsgebühren der Nrn. 2504–2507 VV RVG. § 15a RVG regelt die Anrechnung von Gebühren im RVG allgemein. Eine Anrechnung der Beratungshilfegeschäftsgebühr auf ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / c) § 8a Abs. 3 BerHG

Rz. 123 Mangelnde Bedürftigkeit Wird die Beratungshilfe aufgehoben, weil keine Bedürftigkeit gegeben ist, kann die Staatskasse den Antragsteller in Regress nehmen und die Erstattung der an die Beratungsperson bezahlten Vergütung verlangen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Ermessensentscheidung. Dies soll in Anbetracht des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag entschieden ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Erstattung durch den Gegner (§ 9 BerHG)

Rz. 72 Erstattung Gegner Nach § 9 BerHG gehen Kostenerstattungsansprüche des Rechtsuchenden gegen den Gegner auf den Rechtsanwalt über. Dieser kann sie in eigenem Namen geltend machen. Durch diesen gesetzlichen Forderungsübergang[51] sind etwaige Kostenerstattungsansprüche sowohl einer Aufrechnung durch den Gegner als auch durch einen Dritten entzogen. Rz. 73 Aufrechnung unzul...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / III. § 15a Abs. 2 RVG

Rz. 127 Anrechnung mehrerer Gebühren Der mit dem KostRÄG 2021 neu eingeführte und durch das KostBRÄG 2025 angepasste § 15a Abs. 2 RVG betrifft weiterhin das Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt. In der Rechtsprechung war teilweise umstritten, wie die Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine weitere Gebühr zu erfolgen hat. Dies war insbesondere dann der Fall, wen...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / VII. Vorschuss

Rz. 89 Kein Vorschuss Bei Beratungshilfe kann der Rechtsanwalt keinen Vorschuss aus der Landeskasse verlangen. Das ergibt sich aus § 47 Abs. 2 RVG.mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) § 6a Abs. 2 BerHG – Aufhebung auf Antrag der Beratungsperson

Rz. 111 Aufhebung auf Antrag Der Rechtsanwalt kann nach § 6a BerHG die Aufhebung der Bewilligung beantragen, wenn der Rechtsuchende aufgrund der Beratung oder Vertretung, für die ihm Beratungshilfe bewilligt wurde, etwas erlangt hat. Rz. 112 Antragsvoraussetzungen Dieser Antrag ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / X. Verfahrensregelungen

Rz. 96 Die Änderungen bzgl. Mutwilligkeit und Gegenstand sind bereits oben ergänzt worden. Es haben sich jedoch weitere grundlegende Änderungen ergeben, die insbesondere die Aufhebung der Beratungshilfe und die Abrechnung durch die Beratungshilfeperson betreffen. 1. Bewilligung der Beratungshilfe a) § 4 Abs. 3 BerHG Rz. 97 Erklärung zu den Verhältnissen § 4 Abs. 3 Nr. 1 BerHG ve...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / c) § 4 Abs. 5 BerHG

Rz. 99 Mitwirkungspflicht § 4 Abs. 5 BerHG wird dem § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO entsprechend gestaltet. Er sieht die Versagung von Beratungshilfe vor, wenn der Rechtsuchende seinen Mitwirkungspflichten nach Abs. 4 nicht nachkommt. Hierdurch wird eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht. Der Rechtspfleger hat die angemessene Fristsetzung zustellen zu lassen.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Nachträgliche Beratungshilfebewilligung

Rz. 102 Nachträgliche Bewilligung Aus dem neuen § 6 Abs. 2 BerHG ergibt sich weiterhin die Zulässigkeit der nachträglichen Beratungshilfebewilligung bzw. des sogenannten "Direktzugangs". Der Rechtssuchende kann sich unmittelbar, also vor Bewilligung, an eine Beratungsperson wenden. Diese Möglichkeit ist – entgegen den ersten Entwürfen des Gesetzes – weiterhin uneingeschränkt ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / III. Zumutbarkeit

Rz. 65 Behördenauskunft In der amtsgerichtlichen Praxis wird durchaus Beratungshilfe mit der Begründung versagt, es sei zumutbar, zuerst eine Behördenauskunft einzuholen. Die zuständige Behörde habe eine umfassende Beratungspflicht. Der Bürger könne sich auf eigene Initiative vor Inanspruchnahme der Beratungshilfe um die Klärung der Angelegenheit selbst kümmern, sofern es sich...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Festsetzung der Vergütung (§ 55 Abs. 4 RVG)

Rz. 84 Festsetzung Die Festsetzung der Vergütung gegen die Landeskasse erfolgt nach § 55 Abs. 4 RVG durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des in § 4 Abs. 1 BerHG bestimmten Gerichts. Zuständig ist danach das Amtsgericht des allgemeinen Gerichtsstands des Antragstellers. Hat der Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht zuständig, ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / c) Nr. 2508 VV RVG

Rz. 81 Einigungsgebühr/Erledigungsgebühr Für die Einigungs- und Erledigungsgebühr bei Beratungshilfe nach Nr. 2508 VV RVG werden in Abs. 1 der Anmerkung die Anmerkungen zu Nr. 1000 und 1002 VV RVG für anwendbar erklärt. Das bedeutet, dass die Einigungs- und Erledigungsgebühr in der Beratungshilfe nur entsteht, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Einigungs- und Erledi...mehr