Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Voraussetzungen für die Bewilligung

Rz. 71 § 114 ZPO (1) 1Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. 2Für die grenzübersch... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Geschäftsgebühr bei Beratungshilfe

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Wirkung der PKH

Rz. 126 Die Wirkung der PKH ist in § 122 ZPO geregelt. Danach ist derjenige, dem PKH bewilligt wurde, von der Zahlung von Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, den eigenen Rechtsanwaltskosten sowie ggf. Sachverständigengebühren befreit. Eine Zweitschuldnerhaftung gem. § 31 Abs. 1 GKG scheidet bei bewilligter PKH auch aus. Rz. 127 Von der PKH sind jedoch die Kosten der Geg... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse während des Prozesses/Verfahrens

Rz. 133 Sofern PKH ohne Ratenzahlung bewilligt wurde, ist der Antragsteller zunächst von Zahlungen befreit. Diese Befreiung erlischt jedoch dann, wenn sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers während des Prozesses wesentlich verändern, denn der Antragsteller hat insoweit sein Einkommen und/oder Vermögen einzusetzen (§ 115 Abs. 1 S. 1 und 2 ZPO). Dies... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Aufhebung der Bewilligung von PKH

Rz. 136 Das Gericht kann den Beschluss, mit dem der Partei PKH bewilligt wurde, gem. § 124 ZPO aufheben. Dies können Sie dem Gesetzeswortlaut des § 124 ZPO – wie folgt – entnehmen: (1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Übersendung der Kostendeckungsanfrage

Rz. 154 Die Übersendung der Kostendeckungsanfrage sollten Sie (allein schon aus Kostengründen) entweder via elektronischem Behördenpostfach (eBO) oder "online" (einige Versicherer bieten eine Online-Kostendeckungsanfrage an) bewirken. Diese Übersendungsformen sind effizienter, schneller und kostengünstiger als die Übermittlung auf dem Postweg. Rz. 155 Einige Rechtsschutzversi... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / b) Mutwilligkeit

Rz. 92 Von Mutwilligkeit spricht man, "wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde."[1] Mutwillig handelt danach, wer den kostspieligeren von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen beschreitet.[2] Rz. 93 Beispiel 3: Die Ehefrau unseres Mandanten M, der die Scheidung begehrt, ist eine sehr erfolgreiche Geschäftsfrau, ... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Form des Antrags auf Bewilligung von PKH

Rz. 97 Den Antrag auf Bewilligung von PKH kann der Antragsteller schriftlich oder mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Prozessgerichts stellen. Ebenso kann der Antrag auch in der mündlichen Verhandlung gestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Protokollierung des Antrages. Stellt der Antragsteller einen schriftlichen Antrag, so muss dieser Antrag von dem Antragsteller,... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 3. Formular

Rz. 99 Sofern ein PKH-Antrag gestellt werden soll, muss neben der Klage/dem Antrag und dem Antrag auf Bewilligung von PKH bei dem Gericht ein von dem Kläger/Beklagten und Antragsteller ausgefülltes Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" bei dem Prozessgericht eingereicht werden (§ 117 ZPO). Die von dem Antragsteller gemachten Angaben in ... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Beiordnung eines auswärtigen RA

Rz. 131 Gem. § 121 Abs. 3 ZPO kann ein RA, der im Bezirk des Prozessgerichts nicht niedergelassen ist, beigeordnet werden. Dies jedoch nur dann, wenn keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dies bedeutet, dass Reisekosten grds. nicht erstattet werden. Der auswärtige RA wird zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA beigeordnet. Hier ist in der Rspr. eine Entwicklung dahingehen... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 3. Wesentliche Verbesserung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Beendigung des Prozesses/Verfahrens

Rz. 134 Das Gericht kann innerhalb einer Frist von vier Jahren nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens oder einer sonstigen Beendigung des Verfahrens innerhalb derselben Frist hinsichtlich der getroffenen Entscheidung über eine Zahlung eine Änderung herbeiführen, sodass entweder Raten oder eine Einmalzahlung der von der Landeshauptkasse vorgeleisteten Prozesskosten zu ... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Kostendeckungszusage

Rz. 147 Die überwiegende Zahl der RA klärt die Kostendeckungsfrage für die anwaltliche Tätigkeit mit der Rechtsschutzversicherung für den Mandanten als einen kostenlosen Service. Dabei weiß der Mandant i.d.R. nicht einmal, dass diese Tätigkeit einen eigenen Vergütungsanspruch des RA begründet. Er geht vielmehr davon aus, dass diese Leistung als eine Art Nebentätigkeit in sei... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. Ablehnung der Kostendeckung

Rz. 156 Eine Rechtsschutzversicherung ist, wie andere Wirtschaftsunternehmen auch, auf eine "satte" Gewinnerzielung ausgerichtet. Wir dürfen uns nicht wundern, wenn die Rechtsschutzversicherung sich darin übt und versucht, Gebühren eigenmächtig zu kürzen. Oft verkennt sie dabei, dass nicht die Rechtsschutzversicherung, sondern der RA gem. § 14 RVG die Gebühr unter Berücksich... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 72 PKH erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aus eigenen Mitteln aufzubringen. Grds. hat jede Partei, die einen Antrag auf Bewilligung von PKH stellt, ihr Einkommen und Vermögen einzusetzen, um den Prozess aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zum Einkomme... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / a) Erfolgsaussicht

Rz. 86 Mit seinem Antrag auf Bewilligung von PKH reicht der Antragsteller auch die Klage oder den Antrag ein, für den er PKH begehrt. Dabei kann es sich um eine Rechtsverfolgung des Antragstellers handeln (Antragsteller ist Kläger/Antragsteller) oder aber um eine Rechtsverteidigung (Antragsteller ist Beklagter/Antragsgegner). Rz. 87 Seitens des Gerichts (der Vorsitzende oder ... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Zuständigkeit

Rz. 102 Der PKH-Antrag folgt der Zuständigkeit für die Hauptsache. Dies gilt auch dann, wenn der PKH-Antrag gesondert eingereicht wird. Rz. 103 Beispiel 1: Mandant M erhebt eine sog. Kostenvorschussklage i.H.v. 2.500,00 EUR gegen seinen in Hanau wohnenden Vermieter aufgrund eines erheblichen Wasserschadens in der von ihm bewohnten Mietwohnung in Berlin-Kreuzberg (Der Mandant ... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Form und Frist

Rz. 139 Weist das Gericht den PKH-Antrag zurück, kann der Beschluss, bis auf eine Ausnahme, auf die noch eingegangen wird, binnen einer Notfrist von einem Monat seit Zustellung mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde angefochten werden (§ 127 Abs. 2 i.V.m. § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO). Die sofortige Beschwerde kann entweder bei dem Gericht, das den Beschluss erlassen hat ode... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Einschränkungen des Versicherungsschutzes

Rz. 163 Nachstehend werden die "wichtigsten" Einschränkungen aufgeführt, die von dem Grundsatz des Versicherungsschutzes abweichen: Rz. 164 Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht die Mehrkosten, die durch Beauftragung mehrerer RA bestehen. Rz. 165 Praxistipp: Auch in diesem Fall sollten Sie den Mandanten befragen, ob bereits eine... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. PKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 111 In der Praxis kommt es mitunter sehr oft vor, dass die Erfolgsaussicht nicht von vornherein eingeschätzt werden kann. Ist ungewiss, ob das Gericht PKH bewilligen wird und will der Mandant den Prozess jedoch ohne die Bewilligung von PKH nicht fortführen, so ist zu empfehlen, zunächst den Antrag auf PKH zu stellen und die Klage nur in dem Fall von PKH an- bzw. rechtshä... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Vertretung mehrerer Auftraggeber

Rz. 204 Vertritt der RA vor- bzw. außergerichtlich mehrere Auftraggeber und ist diesen Auftraggebern in einer Angelegenheit Beratungshilfe bewilligt, so erhöht sich die Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV RVG nach Nr. 1008 VV RVG um 30 % für jeden weiteren Auftraggeber. Die Erhöhungen dürfen nach Anm. Abs. 3 Hs. 2 zu Nr. 1008 VV RVG das Doppelte der Festgebühr (= 204 EUR) nicht ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Antrag auf PKH

Rz. 43 PKH bzw. VKH und in vielen Bundesländern auch Beratungshilfe sind für viele Auftraggeber oft die einzige Möglichkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Im familienrechtlichen Mandat ist die Häufigkeit der erfolgten Bewilligungen am höchsten. Aber auch im arbeitsrechtlichen Mandat und den sonstigen möglichen Arten von Auseinandersetzungen ist eine immer w... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Anrechnung der Beratungshilfegebühr

Rz. 133 Entsprechend der Anm. Abs. 2 zu Nr. 2501 VV RVG ist die Beratungsgebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt. Geht die Tätigkeit des RA demnach über die Beratungstätigkeit hinaus, wird er also z.B. vor- oder außergerichtlich oder gerichtlich tätig, hat eine Anrechnung der Beratungsgebühr der Nr. 2501 VV RVG auf die Gebühr für di... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV RVG als gesetzlicher Vergütungsanspruch

Rz. 201 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt worden, kann der RA für seine vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit vom Auftraggeber keine Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG fordern. Der Gebührenanspruch des RA gegenüber der Staatskasse wird durch die Festgebühr Nr. 2503 VV RVG auf 102 EUR beschränkt. Rz. 202 Die Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG entsteht entsprechend ihrer ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Schutzgebühr i.H.v. 15,00 EUR gem. Nr. 2500 VV RVG

Rz. 121 Neben dem Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse kann der RA vom Auftraggeber eine Beratungshilfegebühr von 15 EUR gem. Nr. 2500 VV RVG fordern (sog. Schutzgebühr). Aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlautes kann der RA daneben keine Auslagen vom Auftraggeber fordern (vgl. Anm. S. 1 zu Nr. 2500 VV RVG), also z.B. weder Entgelte für Post- und Telekommunikations... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Anwendungsbereich

Rz. 499 Die Anrechnung nach § 58 Abs. 2 RVG betrifft nur die Vergütungsansprüche, die sich nach Teil 3 VV RVG richten. Eine etwa vor- bzw. außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist in Teil 2 VV RVG geregelt. Sie bzw. ihre Anrechnung nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG ist von der Anrechnungsbestimmung des § 58 Abs. 2 RVG somit nur dann betroffen, wenn der RA mehr als den sich ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vorschuss nach bewilligter PKH

Rz. 528 § 47 RVG Vorschuss (1) Wenn dem Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht, kann er für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen aus der Staatskasse einen angemessenen Vorschuss fordern. Der Rechtsanwalt, der nach § 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Ange... mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / II. Erster Kontakt mit einem "Neumandanten"

Rz. 36 I.d.R. erfolgt der Erstkontakt telefonisch. Der "Neumandant" kann sich aber ebenso schriftlich oder persönlich bei Ihnen vorstellen. Die Entscheidung, ob der RA das Mandat annimmt, obliegt nicht den Kanzleimitarbeitern, es sei denn, dass es sich um ein Rechtsgebiet handelt, das in der Kanzlei nicht bearbeitet wird. Aber auch in diesen Fällen muss vorher eine Regelung g... mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 6. Keine Vergabe einer Rechnungsnummer

Rz. 56 Bei folgenden Berechnungen ist eine Rechnungsnummer nicht zu vergeben: mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / I. Allgemeines

Rz. 2 Es gibt verschiedene Wertbegriffe. Wenn Sie eine Vergütungsberechnung erstellen, so heißt der Wert ausschließlich Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Der Streitwert (in Familiensachen der Verfahrenswert) entscheidet über die sachliche Zuständigkeit des Gerichts, der Wert der Beschwer entscheidet über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs, der Gerichtsge... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Geschäftsgebühr und bewilligte PKH

Rz. 501 Oftmals hat der RA den Auftraggeber, für den er PKH beantragt, bereits vor- bzw. außergerichtlich vertreten. Lagen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe für die vor- bzw. außergerichtliche Vertretung nicht vor, hat der RA einen von der noch zu bewilligenden PKH unabhängigen Vergütungsanspruch in Höhe der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nebst Ausl... mehr

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AGS 01/2026, Erwerbstätigen... / II. Bewertung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

1. Allgemeines Eine Partei erhält gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO – ungeachtet weiterer Voraussetzungen zur Gewährung von VKH wie vorliegender hinreichender Erfolgsaussicht und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig erscheint – VKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Berechnung der Vergütung nach vollendeter Beratung

Rz. 96 Nicht selten endet nach der durchgeführten Beratung wegen der zu erwartenden Vergütung für eine weitere Tätigkeit des RA der Auftrag an ihn. Ein weiterer Grund dafür kann auch vorliegen, wenn das Anliegen des Auftraggebers nicht mit Erfolg durchgesetzt werden kann. Rz. 97 In diesen Fällen gibt es verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten. Rz. 98 Ist dem Auftraggeber Beratun... mehr

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ZErb 01/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornhäußer Kommunikative Inklusion Anleitung zum respektvollen Miteinander in Unternehmen und Gesellschaft 2025 Schäffer-Poeschel, ISBN 978-3-7910-65... mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / III. Beratungshilfe

1. Vergütungsantrag § 12b S. 2 RVG weicht für die Geltendmachung der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe (§§ 44, 55 RVG) vom Grundsatz des § 12b S. 1 RVG ab. Danach gelten für RVG-Verfahren, die eine Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe betreffen, unabhängig vom Gegenstand der Beratungshilfe (Zivilsache, Strafsache pp.) stets die Vorschriften in §§ 14–14b FamFG. Das bede... mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 1. Vergütungsantrag

§ 12b S. 2 RVG weicht für die Geltendmachung der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe (§§ 44, 55 RVG) vom Grundsatz des § 12b S. 1 RVG ab. Danach gelten für RVG-Verfahren, die eine Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe betreffen, unabhängig vom Gegenstand der Beratungshilfe (Zivilsache, Strafsache pp.) stets die Vorschriften in §§ 14–14b FamFG. Das bedeutet, dass im Vergü... mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / b) Keine Vorlage des Originals

Eine derartige Vorlagepflicht ist nicht ausdrücklich normiert. Weder die Vorschriften des RVG zur Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen (§ 55 RVG), noch die Vorgaben des Beratungshilfegesetzes (BerHG) oder die Vorschriften der auf Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 11 BerHG erlassenen Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) enthalten eine Nor... mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 2. Formularbenutzungszwang

Gem. § 1 Nr. 2 BerHFV[11] ist von dem Rechtsanwalt für den Antrag auf Zahlung der Vergütung (§ 55 RVG) das in § 1 Anlage 2 BerHFV bestimmte Formular zu verwenden. § 3 Abs. 2 BerHFV erlaubt es den Bundesländern, Änderungen oder Anpassungen von dem Formular zuzulassen, die es, ohne den Inhalt zu verändern oder dessen Verständnis zu erschweren, ermöglichen, das Formular in elek... mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 3. Berechtigungsschein

a) Original des Berechtigungscheins Das Formular für den Antrag auf Zahlung der Vergütung (§ 55 RVG) enthält zum einen die Möglichkeit, anwaltlich zu versichern, dass das Original des Berechtigungsscheins (§ 6 BerHG) vorliegt. Zum anderen kann alternativ bei schriftlicher Antragstellung das Original des Berechtigungsscheins beigefügt bzw. bei elektronischer Antragstellung das... mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / [Ohne Titel]

Deshalb gelten die Regelungen für die elektronische Akte und das elektronische Dokument in §§ 130a ff. ZPO, § 298a ZPO, §§ 14 ff. FamFG, §§ 32 ff. StPO, §§ 46c ff. ArbGG, §§ 65a ff. SGG, §§ 55a ff. VwGO und §§ 52a ff. FGO auch in RVG-Verfahren (z.B. §§ 11, 32 Abs. 2, 33, 51, 52 Abs. 3 ff., 53 Abs. 3, 55, 56 RVG). Es gilt also im Hauptsacheverfahren und im zugehörigen RVG-Ver... mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / a) Original des Berechtigungscheins

Das Formular für den Antrag auf Zahlung der Vergütung (§ 55 RVG) enthält zum einen die Möglichkeit, anwaltlich zu versichern, dass das Original des Berechtigungsscheins (§ 6 BerHG) vorliegt. Zum anderen kann alternativ bei schriftlicher Antragstellung das Original des Berechtigungsscheins beigefügt bzw. bei elektronischer Antragstellung das Original auch gesondert auf dem Po... mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / c) Glaubhaftmachung der Beratungshilfebewilligung

Eine andere Frage ist aber, ob der Urkundsbeamte zur Glaubhaftmachung eine Vorlage des Originals des Berechtigungsscheins in Papierform verlangen kann. Das ist wegen § 55 Abs. 5 S. 1 RVG, § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO zu bejahen. Denn danach muss dem Urkundsbeamten eine anwaltliche Versicherung nur für die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Nrn. 7001, 7002 VV... mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / [Ohne Titel]

Gem. § 12b RVG sind in Verfahren nach dem RVG die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument für das Verfahren anzuwenden, in dem der Rechtsanwalt die Vergütung erhält. Im Fall der Beratungshilfe sind die entsprechenden Vorschriften des FamFG anzuwenden. Die Regelung des § 12b wurde erstmals durch das Justizkommunikatio... mehr

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AGS 12/2025, Einsatz einer ... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur... mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.5 Beratungshilfe

Rz. 62 Durch das Beratungshilfegesetz (BerHG) ist die Hilfe für die Rechtsberatung und die Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen in sozialgerichtlichen Angelegenheiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens, insbesondere im Widerspruchsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss v. 11.5.2009, 1 BvR 1517/08), geregelt (§ 2 Abs. 2 BerHG). Beratungshilfe wird nach § 1 Abs. 1 BerHG... mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 3 Materialien und Literatur

Rz. 63 Ausführungsgesetze der Länder zu § 73a Abs. 4 SGG § 9 AGSGG des Landes Baden-Württemberg i. d. F. ab dem 14.1.2014; Art. 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und anderer Gesetze v. 14.1.2014, GBl BW 2014, 49. § 3a AG SGG des Landes Sachsen-Anhalt v. 5.12.2014. Rz. 64 Bienert, Der Beschwerdeausschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und bei Ab... mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.5.2 Gebührenrahmen

Rz. 71 Verfahrensgebühr nach den Vorschriften des RVG i. d. F. ab dem 1.8.2013 mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.2 Verfahrensgebühr

Rz. 37 Bei der Verfahrensgebühr handelt es sich um eine Tätigkeitsgebühr. Durch diese Gebühr wird jede prozessuale Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einer Instanz abgegolten, für die das RVG keine sonstige Gebühr vorsieht. Sie entsteht für das Betreiben des Geschäfts, einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG – Tätigkeitsfeld). Sie gilt u. a. für die Prüfung der... mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / I. Beratungshilfe

Rz. 89 Das Beratungshilfegesetz gewährt Rechtsuchenden auch Beratungshilfe in den Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (§ 2 Abs. 2 BerHG).[104] Beratungshilfe wird für die Beratung (nicht nur für eine Erstberatung) und "soweit erforderlich" für eine Vertretung geleistet.[105] Den Begriff der Erforderlichkeit definiert § 2 Abs.... mehr

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§ 9 Muster / 3. Muster: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.10: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) – im Folgenden Mandant genannt – und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts) – im Folgenden Rechtsanwalt genannt – wird folgende Vereinbarung über eine erfolgsabhängige ... mehr

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§ 9 Muster / VII. Muster: Protokoll über Vergütungsvereinbarung

Rz. 9 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.7: Protokoll über Vergütungsvereinbarung Protokoll über die Besprechung einer individuellen Vergütungsvereinbarung Umfang der Vergütungsvereinbarung: _________________________ in Sachen _________________________ (Anliegen des Mandanten/Aktenzeichen/Kündigung vom _________________________) gesamte Tätigkeit für ____... mehr