Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / VIII. Anrechnung

Rz. 90 Anrechnung in der Beratungshilfe Die Anrechnung der Gebühren in der Beratungshilfe ist in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2501 VV RVG und in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2503 VV RVG geregelt. Die Anrechnung gilt auch für die Geschäftsgebühren der Nrn. 2504–2507 VV RVG. § 15a RVG regelt die Anrechnung von Gebühren im RVG allgemein. Eine Anrechnung der Beratungshilfegeschäftsgebühr auf ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / III. Zumutbarkeit

Rz. 65 Behördenauskunft In der amtsgerichtlichen Praxis wird durchaus Beratungshilfe mit der Begründung versagt, es sei zumutbar, zuerst eine Behördenauskunft einzuholen. Die zuständige Behörde habe eine umfassende Beratungspflicht. Der Bürger könne sich auf eigene Initiative vor Inanspruchnahme der Beratungshilfe um die Klärung der Angelegenheit selbst kümmern, sofern es sich...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Erstattung durch den Gegner (§ 9 BerHG)

Rz. 72 Erstattung Gegner Nach § 9 BerHG gehen Kostenerstattungsansprüche des Rechtsuchenden gegen den Gegner auf den Rechtsanwalt über. Dieser kann sie in eigenem Namen geltend machen. Durch diesen gesetzlichen Forderungsübergang[51] sind etwaige Kostenerstattungsansprüche sowohl einer Aufrechnung durch den Gegner als auch durch einen Dritten entzogen. Rz. 73 Aufrechnung unzul...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / III. § 15a Abs. 2 RVG

Rz. 127 Anrechnung mehrerer Gebühren Der mit dem KostRÄG 2021 neu eingeführte und durch das KostBRÄG 2025 angepasste § 15a Abs. 2 RVG betrifft weiterhin das Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt. In der Rechtsprechung war teilweise umstritten, wie die Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine weitere Gebühr zu erfolgen hat. Dies war insbesondere dann der Fall, wen...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / VII. Vorschuss

Rz. 89 Kein Vorschuss Bei Beratungshilfe kann der Rechtsanwalt keinen Vorschuss aus der Landeskasse verlangen. Das ergibt sich aus § 47 Abs. 2 RVG.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) § 6a Abs. 2 BerHG – Aufhebung auf Antrag der Beratungsperson

Rz. 111 Aufhebung auf Antrag Der Rechtsanwalt kann nach § 6a BerHG die Aufhebung der Bewilligung beantragen, wenn der Rechtsuchende aufgrund der Beratung oder Vertretung, für die ihm Beratungshilfe bewilligt wurde, etwas erlangt hat. Rz. 112 Antragsvoraussetzungen Dieser Antrag ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / X. Verfahrensregelungen

Rz. 96 Die Änderungen bzgl. Mutwilligkeit und Gegenstand sind bereits oben ergänzt worden. Es haben sich jedoch weitere grundlegende Änderungen ergeben, die insbesondere die Aufhebung der Beratungshilfe und die Abrechnung durch die Beratungshilfeperson betreffen. 1. Bewilligung der Beratungshilfe a) § 4 Abs. 3 BerHG Rz. 97 Erklärung zu den Verhältnissen § 4 Abs. 3 Nr. 1 BerHG ve...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / c) § 4 Abs. 5 BerHG

Rz. 99 Mitwirkungspflicht § 4 Abs. 5 BerHG wird dem § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO entsprechend gestaltet. Er sieht die Versagung von Beratungshilfe vor, wenn der Rechtsuchende seinen Mitwirkungspflichten nach Abs. 4 nicht nachkommt. Hierdurch wird eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht. Der Rechtspfleger hat die angemessene Fristsetzung zustellen zu lassen.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Nachträgliche Beratungshilfebewilligung

Rz. 102 Nachträgliche Bewilligung Aus dem neuen § 6 Abs. 2 BerHG ergibt sich weiterhin die Zulässigkeit der nachträglichen Beratungshilfebewilligung bzw. des sogenannten "Direktzugangs". Der Rechtssuchende kann sich unmittelbar, also vor Bewilligung, an eine Beratungsperson wenden. Diese Möglichkeit ist – entgegen den ersten Entwürfen des Gesetzes – weiterhin uneingeschränkt ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / c) Vergütungsvereinbarung

Rz. 116 Zulässigkeit Vergütungsvereinbarungen waren gem. § 8 BerHG a.F. nichtig. Diese Vorschrift ist ersatzlos weggefallen. Damit ist nun der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nach den allgemeinen Regelungen möglich. Insbesondere kann auch ein Erfolgshonorar nach § 4a vereinbart werden. Die Vergütungsvereinbarung darf insbesondere auch noch nach erfolgter Bewilligung get...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Rechtsuchenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG)

Rz. 60 Koppelung an PKH-Voraussetzungen Beratungshilfe ist zu bewilligen, wenn der Rechtsuchende Anspruch auf Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmungen hätte (§ 1 Abs. 2 BerHG). Maßgebend ist allein der Zeitpunkt der Antragstellung.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Festsetzung der Vergütung (§ 55 Abs. 4 RVG)

Rz. 84 Festsetzung Die Festsetzung der Vergütung gegen die Landeskasse erfolgt nach § 55 Abs. 4 RVG durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des in § 4 Abs. 1 BerHG bestimmten Gerichts. Zuständig ist danach das Amtsgericht des allgemeinen Gerichtsstands des Antragstellers. Hat der Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht zuständig, ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / c) Nr. 2508 VV RVG

Rz. 81 Einigungsgebühr/Erledigungsgebühr Für die Einigungs- und Erledigungsgebühr bei Beratungshilfe nach Nr. 2508 VV RVG werden in Abs. 1 der Anmerkung die Anmerkungen zu Nr. 1000 und 1002 VV RVG für anwendbar erklärt. Das bedeutet, dass die Einigungs- und Erledigungsgebühr in der Beratungshilfe nur entsteht, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Einigungs- und Erledi...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / d) § 4 Abs. 6 BerHG

Rz. 100 Nachweis gegenüber Beratungsperson Auch die Beratungsperson kann von dem Bedürftigen die Erklärungen und Belege nach Abs. 4 (pers./wirtsch. Verhältnisse; keine bisherige Beratung, …) verlangen. Es wird ein in das Ermessen der Beratungsperson gestelltes Recht geschaffen, sich die Angaben des Rechtsuchenden zu dessen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nachwe...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / d) § 8a Abs. 4 BerHG

Rz. 124 Anspruch gegen Mandant Festzustellen bleibt hier noch, dass gem. § 8a Abs. 4 BerHG die Beratungsperson einen Anspruch gegen den Rechtsuchenden hat, wenn die nachträgliche Bewilligung abgelehnt wird. Hierzu ist ein entsprechender Hinweis bei der Mandatsübernahme notwendig. § 8a Abs. 4 BerHG gilt auch für den Fall, dass der Rechtsuchende seinen Mitwirkungspflichten nach ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (§ 1 Abs. 1 BerHG)

Rz. 59 Sichtweise des Rechtsuchenden Maßgebend ist die Sichtweise des Rechtsuchenden. Auch die Beratung nur zur Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung oder des Widerspruchs kann Gegenstand der Beratungshilfe sein (anschließend kann ggf. bei Fortsetzung derselben Angelegenheit PKH bewilligt werden).mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) § 4 Abs. 3 BerHG

Rz. 97 Erklärung zu den Verhältnissen § 4 Abs. 3 Nr. 1 BerHG verlangt nicht mehr nur die Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern die Vorlage einer entsprechenden Erklärung mit den notwendigen Belegen. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BerHG verlangt seit dem 1.1.2014 bereits im Gesetz die prozessuale Versicherungmehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / II. Bewilligungsvoraussetzungen

1. Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (§ 1 Abs. 1 BerHG) Rz. 59 Sichtweise des Rechtsuchenden Maßgebend ist die Sichtweise des Rechtsuchenden. Auch die Beratung nur zur Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung oder des Widerspruchs kann Gegenstand der Beratungshilfe sein (anschließend kann ggf. bei Fortsetzung derselben Angelegenheit P...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IX. Mehrere Auftraggeber

Rz. 95 Beratungsgebühr Die Erhöhung der Beratungsgebühren Nrn. 2501 und 2502 VV RVG bei der Beratung mehrerer Auftraggeber ist aufgrund der Klarstellung durch das KostRÄG 2021 abzulehnen, da nach der Gesetzesbegründung die Nr. 1008 VV RVG nicht für die Beratungsvergütung nach § 34 RVG anwendbar sein soll. Dieser Gedanke ist übertragbar auf die Beratungshilfe-Beratungsgebühr N...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) § 4 Abs. 4 BerHG

Rz. 98 Eidesstattliche Versicherung Nach § 4 Abs. 4 BerHG hat das Gericht die Möglichkeit, zum Zweck der Glaubhaftmachung auch eine eidesstattliche Versicherung zu verlangen. Im Rahmen der Glaubhaftmachung kann das Gericht die Vorlegung von Urkunden anordnen und Auskünfte einholen und auch den Antragsteller laden, um mit ihm mündlich seine persönlichen und wirtschaftlichen Ve...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / I. Allgemeines

1. Grundlagen Rz. 47 Allgemeines Die Prozesskostenhilfe sichert die klageweise Durchsetzung des Rechts für bedürftige Personen. Da eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für außergerichtliche Verfahren ausscheidet, wurde durch das Beratungshilfegesetz für den Antragsteller die Möglichkeit geschaffen, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durch einen Anwalt beraten oder...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Angelegenheit

Rz. 55 Angelegenheit – Grundsatz Für die Frage der Angelegenheit in Beratungshilfeverfahren gibt es keine gesonderte gesetzliche Regelung. Es gelten daher die für allgemeine Zivilsachen entwickelten Grundsätze. Danach ist dieselbe Angelegenheit anzunehmen, wenn ein einheitlicher Auftrag vorliegt, der Rechtsanwalt bei der Verfolgung der Ansprüche den gleichen Rahmen einhält un...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / d) Auslagen nach Teil 7 VV RVG

Rz. 83 Auslagen bei Beratungshilfe Zu erstatten sind nach den §§ 44 und 46 RVG Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Umsatzsteuer, Dokumentenpauschale, Gutachterkosten, soweit sie zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen des Rechtsuchenden erforderlich waren. Auch Dolmetscherkosten können erstattungsfähig sein.[57] Letztendlich muss dies für alle Auslag...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) Nrn. 2501 und 2503 VV RVG

Rz. 80 Beratungsgebühr/Geschäftsgebühr Die Beratungs- und Geschäftsgebühr können nicht nebeneinander entstehen, vgl. Anm. Abs. 1 zu Nr. 2501 VV RVG. Es gelten dieselben Abgrenzungs- und Entstehungskriterien wie bei der Beratungsvergütung nach § 34 RVG. Nach § 3 Abs. 1 BerHG wird die Beratungshilfe durch Rechtsanwälte (und Beratungspersonen nach § 3 BerHG – z.B. auch Steuerbera...mehr

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Literaturverzeichnis

Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht, von Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching (Hrsg.), 73. Edition Stand 1.6.2024 (zit.: BeckOK SozR/Bearbeiter) BGBl. 2025 I Nr. 109 Fichte/Jüttner, Sozialgerichtsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2020 (zit.: Fichte/Jüttner/Bearbeiter) Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar, 26. Auflage 2023 (zit.: Gerold/Schmidt/Bearbeiter) Gottschalk...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) § 8a Abs. 1 BerHG

Rz. 120 Anspruch gegen Staatskasse Der Vergütungsanspruch der Beratungsperson gegen die Staatskasse soll grundsätzlich auch nach der Aufhebung fortbestehen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Rechtsanwalt nicht schutzwürdig ist:mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / V. Erstattung der Vergütungsansprüche

1. Erstattung durch den Rechtsuchenden (Mandant) Rz. 70 Zahlungspflicht Mandant Von dem Mandanten/Rechtsuchenden kann der Rechtsanwalt gem. § 44 S. 2 RVG lediglich die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV RVG i.H.v. 15,00 EUR fordern. Die Staatskasse ist insoweit nicht zahlungspflichtig. Rz. 71 Auslagen Auslagen kann der Rechtsanwalt neben der Beratungshilfegebühr nicht fordern, vgl...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) Überblick

Rz. 79 Betroffene Gebühren Entstehen können die Gebühren Nrn. 2501–2508 VV RVG. Im Einzelnen sind es (soweit in sozialrechtlichen Angelegenheiten von Bedeutung):mehr

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§ 23 Vergütungsvereinbarung

Rz. 1 Die Vergütungsvereinbarung wird nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, zu Einzelheiten und im Übrigen wird auf die einschlägige Kommentierung z.B. des AnwaltKommentars zum RVG von Schneider/Volpert verwiesen. Rz. 2 Vergütungsvereinbarung – Grundlagen Auch im Sozialrecht sind Vergütungsvereinbarungen möglich und auch sinnvoll. Zentrale Vorschrift ist § 3a RVG. Hie...mehr

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§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / C. Tabellarische Übersicht Anrechnungen

Rz. 4 Anrechnungstabelle Die nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die im Sozialrecht in Betracht kommenden Anrechnungen geben:mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Folgen der Aufhebung

Rz. 119 Der neu eingefügte § 8a BerHG ist im Zusammenhang mit § 6a BerHG (Aufhebung der Bewilligung) zu sehen. Er schlägt für Aufhebung eine umfassende Regelung der Vergütungs- und Regressansprüche im Verhältnis zwischen den Beteiligten (Beratungsperson, Staatskasse und Rechtsuchendem) vor. Die neuen Regelungen zu § 8a Abs. 1 und 2 BerHG sind bereits im Zusammenhang mit § 6a ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) § 8a Abs. 2 BerHG

Rz. 122 Anspruch gegen Mandant Der Beratungsperson steht gegen den Rechtsuchenden ein Vergütungsanspruch zu. Dieser Anspruch ist an zwei Voraussetzungen geknüpft:mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 3. Keine anderen Hilfemöglichkeiten

Rz. 61 Anderweitige Hilfen Der Rechtsuchende darf keine anderen Möglichkeiten zur Beratung haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG). Dies können z.B.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 3. Erstattung durch die Landeskasse (Nrn. 2501–2508 VV RVG)

a) Überblick Rz. 79 Betroffene Gebühren Entstehen können die Gebühren Nrn. 2501–2508 VV RVG. Im Einzelnen sind es (soweit in sozialrechtlichen Angelegenheiten von Bedeutung): b) Nrn. 2501 und 2503 VV RVG Rz. 80 Beratungsgebühr/Geschäftsgebühr Die Beratungs- und Ges...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 5. Übersicht zu den Hinweispflichten

Rz. 125 Unterschiedliche Formvorgaben Der Gesetzgeber sieht im Beratungshilfegesetz an drei Stellen Hinweispflichten zu der Fragestellung: Möglichkeit der Aufhebung der Bewilligung und die Auswirkungen auf die Vergütung vor. Dieser Hinweis ist in unterschiedlicher Form zu führen. Aber auch dann, wenn die Textform nicht vorgeschrieben ist, sollte diese aus Nachweisgründen gewä...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 2. Angabe von Zahlungen bis Antragstellung

Rz. 63 Angabe von Zahlungen Im dem Antrag hat der Rechtsanwalt die notwendigen Versicherungen gem. §§ 55 Abs. 5 S. 2, 3 RVG zu erklären, dass er Zahlungen nicht erhalten hat. Es ist daher im Einzelnen anzuzeigen, obmehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / II. Anrechnungen – Überblick

Rz. 9 Anrechnung Das RVG sieht an einigen Stellen eine Anrechnung von Gebühren vor, wenn der Rechtsanwalt wegen desselben Streitgegenstandes bereits mit der Sache befasst war. Dies gilt gleichermaßen für eine vorgerichtliche sowie gerichtliche Tätigkeit. Anzurechnen sind gem.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Erstattung durch den Rechtsuchenden (Mandant)

Rz. 70 Zahlungspflicht Mandant Von dem Mandanten/Rechtsuchenden kann der Rechtsanwalt gem. § 44 S. 2 RVG lediglich die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV RVG i.H.v. 15,00 EUR fordern. Die Staatskasse ist insoweit nicht zahlungspflichtig. Rz. 71 Auslagen Auslagen kann der Rechtsanwalt neben der Beratungshilfegebühr nicht fordern, vgl. Anm. S. 1 zu Nr. 2500 VV RVG. Die Umsatzsteuer...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / V. Anrechnung Beratungshilfegebühr

Rz. 147 Beratungshilfegebühr Die dem Rechtsanwalt im Rahmen der Beratungshilfe angefallene Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG für die Tätigkeit in einem sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren ist auf die im anschließenden sozialgerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV RVG zur Hälfte anzurechnen,[80] wenn beide Verfahren denselben Gegner und Str...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / VII. Verjährung

Rz. 24 Einrede der Verjährung Der Kostenerstattungsanspruch gegen die Behörde unterliegt der kurzen Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I. Das BSG[20] hat diese Streitfrage nunmehr geklärt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kostengrundentscheidung getroffen wurde. Sie beträgt vier Jahre. Damit tritt die Fälligkeit der Vergütung nach § 8 Abs. 1 RVG e...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / VI. Erinnerung und Beschwerde

Rz. 88 Erinnerung: Gegen die Festsetzung der Beratungshilfevergütung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (vgl. § 55 Abs. 4 RVG) ist gem. § 56 RVG die unbefristete Erinnerung durch den Rechtsanwalt und die Landeskasse gegeben. Über die Erinnerung entscheidet nach § 56 Abs. 1 S. 3 RVG das nach § 4 Abs. 1 BerHG zuständige Gericht. Das ist in der Regel das Amtsgericht de...mehr

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§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / D. Muster Festsetzungsantrag (§ 55 RVG)

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster: Abrechnungsmuster für einen Vergütungsfestsetzungsantrag gem. § 55 RVG gegen die Staats- bzw. Landeskasse Der beigeordnete Rechtsanwalt beantragt nach rechtskräftiger Verfahrensbeendigung die Festsetzung der gesetzlichen Vergütung für das Klageverfahren: An Sozialgericht Antrag auf Festsetzung der Vergütung des bei...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / a) Grundsatz

Rz. 19 Anrechnungsgrundsatz Bei Anrechnungen liegen verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG vor, sodass zunächst für jede Angelegenheit einzeln nach geltendem Vergütungsrecht abzurechnen ist (§ 60 RVG). Für die jeweilige Angelegenheit ist grundsätzlich der unbedingte Prozessauftrag maßgebend (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinanderfolgende T...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwendbarkeit von §§ 114 ZPO ff. Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO; mit Ausnahme des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO) in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. Das Institut der Prozesskostenhilfe soll den Zugang zu den Gerichten auch für weniger gut bemittelte Bürger gewährleisten...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Allgemeines

Rz. 51 Jeweiliger Antragsteller Die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten beurteilt sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls. Sie ist nicht nur bei schwierigen und umfangreichen Sachverhalten zu bejahen. Maßgeblich sind die individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Antragstellers. Die Beurteilung hat nicht aus der Sicht einer rechtskundigen Partei zu erfo...mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / 3. Beratungshilfe (Nr. 2500 ff. VV RVG)

Unberührt geblieben ist die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV. Sie beträgt unverändert 15,00 EUR und beinhaltet nach wie vor alle Auslagen einschließlich der Umsatzsteuer (Anm. S. 1 zu Nr. 2500 VV). Hinsichtlich der aus der Landeskasse zu zahlenden Gebühren ergeben folgende Änderungen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 4 Sowohl für die gerichtliche als auch für die außergerichtliche Tätigkeit in der Unfallschadensregulierung kann der Anwalt eine Vergütung vereinbaren, die höher liegt als nach dem RVG. Ist der Anwalt allerdings im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet, ist eine solche Vergütungsvereinbarung ausgeschlossen. Denn nach § 3a Abs. 4 S. 1 RVG ist eine Vereinbarung, nach der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schuldschein.

Rn 3 Ein Schuldschein iSd § 371 ist jede die Schuldverpflichtung begründende oder auch nur bestätigende Urkunde, die der Schuldner zum Beweis für das Bestehen der Schuld ausstellt (BGH WM 76, 974). Sie muss den wesentlichen Inhalt der Schuld in einer als Beweis geeigneten Weise wiedergeben (vgl RGZ 117, 59, 60). Auf die Rechtsnatur der zugrunde liegenden Forderung kommt es n...mehr