Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / d) Auslagen nach Teil 7 VV RVG

Rz. 83 Auslagen bei Beratungshilfe Zu erstatten sind nach den §§ 44 und 46 RVG Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Umsatzsteuer, Dokumentenpauschale, Gutachterkosten, soweit sie zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen des Rechtsuchenden erforderlich waren. Auch Dolmetscherkosten können erstattungsfähig sein.[57] Letztendlich muss dies für alle Auslag...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) Nrn. 2501 und 2503 VV RVG

Rz. 80 Beratungsgebühr/Geschäftsgebühr Die Beratungs- und Geschäftsgebühr können nicht nebeneinander entstehen, vgl. Anm. Abs. 1 zu Nr. 2501 VV RVG. Es gelten dieselben Abgrenzungs- und Entstehungskriterien wie bei der Beratungsvergütung nach § 34 RVG. Nach § 3 Abs. 1 BerHG wird die Beratungshilfe durch Rechtsanwälte (und Beratungspersonen nach § 3 BerHG – z.B. auch Steuerbera...mehr

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Literaturverzeichnis

Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht, von Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching (Hrsg.), 73. Edition Stand 1.6.2024 (zit.: BeckOK SozR/Bearbeiter) BGBl. 2025 I Nr. 109 Fichte/Jüttner, Sozialgerichtsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2020 (zit.: Fichte/Jüttner/Bearbeiter) Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar, 26. Auflage 2023 (zit.: Gerold/Schmidt/Bearbeiter) Gottschalk...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) § 8a Abs. 1 BerHG

Rz. 120 Anspruch gegen Staatskasse Der Vergütungsanspruch der Beratungsperson gegen die Staatskasse soll grundsätzlich auch nach der Aufhebung fortbestehen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Rechtsanwalt nicht schutzwürdig ist:mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / V. Erstattung der Vergütungsansprüche

1. Erstattung durch den Rechtsuchenden (Mandant) Rz. 70 Zahlungspflicht Mandant Von dem Mandanten/Rechtsuchenden kann der Rechtsanwalt gem. § 44 S. 2 RVG lediglich die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV RVG i.H.v. 15,00 EUR fordern. Die Staatskasse ist insoweit nicht zahlungspflichtig. Rz. 71 Auslagen Auslagen kann der Rechtsanwalt neben der Beratungshilfegebühr nicht fordern, vgl...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) Überblick

Rz. 79 Betroffene Gebühren Entstehen können die Gebühren Nrn. 2501–2508 VV RVG. Im Einzelnen sind es (soweit in sozialrechtlichen Angelegenheiten von Bedeutung):mehr

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§ 23 Vergütungsvereinbarung

Rz. 1 Die Vergütungsvereinbarung wird nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, zu Einzelheiten und im Übrigen wird auf die einschlägige Kommentierung z.B. des AnwaltKommentars zum RVG von Schneider/Volpert verwiesen. Rz. 2 Vergütungsvereinbarung – Grundlagen Auch im Sozialrecht sind Vergütungsvereinbarungen möglich und auch sinnvoll. Zentrale Vorschrift ist § 3a RVG. Hie...mehr

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§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / C. Tabellarische Übersicht Anrechnungen

Rz. 4 Anrechnungstabelle Die nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die im Sozialrecht in Betracht kommenden Anrechnungen geben:mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Folgen der Aufhebung

Rz. 119 Der neu eingefügte § 8a BerHG ist im Zusammenhang mit § 6a BerHG (Aufhebung der Bewilligung) zu sehen. Er schlägt für Aufhebung eine umfassende Regelung der Vergütungs- und Regressansprüche im Verhältnis zwischen den Beteiligten (Beratungsperson, Staatskasse und Rechtsuchendem) vor. Die neuen Regelungen zu § 8a Abs. 1 und 2 BerHG sind bereits im Zusammenhang mit § 6a ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) § 8a Abs. 2 BerHG

Rz. 122 Anspruch gegen Mandant Der Beratungsperson steht gegen den Rechtsuchenden ein Vergütungsanspruch zu. Dieser Anspruch ist an zwei Voraussetzungen geknüpft:mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 3. Keine anderen Hilfemöglichkeiten

Rz. 61 Anderweitige Hilfen Der Rechtsuchende darf keine anderen Möglichkeiten zur Beratung haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG). Dies können z.B.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 3. Erstattung durch die Landeskasse (Nrn. 2501–2508 VV RVG)

a) Überblick Rz. 79 Betroffene Gebühren Entstehen können die Gebühren Nrn. 2501–2508 VV RVG. Im Einzelnen sind es (soweit in sozialrechtlichen Angelegenheiten von Bedeutung): b) Nrn. 2501 und 2503 VV RVG Rz. 80 Beratungsgebühr/Geschäftsgebühr Die Beratungs- und Ges...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 5. Übersicht zu den Hinweispflichten

Rz. 125 Unterschiedliche Formvorgaben Der Gesetzgeber sieht im Beratungshilfegesetz an drei Stellen Hinweispflichten zu der Fragestellung: Möglichkeit der Aufhebung der Bewilligung und die Auswirkungen auf die Vergütung vor. Dieser Hinweis ist in unterschiedlicher Form zu führen. Aber auch dann, wenn die Textform nicht vorgeschrieben ist, sollte diese aus Nachweisgründen gewä...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 2. Angabe von Zahlungen bis Antragstellung

Rz. 63 Angabe von Zahlungen Im dem Antrag hat der Rechtsanwalt die notwendigen Versicherungen gem. §§ 55 Abs. 5 S. 2, 3 RVG zu erklären, dass er Zahlungen nicht erhalten hat. Es ist daher im Einzelnen anzuzeigen, obmehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / II. Anrechnungen – Überblick

Rz. 9 Anrechnung Das RVG sieht an einigen Stellen eine Anrechnung von Gebühren vor, wenn der Rechtsanwalt wegen desselben Streitgegenstandes bereits mit der Sache befasst war. Dies gilt gleichermaßen für eine vorgerichtliche sowie gerichtliche Tätigkeit. Anzurechnen sind gem.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Erstattung durch den Rechtsuchenden (Mandant)

Rz. 70 Zahlungspflicht Mandant Von dem Mandanten/Rechtsuchenden kann der Rechtsanwalt gem. § 44 S. 2 RVG lediglich die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV RVG i.H.v. 15,00 EUR fordern. Die Staatskasse ist insoweit nicht zahlungspflichtig. Rz. 71 Auslagen Auslagen kann der Rechtsanwalt neben der Beratungshilfegebühr nicht fordern, vgl. Anm. S. 1 zu Nr. 2500 VV RVG. Die Umsatzsteuer...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / V. Anrechnung Beratungshilfegebühr

Rz. 147 Beratungshilfegebühr Die dem Rechtsanwalt im Rahmen der Beratungshilfe angefallene Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG für die Tätigkeit in einem sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren ist auf die im anschließenden sozialgerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV RVG zur Hälfte anzurechnen,[80] wenn beide Verfahren denselben Gegner und Str...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / VII. Verjährung

Rz. 24 Einrede der Verjährung Der Kostenerstattungsanspruch gegen die Behörde unterliegt der kurzen Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I. Das BSG[20] hat diese Streitfrage nunmehr geklärt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kostengrundentscheidung getroffen wurde. Sie beträgt vier Jahre. Damit tritt die Fälligkeit der Vergütung nach § 8 Abs. 1 RVG e...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / VI. Erinnerung und Beschwerde

Rz. 88 Erinnerung: Gegen die Festsetzung der Beratungshilfevergütung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (vgl. § 55 Abs. 4 RVG) ist gem. § 56 RVG die unbefristete Erinnerung durch den Rechtsanwalt und die Landeskasse gegeben. Über die Erinnerung entscheidet nach § 56 Abs. 1 S. 3 RVG das nach § 4 Abs. 1 BerHG zuständige Gericht. Das ist in der Regel das Amtsgericht de...mehr

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§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / D. Muster Festsetzungsantrag (§ 55 RVG)

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster: Abrechnungsmuster für einen Vergütungsfestsetzungsantrag gem. § 55 RVG gegen die Staats- bzw. Landeskasse Der beigeordnete Rechtsanwalt beantragt nach rechtskräftiger Verfahrensbeendigung die Festsetzung der gesetzlichen Vergütung für das Klageverfahren: An Sozialgericht Antrag auf Festsetzung der Vergütung des bei...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / a) Grundsatz

Rz. 19 Anrechnungsgrundsatz Bei Anrechnungen liegen verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG vor, sodass zunächst für jede Angelegenheit einzeln nach geltendem Vergütungsrecht abzurechnen ist (§ 60 RVG). Für die jeweilige Angelegenheit ist grundsätzlich der unbedingte Prozessauftrag maßgebend (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinanderfolgende T...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwendbarkeit von §§ 114 ZPO ff. Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO; mit Ausnahme des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO) in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. Das Institut der Prozesskostenhilfe soll den Zugang zu den Gerichten auch für weniger gut bemittelte Bürger gewährleisten...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Allgemeines

Rz. 51 Jeweiliger Antragsteller Die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten beurteilt sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls. Sie ist nicht nur bei schwierigen und umfangreichen Sachverhalten zu bejahen. Maßgeblich sind die individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Antragstellers. Die Beurteilung hat nicht aus der Sicht einer rechtskundigen Partei zu erfo...mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / 3. Beratungshilfe (Nr. 2500 ff. VV RVG)

Unberührt geblieben ist die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV. Sie beträgt unverändert 15,00 EUR und beinhaltet nach wie vor alle Auslagen einschließlich der Umsatzsteuer (Anm. S. 1 zu Nr. 2500 VV). Hinsichtlich der aus der Landeskasse zu zahlenden Gebühren ergeben folgende Änderungen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 4 Sowohl für die gerichtliche als auch für die außergerichtliche Tätigkeit in der Unfallschadensregulierung kann der Anwalt eine Vergütung vereinbaren, die höher liegt als nach dem RVG. Ist der Anwalt allerdings im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet, ist eine solche Vergütungsvereinbarung ausgeschlossen. Denn nach § 3a Abs. 4 S. 1 RVG ist eine Vereinbarung, nach der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schuldschein.

Rn 3 Ein Schuldschein iSd § 371 ist jede die Schuldverpflichtung begründende oder auch nur bestätigende Urkunde, die der Schuldner zum Beweis für das Bestehen der Schuld ausstellt (BGH WM 76, 974). Sie muss den wesentlichen Inhalt der Schuld in einer als Beweis geeigneten Weise wiedergeben (vgl RGZ 117, 59, 60). Auf die Rechtsnatur der zugrunde liegenden Forderung kommt es n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ersatzfähige Aufwendungen.

Rn 2 Voraussetzung für einen Anspruch nach § 1877 ist zunächst, dass der Betreuer zum Zwecke der Führung der Betreuung Aufwendungen getätigt hat (I). In Betracht kommen hier in erster Linie bare Auslagen und die Eingehung von Verbindlichkeiten, wie etwa für Telefon (soweit notwendig auch Handygebühren), Porto, Rechtsberatungskosten, Abschriften, Fotokopien nach Erforderlichk...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XI. Beratungshilfe

Maßgebend ist nicht die Erteilung des Beratungshilfescheins, sondern die Erteilung des Auftrags an den Anwalt, der allerdings auch vor der Erteilung des Beratungshilfescheins liegen kann. Beispiel 5 Der Mandant hatte den Anwalt im Mai 2025 beauftragt, ihn im Rahmen der Beratungshilfe zu vertreten. Der Anwalt reicht den Beratungshilfeantrag erst im Juni 2025 – aber noch innerh...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Aufhebung der Beratungshilfe

Rz. 112 Soweit Beratungshilfe gewährt wurde, muss der Rechtsanwalt jedoch nicht zwangsläufig auf die Geltendmachung der eher geringen Beratungshilfekosten beschränkt sein. Besteht ein Erstattungsanspruch der vorgerichtlichen Gebühren gegen die Gegenseite, ist wegen § 9 BerHG auch bei Beratungshilfe die Durchsetzung der Wahlanwaltsgebühren möglich. Dabei geht der Anspruch auf...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 6. Abrechnung der Beratungshilfe

Rz. 124 Die Abrechnung der Beratungshilfe erfolgt auf den dafür vorgesehenen Formularen, gegenüber dem Gericht, welches den Beratungshilfeschein erteilt hat. Die Formulare sind häufig dem Beratungshilfeschein beigefügt. Der originale Beratungshilfeschein ist der Abrechnung beizufügen. Dabei ist es theoretisch möglich, dass ein Beratungshilfeschein bewilligt wird und mehrere A...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Hinweisblatt für Beratungshilfe

Rz. 116 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.7: Hinweisblatt Beratungshilfe Für Mandanten mit geringem Einkommen und ohne Vermögen gibt es die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Den Antrag erhalten Sie beim Amtsgericht oder im Internet unter _________________________ Bitte reichen Sie den Antrag selbst ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Voraussetzungen der Beratungshilfe

Rz. 117 Die Beratungshilfe wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Diese sind: Rz. 118 Die Beratungshilfe kann vom Rechtssuchenden oder vom Rechtsa...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / C. Beratungshilfe

I. Allgemeines Rz. 108 Die Beratungshilfe entspringt dem Armenrecht. Ratsuchende, die aus eigenen Mitteln nicht die Kosten für eine anwaltliche Beratung aufbringen können, haben das Recht, beim Amtsgericht an ihrem Wohnsitz einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Mithilfe dieses Scheins erhalten sie beim Rechtsanwalt die Möglichkeit, eine Beratung oder die außergerichtliche...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Berufspflichten bei Beratungshilfe

Rz. 109 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, ein ihm angetragenes Beratungshilfemandat anzunehmen; § 49a BRAO. Die Annahmepflicht entsteht erst mit Vorliegen des Beratungshilfescheins, § 16a BORA. Vor dem Hintergrund der begrenzten Kostenerstattung ist dies nicht immer unproblematisch. Diese Pflicht ist jedoch Ausdruck der sozialen Verantwortung der Anwaltschaft. Sozial schwac...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 5. Rechtsmittel gegen Beratungshilfeentscheidungen

Rz. 123 § 7 BerHG lässt gegen die Ablehnung oder Aufhebung der Beratungshilfe nur die Erinnerung im Namen des Mandanten als statthaftes Rechtsmittel zu. Die Auslegung dieser Vorschrift ist in der Rechtsprechung heftig umstritten. Zum Teil wird angenommen, dass die Beratungshilfe nur ein Unterfall des FamFG sein soll. Mit Hinblick auf diese Verweisung wird gefolgert, dass der...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Geschäftsgebühr, Nr. 2503 VV RVG

Rz. 132 Die Geschäftsgebühr in der Beratungshilfe ist das Pendant der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Die Gebühr beträgt nunmehr 102,00 EUR.[168] Die Gebühr entsteht für die Vertretung eines Mandanten gegenüber Dritten und auch für die Mitwirkung des Rechtsanwaltes bei der Gestaltung eines Vertrages. Die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages setzt voraus, dass d...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Allgemeines

Rz. 108 Die Beratungshilfe entspringt dem Armenrecht. Ratsuchende, die aus eigenen Mitteln nicht die Kosten für eine anwaltliche Beratung aufbringen können, haben das Recht, beim Amtsgericht an ihrem Wohnsitz einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Mithilfe dieses Scheins erhalten sie beim Rechtsanwalt die Möglichkeit, eine Beratung oder die außergerichtliche Vertretung ge...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / II. Die einzelnen Gebührentatbestände

1. Beratungshilfegebühr, Nr. 2500 VV RVG Rz. 125 Vom Mandanten selbst kann der Rechtsanwalt die Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR nach Nr. 2500 VV RVG verlangen. Die Gebühr wird auch als Schutzgebühr oder Handgeld bezeichnet. Es ist zulässig, diese Gebühr zu erlassen und gegenüber dem Mandanten sozusagen pro bono zu arbeiten. Bei der Frage nach dem Verzicht sollte ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr.

Rn 14 Die Diskussion um die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ist durch die Einfügung des § 15a RVG zumindest tw beendet. Dieser bestimmt, dass ein Dritter sich auf eine Anrechnungsvorschrift nur berufen kann, wenn er eine der Gebühren bezahlt hat, wegen eines der Ansprüche ein Vollstreckungstitel gg ihn besteht oder beide Gebühren in demselben Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 2 Die Verpflichtung des Staates, unbemittelten Parteien wie bemittelten Parteien gleichen Zugang zu den Gerichten zu verschaffen, folgt aus Art 3 I GG iVm Art 20 III GG (Rechtsschutzgleichheit). Verfassungsrechtlich ist es grds unbedenklich, dass die Bewilligung von PKH davon abhängig gemacht wird, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung hinreichende Au...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Allgemeines

Rz. 137 Zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs kann nach den §§ 114 bis 127 ZPO Prozesskostenhilfe gegenüber den Rechtssuchenden gewährt werden, die sich das Verfahren aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Die Prozesskostenhilfe ist das Pendant zur Beratungshilfe für das gerichtliche Verfahren. Im Verfahren vor dem Familiengericht wird die Prozesskostenhilfe auch Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels.

Rn 12 Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels gg eine Entscheidung gehört nicht mehr zum Instanzenzug. Diese Prüfung findet zwischen den Instanzen statt, es kann für diese außergerichtliche Tätigkeit nur Beratungshilfe bewilligt werden (BGH FamRZ 07, 1088).mehr

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Vorwort

Das anwaltliche Gebührenrecht gehört zum Handwerkszeug eines jeden Rechtsanwaltes. Dieses Buch soll "Kochbuch" für den Praktiker sein, also Ausbildungslektüre, Bedienungsanleitung, Tipp-Geber und Nachschlagewerk in einem. Ausgerichtet an den Bedürfnissen des Zivilrechtlers und seiner Kanzlei werden Hinweise zur Rechnungsstellung, zur Durchsetzung von Vergütungsansprüchen zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbraucherinsolvenz.

Rn 49 Die §§ 4a–4d InsO enthalten eine Sonderregelung, die die Anwendung von §§ 114 ff grds ausschließt. Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so sind ihm die Verfahrenskosten zur Erteilung der Restschuldbefreiung zu stunden. Bei Stundung der Verfahrenskosten kann für das Verfahren ein Rechtsanwalt beigeordnet werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Pflichten des Rechtsanwalts.

Rn 20 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Partei über die Möglichkeit der Beantragung von PKH aufzuklären, wenn sich aus den bekannten wirtschaftlichen Verhältnissen ergibt, dass eine Berechtigung möglich ist (Ddorf AnwBl 87, 147; Köln FamRZ 83, 633). Hat der Rechtsanwalt nicht bereits aus dem konkreten Mandatsverhältnis genügend Kenntnis von den wirtschaftlichen Verhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Familiensachen kraft expliziter Aufzählung und kraft Sachzusammenhangs.

Rn 2 Familiensachen sind die in der abschließenden Aufzählung der Nr 1–11 enthaltenden Verfahren. Wg der näheren Definition dieser s die Kommentierung zu dem jeweiligen Verfahren. Familiensachen sind auch solche Verfahren, die m den in Nr 1–11 aufgeführten Verfahrensgegenständen in einem Sachzusammenhang stehen (zB abgetretene oder übergeleitete familienrechtliche Ansprüche,...mehr

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AGS 08/2025, Berücksichtigu... / II. Abzüge vom einzusetzenden Einkommen

1. Kosten für Strom und Gas im Haushalt, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2a und Nr. 3 ZPO Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 ZPO in voller tatsächlich anfallender Höhe einschließlich der weiteren umlagefähigen Mietnebenkosten abzusetzen (Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Aufl., 202...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Verjährung des Vergütungsanspruchs

Rz. 38 Die Anwaltsgebühren, sowie Beratungshilfe und PKH-Gebühren unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist aus § 195 BGB. Sie beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchemmehr