Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / 4. Andere Hilfsmöglichkeiten

Im LTO-Artikel wird dargelegt, dass gerade – beispielshaft – die Frage nach einer Rechtschutzversicherung kritisiert wird. Man kann sich – für die Beratungshilfe gesprochen – nun darüber streiten, ob das Eintreten einer Rechtschutzversicherung als "andere Hilfe" oder als eine fehlende Bedürftigkeit zu würdigen ist. Dieser Streit ist jedoch müßig. Denn eines ist klar: Greift ... mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / 1. Komplizierte Formulare und langwierige Verfahren

Dieser Gedanke erscheint befremdlich. Im Jahr 2014 wurden die Formulare der Beratungshilfe und der PKH zuletzt grundlegend geändert. Kleinere Änderungen folgten im Jahr 2023. Dabei wurden sie in einzelnen Punkten optimiert. Im Kern blieben sie aber gleich. Davor bestanden sie bereits seit Jahrzehnten. Hinsichtlich des schriftlichen Antrages besteht jeher Vordruckzwang. Aufgr... mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / 3. Verfassungsmäßigkeit?

Es wird bezweifelt, ob die Beratungshilfe noch verfassungsgemäß ausgestaltet ist. Vergessen wird hierbei, dass das BVerfG seit 2014 (und natürlich davor ebenfalls) bei unveränderter Rechtslage "diverse" Male entschieden hat, verfassungsrechtliche Bedenken mithin nicht aufkommen. Tatsächlich wurde eher das Gegenteil verlautbart, nämlich dass das Vorliegen anderer Hilfen aufgr... mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / II. Auseinandersetzung

Dramatische Worte – betrachtet man diesen Ausblick auf das Gutachten. Folglich kann man dessen Ergebnis vorwegnehmen. Lästige und komplizierte Formulare, Gängeleien und die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung werden dabei dargelegt und bisweilen als hohe Hürden bezeichnet. Bei allem Respekt an dieser Stelle: PKH- und Beratungshilfe-Formulare sind seit 2014 in identisch... mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / 2. Anwälte arbeiten lieber pro bono

Die Möglichkeit, pro bono Beratungshilfe anbieten zu können, wurde erst zum 1.1.2014 geschaffen. Zuvor gab es diese Möglichkeit nicht. Gleichwohl ergab sich dadurch statistisch keine Reduktion der Ausgaben und Verfahren. Zudem gab es seither auch keine Änderung im Wesentlichen, sodass das Verfahren auch nicht "komplizierter" wurde. mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / I. LTO-Artikel

LTO berichtete in der Ausgabe vom 9.12.2025 über einen befürchteten erschwerten Zugang zum Beratungshilferecht. Auf einer Konferenz in Hannover habe die Anwaltschaft über Schieflagen und Reformbedarf im Vergütungssystem unter dem Motto "Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft" diskutiert. Dort ging es laut Artikel auch um den erschwerten Zugang zum Beratungshilferecht. Eingel... mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / III. Betrachtung im Einzelnen

1. Komplizierte Formulare und langwierige Verfahren Dieser Gedanke erscheint befremdlich. Im Jahr 2014 wurden die Formulare der Beratungshilfe und der PKH zuletzt grundlegend geändert. Kleinere Änderungen folgten im Jahr 2023. Dabei wurden sie in einzelnen Punkten optimiert. Im Kern blieben sie aber gleich. Davor bestanden sie bereits seit Jahrzehnten. Hinsichtlich des schrif... mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / VI. Fazit

Es ist interessant, dass das Nischengebiet der Beratungshilfe wieder einmal Beachtung findet. Verfassungsrechtlich ist das Verfahren aber keinesfalls bedenklich, die Verfahren weder kompliziert noch lang. Stattdessen bestehen seit vielen, vielen Jahren dieselben Vorgaben, die Zahlen sind – mit Variablen – tendenziell gleich hoch und auch komplizierte Formulare bestehen eher ... mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / IV. Vorschlag: Reform

In Betracht gezogen wird – dies ergibt sich aus dem LTO-Artikel – auch eine notwendige Reform. Als langjähriger Autor und "Fachmann" auf diesem Gebiet möchte ich eines anmerken. Die letzte grundlegende Reform fand 2014 statt. Seither haben sich die allermeisten Probleme erübrigt – was sich nicht zuletzt durch die stark sinkende Zahl an zu entscheidenden und veröffentlichten ... mehr

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AGS 02/2026, Freiwillige Zu... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG ist zuzustimmen. Diese reiht sich auch in die st. Rspr. des BGH (Beschl. v. 10.10.2024 – V ZB 55/23; Beschl. v. 27.11.2018 – X ZA 1/17, Beschl. v. 27.11.2007 – VI ZB 81/06) und auch weiterer aktueller höchstrichterlicher Rspr. (z.B. BFH, Beschl. v. 15.5.2024 – IX S 23/23 (PKH), AGS 2024, 426) ein. Gem. § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO zählen zum Einkommen alle f... mehr

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AGS 02/2026, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anwalts- und Gerichtskosten nach erfolgter Klagerücknahme, JurBüro 2025, 505 In seinem Beitrag erörtert der Autor, welche Anwalts- und Gerichtskosten nach einer Klagerücknahme anfallen. Zunächst weist der Autor darauf hin, dass eine Festsetzung der Kosten des Rechtsstreits nach erfolgter Klagerücknahme nur dann in Betracht kommt, wenn das... mehr

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AGS 02/2026, In diesem Heft

Im Aufsatzteil vollendet Burhoff seine Beitragsreihe zu dem Umfang der Angelegenheit in Straf- und Bußgeldsachen und befasst sich mit verschiedenen und besonderen Angelegenheiten (S. 49). Lissner (S. 56) betrachtet kritisch die Entwicklungen im Rahmen der Beratungshilfe unter dem Gesichtspunkt des Zugangs zum Recht. Nach wie vor ein Dauerthema ist die Gebührenbemessung in stra... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe beim AG

Rz. 32 In diesem Fall stellt der Antragsteller den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe und Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe direkt beim AG. Diesen Antrag kann der Antragsteller mündlich oder schriftlich stellen. Rz. 33 Das AG kann ebenfalls Beratungshilfe gewähren (§ 3 Abs. 2 BerHG), wenn dem Rechtssuchenden sofort eine Auskunft erteilt werden kan... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Form des Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 22 Den Antrag auf Beratungshilfe kann der Antragsteller/Rechtssuchende mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VIII. Wirkung der Beratungshilfe + Vergütungsvereinbarung

Rz. 52 Sofern Beratungshilfe bewilligt wird und die Beratung durch einen RA erfolgt (Ausnahme: Hamburg und Bremen, s.o.), trägt die Landeshauptkasse die Kosten der anwaltlichen Vergütung. Vergütungsschuldner ist die Staatskasse und nicht der Mandant. Rz. 53 Der Vergütungsanspruch richtet sich nach der gesetzlichen Vergütung für die Beratungshilfe Nr. 2500 ff. VV RVG. Rz. 54 In... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 8 Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen zunächst drei Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 1 BerHG erfüllt sein. § 1 BerHG (1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wenn mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IX. Aufhebung der Beratungshilfe

Rz. 59 Seit der Reform 2014 gibt es gem. § 6a BerHG zwei Möglichkeiten einer Aufhebung. Rz. 60 Die erste Möglichkeit ist die Aufhebung von Amts wegen durch das Gericht, wenn die Voraussetzungen für die Beratungshilfe zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht vorgelegen haben. Die Aufhebung muss dabei innerhalb eines Jahres erfolgen (§ 6a Abs. 1 BerHG). Gem. § 8a Abs. 1 BerHG bleibt ... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / A. Beratungshilfe

I. Allgemeines Rz. 1 Wie stellen Sie sich den "idealen Mandanten" vor? Das ist gewiss ein zahlungskräftiger, zahlungswilliger, zufriedener Mandant und wenn er dazu unkompliziert und freundlich ist, umso besser. Wenn es diesen Mandanten – gerade im Hinblick auf die Zahlungsfreudig- und -willigkeit – gibt, so ist dieser "Exot" in einigen Kanzleien eher die Ausnahme, denn sehr vi... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Beratungshilfe

Rz. 52 Gem. § 16 Abs. 1 BORA hat der RA seinen Auftraggeber auf die Möglichkeit der Beratungshilfe (BerH) hinzuweisen, wenn der RA Anlass dafür hat, dass der Auftraggeber bedürftig sein könnte bzw. die Voraussetzungen zur Bewilligung von BerH vorliegen könnten. Im anwaltlichen Alltag liegt vor allem besonders häufig in familienrechtlichen, arbeitsrechtlichen, aber auch verwa... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Zuständigkeit

Rz. 21 Zuständig ist das AG, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Sofern der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist das AG zuständig, in dessen Bezirk das Bedürfnis für die Beratungshilfe besteht (§ 4 Abs. 1 BerHG). mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 3. Frist

Rz. 23 Nach § 6 Abs. 2 BerHG bleibt der Direktzugang zum Rechtsanwalt durch die nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe (RA ist vor der Bewilligung tätig geworden) auch nach der Reform 2014 erhalten. Der Antrag muss jedoch jetzt gem. § 6 Abs. 2 S. 2 BerHG spätestens vier Wochen nach der Beratungstätigkeit gestellt werden (in Gegensatz zu früher, wo der Antrag nicht frist... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vergütungsvereinbarung und Beratungshilfe

Rz. 695 Das frühere Verbot, mit dem Auftraggeber, dem Beratungshilfe gewährt wurde, eine Vergütungsvereinbarung zu schließen, hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts am 1.1.2024 aufgehoben. Denn wurde die beantragte Beratungshilfe aus anderen Gründen als der Bedürftigkeit abgelehnt, erhielt der RA für s... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. Möglichkeiten der Antragstellung

1. Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe beim AG Rz. 32 In diesem Fall stellt der Antragsteller den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe und Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe direkt beim AG. Diesen Antrag kann der Antragsteller mündlich oder schriftlich stellen. Rz. 33 Das AG kann ebenfalls Beratungshilfe gewähren (§ 3 Abs. 2 BerHG), wenn dem Rec... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und Rechtsschutzversicherung

A. Beratungshilfe I. Allgemeines Rz. 1 Wie stellen Sie sich den "idealen Mandanten" vor? Das ist gewiss ein zahlungskräftiger, zahlungswilliger, zufriedener Mandant und wenn er dazu unkompliziert und freundlich ist, umso besser. Wenn es diesen Mandanten – gerade im Hinblick auf die Zahlungsfreudig- und -willigkeit – gibt, so ist dieser "Exot" in einigen Kanzleien eher die Ausna... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Formular

Rz. 25 Sofern der Antrag schriftlich oder nachträglich gestellt wird, ist das nachstehende Formular zu verwenden. Rz. 26 Praxistipp: Einen entsprechenden Vordruck für einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie bspw. kostenlos auf der folgenden Internetseite einsehen und herunterladen: https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf Rz. 27 Bevor die verschied... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Rechtsbehelf/Rechtsmittel

Rz. 45 Wird der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe abgelehnt, hat der Antragsteller die Möglichkeit, gegen einen ablehnenden Beschluss Erinnerung einzulegen (§ 7 BerHG). Die Erinnerung kann schriftlich oder mündlich beim AG eingelegt werden, das den Beschluss erlassen hat. mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Gesetzliche Grundlage

Rz. 5 Geregelt sind die Voraussetzungen für die Beratungshilfe in dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG). Rz. 6 Zum 1.1.2014 wurde die Beratungshilfe zusammen mit einer Neuregelung der Prozesskostenhilfe durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts v. 31.8.2013 umfassend reformiert (nachstehend Refo... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Die Vergütung bei bewilligter Beratungshilfe

Rz. 115 Wurde dem Auftraggeber Beratungshilfe (BerH) bewilligt und ein sog. Berechtigungsschein erteilt, so richten sich die Gebühren des RA ausschließlich nach Teil 2 Abschnitt 5 VV RVG. Die Gebühren des im Wege der Beratungshilfe tätigen RA werden in den Nrn. 2500 bis 2508 VV RVG geregelt. Rz. 116 Ob der Auftraggeber die Voraussetzungen eines Beratungshilfeanspruchs erfüllt... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Nachträglicher Antrag durch den RA

Rz. 36 Sofern der Rechtssuchende den direkten Weg zum RA wählt, ist der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe nachträglich innerhalb der 4-Wochen-Frist (vgl. Rdn 23) zu stellen. Hierzu ist ein Antragsformular zu verwenden. Rz. 37 Über den nachträglich gestellten Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet der Rechtspfleger beim AG. War der RA beratend tätig und ... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VI. Bewilligungsfähige Rechtsgebiete und Beratungspersonen

Rz. 46 In allen Rechtsgebieten, wie z.B. dem Zivil-, Arbeits-, Sozial- oder Strafrecht, wird Beratungshilfe bewilligt. Rz. 47 Das Privileg der Rechtsanwaltschaft zur alleinigen Beratung wurde teilweise aufgeweicht. Grundsätzlich erfolgt die Beratung gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BerHG zwar noch durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind.... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Schuldenbereinigung bei Beratungshilfe (mehr als fünf Gläubiger)

Rz. 206 Vertritt der RA den Schuldner gegenüber mehr als fünf Gläubigern, entsteht anstelle der Geschäftsgebühr Nr. 2504 VV RVG mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Beratungshilfe

Rz. 60 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe (BerH) gewährt, schuldet die Staatskasse die Vergütung. Der Auftraggeber selbst erhält keine Vergütungsberechnung. Der RA reicht sein Erstattungsgesuch bei der Staatskasse ein und erhält von dort die bei gewährter BerHG vorgesehene gesetzliche Vergütung. Rz. 61 Der Auftraggeber allerdings schuldet dem RA einen Festbetrag (sog. Schutz... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / I. Allgemeines

Rz. 1 Wie stellen Sie sich den "idealen Mandanten" vor? Das ist gewiss ein zahlungskräftiger, zahlungswilliger, zufriedener Mandant und wenn er dazu unkompliziert und freundlich ist, umso besser. Wenn es diesen Mandanten – gerade im Hinblick auf die Zahlungsfreudig- und -willigkeit – gibt, so ist dieser "Exot" in einigen Kanzleien eher die Ausnahme, denn sehr viele Menschen s... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung bei Beratungshilfe

Rz. 123 Zulässig ist eine Vereinbarung zwischen RA und Auftraggeber, dass die gesetzliche Vergütung geschuldet wird, sollten die Voraussetzungen für die Bewilligung von BerH nicht vorliegen und keine BerH gewährt werden. In diesen Fällen besteht kein Grund, den Auftraggeber zu schützen. Der RA muss daher darauf achten, ggf. eine bedingte Gebührenvereinbarung abzuschließen. R... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VII. Besonderheit der öffentlichen Rechtsberatung in Hamburg und Bremen sowie Öffnungsklausel nach der Reform

Rz. 49 Grds. kann der Antragsteller wählen zwischen einem RA seiner Wahl oder, sofern vorhanden, einer öffentlichen Beratungsstelle. Rz. 50 In den Bundesländern Hamburg und Bremen erfolgt die Beratung ausschließlich durch die öffentlichen Rechtsberatungsstellen. Beratungshilfe durch Rechtsanwälte findet keine Unterstützung. In dem Bundesland Berlin hat der Antragsteller die W... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Allgemeines

Rz. 138 Das Gericht der Hauptsache entscheidet über den Antrag auf Bewilligung von PKH durch Beschluss (§ 127 Abs. 1 ZPO). mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / C. Rechtsschutzversicherung

I. Allgemeines Rz. 146 Kennen Sie die Werbung einer der großen Rechtsschutzversicherer, die damit wirbt, dass diese Rechtsschutzversicherung "Anwalts Liebling" ist? Bei einem Neumandat schleicht sich mitunter ein Gefühl der Sicherheit in vergütungsrechtlicher Hinsicht ein, wenn der Mandant seine Rechtsschutzversicherungs-Card "zückt". Der Mandant fühlt sich auf der sicheren Se... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / B. PKH/VKH

I. Allgemeines Rz. 66 Ein in der Praxis wichtiges Arbeitsgebiet ist die PKH/VKH (zukünftig nur noch PKH) sowie der Umgang mit Mandanten, die u.U. einen Anspruch auf PKH haben. In diesem Kapitel ist dieses Thema mit der Hilfe von Beispielen und Musterformularen den Kanzleimitarbeitern eine Orientierungshilfe und Unterstützung, die evtl. in der Praxis bisher gar nicht oder sehr... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Antragstellung/Zuständigkeit

1. Form des Antrags auf Bewilligung von PKH Rz. 97 Den Antrag auf Bewilligung von PKH kann der Antragsteller schriftlich oder mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Prozessgerichts stellen. Ebenso kann der Antrag auch in der mündlichen Verhandlung gestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Protokollierung des Antrages. Stellt der Antragsteller einen schriftlichen Antrag, s... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Frist

Rz. 98 Eine gesetzliche Frist, innerhalb welcher ein Antrag auf PKH gestellt werden muss, ist nicht gegeben. Das bedeutet aber nicht, dass PKH für einen Rechtsstreit beantragt werden kann, der beendet ist. Die PKH umfasst nicht die nachträgliche Erstattung von Prozesskosten. mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VII. Rechtsmittel

1. Allgemeines Rz. 138 Das Gericht der Hauptsache entscheidet über den Antrag auf Bewilligung von PKH durch Beschluss (§ 127 Abs. 1 ZPO). 2. Form und Frist Rz. 139 Weist das Gericht den PKH-Antrag zurück, kann der Beschluss, bis auf eine Ausnahme, auf die noch eingegangen wird, binnen einer Notfrist von einem Monat seit Zustellung mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Erfolgsaussicht/Mutwilligkeit

Rz. 85 Zwei weitere wesentliche Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH sind a) Erfolgsaussicht Rz. 86 Mit seinem Antrag auf Bewilligung von PKH reicht der Antragsteller auch die Klage oder den Antrag ein, für den er PKH begehrt. Dabei kann es sich um... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / e) Beratungshilfe bei sog. Schuldenbereinigungsverfahren

Rz. 134 Nr. 2502 Rz. 135 Mit der Nr. 2502 VV RVG ist kein eigener Gebührentatbestand gegeben. Die Nr. 2502 VV... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch bei Beratungshilfe

Rz. 65 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe (BerH) bewilligt worden und besitzt dieser gegenüber dem Gegner einen sog. materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, bestimmt § 9 S. 1 BerHG, dass der Gegner die gesetzliche Wahlanwaltsvergütung zu erstatten hat. Der Erstattungsanspruch geht aber gem. § 9 S. 2 BerHG gesetzlich auf den RA über. Befand sich der Gegner z.B. im V... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / I. Allgemeines

Rz. 66 Ein in der Praxis wichtiges Arbeitsgebiet ist die PKH/VKH (zukünftig nur noch PKH) sowie der Umgang mit Mandanten, die u.U. einen Anspruch auf PKH haben. In diesem Kapitel ist dieses Thema mit der Hilfe von Beispielen und Musterformularen den Kanzleimitarbeitern eine Orientierungshilfe und Unterstützung, die evtl. in der Praxis bisher gar nicht oder sehr selten mit PK... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Einigungsgebühr bei bewilligter Beratungshilfe

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Schuldenbereinigung bei bewilligter Beratungshilfe (bis zu fünf Gläubiger)

Rz. 205 Nr. 2504 Die Gebühr Nr. 2504 VV RVG regelt die Vergütung des RA im Rahmen der BerH un... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Beratungsgebühr bei bewilligter Beratungshilfe

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / I. Allgemeines

Rz. 146 Kennen Sie die Werbung einer der großen Rechtsschutzversicherer, die damit wirbt, dass diese Rechtsschutzversicherung "Anwalts Liebling" ist? Bei einem Neumandat schleicht sich mitunter ein Gefühl der Sicherheit in vergütungsrechtlicher Hinsicht ein, wenn der Mandant seine Rechtsschutzversicherungs-Card "zückt". Der Mandant fühlt sich auf der sicheren Seite, weil er g... mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VI. PKH im Mahnverfahren

Rz. 137 Der Antrag auf Bewilligung von PKH kann auch im Mahnverfahren gestellt werden. Ist der Antragsteller aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die im Vergleich zum ordentlichen Verfahren geringeren Gerichtskosten aufzubringen, oder kann er diese nur in mehr als vier Raten aufbringen und erscheint die Rechtsverfolgung in dem Mah... mehr