Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, Keine Vorlage ... / I. Sachverhalt

Es wurde in einer rechtlichen Angelegenheit Beratungshilfe bewilligt und ein Berechtigungsschein erteilt. Die Angelegenheit wurde sodann durch die Beratungsperson erledigt und die Vergütung elektronisch zur Abrechnung eingereicht. Das AG wies den Vergütungsantrag mit der Begründung zurück, die Vorlage des Original-Berechtigungsscheines, also in Papierform, sei bei Abrechnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, Förster, Anwaltliche Vergütung in Erbsachen

Von Dr. Lutz Förster und Denis C.H. Fast. 2. Aufl., 2022. Zerb Verlag, Bonn. XXI, 300 S., 49,00 EUR Mit dem KostRÄG 2021 legen die Autoren die 2. Aufl. der “Anwaltlichen Vergütung in Erbsachen” vor. Die Darstellung des Werkes beginnt mit der Annahme des erbrechtlichen Mandats. Die Verfasser weisen zu Recht darauf hin, dass man hier bereits an die spätere Vergütung denken muss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 2. Sonderfälle

Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob die Rechtswahrnehmung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erfolgen soll, sind nach allg. Anschauung zwei Überlegungsansätze:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, Keine Vorlage ... / III. Keine Vorlage des Originalberechtigungsscheins notwendig

Das OLG Düsseldorf machte sich in seiner Entscheidung die Ansicht des LG Wuppertals zu Eigen. Danach sei es jedenfalls im Falle eines elektronisch eingereichten Vergütungsfestsetzungsantrags keine zwingende Voraussetzung für die Festsetzung der Beratungshilfevergütung des die Beratungsleistung erbringenden Rechtsanwaltes, dass der Beratungshilfeschein im Original eingereicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, Strafvollstrec... / b) Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – mit vorheriger anwaltlicher Vertretung

Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn der Rechtssuchende in I. Instanz bereits anwaltlich vertreten war. Hier "scheiden sich die Geister." Ob für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Berufung oder eines sonstigen weiteren Vorgehens Beratungshilfe hier noch bewilligt werden kann, ist zumindest zur Diskussion zu stellen. Beispiel 2 Rechtsanwalt R vertritt den Beklagt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, Strafvollstrec... / I. Allgemeines

Die Beratungshilfe basiert auf dem Beratungshilfegesetz (BerHG) vom 18.6.1980.[2] Es ist ein Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtstaates. Das BerHG wurde eingeführt, um zu anderen Hilfsmöglichkeiten hinzuzutreten und vor allem dort wirksam zu werden, wo anderweitige Hilfe ganz fehlt. Es soll die Chancengleichheit bei der Rechtsdurchsetzung auch für finanziell Minderbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, Keine Vorlage ... / II. Keine normative Grundlage

Das OLG Düsseldorf sieht keine generelle Vorlagepflicht eines Originalberechtigungsscheines. Weder die Vorschriften des RVG zur Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen (§ 55 RVG), noch die Vorgaben des Beratungshilfegesetzes (BerHG) oder die Vorschriften der auf Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 11 BerHG erlassenen Beratungshilfeformularverordnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Frage, inwieweit Beratungshilfe im Rahmen der Strafvollstreckung besteht (S. 337). Über die Kosten des Terminsvertreters bei ausgefallenem Termin berichtet mein Beitrag auf S. 341. Mit der Frage, welcher Umsatzsteuersatz abzurechnen ist, hat sich das FG Dessau-Rosslau (S. 347) zu befassen gehabt. Dort war das Verfahren übereinstimmen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / [Ohne Titel]

In AGS 2022, 157 wurde dargelegt, welche Gebühren im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuches über die Beratungshilfe verdient werden können. Der vorliegende Beitrag will daran anknüpfen und einen groben Überblick bieten, welche Gebührentatbestände im Rahmen der InsVV als Insolvenzverwalter, Treuhänder und als Bevollmächtigter verdient werden können. Dargestellt werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2022, Schneider/Dürbeck, Gebühren in Familiensachen

Von Rechtsanwalt Norbert Schneider und VRiOLG Dr. Werner Dürbeck, 2. Aufl., 2021. Verlag C.H.Beck, München. 700 S., 69,00 EUR Die zweite Aufl. des bewährten Werks berücksichtigt sämtliche Änderungen des RVG und des FamGKG infolge des KostRÄG 2021. Das Handbuch bietet eine praktische Anleitung zur Berechnung der Anwaltsvergütung und der Gerichtskosten in Familiensachen. Zunäch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Beratungshilfe-Formular kein Selbstzweck - Nachbesserungen auch formfrei möglich

§ 4 Abs. 2 BerHG; § 1 Nr. 2 BerHFV Leitsatz § 1 Nr. 2 BerHFV dient nur der Gerichtsentlastung. Dem Vordruckzwang ist dabei selbst dann Genüge getan, wenn dieser falsch ausgefüllt ist. Es ist ausreichend, wenn etwaige Fehler im Formular formlos berichtigt werden. LG Freiburg (Breisgau), Beschl. v. 28.1.2022 – 9 T 72/21 I. Sachverhalt Die Antragstellerin hatte durch das Gericht einen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Beratungshilfe... / VI. Lärmbelästigung und Mietminderung unterschiedliche Angelegenheiten

Das LG Freiburg stellte in seiner Entscheidung auch fest, dass die in Folge der Lärmbelästigung einbehaltenen Miete (Mietminderung) des Rechtsuchenden gegenüber dem Vermieter nicht dieselbe Angelegenheit darstelle. So könne selbst bei einer Einigung (bzw. der Ankündigung), nach Auszug des Störers die einbehaltene Miete zu begleichen, keine Einigungsgebühr abgerechnet werden,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte durch das Gericht einen Berechtigungsschein erhalten und damit eine Zusage für Beratungshilfe. Der daraufhin konsultierte Rechtsanwalt wurde wegen der Angelegenheit "Lärmbelästigungen eines weiteren Mieters" in Anspruch genommen. Mit Schreiben vom 19.5.2021 teilte der Beschwerdeführer mit, dass er der Antragstellerin Beratungshilfe gewährt habe. Er ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Beratungshilfe... / Leitsatz

§ 1 Nr. 2 BerHFV dient nur der Gerichtsentlastung. Dem Vordruckzwang ist dabei selbst dann Genüge getan, wenn dieser falsch ausgefüllt ist. Es ist ausreichend, wenn etwaige Fehler im Formular formlos berichtigt werden. LG Freiburg (Breisgau), Beschl. v. 28.1.2022 – 9 T 72/21mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Beratungshilfe... / II. Geringe Anforderungen an die Antragstellung im RVG

Das RVG selbst regelt die Abrechnung der Beratungshilfe-Vergütung nur rudimentär. Nur aus § 8 BerHG ergibt sich die Vergütungsgrundlage selbst, deren weitere Regelungen dann im RVG zu finden sind. § 55 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 RVG regele dabei den Antragsgrundsatz. Zu dem Inhalt dieses Antrags ist im RVG aber geregelt, dass dieser eine Erklärung über die von der Beratungsperso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Beratungshilfe... / V. Keine Einigungsgebühr

Eine Einigungsgebühr entsteht nach Anm. 1 Abs. 1 zu Nr. 2508 i.V.m. Nr. 1000 VV für die Mitwirkung des Rechtsanwalts beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Wird eine Beratungsperson wegen Lärmbelästigung eines angrenzenden Mieters konsultiert und zieht der Gegner daraufhin freiwillig aus, so entste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Beratungshilfe... / III. Weitere Angaben und Erfordernisse in der BerHFV

Alles Weitere – so das LG Freiburg – regele dann die BerHFV. Gem. § 1 Nr. 2 BerHFV muss die Beratungsperson für ihren Vergütungsantrag das in der Anlage 2 zur BerHFV bestimmte amtliche Formular verwenden (a.A.: KG, Beschl. v. 26.07.2010 – 5 W 66/10, n.v. – diese Entscheidung erging jedoch noch zur Sachlage vor Inkrafttreten der BerHFV zur alten BerHVV, die redaktionell von d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Beratungshilfe... / VII. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LG Freiburg befasst sich augenscheinlich auf den ersten Blick nur mit dem Formularzwang. Betrachtet man die Entscheidung genauer, werden aber auch das Thema "Einigungsgebühr" und deren Anfall sowie das Thema "Angelegenheit" weiter entschieden. 1. Einigungsgebühr Ergibt sich aus der Tätigkeit der Beratungsperson eine (außergerichtliche) Einigung gem. Nr. 10...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Beratungshilfe... / IV. Zweck des Formulars

Der in § 11 BerHG und § 1 BerHFV vorgesehene Formularzwang ist kein Selbstzweck. Die Konzeption besteht vielmehr in einer Entlastung der Gerichte bei der Prüfung eines Antrages. Dieser Entlastungskonzeption folgend genüge es dann aber auch, wenn auf dem amtlichen Formular zwar Lücken und Unklarheiten bestehen, diese dann aber in einem weiteren Schriftsatz geschossen werden k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Original-Berec... / V. Bedeutung für die Praxis

Wie bereits zuvor das OLG Saarbrücken (Beschl. v. 16.12.2019 – 9 W 30/19, RVGreport 2020, 116) und auch das OLG Oldenburg (Beschl. v. 1.4.2022 – 12 W 25/22, AGS 2022, 282, [Lissner], in diesem Heft) sieht auch das AG Ludwigshafen keine generelle Vorlagepflicht für den Original-Berechtigungsschein, sofern der Vergütungsantrag in der Beratungshilfe elektronisch eingereicht wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Notwendigkeit ... / V. Bedeutung für die Praxis

Wie bereits das LG Osnabrück ist nun auch das OLG Oldenburg der Ansicht, wonach nicht grds. auf das Original eines Berechtigungsscheines bestanden werden kann, sofern der Vergütungsantrag in der Beratungshilfe elektronisch eingereicht werde. Ebenfalls dieser Ansicht war zuvor das OLG Saarbrücken (NJW-RR 2020, 444). Es zeichnet sich also eine Verfestigung obergerichtlicher Rs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Erfolgshonorar... / III. Wirksamkeit der Erfolgshonorarvereinbarung

Das OLG hat keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der Erfolgshonorarvereinbarung vom 13.9.2019. Die Auffassung, eine solche Vereinbarung dürfe mit einer Partei, der PKH bewilligt worden sei, nicht geschlossen werden, wenn hieraus eine höhere als die gesetzliche Vergütung resultiere, sei rechtsfehlerhaft. Mit § 4a Abs. 1 S. 3 RVG sei vielmehr die ausdrückliche Möglichkeit gesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Andersch, Streitwerte und Anwaltsgebühren im Mietrecht

Von Rechtsanwältin Grit Andersch. 4. Aufl., 2021. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 340 S., 54,00 EUR Mit der vorliegenden 4. Aufl. liefert die Verfasserin wieder eine aktuelle und vollständige Darstellung des anwaltlichen Vergütungsrechts in Mietsachen. Im ersten Kapitel werden allgemeine Bestimmungen behandelt, also die Grundzüge der Vergütung, die Durchsetzung des Vergütungsan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Original-Berec... / I. Sachverhalt

In einer rechtlichen Angelegenheit wurden Beratungshilfe bewilligt und ein Berechtigungsschein erteilt. Der Berechtigungsschein wurde dabei unmittelbar dem bereits konsultierten und bekannten Rechtsanwalt übersandt. Die Angelegenheit wurde sodann durch die Beratungsperson erledigt und die Vergütung elektronisch zur Abrechnung eingereicht. Dabei wurde neben der Geschäftsgebüh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Notwendigkeit ... / I. Sachverhalt

Es wurden in einer rechtlichen Angelegenheit (Mietangelegenheit) Beratungshilfe bewilligt und ein Berechtigungsschein erteilt. Die Angelegenheit wurde sodann durch die Beratungsperson erledigt und die Vergütung i.H.v. 85,00 EUR zzgl. 25,50 EUR Erhöhungsgebühr für mehrere Auftraggeber sowie einer Einigungs- und Erledigungsgebühr i.H.v. 150,00 EUR sowie der Post- und Telekommu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Notwendigkeit ... / II. Keine normative Grundlage

Das OLG Oldenburg sieht keine generelle Vorlagepflicht eines Original-Berechtigungsscheines. Weder die Vorschriften des RVG zur Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen (§ 55 RVG), noch die Vorgaben des Beratungshilfegesetzes (BerHG) oder die Vorschriften der auf Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 11 BerHG erlassenen Beratungshilfeformularverordnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Berücksichtigu... / I. Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Klageverfahren wandte sich die Klägerin gegen einen Aufhebungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II). Die Streitsache wurde im Verfahren per Videoverhandlung erörtert, nachdem ein früher terminierter Erörterungstermin zuvor aufgehoben worden war. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Beratungshilfe... / IV. Beratungshilfe ist subsidiär – die Mittel sind sorgsam einzusetzen

Beratungshilfe ist Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtsstaates und wurde eingeführt, um zu anderen Hilfsmöglichkeiten hinzuzutreten und dort wirksam zu werden, wo andere Hilfe fehlt, und vor allem Chancengleichheit bei der Rechtsdurchsetzung zu schaffen, und zwar für Menschen, welche finanziell minderbemittelt sind. In diesem Kontext solle auf einen sorgsamen Umgang ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Beratungshilfe... / Leitsatz

Beratungshilfe soll nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein bemittelter Rechtsuchender in gleicher Weise um Rechtsrat nachsuchen würde. Die Inanspruchnahme der Beratungshilfe für eine standardisierte, nicht dem Anlass genügend konkretisierte Unterstützung mittels Autotexten ist unzulässig. AG Pankow-Weißensee, Beschl. v. 16.12.2021 – 70a II 801/21mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Beratungshilfe nur für konkretes Anliegen

§ 1 Abs. 3 BerHG Leitsatz Beratungshilfe soll nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein bemittelter Rechtsuchender in gleicher Weise um Rechtsrat nachsuchen würde. Die Inanspruchnahme der Beratungshilfe für eine standardisierte, nicht dem Anlass genügend konkretisierte Unterstützung mittels Autotexten ist unzulässig. AG Pankow-Weißensee, Beschl. v. 16.12.2021 – 70a II 801/2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Wichtige Praxisfragen zur Beratungshilfe

Beratungshilfe ist immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen einer Beratungsperson und dem Gericht. Der vorliegende Kurzbeitrag möchte drei wichtige Themenpunkte, wie sie in der gerichtlichen Praxis "immer wieder" vorkommen, aus Sicht eines Rechtspflegers erläutern und eine Lösung dieser aufzeigen. I. Sachverhalte Folgend sollen die drei häufigsten Kritikpunkt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Ein Rechtsuchender begehrte die Beratungshilfe für die Angelegenheit "Widerspruch gegen den Bescheid des JobCenters vom 13.10.2021". Anlass des Anliegens war, dass der Bescheid Fehler enthalten solle und Kosten der Unterkunft und Heizung zu Unrecht nicht übernommen wurden. Hierzu wendet sich der Rechtsuchende mit seinem Anliegen unmittelbar an einen Rechtsanwalt, welcher ihm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Beratungshilfe... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des AG Pankow-Weissensee beinhaltet gleich mehrere bedeutende Punkte. Vorliegend sollen jedoch nur die wesentlichen besprochen werden. 1. Nachträgliche Antragstellung Gem. §§ 4 Abs. 6, 6 Abs. 2 BerHG ist – anstelle der persönlichen Antragstellung bei Gericht – der Direktzugang zur Beratungsperson möglich. Insoweit eröffnet das BerHG in Abweichung des "Regelfal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Beratungshilfe... / III. Mutwillen bei standardisierten Vorgehen wegen Selbstzahlervergleich

Nach Ansicht des AG Pankow-Weißensee sei die Beratungshilfe dann als mutwillig zu erachten, wenn sie wenig konkret, sondern "quasi automatisiert" mittels vorformulierten Texten, die einen Bezug zum individuellen Sachverhalt vermissen lassen, erfolgt. Hier ist auf den sog. "Selbstzahlervergleich" abzustellen. Ergebe eine Prüfung, dass ein bemittelter Rechtssuchender von seine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Beratungshilfe... / V. Keine Besserstellung der bedürftigen Partei

Beratungshilfe sorge für Gleichberechtigung des unbemittelten Bürgers mit dem bemittelten, der seine Rechte abwägt und gewissenhaft verfolgt. Nur so kann es möglich werden, den gem. Art. 3 GG festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz zu wahren. Jedoch diene Beratungshilfe genau nicht dazu, eine Eigenarbeit von Verfahrensbevollmächtigten zu ersparen oder sogar eine Besserstellun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Wichtige Praxi... / 2. Fall 2

Der Rechtsanwalt wird für seinen Mandanten im Rahmen der Beratungshilfe tätig. Nach einer entsprechenden anwaltlichen Beratung fertigt er einen Schriftsatz an und lässt diesen der Gegenseite zukommen. Die Gegenseite, die zuvor auf der Geltendmachung einer Forderung bestand, äußert sich auf das Schreiben des Rechtsanwalts hin nicht mehr. Nach sechs Monaten legt er den Fall zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Wichtige Praxi... / 1. Fall 1

Der Rechtsanwalt möchte für seinen Mandanten Beratungshilfe zur Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans erhalten. Das zuständige AG kontert den Antrag mit einer Zwischenverfügung, wonach das Aufsuchen einer Schuldnerberatungsstelle eine andere Hilfsmöglichkeit darstelle, die der Beratungshilfe vorausgehe. Ist dies zutreffend? Alternative Wie wäre der Sachv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Wichtige Praxi... / 3. Fall 3

Der Rechtsuchende suchte den Rechtsanwalt in einer rechtlichen Angelegenheit auf. Der Rechtsanwalt versäumte dabei die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten. Er nimmt das Mandat auf und wird tätig. Während der Bearbeitung des Mandates (Alternative: Am Ende des Mandats) merkt der Rechtsanwalt, dass sein Mandant leider nicht in der Lage sein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Wichtige Praxi... / [Ohne Titel]

Beratungshilfe ist immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen einer Beratungsperson und dem Gericht. Der vorliegende Kurzbeitrag möchte drei wichtige Themenpunkte, wie sie in der gerichtlichen Praxis "immer wieder" vorkommen, aus Sicht eines Rechtspflegers erläutern und eine Lösung dieser aufzeigen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Beratungshilfe... / II. Keine Erteilung eines Berechtigungsscheines

Gem. §§ 4 Abs. 6, 6 Abs. 2 BerHG ist – anstelle der persönlichen Antragstellung bei Gericht – der Direktzugang zur Beratungsperson möglich. Ist – wie im vorliegenden Sachverhalt – die Beratung allerdings innerhalb der 4-Wochen-Frist abgeschlossen, bedarf es keines nachträglichen Berechtigungsscheines mehr.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Wichtige Praxi... / 3. Lösung zu Fall 3

Die Lösung des Sachverhaltes Nr. 3 ist eng verbunden mit der Frage, ob "nachträglich" noch Beratungshilfe abgerechnet werden kann. Durch die Einführung der 4-Wochen-Frist zur nachträglichen Antragstellung seit dem 1.1.2014 ist davon auszugehen, dass ein Berechtigungsschein auch bei nachträglicher Antragstellung zu erteilen ist, sofern das Verfahren nicht innerhalb der 4 Woch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Wichtige Praxi... / I. Sachverhalte

Folgend sollen die drei häufigsten Kritikpunkte (neben der Frage der Zahl der Angelegenheit) betrachtet werden: 1. Fall 1 Der Rechtsanwalt möchte für seinen Mandanten Beratungshilfe zur Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans erhalten. Das zuständige AG kontert den Antrag mit einer Zwischenverfügung, wonach das Aufsuchen einer Schuldnerberatungsstelle ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Wichtige Praxi... / 1. Lösung zu Fall 1

Der außergerichtliche Einigungsversuch stellt eine zwingende Vorschaltstation für den Gang in das Verbraucherinsolvenzverfahren dar. Nur wenn ein Schuldner diesen erfolglos innerhalb der letzten 6 Monate unternommen hat, ist ihm der Weg in das gerichtliche Verfahren eröffnet. Der Einigungsversuch kann dabei von einer geeigneten Stelle nach § 305 InsO (§ 1 AGInsO) vorgenommen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Wichtige Praxi... / II. Lösungsansätze

Dem Autor ist durchaus bewusst, dass die Lösung dieser Praxisfälle auf unterschiedliche Weise beantwortet werden kann. Hier werden die aus seiner Sicht "gängigsten" Lösungen aufgezeigt, die wohl auch h.A. entsprechen. Folgende Ansätze bieten sich an: 1. Lösung zu Fall 1 Der außergerichtliche Einigungsversuch stellt eine zwingende Vorschaltstation für den Gang in das Verbraucher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Wichtige Praxi... / 2. Lösung zu Fall 2

Das Gesetz sieht in Nr. 2508 VV eine Einigungs- und Erledigungsgebühr vor. Dabei handelt es sich jedoch nicht um "eine" Gebühr, sondern es handelt sich um zwei Gebühren: einmal um Einigungsgebühr, zum anderen um die Erledigungsgebühr. Beide sind voneinander zu unterscheiden. Das Gesetz verweist sodann in die allgemeinen Bestimmungen des RVG. Gem. Anm. Abs. 1 zu Nr. 2508 VV e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Keine inhaltli... / VI. Bedeutung für die Praxis:

1. Zwingende Vorschalt-Station Der außergerichtliche Einigungsversuch stellt nach wie vor eine zwingende Vorschaltstation für den Gang in das Verbraucherinsolvenzverfahren dar. Nur wenn ein Schuldner diesen erfolglos innerhalb der letzten 6 Monate unternommen hat, ist ihm der Weg in das gerichtliche Verfahren eröffnet. 2. Wirtschaftlicher Faktor Dieser außergerichtliche Einigun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Scherer, Grundlagen des Kostenrechts - RVG

Von Dipl.-Kfm. Michael Scherer. 19. Aufl., 2022. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 632 S., 39,00 EUR Das vorliegende Werk wendet sich primär an ReNo-Fachangestellte und die, die es werden wollen. In seinem Umfang und seiner Fülle ist es aber auch für jeden anderen, der den Einstieg in das anwaltliche Vergütungsrecht sucht oder seine Kenntnisse vertiefen will, hervorragend geeigne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 193) befasst sich Burhoff mit dem sog. "geplatzten Termin" in Strafsachen. In Strafsachen gibt es die Besonderheit, dass der Anwalt auch eine Terminsgebühr für einen Termin erhält, der nicht stattgefunden hat, wenn der Anwalt von der Abladung nicht rechtzeitig unterrichtet und deshalb bei Gericht erschienen ist. Mit wichtigen praktischen Abrechnungsfragen z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2022, Beratungshilfe - was kann ich eigentlich verdienen?

Thematisiert man Beratungshilfe (BerH), kommt man um zwei widerstreitende Aspekte nicht herum. Zum einen um den Kontrahierungszwang, diese ggfs. weniger lukrative Mandate annehmen zu müssen. Zum anderen geht es aber auch um die Kehrseite davon, sprich die "gesicherte" Armut, bei der zu berücksichtigen ist, dass BerH-Mandate gegenwärtig in vielen Kanzleien zwar wenig lukrati...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2022, Beratungshilfe... / [Ohne Titel]

Thematisiert man Beratungshilfe (BerH), kommt man um zwei widerstreitende Aspekte nicht herum. Zum einen um den Kontrahierungszwang, diese ggfs. weniger lukrative Mandate annehmen zu müssen. Zum anderen geht es aber auch um die Kehrseite davon, sprich die "gesicherte" Armut, bei der zu berücksichtigen ist, dass BerH-Mandate gegenwärtig in vielen Kanzleien zwar wenig lukrativ...mehr