Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / III. Beiordnung gem. § 140 Abs. 1 StPO

Über die Neuregelung des § 141 Abs. 3 S. 4 StPO hinaus sind die gesetzlichen Grundlagen der notwendigen Verteidigung unverändert geblieben. Im Bereich des § 140 Abs. 1 StPO gab es in den letzten Jahren kaum Bewegung in der Rechtsprechung. Die dortigen Regelungen sind klar und eindeutig, so dass für Auslegungsstreitigkeiten in aller Regel kein Raum bleibt. Eine Ausnahme hiervo...mehr

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AGS 08-09/2018, Beiordnung ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 76 Abs. 2 FamFG, § 567 Abs. 1, § 127 Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO in zulässiger Weise eingelegte sofortige Beschwerde, über die nach § 76 Abs. 2 FamFG, § 568 S. 1 ZPO die Einzelrichterin des Senats entscheidet, hat in der Sache Erfolg. Zum Anspruch der bedürftigen Partei auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe gehört nach § 78 Abs. 2 FamFG die Beiordnung eines Rechtsanwal...mehr

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AGS 8+9/2016, Anwaltliche B... / Leitsatz

Jedenfalls dann, wenn der Antragsgegner massive Verfehlungen begangen hat, ist die Beiordnung eines Anwalts für die Antragstellerin geboten. OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.7.2015 – 6 WF 150/15mehr

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AGS 08-09/2018, Beiordnung ... / 1 Sachverhalt

Über ihre Verfahrensbevollmächtigte beantragte die Beteiligte als Gläubigerin einer in drei Versäumnisbeschlüssen titulierten Unterhaltsforderung beim Grundbuchamt die Eintragung einer Zwangshypothek in den Grundbesitz des Schuldners. Zugleich ersuchte sie um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung. Das Grundbuchamt nahm die Eintragung vor und bewilligt...mehr

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AGS 08-09/2018, Beiordnung ... / Leitsatz

Im Rahmen bewilligter Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Grundbucheintragung einer Zwangshypothek im Rahmen der Vollstreckung eines Unterhaltstitels kommt regelmäßig auch die Anwaltsbeiordnung in Betracht. Die Doppelnatur der Eintragung als Maßnahme der Zwangsvollstreckung und zugleich als verfahrensrechtliches Grundbuchgeschäft erfordert die Beachtung zivilprozessua...mehr

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AGS 8+9/2016, Anwaltliche B... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. § 76 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässig, insbesondere fristgemäß erhoben. Sie führt zur Abänderung der angefochtenen Entscheidung. In Gewaltschutzverfahren ist eine anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben (§ 111 Nr. 6, § 112, § 114 Abs. 1 FamFG). Nach § 78 Abs. 2 FamFG wird einem Beteiligten allerdings gleichwohl ein Recht...mehr

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ZAP 24/2020, Verfahrenstipp... / b) Rechtsprechungsübersicht

Die bisher vorliegende Rechtsprechung ist in der nachfolgenden Rechtsprechungsübersicht zusammengestellt. Sie hat den Stand vom 3.12.2020 und schließt teilweise an ZAP F. 22 R, S. 1143, 1147 ff. an. Beschleunigtes Verfahren Bei § 142 StPO n.F. handelt es sich nicht (mehr) um eine Soll-Vorschrift, von der wegen eines beschleunigten Verfahrens eine Ausnahme möglich wäre. Vielmeh...mehr

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ZAP 7/2023, Verfahrenstipps... / 2. Rechtsprechungsübersicht zur Pflichtverteidigung

Es wurde in ZAP 2022, 344 ff. (vormals: F. 22 R, 1181 ff., 1230 ff.) über die (erste) Rechtsprechung zum neuen Recht der Pflichtverteidigung nach der Neuregelung durch das „Gesetz zu Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung” v. 10.12.2019 (BGBl I, S. 2128; dazu eingehend Burhoff/Hillenbrand, EV, Rn 3304 ff.) berichtet. Die danach ergangene bzw. bekannt gewordene R...mehr

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AGS 08-09/2018, Prozesskost... / 2 Aus den Gründen

Über die Erinnerung entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter (§§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 8 S. 3 RVG), nachdem der Einzelrichter das Verfahren auf den Senat übertragen hat (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG): Der Sache kommt im Hinblick auf die Frage, welches der maßgebliche Zeitpunkt der Beior...mehr

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ZAP 23/2018, Verfahrenstipp... / b) Rechtsprechungsübersicht

Pflichtverteidigungsfragen spielen in der Praxis eine große Rolle. Die nachfolgenden Ausführungen stellen – im Anschluss an ZAP F. 22 R, S. 995, 998 ff. – die dazu in der letzten Zeit ergangenen Entscheidungen zusammen. Die Rechtsprechungsübersicht hat den Stand von Ende November 2018 und folgt einer alphabetischen Sortierung nach Stichworten (vgl. zu den Pflichtverteidigung...mehr

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AGS 8+9/2016, Reisekosten e... / 3 Anmerkung

Soll ein außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassener Anwalt beigeordnet werden und ist die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nicht notwendig, hätte also die bedürftige Partei bzw. der bedürftige Beteiligte keinen Anspruch darauf, dass ihr neben dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten auch ein Verkehrsanwalt beigeordnet wird, dann kann der auswärtige Anwalt nicht ohne ...mehr

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ZAP 7/2022, Verfahrenstipps... / 1. Rechtsprechungsübersicht zur Pflichtverteidigung

Der Verfasser hat in ZAP F. 22 R, S. 1181 ff. über die erste Rechtsprechung zum neuen Recht der Pflichtverteidigung aufgrund der Neuregelung durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, S. 2128; dazu eingehend Burhoff/Hillebrand, EV, Rn 3304) berichtet. Die danach ergangene Rechtsprechung wurde seitens des Verfassers in de...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / c) Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. Beispie...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / 3. Entstehungsgeschichte des § 397a StPO

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der PKH für einen Nebenkläger war in der mit Ablauf des 30.11.1998 außer Kraft getretenen Fassung des § 397a Abs. 1 S. 3 StPO a.F. noch ausdrücklich vorgesehen.[22] In dem v. 1.12.1998 bis 30.9.2009 geltenden Wortlaut des § 397a StPO wurde in Abs. 2 S. 2 auf Abs. 1 S. 4 verwiesen, der für die Beiordnung eines Rechtsanwalts § 142 Abs...mehr

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ZAP 24/2019, Verfahrenstipp... / bb) Anwendung im Einzelfall

Exemplarisch soll auf Entscheidungen von Instanzgerichten zur Anwendung der noch nicht umgesetzten PKH-Richtlinie 2016/1919 hingewiesen werden (s. aber auch BGH, Beschl. v. 4.6.2019 – 1 BGs 170/19, ZAP EN-Nr. 608/2019; https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5218.htm ). Das LG Chemnitz geht in seinem Beschl. v. 30.7.2019 (5 Qs 316/19, StRR 8/2019, 18 f.) davon...mehr

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ZAP 24/2019, Verfahrenstipp... / b) Rechtsprechungsübersicht

Pflichtverteidigungsfragen spielen in der Praxis immer eine große Rolle. Die nachfolgenden Ausführungen stellen daher im Anschluss an Burhoff ZAP F. 22 R, S. 1098, 1093 ff. erneut die dazu in der letzten Zeit ergangenen Entscheidungen in einem ABC zusammen. Die Rechtsprechungsübersicht hat den Stand von Ende November 2019 (vgl. zu den Pflichtverteidigungsfragen auch Burhoff,...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 2. Erstreckung (§ 48 Abs. 6 RVG)

In der Praxis spielen im Recht der Pflichtverteidigung die mit § 48 Abs. 6 RVG zusammenhängenden Fragen in den Fällen der Verbindung mehrerer Verfahren eine große Rolle (dazu eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., § 48 Abs. 6 und Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 24. Aufl., § 48 Rn 194 ff.; Burhoff, StraFo 2014, 454; ders. RVGreport 2008, 129). Dabei geht es immer um die Frag...mehr

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ZAP 5/2018, Verfahrenstipps... / a) Nachträgliche Bestellung nach Verfahrenseinstellung

Im Recht der Pflichtverteidigung gilt nach der OLG-Rechtsprechung, dass eine nachträgliche/rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung nicht zulässig ist (vgl. Rspr.-Nw. bei Burhoff, EV, Rn 3043). Das ist vor allem dann misslich, wenn ein vom Rechtsanwalt im Laufe des Verfahrens rechtzeitig gestellter Antrag bis zum Abschluss des Verfahrens vom Gericht nicht beschieden wird od...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / c) Mehrvergleich, § 48 Abs. 1 RVG n.F.

Mit der Neufassung von § 48 Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber praktische Anwendungsprobleme bei der Anwaltschaft beseitigt. Bisher war es streitig, ob Rechtsanwälte, die für den Abschluss eines Vergleichs beigeordnet wurden, nur die Einigungsgebühr aus der Staatskasse erstattet bekamen oder ob alle durch den Vergleich entstehenden Gebühren (Differenzverfahrens- und Differenzter...mehr

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ZAP 4/2021, Aktuelle Rechts... / 6. Zusätzliche Pflichtverteidiger

Der neu gefasste § 144 Abs. 1 StPO ermöglicht die Bestellung von bis zu zwei zusätzlichen Pflichtverteidigern, wenn dies zur Sicherung der zügigen Durchführung des Verfahrens, insb. wegen dessen Umfang oder Schwierigkeit, erforderlich ist. Bereits zuvor war es in der Praxis üblich gewesen, v.a. in Umfangsverfahren weitere Verteidiger zu bestellen. Dies hat der Gesetzgeber nu...mehr

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AGS 08-09/2018, Prozesskost... / Leitsatz

Nach der Formulierung des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG kommt das bisherige Recht dann zur Anwendung, wenn entweder die unbedingte Auftragserteilung oder die Beiordnung des Rechtsanwalts vor der Gesetzesänderung erfolgt ist. Abzustellen ist auf den früheren der beiden Zeitpunkte. Maßgeblicher Zeitpunkt der Beiordnung i.S.v. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG ist der formale Akt der Beiordnung durch...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / VI. Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung (§ 53a RVG)

Wird gem. § 397b Abs. 1 StPO für mehrere Nebenkläger ein Rechtsanwalt als gemeinschaftlicher Beistand beigeordnet oder bestellt, steht der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse nur diesem gemeinschaftlichen Beistand zu. Die nicht bestellten oder beigeordneten Rechtsanwälte der Nebenkläger haben mangels Bestellung oder Beiordnung keinen Vergütungsanspruch gegen die Staatsk...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / III. Beiordnungsverfahren

Während in § 140 StPO n.F. das "Ob" einer Beiordnung geregelt ist, normieren die komplett neu gefassten §§ 141–144 StPO n.F. das Verfahren der Beiordnung, also die Frage wer, wann, von wem, auf wessen Veranlassung zum Pflichtverteidiger bestellt wird. Hinweis: Das Gesetz unterscheidet klar zwischen den Voraussetzungen der Beiordnung (§ 140 StPO n.F.) einerseits und dem Verfah...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / 2. Anwendungsbereich von § 48 Abs. 6 RVG

Nach dem Wortlaut gilt § 48 Abs. 6 RVG für beigeordnete oder bestellte Rechtsanwälte. Erfasst sind deshalb insbesondere Pflichtverteidiger, der gem. §§ 397a Abs. 1, 406h Abs. 3 Nr. 1 StPO dem Nebenkläger oder dem nebenklageberechtigten Verletzten bestellte Beistand und im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwälte. Allerdings sehen §§ 397a Abs. 2, 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO nur die...mehr

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ZAP 2/2021, Was bringt das ... / V. Mehrvergleich bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Es ist seit jeher umstritten, ob dem nur für den Abschluss eines Vergleichs im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt allein die Einigungsgebühr aus der Staatkasse zusteht oder ob er sämtliche durch den Abschluss des Einigungsvertrags angefallenen Gebühren, also auch die Differenzverfahrens- und die Differenzterminsgebühr, aus der Staatskasse...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / VIII. Entscheidungszeitpunkt

Liegen die Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers vor, ist diese möglichst frühzeitig vorzunehmen (Burhoff, EV, Rn 3042, 8. Aufl. Rn 3059). Hierauf muss der Verteidiger achten und erforderlichenfalls darauf hinwirken, dass das Gericht dieser Verpflichtung auch tatsächlich nachkommt. Dies ist nämlich nicht immer der Fall. Insbesondere in Verfahren, in den...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / a) Pflichtverteidiger

Ob die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger des Angeklagten sich ohne Weiteres auch auf das Adhäsionsverfahren erstreckt, ist umstritten.[9] Die wohl h.M. in der Rspr. geht allerdings davon aus, dass sich die Pflichtverteidigerbestellung nicht auf das Adhäsionsverfahren erstreckt, sondern wegen des (klaren) Wortlauts von § 404 Abs. 5 StPO insoweit nach entsp...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / X. Strafvollstreckung

Im Bereich der Strafvollstreckung ist, was die Bestellung von Pflichtverteidigern betrifft, in den letzten Jahren alles beim Alten geblieben (zur Beiordnung im Vollstreckungsverfahren Burhoff, EV, Rn 2812, 8. Aufl. Rn 2829). Der Gesetzgeber hält eine speziell auf das Vollstreckungsverfahren zugeschnittene gesetzliche Regelung nach wie vor für entbehrlich, so dass weiterhin §...mehr

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ZAP 6/2024, Verfahrenstipps... / dd) Bestellung, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

Ist der „Vorgang” unübersichtlich, resultierend aus der Aktenführung, ist von einer schwierigen Sach- und Rechtslage auszugehen, deren Bestehen die Beiordnung eines Pflichtverteidigers als geboten erscheinen lassen kann (LG Magdeburg, Beschl. v. 28.11.2022 – 23 Qs 71/22, StraFo 2023, 276 = StV 2023, 596 [Ls.]). Eine schwierige Sachlage i.S.v. § 140 Abs. 2 StPO ist nicht allei...mehr

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ZAP 20/2017, Effektiveres u... / 4. Umfang der Bestellung

Die Beiordnung nach § 141 Abs. 1 S. 4 StPO ist nach dem Wortlaut der Vorschrift – "Mitwirkung" bei einer richterlichen Vernehmung – und nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift zeitlich auf den Zeitraum der Vernehmung beschränkt (Schlothauer StV 2017, 557). Die Bestellung erlischt mit dem Ende des Vernehmungstermins. Ist die weitere Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § ...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 6. Verfahrenskostenhilfe

Für das Vermittlungsverfahren und ein sich anschließendes Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren ist jeweils gesondert VKH zu beantragen und zu bewilligen, da die Verfahren jeweils gesonderte Kosten auslösen und folglich als eigenständige Rechtszüge i.S.d. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO i.V.m. § 76 Abs. 1 FamFG gelten. Eine Bewilligung von VKH für das Vermittlungsverfahren wird regelmäßig...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / VII. Auswahl des Pflichtverteidigers

Benennt der Beschuldigte/Angeklagte einen Rechtsanwalt, von dem er vertreten werden will, so ist dieser zum Pflichtverteidiger zu bestellen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht, § 142 Abs. 1 S. 2 StPO. Ein solch wichtiger Grund ist nur ausnahmsweise anzunehmen; der Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet es, die Wünsche des Mandanten soweit wie möglich zu berücksichti...mehr

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AGS 8+9/2016, Keine Einigun... / 3 Anmerkung

Soweit das LAG der Auffassung sein sollte, dass ein Verkehrsanwalt eine Einigungsgebühr nicht verdienen kann, ist dies unzutreffend. Auch durch die Führung des Verkehrs zwischen Partei und Rechtsanwalt kann der Verkehrsanwalt an einer Einigung mitwirken, zumal es auch bei einem reinen Verkehrsanwaltsvertrag zu den Nebenpflichten des Anwalts gehört, die Partei rechtlich zu be...mehr

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AGS 9/2017, Zusammentreffen... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde, über die gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG die Einzelrichterin entscheidet, ist zulässig und begründet. Dem Beschwerdeführer steht der geltend gemachte Vergütungsanspruch i.H.v. 202,03 EUR gegen die Staatskasse aus §§ 45 ff. RVG auch nach Festsetzung der Kosten gegenüber dem unterlegenen Beklagten mit Kostenfestsetzungsbeschluss v. 24.6.2015 u...mehr

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ZAP 11/2021, Die Auswirkung... / b) Verhältnis zu § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO (Drei Szenarien auf dem Weg zur Kostenneutralität)

Obsiegt die mit Prozesskostenhilfe ausgestattete Partei, gehen die vertraglichen Ansprüche des Anwalts gegen seinen Mandanten nach § 59 Abs. 1 S. 1 RVG auf die Staatskasse über. Die Staatskasse kann die Kosten dementsprechend nur in dem Umfang ersetzt verlangen, in welchem es § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO und § 628 Abs. 1 S. 2 BGB zulassen. Nach den zuvor dargestellten Grundsätzen (s...mehr

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AGS 08-09/2018, Prozesskost... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Höhe der aus der Landeskasse zugunsten der Antragstellerin zu zahlenden Rechtsanwaltsvergütung, insbesondere um die Frage, ob das RVG in der Fassung gültig ab 1.8.2013 oder in der Fassung gültig bis 31.7.2013 maßgeblich ist. Gegen das teilweise klageabweisende Urteil des SG vom 13.3.2013 legte der Kläger des Ausgangsverfahrens am 3.5.2013 zunäc...mehr

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ZAP 22/2019, Anwaltsmagazin / 5 Experten-Diskussion über geplante PKH-Änderungen

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/1919 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls war Ende Oktober Gegenstand einer Expertenanhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Die EU-Richtlinie wäre eigentlich schon bis zum 5.5.20...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / 4. Analoge Anwendung von § 45 Abs. 1 RVG

Dem im Rahmen bewilligter PKH durch den Nebenkläger zugezogenen Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu versagen, weil § 45 Abs. 1 RVG ausdrücklich auf eine Beiordnung im Wege der PKH und § 45 Abs. 3 RVG auf eine sonstige Beiordnung und Bestellung abstellen, ist nicht sachgerecht und mit dem Sinn und Zweck der PKH nicht zu vereinbaren. Die PKH erstreck...mehr

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ZAP 24/2021, Verfahrenstipp... / a) Umfang der Bestellung des Pflichtverteidigers

In Rechtsprechung und Literatur wird seit langem darum gestritten, ob die Bestellung des Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger auch die Vertretung im Adhäsionsverfahren umfasst oder ob dazu eine besondere Beiordnung nach PKH-Grundsätzen erforderlich ist (vgl. die Nachweise bei Burhoff in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, Nr. 4143 VV Rn 18 ff. [im ...mehr

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ZAP 5/2015, Verfahrenstipps... / a) Beiordnungsverfahren

Nichts wesentlich Neues bringt der Beschluss des BGH v. 4.11.2014 (1 StR 586/12, StraFo 2015, 37). Er kann aber für die (Abrechnungs-)Praxis Bedeutung haben, weil er die ständige Rechtsprechung des BGH bestätigt, wonach eine Bestellung als Pflichtverteidiger auch konkludent erfolgen kann (vgl. zuletzt BGH StV 2011, 645 = StRR 201, 29 m. Anm. Burhoff). Wie und in welchem Umfa...mehr

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ZAP 11/2021, Die Auswirkung... / III. Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts nach §§ 45, 54 RVG

Die vorangegangenen Ausführungen sind auch dann von Relevanz, wenn auf Seiten einer Partei mehrere beigeordnete Rechtsanwälte mitgewirkt haben. Gegenüber dem „frei” zustande gekommenen Anwaltsvertrag treten hier darüber hinaus noch die vergütungsrechtlichen Sonderregelungen der §§ 45, 54 RVG hinzu. Hinweis: Das grds. beiderseitige Kündigungsrecht aus § 627 Abs. 1 BGB erfährt ...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / a) Fehlverhalten/Untätigkeit des Verteidigers

Die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an eine Entpflichtung des bestellten Verteidigers sind hoch. Besitzt der Pflichtverteidiger das Vertrauen des Angeklagten, berührt eine Rücknahme der Beiordnung dessen Verteidigungsbelange auf das Stärkste und kommt deshalb nur in Betracht, wenn Umstände vorliegen, die den Zweck der Pflichtverteidigung ernsthaft gefährde...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / 5. Übergangsregelungen, § 60 RVG n.F.

Abschließend ist für die Anwendung der Gesetzesänderungen zu beachten, nach welchem Recht der Rechtsanwalt im Einzelfall abrechnen kann. Der Gesetzgeber hat die Übergangsvorschrift von § 60 Abs. 1 RVG wie folgt geändert: Zitat „Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Ge...mehr

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ZAP 13/2023, Die Nebenklage... / a) Privilegierte Nebenkläger (§ 397a Abs. 1 StPO)

Den nach § 397a Abs. 1 StPO privilegierten Nebenklägern ist auf Antrag stets ein Beistand zu bestellen, auch wenn sie nicht bedürftig i.S.d. PKH sind, und ohne Rücksicht darauf, ob ihnen eine Eigenwahrnehmung zuzumuten ist oder ob sie ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können. Es handelt sich also um einen „kostenlosen Opferanwalt”. Der Anspruch auf Bestellun...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / I. Anspruch bei Prozesskostenhilfe

§ 45 Abs. 1 RVG begründet für den im Wege der PKH gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt einen eigenen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.[1] Die Beiordnung im Wege der PKH begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis und eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung der Staatskasse als Hilfsschuldnerin. Die Beiordnung enthält die Zusage, für die Zahlungsverpflichtun...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / I. Überblick

Ab dem 1.1.2021 ist es wieder einmal soweit: Der Anwalt wird sich wieder mit dem Übergangsrecht befassen müssen, also mit der Vorschrift des § 60 RVG. Zum 1.1.2021 werden durch das KostRÄG 2021 mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG alle Gebührenbeträge angehoben. Auch die Reisekostenbeträge nach Nr. 7003 und 7005 VV werden erhöht. Darüber hinaus werden au...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltsmagazin / 5 Erfahrungsbericht zur psychosozialen Prozessbegleitung

Seit Anfang 2017 steht besonders schutzbedürftigen Verletzten von Straftaten die psychosoziale Prozessbegleitung während des gesamten Strafverfahrens zur Seite. Im Rahmen der Prozessbegleitung werden sie von besonders qualifizierten Fachkräften unterstützt und betreut. Bei minderjährigen Verletzten von Sexualstraftaten oder schweren Gewalttaten erfolgt die Beiordnung psychos...mehr

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ZAP 11/2021, Die Auswirkung... / 1. Telos: Keine Besserstellung des Anwalts durch die öffentlich-rechtliche Sonderbeziehung

Ohne einen eigenständigen Anspruch gegen die Staatskasse bliebe der Rechtsanwalt jedenfalls bei der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe regelmäßig ohne Lohn für seine Arbeit, da sein Vergütungsanspruch gegen die Partei grds. nicht durchsetzbar ist, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Wenngleich § 45 Abs. 1 RVG eine derartige Doppelbelastung durch Kontrahierungszwang und Vergütungs...mehr

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ZAP 24/2021, Verfahrenstipp... / b) Rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung

Über die Ende 2019 erfolgten Änderungen im Recht der Pflichtverteidigung (vgl. BGBl I, S. 2128) wurde schon berichtet (vgl. Hillenbrand ZAP F. 22, S. 998). Seitdem haben sich viele Gerichte mit den Neuregelungen befasst (vgl. dazu die Rechtsprechungsübersicht von Burhoff ZAP F. 22 R, S. 1181 ff. und Hillenbrand ZAP F. 22 S. 1047 sowie zuletzt Burhoff StraFo 2021, 486 ff.). H...mehr

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ZAP 18/2018, Mehrwertvergle... / 2. Mehrwertvergleiche in Falle des § 48 Abs. 3 RVG

Eine Besonderheit für Ehesachen, also insbesondere für Scheidungsverbundverfahren, ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV RVG, also einer Vereinbarung, die den gegenseitigen Unterhalt der Ehegatten, den Unterhalt gegenüber den Kindern im Verhältni...mehr