Fachbeiträge & Kommentare zu Baukosten

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Erläuterungen des Inhalts d... / 709/719/729 Baukostenminderungen

Hierunter werden die Beträge gebucht, die auch bilanziell zu einer Minderung der angefallenen Baukosten führen. Die gesonderte Erfassung dieser Posten erfolgt überwiegend aus abrechnungstechnischen Gründen. Wenn auch nach den Bestimmungen der II. BV handelsübliche Skonti bei der Abrechnung nicht von den Gesamtkosten abgesetzt zu werden brauchen, so sind sie dennoch buchmäßig ... mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Erläuterungen des Inhalts d... / 06 Anlagen im Bau

Mit Beginn der Erstellung der baulichen Anlagen werden im Anlagevermögen die Gruppe der Konten 07 "Bauvorbereitungskosten" auf die Gruppe 06 "Anlagen im Bau" umgebucht.[1] Unter der Kontengruppe 06 "Anlagen im Bau" sind die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Kosten (Grundstücks- und Gebäudekosten) für alle noch nicht fertiggestellten Anlagen sowie umfassende Modernisierungsv... mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Buchmäßige Darstellung ausg... / 3.1 Objekte des Umlaufvermögens

Nach dem Jahresabschlussformblatt für Wohnungsunternehmen sind für Verkaufsgrundstücke zur Sichtbarmachung des betrieblichen Leistungsprozesses sämtliche Bauumsätze in der GuV-Rechnung zu zeigen. Die Aktivierung wird buchtechnisch dadurch vorgenommen, dass den in der GuV-Rechnung auszuweisenden Aufwendungen für die Herstellung (Grundstücks- und Baukosten) ein ertragsähnliche... mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Erläuterungen des Inhalts d... / 00 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

Hierunter gehören die auf eigenem Grund und Boden und auf Erbbaugrundstücken selbst erstellten, der Nutzung zugeführten sowie erworbene Miethäuser, Wohnheime, Altenwohnanlagen. Ferner sind hier die nach der Verkehrsanschauung als Teile der Wohnanlage anzusehenden Kindergärten, Parkplätze, Garagen, Jugendheime, Gemeinschaftshäuser, Stätten der Begegnung und Privatstraßen zu b... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen. Normenkette § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d, § 3c Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 8 Satz 1, § 33 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, § 118 Abs. 2, § 143 Abs. 2 FGO, § 133, § 157 BGB Sachverhalt Der 2003 geborene Sohn (M) der Kläger leidet seit seiner Ge... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Für die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke ist eine Voraussetzung, dass Wohnraum vergünstigt überlassen wird. Jedoch fehlt es an einer gesetzlich festgelegten Regelung, ab wann eine vergünstigte Wohnraumüberlassung vorliegt. Eine vergünstigte Wohnraumüberlassung liegt immer dann vor, wenn Wohnraum unentgeltlich (umsonst) überlassen wird oder di... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachanlagen

Rn. 14 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In der Bilanz werden unter der Position A. II. gemäß § 266 Abs. 2 als Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, BGA sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ausgewiesen. Rn. 15 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke u... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Umsatzsteuerliche Betriebss... / III. Auffassung der deutschen Finanzverwaltung

Reverse-Charge-Verfahren: Trotz dieser Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Titanium wurde Abschn. 13b.11 Abs. 2 Satz 2 UStAE bisher nicht geändert. Danach sind Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten, "insoweit" als im Inland ansässig zu behandeln. Vorsteuervergütungsverfahren: Nach Abschn. 18.10 Abs. 1 Satz 4 UStAE gilt... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuer bei Immobilien / 1 Problematik

Bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken können fast alle Probleme des Umsatzsteuerrechts auftreten, besonders relevant sind allerdings die folgenden Fragestellungen: Wo befindet sich der Ort der Leistung? Unterliegt die Leistung einer Steuerbefreiung? Wer wird der Steuerschuldner für die Leistung? In welchem Umfang kann Vorsteuer abgezogen werden? Muss eine Vorsteuerberic... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Landesgrundsteuergesetz Berlin / 1. Steuermesszahlen im Bundesmodell

Rz. 10 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog.... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 46 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog.... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Abschreibungen auf Wohnimmo... / 6. Baukostenobergrenze

Nach § 7b Abs. 2 S. 2 EStG dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AK/HK) in Fällen des Begünstigungszeitraums 1 den Betrag von 4.100 EUR je Quadratmeter Wohnfläche und in Fällen des Begünstigungszeitraums 2 den Betrag von 5.200 EUR je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen.[7] Beraterhinweis Bei der Herstellung von Wohnungen im Betriebsvermögen sollten daher die Wa... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Mieten in Berlin steigen um 12,5 Prozent, zu wenig Neubau

Die Mieten in der deutschen Hauptstadt steigen kräftig weiter – es werde zu wenig gebaut, teilt die Investitionsbank IBB mit. Besonders teuer ist die Innenstadt: Dort vertreiben immer mehr Neuberliner die Altberliner. Weil es zu wenig Wohnungen gebe, habe die mittlere Angebotsmiete im vergangenen Jahr um 1,75 EUR pro Quadratmeter auf 15,74 EUR zugelegt, heißt es im aktuellen ... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Kein Hausabriss – nur Räumung bei Baukostenersatz

Eine Familie aus Brandenburg hatte bei einer Zwangsversteigerung ein Baugrundstück bei Berlin erworben. Sie bebauten das Grundstück mit einem Einfamilienhaus und zogen mit ihren Kindern ein. Nach dem Einzug nahm das Drama seinen Lauf. Es meldete sich der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks und forderte sein Grundstück heraus. Die Vorinstanzen verurteilten das Ehepaar zum... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / B. "Spekulationssteuer" bei Grundstücksveräußerungen

Rz. 2 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Grundstücken der Einkommensbesteuerung unterliegen, wenn diese innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Anschaffung veräußert werden. Für die Berechnung der Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist grundsätzlich das der Anschaffung oder Veräußerung zugrunde li... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Schenkung/Schenkungsteuer / 2 Geldhingabe für Grundstückserwerb oder Hausbau

Wendet ein Schenker zweckgebunden Geld für den Kauf eines bestimmten Grundstücks oder für ein bestimmtes Bauvorhaben zu, ist Zuwendungsgegenstand nicht der Geldbetrag, sondern das Grundstück bzw. das Gebäude.[1] Der Schenkungsteuer unterliegt dann der steuerliche Wert des Grundstücks oder Grundstücksteils. Da die steuerlichen Grundbesitzwerte dem gemeinen Wert angenähert sin... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.3 Grundstücke im Zustand der Bebauung

Hinweis Keine Änderung der Bewertung zum 1.1.2023 Bei der Bewertung der Grundstücke im Zustand der Bebauung nach § 196 BewG haben sich zum 1.1.2023 keine Veränderungen ergeben. Ein Grundstück im Zustand der Bebauung liegt vor, wenn mit den Bauarbeiten begonnen wurde und Gebäude und Gebäudeteile noch nicht bezugsfertig sind.[1] Der Zustand der Bebauung beginnt mit den Abgrabung... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wohngebäude des Betriebsinhabers

Rz. 125 [Autor/Stand] Das Wohngebäude des Betriebsinhabers und der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen oder der der Wohnung dienende Gebäudeteil gehört ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wenn das Gebäude oder der Gebäudeteil den Zwecken der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt ist (§ 160 Abs. 9 BewG). Das ist der Fall, wenn ... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Vorauszahlungen und Kautionen

Tz. 62 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Leasingzahlungen, die der Leasingnehmer während des Verwendungszeitraums oder danach (vgl. Tz. 58) an den Leasinggeber zu leisten hat, sind bei der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen und damit auch im Wertansatz des Nutzungsrechts enthalten. Vorauszahlungen, die der Leasingnehmer also vor oder zur Bereitstellung des L... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Roscher, GrStG, BewG § 258 ... / 2.1 Exkurs: Sachwertverfahren nach der ImmoWertV 2010

Rz. 10 Das Sachwertverfahren i. S. d. §§ 21 – 23 ImmoWertV 2010 kann in der Verkehrswertermittlung insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr – marktüblich – der Sachwert und nicht die Erzielung von Erträgen für die Preisbildung ausschlaggebend ist.[1] Noch tiefergehender formuliert kommt das Sachwertwertverfahren dann zur Anwendung, wenn d... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Politischer Reboot beim Wohnungsbau nötig

Die Lage am Wohnungsmarkt ist kritisch und wird sich noch verschärfen. Die sogenannten Immobilienweisen sprechen von einer tiefgreifenden Krise – liefern der Politik aber auch Ideen, wie es wieder zum Aufschwung kommen kann. Im Jahr 2025 werden voraussichtlich nur 230.000 Wohnungen gebaut werden – 2023 waren es 294.000 und 2024 geschätzt 260.000. Das verschärft die Knappheit ... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Hamburg-Standard: Beim Wohnungsbau ein Drittel sparen

Eine Initiative aus Politik und Wirtschaft hat den Empfehlungskatalog "Hamburger Standard" vorgestellt. Erklärt wird, was den Bau verteuert und auf welche Vorgaben verzichtet werden kann – bis zu 2.000 EUR brutto pro Quadratmeter Wohnfläche sollen gespart werden können. Dass der Bau von Wohnungen zunehmend teurer wird, dafür gibt es mehrere Gründe. Einer von ihnen: Überreguli... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.9.1 Einschränkungen durch die Rechtsprechung

Rz. 50 Die Rechtsentwicklung zum einheitlichen Vertragswerk beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung. Ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, wird auf Grundlage von Indizien entschieden. Ein Zusammenhang des Verpflichtungsgeschäfts und weiteren Abreden ist gegeben, wenn der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags gegenüber der Veräußererseite in seiner Ents... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.3.4 Gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer

Rz. 4m Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Zwar fällt unter diese Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen grundsätzlich auch die Veräußerung eines Grundstücks. Diese Grundstücksveräußerung ist jedoch als ein unter... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.9.2 Folgewirkungen

Rz. 51a Liegen die Voraussetzungen des einheitlichen Vertragswerks vor, hat dies gravierende Auswirkungen. Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage erhöht sich ("große Grunderwerbsteuer"). Dies kann zu steuerlichen Belastungen führen, welche die grundstücksbezogenen Kosten um ein Mehrfaches übersteigen. Gerade bei geschlossenen Immobilienfonds sind Gestaltungen anzutreff... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 2 Der im Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG besonders herausgehobene Kaufvertrag [1] stellt in der Praxis der Finanzämter das häufigste der Grunderwerbsteuer unterliegenden Verpflichtungsgeschäfte über ein inländisches Grundstück dar. Zivilrechtlich verpflichtet der Kaufvertrag über ein Grundstück den Veräußerer, dem Käufer das Grundstück zu übergeben und das Eigentum... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Baustoffe und Baustofftechn... / 3 Baukosten

Für die Ausschreibung, Durchführung und Abrechnung von Bauleistungen unterscheidet die DIN 276[1] in Kostengruppen und Gewerke. In der nachstehenden Tabelle findet sich zu den einzelnen Kostengruppen am Beispiel eines neu zu errichtenden Mehrfamilienhauses eine überschlägige Abschätzung der durchschnittlichen prozentualen Kostenanteile. Diese Anteile können je nach Gebäudear... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Dokumentation (ZertVerwV) / 1 Gebäude- und Grundstücksdokumentation

Die Gebäudedokumentation, auch als "Objektdokumentation" bezeichnet, wird von Facility Managern und Verwaltungen häufig als lästige Pflicht empfunden. Rechtliche Vorschriften oder verbindliche Rahmenbedingungen für ausreichend umfangreiche, dabei wirtschaftlich zu erstellende Dokumentationen existieren nicht. In Bereichen wie dem Brandschutz oder dem Betrieb technischer Anla... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 6.1.3.1 Grundsätze

Das Dauerwohnrecht ist im 2. Teil des Wohnungseigentumsgesetzes in den §§ 31 bis 42 geregelt. Ein Dauerwohnrecht berechtigt unter Ausschluss des Eigentümers dazu, eine bestimmte Wohnung in einem Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen. Eine Erstreckung auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks ist möglich, sofern die Wohnung wirtschaftlich d... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Relevante Versicherungsarte... / 2 Objektversicherungen

Versicherungen, die Versicherungsschutz für Objekte gewähren, werden den Sachversicherungen zugeordnet. Die größte Bedeutung für die Immobilienwirtschaft haben die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz hat gerade diesen beiden Sachversicherungen große Aufmerksamkeit zu widmen, da diese na... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Dauerwohnrecht / 1 Allgemeines

Das Dauerwohnrecht ist geregelt in Teil 2 des Wohnungseigentumsgesetzes. Nach 1945 gab es in Deutschland einen gewaltigen Wohnraumbedarf, dessen Deckung es notwendig machte, die Wohnraumsuchenden an der Finanzierung zu beteiligen, wofür wiederum Sicherheiten zu schaffen waren. Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht aus dem Jahr 1951 ermöglichte den Erwer... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 3.1 Notwendiger Konnex der erfassten Aufwendungen

Rz. 34 Welche Aufwendungen als Fondsetablierungskosten anzusehen sind, regelt § 6e Abs. 2 EStG abschließend. Das Gesetz definiert diese Aufwendungen in Abgrenzung zu den eigentlichen Anschaffungskosten i. S. d. § 255 HGB über einen Konnex in zeitlicher und sachlicher Hinsicht zu diesen; es muss bestehen: Ein Bezug zum Erwerb des Wirtschaftsgutes (Satz 1), ein wirtschaftlicher ... mehr

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Elementarschadenversicherun... / 4 Problem Neuwertversicherung

Grundsätzlich ist der Abschluss auf der Grundlage einer Berechnung des Neuwertes des Gebäudes zu empfehlen. Dies beinhaltet allerdings bei einer Vereinbarung fester Versicherungssummen die Gefahr, dass bei steigenden Baukosten und Gebäudepreisen die Versicherungssumme schon nach wenigen Jahren zu gering sein kann. Daher ist grundsätzlich die Vereinbarung eines gleitenden Neu... mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.4 Fördermodell 4 – Öffentliches Baudarlehen bei Aufstockungen, Dachausbauten oder Nutzungsänderungen

Aufstockungen und Ähnliches Fördermodell 4 unterstützt Bauvorhaben, die Wohnraum durch Aufstockungen, Dachausbauten oder die Umnutzung bestehender Gebäude schaffen. Die Konditionen richten sich je nach Vorhaben und zielen darauf ab, Projekte wirtschaftlich tragfähig zu machen. Förderung bei Aufstockungen und Dachausbauten Die Förderkonditionen entsprechen den Regelungen des För... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude

Rz. 75 [Autor/Stand] § 33 Abs. 2 BewG unterscheidet bei Gebäuden zwischen von Wohngebäuden und Wirtschaftsgebäuden. Rz. 76 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers auch die Wohnungen der Altenteiler sowie des Betriebspersonals. Wohnungen, die an fremde dritte ... mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 1 Allgemeine Grundsätze

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Das gilt unabhängig davon, ob und ggf. in welcher Höh... mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 1 Einführung

Schon im Mittelalter war es Brauch, wegen der beengten Raumverhältnisse innerhalb der Städte Gebäude in geschlossener Bauweise zu errichten. Bei dieser Bauweise stoßen zwei auf verschiedenen Grundstücken errichtete Häuser aneinander. Hat jedes dieser Häuser eine eigene, unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück gebaute Abschlusswand, dann handelt es sich um eine Grenzwa... mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 164 Für die Eintragung des Gesamterbbaurechts fällt eine volle Gebühr an, Nr. 14121 KV GNotKG, ebenfalls berechnet nach den §§ 43, 52, 49 Abs. 2 GNotKG (vgl. Rdn 162). In Bayern[1169] und Bremen kommt die Katasterfortführungsgebühr hinzu. Eine Eigentumsumschreibungsgebühr nach der Nr. 14110 KV GNotKG fällt nicht an, obgleich dies zuweilen in der Kostenpraxis vertreten wi... mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 59 Für die Eintragung des Untererbbaurechts fällt eine volle Gebühr an, Nr. 14121 KV GNotKG, ebenfalls berechnet nach den §§ 43, 52, 49 Abs. 2 GNotKG (vgl. oben, Kosten des Notariats, Rdn 57). Notarielle und grundbuchamtliche Geschäftswertermittlung verlaufen synchron, weshalb das Grundbuchamt an die Bewertung des Notariats anknüpfen kann. In Bayern und Bremen kommt die K... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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§ 14 Begründung eines Unter... / I. Kosten des Notariats

Rz. 57 Im Falle der vertraglichen Bestellung eines Untererbbaurechts fällt eine 2,0 Gebühr an, Nr. 21100 KV GNotKG, mindestens ein Betrag i.H.v. 120 EUR. Der Geschäftswert für die Bestellung des Untererbbaurechts ist nicht nach § 36 Abs. 1 GNotKG zu schätzen, sondern richtet sich nach den §§ 97, 43, 52, 49 Abs. 2 GNotKG. Demnach sind zwei Werte zu ermitteln und gegenüberzuste... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Vorwort zur dritten Auflage

Das Erbbaurecht zählt zu den langfristigen und nachhaltigen Schlüsselinstrumenten einer Bodenpolitik, die zur Marktberuhigung[1] beitragen soll und der eine Renaissance attestiert wird.[2] Deutlich wird dies nicht nur in den Kommunen,[3] die Grundstücke nicht mehr verkaufen, sondern vorrangig im Erbbaurecht vergeben,[4] sondern auch in den Koalitionsverträgen der Landesregie... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Aufteilung der Kosten

Rz. 61 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Aufwendungen, die nicht ausschließlich dem Arbeitszimmer oder ausschließlich dem Wohnbereich zugeordnet werden können, werden nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der gesamten Wohnfläche (einschließlich des Arbeitszimmers) aufgeteilt; nur der auf das Arbeitszimmer entfallende Anteil führt zu WK (BFH 178, 356 = BStBl 1995 II, ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

[Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41] Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbun... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

[Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 21–38] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 21... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2024

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wachstumschancengesetz, das im Februar 2024 verabschiedet wurde. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Gas-/Wärmepreisbremse (§ 123 EStG) Die Steuerpflicht der einmaligen Entlastung bei leitungsgebundenen Erdgaslieferungen an Letztverbraucher nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Erdgas-Wärme-S... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.3 Finanzierungskosten

[Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 46–51] Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungskosten). ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)

Rz. 286 Die Rspr., und ihr folgend die Finanzverwaltung (R 6.6 Abs. 4 EStR 2012), haben es zugelassen, in bestimmten Fällen eine Gewinnverwirklichung durch Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wenn ein Wirtschaftsgut auf bestimmte, vom Willen des Stpfl. unabhängige Weise gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und durch ein anderes, funktionsgleiche... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Wirtschaftsweise schlagen Abschaffung der Mietpreisbremse vor

Im Jahresgutachten widmen die Wirtschaftsweisen dem Wohnungsmarkt ein eigenes Kapitel. Scharf ins Gericht geht der Sachverständigenrat mit der Mietpreisbremse und fordert im Kern mehr Anreize für den Wohnungsneubau. Die sog. Wirtschaftsweisen – ein beratendes Gremium aus 5 Volkswirtschaftsprofessoren – fordern im Jahresgutachten 2024/25 unter dem Titel "Versäumnisse angehen,... mehr