Fachbeiträge & Kommentare zu Baukosten

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.3.4 Gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer

Rz. 4m Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Zwar fällt unter diese Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen grundsätzlich auch die Veräußerung eines Grundstücks. Diese Grundstücksveräußerung ist jedoch als ein unter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.9.2 Folgewirkungen

Rz. 51a Liegen die Voraussetzungen des einheitlichen Vertragswerks vor, hat dies gravierende Auswirkungen. Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage erhöht sich ("große Grunderwerbsteuer"). Dies kann zu steuerlichen Belastungen führen, welche die grundstücksbezogenen Kosten um ein Mehrfaches übersteigen. Gerade bei geschlossenen Immobilienfonds sind Gestaltungen anzutreff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 2 Der im Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG besonders herausgehobene Kaufvertrag [1] stellt in der Praxis der Finanzämter das häufigste der Grunderwerbsteuer unterliegenden Verpflichtungsgeschäfte über ein inländisches Grundstück dar. Zivilrechtlich verpflichtet der Kaufvertrag über ein Grundstück den Veräußerer, dem Käufer das Grundstück zu übergeben und das Eigentum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baustoffe und Baustofftechn... / 3 Baukosten

Für die Ausschreibung, Durchführung und Abrechnung von Bauleistungen unterscheidet die DIN 276[1] in Kostengruppen und Gewerke. In der nachstehenden Tabelle findet sich zu den einzelnen Kostengruppen am Beispiel eines neu zu errichtenden Mehrfamilienhauses eine überschlägige Abschätzung der durchschnittlichen prozentualen Kostenanteile. Diese Anteile können je nach Gebäudear...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dokumentation (ZertVerwV) / 1 Gebäude- und Grundstücksdokumentation

Die Gebäudedokumentation, auch als "Objektdokumentation" bezeichnet, wird von Facility Managern und Verwaltungen häufig als lästige Pflicht empfunden. Rechtliche Vorschriften oder verbindliche Rahmenbedingungen für ausreichend umfangreiche, dabei wirtschaftlich zu erstellende Dokumentationen existieren nicht. In Bereichen wie dem Brandschutz oder dem Betrieb technischer Anla...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 6.1.3.1 Grundsätze

Das Dauerwohnrecht ist im 2. Teil des Wohnungseigentumsgesetzes in den §§ 31 bis 42 geregelt. Ein Dauerwohnrecht berechtigt unter Ausschluss des Eigentümers dazu, eine bestimmte Wohnung in einem Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen. Eine Erstreckung auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks ist möglich, sofern die Wohnung wirtschaftlich d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 2 Objektversicherungen

Versicherungen, die Versicherungsschutz für Objekte gewähren, werden den Sachversicherungen zugeordnet. Die größte Bedeutung für die Immobilienwirtschaft haben die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz hat gerade diesen beiden Sachversicherungen große Aufmerksamkeit zu widmen, da diese na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.1 Vorzunehmende Arbeiten

Rz. 9 Zu den Härtegründen rechnen die mit der Abwicklung der Maßnahmen verbundenen Beeinträchtigungen sowie die baulichen Auswirkungen – etwa für den Zuschnitt der gemieteten Räume. Die Modernisierungsmaßnahmen können von einer geringfügigen Belästigung bis zur vorübergehenden Unbewohnbarkeit der Mieträume reichen. Plant der Vermieter derart umfangreiche Modernisierungs- un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dauerwohnrecht / 1 Allgemeines

Das Dauerwohnrecht ist geregelt in Teil 2 des Wohnungseigentumsgesetzes. Nach 1945 gab es in Deutschland einen gewaltigen Wohnraumbedarf, dessen Deckung es notwendig machte, die Wohnraumsuchenden an der Finanzierung zu beteiligen, wofür wiederum Sicherheiten zu schaffen waren. Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht aus dem Jahr 1951 ermöglichte den Erwer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 3.1 Notwendiger Konnex der erfassten Aufwendungen

Rz. 34 Welche Aufwendungen als Fondsetablierungskosten anzusehen sind, regelt § 6e Abs. 2 EStG abschließend. Das Gesetz definiert diese Aufwendungen in Abgrenzung zu den eigentlichen Anschaffungskosten i. S. d. § 255 HGB über einen Konnex in zeitlicher und sachlicher Hinsicht zu diesen; es muss bestehen: Ein Bezug zum Erwerb des Wirtschaftsgutes (Satz 1), ein wirtschaftlicher ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elementarschadenversicherun... / 4 Problem Neuwertversicherung

Grundsätzlich ist der Abschluss auf der Grundlage einer Berechnung des Neuwertes des Gebäudes zu empfehlen. Dies beinhaltet allerdings bei einer Vereinbarung fester Versicherungssummen die Gefahr, dass bei steigenden Baukosten und Gebäudepreisen die Versicherungssumme schon nach wenigen Jahren zu gering sein kann. Daher ist grundsätzlich die Vereinbarung eines gleitenden Neu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.4 Fördermodell 4 – Öffentliches Baudarlehen bei Aufstockungen, Dachausbauten oder Nutzungsänderungen

Aufstockungen und Ähnliches Fördermodell 4 unterstützt Bauvorhaben, die Wohnraum durch Aufstockungen, Dachausbauten oder die Umnutzung bestehender Gebäude schaffen. Die Konditionen richten sich je nach Vorhaben und zielen darauf ab, Projekte wirtschaftlich tragfähig zu machen. Förderung bei Aufstockungen und Dachausbauten Die Förderkonditionen entsprechen den Regelungen des För...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude

Rz. 75 [Autor/Stand] § 33 Abs. 2 BewG unterscheidet bei Gebäuden zwischen von Wohngebäuden und Wirtschaftsgebäuden. Rz. 76 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers auch die Wohnungen der Altenteiler sowie des Betriebspersonals. Wohnungen, die an fremde dritte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 1 Allgemeine Grundsätze

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Das gilt unabhängig davon, ob und ggf. in welcher Höh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzwand und Nachbarwand / 1 Einführung

Schon im Mittelalter war es Brauch, wegen der beengten Raumverhältnisse innerhalb der Städte Gebäude in geschlossener Bauweise zu errichten. Bei dieser Bauweise stoßen zwei auf verschiedenen Grundstücken errichtete Häuser aneinander. Hat jedes dieser Häuser eine eigene, unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück gebaute Abschlusswand, dann handelt es sich um eine Grenzwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 164 Für die Eintragung des Gesamterbbaurechts fällt eine volle Gebühr an, Nr. 14121 KV GNotKG, ebenfalls berechnet nach den §§ 43, 52, 49 Abs. 2 GNotKG (vgl. Rdn 162). In Bayern[1169] und Bremen kommt die Katasterfortführungsgebühr hinzu. Eine Eigentumsumschreibungsgebühr nach der Nr. 14110 KV GNotKG fällt nicht an, obgleich dies zuweilen in der Kostenpraxis vertreten wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Begründung eines Unter... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 59 Für die Eintragung des Untererbbaurechts fällt eine volle Gebühr an, Nr. 14121 KV GNotKG, ebenfalls berechnet nach den §§ 43, 52, 49 Abs. 2 GNotKG (vgl. oben, Kosten des Notariats, Rdn 57). Notarielle und grundbuchamtliche Geschäftswertermittlung verlaufen synchron, weshalb das Grundbuchamt an die Bewertung des Notariats anknüpfen kann. In Bayern und Bremen kommt die K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Begründung eines Unter... / I. Kosten des Notariats

Rz. 57 Im Falle der vertraglichen Bestellung eines Untererbbaurechts fällt eine 2,0 Gebühr an, Nr. 21100 KV GNotKG, mindestens ein Betrag i.H.v. 120 EUR. Der Geschäftswert für die Bestellung des Untererbbaurechts ist nicht nach § 36 Abs. 1 GNotKG zu schätzen, sondern richtet sich nach den §§ 97, 43, 52, 49 Abs. 2 GNotKG. Demnach sind zwei Werte zu ermitteln und gegenüberzuste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort zur dritten Auflage

Das Erbbaurecht zählt zu den langfristigen und nachhaltigen Schlüsselinstrumenten einer Bodenpolitik, die zur Marktberuhigung[1] beitragen soll und der eine Renaissance attestiert wird.[2] Deutlich wird dies nicht nur in den Kommunen,[3] die Grundstücke nicht mehr verkaufen, sondern vorrangig im Erbbaurecht vergeben,[4] sondern auch in den Koalitionsverträgen der Landesregie...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Aufteilung der Kosten

Rz. 61 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Aufwendungen, die nicht ausschließlich dem Arbeitszimmer oder ausschließlich dem Wohnbereich zugeordnet werden können, werden nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der gesamten Wohnfläche (einschließlich des Arbeitszimmers) aufgeteilt; nur der auf das Arbeitszimmer entfallende Anteil führt zu WK (BFH 178, 356 = BStBl 1995 II, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

[Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41] Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

[Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 21–38] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 21...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2024

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wachstumschancengesetz, das im Februar 2024 verabschiedet wurde. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Gas-/Wärmepreisbremse (§ 123 EStG) Die Steuerpflicht der einmaligen Entlastung bei leitungsgebundenen Erdgaslieferungen an Letztverbraucher nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Erdgas-Wärme-S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.3 Finanzierungskosten

[Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 46–51] Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungskosten). ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)

Rz. 286 Die Rspr., und ihr folgend die Finanzverwaltung (R 6.6 Abs. 4 EStR 2012), haben es zugelassen, in bestimmten Fällen eine Gewinnverwirklichung durch Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wenn ein Wirtschaftsgut auf bestimmte, vom Willen des Stpfl. unabhängige Weise gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und durch ein anderes, funktionsgleiche...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wirtschaftsweise schlagen Abschaffung der Mietpreisbremse vor

Im Jahresgutachten widmen die Wirtschaftsweisen dem Wohnungsmarkt ein eigenes Kapitel. Scharf ins Gericht geht der Sachverständigenrat mit der Mietpreisbremse und fordert im Kern mehr Anreize für den Wohnungsneubau. Die sog. Wirtschaftsweisen – ein beratendes Gremium aus 5 Volkswirtschaftsprofessoren – fordern im Jahresgutachten 2024/25 unter dem Titel "Versäumnisse angehen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / b) Neuwertversicherung von Gebäuden

Rz. 186 Gemäß § 5 Nr. 1 a AFB 87/A § 7 Nr. 1 a bb AFB 2010 umschreibt der Neuwert von Gebäuden (auch Neubauwert genannt) die Summe aller Baukosten einschließlich aller Baunebenkosten, die zur Herstellung eines neuen Gebäudes erforderlich sind. Zu den Baunebenkosten gehören Architektenleistungen für Planung und Bauüberwachung, Ingenieur-Honorare für Statik sowie Gebühren für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / e) Höhe der Neuwertentschädigung

Rz. 241 Mit der sog. Neuwertspitze soll der etwaige Schaden ausgeglichen werden, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass er einen höheren Betrag als den Zeitwert aufwenden muss, wenn er das zerstörte Gebäude wiederherstellt. Auf diesen tatsächlichen Schaden ist der Umfang des Ersatzanspruches beschränkt. Ob die tatsächlichen Aufwendungen den Neuwertschaden wenigst...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpflicht von nachträglichen Sonderwünschen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude (1)

Leitsatz 1. Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche unterliegen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude als zusätzliche Leistungen der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Erwerbsgeschäft vorliegt. 2. Die Steuer ist in einem selbständigen Bescheid festzusetzen. Normenket...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.10 De-minimis-Verordnung der EU

Rz. 18 Eine Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG darf nur gewährt werden, wenn der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten Beihilfen [1] in einem Zeitraum von 3 Vz 200.000 EUR nicht übersteigt (§ 7b Abs. 5 S. 2 EStG). Bei dieser Höchstgrenze sind auch andere in diesem Zeitraum an das Unternehmen gewährte De-minimis-Beihilfen in der jeweils geltenden Fassun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Neubau-Förderprogramm KNN: Ab sofort Anträge stellen

Das neue KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN) ist gestartet. Die Förderung ist befristet bis zum 31.12.2025. Erreicht werden muss der Effizienzhausstandard 55. Anträge können jetzt gestellt werden. Das neu aufgelegte KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.3.1 Kriterium des Erwerbs

Rz. 37 Die für einen Erwerb maßgebenden Voraussetzungen sind: (1) Erwerb von Dritten: Neben Kaufvorgängen kommen dafür vor allem Tauschvorgänge und gesellschaftsrechtliche Sachverhalte in Betracht.[2] Bei Anerkennung dessen, dass sich der Erwerb am Markt konkretisieren muss,[3] ist vor allem fraglich, ob bei einem Kauf von einem Konzernunternehmen oder von einem Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.1 Unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 46 Für den Fall der Bejahung der Vermögensgegenstandseigenschaft von Nutzungsrechten wäre ein Ausweis in der Bilanz unter der Position "Immaterielles Vermögen" denkbar. Das auch hier grundsätzlich geltende Prinzip der Vollständigkeit erfährt durch die steuerrechtliche Regelung in § 5 Abs. 2 EStG eine Durchbrechung. Der Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.1 Argumente von Literatur und Rechtsprechung

Rz. 107 Im Fall einer Anerkennung von Nutzungen als einlagefähige Wirtschaftsgüter [1] stellt sich das Problem des Drittaufwands nicht; eine Einlage würde sogar die Bewertung zum Teilwert[2] zulassen;[3] die Berücksichtigung der AfA könnte durch einen entsprechenden Wertansatz erfolgen. Eine solche Einlagefähigkeit von Nutzungen wird auch im Zusammenhang mit der abstrakten Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.5 Folgerungen für den Vorsteuerabzug und die Besteuerung der Privatnutzung

Bei nur teilweise unternehmerisch genutzten Ehegattengrundstücken ergeben sich bei gemeinsamer Auftragsvergabe der Ehegatten unterschiedliche umsatzsteuerliche Konsequenzen. Diese hängen davon ab, in welchem Umfang das Gebäude unternehmerisch genutzt und in welchem Umfang das Gebäude nach dem Willen der Beteiligten dem Unternehmensvermögen zugeordnet wird. Außerdem kommt es ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 1.1 Frühere BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

Zum Vorsteuerabzug berechtigt ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH derjenige, der als Empfänger einer Leistung (Leistungsempfänger) anzusehen ist. Unmaßgeblich für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist die Frage, wer die Kosten getragen hat.[1] Leistungsempfänger ist grundsätzlich die Person, die aus dem schuldrechtlichen (zivilrechtlichen) Vertragsverhältnis, das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.1 Auftragsvergabe allein durch den Unternehmer-Ehegatten

Bauten auf unbebauten Grundstücken im Eigentum beider Ehegatten werden zivilrechtlich Eigentum beider Ehegatten. Gleichwohl kann einer der Ehegatten allein (ausschließlich in seinem Namen) die Aufträge zur Errichtung eines Bauwerks vergeben, Baumaterial einkaufen und Bestellungen vornehmen. Wenn dies derjenige Ehegatte ist, für dessen unternehmerische Tätigkeit das Bauvorhab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Modernisierung der Heizungs... / 2 Heizungsmodernisierung

§ 555b Nr. 1a BGB: Heizung gemäß 65 %-EE-Vorgabe Aufgrund der Neuregelung des GEG wurde der Katalog des § 555b BGB erweitert. Als Modernisierungsmaßnahme gilt nach § 555b Nr. 1a BGB auch eine bauliche Veränderung, "durch die mittels Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude die Anforderungen des § 71 GEG erfüllt werden". Das be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteueraufteilung: Rückke... / 3. Unionsrecht

Rz. 139 Dem Unionsrecht sind diese Betrachtungsweisen nicht fremd. Es ordnet seit jeher als Regelsystem eine Vorsteueraufteilung nach Maßgabe des Gesamtumsatzes des Steuerpflichtigen an (Art. 173 Abs. 1 MwStSystRL, zuvor Art. 17 Abs. 5 UA 1 der 6. RL), und ermöglicht es den Mitgliedstaaten aber auch, die Anwendung abweichender Aufteilungsmaßstäbe anzuordnen, zu denen insbesond...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung für unterlasse... / 3.1 Auswirkungen der Rückstellungsbildung auf das Ergebnis

Wie jede Rückstellung verschlechtert auch die für unterlassene Instandhaltung das Ergebnis. Gleichzeitig wird das Ergebnis des Folgejahres verbessert. Damit werden vor allem Steuerzahlungen um ein Jahr verschoben. Werden Dividenden an die Eigentümer gezahlt, sinkt durch die Bildung von Rückstellungen die Basis für deren Berechnung. Immer handelt es sich nur um eine Verschieb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Baugenehmigungen: Ohne Extra-Schweiß keine neuen Wohnungen

Im ersten Halbjahr 2024 wurden nach Zahlen des Statistischen Bundesamts nur 106.700 neue Wohnungen genehmigt. Das sind 21,1 % weniger als in den ersten sechs Monaten 2023. Immobilienwirtschaft und Baubranche zeigen sich enttäuscht. In Deutschland werden immer weniger neue Wohnungen genehmigt. Im Juni 2024 waren es 17.600 und damit 19 % weniger als vor einem Jahr, wie das Stat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / cc) Pflichtschenkungen

Rz. 21 Demgegenüber können Schenkungen aufgrund einer sittlichen Pflicht auch einen erheblichen Wert haben;[57] insbesondere fallen hierunter Unterhaltszahlungen für nahe Verwandte[58] und solche mit der Motivation der zusätzlichen Alterssicherung.[59] U.U. kann auch die Zuwendung eines Grundstücks oder eines Nießbrauchs aus Dankbarkeit für unbezahlte langjährige Dienste im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Steuerbefreiung der grunderwerbsteuerbaren Umsätze

Lieferung eines (Gebäude-)Grundstücks grunderwerbsteuerbar/mehrwertsteuerfrei: In Deutschland gilt die Mehrwertsteuerbefreiung für die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG. Ob ein Vorgang der Grunderwerbsteuer unterfällt, richtet sich gem. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG grundsätzlich danach, ob ein Grundstück im Sinne des bürgerlichen Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Auch bisher schon: Gesamter Umsatz mehrwertsteuerfrei, wenn nur teilweise grunderwerbsteuerbar

Sichtweise ist nicht neu: Es ist auch nichts Neues, dass ein Umsatz, der lediglich teilweise der GrESt unterfällt, gleichwohl vollständig mehrwertsteuerfrei ist.[39] So gehören z.B. lt. BFH die Kosten für die Bebauung (oder sonstige körperliche Veränderung des verkauften Grundstücks) nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage), wenn zwar der Ve...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.2 Besondere Vorgaben für mit Immobilien besicherte Verbraucherkredite

Rz. 40 Insbesondere bei mit Immobilien besicherten Verbraucherkrediten sollten die Institute absehbare Veränderungen hinsichtlich der Quellen der Rückzahlungsfähigkeit in der Zukunft in ihre Beurteilung einbeziehen. Beispielhaft nennt die EBA die Situation, in der die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Kreditnehmers hinausgeht, womit sich absehbar seine...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutsame Risikoaspekte

Rz. 2 Die für das Risiko eines Immobiliengeschäftes bedeutsamen Aspekte sind vor dem Erwerb oder der Errichtung einer Immobilie zu analysieren und zu beurteilen. Üblicherweise sind bei Immobilienrisiken vor allem drei Aspekte zu berücksichtigen: das Wertschwankungs- bzw. Wertänderungsrisiko, das Vermietungs- bzw. Ertragsrisiko und das Objektrisiko. Das "Wertschwankungsrisiko...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.11 Kein einheitliches Vertragswerk bei wesentlich geändertem Generalübernehmervertrag

Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand liegt hingegen nach Auffassung des Gerichts nicht vor, wenn der zunächst angebotene Generalübernehmervertrag zur Bebauung des Grundstücks nach dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags in wesentlichen Punkten geändert wurde.[1] Im entschiedenen Fall erwarb die Klägerin von verschiedenen Grundstückseigentümern Grundstücke zur Bebauung. Das ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.10 Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Grundstückskauf – späterer Bau eines Einfamilienhauses

Mit Urteil vom 25.1.2017 hat der BFH eine weitere Entscheidung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand gefällt.[1] Wird nach diesem Urteil ein Bauerrichtungsvertrag zeitlich nach dem Grundstückskaufvertrag und nach der betreffenden Grunderwerbsteuerfestsetzung geschlossen, kann die Finanzbehörde die ursprüngliche Grundwerbsteuerfestsetzung ändern und die Bauerrichtungskosten zusätzl...mehr