Fachbeiträge & Kommentare zu Baugenehmigung

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Au... / 2.4 Brandschutzbeauftragter

Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten beruhen v. a. auf baurechtlichen Forderungen, insbesondere den Sonderbauverordnungen und den Industriebaurichtlinien der Bundesländer. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aber auch aufgrund einer Forderung in einem Brandschutzkonzept oder als Auflage zur Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich sein. Keine Forderung, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Bauantragstellung nach dem 31.03.1985

Rn. 344 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG verlangt zuletzt, dass der Bauantrag für das Gebäude nach dem 31.03.1985 gestellt worden ist. Das Bauantragsdatum ist daher nicht nur wichtig für den Erst-, sondern auch für alle Folgeerwerber (Roland, DStZ 1986, 63). Rn. 345 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 S dazu folgendes ABC zur Bauantragstellung: Antragszeitpunkt Der Bau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gesetz zur Einschränkung des § 7b EStG vom 16.05.1963, BStBl I 63, 476

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 In einem dieser Vorschrift in der bisherigen Fassung angefügten Abs 7 wurde bestimmt, daß bei Gebäuden sowie Zubauten, Ausbauten und Umbauten, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 09.10.1962 und vor dem 01.04.1964 gestellt worden ist, anstelle des § 7b ein neuer § 54 anzuwenden ist. Ausgenommen waren Gebäude, Zu-, Aus- und Umbaute...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden vom 16.06.1964, BStBl I 64, 384

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 1 Nr 2 wurde § 7b für EinfHäuser, ZweifHäuser und Eigentumswohnungen, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.12.1964 gestellt wurde, wieder mit einer gegenüber früher allerdings wesentlich veränderten Abschreibungsmöglichkeit in Kraft gesetzt. Die erhöhten AfA für diese Gebäude betrugen für das Jahr der Fertigstellung u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Der AfA-Prozentsatz bei Wirtschaftsgebäuden

Rn. 347 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für Wirtschaftsgebäude gilt folgender AfA-Prozentsatz (die Reduktion des AfA-Prozentsatzes beruht auf dem StSenkG (v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433):mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 23. Dritte VO über steuerliche Konjunkturmaßnahmen vom 07.06.1973, BGBl I 73, 530

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ein Jahr reger gesetzgeberischer Tätigkeit war 1973. Zunächst erging die Dritte VO über steuerliche Konjunkturmaßnahmen. Durch sie wurde die degressive Absetzung für Abnutzung bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 08.05.1973 und vor dem 01.05.1974 angeschafft oder hergestellt werden, ausgesetzt. Durch die VO wid ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 148. Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3680

Rn. 168 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Die EigZul entfällt ab dem 01.01.2006; nur Bauherren, die vor dem 01.01.2006 mit der Herstellung begonnen haben u Erwerber, die vor dem 01.01.2006 den notariellen Vertrag abgeschlossen haben o einer Genossenschaft beigetreten sind, haben noch Anspruch auf die Zulage für den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren. Als Beginn der Herstellung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Unselbstständige Gebäudeteile

Rn. 473 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Solche sind zB: Arbeitszimmer, ein neu angebautes häusliches (FG Münster EFG 1993, 70 rkr) Aufbau: die nachträglich auf ein bereits bestehendes Mehrfamilienhaus aufgesetzten Wohnungen sind keine selbstständigen WG (FG Düsseldorf EFG 1999, 645 rkr) eingebautes Blockheizkraftwerk (FG Niedersachsen DStRE 2008, 1437 rkr mit Anm Koch, BB 2009, 156;...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen beim Verlustausgleich/-abzug

Rn. 129a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Laut Beschluß des Kabinetts vom 10.02.1999 wurde auf die ursprünglich geplante Mindestbesteuerung mit Hilfe der Unterscheidung von aktiven und passiven Einkünften verzichtet. Gem § 2 Abs 3 EStG sieht die Regelung im Grundsatz folgendermaßen aus:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Feste Verbindung mit dem Grund und Boden

Rn. 326 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Bauwerk muss, um ein Gebäude zu sein, fest durch einzelne oder durchgehende Fundamente mit dem Grund und Boden verbunden sein (Tz 2.5 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734; OFD Frankfurt/M v 10.02.2023, S 3190 A-001-St 72, DStR 2023, 951), dh, das Bauwerk muss ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nichtigkeit von Verwaltungs... / 1 Absolute Nichtigkeitsgründe

Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes setzt besonders schwerwiegende Fehler voraus, die bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig sind.[1] Solche gravierenden Mängel können Verfahrensfehler sachlicher oder inhaltlicher Art sein, mithin schwerwiegende Verstöße gegen formelle oder materielle Rechtsvorschriften. Als besonders schwerwiegende Fe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Abschreibung

Rn. 70 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA ist auch einheitlich (für das WG) zu ermitteln, dh, Teile von WG dürfen nicht nach unterschiedlichen AfA-Sätzen abgeschrieben werden, auch wenn sie sich unterschiedlich abnutzen. Dies betrifft zBmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einschränkungen bei der Opt... / 2.3 Entscheidungskriterium Baubeginn

Für die Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsvorschrift bei der Option zur Steuerpflicht in Abhängigkeit von der Nutzung des Objekts kommt es entscheidend darauf an, wann mit dem Bau begonnen wurde. Als Baubeginn ist dabei die Ausführung von tatsächlichen Bauhandlungen zu sehen, der Antrag auf Baugenehmigung ist nicht entscheidend. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
EH55-Neubauförderung kommt im Dezember zurück

Die Bundesregierung reaktiviert die beliebte Neubauförderung für Effizienzhäuser mit dem Standard EH55. Die war im Jahr 2022 eingestampft worden. Ab Mitte Dezember 2025 soll es wieder Geld geben. Das sind die Bedingungen. Die Bundesregierung will den Wohnungsbau ankurbeln und reaktiviert dafür eine vor Jahren abgeschaffte Neubauförderung. 800 Mio. Euro sollen nach Information...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abwasserbeseitigung / 4.1 Restriktive Handhabung durch Behörden und Gerichte

Als Folge der gesetzgeberischen Entscheidung zugunsten der öffentlichen Träger der Abwasserbeseitigung wird von den Behörden und Gerichten die Zulässigkeit von privaten Kleinkläranlagen sehr restriktiv beurteilt. Lediglich übergangsweise oder in ländlichen Gemeinden ohne nennenswerte Siedlungstätigkeit, wo eine öffentliche Kanalisation in absehbarer Zeit nicht zu erwarten is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes

Abgeschlossenheitsbescheinigung vom 19. März 1974, BAnz. Nr. 58 vom 23. März 1974 Aufgrund des Artikels 84 Abs. 2 des Grundgesetzes werden mit Zustimmung des Bundesrates folgende Richtlinien für die Baubehörden über die Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 bzw. § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 175, 209), zuletzt geändert d...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Allgemeine Eigentumsrechte

Rz. 2 Jeder Wohnungseigentümer ist in Bezug auf sein Sondereigentum Alleineigentümer. Daher übernimmt § 13 Abs. 1 fast wörtlich § 903 BGB. Hiernach kann jeder Wohnungseigentümer (positiver Inhalt der Regel) mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren. Er kann grundsätzlich (zu Einschränkungen siehe Rdn 4) rechtlich Gebrauch machen durch Übereignung, Belastung mit dingl...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Anwendung

Rz. 148 Ob eine bauliche Veränderung die Wohnanlage grundlegend umgestaltet, kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände entschieden werden.[480] Dabei ist wie schon unter Geltung des früheren § 22 Abs. 2 S. 1 auf die Wohnanlage als Ganzes und nicht nur auf das von der Veränderung betroffene Bauteil abzustellen.[481] Diese Grenzen kann bei den schon in der B...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Maßnahmen nicht ordnungsmäßiger Verwaltung

Rz. 20 Ein Beschluss, der eine in der Teilungserklärung enthaltene Regelung lediglich wiederholt, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, weil er nur geeignet ist, Unsicherheit in die durch die Teilungserklärung getroffene Rechtslage zu tragen.[65] Ein Beschluss über die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht er...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands

Rz. 55 Die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums umfasst auch die erstmalige Herstellung des ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums.[242] Deshalb kann jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 Abs. Nr. 1 von der GdWE grundsätzlich verlangen, dass das gemeinschaftliche Eigentum plangerecht hergestellt wird.[243] Rz. 56 Der Vergleichsmaßstab für den plan...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Ansprüche

Rz. 162 Ist eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums weder durch Beschluss noch durch Vereinbarung legitimiert, besteht ein verschuldensunabhängiger Anspruch wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf Beseitigung gemäß § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB, den aber nach § 9a Abs. 2 allein die GdWE geltend machen kann.[535] Die Auswahl unter den geeigneten Maßn...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Ausbaurechtsvereinbarung

Rz. 124 § 20 schließt nicht aus, dass die Zulässigkeit einer baulichen Veränderung Gegenstand einer Vereinbarung ist (sog. Ausbaurecht).[355] Liegt eine Vereinbarung vor, ist ein Mehrheitsbeschluss für die Legitimation der baulichen Veränderung ("Ob") nicht mehr erforderlich.[356] Die Reichweite der baulichen Gestattung, mit anderen Worten: in welchem Umfang § 20 Abs. 1 WEG ...mehr

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Teilungserklärung: Genehmigung / 3 Das Problem

Der aufteilende Eigentümer X beantragt am 12.2.2024, seine Teilungserklärung vom 29.1.2024 zu vollziehen. Eine im Aufteilungsplan in Bezug genommene Baugenehmigung vom 26.7.2023 legt X nicht vor. Er meint, eine Genehmigung nach § 250 BauGB i. V. m. der BayGBestV-Bau sei nicht erforderlich, weil sich in der Anlage weniger als 10 Wohnungen befänden. Das Grundbuchamt weist noch ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Allgemeines

Rz. 81 Öffentlich-rechtliche Positionen, die durch Verwaltungsakt dem Erblasser zugesprochen wurden, unterliegen nur teilweise erbrechtlichen Regelungen. Bspw. sind dies § 8 GüKG, § 19 PBefG, § 46 GewO, § 4 HandwO, § 10 GastG, § 28 FahrlG. Diese durch Verwaltungsakt zugesprochenen Erlaubnisse gehen grundsätzlich nicht auf die Erben über. Vielmehr besteht die Berechtigung der...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Zur Erhaltung notwendige Maßregeln

Rz. 25 "Zur Erhaltung notwendig" ist eine Maßregel, wenn ohne sie der Nachlass insgesamt oder Teile hiervon Schaden nehmen würde.[73] Notwendige Maßregeln sind zwangsläufig gleichzeitig Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung.[74] Entspricht eine Maßnahme nach billigem Ermessen schon nicht der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes oder/und nicht dem Interesse all...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Ordnungsmäßige Verwaltung

Rz. 15 "Ordnungsgemäße" Verwaltung umfasst gem. §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 BGB alle Maßnahmen, die der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes (vgl. § 745 Abs. 1 S 1 BGB) und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechen (vgl. § 745 Abs. 2 BGB). Die Frage der Ordnungsmäßigkeit ist nach dem Verhalten einer verständigen Person in der gleichen Situa...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Grundsätzliches

Rz. 123 Gebäude gehören grundsätzlich zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks (§ 94 Abs. 1 S. 1 BGB). Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind auch die zur Herstellung desselben eingefügten Sachen (§ 94 Abs. 2 BGB), so dass deren Wert auch Teil des Grundstückswerts ist. Jedoch sind auch hier Ausnahmen zu beachten: Nach § 95 Abs. 1 BGB sind Scheinbestandteile ...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VI. Muster: Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung (Innenbereich – Außenbereich)

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.2: Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung (Innenbereich – Außenbereich) An das Verwaltungsgericht _________________________ Im Namen von _________________________ – Kläger – erheben wir gegen das Land Baden-Württemberg, hier handelnd durch das Landratsamt _________________________ – Beklagter – wegen: Baugenehmigung S...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Muster: Untätigkeits-/Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung (großflächiger Einzelhandel im unbeplanten Innenbereich)

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.3: Untätigkeits-/Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung (großflächiger Einzelhandel im unbeplanten Innenbereich) An das Verwaltungsgericht _________________________ Im Namen von Firma _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ erheben wir wegen...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / XI. Muster: Anfechtungswiderspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.5: Anfechtungswiderspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung An das Landratsamt _________________________ Ihr Zeichen: _________________________ hier: Widerspruch gegen die Baugenehmigung vom _________________________ und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs Im Namen und mit hi...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / VIII. Muster: Untätigkeitsklage

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.10: Untätigkeitsklage An das Verwaltungsgericht _________________________ Im Namen von Frau/Herrn _________________________ – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ erheben wir gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt _________________________ – Beklagte...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / X. Muster: Stellplatzablösungsvertrag

Rz. 61 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.10: Stellplatzablösungsvertrag Zwischen der Stadt/Gemeinde _________________________, vertreten durch den Oberbürgermeister/1. Bürgermeister, dieser vertreten durch _________________________, – nachstehend "Stadt/Gemeinde" genannt – und Herrn/Frau/Firma _________________________, vertreten durch _________________...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / X. Muster: Klageabweisungsantrag des Beigeladenen

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.11: Klageabweisungsantrag des Beigeladenen Verwaltungsgericht _________________________ In der Verwaltungsstreitsache _________________________ – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt _________________________ – ...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / III. Checkliste: Bauaufsichtliches Verfahren

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / VI. Muster: Verpflichtungsklage

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.8: Verpflichtungsklage Verwaltungsgericht _________________________ Im Namen von Frau/Herrn _________________________ – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ erheben wir gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt _________________________ – Beklagter – weg...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 49 Die erste Sachverhaltskonstellation, die dem verwaltungsprozessualen Eilverfahren zugrunde liegt, besteht darin, dass die Verwaltung Maßnahmen ergriffen hat, die gegenüber dem davon Betroffenen sofortige Beachtung verlangen. Beispiele Die Polizei gibt dem Bürger A auf, den Ort einer aufgelösten Versammlung zu verlassen. Bürger B wurde eine wegen § 212a BauGB vollziehba...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 1. Verwaltungsverfahren

Rz. 2 Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen in der Regel einer bauaufsichtlichen Genehmigung. Diese bedarf eines Antrags, dessen inhaltliche Anforderungen in den Landesbauordnungen in Verbindung mit den Landesbauvorlagenverordnungen geregelt sind. Für das Verfahren samt Zuständigkeit sind die Landesbauordnungen maßgebend.[1] In den neueren ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Personen oder e...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VI. Muster: Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.8: Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB Zwischen der Stadt _________________________, vertreten durch ihren Bürgermeister – nachfolgend "Stadt" genannt – und Fa. _________________________ – nachfolgend "Vorhabenträger" genannt – wird folgender Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 S. 1 BauGB geschlossen. Präambel Der...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus I. Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _________________________, Flur _________________________, Flurstü...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / IV. Muster: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag)

Rz. 107 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.30: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag) Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Landesdenkmalamt Berlin, nachfolgend "Landesdenkmalamt", und durch die Untere Denkmalschutzbehörde _________________________, nachfolgend "Untere Denkmalschutzbehörde", und der ________________...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / X. Muster: Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.19: Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung Verwaltungsgericht _________________________ Im Namen und mit beigefügter Vollmacht der _________________________ GmbH – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ stellen wir gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten d...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Checkliste: Bauvertrag

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 22 Die – weitgefasst – typische Sachverhaltskonstellation besteht bei verwaltungsrechtlichen Klageverfahren darin, dass eine einvernehmliche Lösung einer Problemlage zwischen Verwaltung und Bürger nicht gelungen oder bereits schon nicht versucht wurde. Angesichts der Vielfältigkeit der denkbaren Streitigkeiten auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts sei hier typisierend gena...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / VIII. Muster: Berufungsbegründung (samt Antrag)

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.26: Berufungsbegründung (samt Antrag) Bayerischer Verwaltungsgerichtshof In der Verwaltungsstreitsache _________________________ – Kläger – – Berufungskläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt _________________________ – Be...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Anerkannte Regeln der Baukunst (zu § 4 Abs. 1 des Mustervertrags)

Rz. 22 Bei der vertraglichen Verpflichtung des Herstellers, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten, ist ohne besondere Vereinbarung auf die bei Abnahme der Werkleistung anerkannten Regeln abzustellen, nicht hingegen auf diejenigen, die bei Abschluss des Vertrags galten.[48] Die sich hieraus für den Verkäufer im Bauträgervertrag ergebenden Planungsunsicherheiten und d...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag – Leistungseinschränkung

Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.12: Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag – Leistungseinschränkung Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag vom _________________________ § 1 Der Auftraggeber wird die Bauleistungen für die Errichtung der Produktions- und Lagerhalle an einen GU übertragen. Aus diesem Grund werden hiermit die Leis...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / XI. Anmerkungen zum Muster

Rz. 69 Gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 212a BauGB hat der Widerspruch eines Dritten keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der erteilten Baugenehmigung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Dritte gem. § 80a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 80 Abs. 4 VwGO erfolgreich die Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde beantragt oder diese von Amts wegen die Vollziehung ausgeset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / d) Schranken

Rz. 38 § 11 BauGB sowie die zur bisherigen Rechtspraxis der städtebaulichen Verträge ergangene Rechtsprechung setzen dem Abschluss städtebaulicher Verträge Schranken in verschiedener Hinsicht. Dies sind:mehr