Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2 "Auch die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft, auf die die in Satz 1 genannten Wirtschaftsgüter oder Anteile übertragen oder überführt oder der im Sinne des Satzes 2 neue Anteile gewährt wurden, sind ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern." (Satz 3)

Rz. 90 Die Rechtsfolge des § 50i EStG holt nicht nur die unterlassene Besteuerung der stillen Reserven der Wirtschaftsgüter nach, indem die Gewinne, die ein gem. DBA in einem anderen Staat ansässiger Stpfl. aus einer späteren Veräußerung oder Entnahme (abkommensrechtlich) erzielt, ungeachtet entgegenstehender DBA-Bestimmungen versteuert werden, sondern es werden auch die lau...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kapitalertragsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neue Nachspaltungsveräu... / b) Definition der "außenstehenden Person"

Neuer Rechtsbegriff: Der Begriff der "außenstehenden Person" war in der alten Fassung gesetzlich nicht definiert. Mit der außenstehenden Person hat der Gesetzgeber einen neuen Rechtsbegriff eingeführt, um den nicht begünstigten Personenkreis i.R.d. Nachspaltungsveräußerungssperre abzugrenzen. Es handelt sich um einen Begriff des Konzernsteuerrechts, vergleichbar mit den in d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Ausnahmen (§ 50g Abs. 2 EStG)

Rz. 31 § 50g Abs. 2 EStG enthält eine Reihe von Ausnahmen. Liegen diese Ausnahmen vor, bleibt die Verpflichtung für den inländischen Schuldner, eine Abzugsteuer einzubehalten und abzuführen, erhalten. Für den Gläubiger tritt u. U. beschr. Steuerpflicht ein. Die Ausnahmeregelung des § 50g Abs. 2 EStG hat den Charakter einer Missbrauchsverhinderungsvorschrift. Es sollen Fälle ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.3 Widerruf der Stundung nach § 6 Abs. 4 Satz 5 AStG

Die Regelung enthält eine Vielzahl von Sachverhalten, die zu einer Aufhebung der Stundung führen. Es handelt sich um folgende Fälle: Die fällige Jahresrate[1] wird nicht fristgemäß entrichtet.[2]. Dies führt zum vollständigen Widerruf der Stundung.[3] Anteilsveräußerung (§ 6 Abs. 4 Satz 5 Nr. 4 AStG). Aufgrund ausdrücklicher gesetzlich Regelung in § 6 Abs. 4 Satz 6 AStG ist ei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.10 Anwendung des § 6 AStG a. F. im Verhältnis zu Drittstaaten

Für die Anwendung des § 6 AStG a. F. ist vorab zu untersuchen, ob es sich um einen Wegzug (oder vergleichbaren Ersatztatbestand) im Verhältnis zu einem Drittstaat oder um einen EU-/EWR-"Fall" handelt, bei dem die unter Abschnitt 3.11 erläuterten Besonderheiten zu beachten sind. Für eine Drittstaaten-Konstellation ergibt sich der Grundsatz der Sofortbesteuerung. Eine Ausnahme ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.2 Anwendung von § 6 AStG bei Anteilen an Immobilienkapitalgesellschaften

In neueren deutschen DBA ist i. d. R. in Art. 13 Abs. 2 geregelt, dass bei Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften (i. d. R. Tatbestandsvoraussetzung mehr als 50 % Immobilienwerte auf der Aktivseite) nicht der Wohnsitz-, sondern der Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht hat.[1] Das FG Köln musste sich mit der Frage beschäftigen, ob § 6 AStG (a. F). unanwendbar ist, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.14 Gestaltungsmodelle zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

In der Literatur werden vielfältige Modelle zur Vermeidung oder Milderung der Wegzugsbesteuerung dargestellt, wie z. B.: Einlage in eine originär gewerblich tätige Mitunternehmerschaft. Hierzu ist es erforderlich, eine betriebliche Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG zu vermeiden, indem eine deutsche Betriebsstätte geschaffen wird und die eingebrachte Kapital...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.2 Anwendung von § 6 AStG a. F. bei Anteilen an Immobilienkapitalgesellschaften

In neueren deutschen DBA ist i. d. R. in Art. 13 Abs. 2 geregelt, dass bei Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften (i. d. R. Tatbestandsvoraussetzung mehr als 50 % Immobilienwerte auf der Aktivseite) nicht der Wohnsitz-, sondern der Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht hat. Das FG Köln musste sich mit der Frage beschäftigen, ob § 6 AStG a. F. unanwendbar ist, wenn ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12 Gestaltungsmodelle zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG a. F.

In der Literatur werden vielfältige Modelle zur Vermeidung oder Milderung der Wegzugsbesteuerung dargestellt, wie z. B.: Einlage in eine originär gewerblich tätige Mitunternehmerschaft Formwechsel in eine gewerblich tätige Mitunternehmerschaft (mit dem Risiko der Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG – falls keine ausschließliche inländische Betriebsstätte vorliegt). Unentge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG a. F.

3.1 Allgemeines Mit § 6 AStG a. F.soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland entsprechend Art. 13 Abs. 5...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

3.1 Allgemeines Mit § 6 AStG. soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland abkommensrechtlich entsprechend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wenn in einem...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6.1 Allgemeines

Hauptanwendungsfall des Auffangtatbestands ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= Deutschland) das auss...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.3 EuGH- und BFHMusterverfahren zum Wegzug in die Schweiz

Das FG Baden-Württemberg hat Zweifel, ob die Vorschriften des zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA)[2], insbesondere dessen Präambel sowie Art. 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 21 und Anhang I Art. 9 mit Unionsrecht vereinbar sind, da bei Wegzug in die Schweiz die Steuererhebung auf den fiktiven Veräußerungsgewinn ohne eine Stu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.7.1 Allgemeines

Hauptanwendungsfall des "Auffangtatbestands" ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= Deutschland) das au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.8 Vorübergehende Abwesenheit – die Rückkehrregelung

§ 6 Abs. 3 AStG regelt den Fall vorübergehenden Abwesenheit. Hauptanwendungsfall ist z. B. die beruflich bedingte vorübergehende Abwesenheit – unter Aufgabe der Ansässigkeit – z. B. wegen einer auf 3 Jahre befristeten Entsendung an eine ausländische Konzerntochter. Bei einem entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen gilt zur Vermeidung unbilliger Härten, dass wenn der Steue...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.2 Zuordnung der Wirtschaftsgüter

Problem der nicht abschließend geklärten Anwendungsgrundsätze Es ist derzeit nicht abschließend geklärt, ob für die Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern die Grundsätze der funktionalen Zuordnung oder der Anwendung der Betriebsstättengrundsätze nach dem OECD AOA-Konzept oder eine Mischform zur Anwendung kommen. Hierzu ist vorab eine Erläuterung der sich partiell gegenübersteh...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.2 Zuordnung der Wirtschaftsgüter

Allgemeine Grundsätze der funktionalen Zuordnung Die Frage der Steuerentstrickung ist entscheidend davon abhängig, ob ein Wirtschaftsgut dem Stammhaus oder einer Betriebsstätte zuzuordnen ist und welche Auswirkungen sowohl tatsächliche Handlungen als auch Rechtsakte haben. Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG a. F. grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen Veräußerung des Anteils nach dem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland best...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.2 Grundsatz Einheitliche Stundung

Da für die Begleichung der Wegzugsteuer mangels Zuflusses eines Veräußerungspreises die Liquidität fehlt, sieht § 6 Abs. 4 AStG eine Stundungsmöglichkeit vor. Dies soll einerseits der Dry Income-Problematik (Steuer ohne Liquiditätszufluss) des Wegziehenden und andererseits dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerecht werden.[1] Dabei hat sich durch das ATADUmSG eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.6 Europarechtskonformität oder Europarechtswidrigkeit

Die Neufassung des § 6 AStG 2021 enthält weder die Regelung einer grundsätzlich "lebenslangen Stundung" noch der nachträglichen "Verlustberücksichtigung" des AStG a. F. Insoweit stellt sich die Frage der "Europatauglichkeit" und insbesondere der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Im Detail ergeben sich folgende Prüfbereiche: a) Zeitliche Begrenzung der Stundung Für das Betriebsvermö...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG a. F. wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen Veräußerung des Anteils nach dem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschlan...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5 Persönliche Voraussetzungen

Betroffen sind unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die insgesamt 7 Jahre innerhalb der letzten 12 Jahre vor dem Wegzug der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlegen haben (§ 6 Abs. 2 AStG). Von der Reduzierung der bis einschließlich 2021 geltenden 10 – Jahresfrist könnten insbesondere Entsendefälle betroffen sein, die im Rahmen einer konzerninternen Ents...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.7 Veräußerung von Anteilen nach dem Wohnsitzwechsel

Wird ein Anteil nach dem Wohnsitzwechsel veräußert, so unterliegt der dabei entstandene Veräußerungsgewinn nach § 49 Abs. 1 Nr. 2e EStG i.V.m. § 17 EStG der beschränkten Steuerpflicht, sofern nicht eine DBA-Regelung entgegensteht (Regelfall: Wohnsitzprinzip).[2] Hierbei ist grundsätzlich auch der Wertzuwachs vor dem Weggang ins Ausland in die Besteuerung einzubeziehen. Bei d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.1 Überblick

Zentrale Neuerung der Neufassung des § 6 AStG ab VZ 2022 ist die Überarbeitung der bisher "Ewigkeitsstundung" in EU/EWR Fällen bzw. eingeschränkten Stundungsregelung des § 6 Abs. 4 AStG für Drittstaatenfälle. Auf Antrag ist die Steuer über 7 Jahre zu entrichten (Stundung und ratierliche Zahlung) sowohl bei Wegzug in Drittstaaten als auch EU-/EWR-Staaten. Hierbei ist regelmäß...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.5 Meldepflichten

Zu melden ist nach § 6 Abs. 5 AStG ist sowohl ein Ereignis i. S. d. Abs. 4 Satz 5 AStG (Realisation) als auch jährlich zum 31.1. des Folgejahres die Anspruchsberechtigung für eine Fortdauer der Stundung. Dies sind zum einen die Ansässigkeit, zum anderen das weiter bestehende Eigentum an den Anteilen. Eine Stundung kann auch widerrufen werden, wenn der Steuerpflichtige oder R...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.4 Grenzüberschreitende teilentgeltliche Übertragung

Der BFH hat sich mitlerweile mit einer teilentgeltlichen Übertragung beschäftigen müssen.[1] Praxis-Beispiel Ein Vater übertrug auf seinen in den USA ansässigen Sohn einen Anteil an einer deutschen GmbH. Das Vermögen der GmbH bestand im Zeitpunkt der Übertragung überwiegend aus im Inland belegenem Grundvermögen. In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang übertrug der Vater weit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.4 Grenzüberschreitende teilentgeltliche Übertragung

Der BFH hat sich auch mit einer teilentgeltlichen Übertragung beschäftigen müssen.[1] Praxis-Beispiel Ein Vater übertrug auf seinen in den USA ansässigen Sohn einen Anteil an einer deutschen GmbH. Das Vermögen der GmbH bestand im Zeitpunkt der Übertragung überwiegend aus im Inland belegenem Grundvermögen. In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang übertrug der Vater weitere Ant...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.7 Vorübergehende Abwesenheit

Besteht bereits zum Zeitpunkt des Wegzugs die Absicht innerhalb von 5 Jahren zurückzukehren, erfolgt eine vorläufige Steuerfestsetzung gegen Stundung mit Sicherheitsleistung. Hintergrund ist hierfür die Regelung des § 6 Abs. 4 AStG a. F., wonach die Steuerpflicht rückwirkend entfällt, wenn die Person innerhalb von 5 Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Das Finanza...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6 Höhe der Vermögenszuwachsbesteuerung

Der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG steuerpflichtige Vermögenszuwachs unterliegt grundsätzlich als letzter Akt der inländischen Besteuerung der unbeschränkten Steuerpflicht. Der Veräußerungszeitpunkt wird durch § 6 Abs. 1 Satz 2 AStG bestimmt. Dies sind bei Wegzug der Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht; bei unentgeltlicher Übertragung auf eine nicht unbeschr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.10 Entfall der Stundung bei vorübergehender Abwesenheit (Beschränkung der Rückkehrregelung)

Wie unter Tz. 3.8 und 3.9 dargestellt kann in den Fällen einer nur vorübergehenden Abwesenheit nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 AStG die Rückkehrregelung sowohl in originären Wegzugsfällen als auch bei unentgeltlicher Übertragung bei Rückkehr eines Erben oder Beschenkten in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass während der vorübergehenden Abwesenheit kein Tatbe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Unentgeltliche Übertragung (Erbfall, Schenkung) an einen Steuerausländer

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses wird auch durch einen grenzüberschreitenden Erbfall oder die Schenkung von Anteilen an einen nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerausländer ausgelöst.[1] In der Literatur[2] wird teilweise die Auffassung vertreten, dass dieser Besteuerungsanspruch nicht wahrgenommen werden kann, da nur der Ansässigkeitsstaat des Erben den Gewinn a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Betroffene Anteile an Kapitalgesellschaften und zur KSt-Besteuerung optierender Personengesellschaften

§ 6 AStG erfasst sowohl Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften als auch Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften. Auch Anteile an einer zur Körperschaftsteuer optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG fallen unter § 6 AStG [1] Auch Anteile, die nach der Fiktionsregelung des § 17 Abs. 7 EStG als Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gelten fallen nach Auffa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / 3.5 Höhe der Vermögenszuwachsbesteuerung

Der nach § 6 AStG a. F. steuerpflichtige Vermögenszuwachs unterliegt grundsätzlich als letzter Akt der inländischen Besteuerung der unbeschränkten Steuerpflicht. Er ist zusammen mit anderen Einkünften, die dem Steuerpflichtigen in dem betreffenden Veranlagungszeitraum bis zum Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht zugeflossen sind, zu veranlagen. Hierbei i...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.6 Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Abgrenzungsfragen stellen sich zu folgenden "anderen" Entstrickungs- und Gewinnabgrenzungsregelungen: Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG? Verhältnis zur "Normalentnahme", die u. U. auch einen grenzüberschreitenden Fall betreffen kann? Praxis-Beispiel Grenzüberschreitende Regelungen vorrangig Die inländische Personengesellschaft A-KG liefert Waren ohne Gewinnaufschlag an die pe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.5 Grenzüberschreitender Erbfall

Auch grenzüberschreitende Vererbungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind seit 1.1.2007 im Rahmen des § 6 AStG a. F. zu überprüfen.[1] Praxis-Beispiel Grenzüberschreitender Erbfall Der Vater V ist alleiniger Eigner des Familienkonzerns Y. Sohn S ist Alleinerbe. Die langfristige Unternehmensplanung sieht vor, dass nach dem Tod des Firmenpatriarchen V Minderheitsanteile a...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.2.1 Grundfall des Wegzugs

Nach § 6 AStG. müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht (Auswanderung) oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände[2] den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auch ohne Veräußerung nach den Grundsätzen des § 17 EStG ve...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Mit § 6 AStG. soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland abkommensrechtlich entsprechend Art. 13 Abs. 5...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.2 "Neu-DBA" mit uneingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz

Auf Basis der Neufassung des OECD-MA 2010 hat Deutschland mit verschiedenen Staaten wie den USA (bereits Protokoll 2008), Liechtenstein, Niederlande (Fassung 2016), Großbritannien (Fassung 2016) den sog. "AOA-Ansatz der OECD" vereinbart, der – vereinfachend dargestellt – Innentransaktionen zwischen Betriebsstätten nach Verrechnungspreisgrundsätzen abwickelt und somit bereits...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.3 Betroffene Anteile

§ 6 AStG a. F. erfasst sowohl Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften als auch Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften. Praxis-Beispiel Anwendungsbereich auch auf Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften B hält eine Beteiligung an der B-Inc., Washington, USA. Er verlegt seinen Wohnsitz in die USA. Im Folgejahr wird die Beteiligung veräußert. Lösung: Auch die ...mehr