Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auskunft.

Rn 2 Der Auskunftsanspruch (II, § 260) des wahren Erben setzt nicht voraus, dass der Scheinerbe den Erbschein im Besitz hat (Staud/Herzog Rz 9; Erman/Simon Rz 4) oder Erbschaftsbesitzer (§ 2027) ist. Anspruchsgegner kann auch der Miterbe mit unrichtig ausgewiesener Erbquote (Staud/Herzog Rz 9; aA Zimmermann Rz 534) oder ein Gläubiger (§ 792 ZPO; MüKo/Grziwotz Rz 13) sein. De...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsberechtigter.

Rn 17 Anspruchsberechtigt ist grds der pflichtteilsberechtigte Nichterbe (BGH NJW 90, 180 [BGH 04.10.1989 - IVa ZR 198/88]; 93, 2737) und, wie beim Auskunftsanspruch, ausnw nach § 242 der pflichtteilsberechtigte Erbe gg den Beschenkten (Rn 2; Staud/Herzog Rz 137), wobei hier bzgl des Pflichtteilsergänzungsanspruchs anders als nach § 2314 I 2 genügt, dass für ihn greifbare An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechenschaft.

Rn 10 Den Vorerben treffen beim Nacherbfall die Pflichten aus §§ 259, 260. In beiden Fällen ist er zur eidesstattlichen Versicherung verpflichtet. Von der Rechenschaftspflicht sind die Einnahmen ausgenommen, die dem Vorerben als Nutzungen zustehen, und ebenso die Ausgaben, die gew Erhaltungskosten iSd § 2124 I darstellen. Das Bestandsverzeichnis aus § 260 kann auf das Verzei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abs 1 Nr 1: Kindeswohldienlichkeit.

Rn 6 Das Umgangsrecht des leiblichen Vaters hat gem I Nr 1 noch eine zusätzliche Voraussetzung. Wie bei § 1685 (dort Rn 6 ff) muss der konkrete Umgang dem Kindeswohl dienen, also förderlich sein (Karlsr FamRZ 15, 1624). Hierzu müssen die von dem Umgang mit dem biologischen Vater zu erwartenden Vorteile für das Kind die zu erwartenden Nachteile eindeutig überwiegen (KG FamRZ ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Übersicht.

Rn 7 Dulden heißt grds ›Hinnehmen‹ (KG NJW-RR 88, 1420; LG Berlin ZMR 19, 275; NJW 16, 2582, 2584). Bsp: Besichtigung der Wohnung durch Dritte zur Vorbereitung der Maßnahmen (s.a. § 535 Rn 61), Betretenlassen der Wohnung (s.a. § 535 Rn 61), Ertragen von Gerüchen, Lärm, Messungen, vorbereitende Maßnahmen, Unterbrechungen der Versorgung, vorübergehende Räumung. Lagert der Verm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auskunftserteilung.

Rn 4 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Beauftragte über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen. Der Anspruch besteht im Gegensatz zur Benachrichtigungspflicht auch, wenn keine neuen erheblichen Umstände eingetreten sind. Neben Einzelfragen (typischerweise Inhalt der Benachrichtigung) kann das Auskunftsbegehren auf die Abgabe eines Gesamtberichts gerichtet sein. I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auskunftsverpflichteter.

Rn 3 Auskunftsverpflichtet ist jeder Elternteil, regelmäßig – aber nicht nur (BGH FamRZ 17, 378) – derjenige, in dessen Obhut sich das Kind befindet. In entspr Anwendung besteht der Auskunftsanspruch auch ggü Nicht-Elternteilen, wenn sie diesen in ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Stellung vergleichbar sind (BGH FamRZ 17, 378: Jugendamt als Ergänzungspfleger, sonst nicht:...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren der Auskunftserteilung.

Rn 6 Der Auskunftspflichtige hat sich bei der Abgabe der Auskunft auf alle Erkenntnisquellen zu stützen (etwa Grundbuch: Braunschw ZEV 19, 581) und ggf Hilfspersonen hinzuziehen (Einzelh München FamRZ 16, 1877). Bei Bereitschaft des Pflichtigen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmt sich nach §§ 410, 412, 413 FamFG. Die Kosten (KV Nr 15212 GNotKG) hat der Antr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Scheinvaterregress.

Rn 5 Nach erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft sind die in der Vergangenheit erbrachten Unterhaltsleistungen vom früheren rechtlichen Vater (sog Scheinvater) ohne rechtlichen Grund erbracht und er kann diese nach § 1607 Abs 3 als Regressanspruch, bei dem der Unterhaltsanspruch des Kindes auf ihn übergeht, ggü dem rechtlichen und leiblichen Vater geltend machen. Für den A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Weitere Ansprüche.

Rn 51 Neben dem Anspruch auf Unterlassung und/oder Beseitigung einer Störung des gemE steht der grds Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (BGH NJW 19, 1216 Rz 7). Ferner kommen ein Anspruch auf Verschaffung des unmittelbaren Mitbesitzes am gemE aus §§ 902, 985, 1004 I BGB und/oder ein Schadensersatzanspruch aus §§ 823 I, 249 BGB gg einen WEigtümer oder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Auskünfte.

Rn 49 Die GdW ist entspr § 18 IV und § 51a I GmbHG verpflichtet, einem WEigtümer in Bezug auf die Verwaltung des gemE Auskunft zu erteilen (s.a. Art 15 DSGVO). Nach aA setzt ein Auskunftsanspruch voraus, dass der Anspruchsteller die gewünschten Informationen nicht bereits im Wege des Einsichtsrechtes erlangen kann (LG Frankfurt aM ZMR 21, 1001). Nach noch aA kann eine Auskun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Leibliche Vaterschaft.

Rn 2 Anspruch auf Umgang oder Auskunft nach § 1686a I hat nur der leibliche Vater. Aus § 167a I FamFG folgt, dass dieser der Mutter des Kindes im Empfängniszeitraum beigewohnt haben muss. Es genügt aber auch die genetische Vaterschaft ohne Geschlechtsakt im Wege der Samenspende durch Heiminsemination (Becherspende) oder privater Samenspende, wenn keine konsentierte anonyme h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Herausgabeanspruch.

Rn 12 Scheitert die Ausübung des Selbsthilferechts, so gewährt § 562b II 1 an seiner Stelle einen Herausgabeanspruch (vgl zur Sicherung durch einstweilige Verfügung Rostock NZM 05, 440, Herrlein ZMR 07, 247). Mit seiner Hilfe soll der der Entfernung vorangegangene Sicherungsumfang wieder hergestellt werden, denn erloschen ist das Vermieterpfandrecht trotz der Entfernung nich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auskunftsrecht.

Rn 2 Den Auskunftsanspruch kann jeder Miterbe gg jeden anderen Miterben geltend machen (Stuttg BWNotZ 76, 89). Er ist ein Individualrecht aus der Miterbengemeinschaft. Wegen der Ausgleichungspflicht des § 2316 I hat auch der pflichtteilsberechtigte Nichterbe ein Auskunftsrecht (Zweibr FamRZ 87, 1197). Das gleiche Recht steht dem mit der Auseinandersetzung beauftragten Testam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Großvereine und Vereinsverband.

Rn 14 Großvereine (Gesamtvereine, näher Reichert/Osnabrügge/Pusch, Kap. 7 Rz 6 ff; Segna NZG 02, 1048) entwickeln sich, indem sich der Verein zu einem Zentralverein mit Untergliederungen wie zB Ortsvereinen ausbildet. Diese Untergliederungen können selbstständig (dh sie sind selbst Vereine) oder unselbstständig (ohne eine Satzung und ohne eigene Vereinsorgane) sein. Bei unse...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 1390 zählt zu den Normen, durch die die Interessen des ausgleichsberechtigten Ehegatten auf ungeschmälerten Zugewinnausgleich geschützt werden und ergänzt § 1375 II. Zwar wird der Wert illoyaler Vermögensverfügungen dem Endvermögen hinzugerechnet (§ 1378 II 2), doch kann die Realisierung des Ausgleichsanspruchs in diesen Fällen gefährdet sein, da das vorhandene Vermög...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ernsthaftes Interesse am Kind.

Rn 5 Der leibliche Vater muss ein ernsthaftes Interesse am Kind gezeigt haben, was sicherstellen soll, dass sein Umgangsbegehren nicht willkürlich ist, sondern bei ihm ein objektivierbares und nachvollziehbares rechtliches Interesse tangiert ist (Frankf FamRZ 19, 1254). Es genügt also nicht, dass der leibliche Vater jetzt Interesse an dem Kind zeigt, sondern er muss es berei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und Erben sind verpflichtet, einander die für den Versorgungsausgleich erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (2) Sofern ein Ehegatte, seine Hinterbliebenen oder Erben die erforderlichen Auskünfte von dem anderen Ehegatten, dessen Hinterbliebenen oder Erben nicht erhalten können, haben sie einen entsprechenden Auskunftsanspruch gegen di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Genehmigung der Verfügung (Abs 2 S 1 Alt 1).

Rn 9 Für die Genehmigung des Berechtigten gelten die §§ 182, 184. Wenn der Berechtigte Klage gg den Nichtberechtigten auf Herausgabe des an ihn Geleisteten (§ 816 II) erhebt, liegt darin idR eine stillschweigende Genehmigung der Verfügung (BGH NJW 12, 2871 [BGH 12.06.2012 - II ZR 256/11] Rz 27). Obwohl die Genehmigung als Gestaltungserklärung bedingungsfeindlich ist (§ 184 R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 14 Zur Darlegung des Getrenntlebens in der Ehewohnung reicht allein die Behauptung, die Wohnung sei zwischen den Ehegatten aufgeteilt, nicht aus (Bremen OLGR 99, 441). Erforderlich ist vielmehr, dass substantiiert dazu vorgetragen wird, welche Räume innerhalb der Wohnung von den Ehegatten allein und welche gemeinsam genutzt werden, ob getrennt geschlafen wird, ob die Mahl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eintritt des Vermieters.

Rn 6 Nach § 565 I 1 tritt der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die Rechte und Pflichten nach dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein (LG Berlin ZMR 15, 25), und zwar auch wenn die Untervermietung an den Geschäftsführer des Hauptmieters erfolgte (Hambg ZMR 23, 974). Str ist, ob es zu einer vollständigen Vertragsübernahme oder aber zu ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 12 VersAusglG – Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten.

Gesetzestext Gilt für das auszugleichende Anrecht das Betriebsrentengesetz, so erlangt die ausgleichsberechtigte Person mit der Übertragung des Anrechts die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des Betriebsrentengesetzes. Rn 1 Durch § 12 wird fingiert, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte beim Ausgleich eines betrieblichen Versorgungsanrechts iSd BetrAVG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang der Anrechnung.

Rn 16 Auch ersparte Kosten für Fahrten, Berufskleidung etc sind anzurechnen (anders § 11 KSchG; str; vgl MüKo/Henssler § 615 Rz 72). Rn 17 Anzurechnen ist anderweitiger Erwerb, bei böswilligem Unterlassen aufgrund hypothetischer Berechnung (BAG NZA 17, 988 [BAG 22.03.2017 - 5 AZR 337/16]), also die Einkünfte, für deren (mögliche) Erzielung der Wegfall der Dienstleistung kausa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Folge der Ausschlagung.

Rn 11 Folge der Ausschlagung nach I ist, dass der Pflichtteilsberechtigte seine Erbenstellung verliert und den vollen Pflichtteilsanspruch erhält; er steht wie ein sonstiger pflichtteilsberechtigter Nichterbe (§ 2303 Rn 5; BGH 30.11.22 – IV ZR 60/22 Rz 25, 32). Die Erbschaft fällt durch Ausschlagung dem Nächstberufenen (§ 1953 II) – Kind (§ 2069), Miterbe (§ 2094) oder geset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Durchsetzbarkeit.

Rn 62 Der Vergütungsanspruch des Maklers wird bei voller Wirksamkeit des Hauptvertrags fällig (BGH NJW 91, 2844 [BGH 19.03.1991 - 5 StR 516/90]). Eine Vorverlagerung der Gesamtfälligkeit zugunsten des Maklers ist mit dem Leitbild des § 652 I nicht vereinbar (Hamm NJW-RR 96, 1526 [OLG Hamm 26.05.1995 - 18 W 4/95]); anders dagegen die Verschiebung zugunsten des Auftraggebers. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt.

Rn 6 Weil ein Großteil der Vermögensmanipulationen zwischen Trennung und Rechtshängigkeit des auf die Beendigung des Güterstandes gerichteten Scheidungsantrages vorgenommen wird, kann zusätzlich auch Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt beansprucht werden. Dieser Anspruch bildet die Grundlage für die Beweislastumkehr nach § 1375 II. Für den Auskunftsantrag nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auskunftspflicht.

Rn 2 Auskunftspflichtig ist jeder, der sich zur Zeit des Erbfalls Kenntnis vom Verbleib der Erbschaftsgegenstände verschaffen und auf den Nachlass einwirken konnte (BGH LM § 2028 Nr 1). Daher kann auch ein Miterbe Hausgenosse sein (Kobl FamRZ 14, 968), wobei aber weder Verwandtschaft noch Familienzugehörigkeit erforderlich ist. Auch das Haus- oder Pflegepersonal und der Zimm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 22 Durch den Auskunftsanspruch aus III soll der Mieter va erfahren, ob ein Ausnahmetatbestand nach § 556f vorliegt oder ob ein Überschreiten der nach § 556d I zulässigen Miete gerechtfertigt ist (Siegmund PiG 110, 23, 33). Der Anspruch ist nicht davon abhängig, auf welchen Tatbestand der Vorschriften der §§ 556d ff sich der Vermieter zur Rechtfertigung der vereinbarten Mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Herausgabe oder Auskunft über den Inbegriff von Gegenständen.

Rn 2 Unter den Inbegriff von Gegenständen fallen solche, die durch ein einheitliches Rechtsverhältnis und nicht durch bloße Willkür zusammengefasst werden (Staud/Bittner/Kolbe § 260 Rz 4f). Der Begriff der Gegenstände ist im weitesten Sinne zu verstehen und beschränkt sich nicht auf körperliche, sondern bezieht auch Forderungen und Rechte ein (BGHZ 49, 11; RGZ 90, 139). Rn 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 3 Der Patient kann Einsicht in die vollständige Patientenakte verlangen. Grds ist das Recht auf Einsicht und Herausgabe umfassend, aber nicht unbegrenzt. So steht dem Patienten kein pauschaler Auskunftsanspruch auf Namen und Adressen sämtlicher Behandelnder in einem Krankenhaus zu (Hamm RDG 17, 317). Eine Differenzierung zwischen objektiven Feststellungen und Befunden ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verfahren.

Rn 4 Die Inventarfrist ist eine richterliche (also keine gesetzliche) Frist (Erman/Horn § 1994 Rz 1), die allein auf Antrag eines Nachlassgläubigers bestimmt wird. Die Fristbestimmung ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Erbe zuvor Antrag auf amtliche Inventaraufnahme gestellt hat (München FamRZ 08, 2310). Die Glaubhaftmachung des Antragstellers erstreckt sich darauf, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlende oder fehlerhafte Umstellungsankündigung.

Rn 17 Fehlt eine Umstellungsankündigung, kann der Vermieter nur die fiktiv zu berechnenden, bisherigen Kosten der Eigenversorgung als Betriebskosten in Rechnung stellen. Der Vermieter hat hierzu die umlagefähigen Kosten zu ermitteln. Nach § 5 WärmeLV steht ihm ein entsprechender Auskunftsanspruch ggü dem Wärmelieferanten zu. Ein Verstoß gg das Textformerfordernis von § 556c ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abs 1 Nr 2: Berechtigtes Interesse und kein Widerspruch zum Kindeswohl.

Rn 7 Das Auskunftsrechtsrecht des leiblichen Vaters hat gem I Nr 2 noch eine zusätzliche Voraussetzung. Für die Auskunft muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und ihre Erteilung darf dem Wohl des Kindes nicht widersprechen. Dies entspricht der Regelung des § 1686 (§ 1686 Rn 5 ff). Zum Inhalt der Auskunft vgl § 1686 Rn 11 ff (vgl auch Karlsr FamRZ 23, 786 mAnm Hammer).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechenschaftslegung.

Rn 5 Nach Ausführung des Geschäfts hat der Beauftragte Rechenschaft abzulegen. Die Rechenschaft muss klar und verständlich sowie vollständig und einer Nachprüfung zugänglich sein (RGZ 53, 252; BGHZ 109, 260). Vollständigkeit liegt grds nur vor, wenn Rechnungen und Belege vorgelegt werden (BGHZ 39, 87: fehlende Belege). Vorlagepflichtig sind Belege, soweit diese üblich und vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auslegung.

Rn 3 Nach allg Auslegungsgrundsätzen kommt der sprachlichen Fassung, also Worten wie ›Erbe‹ etc, für eine Erbeinsetzung Indizwirkung zu, insb, wenn der Verfügung eine rechtliche Beratung vorausging (NK/Bock Rz 2). Für eine Pflichtteilszuwendung als Erbeinsetzung, die mangels Enterbung iSv § 2303 einen Pflichtteilsanspruch ausschließt, spricht, dass der Erblasser dem Pflichtt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Spezielle Verträge.

Rn 46 Verträge, die eine Auskunft, einen Rat oder eine Empfehlung zum Gegenstand haben, können Dienst- oder Werkverträge (BGH NJW 99, 1540) sein; bei einer Geschäftsbesorgung findet § 675 I Anwendung. Ohne Gegenleistung (unentgeltlich) kommt ein Auftrag (§ 662) in Betracht. Bei einem auf Treu und Glauben gestützten Auskunftsbegehren muss der Anspruchsberechtigte zunächst all...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Weitere Rechtsfolgen.

Rn 12 Im Vorfeld des § 826 kann – unter den dafür allg geltenden Voraussetzungen (§ 259 Rn 2f) – ein vorbereitender Auskunftsanspruch in Betracht kommen (RG JW 1928, 1210, 1211; BGH NJW 62, 731 [BGH 06.02.1962 - VI ZR 193/61]; GRUR 74, 351, 352). Hingegen lehnt die Rspr einen Anspruch auf Rechnungslegung jedenfalls bei Wettbewerbsverstößen ab (BGH GRUR 69, 292, 294; 78, 52, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 11. Bankverhältnis.

Rn 40 Es gehen auch alle Rechte des Erblassers aus den mit der Bank abgeschlossenen Verträgen über Giro- und Sparkonten, Depots ua auf den Erben über (BGH ErbR 09, 257; NJW 00, 1258). Mit Fortführung des ererbten Kontos für den eigenen Zahlungsverkehr tritt der Erbe in die persönliche Rechtsbeziehung zur Bank (BGH NJW 00, 754). Die aus der Geschäftsverbindung zwischen Erblas...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Erbschaftsklage.

Rn 21 Der Erbe muss, trotz des Gesamtanspruchs, im Klageantrag, wegen § 253 II Nr 2 ZPO und einer eventuellen Vollstreckung, die herausverlangten Nachlassgegenstände einzeln bezeichnen (MüKo/Helms § 2018 Rz 28), kann sie aber nach Rechtshängigkeit ergänzen. Auskunftsanspruch (§ 2027) und Klage aus dem Erbschaftsanspruch können in einer Stufenklage nach § 254 ZPO verbunden un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatz, Auskunfts- und Unterlassungsansprüche.

Rn 14 Dem Vermieter stehen grds Schadensersatzansprüche wegen erlaubnisloser Untervermietung aus § 280 I 1 bzw Unterlassungsansprüche aus § 541 neben dem Recht zur fristlosen Kündigung zur Seite. In der Gewerbemiete kann ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Namens und der Firma des Untermieters, der Art der Nutzung, der Höhe der Untermiete sowie der Vertragslaufzeit besteh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Rechte aus §§ 402, 403 sollen den Zessionar in die Lage versetzen, die erworbene Forderung durchzusetzen. Der Zedent (bzw im Insolvenzfall der Verwalter, BGH NJW 00, 3777; Karlsr ZIP 90, 187; Köln ZIP 88, 1346) ist ihm ggü zur Auskunft (§ 402 Alt 1), Urkundenauslieferung (§ 402 Alt 2) u Beurkundung der Abtretung (§ 403) verpflichtet. Es handelt sich um Nebenpflichte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestehende rechtliche Vaterschaft eines anderen.

Rn 4 Das Kind muss bereits einen rechtlichen Vater haben. Andernfalls kann der leibliche Vater keine Ansprüche aus § 1686a geltend machen, sondern ist darauf zu verweisen, durch Vaterschaftsanerkennung oder -feststellungsantrag die rechtliche Vaterschaft zu erlangen und so die Rechte aus §§ 1684, 1686 zu erhalten (BRDrs 666/12, 11 f; Hoffmann FamRZ 13, 1077, 1079). Denn der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1435 BGB – Pflichten des Verwalters.

Gesetzestext 1Der Ehegatte hat das Gesamtgut ordnungsmäßig zu verwalten. 2Er hat den anderen Ehegatten über die Verwaltung zu unterrichten und ihm auf Verlangen über den Stand der Verwaltung Auskunft zu erteilen. 3Mindert sich das Gesamtgut, so muss er zu dem Gesamtgut Ersatz leisten, wenn er den Verlust verschuldet oder durch ein Rechtsgeschäft herbeigeführt hat, das er oh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anspruch auf Hinzuziehung bei der Aufstellung des Bestandsverzeichnisses (Abs 1 S 3).

Rn 19 Jeder Ehegatte hat ein Recht auf Hinzuziehung bei der Erstellung des Bestandsverzeichnisses, wobei das Recht kein höchstpersönliches ist, so dass die Ausübung durch sachverständige Dritte zulässig ist. Der Anspruch besteht nicht mehr, wenn die Auskunft bereits erteilt und durch Urkunden belegt ist; die Zuziehung erfolgt vielmehr gleichzeitig bei Erstellung des Verzeich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Auskunftspflicht.

Rn 25 Eine allgemeine über die aus konkreten Einzelvorschriften hinausgehende Auskunftspflicht allein aufgrund der Gemeinschaft ist abzulehnen (BGH NJW-RR 89, 450 [BGH 07.12.1988 - IVa ZR 290/87]), insb wird dem einzelnen Miterben aufgrund der Mitgliedschaft Erbengemeinschaft kein Auskunftsanspruch begründet (Ddorf ZEV 16, 259 [BFH 25.11.2015 - II R 35/14]). Allerdings kann ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Körper des Erblassers.

Rn 45 Der Körper des Erblassers einschl künstlicher Körperteile wird nach hM als Sache angesehen, die aber dem Rechtsverkehr entzogen und dem Totensorgerecht unterstellt ist (RGSt 64, 313; LG Mainz MedR 84, 199). Er unterfällt nicht dem Nachlass; entspr gilt für die Asche. Rn 46 Nicht vererblich sind dagegen die mit der Leiche fest verbundenen künstlichen Körperteile wie Zahn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Bestandsverzeichnis und Spezifizierung.

Rn 10 Die Auskunft hat durch Vorlage eines geordneten, nachprüfbaren stichtagsbezogenen schriftlichen Verzeichnisses zu erfolgen, § 260 (Kobl FamRZ 19, 872; Braunschw FamRZ 17, 789). Aktiva und Passiva sind übersichtlich zusammenzustellen. Das Verzeichnis muss geordnet und übersichtlich sein, es kann, solange die Übersichtlichkeit noch gewahrt ist, aus mehreren Teilen besteh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 § 4 regelt materiell-rechtliche Auskunftsansprüche der Beteiligten in Bezug auf die dem VA unterliegenden Anrechte. Die Vorschrift hat während der Anhängigkeit eines gerichtlichen Verfahrens kaum praktische Bedeutung, weil das Gericht den Sachverhalt gem § 26 FamFG vAw zu ermitteln hat (BGH FamRZ 82, 471, 473; 96, 481) und die Beteiligten gem § 220 FamFG ihm ggü verfahr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erbteilungsklage.

Rn 30 Bei fehlender Einigung der Miterben kann die Auseinandersetzung eines teilungsreifen Nachlasses (Karlsr NJW 74, 956) durch Erbteilungsklage (dazu Gockel ErbR 13, 341) klageweise erzwungen werden, indem die anderen Miterben auf Zustimmung zur Auseinandersetzung oder Leistung verklagt werden (Rostock FamRZ 10, 329); die notwendigen Zustimmungen der Miterben werden durch ...mehr