Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 2.4 Bedeutung einer klaren Prozessgestaltung

Ein strukturierter Auskunftsprozess bietet aus HR-Sicht erhebliche Vorteile. Er sorgt für ein einheitliches Vorgehen, reduziert den Bearbeitungsaufwand im Einzelfall und erhöht die Konsistenz der erteilten Auskünfte. Gleichzeitig hilft er, Kommunikations- und Eskalationsrisiken zu minimieren. Uneinheitliche oder missverständlich formulierte Auskünfte können Rückfragen, Unzuf...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 6.2 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, können Beschäftigte ihren individuellen Auskunftsanspruch grundsätzlich über den Betriebsrat geltend machen.[1] Das Entgelttransparenzgesetz eröffnet dem Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit, die Erfüllung der Auskunftspflicht generell selbst zu übernehmen. Voraussetzung ist eine entsprechende Übernahmeerklärung gegenüber dem Betriebsrat (s....mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 6.3 Interne Kommunikation gegenüber Mitarbeitenden

Neben der Bearbeitung einzelner Auskunftsverlangen spielt auch die allgemeine interne Kommunikation eine wichtige Rolle. Beschäftigte sollten wissen, dass ein Auskunftsanspruch besteht und wie dieser im Unternehmen organisatorisch umgesetzt wird. Dies kann etwa über interne Richtlinien, das Intranet oder begleitende HR-Informationsformate erfolgen. Eine sachliche und erklären...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 7 Praxistipps auf einen Blick

Der Auskunftsanspruch zur Entgelttransparenz lässt sich mit klaren Strukturen und einer konsistenten Vorgehensweise gut in den HR-Alltag integrieren. Entscheidend ist weniger juristische Detailtiefe als ein verlässlicher, sachlicher Umgang mit Anfragen. Die folgenden Hinweise fassen die zentralen Praxiserkenntnisse zusammen. Do’s und Don’ts im Umgang mit Auskunftsverlangenmehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / Zusammenfassung

Überblick Entgelttransparenz hat sich in den letzten Jahren von einem Randthema zu einem festen Bestandteil arbeitsrechtlicher und HR-bezogener Diskussionen entwickelt. Beschäftigte fordern zunehmend Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit von Vergütungsentscheidungen, während Unternehmen vor der Herausforderung stehen, Entgeltsysteme transparent, konsistent und rechtssiche...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 4 Prozessgestaltung im Unternehmen – vom Einzelfall zur Struktur

Der Auskunftsanspruch entfaltet seine praktische Wirkung nicht isoliert im konkreten Auskunftsfall, sondern im Zusammenspiel mit der organisatorischen Verankerung im Unternehmen. Sowohl die Zweite Evaluation als auch der Abschlussbericht der Kommission[1] betonen, dass wiederholte Auskunftsverlangen strukturelle Rückschlüsse auf die Vergütungsorganisation zulassen und daher ...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 2.3 Typische Auskunftsverlangen in der HR-Praxis

In der betrieblichen Praxis treten Auskunftsverlangen in sehr unterschiedlichen Formen auf. Teilweise handelt es sich um allgemein gehaltene Anfragen, mit denen Beschäftigte eine Einordnung ihrer Vergütung wünschen. In anderen Fällen werden gezielte Vergleichsfragen gestellt, etwa zu bestimmten Tätigkeitsgruppen, Entgeltbestandteilen oder Entwicklungsstufen. Künftig ist zude...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 3.6 Berechnung des Vergleichsentgelts

Das Vergleichsentgelt ist nach dem bisherigen Entgelttransparenzgesetz als statistischer Median des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts der maßgeblichen Vergleichsgruppe zu bestimmen. Maßgeblich ist dabei ein einheitlicher Bezugszeitraum, regelmäßig das Kalenderjahr, wobei die Entgelte auf Vollzeitäquivalente hochzurechnen sind. In die Berechnung einzubeziehen sind...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 3.8 Versand & Dokumentation

Die Auskunft ist fristgerecht und in Textform zu erteilen. Nach derzeitigem Recht (EntgTranspG) beträgt die Frist bislang 3 Monate ab Zugang des Auskunftsverlangens. Perspektivisch ist mit einer Verkürzung auf 2 Monate nach Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie zu rechnen. Eine zuverlässige Fristen- und Vorfristenkontrolle gehört daher zwingend zu einem funktionierenden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 3.7 Auskunft formulieren: verständlich, neutral, konsistent

Sowohl die Evaluation als auch der Abschlussbericht der Kommission[1] verdeutlichen, dass die Wirkung des Auskunftsanspruchs maßgeblich von der Qualität der Auskunftserteilung abhängt. Unklare, überfrachtete oder uneinheitliche Auskünfte führen in der Praxis häufig zu Rückfragen und Eskalationen, während klar strukturierte, verständliche und konsistente Auskünfte zur Versach...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 3.2 Einordnung: Auskunftsverlangen im rechtlichen Sinn

Nach Eingang der Anfrage ist zunächst zu klären, ob es sich um ein Auskunftsverlangen im Sinne der Entgelttransparenz handelt: Nicht jede Nachfrage eines Beschäftigten zur eigenen Vergütung stellt automatisch ein Auskunftsverlangen im Sinne des Entgelttransparenzrechts dar. In der Praxis äußern Mitarbeitende häufig informelle Fragen, Bitten um Einschätzung oder äußern allgem...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 4.1 Manuelle Einzelbearbeitung

In vielen Unternehmen erfolgt die Bearbeitung von Auskunftsverlangen zunächst fallbezogen und manuell. HR prüft das jeweilige Anliegen, stimmt sich individuell mit Führungskräften ab, stellt die relevanten Entgeltdaten zusammen und formuliert eine auf den Einzelfall zugeschnittene Auskunft. Dieses Vorgehen kann sinnvoll sein, wenn nur selten Auskunftsverlangen gestellt werde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 4.3 Technische Unterstützung

Viele Unternehmen prüfen, inwieweit sich Auskunftsprozesse technisch unterstützen lassen. HR-Systeme oder Vergütungsdatenbanken können insbesondere bei der Datensammlung und Auswertung hilfreich sein, etwa durch hinterlegte Stellenprofile, Job-Architekturen, automatisierte Vergleichsgruppen oder standardisierte Auswertungen von Entgeltbestandteilen. Dabei ist zu beachten, das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 5.1 Zwingende Anforderungen ("Was muss?")

Unabhängig von Unternehmensgröße, Branche oder Vergütungsmodell sind bestimmte Mindestanforderungen stets einzuhalten. Zentrale Bedeutung kommt dabei der fristgerechten Erteilung der Auskunft zu. HR muss sicherstellen, dass Auskunftsverlangen erkannt, intern bearbeitet und innerhalb der vorgesehenen Fristen beantwortet werden. Nach derzeitigem Recht beträgt die Frist 3 Monat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 5.3 Abwägung zwischen Aufwand und Nutzen

Bei allen Gestaltungsmöglichkeiten gilt, dass der Auskunftsprozess angemessen ausgestaltet sein sollte. Ziel ist kein Maximum an Bürokratie, sondern ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rechtssicherheit, Effizienz und praktischer Handhabbarkeit. HR sollte regelmäßig überprüfen, ob der gewählte Prozess zur Unternehmensgröße, zur Vergütungsstruktur und zur tatsächlichen Anfrag...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 3.1 Eingang: Anfrage erfassen und intern richtig weiterleiten

In der Praxis hat sich bewährt, Auskunftsverlangen über eine zentrale Stelle zu erfassen, etwa ein Funktionspostfach oder eine klar benannte HR-Ansprechperson. So lässt sich sicherstellen, dass keine Anfrage unbeachtet bleibt und von Beginn an Klarheit darüber besteht, wer die Bearbeitung übernimmt. Der Eingang sollte dokumentiert werden, insbesondere mit Datum, anfragender ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 3.3 Zuständigkeiten: Rollen klar festlegen

Auskunftsverlangen scheitern in der Praxis häufig nicht an der Datenlage, sondern an unklaren Zuständigkeiten. Je nach Unternehmensstruktur, Tarifbindung und Bestehen eines Betriebsrats können unterschiedliche Akteure eingebunden sein.[1] Bewährt hat sich ein klares internes Rollenmodell: HR bzw. der Bereich Compensation & Benefits (C&B) steuert den Prozess, bereitet die Daten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 3.5 Daten zusammentragen und aufbereiten

Die Qualität der Auskunft steht und fällt mit der Qualität der zugrunde liegenden Daten. Entgeltdaten sollten aus einer eindeutigen und verlässlichen Datenquelle stammen, etwa aus dem Payroll- oder HR-System, einheitlich definiert sein und sich auf einen klar bestimmten Bezugszeitraum beziehen. Bereits nach geltendem Recht umfasst die Auskunft Informationen zu den Kriterien ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 4.2 Standardisierter HR Prozess

Sobald Auskunftsverlangen häufiger auftreten, mehrere Organisationseinheiten betreffen oder unterschiedliche HR-Ansprechpartner eingebunden sind, empfiehlt sich die Etablierung eines standardisierten Prozesses. Ziel ist es, die Bearbeitung zu vereinheitlichen, den internen Abstimmungsaufwand zu reduzieren und eine gleichbleibende Qualität der Auskünfte sicherzustellen. Ein s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 6 Einbindung von Führungskräften, Betriebsrat und Mitarbeitenden

Der praktische Umgang mit Auskunftsverlangen zur Entgelttransparenz ist regelmäßig kein isoliertes HR-Thema, sondern betrifft mehrere Akteure im Unternehmen. Sowohl die Zweite Evaluation als auch der Abschlussbericht der Kommission betonen, dass unklare Rollenverteilungen zwischen HR, Führungskräften und Arbeitnehmervertretungen in der Praxis zu Verzögerungen, widersprüchlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 6.4 Einheitliche Kommunikationslinien sicherstellen

Für HR ist es von zentraler Bedeutung, dass Auskünfte, Erläuterungen und allgemeine Informationen inhaltlich konsistent sind. Unterschiedliche oder widersprüchliche Aussagen von HR, Führungskräften oder Betriebsrat können Irritationen auslösen und weiteren Klärungsbedarf schaffen. Einheitliche Sprachregelungen, abgestimmte Informationsmaterialien und klare Zuständigkeiten wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 3 Der richtige Umgang mit Auskunftsverlangen – Schritt für Schritt

In der betrieblichen Praxis ist ein Auskunftsverlangen zur Entgelttransparenz vor allem eine Frage der Organisation und Koordination. Typischerweise umfasst der Vorgang mehrere aufeinanderfolgende Schritte: Eingang der Anfrage, interne Zuständigkeitsklärung, Einordnung als Auskunftsverlangen im rechtlichen Sinn, Bildung einer Vergleichsgruppe, datenbasierte Auswertung, verständlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 5.2 Gestaltungsspielräume ("Was kann?")

Über die zwingenden Anforderungen hinaus verfügen Arbeitgeber über erhebliche Spielräume bei der praktischen Ausgestaltung des Auskunftsprozesses. Diese ermöglichen es, den Umgang mit Auskunftsverlangen effizient, konsistent und HR-gerecht zu organisieren, ohne den rechtlichen Rahmen zu überschreiten. Ein zentraler Gestaltungspunkt ist die Standardisierung. Unternehmen können...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 3.4 Vergleichsgruppe bilden: Welche Tätigkeiten sind vergleichbar?

Kernpunkt jedes Auskunftsverlangens ist die Bildung einer sachlich nachvollziehbaren und datenschutzkonformen Vergleichsgruppe. Maßgeblich ist dabei nicht die Person, sondern die Tätigkeit. Vergleichbarkeit beurteilt sich nach Aufgaben, Stellenprofilen, Verantwortung, Anforderungen und Rahmenbedingungen, nicht nach individueller Leistung, Erfahrung oder Verhandlungsgeschick....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.12 Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung

Rz. 57 Die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung kann einen Schadenersatzanspruch der anderen Vertragspartei auslösen, vgl. § 280 Abs. 1. Der Schadensersatzanspruch setzt eine objektive, rechtswidrige Verletzungshandlung voraus. Ein Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung kann für den Mieter daher entstehen, wenn der Vermieter es versäumt hat...mehr

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AGS 05/2026, Streitwert ein... / III. Begründetheit der Erinnerung

Nach Auffassung des BFH wies jedoch der angegriffene Gerichtskostenansatz keinen die Klägerin belastenden Rechtsfehler auf. Die Kostenstelle habe nämlich zu Recht sowohl für den Antrag auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO als auch für das Schadensersatzbegehren nach Art. 82 DSGVO jeweils den Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG angesetzt. 1. Wert des Auskunftsanspruchs nach Art....mehr

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AGS 05/2026, Streitwert ein... / Leitsatz

Für ein vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit geführtes Verfahren, in dem ein auf Art. 15 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gestützter Auskunftsanspruch geltend gemacht wird, ist gem. § 52 Abs. 2 GKG der Auffangstreitwert von 5.000,00 EUR zugrunde zu legen. Dies gilt nur dann nicht, wenn sich aus dem Antrag oder aus dem Vorbringen des Klägers ohne weitere Ermi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.3.1 Ausforschungsanträge

Rn 24 Insolvenzzweckwidrig sind insbesondere Anträge, mit denen der Antragsteller nur zu seinem eigenen Vorteil und zum Nachteil anderer Gläubiger Vermögensgegenstände des Schuldners ermitteln lassen will, in die er dann außerhalb eines Insolvenzverfahrens vollstrecken kann.[67] Lutz merkt berechtigterweise an, dass die Praxisrelevanz dieser Fallgruppe allerdings äußerst ger...mehr

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AGS 05/2026, Streitwert ein... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte vor dem FG Kassel einen auf Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gestützten Auskunftsanspruch wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts geltend gemacht. Daneben hat sie Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO verlangt, diesen aber nicht betragsmäßig näher beziffert. Außerdem hat die Klägerin einen weiteren Anspruch auf Zahlung i.H.v. 446...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 2. Folgesachen

Verbundfähige Folgesachen sind nach § 137 Abs. 2 FamFG der Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt, Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§§ 1568a und b BGB) und Güterrechtssachen, wenn eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist und die Familiensache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehega...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.7 Auskunftsanspruch

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber oder dem Versorgungsträger auf die Mitteilung ob und wie ein Anspruch auf bAV erworben wird[1]; wie hoch der Anspruch auf bAV aus der bisher erbrochenen Anwartschaft ist und bei Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenzen voraussichtlich sein wird[2]; wie sich eine Beendi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.2 Auskunft über personenbezogene Daten

Die Abgabenordnung sieht kein allgemeines Akteneinsichtsrecht des Steuerpflichtigen vor. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO besteht für alle Steuerpflichtigen grundsätzlich ein Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde.[1] So besteht ein Anspruch darauf, dass das für die Betriebsprüfung zuständige Finanzamt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die bei einer früheren B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Status ... / 2.5 Auskunftsanspruch

Der individuelle Auskunftsanspruch nach Art. 7 EntgTranspRL ist der zentrale Hebel der Richtlinie. Arbeitnehmer haben das Recht, schriftliche Auskünfte über die individuelle und die durchschnittliche Höhe des Entgelts zu erhalten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – für Gruppen von Beschäftigten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten.[1] Die Richtlinie sieht damit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Status ... / 2 Was sich ändert – und warum es jeden betrifft

Die EntgTranspRL bringt gegenüber dem bestehenden EntgTranspG grundlegende Änderungen. Bereits jetzt gelten aus dem EntgTranspG und den europäischen Grundrechten Verbote in Bezug auf die Entgeltbenachteiligung. Auch einen Auskunftsanspruch regelt das bestehende EntgTranspG bereits. Jedoch gilt der Auskunftsanspruch nach § 10 EntgTranspG erst in Betrieben mit mindestens 200 B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Status ... / 3.3 "Wir sind zu klein"

Das geltende EntgTranspG kennt einen Schwellenwert von 200 Beschäftigten für den Auskunftsanspruch. Viele mittelständische Unternehmen haben sich darauf verlassen. Die EntgTranspRL setzt hier neue und strengere Maßstäbe: Ihr Anwendungsbereich erfasst alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe.[1] Auch ein Unternehmen mit 15 Beschäftigten muss künftig objektive Vergütungskrit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Status ... / 3.6 "Bei uns klagt niemand"

Auch wenn diese Aussage sich bewahrheitet, sollten Arbeitgeber zwei Dinge im Blick behalten: Das BAG hat mit dem Urteil zum "Daimler-Fall" vom 23.10.2025[1] die Klagehürde erheblich gesenkt. Bislang galt: Für die Vermutung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung genügte der Vergleich mit einer Einzelperson nicht. Die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte verlangte einen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Status ... / 7 Prioritätenliste

Nicht alle Maßnahmen sind gleich dringend. Die folgenden Maßnahmen sind nach Umsetzungspriorität geordnet: Priorität 1: Einheitliche Datenquelle schaffen und prüfen, ob eine einheitliche Quelle vorliegt. Sämtliche Vergütungsbestandteile in einem System erfassen, abrufbar nach Geschlecht und Funktion. Ohne dieses Fundament funktioniert keine der nachfolgenden Maßnahmen. Priorit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Status ... / 2.1 Kein Mindestschwellenwert für die Anwendung

Die EntgTranspRL sieht für den Anwendungsbereich keinen Mindestschwellenwert vor. Sie gilt für private und öffentliche Arbeitgeber gleichermaßen.[1] Schwellenwerte bestehen nur für einzelne Pflichten, wie die Entgeltberichterstattung nach Art. 9 EntgTranspRL (ab 100 Beschäftigten). Die Kernanforderungen – objektive Vergütungskriterien[2], Transparenz im Bewerbungsverfahren[3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Restwertproblematik / 11. Keine Einstellung von Lichtbildern aus Gutachten durch KH-Versicherer in eine Restwertbörse ohne Einwilligung des Sachverständigen (LS)

Rz. 97 BGH, Urt. v. 29.4.2010 – I ZR 68/08, zfs 2010, 554 = WRP 2010, 927 Zitat UrhG § 31 Abs. 5 S. 2; BGB § 242mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2.1 Nettokaltmiete zuzüglich Vorauszahlungen/Pauschalen

Rz. 98 Welche Vorauszahlungen der Mieter zu erbringen hat, obliegt der Vereinbarung für jede einzelne Art. Das ist neben den Vorschüssen für Heiz- und Warmwasserkosten besonders für die Betriebskosten wichtig, da alle Betriebskosten, die nicht aus der Miete herausgenommen und für die keine Vorauszahlungen vereinbart werden, in der Miete enthalten und abgegolten sind. Bei der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.9 Entgelttransparenzgesetz

Am 6. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) vom 30. Juni 2017[1] in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen (§ 1 EntgTranspG). Das Gesetz gilt nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 5 Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Anlagepflicht des Vermieters

Rz. 14 Der Vermieter von Wohnraum hat eine Barkaution, die ihm überlassen worden ist, von seinem übrigen Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut anzulegen (LG Stuttgart, Urteil v. 26.3.1997, 5 S 229/96, ZMR 1997, 472). Zu den Kreditinstituten gehören nach der Definition des KWG alle privaten und öffentlichen Banken und Sparkassen im Bereich der EU. Der Vermieter muss aber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten und ... / 5.2 Exkurs: "Datenschutz-Hopping"

In der arbeitsrechtlichen Praxis gewinnt zunehmend das sog. "Datenschutz-Hopping" an Bedeutung. Dabei machen insbesondere (abgelehnte) Bewerber, teilweise aber auch (ehemalige) Arbeitnehmer gezielt Ansprüche nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO geltend, ohne dass ein ernsthaftes Interesse an der Auskunft besteht. Ziel ist vielmehr, Datenschutzverstöße zu provozieren, um anschließend Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 2.3 Bearbeitungsvorgang dokumentieren

Weiterhin empfiehlt es sich, für die datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche eine Organisations- und Dokumentationsstruktur mit festen Abläufen zu implementieren. Auf diese Weise ist es möglich, den konkreten Ablauf der Bearbeitungsvorgänge festzuhalten und im Streitfall nachzuweisen. Es sollte im Einzelnen dokumentiert werden, welche Schritte das Unternehmen zu welchem Ze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 3 "Datenschutz-Hopping" als Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Schadensersatzforderung

Es stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber einer Schadensersatzforderung durch den Nachweis entgehen können, dass es dem Bewerber von vornherein nur darum ging, einen solchen Anspruch zu erlangen. Im Rahmen des "AGG-Hoppings" ist den Bewerbern der Schadensersatzanspruch aus § 15 AGG verwehrt, sofern die Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 1.4 Der Schadensersatzanspruch des Bewerbers

Im Fall einer unvollständigen oder verspäteten Auskunft macht der Bewerber sodann einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend. Danach hat "jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, […] Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter". U...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1.2 Organspenden

Für Organspenden nach §§ 8 oder 8a Transplantationsgesetz oder Blutspenden zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen i. S. v. § 9 Transfusionsgesetz findet sich eine Regelung in § 3a EFZG. Nicht einbezogen wurden zwei weitere Sonderfälle der Organspende, nämlich die Organentnahme im Rahmen einer medizinischen Behandlung[1] sowie die Organentnahme zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2026, Keine Zwischenf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen den beteiligten Ehegatten ist im Scheidungsverbund die Folgesache Zugewinnausgleich anhängig. In deren erster Stufe verlangt der Antragsgegner (Ehemann) von der Antragstellerin (Ehefrau) Auskunft über deren Anfangs- und Endvermögen sowie über ihr Vermögen zu dem von ihm behaupteten Trennungszeitpunkt am 1.11.2022. Die Ehefrau verlangt vom Ehemann Ausk...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Bestellung des Wahlvorstands durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat

Rz. 2 Das Gesetz räumt dem Gesamtbetriebsrat oder – falls ein Gesamtbetriebsrat nicht existiert – dem Konzernbetriebsrat einen Vorrang für die Bestellung des Wahlvorstands in betriebsratslosen Betrieben gegenüber den wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebes ein, § 17 Abs. 1 BetrVG und § 17 Abs. 2 Satz 1 BetrVG Halbsatz 1. Die Betriebsversammlung ist also nur subsidiär zu...mehr