Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4 Auskunftsansprüche über die Datenverarbeitung

Rz. 22 Die von der Datensammlung in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffene Person hat grds. einen Informationsanspruch gegen die die Daten sammelnde Stelle.[1] Seit dem Inkrafttreten der DSGVO sind die dort geregelten Informationsansprüche betroffener Personen für das steuerliche Verfahrensrecht maßgeblich. Mit der Einführung der Art. 12ff. DSGVO, hier i...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 15 Nebentätigkeit

Auch ein Vollzeitarbeitnehmer ist grundsätzlich berechtigt, neben seinem Hauptarbeitsverhältnis einer Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachzugehen oder eine selbstständige Nebentätigkeit aufzunehmen. Er hat allerdings bei der Nebenbeschäftigung die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Arbeitsvertragsparteien können (das gilt auch bei T...mehr

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Personalakten richtig führen / 7.4 Betriebsrat

§ 83 Abs. 1 BetrVG enthält bezüglich der Personalakten eine das allgemeine Persönlichkeitsrecht des einzelnen Arbeitnehmers berücksichtigende und schützende Sonderregelung, die hinsichtlich der Personalakten grundsätzlich einem eigenständigen und jederzeitigen Vorlageanspruch des Betriebsrats gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG entgegensteht. Der Arbeitgeber hat es zu unterlasse...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.15 Interessante Einzelfälle

Erbschaftsteuererklärung Nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV bestimmt sich die Vergütungspflicht für die Anfertigung der Erklärung zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuergesetz. § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV bestimmt grundsätzlich den Gebührensatz für die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung. Soweit im Zusammenhang mit der Erstellung der Erbschaftsteuerer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 6.2 Zurückbehaltungsrecht der Akten

Vor allem dann, wenn das Mandatsverhältnis nicht einvernehmlich beendet worden ist, wird der Mandant häufig unberechtigterweise das ausstehende Honorar nicht bezahlen bzw. Gründe suchen und finden, warum er nicht bezahlt. Je korrekter und präziser die Honorarrechnungen des Steuerberaters sind und wenn er zudem die erbrachten Leistungen dokumentiert hat, desto leichter wird e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Schutzklauseln (Abs. 2 und 3)

Rz. 149 Unt, die freiwillig eine Segmentberichterstattung erstellen, brauchen keine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach § 314 Abs. 1 HGB aufzunehmen. Die direkte Angabepflicht entfällt. Aus der Gesetzesbegründung kann aber geschlossen werden, dass die nach § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB geforderten Angaben in der Segmentberichterstattung enthalten sind, wie dies insbes. mit DRS 3.31...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Rechte gegenüber Mutter- und Tochterunternehmen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 32 Der Abschlussprüfer erhält nach Abs. 2 Satz 3 der Vorschrift die Auskunftsrechte zu Aufklärungen und Nachweisen gem. Abs. 2 Satz 1 und 2 auch in Bezug zu MU und TU der zu prüfenden Ges. Es besteht hinsichtlich der MU und TU demgegenüber kein Prüfungsrecht i. S. v. Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift, sodass den Aufklärungen und Nachweisen von MU und TU besondere Bedeutung zu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Angaben zu Gesamtbezügen (Abs. 4)

Rz. 17 Die Ausnahmevorschrift des § 286 Abs. 4 HGB befreit alle KapG, jedoch nicht die kapitalmarktorientierten Ges., unabhängig von ihrer Größe von der Angabe der Gesamtbezüge der Organmitglieder (DRS 17.5), unbeschadet des Auskunftsanspruchs des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG in der HV, sofern sich durch die Angabe die Bezüge eines Mitglieds feststellen lassen.[1] Die Vo...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 8 Auskunftsansprüche

8.1 Allgemeines Nach § 556g Abs. 3 Satz 1 BGB hat der Vermieter dem Mieter Auskunft über diejenigen Tatsachen zu erteilen, die für die Zulässigkeit der vereinbarten Miete maßgeblich sind, soweit diese Tatsachen nicht allgemein zugänglich sind und der Vermieter hierüber unschwer Auskunft geben kann. Ferner hat der Mieter nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB einen Anspruch auf Auskunft...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 8.3 Verjährung

Der Auskunftsanspruch gem. § 556g Abs. 3 BGB verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist gem. § 195 BGB von drei Jahren. Für den Beginn der Verjährungsfrist kommt es nicht auf das Entstehen dieses Anspruchs[1], sondern – da es sich bei diesem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um einen sog. verhaltenen Anspruch handelt – auf dessen Geltendmachung durch d...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 8.2 Inhalt

Der Auskunftsanspruch bezieht sich nach dem Gesetzeszweck auf Tatsachen, die für die Zulässigkeit der vereinbarten Miete maßgeblich sind. Die insoweit maßgeblichen Tatsachen richten sich nach der Vorschrift, an der die vereinbarte Miete gemessen werden soll. In Betracht kommt in den Fällen des § 556d BGB die ortsübliche Miete, im Fall des § 556e Abs. 1 BGB die Vormiete, in den ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Miethöhe bei Vertragsschlus... / 7.3 Auskunftspflicht

Will der Vermieter eine Miete nach § 556f Satz 2 BGB vereinbaren, so ist er seit dem 1.1.2019 nach § 556g Abs. 1a Nr. 3 BGB verpflichtet, dem Mieter unaufgefordert in Textform mitzuteilen, dass es sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung handelt. Nach der Gesetzesbegründung[1] ist der Vermieter nicht verpflichtet, den Mieter über den Umfang der Modernisie...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 8.1 Allgemeines

Nach § 556g Abs. 3 Satz 1 BGB hat der Vermieter dem Mieter Auskunft über diejenigen Tatsachen zu erteilen, die für die Zulässigkeit der vereinbarten Miete maßgeblich sind, soweit diese Tatsachen nicht allgemein zugänglich sind und der Vermieter hierüber unschwer Auskunft geben kann. Ferner hat der Mieter nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB einen Anspruch auf Auskunft über Modernisi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Miethöhe bei Vertragsschlus... / 8.4 Rechtsfolgen einer falschen oder fehlerhaften Auskunft

Erteilt der Vermieter die geforderte Auskunft nicht, kann der Mieter – was in der Praxis inzwischen häufig auch geschieht – den Anspruch klageweise geltend machen. Es handelt sich um eine nicht vertretbare Handlung, die gem. § 888 ZPO durch Zwangsgeld oder Zwangshaft vollstreckt wird. Gleiches tritt ein, wenn die Auskunft nicht vollständig erteilt wird.[1] Der Vermieter ist z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Miethöhe bei Vertragsschlus... / 6.3 Auskunftspflicht

Will der Vermieter eine Miete nach § 556f Satz 1 BGB vereinbaren, so ist er nach § 556g Abs. 1a Nr. 3 BGB verpflichtet, dem Mieter unaufgefordert in Textform mitzuteilen, dass die Wohnung nach dem 1.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurde. Einzelheiten muss der Mieter auch hier im Rahmen des Auskunftsanspruchs nach § 556g Abs. 3 BGB erfragen. Wird die nach § 556g Abs. 1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 6.5 Reichweite der Geltendmachung

Jeder (Haupt-)Anspruch ist für sich geltend zu machen. Für unselbstständige Nebenansprüche ist keine eigenständige Geltendmachung erforderlich.[1] Dies gilt auch für akzessorische Zinsansprüche.[2] Nur für Ansprüche, die auf demselben Sachverhalt beruhen, genügt die einmalige Geltendmachung, um den Eintritt des Verfalls zu hindern. Dabei ist zu beachten, dass dies für die Ver...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 11 Es genügt den inhaltlichen Anforderungen der vorvertraglichen Auskunftspflicht nach § 556g Abs. 1a S. 1 Nr. 1 BGB, wenn der Vermieter, der sich auf den Ausnahmetatbestand des § 556e Abs. 1 BGB berufen will, dem Mieter die Höhe der mit dem Vormieter vertraglich vereinbarten Vormiete mitteilt. Eine Verpflichtung des Vermieters, nicht nur die ihm ohne Weiteres bekannte v...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.3 Leistungsverpflichtete

Rz. 14 Abs. 2 bestimmt zum einen die Auskunftsverpflichtung Leistungsverpflichteter. Damit sind vorrangig Personen gemeint, die gegenüber dem Antragsteller oder Bezieher laufender Leistungen unterhaltspflichtig sind. Es handelt sich insoweit um eine Spezialvorschrift, neben der § 99 SGB X keinen Anwendungsbereich mehr hat (vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88 ). § 37 SG...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Frist, Form

Rz. 14 Dem Vermieter ist für die Erteilung der Auskunft eine angemessene Frist zuzubilligen, deren Länge von der Art und vom Umfang der begehrten Auskunft abhängt. Der Auskunftsanspruch ist erfüllt, wenn der Vermieter die begehrte Auskunft erteilt hat. Die Auskunft muss in Textform (§ 126b) erfolgen.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Verjährung

Rz. 16 Der Auskunftsanspruch verjährt in 3 Jahren (BGH, Urteil v. 12.7.2023, VIII ZR 60/22, WuM 2023, 551), beginnend mit dem Auskunftsverlangen des Mieters(BGH, Urteil v. 12.7.2023, VIII ZR 125/22, GE 2023,893; Urteil v. 12.7.2023, VIII ZR 375/21, NZM 2023, 673), nicht schon mit dem Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses (so aber Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556g Rn. 42; B...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.1 Grundsätzliche Regelungen

Rz. 3 Die Auskunftspflichten nach § 315 beziehen sich nur auf Antragsteller oder Bezieher laufender Geldleistungen bzw. nach Maßgabe der einzelnen Regelungen deren Partner oder Unterhaltspflichtige. Unter Geldleistungen sind Leistungen zu verstehen, die im Gegensatz zu Sach- und Dienstleistungen in Geldbeträgen ausgezahlt werden. Um laufende Geldleistungen handelt es sich, w...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 10.5 Auskunft über Einsichtnahmen

Seit dem 1.1.2020 kann der wirtschaftlich Berechtigte, vom Transparenzregister Auskunft über die erfolgten Einsichtnahmen verlangen (§ 23 Abs. 8 GwG). Der Betroffene kann – maximal einmal pro Quartal - unter Nennung der Vereinigung/Rechtsgestaltung nach § 20 oder § 21 GwG und Nachweis seiner Eigenschaft als wirtschaftlich Berechtigter dieser Vereinigung/Rechtsgestaltung den Aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Auskunftsanspruch.

Rn 28 § 2130 II gewährt dem Nacherben einen Auskunftsanspruch gg den Vorerben hinsichtlich der Verfügungen aus § 2113. Nach dem Tod des Vorerben sind dessen Erben auskunftspflichtig, vielfach aber nicht auskunftsfähig. Der BGH gibt deshalb hilfsweise einen Auskunftsanspruch gg den Empfänger der unentgeltlichen Leistung (BGHZ 58, 237).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Auskunftsanspruch.

Rn 12 Neben dem Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben auch hinsichtlich des fiktiven Nachlasses nach § 2314 hat der Ausgleichungsberechtigte gg den -pflichtigen einen Anspruch auf Auskunft über auszugleichende Zuwendungen aus § 2316 I iVm § 2057 entspr (BGH NJW 61, 602, 603 [BGH 02.11.1960 - V ZR 124/59]; Staud/Otte Rz 22). Über § 2057 2 gelten §§ 260, 26...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auskunftsanspruch.

I. Inhalt, Umfang und Grenzen. 1. Auskunft über das Endvermögen. Rn 4 Der Auskunftsanspruch soll den auskunftsberechtigten Ehegatten in die Lage versetzen, Existenz und Höhe seiner Zugewinnausgleichsforderung zu ermitteln. Deshalb kann er nach dem Wortlaut der Norm Auskunft über das Endvermögen beanspruchen, soweit das Ergebnis der Auskunftserteilung für deren Berechnung maßge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2362 BGB – Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben.

Gesetzestext (1) Der wirkliche Erbe kann von dem Besitzer eines unrichtigen Erbscheins die Herausgabe an das Nachlassgericht verlangen. (2) Derjenige, welchem ein unrichtiger Erbschein erteilt worden ist, hat dem wirklichen Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen. A. Herausgabe. Rn 1 Dem wirklichen Erben wird ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 1: Umgangs- und Auskunftsanspruch.

I. Gemeinsame Voraussetzungen. 1. Leibliche Vaterschaft. Rn 2 Anspruch auf Umgang oder Auskunft nach § 1686a I hat nur der leibliche Vater. Aus § 167a I FamFG folgt, dass dieser der Mutter des Kindes im Empfängniszeitraum beigewohnt haben muss. Es genügt aber auch die genetische Vaterschaft ohne Geschlechtsakt im Wege der Samenspende durch Heiminsemination (Becherspende) oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auskunftsanspruch.

I. Anspruchsberechtigter. Rn 2 Pflichtteilsberechtigung, nicht das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs, ist Voraussetzung, denn zu dessen Beurteilung soll die Auskunft gerade dienen (BGH NJW 58, 1964; 81, 2051; 02, 2469f [BGH 17.04.2002 - IV ZR 259/01]). Berechtigt ist jeder pflichtteilsberechtigte Nichterbe nach §§ 2303, 2309 (BGH NJW 81, 2051, 2052), also auch der Berechti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auskunftsanspruch (§ 558 IV 2).

Rn 28 Hat der Vermieter keine Kenntnis von der Höhe der zu zahlenden Abgabe, steht ihm nach § 558 IV 2 ein Auskunftsanspruch zu; er kann frühestens vier Monate vor Wegfall der Bindung verlangen, innerhalb eines Monats über die Verpflichtung zur Ausgleichzahlung und über deren Höhe Auskunft zu erteilen. Die Verpflichtung des Mieters erstreckt sich auf die Auskunft; Belege mus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auskunftsanspruch.

Rn 4 Der Auskunftsanspruch erstreckt sich auf den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses und kann nach § 260 die Pflicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Folge haben (KG KGJ 28, 27), die gem §§ 888, 889 ZPO zwangsweise erlangt werden kann (Frankf WM 77, 184 mwN). Die Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung führt nicht zu den Wirkungen des § 2006 III (Soe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auskunftsanspruch.

Rn 13 Ein Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Hausrats wurde nach altem Recht nur in Ausnahmefällen angenommen. Dieses Anspruchs bedarf es nach der erweiterten, aus § 206 FamFG folgenden Mitwirkungspflicht nicht mehr (KG FamRZ 24, 1477).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Auskunftsanspruch.

Rn 1 Er ergänzt die Informationsrechte des Nacherben aus §§ 2121 und 2122, erleichtert die Ausübung seines Rechts aus § 2128 und gewährt vorbeugenden Schutz vor wirtschaftlicher Verschlechterung des Nachlasses. Das Recht kann von jedem einzelnen Nacherben zur Erteilung der Auskunft an alle ausgeübt werden, auch vom Nachlasspfleger oder vom Testamentsvollstrecker des § 2222, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Auskunftsanspruch des Eigentümers.

Rn 6 Der in § 987 normierte Anspruch läuft im Regelfall ins Leere, wenn der Besitzer nicht verpflichtet werden kann, Auskunft über die gezogenen Nutzungen bzw den erlangten Wert zu geben. Hier hilft die Rspr – über den Wortlaut hinaus – mit der Anwendung des § 260 (BGHZ 27, 204), sofern der Nutzungswert bzw Wertersatz nicht geschätzt werden kann, § 287 ZPO (BGHZ 32, 97).mehr

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ZErb 09/2025, Wert der Beschwer bei Abweisung eines Auskunftsanspruchs

Leitsatz 1. Der Wert eines Auskunftsbegehrens bemisst sich nach einem Bruchteil des mittels der Auskunft durchzusetzenden Leistungsanspruchs und bewegt sich regelmäßig zwischen einem Zehntel und einem Viertel. 2. Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist es einer Partei verwehrt, sich auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 4 VersAusglG – Auskunftsansprüche.

Gesetzestext (1) Die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und Erben sind verpflichtet, einander die für den Versorgungsausgleich erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (2) Sofern ein Ehegatte, seine Hinterbliebenen oder Erben die erforderlichen Auskünfte von dem anderen Ehegatten, dessen Hinterbliebenen oder Erben nicht erhalten können, haben sie einen entsprechenden Auskunftsanspr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auskunftsansprüche von Versorgungsträgern (Abs 3).

Rn 5 Die Versorgungsträger können nach III bei berechtigtem Interesse Auskunft von den Eheleuten, den Hinterbliebenen, den Erben oder den anderen Versorgungsträgern verlangen. Ein berechtigtes Interesse ist insb dann gegeben, wenn der Versorgungsträger ohne die Auskunft den Wert des auszugleichenden Anrechts nicht ermitteln kann. So kommen etwa Auskunftsansprüche eines Verso...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne Ta...mehr

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zfs 09/2025, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen:

“… [8] 1. Im Ergebnis geht das BG allerdings zutreffend davon aus, dass die Auskunftsklage zulässig ist. [9] a) Zu Unrecht hat das BG jedoch das Rechtsschutzbegehren des Kl. als Stufenklage im Sinne des § 254 ZPO für zulässig gehalten. Nach § 254 ZPO kann die bestimmte Angabe der Leistungen, die der Kl. beansprucht, vorbehalten werden, wenn mit der Klage auf Rechnungslegung o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Entfallen des Anspruchs.

Rn 7 Ein Auskunftsanspruch besteht nicht (mehr), wenn der die Auskunft begehrende Ehegatte sich die Informationen leicht und problemlos selbst beschaffen oder wenn sich diese unter keinen Umständen auf die Höhe des Anspruchs auswirken kann (BGH FamRZ 22, 684; BGHZ 44, 163; FamRZ 80, 37). Verweigert werden kann sie aber nur dann, wenn evident ein Zugewinn nicht erzielt worden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1580 BGB – Auskunftspflicht.

Gesetzestext 1Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. 2 § 1605 ist entsprechend anzuwenden. Rn 1 Die Vorschrift statuiert wechselseitige Auskunftspflichten zwischen geschiedenen Ehegatten (zu Einzelheiten vgl Schürmann FuR 05, 49, 193; Kleffmann FuR 99, 403). Sinn und Zweck der Vorschrift ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Form der Auskunftserteilung.

Rn 10 Die in Abs 1 vorgesehenen Auskunftsansprüche stehen dem Gläubiger grds kumulativ zu, sodass sie der Gläubiger neben- oder nacheinander geltend machen kann (BGH ZEV 24, 378 Rz 65). Der (wesensgleiche) Auskunftsanspruch ist in verschiedene Grade abgestuft (Ddorf FamRZ 95, 1236, 1239). Er geht auf Vorlage eines vom Erben erstellten Bestandsverzeichnisses (I 1), wobei der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entstehen und Fälligkeit des Anspruchs.

Rn 18 Der Auskunftsanspruch entsteht mit der Beendigung des Güterstandes, der Rechtshängigkeit des auf die Beendigung des Güterstandes zielenden Verfahrens bzw mit der Trennung, soweit er auf den Trennungszeitpunkt bezogen ist. Er ist sofort fällig (§ 271), wobei dem auskunftspflichtigen Ehegatten ein Zeitraum zur Verfügung stehen muss, der ihm objektiv zur Vorbereitung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Recht auf Kenntnis der Abstammung.

Rn 3 In zahlreichen Entscheidungen hat das BVerfG (FamRZ 07, 441, 444; 89, 255) aus dem allg Persönlichkeitsrecht (Art 2 I iVm Art 1 GG) das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hergeleitet, ohne dass ein Anspruch auf Verschaffung, sondern nur ein Schutz vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen besteht. Denn für die Individualitätsfindung eines Menschen ist die g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatz-, Neben- und Hilfsansprüche.

Rn 9 Nach § 217 verjähren Ansprüche auf abhängige Nebenleistungen mit dem Anspruch auf die Hauptleistung. IdR unterliegen jene Ansprüche ohnehin der Regelverjährung nach § 195. Gilt für den Hauptanspruch nicht die Regelverjährung, ist zu prüfen, ob sich für die Sekundäransprüche Anhaltspunkte bieten, diese einer anderen, insb der Regelverjährung, zu unterwerfen. Richtet sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auskunftspflichtiger.

Rn 4 Die Auskunft ist eine Wissenserklärung und vom Auskunftspflichtigen selbst zu erteilen. Sie ist eine persönliche Verbindlichkeit (BGH ZEV 25, 111 [BGH 15.01.2025 - IV ZR 166/24] Rz 8). Grds, auch bei Nachlassinsolvenz (RG BayZ 20, 78) oder -verwaltung (Celle JZ 60, 402; s.a. § 2012 II), sind die Erben bzw Erbeserben (BGH NJW 89, 2887 [BGH 19.04.1989 - IVa ZR 85/88]) als...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auskunft bei Anspruchsübergang.

Rn 10 Wird der Unterhaltsanspruch nach § 33 SGB II übergeleitet oder geht er gem § 93 SGB XII kraft Gesetzes auf den Träger der Sozialhilfe über, werden davon auch die Auskunftsansprüche betroffen. Zudem enthält § 117 SGB XII einen eigenständigen Auskunftsanspruch des Trägers der Sozialhilfe, der sich auch auf die mit dem Unterhaltsschuldner verheirateten Ehepartner erstreckt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Auskunft über das Endvermögen.

Rn 4 Der Auskunftsanspruch soll den auskunftsberechtigten Ehegatten in die Lage versetzen, Existenz und Höhe seiner Zugewinnausgleichsforderung zu ermitteln. Deshalb kann er nach dem Wortlaut der Norm Auskunft über das Endvermögen beanspruchen, soweit das Ergebnis der Auskunftserteilung für deren Berechnung maßgeblich ist. Die Auskunft über wertbildende Faktoren einer freibe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Unterrichtungsanspruch.

Rn 17 Aus § 1353 II folgt daneben der Anspruch des Ehegatten, über während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft gegebene Vermögensbelange und getätigte Vermögensverfügungen in groben Zügen unterrichtet zu werden. Dieser Anspruch besteht entspr § 1353 II bis zum Scheitern der Ehe (BGH FamRZ 22, 593). Ob die Ehe iSd §§ 1353 II, 1565 I 2 gescheitert ist, muss – wenn n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1822 BGB – Auskunftspflicht gegenüber nahestehenden Angehörigen.

Gesetzestext Der Betreuer hat nahestehenden Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten auf Verlangen Auskunft über dessen persönliche Lebensumstände zu erteilen, soweit dies einem nach § 1821 Absatz 2 bis 4 zu beachtenden Wunsch oder dem mutmaßlichen Willen des Betreuten entspricht und dem Betreuer zuzumuten ist. Rn 1 Normzweck. Die Vorschrift führt einen mat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Damit der Pflichtteilsberechtigte einen möglichen Pflichtteilsanspruch verwirklichen kann, gewährt ihm die Norm als Hilfsansprüche Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche bzgl des Umfangs des Nachlasses (BGH 30.11.22 – IV ZR 60/22 Rz 28; 13.9.18 – I ZB 109/17 Rz 31). Weil er weder Zugang zum Nachlass hat noch an ihm beteiligt ist, bezweckt § 2314, dem Pflichtteilsberech...mehr