Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auskunft.

Rn 2 Der Auskunftsanspruch (II, § 260) des wahren Erben setzt nicht voraus, dass der Scheinerbe den Erbschein im Besitz hat (Staud/Herzog Rz 9; Erman/Simon Rz 4) oder Erbschaftsbesitzer (§ 2027) ist. Anspruchsgegner kann auch der Miterbe mit unrichtig ausgewiesener Erbquote (Staud/Herzog Rz 9; aA Zimmermann Rz 534) oder ein Gläubiger (§ 792 ZPO; MüKo/Grziwotz Rz 13) sein. De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abs 1 Nr 1: Kindeswohldienlichkeit.

Rn 6 Das Umgangsrecht des leiblichen Vaters hat gem I Nr 1 noch eine zusätzliche Voraussetzung. Wie bei § 1685 (dort Rn 6 ff) muss der konkrete Umgang dem Kindeswohl dienen, also förderlich sein (Karlsr FamRZ 15, 1624). Hierzu müssen die von dem Umgang mit dem biologischen Vater zu erwartenden Vorteile für das Kind die zu erwartenden Nachteile eindeutig überwiegen (KG FamRZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Übersicht.

Rn 7 Dulden heißt grds ›Hinnehmen‹ (KG NJW-RR 88, 1420; LG Berlin ZMR 19, 275; NJW 16, 2582, 2584). Bsp: Besichtigung der Wohnung durch Dritte zur Vorbereitung der Maßnahmen (s.a. § 535 Rn 61), Betretenlassen der Wohnung (s.a. § 535 Rn 61), Ertragen von Gerüchen, Lärm, Messungen, vorbereitende Maßnahmen, Unterbrechungen der Versorgung, vorübergehende Räumung. Lagert der Verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auskunftsverpflichteter.

Rn 3 Auskunftsverpflichtet ist jeder Elternteil, regelmäßig – aber nicht nur (BGH FamRZ 17, 378) – derjenige, in dessen Obhut sich das Kind befindet. In entspr Anwendung besteht der Auskunftsanspruch auch ggü Nicht-Elternteilen, wenn sie diesen in ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Stellung vergleichbar sind (BGH FamRZ 17, 378: Jugendamt als Ergänzungspfleger, sonst nicht:...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eintritt des Vermieters.

Rn 6 Nach § 565 I 1 tritt der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die Rechte und Pflichten nach dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein (LG Berlin ZMR 15, 25), und zwar auch wenn die Untervermietung an den Geschäftsführer des Hauptmieters erfolgte (Hambg ZMR 23, 974). Str ist, ob es zu einer vollständigen Vertragsübernahme oder aber zu ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Weitere Ansprüche.

Rn 51 Neben dem Anspruch auf Unterlassung und/oder Beseitigung einer Störung des gemE steht der grds Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (BGH NJW 19, 1216 Rz 7). Ferner kommen ein Anspruch auf Verschaffung des unmittelbaren Mitbesitzes am gemE aus §§ 902, 985, 1004 I BGB und/oder ein Schadensersatzanspruch aus §§ 823 I, 249 BGB gg einen WEigtümer oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auskunftsrecht.

Rn 2 Den Auskunftsanspruch kann jeder Miterbe gg jeden anderen Miterben geltend machen (Stuttg BWNotZ 76, 89). Er ist ein Individualrecht aus der Miterbengemeinschaft. Wegen der Ausgleichungspflicht des § 2316 I hat auch der pflichtteilsberechtigte Nichterbe ein Auskunftsrecht (Zweibr FamRZ 87, 1197). Das gleiche Recht steht dem mit der Auseinandersetzung beauftragten Testam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Großvereine und Vereinsverband.

Rn 14 Großvereine (Gesamtvereine, näher Reichert/Osnabrügge/Pusch, Kap. 7 Rz 6 ff; Segna NZG 02, 1048) entwickeln sich, indem sich der Verein zu einem Zentralverein mit Untergliederungen wie zB Ortsvereinen ausbildet. Diese Untergliederungen können selbstständig (dh sie sind selbst Vereine) oder unselbstständig (ohne eine Satzung und ohne eigene Vereinsorgane) sein. Bei unse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ernsthaftes Interesse am Kind.

Rn 5 Der leibliche Vater muss ein ernsthaftes Interesse am Kind gezeigt haben, was sicherstellen soll, dass sein Umgangsbegehren nicht willkürlich ist, sondern bei ihm ein objektivierbares und nachvollziehbares rechtliches Interesse tangiert ist (Frankf FamRZ 19, 1254). Es genügt also nicht, dass der leibliche Vater jetzt Interesse an dem Kind zeigt, sondern er muss es berei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und Erben sind verpflichtet, einander die für den Versorgungsausgleich erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (2) Sofern ein Ehegatte, seine Hinterbliebenen oder Erben die erforderlichen Auskünfte von dem anderen Ehegatten, dessen Hinterbliebenen oder Erben nicht erhalten können, haben sie einen entsprechenden Auskunftsanspruch gegen di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 14 Zur Darlegung des Getrenntlebens in der Ehewohnung reicht allein die Behauptung, die Wohnung sei zwischen den Ehegatten aufgeteilt, nicht aus (Bremen OLGR 99, 441). Erforderlich ist vielmehr, dass substantiiert dazu vorgetragen wird, welche Räume innerhalb der Wohnung von den Ehegatten allein und welche gemeinsam genutzt werden, ob getrennt geschlafen wird, ob die Mahl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt.

Rn 6 Weil ein Großteil der Vermögensmanipulationen zwischen Trennung und Rechtshängigkeit des auf die Beendigung des Güterstandes gerichteten Scheidungsantrages vorgenommen wird, kann zusätzlich auch Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt beansprucht werden. Dieser Anspruch bildet die Grundlage für die Beweislastumkehr nach § 1375 II. Für den Auskunftsantrag nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verfahren.

Rn 4 Die Inventarfrist ist eine richterliche (also keine gesetzliche) Frist (Erman/Horn § 1994 Rz 1), die allein auf Antrag eines Nachlassgläubigers bestimmt wird. Die Fristbestimmung ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Erbe zuvor Antrag auf amtliche Inventaraufnahme gestellt hat (München FamRZ 08, 2310). Die Glaubhaftmachung des Antragstellers erstreckt sich darauf, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlende oder fehlerhafte Umstellungsankündigung.

Rn 17 Fehlt eine Umstellungsankündigung, kann der Vermieter nur die fiktiv zu berechnenden, bisherigen Kosten der Eigenversorgung als Betriebskosten in Rechnung stellen. Der Vermieter hat hierzu die umlagefähigen Kosten zu ermitteln. Nach § 5 WärmeLV steht ihm ein entsprechender Auskunftsanspruch ggü dem Wärmelieferanten zu. Ein Verstoß gg das Textformerfordernis von § 556c ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren der Auskunftserteilung.

Rn 6 Der Auskunftspflichtige hat sich bei der Abgabe der Auskunft auf alle Erkenntnisquellen zu stützen (etwa Grundbuch: Braunschw ZEV 19, 581) und ggf Hilfspersonen hinzuziehen (Einzelh München FamRZ 16, 1877). Bei Bereitschaft des Pflichtigen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmt sich nach §§ 410, 412, 413 FamFG. Die Kosten (KV Nr 15212 GNotKG) hat der Antr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechenschaftslegung.

Rn 5 Nach Ausführung des Geschäfts hat der Beauftragte Rechenschaft abzulegen. Die Rechenschaft muss klar und verständlich sowie vollständig und einer Nachprüfung zugänglich sein (RGZ 53, 252; BGHZ 109, 260). Vollständigkeit liegt grds nur vor, wenn Rechnungen und Belege vorgelegt werden (BGHZ 39, 87: fehlende Belege). Vorlagepflichtig sind Belege, soweit diese üblich und vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 13 § 556g Ia bezweckt, dass der Mieter nicht darauf angewiesen ist, den Auskunftsanspruch nach § 556g III (Rn 22) gerichtlich durchzusetzen (BTDrs 19/4672, 26). Dazu gibt er dem Vermieter, der eine von § 556d I abweichende und nach § 556e oder § 556f zulässige Miete verlangt, als Obliegenheit auf, sich bereits vor Abgabe der Vertragserklärung des Mieters über die von ihm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Spezielle Verträge.

Rn 46 Verträge, die eine Auskunft, einen Rat oder eine Empfehlung zum Gegenstand haben, können Dienst- oder Werkverträge (BGH NJW 99, 1540) sein; bei einer Geschäftsbesorgung findet § 675 I Anwendung. Ohne Gegenleistung (unentgeltlich) kommt ein Auftrag (§ 662) in Betracht. Bei einem auf Treu und Glauben gestützten Auskunftsbegehren muss der Anspruchsberechtigte zunächst all...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 22 Durch den Auskunftsanspruch aus III soll der Mieter va erfahren, ob ein Ausnahmetatbestand nach § 556f vorliegt oder ob ein Überschreiten der nach § 556d I zulässigen Miete gerechtfertigt ist (Siegmund PiG 110, 23, 33). Der Anspruch ist nicht davon abhängig, auf welchen Tatbestand der Vorschriften der §§ 556d ff sich der Vermieter zur Rechtfertigung der vereinbarten Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatz, Auskunfts- und Unterlassungsansprüche.

Rn 14 Dem Vermieter stehen grds Schadensersatzansprüche wegen erlaubnisloser Untervermietung aus § 280 I 1 bzw Unterlassungsansprüche aus § 541 neben dem Recht zur fristlosen Kündigung zur Seite. In der Gewerbemiete kann ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Namens und der Firma des Untermieters, der Art der Nutzung, der Höhe der Untermiete sowie der Vertragslaufzeit besteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Herausgabe oder Auskunft über den Inbegriff von Gegenständen.

Rn 2 Unter den Inbegriff von Gegenständen fallen solche, die durch ein einheitliches Rechtsverhältnis und nicht durch bloße Willkür zusammengefasst werden (Staud/Bittner/Kolbe § 260 Rz 4f). Der Begriff der Gegenstände ist im weitesten Sinne zu verstehen und beschränkt sich nicht auf körperliche, sondern bezieht auch Forderungen und Rechte ein (BGHZ 49, 11; RGZ 90, 139). Rn 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 3 Der Patient kann Einsicht in die vollständige Patientenakte verlangen. Grds ist das Recht auf Einsicht und Herausgabe umfassend, aber nicht unbegrenzt. So steht dem Patienten kein pauschaler Auskunftsanspruch auf Namen und Adressen sämtlicher Behandelnder in einem Krankenhaus zu (Hamm RDG 17, 317). Eine Differenzierung zwischen objektiven Feststellungen und Befunden ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abs 1 Nr 2: Berechtigtes Interesse und kein Widerspruch zum Kindeswohl.

Rn 7 Das Auskunftsrechtsrecht des leiblichen Vaters hat gem I Nr 2 noch eine zusätzliche Voraussetzung. Für die Auskunft muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und ihre Erteilung darf dem Wohl des Kindes nicht widersprechen. Dies entspricht der Regelung des § 1686 (§ 1686 Rn 5 ff). Zum Inhalt der Auskunft vgl § 1686 Rn 11 ff (vgl auch Karlsr FamRZ 23, 786 mAnm Hammer).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auslegung.

Rn 3 Nach allg Auslegungsgrundsätzen kommt der sprachlichen Fassung, also Worten wie ›Erbe‹ etc, für eine Erbeinsetzung Indizwirkung zu, insb, wenn der Verfügung eine rechtliche Beratung vorausging (NK/Bock Rz 2). Für eine Pflichtteilszuwendung als Erbeinsetzung, die mangels Enterbung iSv § 2303 einen Pflichtteilsanspruch ausschließt, spricht, dass der Erblasser dem Pflichtt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsberechtigter.

Rn 17 Anspruchsberechtigt ist grds der pflichtteilsberechtigte Nichterbe (BGH NJW 90, 180 [BGH 04.10.1989 - IVa ZR 198/88]; 93, 2737) und, wie beim Auskunftsanspruch, ausnw nach § 242 der pflichtteilsberechtigte Erbe gg den Beschenkten (Rn 2; Staud/Herzog Rz 137), wobei hier bzgl des Pflichtteilsergänzungsanspruchs anders als nach § 2314 I 2 genügt, dass für ihn greifbare An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Weitere Rechtsfolgen.

Rn 12 Im Vorfeld des § 826 kann – unter den dafür allg geltenden Voraussetzungen (§ 259 Rn 2f) – ein vorbereitender Auskunftsanspruch in Betracht kommen (RG JW 1928, 1210, 1211; BGH NJW 62, 731 [BGH 06.02.1962 - VI ZR 193/61]; GRUR 74, 351, 352). Hingegen lehnt die Rspr einen Anspruch auf Rechnungslegung jedenfalls bei Wettbewerbsverstößen ab (BGH GRUR 69, 292, 294; 78, 52, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 11. Bankverhältnis.

Rn 40 Es gehen auch alle Rechte des Erblassers aus den mit der Bank abgeschlossenen Verträgen über Giro- und Sparkonten, Depots ua auf den Erben über (BGH ErbR 09, 257; NJW 00, 1258). Mit Fortführung des ererbten Kontos für den eigenen Zahlungsverkehr tritt der Erbe in die persönliche Rechtsbeziehung zur Bank (BGH NJW 00, 754). Die aus der Geschäftsverbindung zwischen Erblas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Auskunftspflicht.

Rn 25 Eine allgemeine über die aus konkreten Einzelvorschriften hinausgehende Auskunftspflicht allein aufgrund der Gemeinschaft ist abzulehnen (BGH NJW-RR 89, 450 [BGH 07.12.1988 - IVa ZR 290/87]), insb wird dem einzelnen Miterben aufgrund der Mitgliedschaft Erbengemeinschaft kein Auskunftsanspruch begründet (Ddorf ZEV 16, 259 [BFH 25.11.2015 - II R 35/14]). Allerdings kann ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Erbschaftsklage.

Rn 21 Der Erbe muss, trotz des Gesamtanspruchs, im Klageantrag, wegen § 253 II Nr 2 ZPO und einer eventuellen Vollstreckung, die herausverlangten Nachlassgegenstände einzeln bezeichnen (MüKo/Helms § 2018 Rz 28), kann sie aber nach Rechtshängigkeit ergänzen. Auskunftsanspruch (§ 2027) und Klage aus dem Erbschaftsanspruch können in einer Stufenklage nach § 254 ZPO verbunden un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestehende rechtliche Vaterschaft eines anderen.

Rn 4 Das Kind muss bereits einen rechtlichen Vater haben. Andernfalls kann der leibliche Vater keine Ansprüche aus § 1686a geltend machen, sondern ist darauf zu verweisen, durch Vaterschaftsanerkennung oder -feststellungsantrag die rechtliche Vaterschaft zu erlangen und so die Rechte aus §§ 1684, 1686 zu erhalten (BRDrs 666/12, 11 f; Hoffmann FamRZ 13, 1077, 1079). Denn der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Genehmigung der Verfügung (Abs 2 S 1 Alt 1).

Rn 9 Für die Genehmigung des Berechtigten gelten die §§ 182, 184. Wenn der Berechtigte Klage gg den Nichtberechtigten auf Herausgabe des an ihn Geleisteten (§ 816 II) erhebt, liegt darin idR eine stillschweigende Genehmigung der Verfügung (BGH NJW 12, 2871 [BGH 12.06.2012 - II ZR 256/11] Rz 27). Obwohl die Genehmigung als Gestaltungserklärung bedingungsfeindlich ist (§ 184 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1435 BGB – Pflichten des Verwalters.

Gesetzestext 1Der Ehegatte hat das Gesamtgut ordnungsmäßig zu verwalten. 2Er hat den anderen Ehegatten über die Verwaltung zu unterrichten und ihm auf Verlangen über den Stand der Verwaltung Auskunft zu erteilen. 3Mindert sich das Gesamtgut, so muss er zu dem Gesamtgut Ersatz leisten, wenn er den Verlust verschuldet oder durch ein Rechtsgeschäft herbeigeführt hat, das er oh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anspruch auf Hinzuziehung bei der Aufstellung des Bestandsverzeichnisses (Abs 1 S 3).

Rn 19 Jeder Ehegatte hat ein Recht auf Hinzuziehung bei der Erstellung des Bestandsverzeichnisses, wobei das Recht kein höchstpersönliches ist, so dass die Ausübung durch sachverständige Dritte zulässig ist. Der Anspruch besteht nicht mehr, wenn die Auskunft bereits erteilt und durch Urkunden belegt ist; die Zuziehung erfolgt vielmehr gleichzeitig bei Erstellung des Verzeich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 12 VersAusglG – Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten.

Gesetzestext Gilt für das auszugleichende Anrecht das Betriebsrentengesetz, so erlangt die ausgleichsberechtigte Person mit der Übertragung des Anrechts die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des Betriebsrentengesetzes. Rn 1 Durch § 12 wird fingiert, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte beim Ausgleich eines betrieblichen Versorgungsanrechts iSd BetrAVG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unwirksamkeit.

Rn 3 Nach II 1 führt eine abweichende Vereinbarung nicht nur zur Unwirksamkeit der Provisionsabrede, sondern zur Unwirksamkeit des gesamten Maklervertrags. Eine unzulässige Vereinbarung kann daher nicht etwa iR einer geltungserhaltenden Reduktion auf den Halbteilungsgrundsatz zurückgeführt werden, dass mithin beide Teile jeweils 50 % der Vergütung zu entrichten haben. Vielme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verhältnis zum Hauptanspruch.

Rn 4 Der Anspruch auf Rechnungslegung steht, wenn auch nur als Hilfsanspruch, selbstständig neben dem Hauptanspruch zu (Staud/Bittner/Kolbe § 259 Rz 17; MüKoBGB/Krüger § 259 Rz 16). Wenn der Hauptantrag ausscheidet, so besteht auch kein Anspruch auf Rechnungslegung. Beide Ansprüche verjähren zwar grds unabhängig voneinander (Soergel/Forster § 259 Rz 20), jedoch kann der Ausk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang der Anrechnung.

Rn 16 Auch ersparte Kosten für Fahrten, Berufskleidung etc sind anzurechnen (anders § 11 KSchG; str; vgl MüKo/Henssler § 615 Rz 72). Rn 17 Anzurechnen ist anderweitiger Erwerb, bei böswilligem Unterlassen aufgrund hypothetischer Berechnung (BAG NZA 17, 988 [BAG 22.03.2017 - 5 AZR 337/16]), also die Einkünfte, für deren (mögliche) Erzielung der Wegfall der Dienstleistung kausa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Körper des Erblassers.

Rn 45 Der Körper des Erblassers einschl künstlicher Körperteile wird nach hM als Sache angesehen, die aber dem Rechtsverkehr entzogen und dem Totensorgerecht unterstellt ist (RGSt 64, 313; LG Mainz MedR 84, 199). Er unterfällt nicht dem Nachlass; entspr gilt für die Asche. Rn 46 Nicht vererblich sind dagegen die mit der Leiche fest verbundenen künstlichen Körperteile wie Zahn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Bestandsverzeichnis und Spezifizierung.

Rn 10 Die Auskunft hat durch Vorlage eines geordneten, nachprüfbaren stichtagsbezogenen schriftlichen Verzeichnisses zu erfolgen, § 260 (Kobl FamRZ 19, 872; Braunschw FamRZ 17, 789). Aktiva und Passiva sind übersichtlich zusammenzustellen. Das Verzeichnis muss geordnet und übersichtlich sein, es kann, solange die Übersichtlichkeit noch gewahrt ist, aus mehreren Teilen besteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 § 4 regelt materiell-rechtliche Auskunftsansprüche der Beteiligten in Bezug auf die dem VA unterliegenden Anrechte. Die Vorschrift hat während der Anhängigkeit eines gerichtlichen Verfahrens kaum praktische Bedeutung, weil das Gericht den Sachverhalt gem § 26 FamFG vAw zu ermitteln hat (BGH FamRZ 82, 471, 473; 96, 481) und die Beteiligten gem § 220 FamFG ihm ggü verfahr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Anwendungsbereich des I ist, dass der Erblasser anordnet, nur einer von mehreren Erben (Damrau/Riedel Rz 6) sei berechtigt, das Gut zum Ertragswert zu übernehmen. Dann ist im Zweifel oder bei ausdrücklicher Anordnung bei der Erbteilung das Landgut zum Ertragswert anzusetzen (I 1 iVm § 2049 II). Ein ›Landgut‹ ist eine Besitzung, die eine zum selbstständigen und dauernden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1755 BGB – Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen.

Gesetzestext (1) 1Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. 2Ansprüche des Kindes, die bis zur Annahme entstanden sind, insbesondere auf Renten, Waisengeld und andere entsprechende wiederkehrende Leistungen, werden durch die Annahme nicht berühr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Klagearten.

Rn 2 Die Erhebung der Leistungsklage – ggf erstmals in der Anschlussberufung (BGH WM 19, 663 Rz 12) – hemmt die Verjährung des geltend gemachten unbezifferten Anspruchs auf Leistung in jeder Höhe bereits dann, wenn iRe Stufenklage (§ 254 ZPO) zunächst nur der Auskunftsanspruch geltend gemacht wird (BGH NJW 12, 2180 [BGH 24.05.2012 - IX ZR 168/11] Rz 11, 18f); anders ist es b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2218 BGB – Rechtsverhältnis zum Erben; Rechnungslegung.

Gesetzestext (1) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664, 666 bis 668, 670, des § 673 Satz 2 und des § 674 entsprechende Anwendung. (2) Bei einer länger dauernden Verwaltung kann der Erbe jährlich Rechnungslegung verlangen. Rn 1 Die Vorschrift dient der Ausgestaltung des gesetzlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechte der Mitbürgen (§ 774 II).

Rn 25 Die Bestimmung in § 774 II schützt die Mitbürgen (§ 769): Der Forderungsübergang nach § 774 I 1 ist ausgeschlossen. Der den Gläubiger befriedigende Mitbürge erwirbt stattdessen die Forderungen gg Mitbürgen nur in der Höhe der nach § 426 I bestimmten Ausgleichspflicht (BGHZ 88, 185, 189 f; Staud/Stürner § 774 Rz 43; vgl § 769 Rn 9). Auf den Ausfallbürgen sind §§ 774 II,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kindeswohl.

Rn 8 In engem Zusammenhang mit dem Erfordernis des berechtigten Interesses steht die Prüfung, ob die im Einzelfall begehrte Auskunft dem Wohl des Kindes widerspricht. Dies ist nur in Ausnahmefällen zu bejahen. Es bedarf keiner positiven Feststellung, dass das Auskunftsverlangen dem Wohl des Kindes dienlich ist, es darf ihm nur nicht widersprechen (Schlesw FamRZ 96, 1355; vgl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umfang.

Rn 9 Die Auskunft muss grds so weit gehen, wie dies zur Durchsetzung des Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten erforderlich ist. Anspruchsziel ist die Vermittlung von Informationen, die der Verpflichtete hat oder sich auch in zumutbarer Weise erst beschaffen muss (Rn 1; BGH ZEV 24, 611 [BGH 19.06.2024 - IV ZB 13/23] Rz 25; NJW 84, 487), zB durch Nachfrage bei der Bank und E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ § 245 BGB 3 Zahlung eines Preises § 312 BGB 5 Zahlungsanweisung § 780 BGB 3 Zahlungsaufschub Tatbestand § 506 BGB 4 Zahlungsauftrag § 675f BGB 27 Ablehnung § 675o BGB 1 Ausführungspflicht § 675o BGB 6 Entgelt § 675y BGB 18 Haftungsausschluss § 675y BGB 15 Nicht erfolgte Ausführung § 675y BGB 1 Regressansprüche § 676a BGB 2 Sonstige Ansprüche § 675z BGB 1 Terminaufträ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolge.

Rn 19 Liegen die Voraussetzungen von II vor, kann der überlebende Ehegatte gem §§ 1931, 2304 den kleinen Pflichtteil beanspruchen (zur Berechnung vgl Rn 10), ohne dass ihm insoweit ein Wahlrecht zukäme (BGH NJW 82, 2497 [BGH 17.03.1982 - IVa ZR 27/81]; Staud/Thiele Rz 61). Daneben kann er von den Erben des Verstorbenen den Ausgleich des Zugewinns gem §§ 1373 ff beanspruchen....mehr