Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.5 Auskunftsanspruch

Rz. 56 Nach § 1605 Abs. 1 BGB kann das minderjährige Kind von seinen Eltern und Großeltern Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen verlangen, soweit dies für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit erforderlich ist. Ebenso muss das Kind Auskunft über seine Einkünfte geben, damit seine Bedürftigkeit überprüft werden kann. Rz. 57 Geschuldet wird eine in sich geschlossene Z...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.6 Auskunft über persönliche Verhältnisse (§ 1686 BGB)

Rz. 132 Nach § 1686 Satz 1 BGB kann jeder Elternteil von dem anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Elternteil keine Möglichkeit hat, auf andere Weise die notwendigen Informationen zu erhalten (BayObLG, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.6 Teilschuldnerschaft

Rz. 60 Nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB haften für den Unterhalt des minderjährigen Kindes mehrere gleich nahe Verwandte anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Die Eltern oder alle Großeltern haften daher nicht als Gesamtschuldner auf den gesamten Unterhaltsbetrag (§ 421 BGB), sondern jeder für seinen Anteil (§ 420 BGB). Das hat prozessual erhebliche Auswirkun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 21 Der Mieter kann sein Vorkaufsrecht nur durch entsprechende einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche, unwiderrufliche (Bub, NZM 2000, 1092 [1097]) Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausüben; dies gilt auch dann, wenn Vermieter und Verkäufer nicht dieselbe Person sind. Bei einer Mehrheit von Verkäufern muss die Erklärung an alle gerichtet sein und allen zugeh...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 15.1 Anspruch des Mieters auf Schadensersatz

Der Mieter kann Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB verlangen. Praxis-Beispiel Erstattungsfähige Kosten Ersatz aller mit dem Umzug in Zusammenhang stehenden Kosten[1] Ersatz von Makler- und Prozesskosten Aufwendungen des Mieters für Detektivkosten zur Überprüfung, ob der wegen Eigenbedarfs kündigende Verm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Siehe zunächst das Schrifttum vor § 392 Rz. 391; vgl. ferner: Beyer, Rechtsweg bei Akteneinsicht, AO-StB 2012, 141; Bick, Was ist neu an den neuen AStBV (St) 2023/2024, AO-StB 2024, 49; Bruschke, Das Recht auf Akteneinsicht in steuerlichen Verfahren, AO-StB 2014, 373; Dorrien, "Preisgabe" des Informanten: Elemente der Inquisition im Steuerstrafverfahren?, wistra 2013, 374; H...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Rz. 103 [Autor/Stand] Im Rahmen ihrer strafrechtlichen Ermittlungen kann die FinB von allen öffentlichen Behörden, z.B. durch Herausgabe von Unterlagen oder durch Zeugenvernehmung, Auskunft verlangen (§ 161 Satz 1 StPO, §§ 386, 399 Abs. 1 AO). Die Auskunft ist aber unzulässig, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, dass sie dem Wohl des Bundes oder eines Bundeslandes schade...mehr

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ZErb 03/2026, Kein Art.-77-... / 1 Gründe

I. Die Klägerin wendet sich gegen die Beendigung ihres datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens. Sie ist Alleinerbin ihrer am 4.6.2020 verstorbenen Ehefrau D … Diese hatte Ende 2019 einen Vertrag mit dem I … in K … – I … – abgeschlossen, um dort eine genetische Analyse von Tumorgewebe durchführen zu lassen. Eine Vorkassenrechnung hierfür wurde über das Konto des Institutsin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Postbeschlagnahme

Rz. 364 [Autor/Stand] Für die Beschlagnahme von Briefen, Sendungen und Telegrammen im Gewahrsam von Post- oder Telekommunikationsunternehmen enthalten die §§ 99, 100 und 101 StPO eine Sonderregelung. Zur Anordnung der Postbeschlagnahme sind außer dem Richter bei Gefahr im Verzug lediglich die StA (BuStra), nicht jedoch Ermittlungspersonen der StA (also auch nicht die Beamten ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Recht auf Akteneinsicht

Rz. 157 [Autor/Stand] Siehe dazu eingehend § 392 Rz. 391 ff. Das Recht zur Akteneinsicht steht grds. nur dem Verteidiger des Beschuldigten zu (§ 147 Abs. 1 und 3 StPO). Dies bezieht sich auch auf Aufzeichnungen von audiovisuellen Zeugenvernehmungen (vgl. § 58a Abs. 2 StPO i.V.m. § 147 StPO i.d.F. durch Gesetz vom 10.12.2019).[2] Zum Einsichtsrecht in TKÜ-Aufzeichnungen s. Rz...mehr

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zfs 03/2026, Aktuelles zum ... / 3. OLG Celle, Urt. v. 18.6.2025 – 14 U 16/25

Die weitere Entscheidung, die im Nachgang des BGH-Urteil ergangen ist, ist das Urteil des OLG Celle, in welchem es um ein Zurückbehaltungsrecht des Haftpflichtversicherers geht. Das Urteil fasst vieles nochmals zusammen, was bereits zuvor dargestellt wurde. Auch hier hatte eine gesetzliche Krankenversicherung geklagt. Bei einem Verkehrsunfall wurde die Versicherungsnehmerin d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Fehn, Auskunftsansprüche der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei anonymer Werbung in den Medien, AfP 2006, 431; Gehm, Zur Zulässigkeit von Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung, ZWH 2016, 393; Meyerhoff, Die Bekämpfung von Schwarzarbeit – Eine systematische Darstellung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes für die Praxis, NWB 2006, 827; Seiler, Steueraufsicht und Chiffreg...mehr

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ZErb 03/2026, Praxiskommentar Erbrecht

Jürgen Damrau/Manuel Tanck (Hrsg.) 5. Aufl. 2026 2.500 Seiten, 199 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-162-9 Mit der aktuellen Auflage des Praxiskommentars Erbrecht geht dieses Werk nun in die fünfte Runde. Da seit der Vorauflage aus dem Jahr 2020 zahlreiche Bewegungen in der erbrechtlichen Literatur und Judikatur stattgefunden haben und die Aktualität der Vorauflage langsam an ih...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 12 Portabilität

Versorgungsanwartschaften und Versorgungsverpflichtungen können nicht uneingeschränkt auf einen anderen Versorgungsschuldner übertragen werden. § 4 BetrAVG schränkt solche Übertragungen durch ein ausdrückliches Übertragungsverbot zwingend ein.[1] Ausnahmen sind nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2–4 BetrAVG möglich. Gemäß § 4 Abs. 2 BetrAVG ist eine Übertragung aufgru...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.2 Dauer der Arbeitnehmerüberlassung

Die Überlassung von Arbeitnehmern darf grundsätzlich nur vorübergehend und, sofern keine andere Regelung greift, für maximal 18 aufeinander folgende Monate erfolgen. Dies ist in § 1 Abs. 1, Abs. 1b AÜG geregelt. Überschreitet die Überlassung die zulässige Höchstdauer, ist der Vertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 1b AÜG unwirksam, es entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis mit dem E...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 1.3 Steuerbefreiung und Konkurrentenschutz

Rz. 7 Die Besteuerung belastet die Tätigkeit einer Körperschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht erheblich. Eine Steuerbefreiung reduziert diese Kosten und ermöglicht es der Körperschaft, ihre Leistungen wesentlich günstiger anzubieten als ein nicht steuerbefreiter Konkurrent. Steuerbefreiungen können daher den Wettbewerb verzerren und zu einer gleichheits-, und damit nach...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.5 Sonderfall: Betriebsratsloser Betrieb

Rz. 25 Vorrang der Bestellung durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat Der Gesamtbetriebsrat oder – falls ein Gesamtbetriebsrat nicht existiert – der Konzernbetriebsrat hat in betriebsratslosen Betrieben einen Vorrang für die Bestellung des Wahlvorstands (§ 17 Abs. 1 BetrVG und § 17 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz. BetrVG). Die Ursache, weshalb kein Betriebsrat existiert, ist uner...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.2 Allgemeine Vergütungserhöhungen

Zwar hat bei der Festlegung der Vergütung der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte.[1] Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des BAG uneingeschränkt Geltung, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsreg...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.1 Lohn- und Gehaltsvereinbarungen bei der Einstellung

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat bei der arbeitsvertraglichen Festlegung der Arbeitsvergütung Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, sofern die Arbeitsvertragsparteien die Arbeitsvergütung ausgehandelt haben.[1] Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz begründet regelmäßig keinen Anspruch auf Vergütungsanpassung, wenn später eingestellte ...mehr

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Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.4 Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen ist ungeachtet der Vertragsfreiheit auch bei der Entgeltfestsetzung zu beachten.[1] Das Gebot zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist europarechtlich in Art. 157 AEUV verankert. Für gleiche oder gleichwertige Arbeit darf nur wegen des Geschlechts ei...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen den Grundsatz

Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sind je nach Maßnahme unterschiedlich. Dem Arbeitnehmer nachteilige Rechtshandlungen (Kündigung, einseitige Leistungsbestimmungen jeder Art, Widerruf von freiwilligen Leistungen), die unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergehen, sind unwirksam. Rechtsgeschäfte, die andere Arbeitnehmer gleichhei...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / ee) Des Erben gegen den Pflichtteilsberechtigten

Der Erbe soll gegen den Pflichtteilsberechtigten unter dem Aspekt des § 2316 BGB Auskunftsansprüche haben betreffend § 2050 BGB unterfallende ausgleichungspflichtige Zuwendungen[185] (dies dann ohne zeitliche Grenze) – was allerdings voraussetzt, dass mehr als ein Abkömmling vorhanden ist. Ferner wird im Hinblick auf §§ 2315, 2327 BGB ein Auskunftsanspruch des Erben aus § 24...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / dd) Des pflichtteilsberechtigten Allein- oder Miterben gegen den beschenkten Dritten

Die Rechtsprechung versagt diesen Beteiligten den Auskunftsanspruch gegen den Beschenkten, da sie sich die nötige Information selbst beschaffen können.[184]mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / ff) Des Beschenkten gegen den Pflichtteilsberechtigten

Unter dem Aspekt des § 2316 BGB billigt die Rechtsprechung dem Beschenkten einen Auskunftsanspruch gegen den Pflichtteilsberechtigten zu betreffend etwaige Eigengeschenke.[189]mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / bb) Des pflichtteilsberechtigten Miterben gegen den Miterben

§ 2314 BGB gibt nach BGH in dieser Konstellation jedenfalls keinen allgemeinen Auskunftsanspruch.[173] Der Miterbe hat lediglich die Ansprüche ausmehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 8

Auf einen Blick Das Gesetz gibt dem Ergänzungsberechtigten einen Anspruch, lässt ihn bei der Durchsetzung aber weitestgehend im Stich. Um den Anspruch auch nur schlüssig darzulegen, braucht er Informationen, die ihm (a) der Auskunftsanspruch im Zweifel nicht erwirken kann, da er komplett auf den guten Willen des Erben, des Beschenkten oder des Notars angewiesen ist; (b) die ...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / a) Grundsätzliches

Um einen Anspruch aus § 2329 Abs. 1 BGB erfolgversprechend beziffern zu können, bedarf es beweisbarer Information zu folgenden Berechnungsgrundlagen:mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / aa) Privatschriftliches Verzeichnis

Neben dem ersten Anspruchsschreiben an den Erben[190] betreffend Auskunft über den effektiven und den fiktiven Nachlass[191] nebst noch unbezifferter Verzugsbegründung[192] sind in jedem Fall Einsicht in die Nachlass- und eine etwaige Betreuungsakte[193] zu beantragen; ferner ist das Grundbuchamt anzuschreiben betreffend (a) Immobiliarvermögen im Nachlass und (b), dies zeitl...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / b) Die einzelnen Ansprüche

Standardfall: Der gem. § 2303 BGB pflichtteilsberechtigte Enterbte hat gegen den Erben zunächst die Ansprüche aus § 2314 Abs. 1 BGB, im Wesentlichen gerichtet auf Wertermittlung und notarielles Verzeichnis hierbei grundsätzlich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.7 Entsprechende Anwendung auf den Auskunftsanspruch nach § 5 EBRG

Rz. 51 Die Maßstäbe des Auskunftsanspruchs des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG gelten nach Auffassung des BAG nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit entsprechend für den Auskunftsanspruch nach § 5 des Gesetzes über Europäische Betriebsräte (EBRG). Der Betriebsrat kann in diesem Zusammenhang vom Arbeitgeber die Auskünfte verlangen, die er benötigt, um beu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.6 Grenzen des Auskunftsanspruchs

Rz. 50 Die Grenzen des Auskunftsanspruchs des Betriebsrats liegen dort, wo ein Beteiligungsrecht offensichtlich nicht in Betracht kommt.[1] Erst dann kann nach Auffassung des BAG nicht mehr davon gesprochen werden, dass die Auskunft zur Durchführung von Aufgaben des Betriebsrats erforderlich sei. Eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben genügt.[2] Daraus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.1 Anspruch auf Unterrichtung

Rz. 40 Damit der Betriebsrat seine ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, hat ihn der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG unaufgefordert, rechtzeitig und umfassend über alle Umstände zu unterrichten, die mit seinem Aufgabenkreis zusammenhängen. Hinweis Zur Unterrichtung des Betriebsrats verpflichtet ist der Arbeitgeber. Dieser kann sich bei der In...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.4.2 Inhalt und Umfang des Einsichtsrechts

Rz. 47 Das Recht auf Einsichtnahme erstreckt sich auf alle Arten des Entgelts, d. h. die Tarifentlohnung, übertarifliche Zulagen sowie außertarifliche Vergütungen für AT-Angestellte, selbst wenn diese einzelvertraglich vereinbart worden sind.[1] Der Darlegung eines besonderen Anlasses für die Ausübung des Einsichtsrechts bedarf es dabei auch im Hinblick auf individuell verei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern

Rz. 20 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG hat der Betriebsrat die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern. Nr. 2a wurde durch das 2. Gleichberechtigungsgesetz vom 24.4.1994 neu aufgenommen. Der Sache nach handelt es sich um eine Kl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.10 Geschlecht

Rz. 40 § 75 BetrVG verbietet jede unterschiedliche Behandlung der Betriebsangehörigen wegen ihres Geschlechts. Das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau sowie für Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, sind in Art. 3 Abs. 2 und 3 GG verfassungsrechtl...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte (§ 27 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 § 27 Abs. 1 Satz 2 verbietet ausdrücklich die unbefugte Bekanntgabe der Mitteilung der Frau über ihre Schwangerschaft bzw. das Stillen an Dritte. Die Norm stellt das klar, was nach dem BDSG, aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflicht und in Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der werdenden oder jungen Mutter ohnehin gilt: Es ist Sache der Frau zu entsche...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Weitere Informationen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 2)

Rz. 7 Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber weitere Angaben verlangen, die sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies sind etwa Angaben zu Name und Adresse der betroffenen Frau, zum voraussichtlichen Entbindungstermin, zur Art der Beschäftigung, zu Umfang und Lage der Arbeitszeit, zur Art der Vergütung, zu körperlichen Belastungen während der Arbeit, zum Ergebnis d...mehr

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Internal Investigations: Re... / 5 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Grundsätzlich benötigt der Arbeitgeber im Rahmen einer internen Ermittlung keine vorherige Zustimmung des Betriebsrats. Aber Achtung: Einige spezifische Ermittlungshandlungen und Maßnahmen, sind nur nach der Beteiligung des zuständigen Betriebsrats erlaubt, da sie mitbestimmungspflichtig sind. Als Beispiel dient die Auswertung elektronisch gespeicherter Aufzeichnungen von Ar...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.4 Erstattungspflichtige

Rz. 19 Abs. 1 Satz 2 stellt klar, dass auch Erstattungspflichtige zur Mitwirkung verpflichtet sind. Dabei wird es sich meist um die Angabe von Tatsachen und Änderungen in den Verhältnissen sowie die Bezeichnung von Beweismitteln und Beweisurkunden handeln, anhand derer erst festgestellt werden kann, ob Leistungen zu erstatten sind. Die Erstattungspflichtigen lassen sich aus ...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 4 Auskunftsanspruch

Damit das Gleichstellungsgebot vom Verleiher umgesetzt werden kann, braucht er die entsprechenden Informationen des Entleihers. Insofern sieht das AÜG einen Auskunftsanspruch des Verleihers vor. Nach § 12 Abs. 1 Satz 4 AÜG sind die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Entleihers daher in den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aufzunehmen.[1] Weiter hat auch der Leiharbeitnehmer ei...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.5 Darlehen bei berücksichtigungsfähigem Vermögen

Rz. 44 Abs. 5 regelt eine Darlehensgewährung in Fällen, in denen zu berücksichtigendes Vermögen ganz oder teilweise nicht sofort verwertet werden kann oder dies für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Die Regelung ist zum 1.4.2006 im Grundsatz aus § 9 Abs. 4 übernommen worden. Aus systematischen Gründen hat der Gesetzgeber jedoch den relevanten Sachverhalt i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Schantall, tu m... / a) Auskunftsanspruch der nach § 1685 BGB Umgangsberechtigten

§ 1685 BGB enthält keinen Auskunftsanspruch der Dritten, die nach dieser Vorschrift umgangsberechtigt sind. Der Auskunftsanspruch der Eltern aus § 1686 BGB beruht unmittelbar auf dem Elternrecht,[111] das Dritten, auch den in § 1685 BGB genannten umgangsberechtigten Dritten, nicht zukommt, so dass diese keinen Auskunftsanspruch haben. Argumentiert wird damit, dass es auch de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgelt / 5.2.2 Auskunftsanspruch

§ 10 EntgTranspG sieht einen individuellen Auskunftsanspruch für Arbeitnehmer vor. Die Beschäftigten können unter den Voraussetzungen der §§ 11–16 EntgTranspG Auskunft zum durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelt und weiteren Entgeltbestandteilen verlangen. Der Auskunftsanspruch gilt nur in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten[1] .[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 4 Auskunftsanspruch des Betriebsratsmitglieds

Das freigestellte Betriebsratsmitglied hat keinen Anspruch auf Vorlage der Lohnabrechnungen seiner Kollegen zur Vorbereitung eines Anspruchs nach § 37 Abs. 2 BetrVG.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht (Ärzte/Hei... / 4 Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Zwangsmittel zur Durchsetzung des Auskunftsanspruchs bestehen außer in der Unfallversicherung nicht. Allerdings kann das zuständige Sozialgericht gemäß § 22 SGB X um Vernehmung ersucht werden. Der Arzt, der dem Träger der Unfallversicherung vorsätzlich oder fahrlässig die Auskunft über die Behandlung oder den Zustand des Verletzten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / hh) Aufrechnung, Zurückbehaltung

Rz. 592 Stehen sich gleichartige Forderungen gegenüber, hat jede Seite das Recht aufzurechnen; auf Fragen der Konnexität kommt es hierbei nicht an. Sind die Forderungen aber zugleich konnex, ist an sich sowohl die Möglichkeit der Aufrechnung als auch die des Zurückbehaltungsrechts gegeben. Hier gebührt aber der spezielleren Regelung der Aufrechnung der Vorrang. Die Aufrechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1 Verpflichtungen des Arbeitgebers

Die Verpflichtung zur Lohnabrechnung ist eine Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Der Anspruch ist gesetzlich in § 108 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Es handelt sich dabei um einen Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers, der diesem die notwendigen Informationen zukommen lässt, damit er die konkrete Berechnung seines Entgeltanspruchs transparent nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltsvorschuss / 6.1 Vorleistung durch das Jugendamt

Das Jugendamt tritt lediglich in Vorleistung für nicht oder nicht vollständig erhaltene Unterhaltsleistungen. Deshalb geht der vorhandene Anspruch des Berechtigten kraft Gesetzes bis zur Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf das Jugendamt über. Der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch geht zusammen mit dem Unterhaltsanspruch über.[1] Das verwaltungsinterne Haushaltsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugewerbe / 2.3 Auskunftspflichten des Nachunternehmers

Der Nachunternehmer, der Bauleistungen im Auftrag eines anderen Hauptunternehmers erbringt, ist verpflichtet, auf Verlangen der Einzugsstelle den Namen und die Anschrift dieses Unternehmers mitzuteilen.[1] Etwas anderes gilt, wenn dieser Auskunftsanspruch seitens der Einzugsstelle nicht durchgesetzt werden kann. Dann hat ein Unternehmer, der einen Gesamtauftrag für die Erbri...mehr