Fachbeiträge & Kommentare zu Aufklärungspflicht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Vermieters.

aa) Grundsatz. Rn 38 Der Vermieter hat nach den allg Grundsätzen (§ 123 Rn 8) grds keine Pflicht, den Mieter über besondere Umstände zur Mietsache aufzuklären. Es ist nicht seine Sache, dem Mieter das Vertragsrisiko abzunehmen und dessen Interessen wahrzunehmen. Der Mieter – auch der gewerbliche – muss selbst prüfen und entscheiden, ob der beabsichtigte Vertrag für ihn von Vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275; zum Finanzierungsberatungsvertrag s BGH BKR 24, 1095). Dies gilt auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Pflichtverletzung.

Rn 58 Die für den Anspruch nötige Verletzung einer Schutzpflicht besteht meist in einer unrichtigen Information (zu Verstößen gg das UWG Köhler FS Medicus 09, 188). Bloßes Verschweigen von Tatsachen genügt aber nur dann, wenn nach der Verkehrssitte oder Treu und Glauben (§ 242) mit einer Information zu rechnen war (BGH NJW 17, 3586 Rz 14; zur wettbewerbsrechtlichen Dimension...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne Ta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Ausnahmen.

Rn 39 Dem Vermieter obliegt ausnw eine vorvertragliche Aufklärungspflicht ggü dem (künftigen) Mieter hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Mietsache, die – für ihn erkennbar – von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrags sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann (BGH NJW-RR 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsätze.

Rn 8 Jede Partei hat ihre Interessen grds selbst wahrzunehmen (BGH NJW 06, 2618 Tz 28). Eine Täuschung durch Unterlassen (Verschweigen) erfolgt deshalb nur, wenn eine Offenbarungspflicht hinsichtlich des verschwiegenen Umstands besteht (BGH NJW-RR 98, 1406 [BGH 04.03.1998 - VIII ZR 378/96]; BAG NJW 94, 1364 [BAG 11.11.1993 - 2 AZR 467/93]). Die Verletzung einer gesetzlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorvertragliche Nebenpflichten.

Rn 57 Grds besteht keine allg Aufklärungspflicht des Gläubigers (BGHZ 106, 269, 272 f; WM 86, 11, 12; NJW 01, 3331, 3332). Er muss den Bürgen vor Vertragsabschluss nicht auf sein Risiko hinweisen (BGHZ 125, 206, 218). Dies gilt auch ggü einem ausländischen Bürgen (BGH NJW 97, 3230, 3231) sowie ggü einem Bürgen, der vorher bereits Kunde der kreditgebenden Bank war (Bambg WM 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nebenpflichten.

Rn 23 Kein Spieler bzw Wettender (oder Veranstalter) ist verpflichtet, seinen Vertragspartner auf die Unverbindlichkeit des Vertrages und die Regelung in I 2 hinzuweisen (aus Sicht des Gewinners: MüKoBGB/Habersack § 762 Rz 19 sowie – jeweils zu § 55 BörsG aF – RGZ 147, 149, 153; Hamm WM 96, 2274, 2277). Dies gilt grds sogar, wenn er den Ausgang einer Wette kennt (sog ›Spätwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Im Zusammenhang mit der Einwilligung dient die Aufklärungspflicht dem Schutz des Selbstbestimmungsrechts (Art 2 I iVm. Art 1 I GG) des Patienten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufklärung ›im Großen und Ganzen‹.

Rn 2 Die Selbstbestimmungsaufklärung ist Grundlage der Einwilligung (§ 823 Rn 210). Sie verpflichtet den Behandelnden zur patienten- und eingriffsbezogenen Aufklärung über alle Umstände, die für die Entscheidung über die Durchführung der Behandlung wesentlich sind (Geiß/Greiner C. Rz 4 ff, 18 ff, 85 ff; Laufs/Kern/Rehborn/Kern § 66 Rz 16 ff). I 2 führt idS nicht abschließend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anschein eines wirksamen Vertrags.

Rn 42 In der ersten Untergruppe liegt der äußere Anschein eines Vertragsschlusses vor, doch ist dieser wenigstens mit dem beabsichtigten Inhalt unwirksam. Als Grund hierfür kommen alle Nichtigkeitsgründe in Betracht, etwa §§ 105, 125, 134, 138 usw. Anerkannt ist die cic-Haftung hier seit RGZ 104, 265 (Weinsteinsäure). Auch § 306 III genügt. Sonderregeln für die Schadensersat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Kapitalmarkt.

Rn 22 Auch bei falschen Auskünften von Banken über die Bonität oder Kreditwürdigkeit von Kunden kann eine Haftung aus § 826 in Betracht kommen (zB RG JW 1911, 584, 585; BGH NJW 70, 1737 [BGH 06.07.1970 - II ZR 85/68]; 84, 921, 922 [BGH 06.12.1983 - VI ZR 60/82]), ebenso bei Festsetzung überhöhter Verkehrswerte durch die finanzierende Bank (Celle OLGR 07, 216, 217f). Weiterhi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fallgruppen.

Rn 9 Für die Aufklärungspflichten sind insb folgende Fallgruppen herausgebildet: Auf gezielte Fragen muss grds richtig und vollständig geantwortet werden (BGHZ 74, 392; NJW 77, 1915; WM 87, 138; BAG NJW 94, 1364). Will der Gefragte nicht antworten, darf er keine unvollständigen Angaben machen, sondern muss die Antwort verweigern. Ein konkreter Verdacht hinsichtlich der erfra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auskunftspflicht.

Rn 3 Die Pflicht zur Auskunftserteilung tritt erst mit der Feststellung des Nachlassgerichts nach § 1964 ein. Eine Verletzung der Aufklärungspflicht führt nicht zum Verlust des Rechts zur Haftungsbeschränkung (MüKo/Küpper § 2011 Rz 1). Der Fiskus ist vor dem Prozessgericht zu verklagen; die Auskunft bezieht sich nur auf den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses und umfasst so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Selbstbestimmungsaufklärung.

Rn 210 Die im Arzthaftungsrecht wichtigste Form der Aufklärung ist die Selbstbestimmungsaufklärung über Möglichkeiten und Wirkungen der Behandlung (Diagnose, Behandlungsmethoden und -alternativen, Verlauf, Risiken) als Grundlage für die Einwilligung des Patienten aufgrund einer Abwägung zwischen Chancen und Risiken der Behandlung (grundl BGHZ 29, 176, 180 mwN; weiterhin zB B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Selbst herbeigeführter oder vorhersehbarer bzw verschuldeter Eigenbedarf.

Rn 31 Steht dem Vermieter eine eigene leerstehende Wohnung zur Verfügung und vermietet er diese in Kenntnis eines Bedarfs (BGH ZMR 10, 941), kann er sich später nicht erfolgreich auf Eigenbedarf aus diesem Grund berufen. Nach LG Gießen (WuM 96, 416) ist Eigenbedarf durch Vermieter vorausschauend (LG Lüneburg ZMR 12, 357) zu bedenken. Bei spontan auftretendem Eigenbedarf kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen.

Rn 65 Das wucherische Rechtsgeschäft ist grds insgesamt und von Anfang an nichtig (vgl Rn 40 ff). Wird die ursprüngliche Schuld so in ein Vereinbarungsdarlehen umgewandelt, dass die ursprüngliche Verbindlichkeit im Kern bestehen bleibt und lediglich nach Darlehensgrundsätzen umgestaltet wird, erfasst die Nichtigkeit auch dieses Folgegeschäft (BGH NJW 12, 2099 [BGH 08.03.2012...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtsfolgen der Verletzung von Nebenpflichten und Obliegenheiten.

Rn 62 Die Verletzung von Nebenpflichten und Obliegenheiten führt zum Verlust des Anspruchs aus § 765 I, wenn sich die Inanspruchnahme aufgrund der Pflichtverletzung als rechtsmissbräuchlich darstellt (s Rn 61). Dabei kann die Unterscheidung zwischen Nebenpflichten und Obliegenheiten (dazu § 241 Rn 28) idR dahinstehen (vgl zB BGH WM 63, 24, 25: Einordnung als Obliegenheit), d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 77 Die Beweislast für die Voraussetzungen der cic liegt beim Geschädigten. Eine Ausnahme macht wegen § 280 I 2 nur der Nachweis des Vertretenmüssens: Insoweit muss sich der Schädiger exkulpieren. Steht die Pflichtverletzung fest, so wird deren Ursächlichkeit für den Vertragsschluss zu Gunsten des Geschädigten vermutet. Wer eine vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Täuschung nach § 123 I Alt 1.

Rn 48 Täuscht der Gläubiger den Bürgen (ggf unter Verletzung einer Aufklärungspflicht, s Rn 57f), so kann der Bürge nach § 123 I Alt 1 anfechten: s BGH NJW 01, 3331 [BGH 12.07.2001 - IX ZR 360/00] (Täuschung über die Erteilung weitere Aufträge durch den Gläubiger an den Hauptschuldner); BGH NJW-RR 02, 1133 [BGH 08.11.2001 - IX ZR 46/99] (Täuschung über die Verwendung des ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Schadensersatz.

Rn 50 Bei sittenwidrigem Handeln ggü der anderen Seite kommt ein Schadensersatzanspruch aus § 826 in Betracht (zur Konkurrenz BGH NJW 70, 658 [BGH 09.12.1969 - VI ZR 50/68]; § 826 Rn 3). Möglich ist auch ein Anspruch wegen vorvertraglicher Pflichtverletzungen, §§ 280 I, 311 II, 241 II (BGHZ 99, 106 f; BGH NJW 01, 1129), der auf Ersatz des negativen Interesses gerichtet ist (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nachfrage.

Rn 9 Mit der Anknüpfung der Offenbarungspflicht an eine Nachfrage des Patienten normiert die Vorschrift eine Aufklärungspflicht, welcher der Behandelnde ggf. schon nach geltendem Recht aufgrund seiner vertraglichen Nebenleistungspflichten (§ 241 I) nachkommen sollte (Staud/Olzen, § 241 Rz 454). Dass nunmehr die Nachfrage tatbestandliche Voraussetzung einer Offenbarungspflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 27 Für die Kenntnis des Verkäufers als Voraussetzung für eine Aufklärungspflicht (Bambg MDR 16, 1008 [OLG Bamberg 18.01.2016 - 4 U 160/14] zu § 280) ist der Käufer ebenso wie für Fehlen und Mängel der Aufklärung darlegungs- und beweispflichtig (Brandbg BeckRS 15, 20917 Rz 33). Ihm stehen aber erhebliche Beweiserleichterungen nach den Regeln der sekundären Darlegungs- und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Das Gesetz ermöglicht Personen, bei welchen die Fähigkeit zu einer vernünftigen Willensbildung nur eingeschränkt besteht, iRd §§ 106–113 am Rechtsverkehr teilzunehmen. Die Vorschriften haben sowohl Schutz- als auch Erziehungszweck. Rn 2 Da das Gesetz von der vollen Geschäftsfähigkeit als Regelfall ausgeht, ist die beschränkte Geschäftsfähigkeit der zu beweisende Ausnahme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 4 Der aus der unberechtigten Übernahme entstandene kausale Schaden ist zu ersetzen. Erfasst ist auch der bei der Ausführung der GoA eintretende Schaden (BGH NJW 72, 475 [BGH 30.11.1971 - VI ZR 100/70]). Ob insoweit ein Verschulden vorliegt, ist nicht relevant (§ 678 letzter Hs). Der Ersatzanspruch richtet sich nach §§ 249, 251 (Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Arglistiges Vorspiegeln.

Rn 24 Das arglistige Vorspiegeln steht dem Verschweigen gleich (s § 438 Rn 22). Als aktives Tun erfordert es keine Verletzung einer Aufklärungspflicht (Grüneberg/Weidenkaff § 442 Rz 18). Bsp: für Kfz: Täuschung über Zahl der Vorbesitzer (Ddorf BeckRS 03, 30311127); Bagatellisierung von Unfallschäden (Kobl VersR 17, 828, 829; Münch NJOZ 02, 498); für Immobilien: falsches Bauj...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Prognose/Schätzung.

Rn 23 Angemessen sind Vorauszahlungen, wenn die zu erwartenden Kosten ›ungefähr‹ gedeckt werden. Die Angemessenheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass gewisse Überzahlungen eintreten können, weil künftige Kosten nie genau kalkuliert werden können (BayObLG ZMR 96, 20). Dabei ist es auch zu berücksichtigen, wenn bestimmte Kosten gar nicht anfallen können, zB Heizkosten, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Verdacht.

Rn 82 Wenn zur Kaufsache das Vertrauen in ihre Fehlerfreiheit gehört, kann auch der Verdacht eines Mangels einen Mangel begründen (BGHZ 203, 98 Rz 43 ff: Dioxin in Futtermittel; Naumbg BeckRS 08, 25864: ›Kratzgeräusche‹ des Motors eines Neuwagens; BGH BeckRS 22, 37587 Rz 41; NJW 18, 389 [BGH 21.07.2017 - V ZR 250/15] Rz 6; Celle NJOZ 09, 3778, 3779: Altlastenverdacht; Karlsr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verstöße.

Rn 43 Verstößt der Vermieter gg Aufklärungspflichten, macht er sich nach §§ 311a, 241 II, 280, 282 schadensersatzpflichtig; ggf ist auch eine Anfechtung möglich (Rostock ZMR 09, 527, 528). Ferner kann der Mieter kündigen oder – vor Überlassung der Mietsache – zurücktreten oder nach § 123 anfechten. Verstößt der Mieter gg seine Aufklärungspflichten oder seine Pflicht, zulässi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung: Dogmatik, Normzweck, Bedeutung, Internationales Privatrecht.

Rn 1 Ansprüche aus Spiel und Wette sind nicht einklagbar. Sie können nur freiwillig erfüllt werden (Volksmund: ›Ehrenschulden‹). Gesetzgeberisches Motiv ist der Schutz des Spielers vor existenzgefährdendem Spielverhalten (Ddorf WM 87, 767, 768; Hamm NJW-RR 97, 1007, 1008 [OLG Hamm 29.01.1997 - 31 U 145/96]). Die praktische Bedeutung des § 762 ist jedoch gering (Bahr Rz 534)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB D

Dachboden § 1361b BGB 5 Damnationslegat § 2174 BGB 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art 1 ROM I 2, 28; Art 2 ROM I 4; Art 24 ROM I 5; Art 25 ROM I 2; Vor ROM I 2 Dänisch Namensanpassung nach dänischer Tradition § 1617h BGB 1 Darlegungs- und Beweislast § 1360a BGB 10; § 1361 BGB 5, 21, 41; § 1584 BGB 5 abgestufte ~ § 22 AGG 7 anwendbares Recht Art 18 ROM I 1 Darlehen § 288 BGB 5; § 78...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sicherungsabrede.

Rn 2 Der Pfandbestellung liegt als Kausalgeschäft idR ein oftmals stillschweigend getroffener, schuldrechtlicher Sicherungsvertrag zugrunde (BGH NJW-RR 91, 305 [BGH 02.10.1990 - XI ZR 205/89]). Partner des Gläubigers beim Sicherungsvertrag kann (Auslegungsfrage) der persönliche Schuldner oder der Eigentümer sein. Rn 3 Die Verpflichtung zur Bestellung eines Pfandrechts an eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Tatsachenkenntnis.

Rn 13 Gemeint ist die Kenntnis jener Tatsachen, aus denen der Anspruch herzuleiten ist (BGH NZI 23, 872 [BGH 27.07.2023 - IX ZR 138/21] Rz 16). Sie ist vorhanden, wenn der Gläubiger auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gg eine bestimmte Person eine Klage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, dass ...mehr

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zfs 09/2025, Einbeziehung v... / 1 Aus den Gründen:

“… II. 1. … Die Bekl. kann als VR den Entschädigungsbetrag, den sie an den Unfallgegner ihres VN geleistet hat, wegen ungerechtfertigter Bereicherung vom Kl. als VN zurückfordern, da er ohne rechtlichen Grund von seiner Haftung gegenüber dem Geschädigten befreit worden ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 29.5.1996 – 27 U 6/96 m.w.N …). a) Indem die Kl. an den Unfallgegner des Bekl. e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kauf-/Werk-/Miet-/Reisevertrag.

Rn 80 Der Verkäufer verletzt seine Pflichten, wenn er eine mangelhafte Sache liefert (§ 433 I 2, Rn 5); der Werkunternehmer, wenn er ein mangelhaftes Werk liefert (§ 633 I, s § 633 Rn 11). Eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Kaufsache trifft den Verkäufer nach hA grds nicht (vgl BGH NJW 68, 2238 [BGH 25.09.1968 - VIII ZR 108/66]; 81, 1269; Ausn: Besonders hochwertige ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einzelfälle.

Rn 10 Der Anspruch nach § 179 verjährt erst, wenn feststeht, dass eine Genehmigung nicht in Betracht kommt (BGH NJW 04, 774 [BGH 19.11.2003 - XII ZR 68/00]). Der Anspruch wegen Pflichtverletzung aus § 280 einschl Verzugsschäden entsteht mit Schadenseintritt (BGHZ 73, 363, 365). Der Schadenersatzanspruch statt der Leistung nach § 281 ff entsteht einheitlich mit der Entstehung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonderregeln für Immobiliengeschäfte, III 3.

Rn 10 Anwendungsbereich des III 3 ist sachlich der finanzierte Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts. Das sind Wohnungseigentum (WEG § 4 III) und Miteigentumsanteile. Zeitlich ist von Bedeutung, dass III 3 aufgrund der Heininger-Entscheidung (EuGH 13.12.01, C-481/99 – Heininger, NJW 02, 281 [BVerfG 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02]) nachträglich eingefügt worden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Faktoren – Wucherähnliches Geschäft.

Rn 28 Ergibt sich die Sittenwidrigkeit nicht etwa schon aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts, ist auf eine Gesamtwürdigung von Inhalt, Motiv und Zweck sowie der äußeren Umstände bei der Vornahme abzustellen (BGHZ 107, 97; 125, 228; 141, 361; NJW 90, 704; 01, 1127; WM 12, 458 Tz 20; 3.12.13, XI ZR 295/12 Rz 23; BAG NZA 06, 1354 Tz 16; NJW 11, 630 Tz 30). Als wucherähnliches Ges...mehr

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ZErb 09/2025, Wert der Besc... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht gegen die Beklagte als Erbin einen Pflichtteilsanspruch im Wege der Stufenklage geltend. Das LG hat die Beklagte durch Teilurteil verurteilt, der Klägerin Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses zu erteilen, das auch alle ergänzungspflichtigen Schenkungen und unter Abkömmlingen ausgleichungspflichtigen Zuw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelne Voraussetzungen.

Rn 3 Die verfassungsgemäße (BVerfG NJW 05, 1561, 1565 [BVerfG 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00]) Nr 1 erfasst §§ 211, 212 StGB in allen Beteiligungsformen, auch versuchten (§§ 22, 23 StGB – BGH NJW 15, 1382 Rz 10, 17) Mord oder Totschlag (NK/Kroiß Rz 4), wobei strafbefreiender Rücktritt (§ 24 StGB) auch Erbunwürdigkeit entfallen lässt (DErbK/Schnabel Rz 7). Erforderlich ist vorsät...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Leistungsbezogene Nebenpflichten.

Rn 27 Leistungsbezogene Nebenpflichten berühren das Leistungsinteresse des Bestellers. Beziehen sie sich auf die mangelfreie Herstellung des Werks, können sie zu Hauptleistungspflichten des Unternehmers werden (BGH BauR 11, 1652 Rz 11; NJW 00, 280; Karlsr NJW-RR 03, 963; s.a. § 633 Rn 22). Als leistungsbezogene Pflichten kommen va Beratungs-, Prüfungs- (BGH NJW 00, 280; Prüf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besondere Maklerpflichten.

Rn 8 Die erlaubte Doppeltätigkeit des Maklers führt zur Erweiterung der bestehenden vertraglichen Pflichten. Auf Nachfrage einer Partei hat der Makler seine Tätigkeit für die andere Partei zu offenbaren (BGH NJW-RR 03, 991). Fraglich ist, ob den Makler auch ohne Nachfrage eine Offenbarungspflicht trifft. Eine generell gültige Antwort lässt sich insoweit nicht geben. Sofern k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Haftungsgrundlage.

Rn 205 Die Arzthaftung richtete sich früher ganz überwiegend nach Deliktsrecht, weil bis 2002 nur bei Deliktsansprüchen auch Schmerzensgeld zugesprochen werden konnte (§ 847 aF). Durch das Schadensersatzrechtsänderungsgesetz 2002 und die Schuldrechtsmodernisierung wurde die Grundlage für eine stärkere Verlagerung der Arzthaftung in das Vertragsrecht gelegt und durch die Kodi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1587 BGB – Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz.

Gesetzestext Nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten statt, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Kündigungsgrund nach § 543 I.

Rn 4 Nach der Generalklausel in § 543 I 1 können beide Parteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, ist in 2 ausgeführt. Hiernach kommt es darauf an, ob dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Subjektive Voraussetzungen.

Rn 33 Es ist einerseits zwischen den nach ihrem objektiven Inhalt oder aufgrund weiterer Umstände anstößigen Rechtsgeschäften und andererseits den Fallgruppen zu unterscheiden, in denen die Sittenwidrigkeit einen subjektiven Tatbestand erfordert. Verstößt das Rechtsgeschäft nicht bereits seinem Inhalt nach gg die grundlegenden Wertungen der Rechts- oder Sittenordnung, muss e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen.

Rn 2 Art 1 II zählt die vom Anwendungsbereich der VO ausgenommenen Bereiche auf, bei denen Ansprüche eine Rolle spielen könnten, die als solche aus außervertraglichen Schuldverhältnissen zu qualifizieren wären (aA – keine Anwendung von Art 1 II lit a–e bei Qualifikation als außervertragliches Schuldverhältnis iSd Verordnung – Hohloch IPRax 12, 110, 113); auch hier ist eine a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Die Erhebung der Verjährungseinrede als unzulässige Rechtsausübung.

Rn 11 Grds treffen den Schuldner keine Obliegenheiten, den Eintritt der Verjährung des Anspruchs zu verhindern oder den Gläubiger in besonderer Form auf das Risiko hinzuweisen. Dies gilt selbst für Versicherungsverträge (BGH NJW 59, 241) und auch dann, wenn beide Beteiligten irrtümlich von einem späteren Verjährungseintritt ausgegangen sind (Celle NJW 75, 1603, 1604 [OLG Cel...mehr