Fachbeiträge & Kommentare zu Aufklärungspflicht

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.5 Hinweis auf sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 67 Im Arbeitsverhältnis hat aufgrund der im Zivilrecht geltenden Privatautonomie jede Partei grds. selbst für die Wahrnehmung ihrer Interessen zu sorgen. Daher ist der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer nicht generell zur Erteilung von Auskünften und zur Aufklärung verpflichtet. Aus §§ 241 Abs. 2, 242 BGB können Hinweis- und Aufklärungspflichten sowie Schutz- und Rüc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 196 Einsich... / 2.1 Einsicht in die Satzung (Abs. 1)

Rz. 2 Die genehmigten Satzungen der Krankenkassen enthalten autonomes Recht. Da Krankenkassenmitglieder, Familienversicherte und Dritte (z. B. Arbeitgeber hinsichtlich der Beitragszahlung) diesem Recht kraft Gesetzes unterstellt sind, muss ihnen die Möglichkeit gegeben sein, die Satzung, die ihre Rechte und Pflichten konkretisiert, zur Kenntnis zu nehmen. Dies geschieht dem ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter, allerdings ruhen die Hauptleistungspflichten. Der Arbeitgeber kann in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis ve...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 3.1 Amtspflichten im Allgemeinen

Im Rahmen seiner Amtstätigkeit obliegen dem Notar diverse Prüfungs- und Belehrungspflichten. Hinweis Aufklärungspflicht Der Notar muss nach § 17 BeurkG im Rahmen der Beurkundungstätigkeit den wesentlichen Sachverhalt aufklären. Die Vorgaben der Parteien darf er nicht einfach übernehmen, sondern muss sie gegebenenfalls mit diesen erörtern oder richtigstellen. Er muss sich über ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Allgemeine Aufklärungspflicht.

Rn 20 Aus § 138 (und aus § 142) ist verschiedentlich der Schluss gezogen worden, es müsse im Prozess eine allgemeine Aufklärungspflicht der nichtbeweisbelasteten Partei geben. Im Wege einer Rechtsanalogie wurden dabei die Abs 1 u 2 sowie die §§ 423 ff herangezogen (grdl Stürner; früher schon v. Hippel). Die hM und die Rspr sind dem zu Recht nicht gefolgt (BGH NJW 90, 3151 [B...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / B. Anwaltliche Aufklärungspflicht über Gebühren

Rz. 2 Einen Rechtsanwalt trifft im Grundsatz keine Verpflichtung, den Mandanten ungefragt über das Entstehen der gesetzlichen Gebühren und insbesondere deren voraussichtliche Höhe aufzuklären.[1] Eine Belehrung über die Vergütungspflicht ist nicht stets zwingend. Dass der Rechtsanwalt die vertraglich geschuldete Dienstleistung nur gegen Vergütung erbringt, kann nicht anders ...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 5. Ermittlungen durch das Gericht

Rz. 122 Sind hinreichende Zweifel an der Testierfähigkeit vorgetragen, müssen zunächst die Verhaltensweisen des Erblassers aufgeklärt werden, um Klarheit über die tatsächlichen Umstände (unter Berücksichtigung medizinischer Befunde etc.) zu schaffen.[222] Danach ist zu prüfen, ob dies seitens des Gerichts für die Beurteilung ausreicht oder ob ein Sachverständigengutachten ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anlass zur Erörterung.

Rn 6 Für Fragen zur Klärung des Sach- und Streitstands und für Hinweise in Bezug auf eine Ergänzung oder Änderung des Parteivorbringens muss ein konkreter Anlass bestehen (München NJW-RR 12, 309 [BGH 27.10.2011 - III ZB 31/11]). Die Erörterungspflicht des Gerichts entsteht bei Unklarheiten, Widersprüchen, Lücken, fehlender Schlüssigkeit oder nicht ausreichender Substanziieru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 172 I knüpft an die Regelung des § 7 II Nr 2 an und bezeichnet (nicht abschließend) die an einem Abstammungsverfahren zu beteiligenden Personen. Die Vorschrift stellt damit sicher, dass alle von der Entscheidung materiell Betroffenen formell am Verfahren beteiligt werden und rechtliches Gehör erhalten (Sternal/Giers Rz 1). Dies ist va aufgrund der inter-omnes-Wirkung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Pflicht zum vollständigen Vortrag.

Rn 5 Durch Abs 1 wird die Partei ebenso zum vollständigen Tatsachenvortrag verpflichtet. Sie darf bewusst keine zur Klarstellung des Sachverhalts erkennbar erforderliche Tatsache verschweigen (sog Verbot der Halbwahrheit). Dadurch wird die Partei allerdings nicht verpflichtet, alle Einzelheiten des streitigen Lebenssachverhalts detailliert darzulegen. Vielmehr genügt es, die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 5 Dem Vorsitzenden obliegt auch die materielle Prozessleitung, mithin die Verantwortung für eine sachangemessene, sorgfältige Verhandlung des Falles (Abs 3 iVm § 139). Danach hat er für die erschöpfende Erörterung aller erheblicher Fragen zu sorgen (BAG NZA 93, 1036 [BAG 25.02.1993 - 8 AZR 274/92]), ebenso wie für die Durchführung einer Beweisaufnahme (BGH NJW 84, 1823 [B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Pflichten des Rechtsanwalts.

Rn 20 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Partei über die Möglichkeit der Beantragung von PKH aufzuklären, wenn sich aus den bekannten wirtschaftlichen Verhältnissen ergibt, dass eine Berechtigung möglich ist (Ddorf AnwBl 87, 147; Köln FamRZ 83, 633). Hat der Rechtsanwalt nicht bereits aus dem konkreten Mandatsverhältnis genügend Kenntnis von den wirtschaftlichen Verhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gerichtliche Hinweispflicht/Wiedereröffnung/Nachweis.

Rn 13 Jedenfalls im Verfahren vor dem Amtsgericht hat das Gericht auf den Verlust der Rügemöglichkeit hinzuweisen (§ 504 entspr). Darüber hinaus besteht eine Hinweispflicht gem § 139, wenn die Partei ansonsten in unzulässiger Weise durch die Entscheidung des Gerichts überrascht (dazu § 139 Rn 13 ff) werden würde (BGH NJW 58, 104; einschr Musielak/Voit/Huber Rz 6). Nach § 156...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materielle Verfahrensleitung und das Recht auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG).

Rn 3 Aus § 139 folgt für das Gericht eine Pflicht zur Kommunikation mit den Parteien, um Unklarheiten auszuräumen und auf sachgerechte Anträge hinzuwirken. Art 103 I GG gewährt dagegen dem Einzelnen lediglich ein Recht darauf, dass das Gericht sein Anliegen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht. Eine Pflicht zum Rechtsgespräch oder eine allgemeine Frage- und Aufklärungspf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parteianhörung.

Rn 2 Die Vernehmung der Partei ist abzugrenzen von ihrer persönlichen Anhörung nach § 141, die kein Beweismittel darstellt. Die Parteianhörung ist ein bevorzugtes Mittel zur Erfüllung der in § 139 geregelten Aufklärungspflicht. Sie dient der Sammlung und Vervollständigung des Tatsachenstoffs durch Beseitigung von Lücken, Unklarheiten und Widersprüchen. Voraussetzungen und Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 13 Voraussetzung für die Geständniswirkung des Abs 3 ist, dass die belastete Partei das Vorbringen des Gegners weder ausdrücklich noch konkludent bestreitet. Ausdrückliches Bestreiten (›die Behauptung X trifft nicht zu‹) stellt den Regelfall im Prozessalltag dar. Wie substantiiert dieses Bestreiten sein muss, richtet sich nach dem Substantiierungsgrad des von der anderen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 8 Abs 2 ist Ausfluss des im Zivilprozess geltenden Verhandlungsgrundsatzes (Beibringungsgrundsatz, s.o. Einl Rn 28) und der Prozessförderungspflicht und ergänzt Abs 1 sowie die allg Grundlagen der Darlegungslast (s.u. Rn 9). Sie dient der Klärung der Beweisbedürftigkeit der von der anderen Partei vorgetragenen Tatsachen. Abs 2 stellt keine prozessuale Pflicht, sondern led...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ablauf (Abs 2 S 2).

Rn 5 Der Sach- und Streitstand ist mit den Parteien zu erörtern. Bei unklarem Sachverhalt verletzt das Gericht die ihm obliegende richterliche Aufklärungspflicht, wenn es die Parteien nicht persönlich und detailliert zu dem vorgetragenen Geschehensablauf anhört (Bremen OLGR 07, 384). Andererseits muss der Richter bei der Darlegung des Streitstands darauf achten, dass er sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Abstrakte und konkrete Behauptungslast.

Rn 88 Die abstrakte Behauptungslast (auch ›Anfangsdarlegungslast‹ genannt) beantwortet die Frage, welche Behauptungen eine Partei ungeachtet eines Vortrags der Gegenseite – also insb zu Beginn des Prozesses – aufstellen muss, um ihr Prozessziel zu erreichen. Sie wird ferner relevant bei der Prüfung der Schlüssigkeit des Klagevorbringens im Falle der Säumnis des Beklagten (§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann die Wiedereröffnung einer Verhandlung, die geschlossen war, anordnen. (2) Das Gericht hat die Wiedereröffnung insbesondere anzuordnen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Mündliche Verhandlung (§§ 128–158).

Rn 16 Zu beachten ist § 1047, wonach die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung nicht zwingend ist, aber der Parteivereinbarung offensteht. Die Einzelheiten der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung sind nicht entsprechend anwendbar. Dagegen gelten die Grundsätze der Wahrheitspflicht (§ 138) und der Aufklärungspflicht des Schiedsgerichts (§ 139). Gerichtliche Anordnungen n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 3 Der Verzicht als Prozesshandlung unterliegt zwar – unter den Voraussetzungen des § 78 – dem Anwaltszwang, kann aber gleichwohl sowohl ausdrücklich als auch konkludent (BGH NJW 94, 329, 330) erklärt werden, zB wenn der Beweisführer sich gg eine unberechtigte Zeugnisverweigerung oder gg ein befugtes (Brandbg 16.1.08 – 4 U 145/06, Rz 62) oder unbefugtes Ausbleiben des Zeug...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / d) Fazit

Rz. 26 Vor dem Hintergrund der Deregulierung im Vergütungsrecht und der o.a. Rechtsprechung muss man für die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der Erbvertrags- und Testamentserrichtung schlussfolgern:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nachprüfung im Instanzenzug.

Rn 15 Es handelt sich überwiegend um Fragen der Beweiswürdigung, so dass die Überprüfung in der Berufung (näher Seibel BauR 09, 574), va aber in der Revision nur eingeschränkt möglich ist, s §§ 511 ff, 529 ff, 542 ff, 559 II, 546; s.a. § 411 Rn 33–35, § 412 Rn 6; zu Zweifeln gem § 529 I Nr 1 (Unvollständigkeit des Gutachtens) nach Berücksichtigung neuen Vorbringens gem § 531...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtliches Gehör.

Rn 3 Rechtliches Gehör ist zu gewähren. Dies folgt in Verfahren vor dem Rechtspfleger aus dem Gebot fairen Verfahrens, Art 2 I, 20 III GG (BVerfGE 101, 397, 404 f [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96]; in BVerfGE 81, 123, 126 [BVerfG 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88] wurde noch Art 103 I GG herangezogen). Das Erfordernis besteht auch für die Kostenfestsetzung im einstweiligen Verfügu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehung und Problematik der Norm.

Rn 1 Die Anordnung einer Urkundenvorlegung nach § 142 hat das Gesetz schon immer gekannt. Allerdings ist diese Anordnung bis zum Jahre 2001 auf diejenigen Urkunden in der Hand einer Partei beschränkt gewesen, auf die sich diese Partei bezogen hatte. Damit war früher § 142 inhaltlich im Wesentlichen identisch mit § 423, wobei § 142 keinen Parteiantrag vorausgesetzt hat. Durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Folgen der Verletzung von Pflichten nach Abs 1–3.

Rn 7 Die Erörterung klärungsbedürftiger Punkte des Sach- und Streitverhältnisses durch Fragen und Hinweise ist eine Pflicht des Gerichts. Ein Ermessen besteht insoweit nicht, allenfalls ist dem Gericht ein enger Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Klärungsbedürftigkeit zuzugestehen. Die Hinweiserteilung kann in der mündlichen Verhandlung, schriftlich oder auch telefonisch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausschlussgründe (S 2).

Rn 6 Es dürfen nicht die Voraussetzungen der Wiedereröffnung (s dazu § 156 Rn 2; BGH NJW 93, 134; 00, 142, 143; BAG NJW 08, 1097, 1101 f [BAG 06.09.2007 - 2 AZR 264/06]) vorliegen. Daher sind nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangene, nicht nachgelassene Schriftsätze daraufhin zu überprüfen, ob darin enthaltene rechtliche Ausführungen Anlass für die Wiedereröffnun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verletzungen des Art 103 I GG.

Rn 6 Die Gehörsverletzung bestimmt sich nach denselben Maßstäben wie der verfassungsrechtliche Begriff des Art 103 I GG, der sich nach hM in einem Mindestschutz erschöpft und nicht etwa Fälle offensichtlicher Unrichtigkeit von Entscheidungen einbezieht (BGH WRP 08, 956 f [BGH 13.12.2007 - I ZR 47/06] Rz 5; BGH, I ZR 112/17, BeckRS 19, 2252 Rz 4; BFH NJW 06, 861; Musielak/Mus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerliche BVV

Rz. 1173 [Autor/Stand] Von den strafprozessualen Beweisverboten sind die Beweisverbote im Verwaltungsverfahren der Steuerermittlung zu unterscheiden (s. dazu auch § 393 Rz. 166 ff.)[2]. Der BFH anerkennt ein steuerliches Verwertungsverbot bei Verfahrensverstößen im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann, wenn sie schwerwiegend waren oder bewusst oder willkür...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Die materielle Prozessleitung.

Rn 44 Die Erfüllung der in § 139 normierten Pflicht des Gerichts zur Aufklärung und zu Hinweisen führt solange nicht zu einer Besorgnis der Befangenheit, wie sich der Richter in den Grenzen dieser Norm sowie in deren Konkretisierungen in §§ 136 III, 273 II, 278 II 2, 279 III bewegt, selbst wenn dadurch die Erfolgsaussichten einer Partei verringert werden (BVerfGE 42, 88, 90 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Erkundigungs- und Informationspflicht.

Rn 18 Verfügt die Partei betreffend die behaupteten Tatsachen lediglich über kein aktuelles Wissen, so muss sie sich im Rahmen ihre Erklärungslast nach Abs 2 die notwendigen Informationen – soweit zumutbar – einholen und ihr Wissen auffrischen. Dies kann zB durch das Nachschlagen in eigenen Unterlagen geschehen. Ebenso ist die Partei verpflichtet, sich das Wissen derjenigen P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 209, 186; Bay, Handbuch Internal Investigations, 2013; Bittmann/Molkenbur, Private Ermittl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Schrifttum: Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verständigung in der Hauptverhandlung

a) Verfahrensgang und Beteiligte Rz. 1241 [Autor/Stand] Die Vereinbarung muss zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten getroffen werden (§ 257c Abs. 1 Satz 1 StPO). Neben der StA sind der Angeklagte und sein Verteidiger zu beteiligen. Rz. 1241.1 [Autor/Stand] Die Initiative geht nach der Gesetzeskonzeption vom Gericht aus (§ 257c Abs. 3 Satz 1 StPO), aber auch die an...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren § 495a ZPO 1 Bagatellbeträge § 753 ZPO 9 Bagatellforderungen § 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert § 2 ZPO 6 Bankbürgschaft § 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit § 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht § 817 ZPO 14 Baugeldforderungen § 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek § 926 ZPO 10; § 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert § 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel § 100 ZPO 6...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Führung des Rechtsschutzmandates

Rz. 89 Zu den Pflichten aus dem Versicherungsvertrag gehört nach Erteilung der Deckungszusage auch, sämtliche kostenauslösende Maßnahmen mit der Rechtsschutzversicherung abzustimmen. Die Regelung findet sich in § 17 der Muster-ARB. Zu den kostenauslösenden Maßnahmen gehören unter anderem die Klageerhebung, die Klageerweiterung auch auf weitere Gegner, die Einlegung von Recht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kontoumwandlung.

Rn 27 Die Materialien stellen auf einen Anspruch des Kunden auf Umwandlung ab. Sie gehen also nicht von einem Gestaltungsrecht aus. Infolgedessen wird der Kontopfändungsschutz nicht schon durch die Erklärung des Kunden, sondern erst durch eine Vollzugshandlung des Kreditinstituts begründet. Eine verspätete Umsetzung durch das Kreditinstitut führt zu einem Schadensersatzanspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / II. Pflichten im Mandatsverhältnis bei PKH

Rz. 142 Nach § 48 BRAO ist der Rechtsanwalt zur Übernahme von Mandaten im Rahmen der Prozesskostenhilfe verpflichtet. Die Pflicht beginnt allerdings erst mit der Beiordnung nach § 121 ZPO. Sie endet mit Erledigung des Mandates in dem Umfang, in dem die Prozesskostenhilfe gewährt worden ist. In Ausnahmefällen kann der Rechtsanwalt auch von der Beiordnung entpflichtet werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.3.1 Abgabe der Vermögensauskunft

Zunächst und grundsätzlich muss der Mietinteressent von sich aus nicht darauf hinweisen, dass er die Vermögensauskunft abgegeben hat. Etwas anderes gilt freilich dann, wenn der Mietinteressent weiß, dass er die Miete nicht wird zahlen können.[1] Etwas anderes gilt auch dann, wenn der Mieter Schulden in einer Größenordnung von ca. 140.000 EUR hat.[2] Schulden in Höhe von ca. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3 Arglistige Täuschung

Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen arglistiger Täuschung des Mieters kommt in erster Linie im Rahmen der Begründung des Mietverhältnisses in Betracht. In aller Regel täuscht der Mieter den Vermieter dabei über seine finanziellen Verhältnisse, damit der Vermieter an ihn die Wohnung oder das Haus vermietet. In solchen Fällen ist der Vermieter auch zur Anfechtu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.3 Mitteilungspflichten

Darf der Vermieter nach Treu und Glauben die Mitteilung von Tatsachen erwarten, die für seine Willensbildung offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind, hat der Mieter auch ungefragt bestimmte Aufklärungspflichten.[1] Unabhängig vom Fragerecht des Vermieters im Rahmen der Mieterselbstauskunft, hat der Mieter von sich aus – also ungefragt – insbesondere über Umstände...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2.2 Übersicht über die wichtigsten Amtspflichten

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden in Rechtsprechung und Rechtslehre folgende Fallgruppen von Amtspflichten genannt: Recht- bzw. gesetzmäßiges Verhalten Als grundlegende Pflicht, aus der sich nahezu alle weiteren Amtspflichten ableiten lassen, besteht die Pflicht des Amtsträgers zu recht- bzw. gesetzmäßigem Verhalten[1], wie sie in Art. 20 Abs. 3 GG als Grundsatz der Ges...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.10.3 Hinweispflichten des Arbeitgebers?

Rz. 35 In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Nebenpflicht hat, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung seiner Belange, der des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
5. Kapitel: Der minderjähri... / § 8 Der Pflichtteil des Kindes – Der gesetzliche Vertreter als Erbe

Rz. 131 Das Berliner Testament – mit oder ohne Jastrow‘sche Strafklausel – ist weithin bei Eheleuten beliebt. Es führt zur Enterbung der Kinder – auch der minderjährigen Kinder – beim Tod des erstversterbenden Elternteils. Beispiel Der Vater stirbt und hat seine Frau, die Mutter des gemeinsamen Kindes, zur alleinigen Erbin eingesetzt. Das gemeinsame Kind ist damit schlüssig b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, In diesem Heft

Volpert befasst sich im Aufsatzteil mit der Änderung des § 22 GKG (S. 289 ff.). Während nach bislang h.M. der Antragsgegner, der nach Widerspruch die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt, auch Kostenschuldner für die weitere 3,0-Gebühr der Nr. 1210 GKG KV ist, ist seit dem 1.6.2025 ausschließlich nur noch der Antragsteller des Mahnverfahrens Kostenschuldner für d...mehr