Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszimmer

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nutzung durch mehrere Personen/Drittaufwand

Rz. 71 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einer gemeinsamen Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen/die Eheleute ist für jede Person getrennt zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang WK zu berücksichtigen sind. Jede Person kann grundsätzlich die von ihr getragenen Aufwendungen abziehen. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an (BFH 256, 150 = BStBl 2017 II, 941)....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Teilabzug bis VZ 2022, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht

Rz. 45 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Steht dem Stpfl für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung, kann dieses aber nicht als Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit anerkannt werden (> Rz 40 ff), können die Aufwendungen ab dem VZ 2023 nicht mehr als WK berücksichtigt werden. Es kann nur noch die Homeoff...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ab dem VZ 2023 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG

Rz. 93 Mit Wirkung ab dem VZ 2023 wurde der Abzug der Homeoffice-Pauschale durch das JStG 2022 (> Rz 14/2) in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG neu geregelt. Es wird nunmehr unterschieden, ob für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (> Rz 95) oder doch zumindest zeitweise (> Rz 94). In beiden Fällen beträgt die Homeoffi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Zeitanteilige Berücksichtigung

Rz. 75 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Wird ein Raum, der die Voraussetzungen für ein ‚häusliches Arbeitszimmer’ erfüllt, weil er Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Stpfl ist (> Rz 40 ff), während eines bestimmten Zeitraums innerhalb eines VZ nicht unerheblich auch privat genutzt zB bei Aufnahme oder Beendigung bestimmter Tätigkeiten im Verlauf ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Art der Nutzung

Rz. 20 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 In den > Rz 21–29 wird zunächst erläutert, was eine berufliche oder ihr gleichgestellte Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers ist. Anschließend klären die > Rz 30–39, wie es beschaffen sein muss. Ein Abzug von Aufwendungen ist außerdem davon abhängig, ob das Arbeitszimmer "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Private Nutzung

Rz. 27 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Arbeitszimmer muss nahezu ausschließlich beruflich/betrieblich genutzt werden (BFH GrS 1/14, Rz 62 aaO [> Rz 2/2]; zum Begriff des Arbeitszimmers > Rz 15 ff). Die private Mitbenutzung muss mithin von ganz untergeordneter Bedeutung sein; andernfalls schließt sie den Abzug von WK – insgesamt (keine Aufteilung; > Rz 29) – aus (BFH GrS 1/14,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Erstattung von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 80 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erstattet ein ArbG einem ArbN die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschließlich der Ausstattung, so handelt es sich idR um Ersatz von > Werbungskosten – auch soweit diese einem Abzugsverbot unterliegen – und deshalb um stpfl > Arbeitslohn (vgl BFH/NV 2006, 1810). Das gilt auch, wenn der ArbN arbeitsvertraglich verpflichtet ist,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abzugsverbot mit Ausnahmen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Benutzt der Stpfl zur Ausübung seines Berufs, zB als > Arbeitnehmer oder > Abgeordnete oder eine in einem > Ehrenamt tätige Person, ein Arbeitszimmer in seinem häuslichen Umfeld oder einen anderen beruflich genutzten Raum, so sind die damit verbundenen Aufwendungen bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4 bis 7 EStG; > Einkünft...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Berufliche Nutzung

Rz. 21 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein Raum wird beruflich genutzt, wenn in ihm die der Erzielung von > Einnahmen dienende berufliche Arbeit ganz oder teilweise verrichtet wird und soweit er der Aufbewahrung der benutzten > Arbeitsmittel dient. Zur Vorbereitung einer konkreten beruflichen Betätigung oder zur Abwicklung der beendeten Berufsarbeit > Rz 22, 24. Rz. 22 Stand: EL 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Jahrespauschale

Rz. 79/1 Ab dem VZ 2023 kann anstelle der tatsächlichen Aufwendungen für ein Arbeitszimmer – die berücksichtigt werden können, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Erwerbstätigkeit bildet (> Rz 40 ff) – pauschal ein Betrag von 1 260 EUR im Jahr abgezogen werden (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 3 EStG). Diese Jahrespauschale verringert sich für jeden vollen Kalende...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Feststellung der beruflichen Nutzung

1. Grundsätzlich: Glaubhaftmachung durch Indizien Rz. 30 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Überprüfung der tatsächlichen Benutzung durch das FA ist selbst bei Besichtigung des Zimmers problematisch. Zwar ist eine – auch unangemeldete – Besichtigung des Zimmers (zur Einnahme des Augenscheins nach § 98 AO) – uE indes nur in seltenen Ausnahmefällen – zulässig und die Berücksichtig...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Für die VZ 2020 bis 2022 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 4 EStG aF

Rz. 90 Die Homeoffice-Pauschale wurde ursprünglich durch das JStG 2020 als Reaktion auf die Corona-Pandemie eingeführt (> Rz 14/1). Sie schafft eine Abzugsmöglichkeit auch für "Arbeitsecken-Fälle" (vgl BT-Drs 20/3879 S 76) oder sonstige Formen der Tätigkeit zu Hause (ebenso in sonst privat genutzten Räumen wie zB Küche, Wohn- oder Schlafzimmer). Dementsprechend "soll die ste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Angemietete Räume

Rz. 59 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Anstelle der AfA wird die gezahlte Miete anteilig angesetzt, soweit sie auf das Arbeitszimmer entfällt (> Rz 61). Entsprechendes gilt für die anteiligen Nebenkosten (> Rz 54, 61). Daneben kommen AfA für Mietereinbauten in Betracht. Ist bei > Doppelte Haushaltsführung das häusliche Arbeitszimmer Teil der Wohnung am Beschäftigungsort, sind die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Aufteilung der Kosten

Rz. 61 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen, die nicht ausschließlich dem Arbeitszimmer oder ausschließlich dem Wohnbereich zugeordnet werden können, werden nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der gesamten Wohnfläche (einschließlich des Arbeitszimmers) aufgeteilt; nur der auf das Arbeitszimmer entfallende Anteil führt zu WK (BFH 178, 356 = BStBl 1995 II, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Nutzung zu Ausbildungszwecken

Rz. 77 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b und 6c EStG gelten für den Abzug von > Sonderausgaben iSd § 10 Abs 1 Nr 7 EStG sinngemäß (> Rz 7). Aufwendungen des Stpfl für sein häusliches Arbeitszimmer, in dem er im Rahmen seiner Berufsausbildung arbeitet oder sich in einem nicht ausgeübten Beruf weiterbildet (> Bildungsaufwendungen Rz 43 ff), sind je nach Lage de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtssystematik

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein zu Erwerbszwecken und zu Nichterwerbszwecken, also gemischt genutztes "Arbeitszimmer" im häuslichen Umfeld wird von § 12 Nr 1 EStG insgesamt der privaten Sphäre zugeordnet; die Aufwendungen sind nicht abziehbar (> Lebensführung Rz 3/2), sofern nicht ggf die Homeoffice-Pauschale (> Rz 4, 90 ff) zum Ansatz kommen kann. Für solche Fälle beda...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen für eine ehrenamtliche Arbeit für die zuständige > Gewerkschaft sind der beruflichen Nutzung zuzuordnen, weil die Aufwendungen dafür mit der hauptberuflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen (EFG 1988, 68). Ebenfalls keine private ist die Benutzung des Arbeitszimmers für eine ehrenamtliche Tätigkeit, mit der besteuerbare > Einna...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitszimmer

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Eigene Räume

Rz. 53 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einem Arbeitszimmer im eigenen Haus oder in einer eigenen ETW gehören die Gebäude-AfA einschließlich der Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung und Sonderabschreibungen zu den WK/BA. AfA-Grundsätze gelten auch für zusätzlichen Herstellungsaufwand wie zB beim Einbau einer Trennwand (EFG 1995, 914) oder ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Soweit die Aufwendungen keinem Abzugsverbot unterliegen, kommt ein Abzug der auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten/Betriebsausgaben und/oder Sonderausgaben (> Rz 7) in Betracht. Abziehbar sind dem Grunde nach zunächst einmal die ausschließlich dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen wie zB die anteiligen allgemein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ausstattung

Rz. 65 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das grundsätzlich bestehende Abzugsverbot für das häusliche Arbeitszimmer erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Ausstattung (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 1 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG; > Rz 2/1). Davon gilt nur dann eine Ausnahme, wenn auch die Aufwendungen für das Arbeitszimmer selbst abgezogen werden dürfen (> Rz 1) oder es sich um > Arbei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzlich: Glaubhaftmachung durch Indizien

Rz. 30 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Überprüfung der tatsächlichen Benutzung durch das FA ist selbst bei Besichtigung des Zimmers problematisch. Zwar ist eine – auch unangemeldete – Besichtigung des Zimmers (zur Einnahme des Augenscheins nach § 98 AO) – uE indes nur in seltenen Ausnahmefällen – zulässig und die Berücksichtigung von Aufwendungen kann versagt werden, wenn di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Ausbildung

Rz. 26 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Benutzung eines Zimmers zum Zwecke der eigenen Aus- und Weiterbildung wird der beruflichen (Mit-)Benutzung zugeordnet (> Rz 22 f). Sie nimmt dem Zimmer deshalb nicht die Qualität eines ‚häuslichen Arbeitszimmers’ (vgl BFH 160, 562 = BStBl 1990 II, 901). Anderenfalls liefe § 10 Abs 1 Nr 7 EStG, der den SA-Abzug bei Nutzung für die eigene ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Mietverträge in der Familie

Rz. 60 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Es gelten die auch sonst maßgebenden Grundsätze für die Anerkennung von Verträgen mit nahen > Angehörige (Fremdvergleich; > Ehegattenbesteuerung Rz 28/2). Dazu ist erforderlich, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien wie zB die Überlassung der Mietsache und die Höhe der Miete im Einzelnen vereinbart sowie dem Vereinbarten entsprechend ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Raumkosten

a) Eigene Räume Rz. 53 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einem Arbeitszimmer im eigenen Haus oder in einer eigenen ETW gehören die Gebäude-AfA einschließlich der Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung und Sonderabschreibungen zu den WK/BA. AfA-Grundsätze gelten auch für zusätzlichen Herstellungsaufwand wie zB beim Einbau einer Trennwand (EFG 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Grenzen des Abzugsverbots aus § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b EStG

I. Vollabzug – Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung Rz. 40 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, so ist der Abzug der Aufwendungen der Höhe nach nicht beschränkt (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz HS 2 EStG aF und nunmehr § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 2 EStG). Das kommt zB für eine kleine ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

I. Abzugsverbot mit Ausnahmen Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Benutzt der Stpfl zur Ausübung seines Berufs, zB als > Arbeitnehmer oder > Abgeordnete oder eine in einem > Ehrenamt tätige Person, ein Arbeitszimmer in seinem häuslichen Umfeld oder einen anderen beruflich genutzten Raum, so sind die damit verbundenen Aufwendungen bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 1 Satz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Homeoffice-Pauschale

I. Für die VZ 2020 bis 2022 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 4 EStG aF Rz. 90 Die Homeoffice-Pauschale wurde ursprünglich durch das JStG 2020 als Reaktion auf die Corona-Pandemie eingeführt (> Rz 14/1). Sie schafft eine Abzugsmöglichkeit auch für "Arbeitsecken-Fälle" (vgl BT-Drs 20/3879 S 76) oder sonstige Formen der Tätigkeit zu Hause (ebenso in sonst privat genutzten Räumen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionen und sonstige Vers... / 1.4 Abzug höherer Werbungskosten

Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist der Mindestbetrag, der von den Versorgungsbezügen abgezogen wird. Entstehen einem Pensionär höhere Werbungskosten als 102 EUR, kann er diese steuerlich geltend machen. In diesem Fall wirken sich bereits die Kosten, die über 102 EUR hinausgehen, steuermindernd aus. Falls ein Pensionär keine Werbungskosten nachweist – das ist der Normalfall –...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Wohnung

Rz. 21 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Wohnung iSd § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG, von der aus der ArbN zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, ist regelmäßig sein Heim, das den örtlichen Mittelpunkt seiner Lebensinteressen darstellt (BFH 114, 340 = BStBl 1975 II, 278). Das gesetzliche Tatbestandsmerkmal "Wohnung" ist aber weit auszulegen. Der Gesetzgeber wollte mit der Vorschrift al...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erhöhte Absetzung bei Wohngebäuden

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Arbeitszimmer Rz 53 ff, > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 47 ff, > Sonderausgaben Rz 113 und Rz 127–128, > Verluste.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Architekten

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur Einkünfte- bzw Statusqualifikation > Arbeitnehmer Rz 130 Architekt, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 8, > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 11. Als freie Mitarbeiter bei > Rundfunk und > Fernsehen können Architekten > Arbeitnehmer sein. Sie sind aber im Allgemeinen selbständig tätig (vgl § 18 Abs 1 Nr 1...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.2.5 Wohnungsgröße und -ausstattung

Auch der Wunsch nach einer größeren, günstiger geschnittenen, besser gelegenen oder besser ausgestatteten Wohnung kann ein berechtigtes Interesse an der Kündigung darstellen.[1] Praxis-Beispiel Größere Wohnung Langer Besuch der Kinder/Enkelkinder Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der Vermieter in der vermieteten Wohnung auch längerfristigen Besuch seiner Kinder und Enkelkin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 8 Weit überhöhter Wohnbedarf

Der Vermieter wird durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf selbst zu nutzen oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen. Dabei haben die Mietgerichte den Entschluss des Vermieters, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den – eng gezogenen – Kreis privilegierter Dritter nutzen zu lassen, grundsätzl...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 13 Inhalt des Kündigungsschreibens

Wichtig Angabe sämtlicher Gründe im Kündigungsschreiben Im Kündigungsschreiben sind sämtliche Gründe, die als berechtigtes Interesse des Vermieters für die ausgesprochene Kündigung von Wohnraum berücksichtigt werden sollen, grundsätzlich auch dann nochmals anzugeben, wenn sie dem Mieter bereits zuvor mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder in einem Vorprozess geltend gemach...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023

Kommentar 1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben Eine mobile Arbeitskultur mit partiellem Homeoffice gehört mittlerweile in vielen Branchen zum "New Normal". Der Gesetzgeber hat hierauf reagiert und die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern und Homeofficeplätzen neu gefasst. Das BMF hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig veränderbar, wenn das zugrunde l...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig verän...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseiti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.11 Deckt die Überbrückungshilfe auch private Lebenshaltungskosten ab?

Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung (mit Ausnahme von (anteiligen) Kosten für ein Arbeitszimmer, falls dieses 2019 bereits steuerlich geltend gemacht wurde), Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt. Damit auch insofern die Existenz von Un...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.11 Deckt die Überbrückungshilfe auch private Lebenshaltungskosten ab?

Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung (mit Ausnahme von (anteiligen) Kosten für ein Arbeitszimmer, falls dieses 2019 bereits steuerlich geltend gemacht wurde), Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt. Damit auch insofern die Existenz von Un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.11 Deckt die Überbrückungshilfe auch private Lebenshaltungskosten ab?

Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung (mit Ausnahme von (anteiligen) Kosten für ein Arbeitszimmer, falls dieses 2019 bereits steuerlich geltend gemacht wurde), Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt. Damit auch insofern die Existenz von Un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.7 Deckt die Überbrückungshilfe auch private Lebenshaltungskosten ab?

Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung (mit Ausnahme von (anteiligen) Kosten für ein Arbeitszimmer, falls dieses 2019 bereits steuerlich geltend gemacht wurde), Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt. Damit auch insofern die Existenz von Un...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.6.1 Arbeitszimmer

Grundsatz Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Regelung bis VZ 2022 Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfe...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.6 Arbeitszimmer und Homeoffice

1.6.6.1 Arbeitszimmer Grundsatz Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Regelung bis VZ 2022 Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflic...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7.2 Fortbildung auf eigene Kosten

Ein Arbeitnehmer bildet sich u. U. nach einer Entlassung fort, um schneller eine neue Arbeit zu bekommen. Die Anerkennung von Fortbildungskosten als unbeschränkt abziehbare (vorweggenommene) Werbungskosten setzt eine so gut wie ausschließliche berufliche Veranlassung voraus. Diese liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem ausgeübten oder zukünftigen Beruf besteht un...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.6.2 Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale (aufgrund der Corona-Krise gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Satz 4 EStG a. F. bis VZ 2022 von max. 600 EUR pro Jahr)[1] hat sich für Sachverhalte bewährt, in denen den Steuerpflichtigen kein entsprechendes häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. In allen Fällen der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung kann ab 2023 weite...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.5 Arbeitssuche und Arbeitsplatzwechsel mit Umzug

Alle Aufwendungen, die bei der Arbeitssuche anfallen gehören zu den absetzbaren (vorweggenommenen) Werbungskosten: Inserate, tatsächliche Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen (bei Fahrten mit dem eigenen Pkw 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer), Telefonkosten, Internetgebühren, Bücher mit Tipps zu Vorstellungsgesprächen, Porto, Papier, Briefumschläge, Fotos für Bewerbungen, Ku...mehr