Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszimmer

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.5 Nutzung während der Nichtbeschäftigung

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können in Zeiten der Nichtbeschäftigung (z. B. Erwerbslosigkeit, Mutterschutz, Elternzeit) nach vorstehenden Regelungen abgezogen werden, wenn und soweit dem Betroffenen der Abzug der Aufwendungen auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit zustehen würde.[1]mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.4 Andere Tätigkeitsformen

Die von der Rechtsprechung entschiedenen Fälle lassen Rückschlüsse auch auf andere Tätigkeitsformen zu. Bei einem angestellten Rechtsanwalt ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit regelmäßig die Kanzlei. Denn dort betreut er schwerpunktmäßig seine Man­danten, fertigt seine Schriftsätze und verrichtet andere vorbereitende und nachbereitende Tätigk...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.3 Nicht ganzjährige Nutzung

Ändern sich die Nutzungsverhältnisse innerhalb eines Wirtschafts- oder Kalenderjahres, können nur die auf den Zeitraum, in dem das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, entfallenden Aufwendungen in voller Höhe abgezogen werden. Wird das Arbeitszimmer für eine spätere Nutzung vorbereitet, bei der die Abzugsvoraussetzungen v...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4 Sonderfälle der Nutzung

4.1 Nutzung zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus und bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, sind die Aufwendungen für das Arbeitszimmer entsprechend dem Nutzungsumfang den darin ausgeübten Tätigkeiten zuzuordnen. L...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5 Werbungskostenabzug

5.1 Aufzeichnungspflichten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt, wenn sie gesondert, d. h. einzeln und von den sonstigen Betriebsausgaben getrennt, aufgezeichnet sind.[1] Eine entsprechende Regelung für den Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern existiert nicht. Die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzier...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6 Homeoffice-Pauschale

6.1 Abzugsmöglichkeit ohne Arbeitszimmervoraussetzungen Insbesondere aufgrund der Pandemie-Situation in den Jahren 2020 bis 2022 ist der Anteil der Arbeitnehmer im Homeoffice stark gestiegen. Deshalb und aus Gründen der Vereinfachung hat der Gesetzgeber eine sog. Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese ist inzwischen entfristet und von zunächst 5 EUR auf 6 EUR pro Tag ab 2023 ...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4 Kein anderer Arbeitsplatz

6.4.1 Grundsätze Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird der Steuerpflichtige in der häuslichen Wohnung tätig, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.[1] In diesen Fällen ist zwar ein Tätigwerden, ...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1 Einbindung in die häusliche Sphäre

2.1.1 Räumlicher Bezug zur Wohnung In die häusliche Sphäre eingebunden ist ein Arbeitszimmer regelmäßig dann, wenn es sich in einem Raum befindet, der zur privat genutzten Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört. Auf diese Weise sollen Aufwendungen vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen werden, die eine enge Berührung zur privaten Lebensführung des Steuerpflich...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.2 Beruflich genutzter Raum

2.2.1 Nutzung zu Erwerbszwecken Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum aus­schließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird (Aufteilungsverbot).[1] Diese Auslegung dient nach Auffassung des BFH dazu, den beruflichen und den privaten Bereich sachgerecht voneinander abzugrenzen, Gestaltungsmöglichkeiten zu unterb...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale bei Arbeitnehmern

Zusammenfassung Überblick Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Eine Ausnahme gilt, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Dann dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt oder...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.3 Ausstattung und Funktion

2.1.3.1 Büroräume Ein häusliches Arbeitszimmer i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und nach Ausstattung und Funktion der Erledigung betrieblicher/beruflicher Arbeiten vorwiegend büromäßiger Art dient. Dies wird insbesondere bei einer büromäßigen Einrichtung und Ausstattu...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.1 Grundsätze

Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird der Steuerpflichtige in der häuslichen Wohnung tätig, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.[1] In diesen Fällen ist zwar ein Tätigwerden, aber kein zeitli...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.2 Dauerhaftigkeit

Der fehlende Arbeitsplatz wird aber ab 2023 noch mit einer weiteren Voraussetzung verbunden. Ein anderer Arbeitsplatz darf dauerhaft nicht zur Verfügung stehen.[1] Bei der Beurteilung des Kriteriums der Dauerhaftigkeit ist für die voraussichtliche Dauer der jeweiligen Tätigkeit und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (z. B. Sachverhalt, dienst- oder arbeitsre...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.4 Nachweis

Der Steuerpflichtige muss darlegen, dass ein anderer Arbeitsplatz für die jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit nicht zur Verfügung steht. Die Art der Tätigkeit kann hierfür Anhaltspunkte bieten. Zusätzliches Indiz kann eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers sein.[1]mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.6 Ergänzende Abzugsmöglichkeiten und Auswirkungen

Durch die Pauschale sind Raum- und Ausstattungskosten für das Homeoffice abgegolten. Aufwendungen für Arbeitsmittel und Telefon-/Internetkosten sind jedoch neben der Homeoffice-Pauschale abziehbar.[1] Durch die Tätigkeit im Homeoffice entfällt bei der Fallgruppe "überwiegende Tätigkeit im Homeoffice"[2] der Abzug für Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigk...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.3 Überwiegende Tätigkeit im Homeoffice

Die Tagespauschale kann für jeden Kalendertag abgezogen werden, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird.[1] In diesen Fällen kommt es für den Abzug nicht darauf an, ob dem Steuerpflichtigen ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung ...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.5 Abgrenzung doppelte Haushaltsführung

Können für eine Zweitwohnung Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abgezogen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, ist ein Abzug der Tagespauschale insoweit nicht zulässig.[1] Wird dagegen die berufliche Tätigkeit am Ort des eigenen Hausstands ausgeübt, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, soweit die weiteren Abzugs...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.3 Tätigkeitsbezogene Prüfung

Ob dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung tätigkeitsbezogen und nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.[1] Dass der Steuerpflichtige seine Arbeit an einem objektiv vorhandenen Arbeitsplatz im Betrieb aus subjektiven Gründen nicht verrichten will, ist unerheblich. Es sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Ar...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.2 Mehrere Tätigkeitsstätten

In § 9 Abs. 4 Satz 5 EStG ist ausdrücklich festgelegt, dass der Arbeitnehmer je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte haben kann. Gleichzeitig wird damit klargestellt, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen durchaus auch mehrere erste Tätigkeitsstätten haben kann. Der Arbeitnehmer kann je Dienstverhältnis ggf. aber auch keine erste, sondern n...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Vorweggenommene Werbungskosten

Für vorweggenommene Werbungskosten hat sich der Begriff "vorab entstandene Werbungskosten" eingebürgert. Dies sind Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer bereits vor oder mit Beginn seiner auf Einnahmen­erzielung gerichteten Tätigkeit entstehen. Sie werden zum Werbungskostenabzug anerkannt, wenn ein ausreichend klarer Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht. Ein Abzug k...mehr

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Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 4.4 Homeoffice-Pauschale

Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag, an dem sie ihre berufliche Tätigkeit überwiegend (bis VZ 2022: ausschließlich) in der häuslichen Wohnung ausüben und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsuchen, einen Betrag von 6 EUR (bis VZ 2022: 5 EUR) abziehen, höchstens 1.260 EUR (bis VZ 2022: 600 EUR) im Wirtschafts- oder Kalenderjahr.[1] Du...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 3 Gemischt veranlasste Aufwendungen

Nicht zu den Werbungskosten gehören die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Nicht abziehbar sind insbesondere auch solche Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpfl...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 1.1 Aufwendungen

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Unter Aufwendungen i. d. S. sind Vermögensabflüsse nicht nur in Geld, sondern auch in Geldeswert zu verstehen, die im Rahmen einer der gesetzlichen Einkunftsarten eintreten und eine Vermögensminderung bewirken.[2] Es muss sich um Aufwendungen handeln, die entstehen, um eine Einkunftsque...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.3 Arbeitgebereigene oder andere arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der früheren regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann nach dem Wortlaut des Gesetzes die erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmen...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.1 Begriff

Als erste Tätigkeitstätte nennt das Gesetz die ortsfeste betriebliche Einrichtung des lohnsteuerlichen Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens i. S. v. § 15 AktG oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Kunde, Entleiher), der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.[1] Damit ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch andere ortsfeste betriebliche Einrichtungen ...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Personalcomputer

Die Ausführungen zur Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte gelten nach dem Gesetzeswortlaut[1] in gleicher Weise für die Überlassung von Personalcomputern. Auch hier ist der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung steuerfrei, wenn der dem Arbeitnehmer überlassene Personalcomputer im Eigentum der Firma bleibt. Uns...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bürokostenzuschuss

Ob Zahlungen des Arbeitgebers für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro bzw. Homeoffice, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistungen nutzt, den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen sind, bestimmt sich danach, in wessen vorrangigem Interesse das Büro genutzt wird.[1] Wird das ...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.3 Keine Berücksichtigung als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung

Das Gesetz schließt die Steuerermäßigung für im Übrigen begünstigte Aufwendungen aus, wenn diese Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen bzw. soweit sie als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Diese Vorschriften haben entsprechend der Systematik des Einkommensteuergesetzes Vorrang. Achtung Zumutbare Belastung fällt unter § 35a EStG Für den Teil der A...mehr

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Sachbezüge-ABC / Dienstwohnung

Bei der Bewertung der einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt überlassenen Dienstwohnung kann bei dienstlicher Mitbenutzung ein Abschlag auf die übliche Miete wegen Beeinträchtigung des Wohnwerts durch die dienstliche Nutzung erfolgen. In die Flächenberechnung und damit bei der Ermittlung des Mietwerts ist das häusliche Arbeitszimmer einzubeziehen, soweit es sich be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Personalcomputer/Telekommunikation

Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten (z. B. PC, Laptop, Smartphone, Tablet) sind steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung betrifft AfA und laufende Kosten für betriebliche Geräte, die der Arbeitgeber als Eigentümer, als Leasingnehmer oder als sonstiger Berechtigter dem Arbeitnehmer zur Nutzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung zu Lebenshaltungskosten

Rn. 352 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Aufwendungen, die nach der Lebenserfahrung gleichzeitig der Lebenshaltung zu dienen geeignet sind, die aber in äußerem Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis gemacht werden, ist zu unterscheiden, ob die laufenden Aufwendungen gleichzeitig oder nacheinander beruflichen bzw privaten Bedürfnissen dienen. Zu den nicht abziehbaren Lebenshal...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / 3.1 Allgemeines

Der Art nach sind bei Berufsbildungskosten alle Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar, die in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Sie sind grundsätzlich in voller Höhe, die der Steuerpflichtige frei bestimmen kann, absetzbar. Lediglich unangemessen hoher Aufwand ist nicht berücksichtigungsfähig.[1] Zu den abzie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. WK bei Beschäftigung naher Angehöriger

Rn. 354 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wie in s Rn 56 ff, 63 ff bereits angesprochen, werden insbesondere bei StPfl mit Gewinneinkünften Arbeitsverhältnisse mit der Ehefrau wie auch – idR volljährigen – Kindern, sofern sie ernsthaft vereinbart sind, grundsätzlich anerkannt. StPfl mit Einkünften nach § 19 EStG werden praktisch selten in der Lage sein, ihrerseits aus beruflichen G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. WK bei Ehrenamt

Rn. 355 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die ehrenamtliche Tätigkeit als Arbeitsverhältnis angesprochen (s Rn 72ff), dann sind auch die Aufwendungen, die mit ihr in Zusammenhang stehen, WK. Außerdem können derartige Aufwendungen auch dann als WK abgezogen werden, wenn das unentgeltlich ausgeübte Ehrenamt nur oder vorwiegend mit Rücksicht auf den Hauptberuf übernommen worden i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ehegattenarbeitsverhältnis

Verwaltungsanweisungen: R 4.8 EStR 2012; H 4.8 EStH 2021. Rn. 56 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten kann die steuerliche Anerkennung nicht schon deswegen versagt werden, weil dem vertraglichen Weisungsrecht unter Ehegatten nicht die Bedeutung wie unter Fremden zukomme, s BVerfGE 13, 318. Ehegattenarbeitsverhältnisse sind nicht nur bei StPfl mit b...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 2.1 Zeiten der Erwerbslosigkeit

Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit werden nur in seltenen Fällen negative Einkünfte erzielt, weil im Normalfall die Werbungskosten nicht höher sind als der steuerpflichtige Arbeitslohn. Denkbar sind Werbungskostenüberschüsse z. B. bei arbeitslosen ­Arbeitnehmern, wenn ihnen für Bewerbungen Aufwendungen entstehen, ohne dass diesen Kosten entsprechende Einnahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatungskosten / 2 Negativliste für Steuerberatungskosten

Zeitschriften oder Zeitungen, in denen das Thema Steuern nur geringen Raum einnimmt, sind keine steuerliche Fachliteratur. Keine Steuerberatungskosten sind die Aufwendungen für den Bezug der Zeitschriften "Capital"[1], "Handelsblatt"[2] und "Euro"[3], Selbstkosten für die Erstellung der Steuererklärung, z. B. Ausgaben für Porto und Material bei Schriftwechsel mit dem Finanza...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 2.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Negative Einkünfte können einem Arbeitnehmer auch durch Aufwendungen vor dem Beginn seiner eigentlichen Tätigkeit entstehen. Diese "vorab entstandenen oder vorweggenommenen Werbungskosten"[1] sind steuerlich anzuerkennen, wenn zwischen ihnen und einer in Aussicht genommenen Tätigkeit zur Erzielung von Arbeitseinkünften ein hinreichend konkreter Zusammenhang besteht.[2] Das k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wann liegt die Nutzung einer Immobilie zu "eigenen Wohnzwecken" vor? (estb 2023, Heft 8, S. 315)

Übersicht der jüngeren Rechtsprechung zu privaten Veräußerungsgeschäften bei Grundstücken Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich[*] Die Frage, ob es sich bei der Veräußerung einer Immobilie um ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft handelt, beschäftigt Steuerpflichtige und die Finanzgerichtsbarkeit regelmäßig, was möglicherweise auch mit dem starken Anstieg des Preis...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Arbeitszimmer mit Zugehörigkeit zur häuslichen Privatsphäre

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Vorfeld muss zunächst – bei mehreren für jeden Raum gesondert – geklärt werden, ob "ein häusliches Arbeitszimmer" gegeben ist, denn nur dafür gilt das Abzugsverbot in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b EStG mit seinen Ausnahmen. Es muss sichmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

I. Arbeitszimmer mit Zugehörigkeit zur häuslichen Privatsphäre Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Vorfeld muss zunächst – bei mehreren für jeden Raum gesondert – geklärt werden, ob "ein häusliches Arbeitszimmer" gegeben ist, denn nur dafür gilt das Abzugsverbot in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b EStG mit seinen Ausnahmen. Es muss sichmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Größe, Beschaffenheit und Ausstattung des Arbeitszimmers

Rz. 32 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Als Beweisanzeichen für oder gegen eine so gut wie ausschließlich berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers kommen die folgenden Kriterien in Betracht, die unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu gewichten sind. Dazu wird auf die tatsächlichen Verhältnisse abgestellt. Rz. 33 Stand: EL 135 – ET: 08/2023mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Arbeitszimmer getrennt vom häuslichen Umfeld

Rz. 17 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Kein Arbeitszimmer iSv § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b EStG sind Räumlichkeiten, die zwar in der Nähe der Wohnung liegen, aber ihrer Lage nach nicht in das häusliche Umfeld eingebunden sind (keine lokale Anbindung; > Rz 16/1) oder nach Ausstattung und Funktion nicht der Erledigung betrieblicher oder beruflicher Arbeiten vorwiegend büromäßiger Art die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Vollabzug – Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung

Rz. 40 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, so ist der Abzug der Aufwendungen der Höhe nach nicht beschränkt (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz HS 2 EStG aF und nunmehr § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 2 EStG). Das kommt zB für eine kleine Praxis für > Architekten, > Steuerberater oder > Rechtsanwälte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer war bis 1995 lediglich durch § 12 Nr 1 Satz 2 EStG begrenzt (> Rz 2/2). Es kam also auf eine so gut wie ausschließliche berufliche Nutzung an; die dafür erforderliche Abgrenzung hat zu einer umfangreichen Rechtsprechung geführt. Mit dem JStG 1996 vom 11.10.1995 (BGBl 1995 I, 1250 = ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nutzung durch mehrere Personen/Drittaufwand

Rz. 71 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einer gemeinsamen Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen/die Eheleute ist für jede Person getrennt zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang WK zu berücksichtigen sind. Jede Person kann grundsätzlich die von ihr getragenen Aufwendungen abziehen. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an (BFH 256, 150 = BStBl 2017 II, 941)....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Teilabzug bis VZ 2022, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht

Rz. 45 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Steht dem Stpfl für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung, kann dieses aber nicht als Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit anerkannt werden (> Rz 40 ff), können die Aufwendungen ab dem VZ 2023 nicht mehr als WK berücksichtigt werden. Es kann nur noch die Homeoff...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ab dem VZ 2023 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG

Rz. 93 Mit Wirkung ab dem VZ 2023 wurde der Abzug der Homeoffice-Pauschale durch das JStG 2022 (> Rz 14/2) in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG neu geregelt. Es wird nunmehr unterschieden, ob für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (> Rz 95) oder doch zumindest zeitweise (> Rz 94). In beiden Fällen beträgt die Homeoffi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Zeitanteilige Berücksichtigung

Rz. 75 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Wird ein Raum, der die Voraussetzungen für ein ‚häusliches Arbeitszimmer’ erfüllt, weil er Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Stpfl ist (> Rz 40 ff), während eines bestimmten Zeitraums innerhalb eines VZ nicht unerheblich auch privat genutzt zB bei Aufnahme oder Beendigung bestimmter Tätigkeiten im Verlauf ...mehr