Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszimmer

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Arbeitszimmer-ABC / Bad/WC

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Arbeitszimmer-ABC / Einrichtung

Über die Art und Werthaltigkeit der Einrichtung des Arbeitszimmers kann der Steuerpflichtige grundsätzlich frei entscheiden. Gegen eine Anerkennung als Arbeitszimmer sprechen jedoch Einrichtungsgegenstände wie z. B. das einzige Fernsehgerät oder private Literatur, die wegen ihrer Berührung mit dem privaten Lebensbereich den Gesamteindruck einer schädlichen privaten Mitbenutz...mehr

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Arbeitszimmer-ABC / Beweisanzeichen/Beweislast

Die Entscheidung über die Anerkennung eines Arbeitszimmers wird aufgrund einer wertenden Gesamtwürdigung aller Umstände anhand objektiver, äußerer Beweisanzeichen gefällt, um ein Eindringen in die Privatsphäre des Bürgers zu vermeiden. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass das Finanzamt auf Aufklärungsmaßnahmen, z. B. die Einnahme eines Augenscheins, verzichtet, mit denen...mehr

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Arbeitszimmer-ABC / Nachschau

Eine Nachschau beim Arbeitnehmer wird nur ausnahmsweise und i. d. R. nach vorheriger Ankündigung vorgenommen.[1] Hat der Steuerpflichtige die Inaugenscheinnahme selbst beantragt, muss die Behörde die Aufklärungsmaßnahmen durchführen und darf sich bei Nichtberücksichtigung der geltend gemachten Aufwendungen nicht auf äußere Beweisanzeichen beschränken.[2] Hat der Steuerpflich...mehr

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Arbeitszimmer-ABC / Nebenräume

Aufwendungen für Küche, Bad und Flur, die in die häusliche Sphäre eingebunden sind, können auch dann nicht berücksichtigt werden, wenn ein berücksichtigungsfähiges häusliches Arbeitszimmer existiert.[1] Die private Mitnutzung dieser Räume ist aufgrund des von der Rechtsprechung festgelegten Aufteilungsverbots[2] schädlich für den Abzug. Die Rechtsprechung hat auch die anteili...mehr

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Arbeitszimmer-ABC / Absetzung für Abnutzung – AfA

Bewegliche Wirtschaftsgüter Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Arbeitnehmer sich auf mehr als 1 Jahr erstreckt, sind auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt in Gestalt der AfA als Werbungskosten abziehbar.[1] Bei Anschaffung in 2023 und Anschaffungskosten bis zu 800 EUR (netto) ist keine Ve...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 6.1.1 1.000-EUR-Obergrenze für inländische Zweitwohnung

Um eine aufwendige Ermittlung auswärtiger Mietpreise zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich eingeführt, bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Die betragsmäßige Prüfung der notwendigen und angemessenen U...mehr

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Arbeitszimmer-ABC / Bewegliche Wirtschaftsgüter

Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Arbeitnehmer sich auf mehr als 1 Jahr erstreckt, sind auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt in Gestalt der AfA als Werbungskosten abziehbar.[1] Bei Anschaffung in 2023 und Anschaffungskosten bis zu 800 EUR (netto) ist keine Verteilung auf die Nutzungsda...mehr

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Arbeitszimmer-ABC / Anmietung durch den Arbeitgeber

Leistet der Arbeitgeber Zahlungen für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, ist die Unterscheidung zwischen Arbeitslohn und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung danach vorzunehmen, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Büros erfolgt. Dient die Nutzung in erster Lin...mehr

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Arbeitszimmer-ABC / Kostenarten

Folgende Arten von Ausgaben sind ggf. jeweils anteilig abziehbar: Miete, Gebäude-AfA, Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, Sonderabschreibungen[1], Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Eigentumswohnung verwendet worden sind[2], Aufwendungen für Wasser- und Energie, Reinigungsaufwendu...mehr

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Arbeitsmittel-ABC / Bilder

Aufwendungen für Bilder und ähnliche Gegenstände (Kupferstich, Poster, Druck) zur Ausschmückung des Arbeitszimmers sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Arbeitsmittel.[1] Dies gilt gleichermaßen für Dienstzimmer beim öffentlichen oder privaten Arbeitgeber[2], auch für das häusliche Arbeitszimmer.mehr

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Arbeitsmittel-ABC / Stereoanlage

In einer FG-Entscheidung wird selbst bei Berufsmusikern und Musiklehrern davon ausgegangen, dass trotz vorhandener anderer Geräte/Anlagen in anderen Räumen eine Stereoanlage in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer nicht nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird[1]; fragwürdig; bei Berufsmusikern u. E. insbesondere dann als Arbeitsmittel anzuerkennen, wen...mehr

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Arbeitsmittel-ABC / Kunstwerke

Ein an der Wand des Arbeitszimmers hängendes Kunstwerk, z. B. Kupferstich, Poster, Druck, soll nach der Rechtsprechung kein Arbeitsmittel sein.[1]mehr

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Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 5 Unterarbeitsverhältnis

Die steuerliche Anerkennung von Unterarbeitsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen wird von der Finanzverwaltung restriktiv gehandhabt. Von den Finanzgerichten werden Unterarbeitsverhältnisse sehr unterschiedlich beurteilt. Zum Teil[1] wird die zivilrechtliche und damit auch steuerrechtliche Wirksamkeit überhaupt infrage gestellt, weil ein Unterarbeitsverhältnis gegen die P...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Nicht in § 15 Abs. 1a UStG erwähnte Aufwendungen gem. § 4 Abs. 5 EStG

Rz. 347 § 15 Abs. 1a UStG i. d. F. ab dem 19.12.2006 nennt – wie schon § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG i. d. F. vor dem 19.12.2006 – nicht die Nrn. 5, 6 und 6b von § 4 Abs. 5 EStG. Gründe hierfür sind dem Bericht des Finanzausschusses des Dt. Bundestags[1] allerdings nicht zu entnehmen. Der Vorsteuerabzug für diese nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben ist mithin grundsätzlich nicht a...mehr

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Umzugskosten: Steuerliche A... / 1.3 Umzug in ein Eigenheim

Ist ein Umzug wegen Arbeitsplatzwechsels beruflich veranlasst, steht der Umstand, dass ein Eigenheim bezogen wird, dem Werbungskostenabzug nicht entgegen.[1] Eine anderweitige private Veranlassung des Umzugs eines Arbeitnehmers in die Nähe seines Beschäftigungsorts schließt den Werbungskostenabzug aus. Verlegen z. B. Ehegatten, die bisher am selben Ort gearbeitet haben, ihre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6.2 Probleme bei Gebäuden

Rz. 239 Große Vielfalt weisen die Sachverhalte bzw. Gestaltungsformen bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden auf. In der Praxis ist besonders die umsatzsteuerliche Beurteilung der Errichtung von Gebäuden auf Ehegattengrundstücken oft schwierig, weil in diesem Bereich vielfach mangels eindeutiger Absprachen und Verträge keine klaren Rechtsverhältnisse herrschen. Rz...mehr

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Arbeitsmittel-ABC / Schreibtisch

Dieser ist Arbeitsmittel, wenn er ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Dies gilt auch, wenn er in einem nicht als Arbeitszimmer anerkannten Raum steht.[1] Die Aufwendungen werden auch für einen antiken Schreibtisch anerkannt.[2] Gleiches gilt für Schreibtischgarnitur/-lampe und Sitzgelegenheiten, insbesondere auch für Sekretäre.mehr

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Umzugskosten: Steuerliche A... / 1.1 Abgrenzung berufliche – private Veranlassung

Umzugskosten sind beruflich veranlasst, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen das auslösende Moment für den Umzug ist und Umstände der privaten Lebensführung nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen. Beruflich veranlasst sind z. B. Aufwendungen, die durch den Dienstantritt entstehen. Dies gilt auch für die erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Steh...mehr

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Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 3.3 Drittaufwand

Die Frage, ob auch Aufwendungen für Arbeitsmittel, die ein Dritter getragen hat, als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, ist in der Praxis bisher nicht weiter problematisiert worden. Im Grundsatz darf ein Steuerpflichtiger Aufwendungen eines Dritten, die nur sachlich durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, aber nicht von diesem getragen (verau...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Arbeitszimmer

Zur gesetzlichen Neuregelung hat sich das BMF ausführlich geäußert.[2]mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 1 Typusbegriff Arbeitszimmer

Der Begriff häusliches Arbeitszimmer ist im Gesetz nicht definiert, sondern als Typusbegriff im Anschluss und unter Anknüpfung an die Rechtsprechung geprägt worden. Danach ist das häusliche Arbeitszimmer ein häusliches Büro, d. h. ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend zur E...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.2 Einziger Tätigkeitsort Arbeitszimmer

Der Betätigungsmittelpunkt bestimmt sich nach dem inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen. Wo dieser liegt, ist im Wege einer Wertung der gesamten Tätigkeit des Steuerpflichtigen festzustellen. Unzweifelhaft liegt der Betätigungsmittelpunkt bei einem Steuerpflichtigen, der lediglich eine einzige berufliche Tä...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.2 Außerhäusliches Arbeitszimmer

Ein außerhäusliches Arbeitszimmer, für das die Abzugsbeschränkungen nicht anzuwenden sind, ist regelmäßig anzunehmen, wenn neben der privaten Wohnung Räumlichkeiten aus beruflichen Gründen angemietet werden. Werden z. B. im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses Räumlichkeiten, die nicht zur Privatwohnung des Steuerpflichtigen gehören, als Arbeitszimmer genutzt, handelt es si...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.6 Erforderlichkeit des Arbeitszimmers

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es unerheblich, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die jeweilige Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.[1] Durch die Beschränkung des Arbeitszimmerabzugs auf die sog. Mittelpunktsfälle hat sich die Problematik ab 2023 jedoch ohnehin weitgehend erled...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.2 Nutzung durch mehrere Steuerpflichtige

Nutzen mehrere Personen, wie z. B. Ehegatten, ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, sind die Voraussetzungen, insbesondere der Tätigkeitsmittelpunkt, bezogen auf die einzelne steuerpflichtige Person zu prüfen.[1] Der Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer setzt voraus, dass dem jeweiligen Steuerpflichtigen in dem Arbeitszimmer ein Arbeitsplatz in einer Weis...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / Zusammenfassung

Überblick Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Eine Ausnahme gilt, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Dann dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt oder neuerdings alt...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.1 Außendienst

Von der Rechtsprechung wurde bei einem beratenden Ingenieur, dessen Tätigkeit wesentlich geprägt war durch das Erarbeiten theoretisch komplexer Problemlösungen im häuslichen Arbeitszimmer, dieses als Betätigungsmittelpunkt angesehen, selbst wenn die Betreuung von Kunden im Außendienst zu seinen Aufgaben gehörte.[1] Der BFH stellte entscheidend darauf ab, dass die Tätigkeit d...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.3 Entnahme-, Aufgabe- und Veräußerungsgewinn

Bei Arbeitnehmern mit nebenberuflichen Gewinneinkünften (z. B. aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit) gehört das häusliche Arbeitszimmer unabhängig vom Betriebsausgabenabzug regelmäßig – bei einem Wert von über 20.500 EUR – stets zum notwendigen Betriebsvermögen.[1] Mit Rücksicht hierauf entsteht im Fall der Nutzungsänderung des Arbeitszi...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.3 Mehrere Tätigkeitsorte

Übt ein Arbeitnehmer eine einzige berufliche Tätigkeit teilweise zu Hause und teilweise auswärts aus, befindet sich der Mittelpunkt seiner gesamten Betätigung dort, wo er diejenigen Handlungen vornimmt und/oder Leistungen erbringt, die für den konkret ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind. Der Betätigungsmittelpunkt bestimmt sich also nach dem inhaltlichen (qualitativ...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.3.2 Andere Räumlichkeiten

Räumlichkeiten, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprechen, sind auch dann nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers zuzuordnen, wenn sie ihrer Lage nach mit dem Wohnraum des Steuerpflichtigen verbunden und so in dessen häusliche Sphäre eingebunden sind.[1] Ein als Lager, Werkstatt oder Praxis eingerichteter und genutzter Raum ist deshalb regelm...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.3.1 Büroräume

Ein häusliches Arbeitszimmer i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und nach Ausstattung und Funktion der Erledigung betrieblicher/beruflicher Arbeiten vorwiegend büromäßiger Art dient. Dies wird insbesondere bei einer büromäßigen Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsrau...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.2 Richter und (Hochschul-)Lehrer

Bei einem Richter ist ebenso wie bei einem Hochschullehrer nach der Rechtsprechung das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.[1] Für den Beruf des Hochschullehrers ist die Vorlesung in der Universität und für den Richter die Ausübung der rechtsprechenden Tätigkeit im Gericht prägend; beide Tätigkeiten können nicht im häuslichen...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.5.1 Verwaltungsauffassung

Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus, soll nach Auffassung der Finanzverwaltung zwischen folgenden 3 Fallgruppen unterschieden werden[1]: Bilden bei allen Erwerbstätigkeiten – jeweils – die im häuslichen Arbeitszimmer verrichteten Arbeiten den qualitativen Schwerpunkt, liegt dort auch der Mittelpunkt der gesamten Tätigkei...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.3 Heimarbeitsplatz – Homeoffice

Wird der Steuerpflichtige ausschließlich am Heimarbeitsplatz (im Homeoffice) tätig, befindet sich hier der Mittelpunkt der betrieblichen/beruflichen Tätigkeit. Wird der Steuerpflichtige qualitativ in gleicher Weise im häuslichen Arbeitszimmer und im Büro des Arbeitgebers tätig, ist die zeitliche Komponente ausschlaggebend.[1] Verbringt der Steuerpflichtige die überwiegende A...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.2.2 Abgetrennter Raum

Der Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer setzt die räumliche Trennung zwischen Wohnbereich und häuslichem Arbeitszimmer voraus. Die Abtrennung durch ein Regal genügt dabei nicht, um aus einem einheitlichen Raum 2 Räume zu machen.[1] Gleiches gilt für die Abtrennung durch ein Sideboard (Raumteiler).[2] Nur ein durch Wände und Türen abgeschlossener Raum ka...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.1 Grundsätzliches

Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung (Betätigungsmittelpunkt), sind die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers von der Abzugbeschränkung ausgenommen. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann ab 2023 pauschal ein Betrag von 1.260 EUR pro Jahr abgezogen werden .[1] Bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Tätigkeit...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3 Arbeitszimmer als Betätigungsmittelpunkt

3.1 Grundsätzliches Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung (Betätigungsmittelpunkt), sind die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers von der Abzugbeschränkung ausgenommen. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann ab 2023 pauschal ein Betrag von 1.260 EUR pro Jahr abgezogen werden .[1] Bildet das häusliche Arbeitszimmer ...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.1 Aufzeichnungspflichten

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt, wenn sie gesondert, d. h. einzeln und von den sonstigen Betriebsausgaben getrennt, aufgezeichnet sind.[1] Eine entsprechende Regelung für den Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern existiert nicht. Die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungskosten können im Wege ...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.5.2 Rechtsprechung

Danach kann das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, der mehreren Erwerbstätigkeiten nachgeht, auch dann den Betätigungsmittelpunkt bilden, wenn der qualitative Schwerpunkt einzelner Tätigkeiten nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt.[1] Maßgebend abzustellen ist auf die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung des Steuerpflichtigen. Dabei sind zwar alle T...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.1 Räumlicher Bezug zur Wohnung

In die häusliche Sphäre eingebunden ist ein Arbeitszimmer regelmäßig dann, wenn es sich in einem Raum befindet, der zur privat genutzten Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört. Auf diese Weise sollen Aufwendungen vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen werden, die eine enge Berührung zur privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen haben und gem. § 12 Nr. 1 ES...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.2 Tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, sind die Aufwendungen in voller Höhe abziehbar. Alternativ kann ab 2023 in den Mittelpunktsfällen pauschal ein Betrag von 1.260 EUR (Jahrespauschale) pro Jahr abgezogen werden (Wahlrecht).[1] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Abzug der Aufw...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.1 Nutzung zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte

Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus und bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, sind die Aufwendungen für das Arbeitszimmer entsprechend dem Nutzungsumfang den darin ausgeübten Tätigkeiten zuzuordnen. Liegt dabei der Mittelpunkt einzelner Tätigkeiten auße...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4 Berufsbilder

3.4.1 Außendienst Von der Rechtsprechung wurde bei einem beratenden Ingenieur, dessen Tätigkeit wesentlich geprägt war durch das Erarbeiten theoretisch komplexer Problemlösungen im häuslichen Arbeitszimmer, dieses als Betätigungsmittelpunkt angesehen, selbst wenn die Betreuung von Kunden im Außendienst zu seinen Aufgaben gehörte.[1] Der BFH stellte entscheidend darauf ab, das...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.5 Mehrere betriebliche/berufliche Tätigkeiten

3.5.1 Verwaltungsauffassung Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus, soll nach Auffassung der Finanzverwaltung zwischen folgenden 3 Fallgruppen unterschieden werden[1]: Bilden bei allen Erwerbstätigkeiten – jeweils – die im häuslichen Arbeitszimmer verrichteten Arbeiten den qualitativen Schwerpunkt, liegt dort auch der Mittel...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.2 Einzelheiten zur Pauschale

Ein Abzug der Tagespauschale ist nicht zusätzlich zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder zur (anteiligen) Jahrespauschale für denselben Zeitraum zulässig.[1] Liegen für einen Teilzeitraum die Abzugsvoraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vor, kann für diesen Zeitraum jedoch der Abzug der Tagespauschale in Betracht kommen. Die Tagespauschale be...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.2.1 Nutzung zu Erwerbszwecken

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum aus­schließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird (Aufteilungsverbot).[1] Diese Auslegung dient nach Auffassung des BFH dazu, den beruflichen und den privaten Bereich sachgerecht voneinander abzugrenzen, Gestaltungsmöglichkeiten zu unterbinden und den Verwaltungsvollzu...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.1 Abzugsmöglichkeit ohne Arbeitszimmervoraussetzungen

Insbesondere aufgrund der Pandemie-Situation in den Jahren 2020 bis 2022 ist der Anteil der Arbeitnehmer im Homeoffice stark gestiegen. Deshalb und aus Gründen der Vereinfachung hat der Gesetzgeber eine sog. Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese ist inzwischen entfristet und von zunächst 5 EUR auf 6 EUR pro Tag ab 2023 angehoben worden. Der Höchstbetrag ist von vormals 600 ...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2 Kriterien

Die folgenden Kriterien sind bei der wertenden Beurteilung, ob ein Arbeitsraum in der Wohnung des Steuerpflichtigen bzw. in deren unmittelbarem Umfeld nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als Arbeitszimmer anzuerkennen ist, als Indizien von besonderer Bedeutung anzusehen. 2.1 Einbindung in die häusliche Sphäre 2.1.1 Räumlicher Bezug zur Wohnung In die häusliche Sp...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.4 Nutzung zu Ausbildungszwecken

Die vorstehenden Regelungen sind auch für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer anzuwenden, das für die eigene Berufsausbildung genutzt wird. Im Rahmen der Ausbildungskosten können jedoch Aufwendungen nur bis zu insgesamt 6.000 EUR als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG abgezogen werden.[1]mehr