Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszimmer

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Sachliche Abgrenzung des Begünstigungsgegenstandes

Rz. 266 Als Familienheim kommen im Inland bzw. im EU- bzw. EWR-Raum belegene Grundstücke, in denen eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, in Betracht, also Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sowie Wohnungen in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten in Geschäftshäusern oder auch gemischt genutzten Grundstücken. Rz. 267 Von der Begünstigung mit umfass...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Siegelung

Rz. 310 Wenn mit einer schnellen Lösung der Erbfolge zu rechnen ist, sollte zur Kostenminimierung statt eines Antrags auf Anordnung der Nachlasspflegschaft die Siegelung beantragt werden. Muster 12.35: Antrag auf Siegelung Muster 12.35: Antrag auf Siegelung An das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – Nachlasssache: _________________________ Aktenzeichen: _____...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 4 Betriebsausgaben

Rz. 310 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 55 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 311 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–71 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

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Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 3.2 Werbungskosten

Rz. 222 [Werbungskosten → Zeilen 33–87] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 862 ff.). Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (Anlage V) abziehbar. Rz...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.5 Sonstige Werbungskosten

Rz. 925 [Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeilen 72–74] Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.3 Finanzierungskosten

Rz. 905 [Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 45–50] Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungsk...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 1.2 Abgrenzung gegenüber anderen Einkunftsarten

Rz. 830 Der einkommensteuerrechtliche Begriff der Vermietung und Verpachtung (V+V) erstreckt sich nur auf die Überlassung von Wirtschaftsgütern, die in § 21 EStG abschließend aufgezählt sind und zum Privatvermögen gehören. Soweit eine Vermietung von Betriebsvermögen (z. B. Maschinen, Fabrikgebäude, kurzfristige Vermietung von Hotelzimmern mit entsprechenden Nebenleistungen o...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 879 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4 Werbungskosten

Rz. 862 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 863 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Anlage SO 2023 – Leitfaden / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 270 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 30–55] In den Zeilen 30–55 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 988 ff.). Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten. Rz. 271 [Grundstücke → Zeil...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.6 Häusliches Arbeiten

Rz. 689 [Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 60–62] Der Abzug für Aufwendungen i. Z. m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und b...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.5 Arbeitsmittel

Rz. 683 [Aufwendungen für Arbeitsmittel → Zeilen 57, 58] Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG) sind alle Wirtschaftsgüter, die der Arbeitnehmer unmittelbar zur Erledigung seiner beruflichen Aufgaben benötigt. Handelt es sich um Gegenstände, die bereits objektiv nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen, z. B. Werkzeug, liegt stets ein Arbeitsmittel vor. Bei Gege...mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 137 Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger [Aushilfs-]Tätigkeit oder Minijob [520-Euro-Job]). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Sie sind Arb...mehr

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Anlage G 2023 – Tipps und G... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 1026 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1027mehr

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Anlage SO 2023 – Tipps und ... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 988 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 31] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 660 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 675) und bei...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1156 [Geschenke → Zeile 60] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 426 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

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Anlage Energetische Maßnahm... / 2 Voraussetzungen

Rz. 506 Für energetische Maßnahmen kann der Steuerpflichtige nach § 35c EStG auf Antrag eine Steuerermäßigung erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Gebäude älter als zehn Jahre, maßgebend hierfür ist der Beginn der Herstellung (erstmaliger Bauantrag). Wohnung im eigenen Haus, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Durchführung energetischer Maßnahmen i. S. d. ...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 350 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1083 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1110 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2023

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Inflationsausgleichsgesetz. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Kinder Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG) wurde auf 3.012 EUR (bisher 2.810 EUR) für jeden Elternteil erhöht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) beträgt jetzt für da...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2023... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Geldwerter Vorteil aus der Benutzung des Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kann ein zur Privatnutzung überlassenes betriebliches Kfz (> Rz 21 ff) auch für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG) bzw Sammelpunkt oder weiträumigem Arbeitsgebiet iSv § 9 Abs 1 Nr 4a Satz 3 EStG (> Entfernungspauschale Rz 20 ff; > Erste Tätigkeitsstätte) genutzt werden, erhöht sich der geldwerte Vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Künstler

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit bei unbeschränkt steuerpflichtigen Künstlern und verwandten Berufen hat die FinVerw allgemeine Grundsätze aufgestellt und Einzelfragen behandelt (zuletzt BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638 = EStG-Kartei § 19 EStG 1.5 unter I); dort auch zur Lohnabrechnung nach ein...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 3.4 Häusliches Arbeitszimmer

3.4.1 Rechtslage bis 31.12.2021 Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfen ...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 3.4.1 Rechtslage bis 31.12.2021

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfen die Aufwendungen in voller Höhe...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 3.4.2 Rechtslage ab dem 1.1.2023

Die ertragsteuerliche Berücksichtigung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6b und 6c, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG wurde durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[1] neu geregelt. Die Begriffe des häuslichen Arbeitszimmers und des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung lt. JStG 2022 entsprechen den b...mehr

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Homeoffice: Datenschutz und... / 3.1 Checkliste 4: ein datenschutzkonformes Homeoffice

Unternehmen sollten klare Datenschutzrichtlinien für das Homeoffice entwickeln und sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden diese verstehen und befolgen. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen tragen dazu bei, das Bewusstsein für Datenschutzrisiken zu schärfen. Auch ohne eigene Serverinfrastruktur müssen Ihre Angestellten zu Hause darauf achten, dass Familienmit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 4.2 Wohnungsvermietung

Vermieten Eltern ihren unterhaltsberechtigten Kindern eine ihnen gehörende Wohnung, dann ist der Mietvertrag nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil das Kind die Miete durch Verrechung mit dem Barunterhalt der Eltern [1] oder aus dem Barunterhalt der Eltern zahlt.[2] Der Mietvertrag muss jedoch dem sog. Fremdvergleich standhalten.[3] Dies setzt voraus, dass die Hauptpflichte...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 3.1 Notwendige Aufzeichnungen

Grundsätzlich gelten die Ordnungsvorschriften zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen nach §§ 140 AO ff. auch für die Einnahmen-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG. Auch hier sind Aufzeichnungen auf digitalen Datenträgern möglich. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind aufzubewahren.[1] Allerdings sind folgende Punkte zu beachten: Aufzeichnungspflichtig sind Betriebsei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.2 Einzelfälle der Grundstücksnutzung

Rz. 110 Bei der Vermietung oder Verpachtung von Großkomplexen wie Bürokomplexen, Einkaufs- oder Innovationszentren führen Zusatzleistungen des Vermieters erst dann zum Überschreiten der Grenze zur Gewerblichkeit, wenn sie das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Üblich i. d. S. sind Reinigungsleistungen jedenfalls dann, wenn sie nur die Gemeinschaftsräum...mehr

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BMF nimmt Stellung zu der a... / IV. Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers durch mehrere Personen

In Rz. 19 f. des Schreibens v. 15.8.2023 nimmt das BMF dazu Stellung, wie es sich verhält, wenn mehrere Steuerpflichtige das häusliche Arbeitszimmer nutzen. Dabei ist zuerst zu prüfen, bei welchem Steuerpflichtigen ein Mittelpunkts-Fall vorliegt. Ist ein solcher nicht gegeben, kann immer noch ggf. die Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG von ihm beansprucht werden....mehr

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BMF nimmt Stellung zu der ab 1.1.2023 geltenden Arbeitszimmer- und Homeoffice-Regelung (estb 2023, Heft 10, S. 393)

Darstellung der wesentlichen Neuerungen gegenüber dem BMF-Schreiben v. 6.10.2017 Dr. Matthias Gehm[*] Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022; BGBl. I 2022, 2294 = BStBl. I 2023, 7 = EStB 2022, 442 [Günther]) hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 1.1.2023 die steuerliche Geltendmachung des häuslichen Arbeitszimmers grundlegend neu geordnet, wobei die als Reaktion auf d...mehr

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BMF nimmt Stellung zu der a... / III. Jahrespauschale nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3 f. EStG

Übt der Steuerpflichtige mehrere Tätigkeiten aus und liegt der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer, so kann er die Jahrespauschale dennoch insgesamt nur einmal beanspruchen. Zudem kann die Jahrespauschale einer der Tätigkeiten insgesamt zugeordnet werden – statt einer entsprechenden Aufteilung (BMF v. 15.8.2023, Rz. 17 f.). Personenbezogenheit der J...mehr

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BMF nimmt Stellung zu der a... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022; BGBl. I 2022, 2294 = BStBl. I 2023, 7 = EStB 2022, 442 [Günther]) hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 1.1.2023 die steuerliche Geltendmachung des häuslichen Arbeitszimmers grundlegend neu geordnet, wobei die als Reaktion auf die Corona-Pandemie durch das JStG 2020 v. 21.12.2020 (BGBl. I 2020, 3096) geschaf...mehr

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BMF nimmt Stellung zu der a... / 1. Kontinuität in Begrifflichkeiten und Grundkonzeption

Noch vor Rz. 1 des BMF-Schreibens v. 15.8.2023 wird darauf hingewiesen, dass die Begrifflichkeiten des häuslichen Arbeitszimmers sowie des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung unverändert geblieben sind[1]. Arbeitsecke: Insofern sind – wie bisher – bloße Arbeitsecken kein häusliches Arbeitszimmer mit der Folge, dass hierauf entfallende Aufwendungen ...mehr

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BMF nimmt Stellung zu der a... / 2. BMF = Großzügigeres Vorgehen bei Freiberuflerpraxen

Was die Begrifflichkeit des "häuslichen Arbeitszimmers" anbelangt, so verfährt aber nunmehr die Verwaltung großzügiger bei Praxen von Freiberuflern (Ärzten, Steuerberatern und Rechtsanwälten etc.). Offensichtliche Widmung für den Publikumsverkehr: So wird das Kriterium der offensichtlichen Widmung für den Publikumsverkehr, das die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6...mehr

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BMF nimmt Stellung zu der a... / VII. Resümee

Die Finanzverwaltung hat zeitnah auf die neue – durch das JStG 2022 begründete – gesetzliche Regelung zur beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit in der häuslichen Wohnung reagiert. Damit wir grundsätzlich hinreichend frühzeitig Rechtsklarheit geschaffen, was positiv zu bewerten ist. Zu begrüßen ist, dass man darüber hinaus auch Freiberuflerpraxen von der Abzugsbeschränkung ...mehr

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BMF nimmt Stellung zu der a... / V. Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG

Bei der Tagespauschale sind folgende zwei Fälle zu unterscheiden: Fälle, in denen der Steuerpflichtige überwiegend am entsprechenden Tag in seiner häuslichen Wohnung seine berufliche/betriebliche Tätigkeit ausübt und keine außerhalb dieser gelegene erste Tätigkeitsstätte aufsucht (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c Satz 1 EStG) und Fälle, in welchen der Steuerpflichtige am selben Kalender...mehr

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BMF nimmt Stellung zu der a... / II. Erfasste Aufwendungen

In Rz. 8 des BMF-Schreibens v. 15.8.2023 wird nunmehr näher geregelt, inwieweit Renovierungsaufwendungen als Kosten des häuslichen Arbeitszimmers in Mittelpunkt-Fällen abziehbar sind. Wie bisher in Rz. 4 des BMF-Schreibens v. 6.10.2017[11] vertreten, können diesbezügliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Küche, Bad oder den Flur nicht (anteilig) geltend gemacht werden....mehr

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BMF nimmt Stellung zu der a... / 3. Wegfall der Deckelung

Neu ist allerdings bei der ab 1.1.2023 geltenden gesetzlichen Regelung, dass in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG die auf 1.250 EUR im Jahr gedeckelte Abzugsfähigkeit, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, als solches weggefallen ist. Vielmehr können Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer – als Durchbrechung des zuvor genannten grundsätzlichen Abzugsverbots – n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Vorsteuerausschluss nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG

Rz. 33 Nach § 15 Abs. 1a UStG sind Aufwendungen, für die das (Betriebsausgaben-)Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 4, 7, Abs. 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Das gilt nicht für Bewirtungsaufwendungen, soweit § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG einen Abzug angemessener und nachgewiesener Aufwendungen ausschließt.[1] Betroffen vom Vorsteuerau...mehr

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Flankenschutz – Ermittlungs... / a) Wiederholungsgefahr

Im Gleichton mit dem FG verneint der BFH das Vorliegen eines Feststellungsinteresses aus Gründen der Rehabilitierung und wegen eines schwerwiegenden Grundrechtseingriffs, bejaht hingegen – anders als das FG – eine Wiederholungsgefahr, die ein besonderes Feststellunginteresse begründet. Das FG Münster hat sich gegen das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr ausgesprochen.[4] Wie...mehr

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Flankenschutz – Ermittlungs... / II. Sachverhalt

In dem vom BFH entschiedenen Fall machte eine Steuerpflichtige im Zusammenhang mit ihren Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit erstmals Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Auf Anfrage des Finanzamts reichte ihr Steuerberater eine Wohnungsskizze ein, die beim Finanzamt allerdings Zweifel schürte, ob das vorgetragene Arbeitszimmer tatsächlich existierte. ...mehr

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Flankenschutz – Ermittlungs... / 3. Verhältnismäßigkeit

Nach Ansicht des BFH war die auf den Einsatz der Steuerfahndung zur Durchführung einer Wohnungsbesichtigung gerichtete Ermessensentscheidung des Finanzamts unverhältnismäßig[10]. Zwar kann es sich nach §§ 92 S. 2 Nr. 4, 99 AO auch einer Wohnungsbesichtigung bedienen. Die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nach § 92 S. 1 i.V.m. § 5 AO verwehrt ihr dies im entschiedenen Fall je...mehr