Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberzuschuss / 5 Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Der Arbeitgeber leistet regelmäßig Zuschüsse zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Rechtsgrundlagen hierfür sind § 257 SGB V und § 61 SGB XI.[1]mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 7 Zeugnis im Insolvenzverfahren

Ein Arbeitnehmer kann auch für die Zeit vor Insolvenzeröffnung ein Zeugnis über Führung und Leistung vom Insolvenzverwalter verlangen.[1]mehr

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Territorialitätsprinzip / 7 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)

Für das MitbestG spielen die Staatsangehörigkeit sowie der Wohnsitz eines Arbeitnehmers keine Rolle. Allerdings sind nur solche Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die in einem deutschen Betrieb beschäftigt sind. Hierzu hat auch der EuGH zwischenzeitlich entschieden, dass die Beschränkung des MitbestG auf in deutschen Betrieben beschäftigte Arbeitnehmer nicht europarechtswidrig...mehr

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Mankohaftung / 2 Vertragliche Mankoabrede

Durch vertragliche Mankovereinbarungen im Arbeitsvertrag sollen die oben genannten beweisrechtlichen Schwierigkeiten zugunsten des Arbeitgebers vermieden werden. Typisch ist die Zusage eines "Mankogeldes", das bei Nichteintritt von Kassenfehlbeständen oder Lagerschwund gezahlt wird. Vertragliche Mankoabreden sind jedoch angesichts der strengen gerichtlichen Inhaltskontrolle n...mehr

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Nachtarbeit / 8 Notfälle und Ausnahmebewilligung

In Notfällen kann u. a. von der Regelung über die werktägliche Höchstarbeitszeit von Nachtarbeitnehmern in § 6 Abs. 2 ArbZG abgewichen werden.[1] Daneben kann die Aufsichtsbehörde weitere Ausnahmen bewilligen.[2]mehr

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Einfühlungsverhältnis / 2 Voraussetzungen und Grenzen

Um der Gefahr der Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Vorschriften zu begegnen, sind bestimmte Prämissen zu beachten. Insbesondere in zeitlicher Hinsicht sollte das Einfühlungsverhältnis nur von kurzer Dauer sein. Bereits im Hinblick auf die Zweckbestimmung ist eine Zeitspanne von wenigen Tagen bis maximal einer Woche nicht zu überschreiten. Des Weiteren dürfen dem Stellen...mehr

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Arbeitspapiere / 3 Ausschlussfristen

Die Herausgabepflichten von Arbeitspapieren werden i. d. R. nicht von tarfivertraglichen oder arbeitsrechtlichen Ausschlussfristen erfasst, da diese auf einen auf Eigentum des Arbeitnehmers gestützten Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB regelmäßig nicht anwendbar sind.mehr

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Haushaltshilfe / 4 Häusliche Gemeinschaft

Bei Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft besteht Gehorsamspflicht gegenüber dem Arbeitgeber, auch Anordnungen in Bezug auf die häuslichen Einrichtungen zu befolgen.mehr

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Todesfall / 1.4 Entgeltanspruch

Leistungsprämien und Gratifikationen, die als (mittelbares) Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden, entstehen anteilig auf den Todestag berechnet und gehen ebenfalls auf den Erben über.mehr

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Gewinnbeteiligung / 2 Änderungen beim Beschäftigtenstatus

Ist ein Angestellter am Gewinn des Geschäftsjahrs vertraglich beteiligt, so ist der Gewinn des ganzen Geschäftsjahrs auch dann maßgebend, wenn der Angestellte im Laufe des Geschäftsjahrs ausscheidet oder eintritt. Allerdings mindert sich der Anspruch auf den Gewinnanteil im Verhältnis der Zeit seiner Beschäftigung während dieses Geschäftsjahrs zum ganzen Geschäftsjahr. Eine ...mehr

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Dualer Student / 2.1 Kooperationsvertrag mit einer Hochschule

In Zusammenarbeit und Absprache mit der Hochschule werden Theorie und Praxis im Unternehmen sinnvoll miteinander verzahnt. Die Hochschule betreut das Unternehmen bei der Umsetzung der Inhalte und trägt damit zur Qualität der praktischen Ausbildung bei. Welche Studienrichtungen für das Unternehmen konkret in Frage kommen, kann in Absprache mit der Hochschule geklärt werden.mehr

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Dualer Student / 2.3 Freistellung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Studenten die Teilnahme an Lehr- und Prüfungsveranstaltungen zu ermöglichen. Das bedeutet: Für die Theoriephasen müssen Freistellungen vereinbart und die Arbeitszeiten auf die zeitlichen Anforderungen des Studiums abgestimmt werden.mehr

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Abordnung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Abordnung handelt es sich um eine vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung des Arbeitnehmers bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich geregelt ist die Abordnung für den öffentlichen ...mehr

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Feiertagsarbeit / 4 Entgeltfortzahlung

Gemäß § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber das Entgelt für die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausgefallene Arbeitszeit zu zahlen. Dies gilt auch, soweit Feiertage auf einen Sonntag fallen und der Arbeitnehmer sonst sonntags gearbeitet hätte. Auch kurzfristig beschäftigte Aushilfskräfte haben Anspruch auf Feiertagsentgelt, jedoch nicht die ausschließlich für einen Feiert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsunfähigkeit / 3 Ruhegeld

In der betrieblichen Altersversorgung wird nach den meisten Ruhegeldregelungen Ruhegeld auch dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung nicht mehr in der Lage ist. Zum Teil wird in Ruhegeldregelungen in diesem Zusammenhang auch der Begriff Berufsunfähigkeit verwendet, der im Sinne des Sozialversicherungsrechts (siehe unten) ausgelegt werden kann.mehr

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Job-Sharing / 1 Rechtsbeziehungen

1.1 Weisungsrecht und Arbeitsplan Beim Job-Sharing-Arbeitsverhältnis bestehen zwischen den einzelnen Job-Sharern, die sich den Arbeitsplatz teilen, keine Rechtsbeziehungen. Die Aufstellung eines Arbeitsplans ist allerdings Sache der am Job-Sharing beteiligten Arbeitnehmer. Sie legen eigenverantwortlich ihre Arbeitszeiten fest. Hier unterscheidet sich das Job-Sharing-Arbeitsve...mehr

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Arbeitgeberzuschuss / 4 Zuschuss zu Urlaubskosten (Urlaubsgeld)

Anders als auf das Urlaubsentgelt besteht auf Urlaubsgeld kein gesetzlicher Anspruch.mehr

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Arbeitspapiere / 4 Gerichtliche Zuständigkeit

Für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten über Arbeitspapiere sind ausschließlich die Gerichte für Arbeitssachen zuständig.[1] Erfasst werden Herausgabe, Ausfüllung und Berichtigung der Arbeitspapiere im rein arbeitsrechtlichen Sinne wie Zeugnis, Urlaubsbescheinigung, tarifliche Lohnnachweiskarten und Bewerbungsunterlagen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 5 Arbeitsverhältnisse im Insolvenzverfahren

5.1 Der Arbeitsentgeltanspruch Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Sie bestehen gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Es besteht ein Recht zur Freistellung, sofern dies bei fehlendem Beschäftigungsbedarf masseschonend wirkt.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrarbeit / 1 Abgrenzung zu Überstunden

Unter dem Begriff Überstunden versteht man die Arbeit, die der Arbeitnehmer über die für sein Beschäftigungsverhältnis individuell geltende Arbeitszeit hinaus leistet, wohingegen die Mehrarbeit über die allgemeinen gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen hinausgeht. Mehrarbeit und Überstunden können sich überschneiden.mehr

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Nachtarbeit / 6 Weiterbildung

§ 6 Abs. 6 ArbZG schreibt vor, dass Nachtarbeitnehmer den gleichen Zugang zur betrieblichen Weiterbildung und zu aufstiegsfördernden Maßnahmen haben müssen wie die übrigen Arbeitnehmer.mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn / 1 Rechtsgrundlage

Irrtümliche Überzahlungen an Lohn können im Rahmen der Pfändungsgrenzen vom Arbeitgeber zurückgefordert und aufgerechnet werden. Für die Beantwortung der Frage, auf welche Rechtsgrundlage der Arbeitgeber seinen Rückforderungsanspruch stützen kann, kommt es u. a. auf die Fälligkeitsvereinbarung für das Arbeitsentgelt an. 1.1 Fälligkeit nach Arbeitsleistung Schuldet der Arbeitge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feiertagsarbeit / 2 Arbeitszeitgesetz

2.1 Beschäftigungsverbot Nach § 9 Abs. 1 ArbZG besteht ein grundsätzliches zwingendes Beschäftigungsverbot an Feiertagen[1] von 0 bis 24 Uhr. Erfasst werden sämtliche Formen der Beschäftigung. Dazu zählen auch Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft, die Vornahme von Abschlussarbeiten[2], aber auch berufliche Fort- und Weiterbildung im Betrieb.[3] Hinweis Beschäftigungsverbot an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 4 Auskünfte an Arbeitnehmer

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben immer dann einen Auskunftsanspruch gegeneinander, wenn im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen der Berechtigte entschuldbar über seine Rechte im Ungewissen ist, während der Verpflichtete die zur Klärung erforderliche Auskunft ohne Weiteres geben kann.[1] Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer, der eine Veränderung von Dauer und Lage seiner vertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.5 Entgeltfortzahlung

Eine Entgeltfortzahlung an die Witwe/den Witwer über den Tod des Arbeitnehmers hinaus ist gesetzlich nicht vorgesehen. Sie lässt sich in aller Regel auch nicht aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers herleiten. Verstirbt der Arbeitnehmer nach Erhebung einer arbeitsgerichtlichen Klage (Kündigungsschutzklage etc.), können die Erben den Prozess als Leistungs- oder ggf. Feststel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewinnbeteiligung / 4 Auskunftsanspruch

Der Arbeitnehmer hat einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Er soll dadurch beurteilen können, ob und in welchem Umfang ihm ein Gewinnbeteiligungsanspruch zusteht. Der Umfang des Auskunftsrechts und des Überprüfungsrechts richtet sich nach den Umständen des einzelnen Falls und nach Treu und Glauben.mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / Zusammenfassung

Überblick Der Aspekt der Nachhaltigkeit wird für Unternehmen aus gesellschaftlicher Sicht immer bedeutender. Die Berichtspflichten und die sich daraus ergebende Transparenz gegenüber Kunden, Lieferanten und Bewerbern werden umfassender. Das wiederum kann Unternehmen zu einer Neuausrichtung zwingen. Dabei nimmt das Thema Mobilität eine große Rolle ein. Unternehmen müssen je na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dualer Student / 2 Pflichten des Arbeitgebers

Ein Unternehmen darf einen dualen Studienplatz anbieten, wenn im Betrieb die inhaltlichen und personellen Voraussetzungen für die adäquate praktische Ausbildung gegeben sind. Achtung Qualifizierung als Ausbildungsbetrieb Arbeitgeber, die ein ausbildungsintegriertes duales Studium offerieren möchten, müssen als Ausbildungsbetrieb qualifiziert sein. Im Übrigen gelten für ein prax...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 5 Haushaltshilfen in Altersheimen

Das Arbeitsverhältnis der Hausgehilfen in Altersheimen richtet sich nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, wenn die Arbeit vollständig oder überwiegend für den gewerblichen Betrieb geleistet wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachtarbeit / 7 Abweichende Regelungen

Nach § 7 ArbZG können in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung abweichende Regelungen getroffen werden. 7.1 Gestaltungsmöglichkeiten Abweichend von § 6 Abs. 2 ArbZG kann zugelassen werden, die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich auch ohne Ausgleich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeit...mehr

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Nachtarbeit / 10 Bäckereien und Konditoreien

Für Bäckereien und Konditoreien gilt das Arbeitszeitgesetz mit Besonderheiten.[1]mehr

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Dualer Student / 2.2 Durchgehende inhaltliche Kongruenz von Praxis und Theorie

Die Tätigkeit im Unternehmen muss zu den theoretischen Inhalten der Hochschule passen. Der Arbeitgeber muss zu jedem Zeitpunkt der Praxiszeiten gewährleisten, dass die Aufgaben des Studenten der Prüfungsordnung der Hochschule bzw. der Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes entsprechen. Das Unternehmen ist verantwortlich dafür, dass vorgesehenen Fähigkeiten und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dualer Student / 3 Vereinbarung von Rückzahlungs- und Bleibeverpflichtungen

Für ein Unternehmen sind die Aufwendungen im Zusammenhang mit einem dualen Studium eine Investition in die Zukunft. Besonders ärgerlich ist es aus Sicht des Arbeitgebers deshalb, wenn der fertig ausgebildete Nachwuchs das Unternehmen direkt nach dem Abschluss verlässt. Um solche Fälle zu vermeiden, dürfen Arbeitgeber Bleibeklauseln vereinbaren – kombiniert mit der Verpflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbung / 6 Beteiligung des Betriebsrats

In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber den Betriebsrat eine Woche vor jeder geplanten personellen Maßnahme unterrichten. Handelt es sich um Bewerbungen, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat alle Bewerbungsunterlagen vorlegen, auch die von Bewerbern, an denen der Arbeitgeber nicht interessiert ist.[1] Alsdann muss der Arbeitgeber vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrarbeit / Zusammenfassung

Begriff Mehrarbeit ist die Arbeit, die über die allgemeine vereinbarte Arbeitszeitgrenze (regelmäßig 8 Stunden werktäglich) hinausgeht. Die maßgebliche Regelarbeitszeit kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Gesetz ergeben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Maßgebliche Vorschriften enthält das Arbeitsze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schichtarbeit / 3 Arbeitszeitfragen

Die maßgebliche Vorschrift für die Arbeitszeitgestaltung bei Schichtarbeit ist § 6 ArbZG . Die Arbeitszeit der Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.[1] Wegen der Sondervorschriften des Arbeitszeitgesetzes für Schichtarbeit in der Form von Nachtarbeit siehe dort. In Abwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Job-Sharing / 1.2 Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber

Jeder einzelne Job-Sharer hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Arbeitsentgelts. Da das Job-Sharing mit Teilzeitkräften durchgeführt wird, handelt es sich um einen anteiligen Anspruch entsprechend der Zahl der vereinbarten Arbeitsstunden. Dies gilt uneingeschränkt auch für besondere Zuschläge und Sondervergütungen. Auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberzuschuss / 2 Rechtsnatur

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zu einer Aufwendung eines Arbeitnehmers, so ist dies auch bei einer freiwilligen Zahlung ohne Rechtspflicht selbst dann kein Geschenk, etwa mit der Möglichkeit der Rückforderung wegen groben Undanks[1], wenn der Arbeitgeber ihn so bezeichnet hat. Denn Zahlungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses haben grundsätzlich Entgeltcharakter. Auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bachelorand / Zusammenfassung

Begriff Verfasser der Masterarbeit werden im Alltag manchmal als "Masterand" bzw. weiterhin als "Diplomand" bezeichnet. Mit Umsetzung des Bologna-Prozesses ist der akademische Diplom-Grad an vielen Hochschulen entfallen. Er wurde durch den Bachelor bzw. Master ersetzt. Beim Bachelor wird gelegentlich die Bezeichnung "Bachelorand" verwendet. Diplomanden, Master- oder Bachelora...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation / 2 Gleichbehandlung

Auch aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kann ein Anspruch auf eine Gratifikation entstehen. Will der Arbeitgeber nicht alle Arbeitnehmer oder nicht alle gleichmäßig bei der Zahlung von Gratifikationen oder ähnlichen Sonderzuwendungen bedenken, muss er die – sachlich begründeten – Kriterien für eine unterschiedliche Behandlung seiner Arbeitnehmer offe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorschuss / 3 Abgrenzung zu Abschlagszahlung und Darlehen

Während Lohnvorschüsse auf demnächst fällige Lohnansprüche gezahlt werden, sind Abschlagszahlungen Zahlungen auf bereits fällige Ansprüche, deren Abrechnung hinausgeschoben wird. Lohnvorschüssen und Abschlagszahlungen ist gemeinsam, dass mit ihnen der Lohnanspruch des Arbeitnehmers noch nicht vollständig erfüllt ist, weil er noch nicht abgerechnet ist.[1] Ein Lohnvorschuss i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 2 Tod des Arbeitgebers

Der Tod des Arbeitgebers beendet dagegen das Arbeitsverhältnis nicht und stellt in der Regel auch keinen Grund zur Kündigung dar. Das Arbeitsverhältnis geht vielmehr auf den Rechtsnachfolger über.[1] Das Erlöschen einer Aktiengesellschaft beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Auch wenn die Erben des Arbeitgebers das Unternehmen nicht fortführen wollen oder können,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwarzarbeit / 4 Datenbank

Zur Durchführung des SchwarzArbG hat der Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung eine zentrale Prüfungs- und Ermittlungsdatenbank eingeführt, in der die Personalien der Betroffenen und die Prüfungsergebnisse gespeichert werden. Die Daten dürfen nur zur Durchführung der Prüfungen sowie für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Territorialitätsprinzip / 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Für den örtlichen Geltungsbereich des BetrVG gilt, dass der Betriebssitz sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden muss. Für einen im Ausland gelegenen Betrieb eines deutschen Unternehmens gilt das BetrVG nicht, selbst wenn mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern die Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart worden ist oder diese die deutsche Staatsangehör...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Referendar im juristischen ... / 2.1 Beendigung des Referendariats

Regulär endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung im zweiten Staatsexamen. Kündigungsmöglichkeiten und vorzeitige Beendigung ist ebenfalls in den entsprechenden Länderregelungen verankert. In Nordrhein-Westfalen gilt z.B. folgendes: Ein Referendar kann sich nach § 31 Abs. 2 JAG NRW entlassen lassen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Eine Begr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachtarbeit / 4 Umsetzung auf Tagesarbeitsplatz

Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen nach § 6 Abs. 4 ArbZG auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet, oder im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter 12 Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haush...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Referendar im juristischen ... / Zusammenfassung

Begriff Die 2-stufige Juristenausbildung beginnt mit dem Jurastudium, das mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen ist. Anschließend folgt der juristische Vorbereitungsdienst als Referendar in Form eines Nachpraktikums. Arbeitgeber ist das jeweilige Bundesland. Die Vergütung des Referendars ist steuerpflichtig. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die wenig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung von Lohn und Gehalt / 7 Vorschüsse und Abschlagszahlungen

Nicht abgerechnete Lohnabschlagszahlungen und Lohnvorschüsse werden bei nachfolgendem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss grundsätzlich auf den pfändungsfreien Betrag angerechnet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation / 4 Bindungs- und Rückzahlungsklauseln

Der Arbeitgeber kann das Entstehen des Anspruchs auf eine Gratifikation davon abhängig machen, dass das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Tag noch ungekündigt fortbesteht (Stichtagsregelung). Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Zuwendung allein die Betriebstreue honorieren soll oder beispielsweise einen Beitrag zum Weihnachtsfest darstellt. Soll die Gratifikation ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachtarbeit / 1 Menschengerechte Gestaltung

Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.[1] Durch zahlreiche Untersuchungen ist nachgewiesen, dass Befindlichkeitsstörungen nicht nur aus der Tatsache der Nachtarbeit folgen, sondern auch aus unzureichend gestalteten Arbeitszeitsystemen bzw....mehr