Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Integrationsamt / 6 Arbeitskämpfe

Schwerbehinderte Menschen, denen lediglich wegen eines Arbeitskampfes fristlos gekündigt worden ist, sind nach Streik oder Aussperrung wieder einzustellen.mehr

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Integrationsamt / 2 Zustimmungsverfahren

Die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung ist vom Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch beim Integrationsamt zu beantragen.[1] Der Arbeitgeber hat stets zuerst den Antrag auf Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung eines Schwerbehinderten zu stellen und die zustimmende Entscheidung des Integrationsamts abzuwarten, ehe er die Kündigung ausspricht. Das Integrationsamt...mehr

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Integrationsamt / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsrecht: Das "Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Integrationsamt, in Bayern und NRW "Inklusionsamt")" ist eine Landesbehörde, die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht erfüllt. Den Integrationsämtern obliegt gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit die Durchführung der Regelungen zum Schutz und zur Integration ...mehr

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Integrationsamt / 8 Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Soweit existent, hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören und ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Das Wort "berühren" ist mit "betreffen" gleichzusetzen. "Ang...mehr

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Integrationsamt / 3 Grundsätze für die Zustimmung

Das Integrationsamt entscheidet nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen. Eine Einschränkung der Ermessensentscheidung regelt das Gesetz für die Zustimmung zu Kündigungen in Betrieben und Dienststellen, die nicht nur vorübergehend eingestellt oder aufgelöst werden, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem Tag, bis zu dem Lohn oder Gehalt gezahlt wird, mindestens 3 Monate lieg...mehr

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Integrationsamt / 7 Anhörung des Betriebsrats

Die vorherige Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ersetzt nicht die vorherige Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG. Das BAG hat entschieden, dass das Verfahren zur Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen entweder vor dem Antrag auf Zustimmung des Integrationsamts oder während dieses Zustimmungsverfahrens oder ...mehr

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Integrationsamt / 1 Zustimmung bei Kündigung von Schwerbehinderten

Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, auch die Änderungskündigung, bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts.[1] Ohne diese vorherige Zustimmung ist sie unwirksam. Das gilt auch für die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Auszubildenden.[2] Die Kündigungsfrist bei schwerbehinderten Menschen beträgt gemäß § 169 SGB IX mindestens 4 Wochen....mehr

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Integrationsamt / 5 Außerordentliche Kündigung

Bei außerordentlicher Kündigung schwerbehinderter Menschen aus wichtigem Grund ist ebenfalls die vorherige Zustimmung des Integrationsamts grundsätzlich erforderlich. Die Zustimmung kann vom Arbeitgeber allerdings nur innerhalb von 2 Wochen beantragt werden; maßgebend ist der Eingang des Antrags beim Integrationsamt.[1] Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitg...mehr

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Integrationsamt / 9 Präventionsverfahren

Bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktionsträgern...mehr

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Integrationsamt / 4 Ausnahmen

Keine Anwendung finden die Kündigungsschutzvorschriften nach § 173 SGB IX bei schwerbehinderten Menschen, deren Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als 6 Monate besteht oder deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestim...mehr

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Integrationsamt / 10 Kündigung bei Unkenntnis des Arbeitgebers von Schwerbehinderteneigenschaft

Der Arbeitgeber bedarf zur Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Menschen dann nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts, wenn der Arbeitnehmer bis zur Kündigung weder einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten noch wenigstens innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt oder einen Gleichs...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2 Arbeitsplatz

Arbeitsplätze nach dem SGB IX sind gemäß § 156 Abs. 1 SGB IX alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Auszubildende sowie andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte, wie z. B. Praktikanten oder Volontäre, beschäftigt werden. Achtung Berücksichtigung von Auszubildenden, Studien- und Rechtsreferendaren Stellen von Auszubildenden und von Studien- sowie Rechtsr...mehr

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Geschenke / Arbeitsrecht

1 Annahme von Geschenken Mögliche Formen von Geschenken reichen von geringwertigen Kleingegenständen (Kalender, Kugelschreiber, Mützen etc.) über unkörperliche Leistungen (Einladungen jeglicher Art) bis hin zu Barzahlungen (anlässlich privater Anlässe wie Geburtstage, Weihnachten[1]). Dabei ist nicht jegliche Zuwendung per se verboten. Arbeitsvertraglich, kollektivvertraglich...mehr

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Trainee / Arbeitsrecht

1 Begriffserklärung Der Begriff Trainee ist nicht geschützt – es gibt hierzu auch keine gesetzlichen Vorgaben. Ein Trainee erwirbt dementsprechend auch keinen anerkannten Berufsabschluss. Arbeitgeber sind also grundsätzlich frei, ein Ausbildungsprogramm in ihrem Betrieb als Trainee-Programm zu bezeichnen. Allerdings haben sich in der Praxis einige grundlegende Standards im Hi...mehr

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Umzugskosten / Arbeitsrecht

1 Umzugskostenerstattung Der arbeitsvertraglich begründete Umzug eines Arbeitnehmers an einen anderen Wohnort ist regelmäßig mit der Frage einer eventuellen Kostenübernahme seitens des Arbeitgebers verknüpft. Zieht der Arbeitnehmer zur erstmaligen Aufnahme eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses um, entsteht ohne entsprechende Vereinbarung kein Anspruch auf Kostenerstattun...mehr

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Dreizehntes Gehalt / Arbeitsrecht

1 Anspruchsgrundlage Ein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung eines 13. Monatsgehalts besteht nicht. Ein Anspruch muss durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag begründet werden. Anspruchsgrundlage kann auch der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sein. Der Arbeitgeber darf nicht willkürlich, d. h. ohne sachlichen Grund, einzelne Arbeitneh...mehr

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Unterstützungsleistung / Arbeitsrecht

1 Begriff Unterstützungen sind besondere Zahlungen des Arbeitgebers anlässlich bestimmter außergewöhnlicher Ereignisse außerhalb des Arbeitsverhältnisses (typisch: Notfallunterstützungen bei Krankheit, Tod oder sonstigen Unglücksfällen). Zudem können auch dingliche Leistungen (z. B. das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten, Werkzeug oder Fahrzeugen) als Unterstützungsleistu...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / Arbeitsrecht

1 Rechtliche Einordnung Das Bundesarbeitsgericht[1] hat bekräftigt, dass während des Wiedereingliederungsverhältnisses die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten ruhen. 1.1 Vertrag eigener Art Nimmt der Arbeitnehmer eine (teilweise) Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber im Rahmen der Wiedereingliederung auf, handelt es sich um kein Arbeitsverhältnis, soweit die Tätigkeit aussc...mehr

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Dualer Student / Arbeitsrecht

1 Duale Studenten als Auszubildende oder Arbeitnehmer In der Praxis existieren vor allem drei Formen des dualen Studiums mit unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Auswirkungen: Im ausbildungsintegrierten dualen Studium erwerben die Studenten neben einem Hochschulabschluss einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf. Für die Beschäftigung gelten damit die Regeln des Berufsbildungs...mehr

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Abordnung / Arbeitsrecht

1 Einordnung Eine Abordnung ist die zeitlich befristete, vorübergehende Zuweisung des Arbeitsorts bei einem anderen Betrieb oder einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers, in Ausnahmefällen auch bei anderen Arbeitgebern. Die Tätigkeit selbst bleibt im Wesentlichen gleich, sie wird nur nicht mehr am ursprünglichen Arbeitsort erbracht. Das Arbeitsverhältnis bleibt anson...mehr

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Bachelorand / Arbeitsrecht

1 Einordnung Diplomanden, Masteranden oder Bacheloranden erstellen die schriftliche Abschlussarbeit eines Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengangs. Das Diplom zählt zu den alten deutschen Studienabschlüssen, die seit der Bologna-Reform 1999 zunehmend durch die Bachelor- und Masterstudiengänge abgelöst werden. Dennoch gibt es nach wie vor Studiengänge, vor allem im ingenieur...mehr

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Einfühlungsverhältnis / Arbeitsrecht

1 Grundlagen Infographic Zweck eines Einfühlungsverhältnisses ist es im Allgemeinen, die Voraussetzungen der Zusammenarbeit für das potenzielle spätere Arbeitsverhältnis zu klären. Insbesondere soll dem Stellenbewerber die Möglichkeit gegeben werden, die betrieblichen Gegebenheiten kennenzulernen, und dem Arbeitgeber, festzustellen, ob der Stellenbewerber in den Betrieb passt....mehr

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Akkordarbeit / Arbeitsrecht

1 Definition und Abgrenzung zum Zeitlohn Im Gegensatz zum Zeitlohn, bei dem sich das Arbeitsentgelt nach der Länge der Arbeitszeit bemisst, wird beim Akkordlohn das Arbeitsentgelt nach dem erzielten Arbeitsergebnis ohne Rücksicht auf die Arbeitszeit bemessen. Der Akkordlohn wird deshalb häufig auch Leistungslohn genannt. Der Akkordlohn ist nach der Rechtsprechung dadurch geken...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen, m... / Arbeitsrecht

1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu höchstens 6 Wochen nach den Regeln der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit haben Arbeitnehmer während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (Kur), die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kri...mehr

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Anwesenheitsprämie / Arbeitsrecht

1 Zweck Die Anwesenheitsprämie soll dazu dienen, die Fehlzeiten im Betrieb zu reduzieren. Durch die Anwesenheitsprämie, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zugesagt hat, wird versucht, die Grundsätze von Lohn ohne Arbeit zugunsten des Arbeitgebers zu ändern. 2 Rechtliche Wertung Anwesenheitsprämien werden meist einmal jährlich auf Grundlage ...mehr

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Niederlande / Arbeitsrecht

1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in De...mehr

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Schweiz / Arbeitsrecht

1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in De...mehr

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Litauen / Arbeitsrecht

1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in De...mehr

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Finnland / Arbeitsrecht

1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in De...mehr

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Betriebliche Krankenversich... / Arbeitsrecht

1 Arbeitgeberzusage als arbeitsrechtliche Grundlage Arbeitsrechtliche Grundlage für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV)[1] ist eine individual- oder kollektivrechtliche Zusage des Arbeitgebers. Konstruktiv handelt es sich zumeist um eine Gruppenversicherung, bei der der Arbeitgeber den Vertrag als Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsunterne...mehr

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Handelsvertreter / Arbeitsrecht

1 Handelsvertreter Der Handelsvertreter ist definitionsgemäß Selbstständiger und kein Arbeitnehmer. Dies gilt nach § 84 HGB für Personen, die als selbstständige Gewerbetreibende ständig damit betraut sind, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen; selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Ar...mehr

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Gehaltsverzicht / Arbeitsrecht

1 Rechtliche Einordnung Verzichtet der Arbeitnehmer ausdrücklich auf ihm zustehende arbeitsrechtliche Ansprüche wie etwa einen Teil seines Lohns oder Gehalts, liegt ein klassischer Erlassvertrag i.S.d. § 397 BGB vor. Eine Vereinbarung über einen Gehaltsverzicht unterliegt bestimmten rechtlichen Beschränkungen. Ein Erlassvertrag darf nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen[1],...mehr

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Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / Arbeitsrecht

1 Einführung Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit trifft den Arbeitnehmer stets eine Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Hinweis Anzeigepflicht § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG normiert die arbeitnehmerseitige Verpflichtung, die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen, sog. Anzeigepflicht. Je nach Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie der Anweisung du...mehr

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Berufsunfähigkeit / Arbeitsrecht

1 Arbeitsvertragliche und tarifliche Regelungen Bei einer Berufsunfähigkeit stellt sich die Frage nach den arbeitsrechtlichen Auswirkungen, vor allem in Bezug auf den Bestand und Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Vorrangig ist zu klären, ob der Arbeitsvertrag oder tarifliche Vorschriften Regelungen für den Fall der Berufsunfähigkeit vorsehen. Mögliche Regelungen können z. B. ei...mehr

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Beihilfen / Arbeitsrecht

1 Arbeitsrechtliche Grundsätze Bis auf wenige Ausnahmen sind Beihilfen des Arbeitgebers, etwa Zuschüsse zu Krankheitskosten, Fahrtkosten oder ähnlichen Aufwendungen, freiwillige Zusatzleistungen, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Ein Anspruch kann sich jedoch ergeben aus: einer vertraglichen Regelung im Arbeitsvertrag einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag...mehr

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Erholungsbeihilfen / Arbeitsrecht

1 Freiwillige Unterstützung des Arbeitgebers Erholungsbeihilfe sind ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers zu den Erholungskosten eines Arbeitnehmers. Wie der betreffende Beschäftigte seinen Urlaub verbringt, ist gleichgültig. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern auch einen Ferienaufenthalt zuhause bezuschussen. Sachleistungen sind ebenfalls möglich. Denkbar als solc...mehr

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Strafgefangener / Arbeitsrecht

1 Bestehendes Arbeitsverhältnis Im Falle einer Untersuchungs- und Strafhaft kann der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen, d. h. es besteht für den Arbeitgeber auch keine Vergütungspflicht. Die Inhaftierung des Arbeitnehmers kann zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Voraussetzung einer – ordentlichen wie außerordentlichen – Kündigung wegen haft...mehr

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Lettland / Arbeitsrecht

1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in De...mehr

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Plattformarbeit / Arbeitsrecht

1 Abgrenzung: Arbeitnehmer oder Selbständiger 1.1 Arbeitnehmerstatus, § 7 SGB IV Die wesentliche Frage bei einem Plattformarbeiter (oder "Crowdworker") ist, ob er als Selbstständiger zu klassifizieren ist. Hier werden grundsätzlich die Kriterien des § 7 Abs. 1 SGB IV herangezogen, die besagen, dass eine abhängige, also nichtselbstständige Beschäftigung vorliegt, wenn eine Täti...mehr

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Stundung / Arbeitsrecht

1 Vereinbarung und Wirkung Eine Stundung kann bereits bei Vertragsschluss vereinbart werden oder im Wege der Vertragsänderung nachträglich erfolgen.[1] Für die Stundung ist im Allgemeinen keine bestimmte Form vorgeschrieben. Es genügt grundsätzlich eine mündliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, aus Nachweisgründen ist jedoch die Schriftform sinnvoll und ratsam....mehr

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Betriebliches Eingliederung... / Arbeitsrecht

1 Ziele Ziel des BEM ist es festzustellen, aufgrund welcher gesundheitlichen Einschränkungen es zu den bisherigen Ausfallzeiten gekommen ist, und herauszufinden, ob Möglichkeiten bestehen, sie durch bestimmte Veränderungen künftig zu verringern, um so eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden.[1] Das BEM liegt im Interesse der Beteiligten und der Solidargemeinschaf...mehr

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Ungarn / Arbeitsrecht

1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in De...mehr

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Luxemburg / Arbeitsrecht

1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in De...mehr

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Abschlagszahlung / Arbeitsrecht

1 Rechtsanspruch Da die Abschlagszahlungen Zahlungen fälligen Lohns sind, besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf den vollständigen, abgerechneten Lohn. Will der Arbeitgeber (z. B. aus Rationalisierungsgründen) nicht zu den vorgesehenen (z. B. wöchentlichen) Terminen die genaue Lohnabrechnung vornehmen, sondern nur Abschlagszahlungen leisten und die End...mehr

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Gesundheitszeugnis / Arbeitsrecht

1 Allgemeine Grundlagen Gesundheitszeugnisse können im Zusammenhang mit der Begründung oder bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber verlangt werden. Es handelt sich dabei regelmäßig um eine Eignungsuntersuchung. Ohne vertragliche Grundlage ist eine solche Untersuchung stets rein freiwillig, der Bewerber oder der Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältni...mehr

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Aufrechnung / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich einander Leistungen schulden, die gleichartig sind. Gleichartig sind Leistungen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich z. B. jeweils Geldleistungen schulden. Fordert der Arbeitgeber die Herausgabe von in seinem Eigentum stehenden Gegenständen, kann der Arbeitnehmer also nicht mit seinen Vergütungsansprüchen aufrechne...mehr

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Auslösungen / Arbeitsrecht

1 Rechtsgrundlage und Inhalt Im Allgemeinen ist nicht anzunehmen, dass der Arbeitnehmer diese Mehrkosten aus dem Lohn zu bestreiten hat, falls sich das nicht aus besonderen Vereinbarungen oder der Verkehrssitte ergibt. Häufig regeln Tarifverträge Auslösungen. Die (tarifliche) Auslösung kann dabei entweder auf das konkrete Vorliegen von tatsächlich aufgewendeter Reisezeit und t...mehr

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Entsendung / Arbeitsrecht

1 Entsendung nach arbeitsrechtlichem Verständnis Begriff Entsendung ist die räumlich-zeitliche Verlagerung des Arbeitsorts eines Arbeitnehmers, typischerweise ins Ausland. Mit einer Entsendung werden in der Praxis allerdings zumeist längere Einsätze wie z. B. von Montagearbeitern, aber auch jahrelange Auslandsaufenthalte, die mit einer vorübergehenden Verlagerung des Lebensmi...mehr

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Fälligkeit / Arbeitsrecht

1 Vergütung nach Zeitabschnitten Die allgemeine Auslegungsregel des § 271 BGB wird für die Fälligkeit der Vergütung im Arbeitsrecht durch § 614 BGB im Sinne einer Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers modifiziert; angesichts der Vielzahl von abweichenden individual-, tarifvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen[1] Regelungen ist die Bedeutung der Vorschrift gering. I...mehr

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Sonntagsarbeit / Arbeitsrecht

1 Grundsätzliches Arbeitsverbot Nach § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Die Dauer der Ruhezeit des einzelnen Arbeitnehmers muss sich mit dem Kalendersonntag decken und für jeden Sonntag mindestens 24 Stunden betragen. In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Begin...mehr