Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 14 Nicht unter das MiLoG fallen arbeitnehmerähnliche Personen. Arbeitnehmerähnliche Beschäftigte sind solche, die zwar nicht persönlich abhängig jedoch aufgrund einer wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Auftraggeber einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sind.[1] Arbeitnehmerähnliche Personen sind Selbstständige. An die Stelle der für ein Arbeitsverhältnis m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit / Arbeitsrecht

1 Rechtsrahmen und Nachhaltigkeitsberichterstattung Ein wichtiger Punkt, der den Begriff Nachhaltigkeit und insbesondere die darin enthaltene gesellschaftliche Verantwortung kennzeichnet, ist der Aspekt der Freiwilligkeit. Unternehmen nehmen gerade dann gesellschaftliche Verantwortung wahr, wenn sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern darüber hinaus eig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit / 2 Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie

Die im Unternehmen festgelegte Nachhaltigkeitsstrategie muss anschließend durch Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. Die Personalarbeit an sich ist als Querschnittsfunktion an vielen Stellen beteiligt und setzt die Unternehmensstrategie in vielen Bereichen des Unternehmens maßgeblich um. Dabei muss das Arbeitsrecht schon bei der Planung zukünftiger Maßnahmen frühzeitig berücksi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit / 3 Dimensionen der Nachhaltigkeit

3.1 Umwelt- und Klimaschutz Der Aspekt Umwelt- und Klimaschutz spielt für viele Unternehmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie eine wichtige Rolle. Neben dem Beitrag, den ein Unternehmen für die Gesamtgesellschaft leistet, gibt es immer mehr Kunden und Bewerber, die diesen Aspekt bei der Auswahl der Produkte, der Dienstleister oder der Arbeitgeber berücksichtigen. 3.1.1 Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit / 3.1 Umwelt- und Klimaschutz

Der Aspekt Umwelt- und Klimaschutz spielt für viele Unternehmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie eine wichtige Rolle. Neben dem Beitrag, den ein Unternehmen für die Gesamtgesellschaft leistet, gibt es immer mehr Kunden und Bewerber, die diesen Aspekt bei der Auswahl der Produkte, der Dienstleister oder der Arbeitgeber berücksichtigen. 3.1.1 Umsetzung im Unternehmen Im Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit / 3.1.2 Ökologische Transformation des Geschäftsmodells

In einigen Branchen, etwa im Automobilbereich, ändern sich jedoch nicht nur die Prozesse im Unternehmen, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz auch die Produkte oder sogar das ganze Geschäftsmodell. Dabei haben die Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten, diesen Änderungen zu begegnen: Klassischerweise kann es bei einer Transformation des Gesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit / 3.2.1 Soziales Engagement des Unternehmen

Um soziales Engagement des Unternehmens zu zeigen, können diese soziale Projekte fördern, z. B. in Form einer rein finanziellen Unterstützung oder solidarischen Bekundung sowie durch den Einsatz des Arbeitnehmers im Rahmen seines Arbeitsvertrags. Oftmals sollen die Arbeitnehmer jedoch nicht einseitig durch das Direktionsrecht verpflichtet werden; vielmehr werden vom Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit / 4 Rolle des Betriebsrats

Der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle beim Thema Nachhaltigkeit in einem Unternehmen. Seine Aufgabe ist es, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und dazu beizutragen, dass ökologische, soziale und ökonomische Aspekte berücksichtigt werden. Dabei gibt es jedoch nicht den einen Mitbestimmungstatbestand zur Nachhaltigkeit. Vielmehr wird dieses Querschnittthema von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit / 2.3 Vergütung als wesentlicher Anreiz für die Mitarbeiter

Neben der Frage, ob der Arbeitgeber die jeweiligen Arbeitnehmer einseitig verpflichten kann, spielt bei der Einführung und Durchsetzung von Maßnahmen die Vergütung eine entscheidende Rolle. Arbeitgeber können hierdurch positive Anreize für die Belegschaft schaffen, sich im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens zu verhalten. Dabei darf aber auch die intrinsische...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit / 3.2 Soziale Dimension

Die Nachhaltigkeit im sozialen Bereich hat vielfältige Aspekte mit arbeitsrechtlichen Implikationen: Einerseits gibt es soziale Aspekte mit Außenwirkung, z. B. ein Engagement des Unternehmens bei sozialen Projekten, andererseits gibt es auch zahlreiche soziale Aspekte innerhalb eines Unternehmens, z. B. bei der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer oder im Gesundheitsschutz. Ins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit / 3.2.2 Soziale Belange im Unternehmen

Neben externen Nachhaltigkeitszielen (Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft) ist auch die Mitarbeiterbindung selbst Teil der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens. Dabei sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle in Form von Aktienprogrammen oder auch eine betriebliche Altersvorsorge langfristig ausgelegte Vergütungsanreize, die Arbeitnehmer stärker mit dem Unternehmen verbi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit / 2.2 Impulsgeber HR

Die Personalabteilung ist zudem selbst ein wichtiger Impulsgeber für die Nachhaltigkeitsstrategie. Arbeitnehmer und Bewerber erwarten im Rahmen des Bewerbungsprozesses von (potenziellen) Arbeitgebern immer deutlicher diese gesellschaftliche Verantwortung und fordern diese danach als Mitarbeiter auch ein. Gerade vor dem Hintergrund des weiterwachsenden Fachkräftemangels in vi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit / 2.1 Arbeitsrechtliche Schranken

Ausgangspunkt für die entsprechende Umsetzung der Maßnahmen gegenüber den Arbeitnehmern ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers . Grundsätzlich kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer anweisen, bestimmte Tätigkeiten in einer definierten Art und Weise auszuführen. Die Schranken des Direktionsrechtes können zunächst in den gesetzlichen Vorgaben liegen. So muss bei der Einführun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit / 1 Rechtsrahmen und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ein wichtiger Punkt, der den Begriff Nachhaltigkeit und insbesondere die darin enthaltene gesellschaftliche Verantwortung kennzeichnet, ist der Aspekt der Freiwilligkeit. Unternehmen nehmen gerade dann gesellschaftliche Verantwortung wahr, wenn sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern darüber hinaus eigene Standards setzen. Allerdings haben Unternehmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit / 3.1.1 Umsetzung im Unternehmen

Im Grundsatz ist es eine freie Entscheidung des Unternehmens , wie es Beiträge zum Klima- und Umweltziele umsetzen möchte. Der betriebliche Umweltschutz ist zwar mit dem Betriebsrat zu diskutieren. §§ 88 Nr. 1a, 89 BetrVG sind jedoch nicht als Mitbestimmung, sondern als Beratungs- und Unterrichtungsrechte ausgestaltet. Den Arbeitnehmervertretern steht aber kein generelles umw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen für eine legale Arbeitnehmerüberlassung 1.1 Erlaubnispflicht Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis . Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.1 Erlaubnispflicht

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis . Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schutz der Arbeitnehmer g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1 Voraussetzungen für eine legale Arbeitnehmerüberlassung

1.1 Erlaubnispflicht Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis . Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.7 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG [1] bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Aus dem Wortlaut "wesentliche Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / Zusammenfassung

Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher –, für den Betrieb des Entleihers nach dessen Weisungen zu arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 2 Rechtsbeziehungen der Beteiligten

2.1 Rechtsbeziehung zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer Zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht ein Arbeitsverhältnis, welches die Leiharbeit, d. h. die Überlassung des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung bei einem Dritten (Entleiher) zum Gegenstand hat. Dieses wird auch Leiharbeitsverhältnis genannt. Etwaige Rechte wie Kündigungen des Arbeitsverhältnisses k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.2 Wirtschaftliche Tätigkeit

Die Erlaubnispflicht erfasst nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG alle natürlichen und juristischen Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt bereits dann vor, wenn mit der Verleihung wirtschaftliche Vor- und/oder Nachteile verbunden sind. Dabei ist es ohne Relevanz, ob die Arbeitnehmerüberlassung gewerbsmäßig erfolgt oder nicht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.6 Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher

Nach § 11 Abs. 5 Satz 1 AÜG darf der Entleiher Leiharbeitnehmer grundsätzlich nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.4 Verbot von Ketten- und Weiterverleih

Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG ist die Überlassung und das Tätigwerdenlassen von Arbeitnehmern als Leiharbeiter nur zulässig, wenn zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht. D. h., ein Ketten-, Zwischen- oder Weiterverleih ist untersagt. Zudem können auch nur Arbeitnehmer nach dem AÜG überlassen werden und keine freien oder dem Unternehmen sel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 4 Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Rechtsbeziehungen

In der Praxis von besonderer Bedeutung ist die Abgrenzung der Leiharbeit von einem Werk- oder Dienstvertragsverhältnis. Die Unterschiede dieser Vertragsbedingungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Bei einer Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an einen Dritten überlassen. Sie werden in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert und un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.5 Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG hat die Überlassung von Arbeitnehmern vorübergehend zu erfolgen. Es gilt im Grundsatz eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.[1] D. h., ein Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Verleiher überlassen; ein Entleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 2.2 Rechtsbeziehung zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer

Zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht keine direkte vertragliche Beziehung. Auch nach Überlassung an einen Dritten bleibt der Leiharbeitnehmer vielmehr Arbeitnehmer des Verleihers. Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer wird kein Arbeitsverhältnis begründet, sofern die Arbeitnehmerüberlassung nicht illegal ist. Die Beziehungen zwischen Entleiher und Leiharb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 5 Sanktionen bei einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung

Bei bestimmten Verstößen gegen das AÜG sind die Verträge zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer grundsätzlich unwirksam. Dies kann zur Folge haben, dass zum Schutz des Leiharbeitnehmers (unwiderleglich) ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert wird, wie bei einem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht. Daneben sind zahlreiche andere Sanktionen möglich, darunter die Ahndung a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 3 Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Bei dem Dreiecksverhältnis Arbeitnehmerüberlassung kann sowohl der Betriebsrat des Verleiherunternehmens oder der Betriebsrat des Entleiherunternehmens zu beteiligen sein. Hinweis Rechte von Leiharbeitnehmern nach dem BetrVG Leiharbeitnehmer bleiben auch während der Zeit der Überlassung an einen Drittbetrieb dem Betrieb des Verleihers zugeordnet.[1] Dort hat der Leiharbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.3 Offenlegungsgebot

Zum weiteren Schutz des Arbeitnehmers und zur Vermeidung einer missbräuchlichen Gestaltung des Fremdpersonaleinsatzes[1] ist zudem vorgesehen, dass die Arbeitnehmerüberlassung offengelegt werden muss. Hierzu sieht § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG zunächst vor, dass der Verleiher und der Entleiher ihren Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag schließen.[2]. In zeitliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 2.1 Rechtsbeziehung zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer

Zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht ein Arbeitsverhältnis, welches die Leiharbeit, d. h. die Überlassung des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung bei einem Dritten (Entleiher) zum Gegenstand hat. Dieses wird auch Leiharbeitsverhältnis genannt. Etwaige Rechte wie Kündigungen des Arbeitsverhältnisses können daher z. B. nur vom Verleiher gegenüber dem Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 2.3 Rechtsbeziehung zwischen Verleiher und Entleiher

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Die Arbeitnehmerüberlassung setzt einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher voraus. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag eigener Art, bei dem der Verleiher die Arbeitnehmerüberlassung und der Entleiher die vereinbarte Überlassungsvergütung schuldet. Das AÜG selbst sagt zum notwendigen Inh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / Arbeitsrecht

1 Zweck Im Arbeitsrecht sind Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Aufbewahrung von im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erstellten Unterlagen in erster Linie zur Ermöglichung und Sicherstellung von effektiven Kontrollen durch staatliche Behörden geregelt. Unter anderem sollen bestimmte Aufbewahrungspflichten effektive Kontrollen des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 1 Zweck

Im Arbeitsrecht sind Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Aufbewahrung von im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erstellten Unterlagen in erster Linie zur Ermöglichung und Sicherstellung von effektiven Kontrollen durch staatliche Behörden geregelt. Unter anderem sollen bestimmte Aufbewahrungspflichten effektive Kontrollen des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG sowie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3 Einzelne Aufbewahrungspflichten

3.1 Überschreitung der werktäglichen Höchstarbeitszeit Arbeiten Arbeitnehmer über die werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinaus, sind Arbeitgeber verpflichtet Arbeitszeiten aufzuzeichnen und die dazugehörigen Nachweise aufzubewahren..[1] Außerdem müssen sie ein Verzeichnis über die Arbeitnehmer führen, die nach § 7 Abs. 7 ArbZG der Verlängerung der werktäglichen Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3.3 Schwarzarbeitsbekämpfungsbranchen

Auch Arbeitgeber in den Schwarzarbeitsbekämpfungsbranchen[1] sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen. Auch sie haben diese Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3.5 Jugendarbeitsschutzgesetz

Das JArbSchG sieht in den §§ 32 ff. JArbSchG die Pflicht zu ärztlichen Begutachtung der Jugendlichen[1] vor Aufnahme einer Tätigkeit und in deren Verlauf vor. Mithilfe dieser Untersuchungen soll gesundheitlichen Schädigungen der Jugendlichen durch die Beschäftigung vorgebeugt werden. Arbeitgeber von Jugendlichen haben die anlässlich der Untersuchungen erstellten ärztlichen B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3.1 Überschreitung der werktäglichen Höchstarbeitszeit

Arbeiten Arbeitnehmer über die werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinaus, sind Arbeitgeber verpflichtet Arbeitszeiten aufzuzeichnen und die dazugehörigen Nachweise aufzubewahren..[1] Außerdem müssen sie ein Verzeichnis über die Arbeitnehmer führen, die nach § 7 Abs. 7 ArbZG der Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auch ohne Ausgleich aufgrund einer tarifvertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3.6 Mutterschutzgesetz

Das MuSchG sieht verschiedene Mitteilungs- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers betreffend schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen vor.[1] Unterlagen aus denen die Namen der beschäftigten schwangeren oder stillenden Frauen, die Art und der zeitliche Umfang ihrer Beschäftigung, die Entgelte, die an sie gezahlt worden sind, die Ergebnisse der mutterschutzrechtlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3.4 Im Straßenverkehr beschäftigte Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer, die als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten beschäftigt werden, hat der Arbeitgeber nach § 21a Abs. 7 ArbZG die Arbeitszeit i. S. d. Arbeitszeitgesetzes insgesamt aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen 2 Jahre aufzubewahren, um die Kontrolle der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu erleichtern.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3.2 Geringfügig Beschäftigte

Jeder Arbeitgeber, der Minijobber und kurzfristig Beschäftigte (= geringfügig Beschäftigte i. S. v. § 8 Abs. 1 SGB IV) beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen. Er hat diese Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre beginne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / Zusammenfassung

Begriff Unternehmen unterliegen in verschiedensten Bereichen Aufzeichnungspflichten. Wer sie verletzt, macht sich u. U. strafbar oder muss im Besteuerungsverfahren mit (überhöhten) Schätzungen oder Bußgeldern rechnen. Steuerpflichtige verletzen ihre Aufbewahrungspflichten insbesondere, wenn sie Buchführungs- und andere Aufzeichnungsunterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfris...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4 Empfehlenswerte Aufbewahrungen

Der Arbeitgeber ist gut beraten, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Personalunterlagen so lange aufzubewahren, wie noch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Damit ist grundsätzlich bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen zu rechnen, soweit nicht kürzere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Die Verjährungsfri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 2 Vorgaben der DSGVO

Seit der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen in der Datenschutzerklärung (auch) Angaben zu den jeweils erhobenen sowie verarbeiteten Daten der Nutzer nebst Rechtsgrundlage machen. Dies ergibt sich aus Art. 13 und Art. 14 DSVGO. Hierzu gehören auch Informationen über die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / Arbeitsrecht

1 Freiwillige Unterstützung des Arbeitgebers Erholungsbeihilfe sind ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers zu den Erholungskosten eines Arbeitnehmers. Wie der betreffende Beschäftigte seinen Urlaub verbringt, ist gleichgültig. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern auch einen Ferienaufenthalt zuhause bezuschussen. Sachleistungen sind ebenfalls möglich. Denkbar als solch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trinkgeld / Arbeitsrecht

1 Begriff Trinkgelder sind freiwillige Zuwendungen Dritter an den Arbeitnehmer. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GewO handelt es sich um einen Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt. Sie gehören nicht zum Arbeitsentgelt, da es an einem diesbezüglichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsferien / Arbeitsrecht

1 Festlegung der Betriebsferien Unter Betriebsferien (auch Betriebsurlaub oder Werksferien) versteht man die einseitige Festlegung und Anordnung einer ganzen oder teilweisen Betriebsschließung und einer damit verbundenen Festlegung der urlaubsbedingten Freistellung des einzelnen Arbeitnehmers. Bei der rechtlichen Beurteilung der Festlegung von Betriebsferien ist zwischen betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 3 Pfändung

Die Erholungsbeihilfe ist bei der Ermittlung des pfändbaren Schuldnereinkommens zu berücksichtigen. Die Leistung ist daher voll pfändbar.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Räumlicher Geltungsbereich des MuSchG – Auslandsbezug

Rz. 65 Besonderheiten können bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug auftreten, sei es, weil der Arbeitnehmer ausländischer Staatsangehöriger ist, sei es, weil es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, dessen Pflichten der Arbeitnehmer im Ausland zu erfüllen hat. Hinweis Territorialprinzip Dabei gilt als Grundregel, dass die Geltung des MuSchG sich als staatliches Arbeitssc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 2 Umfasster Personenkreis

Jeder Mitarbeiter kann Erholungsbeihilfe vom Arbeitgeber erhalten, gleichgültig, ob es sich um Festangestellte, Teilzeitmitarbeiter, Werkstudenten oder Minijobber handelt. Die Leistung kann vom Arbeitgeber überdies nicht nur an Mitarbeiter, sondern auch an deren Familien, also Ehepartner und Kinder, gewährt werden.mehr