Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

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§ 6 Tabellen / bb) Beitragslast

Rz. 302 Den Beitrag zur Rentenversicherung tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Für geringfügig Beschäftigte gelten § 168 Abs. 1 Nr. 1b, 1c SGB VI. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird vom Lohn oder Gehalt einbehalten; der Arbeitgeber überweist zusätzlich seinen Anteil an die Krankenkasse (als Einzugsstelle für Soz...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Bürgergeld

Rz. 1053 Mit Wirkung zum 1.1.2023 wurde die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II, Sozialgeld) in "Bürgergeld" umbenannt.[1117] Für Bezieher von Bürgergeld gilt § 5 Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 5a SGB V n.F.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Kirchensteuer

Rz. 50 Ist Lohn-/Einkommensteuer zu erstatten, gilt dies auch für die hierauf entfallende Kirchensteuer. Zu beachten ist gleichzeitig, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch eine etwaige Kirchensteuerpflicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist. Rz. 51 Soweit der BGH [56] im Jahre 1987 noch von einer grundsätzlich zu vermutenden Kirchensteuerpflich...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Aktualisierung

Rz. 67 Anlässlich der Prüfung der Anspruchsberechtigung ist zu ermitteln und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren,mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Arbeitsverwaltung

Rz. 1288 Der Forderungsübergang auf die Arbeitsverwaltung (§ 127 AFG a.F. [1317]) erfolgt erst mit Bewilligung der Leistung (z.B. Gewährung von ALG oder Umschulung) und auch nur im Umfang der jeweiligen Bewilligung. [1318] Das gilt auch für Leistungen nach den Folgevorschriften des AFG im SGB III [1319] und SGB II, soweit Unfälle abzuwickeln sind, die sich vor dem 1.7.1983 erei...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (5) Arbeitslose, Altersteilzeit

Rz. 413 Für Arbeitslose gelten, wenn die Voraussetzungen nach §§ 33 Abs. 2 Nr. 5, 237 SGB VI vorliegen, vorgezogene Altersgrenzen. Rz. 414 Die stetige Verringerung der Leistungen bis hin zum ALG II-Bezug kann auch zu einem möglichst frühen Altersrentenbezug führen (was nicht nur für den Beitragsregress nach § 119 SGB X in die Prognose einzubeziehen ist). Rz. 415 Die Inanspruch...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Arbeitsagentur

Rz. 201 Die Arbeitsagentur ist kein SVT,[157] aber als Sozialleistungsträger ihm vielfach angenähert (vgl. § 116 Abs. 10 SGB X), auch wenn einige Leistungsbereiche eher der Sozialhilfe nahestehen (z.B. ALG II). Der Bundesagentur für Arbeit kommt eine Zwitterstellung [158] zu: Ein Teil ihrer Leistungen setzt ein Sozialversicherungsverhältnis voraus, während andere unabhängig d...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / E. Drittleistungen

Rz. 616 Bereits bewilligte, vor allem aber auch künftig mögliche, Leistungen von dritter Seite sind bei der Abwicklung des Direktanspruches zu bedenken. Rz. 617 Werden die Ansprüche eines Drittleistungsträgers (z.B. RVT, Berufsgenossenschaft, Dienstherr) abgefunden, sind neben den weiteren zum Leistungsspektrum kongruenten Leistungen anderer – auch erst künftig eintretender –...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Beitragszuschlag für Kinderlose

Rz. 283 Das BVerfG[272] hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.12.2004 eine Regelung zu treffen, die Mitglieder mit Kindern gegenüber kinderlosen Beitragszahlern beitragsmäßig besser stellt. Berücksichtigt werden auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Eltern, deren Kind nicht mehr lebt, gelten trotzdem nicht als kinderlos. Rz. 284 Ein um 0,25 % erhöhter Beitragssatz gi...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Schutz

Rz. 136 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt anlässlich einer Scheidung vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[99] (Rdn 1037 ff.). Rz. 137 Zum Schmerzensgeld im Falle der Insolvenz § 1 Rdn 50, Rdn 576 ff. Rz. 138 Die Entschädigung nach § 253 Abs. 2 BGB (sowie in Sondergesetzen enthaltene Schmerzensgeldvorschriften) gehört zum Schon...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.14 Sozialversicherung

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs fort (§ 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), während eines rechtswidrigen Arbeitskampfs entfällt hingegen die Versicherungspflicht. Bei Beschäftigten, die freiwillig in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung versichert sind, besteht die Mitgliedschaft unverän...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 9 So... / 2.2.5 Mitwirkungspflicht des Leistungsberechtigten

Rz. 10 Der mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügte Satz 2 betont die Mitwirkungspflicht. Dabei muss differenziert werden zwischen der materiell-rechtlichen Mitwirkungspflicht und den verfahrensrechtlichen Mitwirkungsobliegenheiten des Leistungsberechtigten. Die nunmehr in § 1 Satz 2 und 3 SGB XII und § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB II normierte materiell-rechtliche Mitwirkungspflicht war ...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 2.1 Einnahmen des Ausgleichsfonds (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Nach Abs. 1 verwaltet das Bundesamt für Soziale Sicherung als Sondervermögen (Ausgleichsfonds) die eingehenden Beiträge aus: den Beiträgen aus den Rentenzahlungen, den von den Pflegekassen überwiesenen Überschüssen aus Betriebsmitteln und Rücklage (§ 64 Abs. 4), den vom Gesundheitsfonds überwiesenen Beiträgen der Versicherten. Die Pflicht der Deutschen Rentenversicherung B...mehr

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Wettbewerbsverbote in der S... / 3.2.4 Vereinbarung einer Entschädigung (Karenzentschädigung)

Voraussetzung für die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots ist die Vereinbarung einer sog. Karenzentschädigung von mindestens 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen.[1] Achtung Drohende Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots Wird die Vereinbarung des Wettbewerbsverbots nicht mit der Vereinbarung einer Karenzentschädigung i. H. v. mindestens 50 % der zuletzt bezog...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

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Steuerliche Förderung der p... / b) Mindesteigenbeitrag

Ermittlung des Mindesteigenbeitrags: Die Zulage wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn der Berechtigte einen bestimmten Mindesteigenbeitrag zugunsten der begünstigten – maximal zwei – Verträge erbracht hat (§§ 86, 87 EStG). Zinsen und Erträge sind keine Beiträge. Der jährliche Mindesteigenbeitrag ermittelt sich wie folgt: 4 % der maßgebenden Einnahmen, max. 2.100 EUR, ab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnausfall

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zum Arbeitslosengeld > Arbeitsförderung, siehe ferner > Grundsicherung, > Insolvenzgeld, > Kurzarbeitergeld, > Lohnersatzleistungen.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jugoslawien

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Jugoslawien war ein bis 2003 bestehender Staat in Mittel- und Südosteuropa. Nachfolgestaaten sind: > Bosnien/Herzegowina, > Kroatien, > Montenegro, Nordmazedonien (> Mazedonien), > Serbien, > Slowenien sowie > Kosovo, wobei der völkerrechtliche Status des Kosovo umstritten ist. Seit dem VZ 1989 gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbest...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnersatzleistungen

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der Begriff ‚Lohnersatzleistung’ wird im EStG nicht ausdrücklich geregelt. Gemeint sind anstelle wegfallenden Arbeitslohns vor allem nach dem SGB III gezahlte Sozialleistungen aus öffentlichen Mitteln, die steuerfrei ausgezahlt werden (vgl § 3 Nr 1 und 2 EStG; > Steuerbefreiungen Rz 220 ff); dazu gehören das Arbeitslosengeld und andere Leistungen (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.5 Arbeitslose ohne Leistungsbezugsrecht (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 2 Nr. 1 und 2 EStG)

Rz. 43 Bis zur Änderung durch das HBeglG 2011[1] waren nach § 3 SGB VI nicht nur Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, sondern auch Langzeitarbeitslose, die Arbeitslosenhilfe bzw. ALG II beziehen, nach § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung pflichtversichert. Sie gehörten damit auch zum Kreis der Begünstigten nach § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4 Landwirte (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 1 EStG)

Rz. 41 Auf die in der Alterssicherung der Landwirte Pflichtversicherten wird die Begünstigung erstreckt, weil die Rentenreformmaßnahmen – wenn auch in modifizierter Form (Schlechterstellung durch Beitragserhöhung) – durch Änderung des Gesetzes zur Alterssicherung der Landwirte (ALG) v. 29.7.1994[1] auf die Alterssicherung der Landwirte übertragen wurden[2], obwohl dieses Alt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG)

Rz. 35 Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind u. a.[1]: unselbstständig Beschäftigte (Arbeitnehmer, § 1 SGB VI): Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz ausge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Überblick

Rz. 30 Den Sonderausgabenabzug können in Anspruch nehmen[1]: in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG), Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 1 EStG), Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsges...mehr

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Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22 übernimmt im Wesentlichen wortgleich die Regelung des bisherigen § 26 BSHG. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, haben im Grundsatz keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem Dritten und Vierten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Vgl. hierzu zunächst die Hinweise im laufenden Text sowie die übrige zur Vorgängervorschrift § 23 BSHG ergangene Rechtsprechung. Axmann, Keine nachträgliche Erbringung des Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 SGB XII bei rückwirkender Zuerkennung des Merkzeichens G, Anmerkung zum Urteil des SG Wiesbaden v. 30.4.2014, S 30 SO 47/12, RdLH 2014, 201. Berlit, Kein pauschalierter Me...mehr

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AGS 05/2024, Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG-Kommentar mit Verfahrenswert-ABC

Herausgegeben von Norbert Schneider, Joachim Volpert, Peter Fölsch. 4. Aufl., 2024. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1.573 S., 149,00 EUR Der nunmehr in 4. Aufl. vorliegende Fachkommentar zum FamGKG von Schneider/Volpert/Fölsch hat das verhältnismäßig neue Kostengesetz von Anfang an begleitet. Seit Erscheinen der Vorauflage im Jahre 2019 wurden viele Gesetzesänderungen und die zahl...mehr

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Sauer, SGB III § 345a Pausc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 26 Abs. 2 Nr. 3 hat der Gesetzgeber ab dem 1.1.2003 die Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die unmittelbar vor Rentenbeginn dem Kreis der durch die Arbeitslosenversicherung geschützten Arbeitnehmer zugeordnet waren, in die Versicherungspflicht einbezogen. § 345a Abs. 1 regelte bis zum Jahr 2005 eine pauschale Beitragszahlung der Träger der gesetzl...mehr

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Jansen, SGB X § 67e Erhebun... / 2.1.2 Umfang der Datenerhebung

Rz. 7 Neben dem Anlass ist auch der Umfang der zu erfragenden Daten abschließend in den Nr. 1 bis 4 von Satz 1 aufgezählt. Rz. 8 Nach Nr. 1 kommen Fragen nach dem Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld) und nach Leistungen aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes in Betracht und dienen u. a. der Aufdeckung von Leistungsmissbrauch (z. B....mehr

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Sauer, SGB III § 349a Beitr... / 2.2 Beitragszahlung

Rz. 6 Satz 2 verpflichtet den Versicherten, die Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit abzuführen. Mit Beginn der freiwilligen Weiterversicherung entsteht ein Beitragsanspruch der Bundesagentur (vgl. § 22 Abs. 1 SGB IV). Rz. 7 Das Beitragsverfahren darf die Bundesagentur für Arbeit durch Anordnung regeln (vgl. § 352a, Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arb...mehr

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Sauer, SGB III § 352a Anord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ergänzt die §§ 28a, 345b und 349a . Durchgeführt wird die ab 1.2.2006 nach Maßgabe des § 28a mögliche freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung, die ab 2011 im Gesetz durchgehend die Bezeichnung "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" (auch in § 352a) erhalten hat, auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit. Bei ihr ist die Weiterv...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.2 Übermittlungsumfang

Rz. 10 Der Umfang der zulässig zu übermittelnden Daten ist abschließend aufgezählt. Es soll sich um nicht mehr als Grundinformationen für die ersuchende Stelle handeln. Der Umfang wurde in den letzten Jahren mehrfach erweitert und konkretisiert. Übermittelt werden dürfen nur Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, derzeitige Anschrift der betroffenen Person, ihr derzeitiger od...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 67 N... / 3 Literatur

Rz. 18 Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psychologischen Untersuchungen, NDV 2012, 397. Klerks, Die allgemeinen Mitwirkungspflichten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, info also 2012, 150. Mrozynski, Das SGB I – ein Projekt von begrenzter Reichweite, SGb 2016, 1, 69.mehr

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Sauer, SGB III § 365 Stundu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Liquidität der Bundesagentur für Arbeit wird erforderlichenfalls, wenn ihre Einnahmen die laufenden Ausgaben nicht decken, durch Betriebsmitteldarlehen des Bundes gesichert. Mittelzuweisungen erfolgen durch die Deutsche Bundesbank zulasten der Bundeskasse. Die notwendigen Regelungen werden jeweils durch ein Haushaltsgesetz für den Bund getroffen. Die Leistungen des...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 61 P... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift greift das praktische Erfordernis auf, dass im Zusammenhang mit der Antragstellung oder dem Bezug von Sozialleistungen persönliche Erörterungen mit dem Antragsteller erforderlich werden, für die sich ein Schriftwechsel nicht eignet, z. B. wegen der Komplexität der Angelegenheit. Das ist einerseits der Fall, nachdem der Antragsteller seinen schriftlichen ...mehr

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Sauer, SGB III § 173 Überna... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Übernahme und Erstattung von Beiträgen des Arbeitslosen, der von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist. Sie bildet eine Einheit mit § 174, dort werden entsprechende Regelungen bei Befreiung von der Kranken- und Pflegeversicherung getroffen. Abs. 1 behält die Übernahme und Erstattung von Beiträgen den Beziehern von bestimmten...mehr

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Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nr. 1 bezieht sich auf Einrichtungen für behinderte Menschen, die nach ihrer Ausstattung eine behindertengerechte Förderung gewährleisten können. Die Beitragsbemessungsgrundlage regelt § 345 Nr. 1. Rz. 4 Der Bund trägt nach Nr. 2 die Beiträge für sämtliche versicherungspflichtigen Wehr- und Zivildienstleistenden. Durch die besonderen Regelungen wird der Beitrag vom Bund...mehr

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Sauer, SGB III § 340 Aufbri... / 2.1 Überblick und Einordnung der Vorschrift

Rz. 3 Das Zehnte Kapitel enthält die Vorschriften zur Finanzierung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Finanzierungsquellen sind Beiträge von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Dritten sowie Umlagen, Bundesmittel und Erträge aus dem Vermögen der Bundesagentur. Die Versicherungsbeiträge zur Arbeitsförderung machen den Hauptanteil der Einnahmen aus...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Versicherungspflicht außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen. Abs. 1 Nr. 1 bezieht Jugendliche in die Versicherungspflicht ein, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder der Jugendhilfe mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf das Berufsleben vorbereitet werden. Abs. 1 Nr. 2 regelt die Versicherungspflicht von Wehr- und Z...mehr

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Sauer, SGB III § 342 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 § 342 setzt voraus, dass ein in Beschäftigung stehender Arbeitnehmer während dieser Beschäftigung versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung ist. Dies richtet sich nach dem Zweiten Kapitel (§§ 24 ff.). Beitragspflichtig ist nur Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen, insbesondere abhängigen Beschäftigung. Rz. 3 Beiträge werden nur von versicherungspflichtige...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 64 L... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft sowohl Antragsteller auf Sozialleistungen als auch Personen, die bereits eine Sozialleistung beziehen. Sie fokussiert allerdings einschränkend auf den Personenkreis, der wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit leistungsberechtigt ist. Unter Erwerbsfähigkeit ist ganz allgemein die Fähigkeit ...mehr

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Sauer, SGB III § 349 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Absicht des SGB III folgend, Transparenz für die Betroffenen im Gesetz zu schaffen, regeln unterschiedliche Vorschriften die Versicherungspflicht sonstiger Versicherungspflichtiger (§ 26), die Beitragsbemessungsgrundlage für diesen Personenkreis (§ 345), die Beitragstragung (§ 347) und schließlich § 349, an wen und nach welchem Verfahren die Beiträge zu zahlen sind...mehr

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Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Regelnorm für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist § 26 Abs. 2 SGB IV. Danach wird eine Erstattung nur verneint, soweit aufgrund dessen auch Leistungen erbracht worden sind. § 351 Abs. 1 hingegen ordnet die Beitragserstattung auch für die Fälle an, in denen Versicherungsleistungen zur Arbeitsförderung erbracht worden sind. Die gezahlten Leistungen in der...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 62 U... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 20 Deutscher Bundestag, Sozialmedizinische sowie psychologische Untersuchungen und Drogentests bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 18/3542. Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psycholo...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 61 P... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 16 Deutscher Bundestag, Sozialmedizinische sowie psychologische Untersuchungen und Drogentests bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 18/3542. Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psycholo...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.4 Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden, Nr. 3

Rz. 108 Berufsstände und Berufsverbände dienen der Förderung der wirtschaftlichen oder beruflichen Stellung des Stpfl. Beiträge können daher grundsätzlich Werbungskosten sein. Dabei erweitert § 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG den Begriff der Werbungskosten nicht, sondern konkretisiert ihn nur. Es muss daher immer eine Förderung der Berufstätigkeit im konkreten Fall vorliegen. Diese lieg...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 5.2 Verordnungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende – 24.12.2003-31.12.2022

Rz. 180 Zum SGB II sind folgende Rechtsverordnungen erlassen worden: Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Kommunalträger-Zulassungsverordnung – KomtrZV) v. 24.9.2004 (BGBl. I S. 2349) – 28.9.2004, aktuell (1.1.2018) i. d. F. der Sechsten Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsverordnung v. 29.5.2017 (B...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 6 Mi... / 2.3 Ausgleichsleistungen

Rz. 13 Als allgemeine Regelung sieht die Vorschrift lediglich vor, dass die wirtschaftliche Belastung im Sinn einer Teilentlastung gemindert wird. Dies bedeutet, dass ein vollständiger Ausgleich des Unterhaltsaufwands als soziales Recht weder vorgesehen noch angestrebt werden soll. Da allein die wirtschaftliche Belastung gemindert werden soll (so BT-Drs. 7/868 S. 24), bestän...mehr