Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 22d Der Sterbevierteljahresbonus ist Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und mindert daher den Anspruch auf Bürgergeld. Gewährtes Bürgergeld neben einer Witwenrente, die auch den Sterbevierteljahresbonus beinhaltet, stellt daher eine nachrangige Leistung dar (§ 12a Satz 1 SGB II). Der Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 1...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 23 L... / 2.7 Sonstige Leistungen der Alterssicherung der Landwirte

Rz. 10 Das ALG kennt alle die Rentenarten, die denen in der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Ausnahme der knappschaftliche Besonderheiten) entsprechen (§§ 11 bis 16 ALG). Die Hofabgabe als eine Voraussetzung für die Altersrente greift faktisch in die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG ein und ist damit verfassungswidrig, wenn in unzumutbarer Weise Einkünfte entzogen werden...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 4 So... / 2.1.3.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 9 In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Versicherungspflicht für die in § 5 SGB V aufgeführten Personen, soweit für diese nicht nach § 7 oder § 6 SGB V Versicherungsfreiheit besteht. Neben den gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten, Personen, die eine nichtselbstständige Arbeit verrichten, und beschäftigungsähnlich Tätigen (z. B. Auszubildende, in Werkstätten, ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 16 A... / 2.4 Weiterleitung von Anträgen

Rz. 14 Abs. 2 enthält eine Weiterleitungsverpflichtung unabhängig davon, ob die begehrte Leistung von einem Antrag abhängig ist. Hinsichtlich möglicher Beratungspflichten des Leistungsträgers im Zusammenhang mit der Antragstellung vgl. die Komm. zu § 14. Der Arbeitslose muss von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten für die Inanspruchnahme höherer Leistungen nur hingewiese...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 16 A... / 2.6 Nachgeholte Anträge

Rz. 23 § 16 regelt grundsätzlich, wer Anträge auf Sozialleistungen entgegennimmt, wie die entgegen nehmenden Stellen mit gestellten Anträgen verfahren, wenn sie für die weitere Bearbeitung nicht zuständig sind, sowie die Wirksamkeit der Anträge. Daneben haben die Leistungsträger auf klare, sachdienliche und vollständige Anträge hinzuwirken. Auch Grundsicherungsleistungen nac...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 3 Verordnungen zum SGB II

Rz. 20 Zum SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung) sind folgende Verordnungen erlassen worden: Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Kommunalträger-Zulassungsverordnung – KomtrZV) v. 24.9.2004 (BGBl. I S. 2349) – 28.9.2004, aktuell (1.1.2018) i. d. F. der Sechsten Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsvero...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 23 L... / 2.8 Zuständigkeit

Rz. 11 Abs. 2 bestimmt getrennt für die einzelnen Zweige der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung sowie Alterssicherung der Landwirte) die grundsätzliche Zuständigkeit. Eine differenziertere Regelung enthalten die §§ 125 ff. SGB VI. Durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 23 L... / 2.1 Gesetzliche Rentenversicherung und Alterssicherung der Landwirte

Rz. 3 Die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Alterssicherung der Landwirte dienen im Wesentlichen der Absicherung gegen das Risiko des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben. Dies kann durch Alter, Erwerbsminderung oder Tod erfolgen. Ein Leistungsanspruch nach diesen Vorschriften setzt regelmäßig voraus, dass die Eigenschaft als Versicherter bestand, ein Versicherungsfall e...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 70 Ü... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 9 Gsell, Schuldrechtsreform: Die Übergangsregelung für die Verjährungsfristen, NJW 2002, 1297. Heß, Das neue Schuldrecht – In-Kraft-Treten und Übergangsregelungen, NJW 2002, 253. Kandelmann, Ist es wirklich schon zu spät? – Zum Ablauf der allgemeinen Verjährungsfrist nach intertemporärem Verjährungsrecht, NJW 2005, 630. Mansel, Die Neuregelung des Verjährungsrechts, NJW 200...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 7 Zusammenfassung wichtiger (Änderungs-)Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (29.12.2003-31.12.2022)

Rz. 220 Der Gesetzgeber hat sich beim Gesetz zur Einführung des SGB II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) davon leiten lassen, dass – wie auch das SGB III – der gesetzliche Handlungsrahmen allein den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nicht bewirken kann. Wir...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 1 Einführung des Bürgergeldes

Rz. 1 Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II), nach dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) eingeführt, neugefasst durch Bekanntmachung v. 13.5.2011 (BGBl. I v. 20.5.2011 S. 850, 2094), ist durch Art. 1 Nr. 1 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch u...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 14 B... / 2.3 Beratungsinhalte

Rz. 12 Inhalt der Beratung können zunächst unabhängig von der Form z. B. sein Hinweise auf Rechtsquellen, Hinweise auf Informationsquellen, mögliche elektronische Kommunikation, Darlegung und Erläuterung des rechtlich relevanten Sachverhaltes, Hinweise auf rechtlich irrelevante Sachverhaltsbestandteile, Abgleich der Leistungsvoraussetzungen mit dem dargelegten Sachverhalt, Aufzei...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

Rz. 3 Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebe...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 1 Au... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Badura, Der Sozialstaat, DÖV 1989, 491. Bley, Sozialleistungen ohne Güterdefizit?, SGb 1979, 363. Däubler, Das Verbot der Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsgruppen – Existenzminimum und Arbeitslosengeld II, NZS 2005, 225. Eichenhofer, Sozialrecht und soziale Gerechtigkeit, JZ 2005, 209. Hebeler, Nachhaltigkeit der Sozialsysteme unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 14 B... / 2.2 Berater

Rz. 8 Zuständig für die Beratung ist der für das Anliegen des Ratsuchenden zuständige Leistungsträger. Das ist regelmäßig der Leistungsträger, der über den begehrten Anspruch entscheidet oder dem gegenüber der Ratsuchende seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen hat. Im Zweifel ist der Leistungsträger beratungspflichtig, der leistungspflichtig wäre, wenn dem Begehren des Ratsu...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 4 So... / 2.1.3.4 Gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 24 In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht für den von §§ 1 bis 3 SGB VI erfassten Personenkreis; das sind insbesondere die Beschäftigten und beschäftigungsähnlich Tätigen, "kleine" Selbstständige, sonstige Personen in der Zeit, in der sie Kinder erziehen oder als nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen tätig sind, und Wehr- und Zivildienstleistend...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 9 Übergreifende Literaturhinweise und Materialien zum SGB II

Rz. 270 Einige Vorschriften lehnen sich an das frühere Recht nach dem Bundessozialhilfegesetz an. Für Rückgriffe auf frühere Kommentare zu diesem Gesetz werden die Ausgaben von Fichtner und Schellhorn/Jirasek/Seip empfohlen. Rz. 271 Beetz, Das Verhältnis von rechtlicher Betreuung und der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, info also 2024, 20. Bieresborn/Giesb...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 15 A... / 2.2 Gegenstand der Auskunftserteilung

Rz. 7 Die Auskunftsstellen haben ohne Einschränkung den für die nachgefragte Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu benennen. Das ist nicht nur der Name des Leistungsträgers, sondern die sachlich und örtlich zuständige Dienststelle, im Zweifel die dem Auskunftsort nächstgelegene Dienststelle. In der Literatur wird die Auskunft nach § 15 auch als Verweisungsauskunft ch...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 4 So... / 2.1.3.5 Alterssicherung der Landwirte

Rz. 28 Auch in der Alterssicherung der Landwirte, die in Abs. 2 der Rentenversicherung zugeordnet wird, bestehen nach §§ 4, 5 ALG Möglichkeiten der originären freiwilligen Rentenversicherung oder der Weiterversicherung nach dem Ende der Versicherungspflicht, wenn die Landwirte noch keine Rente beziehen und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Rz. 29 In der Rentenv...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 4 So... / 2.1.2 Zugang zur Sozialversicherung

Rz. 8 Das in Abs. 1 deklarierte Recht auf Zugang zur Sozialversicherung für jedermann suggeriert eine Rechtsposition, von der auch Abstand genommen werden könnte. Ein solcher jedermann offen stehender Zugang zur Sozialversicherung ist jedoch für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte nach dem Gesetz ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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E / 17 Erzwingungshaft [Rdn 1150]

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G / 4 Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse [Rdn 1868]

Rdn 1869 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1870 1. Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 kommen für die Zumessung der Geldbuße auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht. Eine erste Einschränkung erfolgt in S. 1 Hs. 2: Bei geringfügigen OWi bleibt dies nämlich i.d.R. unberücksichtigt. Weitere und wesentli...mehr

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F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Insolvenzausfallgeld / 3.4 Berechnung der Insolvenzgeldumlage

Es gelten die Regeln zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Das bedeutet, dass Grundlage für die Berechnung das rentenversicherungspflichtige Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist. Zum erstattungsfähigen Arbeitsentgelt gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonderzahlungen des Arbeitgebers wie zum Beispiel Urlaubsgeld, Pr...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6.4 Leistungs- oder Neutralitätspflicht der Bundesagentur für Arbeit?

Führen Fernwirkungen von Arbeitskämpfen zur vorübergehenden, gegebenenfalls auch nur teilweisen Unmöglichkeit, die in einem Drittunternehmen angestellten Arbeitnehmer zeitweise weiter zu beschäftigen, kann es zu Entlassungen oder als milderes Mittel zu der Notwendigkeit kommen, die regelmäßige Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen. Fraglich ist, ob die von Arbeitgeber- wie ...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.5 Auswirkungen eines rechtmäßigen Streiks auf Arbeitswillige

Soweit Arbeitnehmer während des Streiks tatsächlich im Betrieb beschäftigt werden konnten und auch beschäftigt wurden, hat der Streik keine Auswirkungen auf ihre Rechtsstellung. Werden arbeitswillige Arbeitnehmer während eines Streiks nicht beschäftigt, dann haben sie ausnahmsweise keinen Arbeitsentgeltanspruch, wenn ihre Beschäftigung aufgrund des Streiks wirtschaftlich unzu...mehr

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Arbeitskampfrecht / 4 Normative Grundlagen des Arbeitskampfrechts

Der deutsche Gesetzgeber hat das Arbeitskampfrecht nicht geregelt. Deutsches Arbeitskampfrecht ist im ganz Wesentlichen Richterrecht. Die Begriffe Arbeitskampf und Streik werden zwar in einigen Gesetzen erwähnt. Dort geht es aber nicht um das Recht der kollektiven Arbeitsniederlegungen in seinen zentralen Problembereichen, sondern nur um Berührungspunkte des geregelten Arbei...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I

A. Einführung Rz. 1 Um eine sachgerechte und dem Mandanteninteresse dienende Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bzw. im Rahmen von Kündigungs- und sonstigen Bestandsstreitigkeiten zu gewährleisten, müssen zwingend einige wichtige Vorschriften des Sozialversicherungsrechts beachtet werden. Andernfalls drohen dem Mandanten erhebl...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / B. Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Rz. 5 Das Arbeitslosengeld ist im SGB III (seit April 2012 in den §§ 136–164, bis dahin in den §§ 117–152 a.F.) geregelt. Es ist eine beitragsfinanzierte Leistung zur wirtschaftlichen Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit, die keinen unmittelbaren Bezug zum Arbeitsmarkt, d.h. zur aktiven Arbeitsförderung hat.[5] Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung für Arbeitnehm...mehr

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§ 29 Geltendmachung von (Ne... / II. Arbeitslosengeld

Rz. 5 Hinsichtlich der Aktivlegitimation ist zu klären, ob der Arbeitnehmer zwischenzeitlich von der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld erhalten hat. Da der Arbeitnehmer bei Überleitung durch die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr Gläubiger der Forderung ist, muss ein entsprechender Betrag in Abzug gebracht werden. Ein Antrag würde dann etwa wie folgt lauten. Rz. 6 F...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / I. Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 7 Ein Arbeitnehmer hat gemäß § 137 Abs. 1 SGB III Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er arbeitslos ist, sich arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Zudem wird Arbeitslosengeld gemäß § 136 Abs. 2 SGB III nur bis zum Ablauf des Monats gewährt, in dem der Leistungsempfänger das für die Regelaltersrente i.S.d. SGB VI erforderliche Lebensjahr vollendet. 1....mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / IV. Höhe des Anspruchs

Rz. 54 Die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt gemäß § 149 SGB III 60 % bzw. 67 % (Leistungssatz) des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt). Rz. 55 Zunächst ist also das Bemessungsentgelt zu ermitteln. Aus dem Bemessungsentgelt wird durch pau...mehr

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§ 33 Bürgergeld / IV. Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld

Rz. 51 Mit Wirkung zum 1.1.2011 ist der Anspruch auf Gewährung eines befristeten Zuschlags ersatzlos gestrichen worden.[46] Rz. 52 § 24 SGB II nennt darüber hinaus Sachverhalte, in denen eine abweichende Leistungserbringung (z.B. durch Gewährung von Darlehen, Sonderbedarfen, Erstausstattung für Wohnung, Ausstattung für neugeborene Kinder) eröffnet wird.[47]mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 3. Erfüllung der Anwartschaftszeit

Rz. 41 Gemäß §§ 142 Abs. 1 S. 1, 143 Abs. 1 SGB III hat die Anwartschaftszeit erfüllt, wer in der Rahmenfrist von 30 Monaten mindestens zwölf Monate[52] in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Die Rahmenfrist gemäß § 143 Abs. 1 SGB III ist eine in die Vergangenheit zu berechnende Frist und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen f...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / III. Dauer des Anspruchs

Rz. 50 Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich gemäß § 147 Abs. 1 S. 1 SGB III nach der Dauer des Versicherungspflichtverhältnisses innerhalb der um ein Jahr auf drei Jahre erweiterten Rahmenfrist sowie nach dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat. Rz. 51 Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist dementsprec...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / C. Sozialversicherungsschutz des Arbeitslosen

Rz. 71 Die Bezieher von Arbeitslosengeld sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 1 Alt. 1 SGB V) und in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2 Hs. 1 SGB XI). Erforderlich ist aber, dass das Arbeitslosengeld tatsächlich bezogen wird.[74] Rz. 72 In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Bezieher vo...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / V. Erlöschen des Anspruchs

Rz. 68 Das Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist in § 161 SGB III geregelt. Gemäß § 161 Abs. 1 Nr. 1 SGB III erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit der Entstehung eines neuen Anspruchs. Mit Anspruch ist hier nicht der konkrete Leistungsanspruch, sondern der Anspruch im Sinne einer Anwartschaft gemeint (§ 142 SGB III), der sich gemäß § 147 SGB III im Zeitpu...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 1. Arbeitslosigkeit

Rz. 8 Gemäß § 138 Abs. 1 SGB III [8] ist ein Arbeitnehmer arbeitslos, wenn er nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit), sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit). a) Beschäftigungslosigkeit Rz. 9 Beschäftigungslosigkeit setzt nac...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 3. Leistungssatz

Rz. 65 Der Leistungssatz ist der Prozentsatz des Leistungsentgelts, das der Arbeitslose als Arbeitslosengeld beanspruchen kann.[70] Gemäß § 149 Nr. 1 SGB III gilt der erhöhte Leistungssatz von 67 % für Arbeitslose mit mindestens einem Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts. Im Übrigen gilt gemäß § 149 Nr. 2 SGB III der allgemeine Leistungssatz von 60 %. Rz. 66 Infolge der Pa...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / A. Einführung

Rz. 1 Um eine sachgerechte und dem Mandanteninteresse dienende Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bzw. im Rahmen von Kündigungs- und sonstigen Bestandsstreitigkeiten zu gewährleisten, müssen zwingend einige wichtige Vorschriften des Sozialversicherungsrechts beachtet werden. Andernfalls drohen dem Mandanten erhebliche finanzie...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / II. Ruhen des Anspruchs

Rz. 46 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann ruhen. Ruhenstatbestände sind in den §§ 156, 157, 158, 159 und 160 SGB III geregelt. Rz. 47 Das Ruhen führt zu einer Zahlungssperre, das heißt der Anspruch ("Stammrecht") bleibt zwar bestehen, kann aber im Ruhenszeitraum nicht geltend gemacht werden. Der Leistungsträger braucht den Anspruch nicht zu erfüllen (Leistungsverweigerung...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 4. Keine Vollendung des 67. Lebensjahres

Rz. 44 Eine allgemeine Grenze für den Leistungsbezug ist in § 136 Abs. 2 SGB III festgelegt. Danach wird Arbeitslosengeld nur bis zum Ablauf des Monats gewährt, in dem der Leistungsempfänger das für die Regelaltersrente i.S.d. SGB VI erforderliche Lebensjahr vollendet. Rz. 45 Gemäß § 35 S. 2 SGB VI wird das Ruhestandsalter mit Vollendung des 67. Lebensjahres gewöhnlich erreic...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 2. Leistungsentgelt

Rz. 64 Leistungsentgelt ist das um pauschalierte Abzüge verminderte Bemessungsentgelt (§ 153 Abs. 1 S. 1 SGB III). Abgezogen wird eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 % (§ 153 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III), die Lohnsteuer (§ 153 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB III) und der Solidaritätszuschlag (§ 153 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB III). Anders als unter dem bis zum 31.12.2004 geltende...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 2. Arbeitslosmeldung/Antrag

Rz. 34 Gemäß § 141 Abs. 1 S. 1 SGB III hat sich der Arbeitslose elektronisch im Fachportal der BA oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Eine telefonische oder schriftliche Arbeitslosmeldung oder eine Meldung durch einen Vertreter genügt nicht (Ausnahme bei leistungsgeminderten Personen aus gesundheitlichen Gründen gemäß § 145 Abs. 1 S. ...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 1. Bemessungsentgelt

Rz. 56 Bemessungsentgelt ist gemäß §§ 149, 151 Abs. 1 S. 1 SGB III das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige (Brutto-)Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat. Rz. 57 Zum erzielten Arbeitsentgelt zählen alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einna...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / b) Eigenbemühungen

Rz. 14 § 138 Abs. 1 Nr. 2 SGB III setzt voraus, dass sich der Arbeitnehmer bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Hierzu hat der Arbeitslose gemäß § 138 Abs. 4 S. 1 SGB III alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen, zu denen die im nicht abschließenden ("insbesondere") Katalog des § 138 Abs. 4 S. 2 Nr. 1–3 SGB III aufgezählten Maßnahmen zählen. Rz...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / E. Erstattungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 78 Gewährt die BA dem Arbeitnehmer Arbeitslosengeld für Zeiten, in denen er noch einen Anspruch auf Arbeitsentgelt gegen den Arbeitgeber hat (insbesondere bei der sog Gleichwohlgewährung gemäß §§ 157 Abs. 3, 158 Abs. 4 SGB III, vor allem als Annahmeverzugslohn nach Streit um die Wirksamkeit einer sich später als unwirksam herausstellenden Kündigung, vgl. § 32 Rdn 61, 65)...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / c) Verfügbarkeit

Rz. 21 Verfügbar i.S.d. § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III ist ein Arbeitsloser dann, wenn er den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn alle in § 138 Abs. 5 Nr. 1–4 SGB III geregelten Voraussetzungen (kumulativ) erfüllt sind oder ein Sonderfall der Verfügbarkeit nach § 139 SGB III vorliegt. Die Verfügbarkeit nach § 138 Abs. 5 SGB ...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / D. Arbeitsbescheinigung

Rz. 75 Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der BA hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen (§ 312 Abs. 1 ...mehr