Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Zweck

Rz. 1407 Die Vereinigung hat den Zweck, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, indem Mittel, Tätigkeiten oder Erfahrungen zusammengeschlossen werden. Diese Vorgehensweise führt zu besseren Ergebnissen als ein einzelnes Vorgehen des jeweiligen Mitgliedes. Die Vereinigung hat nicht den Zweck, Gewinn für sich selbst zu erzielen. Ihre T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Vorliegen einer "Betriebsänderung"

Rz. 69 Die in § 111 Satz 3 BetrVG gesetzlich geregelten Fälle einer Betriebsänderung sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Regelungen zur Frage des anwendbaren Rechts

Rz. 380 Muster 3.63: Anwendbares Recht und Gerichtsstand Muster 3.63: Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf das vorliegende Arbeitsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Arbeitsvertrag ist der jeweilige Sitz der Gesellschaft. Dieser ist derzeit _________________________. Rz. 381 Gerade bei den zu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 8 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nach § 95 SGB III besteht ein Anspruch auf KuG für den einzelnen ArbN, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt (> Rz 11 ff), die betrieblichen (> Rz 28) und die persönlichen (> Rz 29 ff) Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der > Bundesagentur für Arbeit angezeigt worden ist (> Rz 37). Rz. 9 Stand: EL 136...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheits Certifikat Personaldienstleister (SCP/SGU-Personal-VAZ)

Begriff SCP steht für Sicherheits Certifikat Personaldienstleister. Im Mittelpunkt stehen Unternehmen aus der Branche der Zeitarbeit, also der Arbeitnehmerüberlassung. Ziel von SCP ist es, einen funktionierenden Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz bei den Personaldienstleistern zu erreichen – also Unfälle zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Personaldienstleister verleihen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das AMS-Konzept Sicherheits... / 1.2 Pflichten des Zeitarbeitsbetriebs (Personaldienstleisters)

Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bleibt der Zeitarbeitsbeschäftigte Arbeitnehmer seines ihn entsendenden Zeitarbeitsbetriebs. Der Arbeitgeber – hier der Verantwortungsträger des Personaldienstleisters – verantwortet grundsätzlich die Abstimmung der Arbeitsschutzmaßnahmen für die Zeitarbeitsbeschäftigten. Er trägt die Verantwortung dafür, die erforderlichen Infor...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das AMS-Konzept Sicherheits... / 2.2 Entwicklung und Anwendung in Deutschland

Mitte der 1990er-Jahre beschlossen die im deutschen Mineralölwirtschaftsverband zusammengeschlossenen Unternehmen, das niederländische SCC-System und damit auch das Sicherheits Certifikat Personaldienstleister (SCP) zu übernehmen und an das deutsche Arbeitsschutzrecht sowie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) anzupassen. In einer Selbstverpflichtung beschlossen die Mitg...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das AMS-Konzept Sicherheits... / 1 Sicherheit in der Zeitarbeit

In der Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) liegen die Unfallhäufigkeit und der Krankenstand trotz Fortschritten in den letzten Jahren immer noch deutlich über dem Niveau anderer Branchen. Dies ist sicherlich auf die eher "rustikalen" Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen mit vergleichsweise hohen Gefährdungs- und Belastungspotenzialen zurückzuführen. Nicht selten sind hier...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das AMS-Konzept Sicherheits... / 1.1 Pflichten des Einsatzbetriebs (Entleihers)

Der Auftraggeber/das entleihende Unternehmen muss die Zeitarbeitsbeschäftigten in sein Unternehmen integrieren und trägt die Verantwortung für die Arbeitsschutzmaßnahmen für die entliehenen Beschäftigten. Zu den Pflichten des Entleihers zählen insbesondere die Aspekte des vereinbarungsgemäßen Einsatzes der Zeitarbeitsbeschäftigten, die ausreichende Unterweisung hinsichtlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Aufwendungen für Arbeitnehmerüberlassung als vGA

VGA bei zivilrechtlicher Unwirksamkeit: Aufwandswirksam auf ein Verrechnungskonto verbuchte Aufwendungen einer GmbH für die Arbeitnehmerüberlassung seitens einer dem beherrschenden Gesellschafter nahestehenden Person (hier: GmbH im Anteilsbesitz der Ehefrau dieses Gesellschafters) sind aufgrund der zivilrechtlichen Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Vereinbarung als vGA hi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zusammentreffen mit anderen Delikten

Rz. 61 [Autor/Stand] Hat der Täter neben der (angemeldeten) Lohnsteuer auch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, besteht zwischen § 380 AO und § 266a StGB i.d.R. Tatmehrheit[2]. Tatmehrheit ist auch möglich mit den Bußgeldtatbeständen der Steuergefährdung nach § 379 AO (s. § 379 Rz. 711 f.) und der Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG (s. Rz. 19) sowie § 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Lohnsteuer

Rz. 24 [Autor/Stand] Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer gem. §§ 38–42g EStG i.V.m. der LStDV durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (sog. Lohnsteuer). Maßgeblich ist das Vorliegen eines Dienstverhältnisses i.S.v. § 1 LStDV, aus dem Arbeitslohn bezogen wird. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufli...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Die Möglichkeit der Nutzung einer Fremdkantine führt zum Leistungsaustausch

Leitsatz Wenn ein Unternehmen dafür zahlt, dass seine Mitarbeiter die Kantinen eines anderen Unternehmens verbilligt nutzen dürfen, berechtigt die Zahlung zum Vorsteuerabzug. Sachverhalt Die Klägerin hatte mit der X AG einen Rahmenvertrag zur Überlassung von Arbeitnehmern gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für deren Kantinen geschlossen. Ergänzend dazu wurde ein sogenannter Kantinennutzungsvertrag geschlossen, wonach die Mitarbeiter der Klägerin (die in den Kantinen der X AG zu arbeiten h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / 1. Eintragung ins Gewerbezentralregister bei Einstellungen nach § 153a StPO

Nach § 149 Abs. 1 GewO wird bei dem Bundesamt für Justiz als Registerbehörde ein Gewerbezentralregister geführt. In das Gewerbezentralregister sind unternehmensbezogene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten einzutragen. Nach § 149 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GewO sind nur rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leiharbeit

Rn. 48 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden ArbN Dritten (Entleihern) zur Arbeitsleistung überlassen, so besteht regelmäßig ein Dienstverhältnis nur gegenüber dem Verleiher. Von einer solchen ArbN-Gestellung ist die bloße Vermittlung eines ArbN zu unterscheiden, bei der der Vermittelnde keine ArbG-Funktionen übernimmt. Ob diese oder jene vorliegt, ist nach dem Unternehmerrisiko...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erfinder

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur Erfindervergütung > Diensterfindung, > Außerordentliche Einkünfte Rz 92 und > Sonstige Bezüge Rz 8. Hat ein Leiharbeitnehmer während der Dauer seiner Tätigkeit beim Entleiher eine Erfindung oder einen technischen Verbesserungsvorschlag gemacht, so gilt der Entleiher als ArbG iSd Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (vgl § 11 Abs 7 AÜG). Ergänz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1.1 Beitragspflicht bei gesetzlichen Mindestlöhnen und bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

Rz. 5 Mit Blick auf das Entstehungsprinzip wird bei Betriebsprüfungen i. d. R. eingehend geprüft, ob die gesetzlichen Mindestlöhne (vgl. insbesondere ab 1.1.2015 das Mindestlohngesetz als Art. 1 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes v. 11.8.2014, BGBl. I S. 1348; § 8 AÜG i. d. F. v. 1.4.2017 – "Equal-Pay"-Prinzip) oder die nach allgemein verbindlichen Tarifverträgen (§ 5 Tarif...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 5 Allgemeine Erledigungsklausel/Ausgleichsklausel

Eine Ausgleichsklausel sollte mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, um Folgestreitigkeiten zu vermeiden. Praxis-Beispiel Ausgleichsklauseln Variante 1: Schlichte Empfangsbestätigung Der Arbeitnehmer bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: "… Der Arbeitgeber bestätigt die Rückgabe folgender Arbeitsmaterialien …" Variante 2: Echte Ausgleichsklausel mit Verzichtswirkun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Arbeitnehmerüberlassung/Flexibilisierung und Entflexibilisierung

Rz. 1789 Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung ist mit Ablauf der Frist (5.12.2011) zur Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) in wesentlichen Teilen Unionsrecht geworden. Rz. 1790 Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7.8.1972 war 1997 vor allem durch die Flexibilisierung der arbeitsvertraglichen Ge...mehr

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§ 16 Vertragstypen / X. Bußgeld- und Strafenkatalog (§§ 15, 15 a, 16 AÜG)

Rz. 1870 Verstöße gegen die Vorschriften des AÜG können auch Bußgelder und Strafen nach sich ziehen, insb. bei illegaler Ausländerbeschäftigung. Im Einzelnen gilt:mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Unwirksamkeit und Rechtsfolgen (§§ 9, 10, 10a AÜG)

Rz. 1847 Vom Gesetz zugelassen ist die Arbeitnehmerüberlassung nur mit besonderer gewerberechtlicher Erlaubnis. Fehlt die Erlaubnis, d.h. wurde sie dem Verleiher niemals erteilt oder wurde sie ihm nachträglich wieder entzogen, wird die Arbeitnehmerüberlassung unerlaubt betrieben, selbst dann, wenn sich der Verleiher an alle sonstigen Vorschriften des AÜG hält. Die Erlaubnisb...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VII. Vermittlungsvermutung nach § 1 Abs. 2 AÜG

Rz. 1852 Als ein Relikt aus der Zeit, in der das dem Staat vorbehaltene Arbeitsvermittlungsmonopol noch verfassungsrechtlich sanktioniert war, ist heute die ohnehin ungewöhnliche Vorschrift des § 1 Abs. 2 AÜG zu werten. Hiernach wird (nach zutreffender Auffassung widerleglich, vgl. z.B. BAG v. 21.3.1990 – 7 AZR 198/89) vermutet, dass ein Verleiher unerlaubte Arbeitsvermittlu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VIII. Betriebsverfassungsrecht (§ 14 AÜG)

Rz. 1854 Die gesetzliche Definition des sich rechtmäßig verhaltenden Verleihers als alleinigem Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers erforderte auf der Ebene des Betriebsverfassungsrechtes eine gesonderte Klarstellung, ob und wenn ja, welche Rechte der Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers genießt. Z.T. regelt dies § 14 AÜG. Zusätzliche Fragen wurden von der Rspr. beantwort...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 11. Erledigung von "Equal-Pay-Ansprüchen" nach AÜG und AGG

Rz. 396 Eine im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs vereinbarte umfassende Abgeltungsklausel zur Gesamtbereinigung umfasst auch "Equal-Pay-Ansprüche" (vgl. BAG v. 27.5.2015 – 5 AZR 137/14). Diesbezüglich findet keine Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB statt, wenn der den Bestandsstreit der Parteien beendende Vergleich unter Mitwirkung des Gerichts zustande gekommen ist...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Erlaubnispflicht

Rz. 1799 Nach § 1 Abs. 1 AÜG ist Arbeitnehmerüberlassung grds. verboten, es sei denn aufgrund einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, die von der zuständigen Regionaldirektion der BA erteilt wird (sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Das AÜG regelt hierzu die Voraussetzung, die arbeitsrechtlichen Besonderheiten, die Überwachung durch die Erlaubnisbehörde sowie die zivil- un...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Steuerrechtliche Besonderheiten

Rz. 1876 Der Arbeitgeber haftet für die von ihm einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer (§ 42d Abs. 1 EStG) als Gesamtschuldner neben dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 3 EStG). Diese Lohnsteuerhaftung besteht also in gleicher Weise für den Verleiher als Arbeitgeber des von ihm angestellten und verliehenen Leiharbeitnehmers. Insoweit gibt es keine Besonderheiten. Rz. 1877 Bei g...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Arbeitsentgelt/equal pay

Rz. 1831 Mit dem Gesetz zur Änderung des AÜG und anderer Gesetze vom 21.2.2017 wurde der bisher auf verschiedene Normen im AÜG aufgeteilte Grundsatz des Schlechterstellungsverbotes (equal pay oder equal treatment), systematisch in § 8 AÜG zusammengefasst (BGBl I, 258). § 8 Abs. 1 AÜG regelt den Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern mit vergleichbaren Stammarbeitn...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 5. Entsendefreiheit

Rz. 121 Betrafen die o.g. Ausführungen den Fall, dass das Unternehmen/der Selbstständige aus dem Beitrittsstaat nach Deutschland übersiedelte, wird es viele Fälle geben, in denen Firmen mit Sitz in den Beitrittsstaaten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in Wirtschaftsbereichen tätig werden wollen, für die die Übergangsregelung nicht gilt. Diese Unternehmen ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 16 Vertragstypen / IV. Generelles Verbot des Verleihs in das Baugewerbe

Rz. 1818 Im Grundsatz verboten (bestätigt durch BVerfG, 6.10.1987 – 1 BvR 1086/82) ist der gewerbsmäßige Verleih von Arbeitern (nicht Angestellten) in Betriebe des Baugewerbes ( § 1b AÜG). Erfasst werden damit die in den §§ 210, 211 SGB III a.F. i.V.m. der Baubetriebe-VO (zuletzt geändert durch Art. 37 G. v. 20.12.2011, BGBl I, 2854) aufgelisteten Bauarbeiten (bestätigt durch...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Vorübergehender Konzernverleih

Rz. 1808 Ebenfalls nicht anzuwenden ist das AÜG auf den Konzernverleih (zum früheren Recht noch BAG v. 17.1.2007 – 7 AZR 23/06), wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG). Das bisherige Merkmal "vorübergehend" wurde ab 1.12.2011 mit Rücksicht auf Art. 1 Abs. 1 der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG gestrichen...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Die Entsendung und ihre rechtliche Einordnung

Rz. 21 Zu den klassischen Modellen beim Auslandseinsatz zählt die echte Entsendung, bei der der Arbeitnehmer im Ausland keinen weiteren Arbeitsvertrag eingeht, sondern wie bei der Arbeitnehmerüberlassung in eine fremde Organisation nur faktisch und nur partiell eingegliedert wird, um dort vorübergehend zu arbeiten. Die Einsatzorganisation kann eine unselbstständige Repräsent...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Gelegentliche Überlassung

Rz. 1812 Ausdrücklich festgelegt ist nunmehr in § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG die Nichtanwendung des AÜG auf nur gelegentliche Überlassung von Arbeitnehmern, die nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt werden. Da § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG dogmatisch zu den Ausnahmetatbeständen der Arbeitnehmerüberlassung gehört, sind an das Merkmal "gelegentlich" strenge Anforderung...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Abordnung zu einer Arbeitsgemeinschaft

Rz. 1803 Nicht als Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. AÜG gilt die Abordnung von Arbeitnehmern zu einer ARGE, deren Mitglieder sich jeweils zur selbstständigen Erbringung von Vertragsleistungen verpflichtet haben, wenn darüber hinaus für alle ARGE-Mitglieder Tarifverträge desselben Wirtschaftszweiges gelten (§ 1 Abs. 1a S. 1 AÜG). Dies trifft vor allem im Baugewerbe zu. Das gene...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl

Rz. 699 Im Unterschied zur Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für den von einer Kündigung bedrohten Arbeitnehmer, die nicht nur auf denselben Betrieb, sondern auch auf andere Betriebe desselben Unternehmens zu erstrecken ist (§ 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1b KSchG), erfolgt die soziale Auswahl gem. § 1 Abs. 3 KSchG lediglich betriebsbezogen und nicht unternehmensbezogen (BA...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Wahlausschreiben

Rz. 182 Der Wahlvorstand hat nach § 3 WO ein Wahlausschreiben zu erlassen, das von dem oder der Vorsitzenden des Wahlvorstandes und mindestens einem weiteren Beisitzer zu unterzeichnen ist. Mit Aushang des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet. Rz. 183 Aufgrund des Wahlausschreibens steht fest – und ist den Mitarbeitern bekannt gegeben –, auf welche Weise wie v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 7. Keine Geltung der Sphärentheorie des Streikrechts

Rz. 1841 Nach der neuen Regelung des § 11 Abs. 5 AÜG darf der Entleiher die Leiharbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher nutzen, sodass der streikbedingte Arbeitsausfall nicht mehr durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern kompensiert werden darf. Vielmehr trifft den Entleiher die Hinweispflicht, den Leiharbeitnehmer auf sein Leistungsverweigerungsrecht hinzuweisen (§ 11 Abs....mehr

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§ 16 Vertragstypen / XI. Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

Rz. 1871 Die Sozialversicherungsbeiträge schuldet der Verleiher als Arbeitgeber. Der Entleiher haftet jedoch hierfür wie ein selbstschuldnerischer Bürge (§ 28e Abs. 2 SGB IV). Rz. 1872 Dem Verleiher obliegt auch die Meldepflicht ggü. der Einzugsstelle (§ 28a SGB IV), wobei er nur Beginn und Ende des Leiharbeitsverhältnisses angeben muss, nicht auch die einzelnen Entleihereins...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Wesentlicher Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1822 Der Verleiher hat den wesentlichen Inhalt des Leiharbeitsverhältnisses gem. § 2 Abs. 1 NachwG schriftlich niederzulegen und darin zusätzlich gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AÜG seine Firma und Anschrift, Ort und Datum der Erlaubniserteilung sowie Art und Höhe der Leistungen für Zeiten anzugeben, in denen der Leiharbeitnehmer nicht verliehen wird (§ 11 Abs. 4 S. 2 AÜG)....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Anrechnung von anderen Dienstverhältnissen

Rz. 46 Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist die Zeit eines vorangegangenen Ausbildungsverhältnisses anzurechnen (BAG v. 6.12.1976, DB 1977, 213; BAG v. 2.12.1999, AP Nr. 57, § 622 BGB in einem orbiter dictum). Dies dürfte auch aus § 10 Abs. 2 BBiG folgen, wonach auf den Berufsausbildungsvertrag die für den Arbeitsvertrag geltenden Vorschriften und Rechtsgrundsätze ent...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Informationspflichten

Rz. 1868 Der durch die Leiharbeitsrichtlinie vorgegebene Grundsatz der Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer während der Dauer ihrer Überlassung mit den auf vergleichbaren Arbeitsplätzen tätigen Stammarbeitnehmern des Entleihers (Art. 5 Abs. 1 und 6 RL) wurde nunmehr auch dahin konkretisiert, dass die Leiharbeitnehmer vom Entleiher nicht nur Auskunft über die wesentlichen Ar...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 94. Schwarzarbeit

Rz. 1488 Bei Schwarzarbeit handelt es sich gem. der Definition des § 1 Abs. 2 SchwArbG um Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden oder die jemand ausführen lässt und dabeimehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Personalüberlassung durch Kleinbetriebe

Rz. 1816 Kleinbetriebe (mit weniger als 50 Beschäftigten) dürfen gem. § 1a AÜG zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen im Wege der Kollegenhilfe bis zur Dauer von 12 Monaten Personal überlassen. Eine Erlaubnis nach § 1 AÜG ist dafür nicht erforderlich, lediglich eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Regionaldirektion der BA. Das Sonderverbot im Baugewerbe (vg...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers

Rz. 1041 Es entsteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitgeber seiner Hauptleistungspflicht nicht nachkommt und mit der Lohnzahlung in Verzug gerät. Die Rechtsprechung stützt dieses dogmatisch auf § 273 Abs. 1 BGB (BAG v. 25.10.1984 – 2 AZR 417/83). Da der Arbeitnehmer gem. § 614 BGB vorleistungspflichtig ist, kann er seine Arbeitsleistung nicht ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Vorbeugender Schutz vor Abwerbungen

Rz. 96 Vorbeugender Schutz vor Abwerbungen lässt sich – außer durch die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen – nur schwer erreichen. In Betracht kommen zum einen vorbeugende Personalbindungsmaßnahmen, wie z.B. die Vereinbarung längerer Kündigungsfristen oder die Vereinbarung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote mit Mitarbeitern, deren Abwerbung befürchtet wird (s. hierzu...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / F. Übernahme von Leiharbeitnehmern

Rz. 30 Häufig werden in der Praxis auch Leiharbeitnehmer eingestellt, die dem Arbeitgeber zuvor von einem Verleihunternehmen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung gestellt wurden. Für diese Fälle enthalten die Arbeitnehmerüberlassungsverträge, Rahmenverträge oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verleiher i.d.R. Vereinbarungen über die Entrichtung einer V...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Grundsatz und Rechtsgrundlagen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1642 Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG). Der Anspruch an sich wie auch seine nähere Ausgestaltung wird durch das BUrlG und die einschlägigen Tarifverträge bestimmt. Es handelt sich um einen privatrechtlichen und persönlichen Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergüt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Vertragsbefristungen

Rz. 1826 Das Verbot der Befristung des Leiharbeitsvertrages besteht nicht mehr. Es gelten vielmehr die allgemeinen Bestimmungen des TzBfG. Rz. 1827 Umstritten ist, ob und inwieweit der Verleiher von den in § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG aufgeführten sachlichen Befristungsgründen auch die Nr. 1 (nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung) für sich in Anspruch nehm...mehr