Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 94. Schwarzarbeit

Rz. 1488 Bei Schwarzarbeit handelt es sich gem. der Definition des § 1 Abs. 2 SchwArbG um Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden oder die jemand ausführen lässt und dabeimehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Anrechnung von anderen Dienstverhältnissen

Rz. 46 Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist die Zeit eines vorangegangenen Ausbildungsverhältnisses anzurechnen (BAG v. 6.12.1976, DB 1977, 213; BAG v. 2.12.1999, AP Nr. 57, § 622 BGB in einem orbiter dictum). Dies dürfte auch aus § 10 Abs. 2 BBiG folgen, wonach auf den Berufsausbildungsvertrag die für den Arbeitsvertrag geltenden Vorschriften und Rechtsgrundsätze ent...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Vorbeugender Schutz vor Abwerbungen

Rz. 96 Vorbeugender Schutz vor Abwerbungen lässt sich – außer durch die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen – nur schwer erreichen. In Betracht kommen zum einen vorbeugende Personalbindungsmaßnahmen, wie z.B. die Vereinbarung längerer Kündigungsfristen oder die Vereinbarung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote mit Mitarbeitern, deren Abwerbung befürchtet wird (s. hierzu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Vertragsbefristungen

Rz. 1826 Das Verbot der Befristung des Leiharbeitsvertrages besteht nicht mehr. Es gelten vielmehr die allgemeinen Bestimmungen des TzBfG. Rz. 1827 Umstritten ist, ob und inwieweit der Verleiher von den in § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG aufgeführten sachlichen Befristungsgründen auch die Nr. 1 (nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung) für sich in Anspruch nehm...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / F. Übernahme von Leiharbeitnehmern

Rz. 30 Häufig werden in der Praxis auch Leiharbeitnehmer eingestellt, die dem Arbeitgeber zuvor von einem Verleihunternehmen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung gestellt wurden. Für diese Fälle enthalten die Arbeitnehmerüberlassungsverträge, Rahmenverträge oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verleiher i.d.R. Vereinbarungen über die Entrichtung einer V...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 8. Arbeitgeberfürsorgepflichten des Verleihers und des Entleihers

Rz. 1842 Als Arbeitgeber trägt der Verleiher alle von ihm erfüllbaren Fürsorgepflichten ggü. dem Leiharbeitnehmer. Dieser unterliegt andererseits während seines Einsatzes beim Entleiher dessen Weisungen und kann deshalb umgekehrt auch die Fürsorgepflicht des Entleihers in Anspruch nehmen. Daraus folgt zugleich, dass der Leiharbeitnehmer dem Arbeitsschutzrecht des Entleiherbe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Grundsatz und Rechtsgrundlagen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1642 Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG). Der Anspruch an sich wie auch seine nähere Ausgestaltung wird durch das BUrlG und die einschlägigen Tarifverträge bestimmt. Es handelt sich um einen privatrechtlichen und persönlichen Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergüt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Arbeitnehmerüberlassung im Wege der Nachbarschaftshilfe

Rz. 1807 Auch eine Arbeitnehmerüberlassung im Wege der Nachbarschaftshilfe zwischen Arbeitgebern desselben Wirtschaftszweiges ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG erlaubnisfrei, wenn sie der Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen dient und wenn solches in einem für beide Vertragspartner geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist. Von dieser Möglichkeit haben Tarifparteien verschied...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Personalüberlassung durch Kleinbetriebe

Rz. 1816 Kleinbetriebe (mit weniger als 50 Beschäftigten) dürfen gem. § 1a AÜG zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen im Wege der Kollegenhilfe bis zur Dauer von 12 Monaten Personal überlassen. Eine Erlaubnis nach § 1 AÜG ist dafür nicht erforderlich, lediglich eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Regionaldirektion der BA. Das Sonderverbot im Baugewerbe (vg...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Verleih in ein deutsch-ausländisches Joint-Venture-Unternehmen

Rz. 1815 Seit 1997 gilt die Privilegierung des Verleihs in ein deutsch-ausländisches Joint-Venture-Unternehmen mit Sitz im Ausland, jedoch nur wenn das Gemeinschaftsunternehmen seine Grundlage in einer zwischenstaatlichen Vereinbarung hat (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 AÜG), z.B. mit China.mehr

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§ 50 Maßnahmen des Arbeitge... / B. Betriebliche Streikabwehr

Rz. 2 Betriebliche Maßnahmen zur Streikabwehr sind u.a. die Einstellung von Aushilfen, von Ersatzkräften oder Leiharbeitnehmern. Des Weiteren ist zu denken an die Beschäftigung von Fremdfirmen, die Beschäftigung von Streikbrechern, Briefe an Familienmitglieder, die Einbindung des Betriebsrates oder die Zahlung von Extraprämien. Des Weiteren ist in der Praxis die Drohung mit ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Kein Abschluss von Aushilfsarbeitsverhältnissen

Rz. 1824 Aushilfsarbeitsverhältnisse nach § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB dürfen mit Leiharbeitnehmern nicht abgeschlossen werden (§ 11 Abs. 4 S. 1 AÜG).mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts

Rz. 1101 Das Mitbestimmungsrecht besteht nur dann, wenn im Unternehmen mehr als zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind. Die Reichweite des Mitbestimmungsrechts ist im Zuge der Reform 2001 – vorher kam es auf die Beschäftigtenzahl des Betriebes an – durch das Abstellen auf die Größe des Unternehmens erheblich ausgeweitet worden. Abzustellen ist auf die Zahl der...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Einschränkungen im Arbeitskampf

Rz. 1109 Das Mitbestimmungsrecht ist eingeschränkt, soweit die Ausübung einen Eingriff in den Arbeitskampf und eine Störung der Arbeitskampfparität bedeuten würde. Aus diesem Grund hat der Betriebsrat des bestreikten Betriebes bei Einstellungen und Versetzungen in diesen Betrieb kein Zustimmungsverweigerungsrecht (BAG v. 13.12.2011 – 1 ABR 2/10, juris: kein Mitbestimmungsrec...mehr

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§ 29 Kündigung / II. Kündigungstermine

Rz. 232 Unter dem Kündigungstermin versteht man den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses, also den Zeitpunkt, an dem die Kündigungsfrist abläuft. Ganz allgemein gilt für das Verhältnis von Kündigungsfristen zu Kündigungsterminen: Ordentliche Kündigungen sind – soweit gesetzlich oder tariflich vorgeschriebene bzw. einzelvertraglich vereinbarte Kündigungstermine beste...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Wählbarkeit

Rz. 149 Für das passive Wahlrecht muss hinzukommen, dass die wahlberechtigten Arbeitnehmer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (also am letzten Wahltag 18. Geburtstag feiern) und dass sie am Wahltag (h.M.: letzten Wahltag) mindestens sechs Monate dem Betrieb angehört haben (§ 8 Abs. 1 BetrVG). Der letzte Wahltag selbst zählt hierbei nicht, der erste Tag des Beschäf...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 524 Gem. § 37 Abs. 2 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Schmälerung des Arbeitsentgeltes nur insoweit zu befreien, als dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Ab einer bestimmten Arbeitnehmerzahl sind nach der Vorstellung des Gesetzgebers regelmäßig Betriebsratsaufgaben in einem solchen Umfang ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

Rz. 1802 Bestimmte Tatbestände des Dritteinsatzes hat der Gesetzgeber von der Erlaubnispflicht befreit. Entweder stellt er ausdrücklich fest, dass überhaupt keine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, oder die besondere Art der Überlassung macht die Anwendung des AÜG entbehrlich. Im Einzelnen gelten folgende Ausnahmen: 1. Abordnung zu einer Arbeitsgemeinschaft Rz. 1803 Nicht als A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen

Rz. 1869 Ferner haben die Leiharbeitnehmer gem. § 13b AÜG gleichberechtigten Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen des Entleihers (insb. Kinderbetreuungseinrichtungen, Gemeinschaftsverpflegung und Beförderungsmittel). Zu den sich hierzu ergebenden sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen vgl. Huke/Luickhardt, BB 2012, 961, 966.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Hilfsmittel zur Aufgabenerfüllung

Rz. 846 § 80 Abs. 2 und 3 BetrVG benennen Mittel und Wege, derer sich der Betriebsrat bedienen kann, um seinen Aufgaben gerecht zu werden. Dabei sieht der durch das Reformgesetz 2001 erweiterte § 80 Abs. 2 und Abs. 3 BetrVG Folgendes vor:mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers

Rz. 1041 Es entsteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitgeber seiner Hauptleistungspflicht nicht nachkommt und mit der Lohnzahlung in Verzug gerät. Die Rechtsprechung stützt dieses dogmatisch auf § 273 Abs. 1 BGB (BAG v. 25.10.1984 – 2 AZR 417/83). Da der Arbeitnehmer gem. § 614 BGB vorleistungspflichtig ist, kann er seine Arbeitsleistung nicht ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. "Einstufiges" Verfahren bei Vorhandensein eines Wahlvorstands

Rz. 323 Ist ein Wahlvorstand durch den Betriebsrat, den Gesamtbetriebsrat, den Konzernbetriebsrat oder das ArbG bestellt, findet das vereinfachte "einstufige Verfahren" mit nur einer Wahlversammlung statt. Auch hierbei findet zwingend Persönlichkeitswahl statt. Hinsichtlich von Wahlausschreiben und Wahlvorschlägen ähnelt das Verfahren aber dem normalen Wahlverfahren. Rz. 324...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Teilnehmerkreis

Rz. 494 Teilnahmeberechtigt am System des betrieblichen Vorschlagswesens sind in jedem Fall alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG . Rz. 495 Nicht erfasst werden die folgenden Personenkreise:mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / B. Bundesgesetze

Rz. 4 Eine gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechtes ist bisher unterblieben. Deswegen muss die Rspr. diese Lücke im Hinblick auf die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Arbeitskampfes füllen (ErfK/Schmidt, GG, Art. 9 Rn 100; Kissel, Arbeitskampfrecht, § 18; Wißmann, Jahrbuch des Arbeitsrechts, Bd. 35, S. 115, 130). Allerdings werden die Begriffe Streik oder Arbeitskampf...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der wachsenden Selbstbestimmtheit hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort eng verwoben ist die Diskussion zur Abgrenzung der abhängigen von der freien Beschäftigung im digitalen Zeitalter. Die stetig wachsende plattformvermittelnde Erwerbstätigkeit führt zu weiteren Abgrenzungsschwierigkeiten und zeigt noch einmal mehr auf, dass der mit der AÜG-Reform 2017 neu eing...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (1) Allgemeines

Rz. 579 Jeder betriebsbedingten Kündigung liegt damit eine unternehmerische Entscheidung zugrunde (Preis, DB 2000, 1122; Bayreuther, DB 2004, 1726; Kaiser, NZA 2005, Beil. 1 S. 31; v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 686). Ein betriebliches Erfordernis zur Kündigung wird nicht unmittelbar und allein durch die Veränderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, sondern regelmä...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / 2. Insb.: Angelegenheiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Rz. 31 In der Praxis liegt den meisten Beschlussverfahren eine Streitigkeit nach dem BetrVG zugrunde. Ein Beschlussverfahren ist nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 BetrVG aber auch dann durchzuführen, wenn sich das streitige Beteiligungsrecht aus einem anderen Gesetz ergibt (z.B. § 14 AÜG). Dagegen ist das Beschlussverfahren nicht eröffnet für Individualansprüche der Arbeitnehmer (z.B. ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Lohnzahlungsrisiko

Rz. 1825 Der Verleiher trägt kraft der Natur seiner Dienstleistung das Arbeitgeber- und Lohnzahlungsrisiko auch für die Zeiten, in denen er den Leiharbeitnehmer nicht bei einem Kunden einsetzen kann. Deshalb verbietet § 11 Abs. 4 S. 2 AÜG die sonst gem. § 615 S. 1 BGB zulässige Abbedingung der Vergütungspflicht bei Annahmeverzug.mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Arbeit auf Abruf

Rz. 1828 Umstritten ist, inwieweit Verleiher von der gesetzlichen Möglichkeit gem. § 12 TzBfG, die Arbeit flexibel entsprechend dem Arbeitsanfall abzurufen, Gebrauch machen dürfen. Das Gesetz legt hierfür Mindestvoraussetzungen fest. Die Vereinbarung muss eine bestimme (Mindest-) Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen; andernfalls gilt eine wöchentliche ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Größe des Betriebsrats

Rz. 84 Die Betriebsratsgröße bestimmt sich nach der Belegschaftsstärke. Dabei kommt es nach der Staffel des § 9 BetrVG in kleineren Betrieben auf die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer an, in größeren Betrieben auf die Zahl der Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihre Wahlberechtigung. Bei Betrieben zwischen 51 und 100 Arbeitnehmern müssen mindestens 51 Arbeitnehmer wahlbere...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / II. Entsendung ins Ausland

Rz. 89 Das deutsche Sozialversicherungsrecht besitzt unter diesen Voraussetzungen Geltung auch für eine Beschäftigung im Ausland. Umgekehrt unterliegen ausländische Arbeitnehmer, die nur vorübergehend nach Deutschland entsandt worden sind, nicht den Vorschriften des deutschen Sozialversicherungsrechtes (§ 5 SGB IV – Einstrahlung). Selbstständige werden nach §§ 4 Abs. 3, 5 Ab...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung)

Rz. 134 Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige

Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Erscheinungsformen und Bezeichnungen sind vielfältig. Sie werden auch als Kooperations-, Beratungs-, Kommissions-, Vertriebspartner-, Subunternehmer-, Diens...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Fälle zum Vorliegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Einstellung

Rz. 1119 Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht beimehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Allgemeines

Rz. 156 Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist grds. zulässig und folgt aus der Vertragsfreiheit. Die allgemeine gesetzliche Grundlage hierfür wurde bis zum 31.12.2000 in § 620 Abs. 1 BGB gesehen. Mit Wirkung v. 1.1.2001 findet § 620 Abs. 3 BGB Anwendung. Danach gilt für Arbeitsverträge, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, das Gesetz über Teilzeitarbeit und b...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Auftragsrückgang, Umsatzrückgang

Rz. 643 Auftrags- und Umsatzsrückgänge können eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitsanfall dadurch so weit vermindert wird, dass für einen oder mehrere Arbeitnehmer das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung entfällt (BAG v. 7.12.1978, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 15.6.1989, AP Nr. 45 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BA...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung)

Rz. 135 Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung)

Rz. 137 Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tarifbi...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / j) Outsourcing von Arbeitsaufgaben

Rz. 675 Entschließt sich ein Arbeitgeber dazu, Aufgaben, die bisher im Betrieb durchgeführt wurden, an einen dritten Unternehmer oder an freie Mitarbeiter zur selbstständigen Durchführung zu übertragen, ist dies eine Unternehmerentscheidung, welche die ArbGe grds. bindet (vgl. BAG v. 7.3.1980, AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 10.11.1994, EWiR 1995, 90...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 652 Dem persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes (§ 1 ArbnErfG) unterfallen sämtliche Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie Beamte, Soldaten (§ 41 ArbnErfG), Hochschulbedienstete (§ 42 ArbnErfG) und Zivildienstleistende (arg. § 78 Abs. 2 ZDG). Rz. 653 Dem ArbnErfG wird der allgemein im Arbeitsrecht geltende Arbeitnehmerbegriff zugrunde gel...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Aufgabenbezug und Erforderlichkeit

Rz. 878 Inhaltlich begrenzt wird der Unterrichtungsanspruch durch den notwendigen Aufgabenbezug (BAG v. 26.1.1988 – 1 ABR 34/86, juris). Zwar genügt es danach, dass der Betriebsrat die Informationen benötigt, um festzustellen, ob sich Aufgaben oder Mitbestimmungsrechte ergeben und ob er hiervon Gebrauch machen will (BAG v. 19.2.2008 – 1 ABR 84/06, juris). Wenn dieses Mitbest...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Begriff

Rz. 568 Gem. § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung u.a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Das KSchG enthält keine Legaldefinition des Begriffes der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Nach der st. Rspr. des BAG setzt eine betriebsbedingte Kündi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Muster: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

Rz. 1685 Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhalt und Ort der Tätigkeit...mehr

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§ 16 Vertragstypen / q) GmbH-Gründung mit Selbstüberlassung

Rz. 807 Überlässt ein Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer GmbH im Wege der Selbstüberlassung sich selbst an ein Unternehmen, für das er sodann in weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit tätig wird, stellt sich die Frage nach einem möglichen Rechtsmissbrauch. Der Verdacht rechtsmissbräuchlicher Gestaltung liegt nahe, wenn ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Einzelne Verweigerungsgründe

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§ 16 Vertragstypen / 3. Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung)

Rz. 136 Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhal...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / B. Allgemeine Arbeitszeitregelungen

Rz. 3 Die Gestaltung der Arbeitszeit wird vom Gesetzgeber als ein wesentliches Gestaltungsmittel des Arbeitsschutzes angesehen (vgl. MünchArbR/Anzinger, § 297 Rn 12 ff.). So ist der Zweck des hier grundlegenden Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (ArbZRG) vor allem die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitneh...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bezugnahmeklauseln und Tarifverträge

Rz. 843 Bei den Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge wird wie folgt begrifflich unterschieden: Sofern im Arbeitsvertrag auf einen bestimmten, näher definierten gültigen Tarifvertrag verwiesen wird, und wenn gleichzeitig ein bestimmter Stichtag genannt wird, ist von einer statischen Verweisung auszugehen. Dies hat zur rechtlichen Folge, dass spätere tarifliche Änderungen ohne...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Befristung ohne Sachgrund

Rz. 179 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Befristung ohne sachlichen Grund – wie schon gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BeschFG a.F. – nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG setzt keine Vereinbarung der Parteien voraus, die Befristung auf diese Rechtsgrundlage stützen zu wollen. Ausreichend ist, dass die Voraus...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr