Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11.1 Befristung auf die Regelaltersgrenze

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet das Arbeitsverhältnis, soweit dies in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart ist. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten entsprechende Regelungen. Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Al...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 7.1 Allgemeines

Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Zeitablauf, Bedingungseintritt usw. automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Damit finden die gesamten Kündigungsschutzvorschriften keine Anwendung. Während der Laufzeit der Befristung ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht ordentlich kündbar, [1] es sei denn, die Kündigungsmöglichkeit ist tarifvertraglich (so in § 30 TVö...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.3.2 Beteiligung des Betriebsrats

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses als solche unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG bezieht sich allein auf die "Einstellung" eines neuen Arbeitnehmers und dessen Eingliederung in den Betrieb/die Dienststelle, konkret auf die Person, die auszuübende Tätigkeit und die Eingruppierung. Die Befristung ist dagegen eine einzelvert...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 7.2.4 Kein Anspruch auf Verlängerung sachgrundlos befristeter Verträge im Wege der Gleichbehandlung

Der Gleichbehandlungsgrundsatz kommt nicht zur Anwendung bei der Frage der Verlängerung von sachgrundlos befristeten Verträgen.[1] Mit § 14 Abs. 2 TzBfG habe der Gesetzgeber dem Arbeitgeber auch bei der Verlängerung hierauf gestützter Verträge "freie Hand" lassen wollen. Nicht zu entscheiden hatte das BAG die Frage, wie sich die Rechtslage bei der Verlängerung von Sachgrundbe...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 1.1 Gesetzliche Befristungsregelung des § 14 TzBfG

Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der auch für das Arbeitsrecht gilt, können Arbeitsverhältnisse nicht nur auf unbestimmte Dauer, sondern auch für eine bestimmte Zeit – befristet – geschlossen werden. Nach Ablauf der Frist endet das Arbeitsverhältnis bei befristeten Verträgen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Da das Arbeitsverhältnis ohne Ausspruch eine...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.8 Wirksamkeit der Befristung bei Betriebsrats-/Personalratsmitgliedern

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Betriebsrats-/Personalratsmitglied führt dazu, dass bei Ablauf der Befristung das Betriebsrats-/Personalratsmitglied das Amt verliert und das Arbeitsverhältnis automatisch endet. Ein besonderer Schutz besteht für Mitglieder der Mitarbeitervertretung nur im Falle einer Kündigung. Bei der Befristung endet der Arbeitsvertrag j...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.3 Mindestumfang der arbeitsrechtlichen Nachweispflichten

Die Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen[1] eines Arbeitsverhältnisses ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen[2]. Hierzu gehört u. a. auch die Vereinbarung über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitszeit und die Vereinbarung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen. Achtung Bede...mehr

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Arbeitskleidung / 3.2 Hygienekleidung

Während Schutzkleidung dem Individualschutz des Arbeitnehmers dient und dem arbeitsschutzrechtlichen Pflichtenkreis des Arbeitgebers (§ 618 BGB) zuzuordnen ist, bezweckt Hygienekleidung primär den Schutz Dritter bzw. der hergestellten Produkte und beruht auf spezialgesetzlichen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers. Hygienekleidung unterfällt nur dem Anwend...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.3 Frage nach Vorbeschäftigung

Die Frage nach Vorbeschäftigungen bei demselben Arbeitgeber ist nach der Begründung des TzBfG zulässig.[1] Es wird empfohlen, in den Personalfragebogen die Frage aufzunehmen, ob der Bewerber bereits zu einem früheren Zeitpunkt beim einstellenden Arbeitgeber beschäftigt war. Nicht erforderlich ist es, dass der Arbeitnehmer auf einen neu geschaffenen Arbeitsplatz eingestellt wir...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11.2 Befristung auf das "65. Lebensjahr"

Praxis-Tipp In zahlreichen vor vielen Jahren bereits abgeschlossenen Arbeitsverträgen findet sich noch eine Befristung auf das Erreichen des "65. Lebensjahres". Die Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel auszulegen auf "das Erreichen des gesetzlich festgelegten Regelrentenalters". Im Einzelnen: Praxis-Beispiel Die Arbeitsvertragsparteien st...mehr

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Schwarzarbeit / 3 Ergänzung von Straftatbeständen

Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten Mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe können Arbeitgeber bestraft werden, die der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben machen oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialv...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.1.4 Dauer der Befristung

Ist die Befristung dem Grunde nach gerechtfertigt, so darf sie die angemessene Dauer nicht überschreiten, die "Befristungsdauer muss mit dem Befristungsgrund im Einklang stehen".[1] Bereits beim Abschluss des jeweiligen Vertrags muss ersichtlich sein, dass auch die vereinbarte Zeitdauer angemessen ist. Praxis-Beispiel Wenn ein Forschungsprojekt von vornherein auf 3 Jahre konz...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.5.2 Lehrbeauftragte, Lektoren

Lehrbeauftragte und Lektoren arbeiten regelmäßig nicht als Arbeitnehmer, sondern als freie Mitarbeiter, die ohnehin keinen Kündigungsschutz besitzen. Es ist deshalb zulässig, mit Lehrbeauftragten Dienstverträge von Semester zu Semester befristet abzuschließen. Selbst für einen fest angestellten Lektor, dem Gelegenheit zur Promotion gegeben wurde, hat das BAG eine Befristung z...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.1 Entscheidungen außerhalb von Betriebsprüfungen durch die Einzugsstelle

Für verbindliche Entscheidungen in allen sozialversicherungsrechtlichen Belangen in Zusammenhang mit den Beschäftigungsverhältnissen sind außerhalb von Betriebsprüfungen ausschließlich die Krankenkassen zuständig.[1] Dies gilt auch, wenn nur die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe zu einem Zweig der Sozialversicherung zu entscheiden ist.[2] Verbindliche Entscheidungen ...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.1 Prüfschwerpunkte des Beitragsrechts

Die Prüfung der Beitragsberechnung umfasst insbesondere zeitliche Zuordnung der erzielten Arbeitsentgelte zu den einzelnen Beschäftigungsmonaten[1] Behandlung von laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt geschuldete Arbeitsentgelte unter Einhaltung arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen, insbesondere Einhaltung der Mindestlohn-Verordnungen, der Regelungen des Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 4.2 Strafrechtliche Folgen

Neben den Haftungsfolgen kommen auf den Arbeitgeber – ebenso wie auf den Arbeitnehmer bzw. auf den gewerblich Tätigen Schwarzarbeiter – ggf. steuerstrafrechtliche Folgerungen zu. Bei vorsätzlicher Steuerverkürzung liegt eine Steuerhinterziehung vor; bei einem leichtfertigen Vergehen handelt es sich regelmäßig um eine Steuerverkürzung, die als Ordnungswidrigkeit behandelt wir...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.2 Sozialversicherungsrechtliche Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die Entgeltunterlagen müssen für alle beschäftigten Arbeitnehmer in der Weise geführt werden, die es dem Prüfer ermöglicht, im Rahmen der Prüfung die vorgenommenen Beurteilungen sicher nachzuvollziehen.[1] Dies gilt in gleicher Weise für die Tatbestände der Unfallversicherung und die Prüfung der Künstlersozialabgabe.[2] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in entsprechendem Umfa...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.1 Schriftform für Befristungen

Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften reicht es aus, wenn die Befristungsabrede als solche schriftlich geschlossen wird. Es wird jedoch empfohlen, auch den Sachgrund bzw. die Rechtsquelle des § 14 Abs. 2 TzBfG bei einer Befristung ohne Sachgrund in den schriftliche...mehr

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Arbeitskleidung / 4.2 Rechte und Pflichten

Bestehen betriebliche Regelungen nicht, kann der Arbeitgeber die Dienstkleidung grundsätzlich im Rahmen seines Weisungsrechts nach § 106 GewO anordnen. Dabei ist das Weisungsrecht nur nach billigem Ermessen auszuüben; der Arbeitgeber hat also die wesentlichen Umstände des Einzelfalls sowie die beiderseitigen Interessen angemessen zu berücksichtigen. Dementsprechend hat der A...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 9 Prüfung der Meldungen

Mit der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist auch ein ordentliches Meldeverfahren verbunden. Da sich die Leistungen der einzelnen Sozialversicherungsträger aus den abgegebenen Entgeltmeldungen errechnen, ist die richtige und vollständige Abgabe aller Meldungen zu prüfen. Dabei wird auch festgestellt, mit welchem Abrechnungsprogramm Meldungen erstattet werden, ob es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 1.1 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber muss für versicherungspflichtig Beschäftigte verschiedene Meldepflichten gegenüber der Einzugsstelle erfüllen.[1] Gemäß § 28e SGB IV hat er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen. Ihn treffen nach § 28f SGB IV verschiedene Aufzeichnungs- und Nachweispflichten, die für die Überwachung der ordnungsgemäßen Abführung der Sozialversich...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.6 Vertretung für Beschäftigte mit vorübergehend höherwertiger Tätigkeit/abgeordnete Beschäftigte

Ein sachlicher Grund liegt auch dann vor, wenn eine Stammkraft vorübergehend höherwertige Tätigkeiten vorzunehmen hat und der Arbeitgeber deren eigentliche Tätigkeit dem Vertreter zuweist. In den Fällen der unmittelbaren und der mittelbaren Vertretung erfordert es der Sachgrund nicht, dass der zu vertretende Arbeitnehmer an der Erbringung der Arbeitsleistung insgesamt verhin...mehr

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Arbeitskleidung / 2 Bekleidungsarten, Abgrenzung

Im Allgemeinen versteht die Rechtsprechung Arbeitskleidung als Überbegriff für die Kleidung, die ein Beschäftigter während der Arbeit trägt.[1] Dogmatisch ist zunächst zwischen gesetzlich vorgegebener und nicht gesetzlich vorgegebener Arbeitskleidung zu unterscheiden. Erstere beruht auf normativen Verpflichtungen und entzieht sich weitgehend privatautonomer Gestaltung, währen...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 1.2 Tarifliche Befristungsregelung des § 30 TVöD bzw. § 30 TV-L

§ 30 TVöD erklärt beide Formen der Befristung – die mit und ohne Sachgrund – für zulässig. Für befristete Arbeitsverträge gelten gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 TVöD grundsätzlich die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). § 30 TVöD enthält jedoch einige Sonderregelungen zur Abwicklung der befristeten Verträge, insbesondere zur Dauer der Befristung, zur Kündigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / Zusammenfassung

Begriff Wie jeder Arbeitnehmer hat auch der Geschäftsführer ein Interesse daran, dass geprüft wird, ob sein Gehalt noch angemessen ist, z. B. um die Inflationsrate oder zusätzliche Belastungen und Aufgaben auszugleichen. Einen rechtlichen Anspruch auf Gehaltserhöhung gibt es aber grundsätzlich nur dann, wenn im Anstellungsvertrag eine Dynamisierungsklausel vereinbart ist. An...mehr

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Arbeitskleidung / 3.1.2 Rechte und Pflichten

Der Arbeitgeber ist gemäß §§ 618, 619 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer erforderliche Schutzkleidung kostenlos zur Verfügung zu stellen.[1] Die durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Schutzkleidung ist grundsätzlich Eigentum des Arbeitgebers. Dies steht im Einklang mit der früheren wie auch der aktuellen tariflichen Regelung (siehe unter 3.1.1). Beschäftigte, die erfo...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.2 Textform für Befristung auf die Regelaltersgrenze

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung endet, stellt eine Befristung dar und ist daher nach der bis 31.12.2024 maßgebenden Rechtslage schriftlich zu vereinbaren. § 33 Abs. 1 Buchst. a) TVöD/TV-L enthält eine solche Befristung. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 2.3 Auflösend bedingte Arbeitsverträge

Für auflösend bedingte Arbeitsverträge, deren Beendigung vom Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses abhängig sein soll, gelten nach § 21 TzBfG die Regelungen zur Zweckbefristung entsprechend. Auflösende Bedingungen sind nur sehr eingeschränkt zulässig: An den sachlichen Grund für die auflösende Bedingung stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Der Sachgrund ...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.3 Korrekte Beteiligung des Personalrats / Betriebsrats

Die Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats bestehen auch bei der beabsichtigten befristeten Einstellung eines Arbeitnehmers (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG sowie entsprechende Vorschriften in den LPVG, § 99 BetrVG). 3.3.1 Beteiligung des Personalrats Besondere Aufmerksamkeit beim Abschluss befristeter Verträge oder der Verlängerung befristeter Verträge ist bei der Bet...mehr

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Schwarzarbeit / 3 Rechtsfolgen

Ordnungswidrig handelt, wer nach § 8 SchwarzArbG der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes[1] nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte[2] nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein[3] und Dienst- ...mehr

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Arbeitskleidung / 3 Arbeitskleidung aufgrund gesetzlicher Schutz- und Hygienevorgaben

Während Schutzkleidung dem Individualschutz des Arbeitnehmers dient und dem arbeitsschutzrechtlichen Pflichtenkreis des Arbeitgebers (§ 618 BGB) zuzuordnen ist, bezweckt Hygienekleidung primär den Schutz Dritter bzw. der hergestellten Produkte und beruht auf spezialgesetzlichen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers. Die Unterscheidung ist aufgrund unterschi...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 2.2 Zweckbefristung

Befristungen nach einem bestimmten Zweck des Arbeitsverhältnisses sind ebenfalls grundsätzlich zulässig, soweit sich die Dauer der Arbeitsleistung objektiv aus dem Zweck ergibt, z. B. Einstellung zur Pflege eines Schwerkranken bis zur Genesung oder zum Tod des Betroffenen. Beide Vertragsparteien müssen sich darüber einig sein, dass die Dauer des Arbeitsverhältnisses von seine...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.3.1 Beteiligung des Personalrats

Besondere Aufmerksamkeit beim Abschluss befristeter Verträge oder der Verlängerung befristeter Verträge ist bei der Beteiligung des Personalrats geboten. In einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ist die Beteiligung des Personalrats hinsichtlich der Befristungsabrede ausdrücklich angeordnet. Beispielhaft genannt seien hier § 72 Abs. 1 Satz 1 LPVG Nordrhein-Westfalen, § 75...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.3.3 Unterrichtung des Personalrats/Betriebsrats über Anzahl

Der Arbeitgeber hat nach dem zum 1.1.2001 in Kraft getretenen Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge die Arbeitnehmervertretung – Personalrat, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung – über die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebs und des Unternehmens zu informieren (§ 20 TzBfG).mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.2 Vertragsänderung

Wird ein befristeter Arbeitsvertrag in seinem wesentlichen Inhalt geändert, z. B. dem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit zugewiesen oder die Vergütung neu vereinbart, während die Befristung unverändert bleibt, so betrachtet die Rechtsprechung diese wesentliche Änderung als Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrags.[1]mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.4 Befristung ohne Sachgrund im Anschluss an die Ausbildung

Es ist zulässig, einen befristeten Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund im Anschluss an die Berufsausbildung abzuschließen. Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.[1] Die Zulässigkeit einer sachgrundlosen Befristung im Anschluss an die Berufsausbildung wurde vom BAG ausdrücklich bestätigt.[2] Wichtig Soll der Auszubildende ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Errichtung

Rz. 6 Anders als die Errichtung einer GesJAV[1] ist die Errichtung einer KJAV freiwillig. Sie bietet sich insbesondere dann an, wenn im Konzern ein KBR gebildet wurde. Rz. 7 Eine KJAV kann nur gebildet werden, wenn ein Konzern i. S. d. § 18 AktienG vorliegt und in diesem Konzern mindestens 2 GesJAVen bestehen.[2] Gem. § 73a Abs. 1 Satz 3 tritt an die Stelle der GesJAV die JAV...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.3 Vertretung für Mutterschutz, Elternzeit

Auch die Vertretung für Mutterschutz und Elternzeit bildet einen Unterfall zur Fallgruppe Ziffer 5.2.4. § 21 BEEG regelt diesbezüglich einige Besonderheiten: Die Dauer der Befristung muss grundsätzlich kalendermäßig bestimmt sein. Eine Zweckbefristung "bis zur Rückkehr der Schwangeren an ihren Arbeitsplatz" nach den allgemeinen Grundsätzen ist seit der Änderung des § 21 Abs. 3 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 17 Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG Streitigkeiten betreffend die Anwendung des § 73b und der darin in Bezug genommenen Vorschriften. Örtlich zuständig ist gem. § 82 Satz 2 ArbGG das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk das herrschende Unternehmen seinen Sitz hat. Rz. 18 Das Arbeitsgericht entscheidet im Urteilsverfahren Streitigke...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 9.1 Meldeverfahren zur Unfallversicherung

Für jeden unfallversicherten Beschäftigten ist zusätzlich zur Entgeltmeldung eine UV-Jahresmeldung (Grund "92") zu erstatten.[1] Dies gilt auch für ausschließlich in der Unfallversicherung Versicherte (Personengruppe "190"). Geprüft wird die Vollständigkeit der UV-Jahresmeldungen aller Arbeitnehmer und ob die Angaben in der UV-Jahresmeldung korrekt sind.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendbare Vorschriften im Einzelnen

Rz. 11 Folgende Vorschriften betreffend den BR sind auf die GesJAV nach dem Katalog des § 73 Abs. 2 entsprechend anzuwenden: § 25 Abs. 1 BetrVG: Nachrücken von Ersatzmitgliedern § 26 BetrVG: Wahl des Vorsitzenden u. seiner Stellvertreter, Vertretungsbefugnis § 28 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: Bildung von Ausschüssen § 30 BetrVG: Sitzungen der GesJAV § 31 BetrVG: Teilnahmerecht der Gewerk...mehr

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Kündigungsfristen / 1 Dauer der Kündigungsfristen

Die Dauer der Kündigungsfristen richtet sich nach Ablauf des 6. Monats nach der Beschäftigungszeit. Beschäftigungszeit ist nach § 34 Abs. 3 TVöD die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gem. § 28 TVöD, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlau...mehr

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Kündigungsfristen / 2 Fristberechnung

Die Berechnung der Fristen richtet sich nach den §§ 186 ff. BGB. Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer vor Beginn der Kündigungsfrist zugegangen sein. Der Tag des Zugangs ist in die Frist nicht einzubeziehen. Praxis-Beispiel Einem Beschäftigten soll gekündigt werden mit einer Kündigungsfrist von a) 1 Monat zum Monatsschluss zum 30.6. Die Kündigung muss dem Beschäftigten späteste...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.10 Gerichtlicher Vergleich

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG ist die Befristung in einem gerichtlichen Vergleich gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zulässig, vor allem wenn dadurch der Streit um die Wirksamkeit einer Kündigung beendet wird.[1] Der Befristungsgrund setzt neben der vorausgesetzten Mitwirkung des Gerichts beim Zustandekommen des befristeten Arbeitsverhältnisses voraus, dass ein offener Streit der Pa...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4 Kettenarbeitsverhältnisse (Mehrfachbefristungen)

Bereits der erstmalige Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags ist grundsätzlich nur ausnahmsweise zulässig, wenn nämlich ein sachlicher Grund die Befristung und damit den Wegfall des Kündigungsschutzes rechtfertigt (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Noch strengere Maßstäbe müssen angelegt werden, wenn mehrere befristete Verträge zeitlich aneinandergereiht werden. Mehrfach befristete A...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1.2 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV Knappschaft-Bahn-See) prüft die Sonderbereiche der knappschaftlich rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer[1], der seemännisch Beschäftigten, einschließlich der See-Unfallversicherung, Unternehmen der Binnenschifffahrt und der Bahnversicherung.mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7 Prüfung der Versicherungspflicht/-freiheit

Die Entscheidungen in versicherungs-, beitrags- und melderechtlicher Hinsicht werden im Allgemeinen durch den Arbeitgeber vorgenommen. Der Arbeitgeber ist dazu nach ständiger Rechtsprechung gehalten, sich jeweils zum Fälligkeitstag Klarheit über die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer bzw. der fälligen Abgaben zu verschaffen und di...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 20 Informationspflichten an die Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen der Prüfung bei den Arbeitgebern bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden verpflichtet. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Krankenkassen, den Behörden der Zollverwaltung, den in § 71 AufenthG genannten Behörden, den Finanzbeh...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.5 Zusammentreffen der verschiedenen Befristungsformen

Befristung ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG) und Befristung mit sachlichem Grund (§ 14 Abs. 1 TzBfG) Eine Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG – ohne sachlichen Grund – ist wie festgestellt nur bei Neueinstellungen möglich. Dies bedeutet aber nicht, dass das Arbeitsverhältnis zwingend nach 2 Jahren enden muss. Befristungen mit jeweils neuem sachlichem Grund können grundsätzlich...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.2 Statusentscheidungen

Die Beteiligten (Auftraggeber/Arbeitgeber bzw. Auftragnehmer/Arbeitnehmer) können schriftlich eine Statusfeststellung beantragen, ob eine Beschäftigung vorliegt. Hierfür ist bundesweit die Clearingstelle der DRV Bund zuständig. Das Statusanfrageverfahren ist nur außerhalb von Betriebsprüfungen zulässig. Hat der Rentenversicherungsträger zum Zeitpunkt der Statusanfrage bereits...mehr