Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zweck der einheitlichen und gesonderten Feststellung

Rn. 112 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen durch das Betriebs-FA der gewerblichen Mitunternehmerschaft wird inhaltlich gem § 179 Abs 2 S 2 AO iVm § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AO für die Mitunternehmer als subjektiv StPfl (s Rn 7), die den Gegenstand der Feststellung anteilig zu versteuern haben, vorgenommen, di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Betriebsverpachtung im Ganzen durch Personen- bzw Erbengemeinschaft, DStR 1975, 604; Wendt, Veräußerung, Verpachtung und Aufgabe des Betriebs im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht, StKongRep 1976, 173; Gamm, Betriebsaufgabe bei Verpachtung – Besteuerung des Geschäftswerts?, DStR 1982, 623; Anzler, Einkommensteuerliche Folgen der Übertragung eines verpachteten Betriebs, FR ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 44 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Zum Rechtsbehelf ist neben dem ArbG jeder ArbN befugt, soweit er von der LSt-Anmeldung betroffen ist (BFH vom 05.10.2005 – VI R 152/01 = BStBl 2006 II, 94; BFH vom 21.10.2009 – I R 70/08 = BStBl 2012 II, 493 mwN). Meldet der ArbG die von ihm einbehaltene LSt an, kann der ArbN diese auf der Anmeldung seines ArbG beruhende Festsetzung (> Rz 39...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Treuhänder am KG-Anteil

Rn. 30 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Weder im Zivil- noch im Steuerrecht gibt es eine Definition bzw zivilgesetzliche Regelung der Treuhandschaft (den Begriff der Treuhand setzt § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO voraus). Eine solche zeichnet sich dadurch aus, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt (fiduziarische Treuhand durch dingliche Zuordnung des/r WG) oder eine Ve...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 2.2 Vorschriften des BGB (Satz 2)

Rz. 4 Die Vorschriften des BGB gelten für öffentlich-rechtliche Verträge im Anwendungsbereich des SGB X "ergänzend" und "entsprechend". Vor einer Anwendung einer Vorschrift des BGB auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ist jeweils zu prüfen, ob der dieser Vorschrift zugrunde liegende Rechtsgedanke trotz der grundsätzlichen Unterschiede zwischen einem öffentlich-rechtliche...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 2.4 Ausgeschlossene Vorschriften

Rz. 8 Nicht anwendbar sind: § 123 Abs. 2 BGB (Anfechtung wegen Täuschung durch Dritte), §§ 288, 291 BGB (Verzugs- und Prozesszinsen), BSG, Urteil v. 11.3.1987, 8 RK 43/85; BSG, SozR 3-4100 § 128 a Nr. 6, vgl. auch Rz. 4. Für Geldleistungen im Sozialrecht bestehen Verzinsungsvorschriften (z. B. § 44 SGB I). Dennoch sind zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern keine Verz...mehr

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Jansen, SGB X § 58 Nichtigk... / 2.1 Bürgerlich-rechtliche Vorschriften (Abs. 1)

Rz. 3 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag leidet an einem besonders schwerwiegenden Fehler und ist von Anfang an nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus entsprechend angewendeten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt. Die Vorschrift ist sowohl auf koordinationsrechtliche als auch auf subordinationsrechtliche Verträge anzuwenden. Für subordinationsrechtliche Verträg...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) mit Wirkung zum 1.1.2001 bekanntgemacht und seitdem nicht geändert worden. Rz. 2 Die Grundsätze, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 § 17 BetrVG regelt die Bestellung des Wahlvorstands in den Fällen, in denen in einem betriebsratsfähigen Betrieb kein Betriebsrat existiert. § 17 BetrVG findet sowohl Anwendung, wenn noch nie ein Betriebsrat bestanden hat als, auch wenn die Amtszeit eines früheren Betriebsrates bereits abgelaufen ist, ohne dass ein neuer Betriebsrat gewählt worden ist oder die Betriebs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Unsitte der Nichtanhöru... / b) Anfechtungshinweise und mögliche Rechtsbehelfe

Anfechtung von Verwaltungsakten vor allem bei materiellen Fehlern geboten: Ist ein VA in materieller Hinsicht zutreffend und erweist sich in dieser Hinsicht als rechtmäßig, bringt eine Anfechtung regelmäßig keinen Mehrwert, da alleine die in formeller Hinsicht zur Rechtswidrigkeit führende unterbliebene Anhörung als Verletzung von Verfahrensvorschriften nicht zur Aufhebung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / e) § 116 Abs. 3 S. 3 FGO: Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

Im Fall hatte das Instanzgericht die Klage bzgl. der Feststellung der Nichtigkeit (hilfsweise Anfechtung) der Rücknahme einer Anrechnungsverfügung als unzulässig abgewiesen. Die Beschwerdeführerin strebte mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde u.a. die Klärung von Rechtsfragen an, die die Begründetheit der Klage betrafen. Insoweit hat der BFH in der zurückweisenden Entscheidung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ordnungsmäßige Verwaltung / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) § 254 AO, § 66 GKG, § 21 Abs. 1 GKG: Unzulässigkeit der Erinnerung gegen das Leistungsgebot zur Kostenrechnung bei fehlender Beschwer

Mit einer von ihm neben der Erinnerung gegen die gerichtliche Kostenrechnung zusätzlich erhobenen Erinnerung gegen das Leistungsgebot zur Kostenrechnung begehrte der Erinnerungsführer den Kostenerlass hinsichtlich aller seiner Ansicht nach unnötig eröffneten gerichtlichen Verfahren und die Zurückstellung der Gerichtskostenrechnungen bis die Lohnpfändungen des FA abgeschlosse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 40 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 FGO: Zulässigkeit einer "Konkurrentenklage"

In dem zu entscheidenden Verfahren begehrt die Klägerin u.a., das beklagte FA zu verurteilen, die im Laufe des Verfahrens beigeladene gemeinnützige GmbH mit dem allgemeinen Umsatzsteuersatz i.H.v. 19 % besteuern. Die Klägerin hatte bereits vor Klageerhebung einen Änderungsantrag bzgl. der Umsatzssteuervoranmeldung der Beigeladenen gestellt und erfolglos ein Rechtsbehelfsverf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ordnungsmäßige Verwaltung / 3 Keine ordnungsmäßige Verwaltung

Nicht unter die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung fallen solche, die ausschließlich Einzelinteressen dienen oder überwiegend Fremdinteressen berücksichtigen oder auch Entscheidungen der Wohnungseigentümer, in denen Grundlagen für eine Ermessensentscheidung nicht vorlagen oder das Ermessen überschritten wurde. Ob im Übrigen ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspric...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Anrechnung von Steuern

Rz. 190 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Anrechnung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen (zB LSt) auf die durch Veranlagung festgesetzte ESt (> Rz 173) gehört zum Steuererhebungsverfahren, also nicht mehr zum Festsetzungsverfahren; zu Einzelheiten > Rz 204 ff. Auf die festgesetzte ESt werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG): Rz. 191 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.2 Wirkung der Anfechtung

"Schwebende" Beschlussgültigkeit Ein Beschluss ist so lange gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird. Abzustellen ist dabei nicht auf den Zeitpunkt einer erstinstanzlichen Entscheidung, sondern auf die unanfechtbare Entscheidung des mit der Berufung befassten Landgerichts oder des mit der Revision befassten Bundesgerichtshofs.[1] Erst das Urteil, wonach der Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.4 Teilanfechtung

Die Anfechtungsklage kann auf einen abtrennbaren Teil des Beschlusses beschränkt werden.[1] Das gilt auch für den Beschluss über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse auf Grundlage der Jahresabrechnung. Auch ein derartiger Beschluss kann teilweise angefochten bzw. für ungültig erklärt werden. Voraussetzung ist, dass die Abrechnungs...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 12 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss gemäß § 17 Abs. 2 WEG fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre. Im Rahmen einer gegen einen Abm...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 4.3.3 Sachverhaltsdarstellung/Anfechtungsgründe

In der Klagebegründung ist der der Anfechtung zugrunde liegende Sachverhalt darzustellen. Die Angabe von anspruchsbegründenden Rechtsnormen ist immer entbehrlich. Bei der Anfechtungsklage ist darzulegen, aus welchen Gründen der entsprechende Beschluss angefochten wird bzw. gegen welche Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung er verstößt. Dabei muss sich der Lebenssachverhalt, ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / Zusammenfassung

Überblick Die Anfechtung von Beschlüssen erfolgt gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG mittels Anfechtungsklage. Erst das Urteil, das den angefochtenen Beschluss für ungültig erklärt, führt zu dessen Ungültigkeit. Auf dem Weg zu diesem Urteil sind einige Hürden zu nehmen: Wird ein Anwalt beauftragt? Ist die Finanzierung des Verfahrens gewährleistet? Welche Beschlüsse der Eigentümergem...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.1 Klagefrist

Die Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage beträgt gemäß § 45 Satz 1 WEG einen Monat. Sie beginnt mit der Beschlussverkündung zu laufen und kann weder durch Vereinbarung verlängert oder verkürzt werden. Ebenso kann das Beschlussanfechtungsrecht durch Vereinbarung weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden. Denn die Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren unterliege...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 8.2 Beschwer

So nicht bereits erstinstanzlich vor dem Amtsgericht ein Rechtsanwalt mit der Vertretung der GdWE beauftragt war, wird auch der nunmehr für das Berufungsverfahren zu beauftragende Rechtsanwalt vor Einlegung der Berufung prüfen müssen, ob die zur Einlegung der Berufung erforderliche Beschwer erreicht ist. Da die Berufung vom Amtsgericht nur in seltenen Fällen zugelassen wird,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.5 Vorratsanfechtung

Nicht selten werden in der gerichtlichen Praxis Anfechtungsklagen unumschränkt – also unter Anfechtung aller auf der Versammlung gefasster Beschlüsse – erhoben und in der Klageschrift angekündigt, dass Konkretisierung, welche Beschlüsse tatsächlich Gegenstand der Klage sein sollen, noch erfolgen wird. Zwar werden Klageanträge stets so ausgelegt, dass für den Kläger möglichst...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung des Ge... / 3.2.1 Mehrheitliche Gestattung

Auf Grundlage des § 20 Abs. 1 Alt. 2 WEG können Wohnungseigentümern bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums gestattet werden. Praxis-Beispiel Markisenmontage Einer der Wohnungseigentümer will im Bereich seines Balkons eine Markise montieren. Ohne einen Anspruch hierauf zu haben, können die Wohnungseigentümer diese bauliche Veränderung mit einfacher Mehrheit gestatten...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 4.2 Klageantrag

Neben der Bezeichnung der Parteien und des Gerichts muss die Klage auch noch die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grunds des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag enthalten. Der Klageantrag erfolgt in der Klageschrift nach der Bezeichnung der Parteien, also dem Rubrum. Obwohl der Antrag im zivilprozessualen Verfahren der Auslegung nach § 133 BGB zugänglich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 10 Verfassungsbeschwerde

In all den Fällen, in denen die erforderliche Rechtsmittelbeschwer nicht erreicht ist und insoweit bereits keine Berufung möglich ist, weil die Beschwer den erforderlichen Wert von 600 EUR nicht übersteigt und auch das Amtsgericht die Berufung nicht zugelassen hat, kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht. Entsprechendes gilt dann, wenn die für die Nichtzulassungsbeschwe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.7 Streitgegenstand/Verhältnis zur Nichtigkeitsklage

Beschlussnichtigkeitsgründe können nicht mehr nachträglich geltend gemacht werden, wenn die Gültigkeit eines Beschlusses gerichtlich bestätigt worden ist. Die Rechtskraft eines Urteils, durch das eine Anfechtungsklage als unbegründet abgewiesen wird, erstreckt sich auch auf Nichtigkeitsgründe. Somit ist der Beschluss also sowohl in Bezug auf Anfechtungsgründe als auch auf Ni...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 8.3 Fristen

Einlegen der Berufung Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt einen Monat seit Zustellung des erstinstanzlichen amtsgerichtlichen Urteils, spätestens mit Ablauf von 5 Monaten bei fehlerhafter oder unterbliebener Zustellung.[1] Diese Frist kann als sog. Notfrist vom Gericht nicht verlängert werden. Wird sie nicht eingehalten, ist die Berufung unzulässig mit der Folge, das...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 6 Rechtsprechungsübersicht

Vorbemerkung: Die vor Inkrafttreten des WEMoG ergangenen Entscheidungen gelten überwiegend auch nach neuer Rechtslage weiter. Gekennzeichnet ist die Fortgeltung nachfolgend mit (+). Ist die Rechtslage in Ermangelung aktueller Rechtsprechung nicht sicher zu beurteilen, wird die Entscheidung mit (?) gekennzeichnet. Scheint ihre Fortgeltung eher unwahrscheinlich, erfolgt die Ken...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.8 Negativbeschluss/Verhältnis zur Beschlussersetzungsklage

Das Gesetz regelt in § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG die sog. "Beschlussersetzungsklage". Die Vorschrift verleiht dem Wohnungseigentümer eine Klagebefugnis, wenn eine notwendige Beschlussfassung unterbleibt. In diesem Fall kann das Gericht auf die entsprechende Klage hin den Beschluss fassen. Auch bei der Klage nach § 44 Abs. 1 WEG handelt es sich um eine Gestaltungsklage. Das Gericht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.3.1 Grundsätze

Beschlussklagen sind nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG gegen die GdWE zu richten. Die Wohnungseigentümer haben aber die Möglichkeit, als Nebenintervenienten dem Prozess auf Seiten der GdWE oder dem klagenden Wohnungseigentümer beizutreten. Die Nebenintervention ist in den §§ 66 ff. ZPO geregelt. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Dritter dem für ihn fremden Rechtsstreit beitr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 4 Außenprüfung beim Rechtsanwalt

Es ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass die Anordnung einer Außenprüfung (§ 193 ff. AO) gegenüber einem Berufsgeheimnisträger auch im Hinblick auf einen mit der Prüfung verbundenen möglichen Schwärzungs- und Anonymisierungsaufwand von Belegen per se weder unverhältnismäßig noch willkürlich ist. Über die Frage, ob und in welchem Umfang ein Berufsgeheimnisträger Unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaft / 3 Zugangsrecht

Verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkt für die gewerkschaftliche Betätigung im Allgemeinen und das betriebliche Zugangsrecht im Besonderen ist Art. 9 Abs. 3 GG. Koalitionen – und damit auch Gewerkschaften – werden umfassend in ihrem Bestand, ihrer inneren Ordnung und ihrer koalitionsspezifischen Betätigung geschützt.[1] Es obliegt der Gewerkschaft zu wählen, mit welchen Mi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.6 Schwangerschaft

Rz. 13 Die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin ist regelmäßig unzulässig. Die Bewerberin ist berechtigt, diese unrichtig zu beantworten. Die Frage impliziert im Ergebnis eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts; sie verstößt damit gegen das Diskriminierungsverbot des AGG, gleichgültig, ob sich nur Frauen oder auch Männer um den A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.7 Die fehlerhafte Gesellschaft

Ist der Gesellschaftsvertrag nach allgemeinem Zivilrecht nichtig, z. B. mangels Geschäftsfähigkeit, wegen eines Gesetzesverstoßes oder einer Anfechtung, besteht eine sog. fehlerhafte Gesellschaft, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:[1] Es muss zumindest eine natürliche Willenseinigung der beteiligten Gesellschafter vorliegen, der Gesellschaftsvertrag muss insge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.2.1.1 Statthaftigkeit des Vorverfahrens

Rz. 12 Die Vorschrift betrifft damit nur Klagen in Fällen, in denen ein Einspruch als außergerichtlicher Rechtsbehelf statthaft ist und die Durchführung des Einspruchsverfahrens deshalb durch § 44 Abs. 1 FGO zur Zulässigkeitsvoraussetzung bestimmt wird.[1] Es sind dies im Wesentlichen Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen.[2] Die Vorschrift kommt dagegen nicht bei sonstigen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.3.2 Form und Inhalt der Zustimmung

Rz. 39 § 45 Abs. 1 Satz 1 FGO verlangt nur, dass die zuständige Behörde „zustimmt“. Das Gesetz regelt aber nicht, in welcher Form die Zustimmung zu erteilen ist.[1] Aus § 45 Abs. 3 FGO, nach dem die Klage als außergerichtlicher Rechtsbehelf zu behandeln ist, wenn die Behörde ihr nicht zustimmt, ergibt sich aber, dass das Stillschweigen und die bloße Unterlassung einer Erklär...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.48 § 351 AO (Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte)

• 2020 Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid im Rahmen des Einspruchsverfahren gegen den Folgebescheid / § 351 Abs. 2 AO Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid können grundsätzlich nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht aber durch Anfechtung des Folgebescheids angegriffen werden. Es stellt sich die Frage, welche Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid im Rahme...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.17 § 93 AO (Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen)

• 2023 Auskunftsverlangen an Dritte im Rahmen einer Außenprüfung / § 93 AO Im Rahmen einer Einzelauskunft i.S.d. § 93 Abs. 1 S. 1 AO gilt die Subsidiaritätsklausel nach S. 3. Diese stellt sicher, dass der Dritte erst dann zur Auskunft angehalten werden kann, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Stpfl. nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht. Geltung haben dies...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.32 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2021 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG / Verfassungsmäßigkeit / § 20 Abs. 6 EStG Im Rahmen des JStG 2020 wurde die Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 S 5 und 6 EStG von 10.000 EUR auf 20.000 EUR angehoben. Dies dürfte an der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG nichts ändern. Es bleibt bei e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.3 Bloß biologische Väter

Rz. 49 Die biologische Vaterschaft ist für die rechtliche Zuordnung eines Mannes zu einem Kind und damit für die Begründung elterlicher Sorge unbedeutend, solange keiner der in § 1592 BGB genannten Tatbestände erfüllt ist. Da die rechtliche Zuordnung nach § 1592 Nr. 2 BGB (Anerkennung) grundsätzlich von der Zustimmung der Mutter abhängig ist (§ 1595 Abs. 1 BGB), kann der bio...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.2.1 Inhalt der Personensorge

Rz. 13 Der Inhalt der Personensorge ist in §§ 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.1 Personensorge

Rz. 31 Der Inhalt der Personensorge ist in § 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) / 1 Anfechtung

Kann ein Umlaufbeschluss angefochten werden? Wie jeder Versammlungsbeschluss kann auch der Umlaufbeschluss angefochten werden. Das gilt auch im Fall des § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG, in dem sämtliche Wohnungseigentümer dem Beschlussgegenstand zustimmen müssen. Die Anfechtungsfrist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung (FAQs) /   TOP "Sonstiges"/"Verschiedenes"

Kann auch ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" gefasst werden? Rechtmäßige Beschlüsse können grundsätzlich nur zu solchen Tagesordnungspunkten gefasst werden, die in der Einladung vorgesehen sind. Jeder Eigentümer soll nämlich rechtzeitig vor der Eigentümerversammlung davon Kenntnis haben, welche Beschlüsse möglicherweise in der Versammlung gefasst wer...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... /   Mehrhausanlage

Was gilt, wenn ein Beschluss (bestandskräftig) gefasst wurde, dass entgegen der Vereinbarung bestimmte Kosten von allen Wohnungseigentümern und nicht nur von der Untergemeinschaft zu tragen sind? Dann ist dieser neue Umlageschlüssel anzuwenden. Bringt eine getrennte Abstimmung über Beschlüsse auch automatisch eine getrennte Kostentragung mit sich? Nein. Wer welche Kosten de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Angebotseinholung

Müssen immer 3 Angebote eingeholt werden? Nach ganz herrschender Rechtsprechung sind derzeit ungeachtet einer breiten Kritik im Schrifttum in Bezug auf jeden Vertragsschluss der GdWE von einiger Erheblichkeit mehrere Angebote einzuholen. Ich kann der Praxis nur raten, entsprechend zu verfahren. Die Suchweite, also der Bereich, in dem die Verwaltung versucht, ein Angebot einz...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen

Rz. 5 Das Vorkaufsrecht setzt eine bestimmte zeitliche Reihenfolge voraus, nämlich dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen und die Wohnung dem Mieter überlassen worden ist, nach Überlassung Wohnungseigentum an der Wohnung begründet worden ist oder werden soll und die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Rz. 6 Der Abschluss eines wirksamen Mietvertrags muss der vollen...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Mietverhältnis

Rz. 3 Zwischen den Parteien muss im Zeitpunkt der Veräußerung ein Mietverhältnis bestanden haben. Voraussetzung für die Anwendung des § 566 Abs. 1 ist außerdem, dass die Mietsache im Zeitpunkt der Veräußerung bereits dem Mieter überlassen worden ist. Ist das nicht der Fall, gilt der Grundsatz gemäß § 567a nur, wenn "der Erwerber dem Vermieter gegenüber die Erfüllung der sich...mehr