Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshilfe

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 5.2 Grenzüberschreitende Simultanprüfungen und gemeinsame Außenprüfungen

Rz. 35 Die Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland ist ebenso wie die anderer Staaten auf ihr eigenes Staatsgebiet beschränkt. Damit sind Prüfungsmaßnahmen auf dem Gebiet anderer Staaten grundsätzlich unzulässig.[1] Um den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten bei der Aufklärung grenzüberschreitender Sachverhalte – insbesondere im Rahmen internationaler Konzernstruktur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.4.2 Ausschluss Motivtest (§ 13 Abs. 4 S. 2 AStG)

Rz. 125 Nach § 13 Abs. 4 S. 2 AStG ist der Motivtest nach § 8 Abs. 2 AStG ausgeschlossen, wenn der Staat, in dem die Kapitalanlagegesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die zur Durchführung der Besteuerung erforderlich sind. Der Staat des Sitzes oder der Geschäftsleitung sind na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Ausweitung und genaueren Regelung der automatisierten Übermittlung von Informationen, die in Art. 8 – 8b der Richtlinie 2011/16/EU und in deren Umsetzung in § 7 EUAHiG niedergelegt ist, enthält letztere Vorschrift einen weiteren innovativen Kern für die innergemeinschaftliche Amtshilfe. Die automatische Übermittlung von Informationen an die anderen Mitgliedstaa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Steuergeheimnis, Geheimhaltung (Abs. 1)

Rz. 2 § 19 Abs. 1 EUAHiG regelt das Verhältnis des deutschen Steuergeheimnisses zu den Informationen, die ein anderer Mitgliedstaat im Rahmen der Amtshilfe nach dem EUAHiG an Deutschland übermittelt. Die Vorschrift bestimmt, dass der Schutz des deutschen Steuergeheimnisses auch für diese Informationen gilt. Das ist deswegen besonders bedeutsam, weil die Ausgestaltung eines S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Voraussetzungen des Kontenabrufs (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 EUAHiG darf das BZSt als zentrales Verbindungsbüro um einen automatisierten Abruf von Kontendaten nach § 93b Abs. 1 und 1a AO beim BZSt ersuchen. Das BZSt ist nach § 5 FVG sowohl die für einen automatisierten Abruf von Kontendaten nach § 5 Abs. 1 Nr. 24 FVG zuständige Behörde als auch nach § 3 Abs. 2 EUAHiG das zentrale Verbindungsbüro. Damit stel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.1 Allgemeines

Rz. 89 Der leistende Unternehmer hat für das Erlangen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG die in § 7 Abs. 1 S. 1 UStG genannten Voraussetzungen für die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr sowie für die durch weitere Beauftragte erfolgte Lohnveredelung[1] nachzuweisen (§ 7 Abs. 4 UStG). Den Nachweis über den Erwerb oder die Einfuhr von Gegenständen zu Zwe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.2 Ausländischer Hochschulabschluss

Ein ausländischer Hochschulabschluss gilt nur dann als wissenschaftliche Hochschulbildung, wenn er nach Maßgabe der Empfehlungen der bei der Kultusministerkonferenz eingerichteten Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) dem deutschen Hochschulabschluss gleichgestellt ist. Die Einstufung eines ausländischen Bildungsabschlusses durch die ZAB ist grundsätzlich durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld (Berück... / 5 Verkehrswert von Vermögen

Bei der Bewertung des Vermögens ist der Verkehrswert zugrunde zu legen. Dabei sind steuerrechtliche Vorschriften, insbesondere also Abschreibungsregelungen, nicht zu berücksichtigen.[1] Verkehrswert ist damit im Grundsatz der Geldbetrag, der bei Verwertung "auf dem Markt" zu erzielen ist. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen wäre dies z. B. der Rückkaufswert.[2] Für die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Gleichgestellte Person (§ 33a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind nach § 33a Abs 1 S 3 EStG Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistung des StPfl gekürzt werden, ausführlich s Rn 162. Rn. 161 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Das StÄndG 2001 v 20.12.2001, BStBl I 2002, 4 ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Alternative Anwendung der Geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode

Nachrangig wird in der Praxis auch die kostenbasierte TNMM angewandt. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode (transactional net margin method, TNMM) werden die Nettomargen untersucht, die ein Unternehmen aus konzerninternen Geschäften erzielt und in Vergleich zu den Nettomargen bei Fremdgeschäften gesetzt. Die Nettomarge ergibt sich aus der Relation d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe....mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der ‹Exportweltmeister› ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedli...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.5.4 Unverbindliche Zolltarifauskunft

Die Abgrenzung der begünstigten von den nicht begünstigten Gegenständen richtet sich also nach dem Zolltarif in der jeweils aktuellen Fassung. Bestehen Zweifel, ob die Lieferung eines bestimmten Gegenstands unter die Steuerermäßigung fällt, haben die Lieferer (bzw. Einführer und innergemeinschaftlichen Erwerber) die Möglichkeit, bei der zuständigen Dienststelle des Bildungs-...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 28 Durch die Mitwirkungspflicht in § 16 AStG können Stpfl. von einer Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern, die in nicht oder unwesentlich besteuernden EWR-Staaten ansässig sind, abgehalten werden. § 16 AStG findet nur im Fall von ausländischen Geschäftsbeziehungen Anwendung, sodass ein Anknüpfungspunkt für eine Einschränkung des Rechts auf freien Warenverkehr, auf freien...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.2 Unterschiedliche Ansätze für die Abgrenzung zwischen Amtshilfe/Beistandsleistungen und Betrieben gewerblicher Art

Tz. 103 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach derzeitiger vorherrschender Verw-Auff begründen Tätigkeiten, die bei einer jur Pers d öff Rechts selbst als hoheitlich oder als dem hoheitlichen Bereich dienende Hilfstätigkeiten anzusehen sind, nicht allein durch Auslagerung auf eine andere jur Pers d öff Rechts einen BgA. Soweit also zB ein in eine andere jur Pers d öff Rechts ausgel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Amtshilfe/Beistandsleistungen

6.6.1 Allgemeines Tz. 98 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zur Ausübung öff (= hoheitlicher) Gewalt gehören auch die sog Amtshilfe bzw Beistandsleistungen. Nach Art 35 Abs 1 GG "leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe". In § 4 Abs 1 VwVfg ist die Amtshilfe als "ergänzende Hilfe einer Behörde gegenüber einer Anderen auf deren Ersuchen" d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.1 Allgemeines

Tz. 98 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zur Ausübung öff (= hoheitlicher) Gewalt gehören auch die sog Amtshilfe bzw Beistandsleistungen. Nach Art 35 Abs 1 GG "leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe". In § 4 Abs 1 VwVfg ist die Amtshilfe als "ergänzende Hilfe einer Behörde gegenüber einer Anderen auf deren Ersuchen" definiert. Zu den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7.2 Änderungen durch die Einführung des § 2b UStG

Ausgewählte Literaturhinweise: Pithan, Umfassender Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung der öff Hand: § 2b UStG – Was nun? Was tun?, ZKF 2015, 271; Baldauf, Neuregelung der Unternehmereigenschaft öff Träger-Kö durch das StÄndG 2015 – Einführung eines neuen § 2b UStG, DStZ 2016, 355; Küffner/Rust, Reform der Umsatzbesteuerung der öff Hand, DStR 2016, 1633; Sterzinger, Änderung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Exkurs: abweichende Entwicklungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Annahme eines BgA im Umsatzsteuerrecht

6.7.1 Rechtslage bis einschließlich Besteuerungszeitraum 2016 Tz. 108 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Das UStG in der bis einschl Besteuerungszeitraum (= Kj) 2016 geltenden Fassung stellte hinsichtlich der Voraussetzungen zur Annahme eines BgA auf die kstliche Definition ab: nach § 2 Abs 3 UStG in dieser Fassung des Gesetzes "sind die jur Pers d öff Rechts nur im Rahmen ihrer BgA ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.5 Missbrauchsfälle, Beweislast

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Vergütungsanspruch setzt gem. § 18 Abs. 9 S. 1 UStG zunächst voraus, dass es sich um einen im Ausland ansässigen Unternehmer handelt (§ 59 Abs. 1 i. V. m. § 51 Abs. 3 S. 1 UStDV). Als nicht im Inland ansässiger Unternehmer gilt nach Art. 1 der RL 79/1072/EWG derjenige Steuerpflichtige, der im Inland weder den Sitz seiner wirtschaftlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7.1 Rechtslage bis einschließlich Besteuerungszeitraum 2016

Tz. 108 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Das UStG in der bis einschl Besteuerungszeitraum (= Kj) 2016 geltenden Fassung stellte hinsichtlich der Voraussetzungen zur Annahme eines BgA auf die kstliche Definition ab: nach § 2 Abs 3 UStG in dieser Fassung des Gesetzes "sind die jur Pers d öff Rechts nur im Rahmen ihrer BgA (s § 1 Abs 1 Nr 6, § 4 KStG) und ihrer L + F-Betriebe gew ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Pithan, Umfassender Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung der öff Hand: § 2b UStG – Was nun? Was tun?, ZKF 2015, 271; Baldauf, Neuregelung der Unternehmereigenschaft öff Träger-Kö durch das StÄndG 2015 – Einführung eines neuen § 2b UStG, DStZ 2016, 355; Küffner/Rust, Reform der Umsatzbesteuerung der öff Hand, DStR 2016, 1633; Sterzinger, Änderungen des UStG durch das StÄndG 2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Estland

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Republik Estland (Hauptstadt: Tallinn; Amtssprache: Estnisch) ist der nördlichste baltische Staat an der Ostsee im Westen sowie dem Finnischen Meerbusen im Norden mit Landgrenzen zu > Russland im Osten und > Lettland im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 29.11.1996 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind ein Staat in Nordamerika zwischen dem Pazifik im Westen und dem Atlantik im Osten mit Landgrenzen zu > Kanada im Norden und > Mexiko im Süden. Als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine de...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.4 Fiskalvertreter (§ 27 Abs. 7 öUStG; § 22a dUStG)

Rz. 146 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Erbringen Drittlandsunternehmer aus Ländern, mit denen keine Vereinbarung über gegenseitige Amtshilfe abgeschlossen wurde, steuerbare Leistungen in Österreich, ist ein Fiskalvertreter zu bestellen. Zugelassene Fiskalvertreter sind in Österreich ansässige Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte und Notare. Daneben sind auch Spediteure und Untern...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.1 Die rechtlichen Vorgaben

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dies ergibt sich aus der Zusammenschau sowohl der einschlägigen europäischen als auch der deutschen Rechtsvorgaben: Art. 248a MwStSystRL [Recht auf Übersetzung von Rechnungen in die Amtssprache eines Mitgliedstaates] Zitat 1Die Mitgliedstaaten können zu Kontrollzwecken und bei Rechnungen, die sich auf Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleis...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.3 Folgen für das Tagesgeschäft

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ausgangsrechnungen in das EU-Ausland dürfen deutsche Unternehmen immer in deutscher Sprache schreiben. Im Gegenzug müssen diese Eingangsrechnungen auch in einer anderen Sprache – vorzugsweise Englisch – akzeptieren. Bei all dem herrscht Vertragsfreiheit! Es steht einem jeden daher frei, sich mit dem Geschäftspartner auf eine andere Sprache zu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlage und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das EU-Recht enthält unmittelbar keine Vorgaben für die Bußgeldtatbestände, weil dies in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten fällt (Kostecka in Weymüller, UStG, § 26a, Rn. 7; Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, UStG Komm., § 26a, Rn. 13). Die Aufbewahrungs- und Meldepflichten der §§ 14a und 18a UStG beruhen allerdings auf den V...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kasachstan

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Republik Kasachstan (Hauptstadt: Astana; Amtssprachen: Kasachisch, Russisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien am Kaspischen Meer im Westen mit Landgrenzen zu > Russland im Nordwesten und Norden, > China im Südosten sowie > Kirgisistan, > Usbekistan und > Turkmenistan im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Tatbestandsmerkmale (Überblick)

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, d. h. nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, selbstständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist, mit Einnahmeerzielungsabsicht (d. h. auch ohne Gewinnerzielungsabsicht) oder wenn eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tät...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.3 Fiskalvertreter

Rz. 117 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Erbringen Drittlandsunternehmer aus Ländern, mit denen keine Vereinbarung über gegenseitige Amtshilfe abgeschlossen wurde, Lieferungen und sonstige Leistungen an Nichtunternehmer (z. B. natürliche Personen) im Inland, ist ein Fiskalvertreter zu bestellen. Der zugelassene Fiskalvertreter kann jeder Unternehmer sein, der seinen Sitz in Kroatie...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Teil des innergemeinschaftlichen Kontrollsystems

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein Unternehmer, der i. g. Warenlieferungen i. S. d. § 18a Abs. 2 UStG oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, (nachfolgend kurz für beide Tatbestände: "i. g. Leistungen") ausführt, muss zusätzlich zu seiner beim FA...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach italienischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Italien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Italien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Italien steuerba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 348 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im StSenkG war § 8b Abs 7 KStG noch nicht enthalten. Diese Regelung ist mit rückwirkender Kraft durch das Ges zur Änd des InvZulG 1999 v 20.12.2000 (BGBl I 2001, 29) in das KStG eingefügt worden; gleichzeitig sind § 8b Abs 2 S 1 letzter HS KStG und sein Abs 3 S 2 idF des StSenkG gestrichen worden (s Tz 2, s Tz 149 und s Tz 225). Die Fin-Ver...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Ermächtigung hinsichtlich Erlass der Nachweiserbringung bezüglich Steuerbefreiungen für ausländische Streitkräfte (§ 26 Abs. 5 UStG)

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für ausländische Streitkräfte, die auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland stationiert sind, gelten bestimmte Umsatzsteuerbefreiungen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wird. Wie der Nachweis im Einzelnen zu erbringen ist, ergibt sich aus den jeweiligen Abkommen mit den ausländischen Staaten oder Einrichtungen. Hierbei hand...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Haftungsbescheid (§ 13c Abs. 2 S. 2 UStG, § 191 AO)

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Begünstigte (Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger) ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch Haftungsbescheid in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsinanspruchnahme nach anderen Haftungstatbeständen (z. B. aufgrund §§ 69 AO, 128 HGB) bleibt unberührt (Abschn. 13c.1. Abs. 32 UStAE; BMF vom 24.05.2004,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645 ist Abs 1 S 2 des § 50d EStG rückwirkend ab VZ 2002 (§ 52 Abs 59a S 4 EStG) inhaltlich ergänzt worden, um zu gewährleisten, dass der Erstattungsanspruch auch die aufgrund eines Nachforderungs- oder Haftungsbescheides entrichtete Steuer beinhaltet. Darüber hinaus wurde in einem neuen Abs 8 d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.4 Anwendung des § 8b Abs 1 S 2 KStG auch in den Fällen, in denen die Bezüge nach einem DBA steuerfrei sind (§ 8b Abs 1 S 4 KStG)

Tz. 126 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 1 S 4 KStG sind GA unter den Voraussetzungen des § 8b Abs 1 S 2 KStG auch dann in voller Höhe stpfl, wenn die Bezüge nach einem DBA stfrei sind (sog Treaty Override). Zur Zulässigkeit eines Treaty Override nach EU-Recht s Forsthoff (IStR 2006, 509) und s Daragan (DStR 2019, 1329). AA s Stöber (DStR 2016, 1889, 1893) und s Sche...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6/01 – 02/2025 Die heutige Fassung der §§ 14–14c UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung/Neustrukturierung der Vorschrift durch Art. 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2003; Gesetz vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645), die nach Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003 am 01.01.2004 in Kraft getreten ist (vgl. Rz. 1 ff.). Rz. 5 Stand: 6/01...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Russland

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Russische Föderation (Hauptstadt: Moskau; Amtssprache: Russisch) ist ein Staat in Osteuropa und Nordasien. Russland liegt am Arktischen Meer im Norden sowie am Pazifik im Osten und hat Landgrenzen zu > Finnland, > Estland, > Lettland, > Weißrussland und zur > Ukraine im Westen sowie > Georgien, > Aserbaidschan, > Kasachstan, > China, der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Ausländische Zuwendungsempfänger

Tz. 62 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Begünstigt sind auch Zuwendungen an eine im EU/EWR-Ausland belegene Körperschaft, wenn diese nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) befreit sein würde, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würde (d. h. wenn sie beschränkt bzw. unbeschränkt steuerpflichtig wäre; § 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG, Anhang 10) und diese Staaten Amtshilfe und Unte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rumänien

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Rumänien (Hauptstadt: Bukarest; Amtssprache: hauptsächlich Rumänisch) ist ein Staat in Südosteuropa am Schwarzen Meer im Osten mit Landgrenzen zur > Ukraine im Norden und Südosten, zu > Moldau im Osten, zu > Bulgarien im Süden, zu > Serbien im Südwesten und zu > Ungarn im Nordwesten. Seit dem VZ 2004 gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Dopp...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kanada

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Kanada (Hauptstadt: Ottawa; Amtssprachen: Englisch, Französisch) ist ein Staat in Nordamerika zwischen dem Pazifik im Westen, dem Atlantik im Osten und dem Arktischen Ozean im Norden mit Landgrenzen zu den > Vereinigte Staaten von Amerika im Süden und Nordwesten (Alaska). Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 19.04.20...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.3 Vergütungszeitraum

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate in einem Kj. umfassen. Es müssen nicht in jedem Kalendermonat Vorsteuerbeträge angefallen sein. Für den restlichen Zeitraum eines Kj. können die Monate November und Dezember oder es kann auch nur der Monat Dezember Vergütungszeitraum sein. Wegen der Auswirkungen ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Rechtsprechung zur Nachweisführung

Rz. 121 Stand: 06/03 – 07/2025 Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich die Rechtslage bei den i. g. Lieferungen zum 01.01.2020 durch Einführung des § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG entscheidend geändert hat, da nunmehr eine im Lieferzeitpunkt gültige USt-IdNr. des Erwerbers materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist. Weiterhin wurde die UStDV seit 2012 mehrfach sign...mehr