Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshilfe

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.4 Wahrung der öffentlichen Ordnung und des Geheimnisschutzes (Abs. 3 S. 1 Nr. 4)

Rz. 71 Die Hilfeleistung darf die Souveränität, die Sicherheit, die öffentliche Ordnung und andere wesentliche Interessen des Bundes und der anderen Gebietskörperschaften nicht beeinträchtigen. Dies entspricht im Prinzip Art. 26 Abs. 3 Buchst. c OECD-Musterabkommen DBA 2017 und den meisten DBA-Amtshilfeklauseln.[1] Bei einer zu erwartenden Beeinträchtigung ist kein Raum für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 10.1 Gegen die Übermittlung der Informationen

Rz. 90 Da die Entscheidung, Amtshilfe zu gewähren, und die Erteilung einer Auskunft im Amtshilfeweg keine Regelungswirkung haben[1] und damit keine Verwaltungsakte sind[2], kann der von ihr Betroffene weder Einspruch einlegen noch Anfechtungsklage erheben.[3] Diese Rechtsbehelfe würden ihm zudem im Regelfall nichts nützen, da sie zu spät kommen. Demgegenüber kann eine vorbeu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 10.3 Gegen die Ermittlungshandlungen

Rz. 94 Gegen die Verwaltungsakte, die die deutsche Finanzbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungen nach Abs. 2-4 erlässt, ist der Einspruch gegeben.[1] Die Entscheidung darüber, ob Amtshilfe gewährt werden soll, ist dagegen kein Verwaltungsakt. Ein Einspruch gegen diese ist daher nicht gegeben.[2] Mit dem Einspruch gegen einzelne Verwaltungsakte können nur Einwendungen geltend ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.3 Verfahren

5.4.3.1 Auskunft mit oder ohne Ersuchen Rz. 52 Leistung von Amtshilfe aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen kommt in der Praxis bisher regelmäßig nur beim Vorliegen eines besonderen Ersuchens in Betracht. Allerdings erhalten die deutschen Finanzbehörden von den Behörden anderer (meist EG-)Staaten z. T. massenweise Kontrollmitteilungen. Schon aus Gründen der Gegenseitigkei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.5 Rechtsbehelfe

5.5.1 Gegen die Ermittlungshandlungen Rz. 62 Gegen die Verwaltungsakte, die die deutsche Finanzbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungen erlässt, ist der Einspruch gegeben.[1] Die Entscheidung selbst, dass Amtshilfe gewährt werden soll, ist dagegen kein Verwaltungsakt. Ein Einspruch gegen sie ist daher nicht gegeben (vgl. Rz. 63). Mit dem Einspruch gegen einzelne Verwaltungsakte k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.3.1 Auskunft mit oder ohne Ersuchen

Rz. 52 Leistung von Amtshilfe aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen kommt in der Praxis bisher regelmäßig nur beim Vorliegen eines besonderen Ersuchens in Betracht. Allerdings erhalten die deutschen Finanzbehörden von den Behörden anderer (meist EG-)Staaten z. T. massenweise Kontrollmitteilungen. Schon aus Gründen der Gegenseitigkeit ist damit zu rechnen, dass künftig vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.3 Umfang der Ermittlungspflicht der ersuchten Behörde

Rz. 41 Der Umfang der Ermittlungspflicht richtet sich wiederum zunächst nach dem Inhalt der völkerrechtlichen Vereinbarung. Die meisten Abkommen enthalten Einschränkungen, die dem Art. 26 Abs. 2 OECD-Musterabkommen DBA 2017 (oder früher: 1977, 1992, 2000, 2005, 2010, 2014) entstammen (vgl. Rz. 24). Liegen die ersuchten Informationen der Finanzbehörde nicht vor, so richtet sic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2 Verwendung für steuerliche Zwecke (Abs. 3 S. 1 Nr. 2)

Rz. 69 Abs. 3 Nr. 2 soll sicherstellen, dass die im Kulanzweg gegebenen Informationen nur für steuerliche und/oder steuerstrafrechtliche Zwecke verwendet werden. Damit soll einerseits das deutsche Steuergeheimnis praktisch auf diese weitergegebenen Informationen erstreckt werden, andererseits der Informationsaustausch auf seinen eigentlichen Kernbereich beschränkt werden. Abw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.2 Voraussetzungen

4.2.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 31 Die Inanspruchnahme der zwischenstaatlichen Amtshilfe durch deutsche Finanzbehörden geschieht nach Maßgabe des deutschen Rechts.[1] Die Amtshilfevorschriften der §§ 111ff. AO sind daher entsprechend anwendbar. Danach darf zur Wahrung des Grundsatzes der voraussichtlichen Erheblichkeit, nur die zur Durchführung erforderliche Amtshilfe ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.1 Handels-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisse und Geschäftsverfahren

Rz. 47 Das Bestehen von Betriebs-, Geschäfts-, Gewerbe-, Industrie-, Berufs- und ähnlichen Geheimnissen behindert das deutsche Besteuerungsverfahren grundsätzlich nicht. Ihr Bestehen gibt dem Betroffenen mit Ausnahme der Berufsgeheimnisse des § 102 AO kein Auskunfts- oder Vorlageverweigerungsrecht. Der Schutz dieser Geheimnisse ist mit dem Steuergeheimnis, das um das Besteue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.2 Voraussetzungen und Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 40 Liegt dem eingehenden Ersuchen eine Rechtsgrundlage zugrunde, so bestimmt sich nach dieser der Umfang und der Inhalt der zu erteilenden Auskunft. Dies gilt gleichermaßen für die zu erfüllenden Voraussetzungen. Daher ist stets zu prüfen, ob eine Amtshilfevereinbarung mit dem ersuchenden oder empfangenden Staat besteht, für welche Steuern sie gilt, ob sie in der Form de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Verträge

Rz. 21 Völkerrechtliche Vereinbarungen sind nach deren Unterzeichnung i. d. R. noch nicht innerstaatlich anwendbar, sondern bedürfen für ihre Wirkung der Transformation in nationales Recht. Dies erfolgt durch einen entsprechenden Beschluss des Bundestages.[1] Erst nach Verabschiedung eines Gesetzes und entsprechender Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt entfaltet die bi- oder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.2 Öffentliche Ordnung (ordre public)

Rz. 51 Wie Art. 26 Abs. 3 Buchst. c OECD-Musterabkommen DBA 2014 enthalten die meisten DBA eine Einschränkung für die Amtshilfeverpflichtung für den Fall, dass die Erteilung der erbetenen Auskunft der öffentlichen Ordnung (so im deutschen Text anstelle von "ordre public") widerspräche. Der Anwendungsbereich dieser Beschränkung ist recht gering, da bereits die Abhängigkeit de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.6 Länderbezogene Berichte (Country-by-Country Reporting – CbCR)

Rz. 26e Im Rahmen des BEPS-Projekts wurde u. a. eine Verschärfung der Dokumentation konzerninterner, grenzüberschreitender Lieferungs- und Leistungsbeziehungen vereinbart.[1] Das Ergebnis dieses Maßnahmenpakets wurde auf Ebene der EU Gegenstand der EU-Amtshilferichtlinie (Rz. 28). Im Verhältnis zu Drittstaaten trat die Bundesrepublik in einer Verhandlungsrunde am 31.1.2016 d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.4 FATCA-Abkommen

Rz. 26c Im Jahr 2010 hatten die USA einseitig ihre Gesetzgebung dahingehend verändert, dass ausländische Kreditinstitute für sämtliche Konten amerikanischer Staatsbürger automatisiert Informationen an den amerikanischen Fiskus (IRS) zu liefern hatten, oder alternativ eine Steuer auf Zahlungen an die ausländischen Kreditinstitute von 30 % auf amerikanische Quellen einbehalten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.4.2 Auskunftserteilung bei Befragung durch zwischengeschalteten Staat

Rz. 61 Auch die Großen Auskunftsklauseln sehen keine Verpflichtung der Vertragsparteien vor, der anderen Vertragspartei Auskünfte für die Weiterleitung an einen anderen ersuchenden Staat zu geben. Eine Verpflichtung aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarung besteht also nicht. Allerdings sind die deutschen Finanzbehörden zur Kulanzauskunft berechtigt, wenn die Voraussetzungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2.2 Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 29 Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 [1] des Rates v. 7.10.2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (MwSt) regelt als unmittelbar geltendes Recht den EDV-gestützten Austausch von umsatzsteuerlich relevanten Informationen über innergemeinschaftliche Geschäfte und andere Vorgänge mit Ausnahme der EUSt. E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XII. Zusammenarbeit bei Qualitätssicherungsprüfungen, Untersuchungen und Inspektionen vor Ort

Rz. 177 [Autor/Zitation] Die APAS kann die Amtshilfe der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats beantragen, wenn sie Qualitätssicherungsprüfungen bei Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften vornimmt, die einem Netzwerk angehören, das in dem ersuchten Mitgliedstaat wesentliche Tätigkeiten ausübt (Art. 31 Abs. 2 und 3 APrVO).mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.5 Automatischer Finanzkontenausgleich (Common-Reporting-Standard – CRS)

Rz. 26d Auf Basis der mit den USA geschlossenen FATCA-Abkommen (Rz. 26c) entwickelte die OECD einen an diesen Standard angelehnten gemeinsamen Standard zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Common Reporting Standard – CRS). Deutschland hat am 29.10.2014 zusammen mit 50 weiteren Staaten die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4 Geheimnisschutz

Rz. 45 Ein Geheimnisschutz ist in den Abkommen üblicherweise in zweifacher Hinsicht vorgesehen: Zum einen verpflichten die Abkommen zur ausschließlichen steuerlichen Verwendung der ausgetauschten Informationen beim ersuchenden Staat, zum anderen erlauben sie dem ersuchten Staat und seinen Finanzbehörden, solche Informationen zu verweigern, die bestimmte Geheimnisse der Betro...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7.2 Anhörung (Abs. 4 S. 3)

Rz. 79 Vor der Übermittlung von Auskünften und Unterlagen ist einem inländischen Beteiligten gem. § 117 Abs. 4 S. 3 AO entsprechend § 91 AO rechtliches Gehör zu gewähren. Betrifft die Amts- oder Rechtshilfe Steuern, die von den Landesfinanzbehörden verwaltet wird, so gilt dies stets, es sei denn, die USt ist betroffen, es findet ein Informationsaustausch aufgrund des EU-Amts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.2 Tax Information Exchange Agreements (TIEA)

Rz. 26a Die OECD veröffentlichte bereits im Jahr 2002 ein Musterabkommen für den zwischenstaatlichen Informationsaustausch in Steuersachen (sog. Tax Information Exchange Agreement – TIEA [1]).[2] Abkommen über den Austausch von Informationen in Steuersachen werden i. d. R. mit solchen Staaten getroffen, mit denen kein DBA besteht. Auch wenn das Musterabkommen keine rechtsverb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.3.2 Rechtliches Gehör

Rz. 54 Vor der Übermittlung von Auskünften und Unterlagen ist einem inländischen Beteiligten entsprechend § 91 AO rechtliches Gehör zu gewähren, § 117 Abs. 4 S. 3 AO. Durch das SteuerbereinigungsG 1986[1] ist diesem Satz ein zweiter Halbsatz angefügt worden, demzufolge der inländische Beteiligte bei den von den Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern abweichend von § 91 Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.3.1 Inhalt

Rz. 24 Abs. 3 ermächtigt die zuständigen Amtsträger, im Rahmen von zeitlich und örtlich begrenzten Kontrollen, zum Anhalten von Schiffen und anderen Fahrzeugen, die nach ihrer äußeren Erscheinung gewerblichen Zwecken dienen. Sie können dabei nach § 111 AO die Amtshilfe der Gerichte und Behörden, nach § 13 FVG auch den Beistand der Polizei- und sonstigen Ortsbehörden in Anspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 8 Verfahren (Abs. 7)

Rz. 13 Die Teilnahme am ICAP-Pilotverfahren erfolgte bislang nur auf Basis der allgemeinen Regeln der AO und der zwischenstaatlichen Amtshilfe. In Deutschland wurde das ICAP- Pilotverfahren anfangs sehr skeptisch betrachtet. Begründet wurde dies damit, dass ein konsensuales und auf Kooperation beruhendes Prüfungsverfahren nicht den Anforderungen des BVerfG zur Gleichheit im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Eine sehr frühzeitige Klärung steuerlicher Risiken ist sowohl für die Unternehmen, die diesen dann frühzeitig vorbeugen, bzw. die betreffenden Jahre abschließen können, als auch für die betroffenen Finanzbehörden, die angemessene Überprüfungen initiieren oder aber die Jahre prüfungsfrei stellen können, sehr vorteilhaft. Personelle Ressourcen und die entsprechenden Unte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.18.3 Zuwendungen an ausländische begünstigte Körperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG)

Rz. 88 Mit Einführung des § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG a. F. durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25.2.1992[1] wurden in die Steuerbefreiung auch Zuwendungen an ausländische Religionsgesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. a und b ErbStG einbezogen. Zusätzliche Voraussetzung war jedoch, dass der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Zuwendung des Familienheims unter Lebenden an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG)

Rz. 29 Die Neuregelung der Steuerfreiheit der Zuwendung des Familienheims unter Lebenden nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG n. F. im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 knüpft weitgehend an die Vorgängerregelung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F. zur Steuerbefreiung einer ehebedingten Zuwendung des Familienwohnheims als grds. s...mehr

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Vollstreckungsersuchen – AB... / 2 Inhalt

Die EU hat die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerforderungen in einer Richtlinie[1] geregelt, die Deutschland im EU-Beitreibungsgesetz [2] umgesetzt hat. Danach leistet Deutschland anderen EU-Staaten Amtshilfe bei der Durchsetzung von Steuern sowie bei Erstattungen, Abschöpfungen, Geldstrafen, Geldbußen, Gebühren, Zinsen und Kosten. Die Vollstreckung wird nach einer Prü...mehr

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Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Finanzbehörden können grundsätzlich nur innerhalb des Territoriums des jeweiligen Staats Ermittlungen anstellen und die erforderlichen Zwangsmittel einsetzen, wenn der Stpfl. die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Ermittlungshandlungen auf dem Gebiet eines fremden Staats würden dessen Souveränität beeinträchtigen. Um trotzdem grenzüberschreitende Sachverhalte ermitteln zu k...mehr

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EU-Grundrechtecharta - ABC ... / 4 Beratungshinweise

Es ist gegenwärtig noch unklar, inwieweit die GRCh wesentliche Bedeutung im Steuerrecht erlangen wird. Für das Gleichheitsgebot dürfte die Bedeutung gering sein, weil die Grundfreiheiten des AEUV insoweit ein vergleichbares und konkreter formuliertes Diskriminierungsverbot enthalten. Anders ist es aber für die Freiheitsrechte, bei denen kein Äquivalent im AEUV vorhanden ist....mehr

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Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Rechtsgrundlagen des internationalen Auskunftsverkehrs sind verstreut und überschneiden sich. Man unterscheidet zwischen Auskünften, zu deren Erteilung sich ein Staat durch internationalen Vertag verpflichtet hat, und solchen Auskünften, die ein Staat ohne Verpflichtung erteilt (Kulanzauskünfte). § 117 Abs. 1 AO ermächtigt die deutschen Finanzbehörden, den Auskunftsverkeh...mehr

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Bankgeheimnis – ABC IntStR / 2 Inhalt

Im nationalen Steuerrecht ist das Bankgeheimnis gegenüber den Finanzbehörden durch ersatzlose Aufhebung des § 30a AO entfallen.[1] Grund für die Beseitigung des steuerlichen Bankgeheimnisses war der wachsende internationale Druck, da das Bankgeheimnis eine wesentliche Behinderung für eine gleichmäßige Besteuerung darstellte, sowie national die Erkenntnis, dass das Bankgeheimn...mehr

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Ausgleichsposten i. S. d. §... / 2 Inhalt

§ 4g EStG schafft die Möglichkeit, mithilfe eines bilanziellen Ausgleichspostens eine zeitlich gestreckte Besteuerung der stillen Reserven vorzunehmen. Dies dient dazu, etwaige Liquiditätsprobleme aus der Versteuerung eines fiktiven Veräußerungsgewinns zu lindern, vermeidet diese Probleme aber nicht völlig. Der Ausgleichsposten ist als passiver Ausgleichsposten in der Steuerb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.7 Person des Entdeckers

Rz. 268 Der Gesetzeswortlaut lässt es offen, von wem die Tat entdeckt worden sein muss. Hieraus ist zu schließen, dass regelmäßig jede Person Entdecker i. S. v. § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO sein kann, sofern sie nicht Tatbeteiligter ist.[1] Aus Sinn und Zweck des Ausschlusstatbestands ergibt sich aber die Einschränkung, dass durch den Entdecker eine konkrete Aufdeckungsgefahr ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.2 Amtsträger der Finanzbehörde

Rz. 203 Amtsträger i. S. v. § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO ist jede Person, die Amtsträger i. S. v. § 7 AO ist und von der Finanzbehörde i. S. v. § 6 AO zur Ermittlungstätigkeit im Verwaltungsverfahren wegen Abgabenangelegenheiten kraft ihrer Rechtsstellung befugt oder hiermit beauftragt ist.[1] Dazu gehören neben Beamten und Angestellten einer örtlichen Finanzbehörde, einer OF...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.11.1 Allgemeines

Rz. 72 § 117c Abs. 1 AO ermächtigt das BMF zum Erlass von Rechtsverordnungen, die die systematische Erhebung und Übermittlung steuerlich relevanter Daten regeln, die im Rahmen der Amtshilfe zur Förderung der Steuerehrlichkeit anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden können. Die Erhebung dieser Daten soll durch Dritte, d. h. insb. durch Finanzinstitute erfolgen, die die ...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.11 Zweitangegangener Rehabilitationsträger und dessen Aufgaben (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 88 Erhält ein Rehabilitationsträger von dem erstangegangenen Rehabilitationsträger einen Antrag auf Teilhabeleistungen weitergeleitet, wird er zweitangegangener und damit i. d. R. zugleich "leistender" Rehabilitationsträger. Eine nochmalige Weiterleitung ist nur ausnahmsweise und nur unter den in § 14 Abs. 3 genannten Bedingungen (vgl. Rz. 77 ff.) zulässig. Rz. 89 Der zwe...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.1 Fiktives Arbeitsentgelt

Rz. 3 § 152 setzt voraus, dass ein Bemessungszeitraum nicht gebildet werden kann. Ein solcher liegt nur vor, wenn er Entgeltabrechnungszeiträume aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen enthält, die entweder in Fällen des § 142 Abs. 1 mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt oder in Fällen des § 142 Abs. 2 mindestens 90 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 4 Auswertungsbefugnis des BZSt (Abs. 4)

Rz. 8 In Abs. 4 Satz 1 wird die Befugnis des BZSt geregelt, die ihm aus dem Inland gemeldeten bzw. aus dem Ausland übermittelten Informationen meldender Plattformbetreiber auszuwerten. Hiernach darf das BZSt die übermittelten Informationen zur Erfüllung der ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben auswerten. Zu diesen gesetzlich übertragenen Aufgaben zählen vor allem auch diejen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Qualifizierter Plattformbetreiber (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 5 der Amtshilferichtlinie der Begriff des qualifizierten Plattformbetreibers. Rz. 3 Nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber unterfallen ebenfalls den Meldepflichten, sofern sie in der EU ihre Tätigkeiten ausüben.[1] Die Steuerverwaltung der Drittstaaten, aus denen heraus Plattformbetreiber i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 6 Informationsaustausch mit Behörden anderer Mitgliedstaaten (Abs. 5)

Rz. 7 Abs. 5 regelt die Befugnis des BZSt, mit anderen zuständigen Behörden im Wege der Amtshilfe bei Bedarf koordiniert vorzugehen. Es besteht jedoch kein Anspruch des Antragstellers hierauf.[1] Gegenstand eines etwaigen Austauschs mit zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten dürften regelmäßig Informationen sein, die auf Angaben des Stpfl. in seinem Antrag zurückgehen....mehr

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Sonderabschreibungen für ne... / Hintergrund

Mit der Sonderabschreibung nach §7b EStG soll der Mietwohnungsneubau gefördert werden. Die Sonderabschreibung steht dabei sowohl unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtigen offen (vorausgesetzt, sie erfüllen auch die beihilferechtlichen Kriterien). Bei Beteiligungen (z.B. über Mitunternehmerschaften) ist der einzelne Gesellschafter anspruchsberechtigt – allerdings mus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 9 Aufsichtspflichten des BZSt (Abs. 10)

Rz. 19 Die Mitgliedstaaten haben nach Art. 8ac Abs. 1 Satz 2 und Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. C der Amtshilferichtlinie[1] die Einhaltung der Melde- und Sorgfaltspflichten durch meldende Plattformbetreiber sicherzustellen. Diese Aufgabe erfüllt als zuständige Behörde nach Abs. 10 das BZSt. Insoweit ist es befugt, zur Ermittlung von Sachverhalten mit anderen zuständigen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 1 Hintergrund des PStTG

Rz. 1 Mit dem Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen [1] vom 20.12.2022 wurden eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende, automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das Gesetz ist zum 1.1.2023 in K...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgesetzbuch / 2.3 SGB X

Das SGB X gilt für alle Sozialgesetzbücher, wenn es dann um das Sozialverwaltungsverfahren (einschl. Widerspruchsverfahren) und den Sozialdatenschutz geht. Regelungsbereiche sind z. B.: Amtshilfe, Verfahrensgrundsätze, Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlicher Vertrag, Rechtsbehelfsverfahren, Schutz der Sozialdaten (Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung und organisatorische Vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 27a UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 zur Umsetzung der Regelungen des Europäischen Binnenmarkts in das deutsche UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Die nachfolgenden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Zweckbestimmung der Datenübermittlung nach § 27a Abs. 2 UStG

Rz. 115 Die von den Landesfinanzbehörden an das BZSt übermittelten Daten der Steuerpflichtigen können gem. § 27a Abs. 2 S. 2 UStG nur zu bestimmten Zwecken verwendet werden; man spricht hier technisch von "der Zweckbestimmung der Datenübermittlung"; diese Regelung ist mit den JStG 2024[1] mWv 1.1.2025 wegen der neu eingeführten Kleinunternehmer-Identifikationsnummer erweiter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Sinn und Zweck der Mitteilungspflicht nach § 93a AO ist es, die steuerliche Erfassung von Zahlungen im nicht unternehmerischen Bereich sicherzustellen, da diese – insbesondere aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeiten im Rahmen von Außenprüfungen, die auf den gewerblichen und freiberuflichen Bereich beschränkt sind – nicht in dem Maße gewährleistet ist, wie dies im unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 3 Verpflichtete (Abs. 1 und 2)

Rz. 8 Die nach Maßgabe der MV verpflichteten Einrichtungen sind nunmehr Behörden, andere öffentlich-rechtliche Stellen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (d. h. Tonfunk- und Fernsehanstalten). Letztere werden ausdrücklich erwähnt, weil auch bei diesen umstritten ist, ob sie unter den Behördenbegriff des § 6 Abs. 1 AO fallen.[1] Ausdrücklich genannt sind das Bundesam...mehr