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Richtiges Verhalten nach schweren und tödlichen Unfällen / 2.4 Zusammenarbeit mit Aufsichts- und Ermittlungsbehörden

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Nach einem folgenschweren Unfall ist die Unfallursachenermittlung sowie die Klärung der Schuldfrage zunächst vor allem Sache der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht, die dabei im Wege der Amtshilfe mit Polizei und Staatsanwaltschaft verbunden ist.

 
Wichtig

Umfangreiche Ermittlungen

Grundsätzlich ist also davon auszugehen, dass Vertreter verschiedener Behörden/ Versicherungsträger nach einem Unfall an betriebliche Verantwortliche bzw. Unfallzeugen herantreten, um Informationen zu Unfallhergang und -ursachen zu ermitteln. Dabei spielt unausweichlich immer die Schuldfrage eine Rolle. Neben den Ermittlungen, die unmittelbar an der Unfallstelle stattfinden (Foto- und technische Dokumentationen, ggf. Beschlagnahme von Geräten, Anlagen oder Materialien zur weiteren Untersuchung), werden dabei u. U. auch organisatorische Fragen rund um Sicherheit und Arbeitsschutz mit einbezogen (z. B. Erfüllung der Unterweisungspflicht, Gefährdungsdokumentation usw.).

 
Achtung

Ermittlungen nicht behindern

Auf keinen Fall darf der Betrieb die Ermittlungsbehörden in ihrer Arbeit behindern. Betriebliche Vertreter müssen also auf eine gute Zusammenarbeit mit den Ermittlern achten, die bei ihrer Arbeit oft auf die interne Sachkenntnis der Betriebsmitarbeiter angewiesen sind.

Im Hinblick auf die Arbeitsschutzorganisation ist damit zu rechnen, dass alle relevanten Dokumentationen im Rahmen solcher Ermittlungen vorgelegt werden müssen, z. B.

  • Gefährdungsbeurteilungen,
  • Unterweisungsnachweise,
  • Prüfprotokolle,
  • mitarbeiterbezogene Qualifikationen wie Führerscheine, Maschineneinweisungen, Arbeitserlaubnisscheine usw.

Jeder, der als Zeuge nach einem Unfall gehört wird, ist grundsätzlich verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Allerdings kann eine Aussage gegenüber den Ermittlern durchaus abgelehnt werden. Das kommt beson...

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