Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshilfe

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.3 Die Steuerbefreiung nach dem § 6 Abs. 3 EnWG neu

Rz. 16 Mit dem Zweiten Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung [1] wurde unter § 6 Abs. 3 EnWG eine eigenständige Grunderwerbsteuerbefreiung eingeführt. Sie lautet: "Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 Grunderwerbsteuergesetzes, die sich aus der rechtlichen oder operationellen Entflechtung nach den §§ 7 und 8 ergeben, sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Absatz 2, Sat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2024... / 1. Erbschaftsteuer

Der Erbfallkostenpauschbetrag (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG) wird von bislang 10.300 EUR auf 15.000 EUR erhöht. Der erhöhte Pauschbetrag gilt für Erwerbe, für die die Steuer ab dem 1.1.2025 entsteht. Bei Zuwendungen an ausländische Religionsgesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 lit. c ErbStG) erfolgten Änderungen zum ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.16 Bemerkungen (Zeilen 124 bis 130)

In den Zeilen 124 bis 130 können Sie insbesondere folgende Anträge stellen: § 28 Abs. 1 ErbStG: Mit Wirkung zum 1.7.2016 wurde die Stundungsvorschrift des § 28 Abs. 1 ErbStG wie folgt geändert. Gehört hiernach zum Erwerb von Todes wegen begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG(Betriebsvermögen, begünstigte Anteile an Kapitalgesellschaften oder land- und forstwirtsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6.3 Versorgungsfreibetrag

Aufgrund des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes wird nun auch bei beschränkter Steuerpflicht der besondere Versorgungsfreibetrag gewährt. Dies gilt sowohl für den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner (§ 17 Abs. 1 ErbStG) wie auch für Kinder (§ 17 Abs. 2 ErbStG). Auch hier muss vom Erwerber kein Antrag gestellt werden, d. h. der Versorgungsfreibetrag wird von Amts wegen gewä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.3 Folgen der unbeschränkten Steuerpflicht

Ist eine der beteiligten Personen Inländer und damit unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht gegeben, so hat das die folgenden Konsequenzen. Es unterliegt der gesamte Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsbesteuerung, unabhängig davon, ob es sich um inländisches oder ausländisches Vermögen handelt.[1] Beschränkungen können sich hierbei jedoch durch Doppelbesteuerungsabkommen o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.5 Verschonungsabschlag bei vermieteten Grundstücken

Nach § 13d Abs. 1 ErbStG sind zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 % anzusetzen. Dies gilt auch für in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke.[1] Dabei sind die Verhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt maßgebend.[2] Praxis-Beispiel Verschonungsabschlag Erblasser E, der in Köln seinen Wohn...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.10 Bemerkungen/Anträge/sonstige Befreiungen oder Vergütungen (Zeilen 101 bis 107)

In den Zeilen 101 bis 107 können Anträge gestellt und sonstige Befreiungen oder Vergünstigungen geltend gemacht werden. Folgende kommen z. B. in Betracht: Der Bedachte kann nach § 23 ErbStG beantragen, dass Steuern, die vom Kapitalwert von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen bzw. Leistungen (z. B. Nießbrauch) zu entrichten sind, statt vom Kapitalwert jährlich im Vor...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3 Begünstigtes Vermögen (Zeilen 3 bis 5)

Begünstigt sind zu Wohnzwecken vermietete bebaute Grundstücke (oder Gebäudeteile), die im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat belegen sind.[1] Zu den bebauten Grundstücken in diesem Sinne gehören Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum oder entsprechende Grundstücksteile anderer Grundstücksarten. Praxis-Tipp Garagen etc. Auch Garagen, Nebenräume und Ne...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.2 Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten (2025 vorbehaltlich Haushaltsgesetzgebung)

Rz. 27 Abs. 1 Satz 4 lässt eine Pauschalierung der Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten zu. Die Aufwendungen für die Leistungen zum Lebensunterhalt werden jedoch spitz abgerechnet. Abs. 1 Satz 5 bestimmt die Ausbringung in einem Gesamtbudget. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass vor Ort regionale Arbeitsmarktprogramme aufgestellt werden können, in denen je ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 – 11/04 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes; Auszug § 17 AStG betreffend), BStBl. I 2004, Sondernummer 1

Rz. 10 [Autor/Stand] 17. Sachverhaltsaufklärung 17.1 Anwendungsbereich 17.1.1 Im Unterschied zu § 16 AStG, der nur an § 160 AO anknüpft, bezieht sich § 17 AStG lediglich auf die Anwendung der §§ 5, 7 bis 12, 14 und 15 AStG. Das Aufklärungsverlangen nach § 17 AStG ist ein Verwaltungsakt. 17.1.2 Zur Anwendung der §§ 7 bis 12 und 14 AStG ist jeder an der Zwischengesellschaft betei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. FinMin. Baden-Württemberg, Erlass v. 3.7.1995 – S 1320 – 19, ASt-Kartei BW A II Nr. 7 = juris FMNR312050095

Rz. 7 [Autor/Stand] Zwischenstaatliche Amtshilfe durch Austausch in Steuersachen; Verfahren der britischen Steuerverwaltung bei Auskunftsersuchen, die an Banken zu richten sind Die britische Steuerverwaltung verfährt bei Auskunftsersuchen, die an dortige Banken zu richten sind, nach dem nachfolgend geschilderten Verfahren. In entsprechenden Auskunftsersuchen sind die vorgegeb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6/01 – 02/2025 Die heutige Fassung der §§ 14–14c UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung/Neustrukturierung der Vorschrift durch Art. 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2003; Gesetz vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645), die nach Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003 am 01.01.2004 in Kraft getreten ist (vgl. Rz. 1 ff.). Rz. 5 Stand: 6/01...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 2.12.1994 – IV C 7 - S 1340 – 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes; Auszug § 17 AStG betreffend), BStBl. I 1995, Sondernummer 1

Rz. 6 [Autor/Stand] 17. Sachverhaltsaufklärung 17.1 Anwendungsbereich 17.1.1 Im Unterschied zu § 16 AStG, der nur an § 160 AO anknüpft, bezieht sich § 17 AStG lediglich auf die Anwendung der §§ 5, 7 bis 15 AStG. Das Aufklärungsverlangen nach § 17 AStG ist ein Verwaltungsakt. 17.1.2 Zur Anwendung der §§ 7 bis 14 AStG ist jeder an der Zwischengesellschaft beteiligte unbeschränkt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Becker, Zur Änderung des Außensteuerrechts, DStR 1972, 359; Becker, Mitwirkungspflichten bei Auslandsbeziehungen, JbFfSt. 1977/78 S. 132; Becker, Probleme des internationalen Auskunftsverkehrs, JbFfSt 1980/81, S. 122; Crezelius, Steuerrechtliche Verfahrensfragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, IStR 2002, 433; Cordewener, Europäische Vorgaben für die Verfahrensrechte...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 22.12.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 – DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur An-wendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]), BStBl. I 2023, Sondernummer 1/2023, 3 – Auszug –

Rz. 11 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszug 17.0 Allgemeines 17.1 § 17 Absatz 1 AStG 17.1.1 Verhältnis zu anderen Mitwirkungspflichten 17.1.1.1 Eigenständige Mitwirkungspflicht 17.1.1.2 Verhältnis zu § 16 AStG 17.1.1.3 Verhältnis zu §§ 92 ff. sowie § 200 AO 17.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich 17.1.3 Notwendige Auskünfte 17.1.4 Rechtsqualität des Auskunftsverlangens 17.1.5 Auskü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.3 Öffentliches Interesse

Rz. 5 Die Übertragung an Zahlungs statt ist nur zulässig, wenn an dem Erwerb der in Rz. 4 genannten Gegenstände "wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft ein öffentliches Interesse besteht". Das Interesse muss gerade an dem Erwerb der Gegenstände bestehen, ein Interesse an der Bezahlung der Steuerschuld genügt nicht.[1] Der Begriff des öffentlichen Intere...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 5.2 Aufbewahrung von Rechnungen

Rechnungen und anderen Buchungsbelege sind 7 Jahre aufzubewahren. Geschäftsunterlagen, einschließlich Rechnungen, können außerhalb Schwedens, jedoch innerhalb der EU, aufbewahrt werden, wenn das Unternehmen die Steuerbehörde (Skatteverket) – und in bestimmten Fällen die Finanzaufsichtsbehörde (Finansinspektionen) – vor Beginn der Aufbewahrung über den Aufbewahrungsort und jede...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Schweden / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Ausländische Unternehmer, die eine steuerpflichtige Geschäftstätigkeit über eine Tochtergesellschaft in Schweden betreiben, müssen sich ebenso wie schwedische Unternehmer bei dem für den Ort zuständigen Finanzamt registrieren lassen, von dem aus die Geschäftstätigkeit in Schweden erfolgt (z. B. Firmensitz der Tochtergesellschaft). Ausländische Unternehmer, die keine Tochterg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Schweden / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Antragsformulare für die MwSt.-Registrierung können bei der Steuerauskunft der Steuerbehörde unter Tel. 0771-567 567 (Int. + 46 771 567 567) oder über die Website der Steuerbehörde (Skatteverket), www.skatteverket.se, bestellt werden. Außerdem können die Formulare bei der Steuerbehörde unter folgenden Adressen bestellt werden: Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grön...mehr

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Jansen, SGB X § 83 Auskunft... / 2.1.3 Grenzen der Auskunftserteilung gemäß Art. 15 Abs. 4 DSGVO

Rz. 13 Nach Art. 15 Abs. 4 DSGVO darf das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen. Damit wird der EG 63 DSGVO umgesetzt, der ausdrücklich fordert, dass die Rechte und Freiheiten anderer Personen, etwa Geschäftsgeheimnisse oder Rechte des geistigen Eigentums und insbesondere das Urheberrecht an S...mehr

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Sauer, SGB III § 311 Anzeig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Pflichten der Antragsteller auf oder Empfänger von Arbeitslosengeld (Alg) und Übergangsgeld zur unverzüglichen Anzeige eingetretener Arbeitsunfähigkeit und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Obliegenheit knüpft an die Leistungsfortzahlung bei einer arbeitsunfähigen Erkrankung an. An eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Betroffener Unternehmerkreis und zuständige Behörde

Rz. 5 § 18k UStG richtet sich grundsätzlich uneingeschränkt an im Inland und im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer und im Falle des § 3 Abs. 3a S. 2 UStG auch an sog. Schnittstellenbetreiber i. S. v. § 3 Abs. 3a S. 3 UStG. § 18k UStG richtet sich gem. § 18k Abs. 1 S. 3 UStG an nicht im Gemeinschaftsgebiet (also im Drittlandsgebiet) ansässige Unternehmer direkt,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnis der Amtshilfe in Steuersachen zur Rechtshilfe in Strafsachen

Rz. 900 [Autor/Stand] Von der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen ist die zwischenstaatliche Amtshilfe[2] zu unterscheiden[3] (Rz. 1051). Der praktische Unterschied wird sogleich deutlich: Die Gewährung von zwischenstaatlicher Amtshilfe durch Informationsaustausch, auch im Rahmen einer gleichzeitigen Prüfung, stellt einen Eingriff in die Rechte des betroffene...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Steuerliche Amtshilfe (Grundzüge)

1. Allgemeines Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe.[2] Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verfahren der zwischenstaatlichen Amtshilfe

a) Zuständigkeiten Rz. 865 [Autor/Stand] Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist gem. Art. 32 Abs. 1 GG eine Angelegenheit des Bundes. Die Zuständigkeit für die Abwicklung der zwischenstaatlichen Amtshilfe mit den ausländischen Behörden hat das BMF gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 FVG auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn übertragen.[2] Dieses tritt gegenüber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen für den Auskunftsverkehr

a) Informationseinholung durch deutsche FinB Rz. 725 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr finden sich in einer Reihe von Normen. Zentrale Regelung des innerstaatlichen Rechts ist § 117 AO . Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 117 Abs. 1 AO ist die Inanspruchnahme der Amtshilfe durch inländische FinB zur Durchführung von Besteuerungsverfahr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.[3] Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Grenzüberschreitender Arrest in Steuerstrafsachen

a) Strafprozessualer Arrest Rz. 559 [Autor/Stand] Auf europäischer Ebene ist die grenzüberschreitende Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder sonstigen Beweismitteln möglich, wenngleich in der Praxis schwierig und eher die Ausnahme.[2] Die Vollstreckungshilfe für einen anderen Mitgliedstaat der EU nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6.10.2006 üb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe.[2] Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

Schrifttum: Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Babucke, E-Evidence – grenzenlose Beweiserhebung, wistra 2024, 57; Bach, Gruppenanfragen nach Art. 26 Abs. 1 OECD MA und deren Bedeutung für Art. 27 Abs. 1 DBA CH, PStR 2013, 72; Beyer, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung gemäß der "Schwedischen Initiative", AO-StB 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Voraussetzungen des Auskunftsverkehrs

a) Erforderlichkeit eines Informationsaustausches Rz. 840 [Autor/Stand] Ein zentrales Tatbestandsmerkmal der einen Auskunftsverkehr rechtfertigenden Normen stellt das – in verschiedenen Ausprägungen existierende – Kriterium der Erforderlichkeit der beabsichtigten Auskunft dar. Die Frage der "Erforderlichkeit" bzw. der "voraussichtlichen Erheblichkeit"[2] stellt bei Auskünften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Ausgehende Ersuchen (§ 91j IRG)

Rz. 1046 [Autor/Stand] Für ausgehende Ersuchen gelten sämtliche Erfordernisse wie für eingehende Ersuchen. Die Inanspruchnahme der sonstigen Rechtshilfe ist ausgeschlossen, sofern die Möglichkeit einer EEA besteht. Die in der RL EEA enthaltenen Fristen wären sonst entbehrlich. Nur sofern eine entsprechende EEA zurückgewiesen würde oder die Voraussetzungen im ersuchten Staat ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Zuständigkeit und Form

Rz. 975 [Autor/Stand] Nach dem EuRHÜbK 1978 sind Ersuchen grundsätzlich von Justizbehörden zu stellen. In der deutschen Erklärung zu Art. 24 EuRHÜbK 1978 sind dabei die Staatsanwaltschaften als Justizbehörden aufgeführt.[2] Die FinB und die nachgeordneten Straf- und Bußgeldsachenstellen sind nur im Rahmen von Nr. 127 RiVASt zuständig. Hält die FinB die Stellung eines Rechtsh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen

Rz. 887 [Autor/Stand] Das Rechtshilferecht in Strafsachen besteht ungeachtet aktueller Reformbemühungen (vgl. den Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen vom 11.9.2024) aus einem undurchdringbaren umfangreichen und unüberschaubaren Normengeflecht, dem es an jedweder Systematik oder Einheitlichkeit fehlt. Die Grenze des Darstellbare...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Spontanauskünfte

Rz. 748 [Autor/Stand] Spontanauskünfte ergehen ohne ein vorhergehendes einzelfallbezogenes Ersuchen. Sie werden auf eigene Initiative der Behörden des Auskunft erteilenden Staates übermittelt, weil damit die Erwartung verbunden wird, dass diese Information in einem anderen Staat für ein Besteuerungsverfahren von Bedeutung sein kann, vor allem weil eine fehlerhafte Steuerfest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe

Rz. 704 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe sind in zahlreichen multilateralen und bilateralen Verträgen sowie in innerstaatlichen Rechtsnormen verankert.[2] Die Rechtsgrundlagen sind weitestgehend nicht aufeinander abgestimmt und überschneiden sich in vielfältiger Weise, ohne dass sie sich gegenseitig ausschließen. Überlagern sich di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Schweiz

Rz. 818 [Autor/Stand] Im Folgenden seien ausgewählte für das Steuerstrafrecht maßgebliche landesspezifischen Besonderheiten dargestellt:[2] Rz. 819 [Autor/Stand] Der steuerliche Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz erfolgt im Wesentlichen[4] auf der Grundlage des Zinsbesteuerungsabkommens (ZBstA) zwischen der EU und der Schweiz,[5] des der Umsetzung dien...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzen des Auskunftsverkehrs

Rz. 857 [Autor/Stand] Ausgehend von den Erforderlichkeitsanforderungen ist die Grenze zulässiger Informationsweitergabe überschritten, wenn der Sachverhalt, der im Ausland möglicherweise der Besteuerung unterliegt, den dortigen Behörden bereits bekannt ist;[2] gerade Spontanauskünfte zielen – dem Charakter einer Kontrollmitteilung entsprechend – auf eine reine Sachinformation...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Einzelauskunftsersuchen

Rz. 738 [Autor/Stand] Sowohl das EUAHiG als auch Auskunftsklauseln nach den DBA erlauben Auskünfte auf Ersuchen in einem konkreten Einzelfall. Der ersuchte Staat ist in den Fällen zur Auskunft verpflichtet, in denen der ersuchende Staat einen Anspruch auf Auskunftserteilung hat. Rz. 739 [Autor/Stand] Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EUAHiG [3] erstellen die inländischen FinB auf ein Ers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtshilfe

Schrifttum: Ahlbrecht/Schlei, Verteidigung gegen und mit Rechtshilfe, StraFo 2013, 265; Binder, Rechtshilfe durch die Schweiz bei Steuerhinterziehung mittels einer falschen Einnahmeüberschussrechnung, wistra 2000, 254; Böse, Die Verwertung im Ausland gewonnener Beweismittel im deutschen Strafrecht, ZStW 114 (2002), 148; Brodowski, Strafverfolgung im Namen Europas, GA 2022, 42...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Arten des Auskunftsverkehrs

a) Überblick Rz. 736 [Autor/Stand] Sowohl nach dem EUAHiG als auch nach DBA-Normen werden grundsätzlich drei Arten des Auskunftsaustausches zum Zwecke der Durchführung von Besteuerungsverfahren unterschieden: Auskunftsaustausch aufgrund eines entsprechenden Ersuchens im Einzelfall, ersuchensunabhängige Spontanauskünfte sowie automatische Auskünfte für bestimmte Fallgruppen Rz. 7...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Allgemeiner Freibetrag und Versorgungsfreibetrag

Rz. 117 Es wurde bereits auf die Problematik eingegangen, inwieweit eine Befreiung aufgrund eines möglicherweise bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs in Betracht kommt (siehe oben Rdn 101 ff.). Während die Gewährung eines Zugewinn-Freibetrags bei vergleichbaren ausländischen Güterständen dem Grunde nach möglich ist, können nach §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 3 ErbStG nur beschränk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Informationsaustauschabkommen (TIEA)

Rz. 746 [Autor/Stand] Die zwischen Deutschland und anderen Staaten und Gebieten abgeschlossenen Informationsaustauschabkommen (TIEA)[2] sind auf einen effektiven Informationsaustausch gerichtet.[3] Hierbei geht es vornehmlich darum, sog. Steueroasen-Staaten zu einem weitgehenden Informationsaustausch zu verpflichten. Die abgeschlossenen Informationsaustauschabkommen[4] beste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 765 [Autor/Stand] Vgl. auch Rz. 700 ff. [2] Im Wege der zunehmenden Globalisierung können Stpfl. leichter Anlagen über Finanzinstitute außerhalb ihres Ansässigkeitsstaats tätigen, halten und verwalten. Auf diese Weise wurden und werden seit Jahren hohe Geldbeträge im Ausland angelegt und bleiben unversteuert, soweit die Stpfl. den steuerlichen Pflichten in ihrem Staat ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / l) Landesspezifische Besonderheiten

aa) Schweiz Rz. 818 [Autor/Stand] Im Folgenden seien ausgewählte für das Steuerstrafrecht maßgebliche landesspezifischen Besonderheiten dargestellt:[2] Rz. 819 [Autor/Stand] Der steuerliche Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz erfolgt im Wesentlichen[4] auf der Grundlage des Zinsbesteuerungsabkommens (ZBstA) zwischen der EU und der Schweiz,[5] des der Ums...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU ,[3] die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wie f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / m) Gruppenanfragen

aa) Allgemeines Rz. 826 [Autor/Stand] Bei Gruppenanfragen (§ 404 Rz. 470 ff.) bezieht sich die begehrte Auskunft auf eine Vielzahl von Stpfl., deren Identität im Zeitpunkt der Anfrage noch unbekannt ist, die jedoch durch ein identisches Verhaltensmuster aufgefallen sind. Die Identifizierung soll im ersuchten Staat erfolgen, und zwar anhand des im Amtshilfeersuchen geschildert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Schiedsverfahren, Verständigungsverfahren, joint audits und Steuerstrafverfahren

Rz. 872.1 [Autor/Stand] Künftig von zunehmender Bedeutung wird das Verhältnis von Schiedsverfahren und Verständigungsverfahren zum Steuerstrafverfahren sein.[2] Das grundlegende Spannungsverhältnis besteht in dem Recht der Selbstbelastungsfreiheit und der Regelung des § 393 AO im Gegensatz zu den erweiterten steuerlichen Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten und der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Automatischer Informationsaustausch

Schrifttum: Bozza-Bodden, Internationale Zusammenarbeit – Informationsaustausch, in Achatz (Hrsg.), Internationales Steuerrecht, DStjG 36 (2013), S. 133; Czakert, Die gesetzliche Umsetzung des Common Reporting Standards in Deutschland, DStR 2015, 2697; Czakert, Seminar D: Practical protection of taxpayers in the exchange of information process, IStR 2015, 590; Hörhammer, Euro...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 6 Verkehrswert von Vermögen

Bei der Bewertung des Vermögens ist der Verkehrswert zugrunde zu legen. Dabei sind steuerrechtliche Vorschriften, insbesondere also Abschreibungsregelungen, nicht zu berücksichtigen.[1] Verkehrswert ist damit im Grundsatz der Geldbetrag, der bei Verwertung "auf dem Markt" zu erzielen ist. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen wäre dies z. B. der Rückkaufswert.[2] Für die ...mehr