Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / II. Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung

Rz. 131 Bei der Möglichkeit der Weiterführung der Versicherung ohne weitere Prämienzahlung handelt es sich um eine Besonderheit der Lebensversicherung (vgl. § 165 VVG).[139] Rz. 132 Damit der Versicherer nicht zur aufwändigen und – auch für die Versichertengemeinschaft nachteiligen – kostenungünstigen (Fort-)Führung von Kleinstlebensversicherungen verpflichtet ist, kann gem. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Recht der Handelsgesellschaften und Anstellungsverhältnisse gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, Abs. 2 c bzw. Nr. 3.2.5 ARB 2012

Rz. 199 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen ist gem. § 3 Abs. 2 c ARB vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Rz. 200 Handelsgesellschaften sind: OHG, KG, GmbH, AG, KGaA, GmbH & Co. KG (weil einer juristischen Person sehr nahekommend),[213] nicht jedoch stille Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Der folgende Beitrag stellt die Grundzüge des Rechts der Lebensversicherung dar und gibt einen Überblick über praxisrelevante Probleme im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen. Eine erschöpfende Darstellung des Lebensversicherungsrechts ist in dem vorgegebenen Rahmen nicht möglich. Insoweit wird auf die Kommentierungen der §§ 150 ff. VVG und der Allgemeinen Bed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Abgrenzung selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 285 Der in § 25 Abs. 3 ARB vorgesehene Versicherungsschutz wird gewährt, wenn sich der Versicherungsfall auf den privaten oder beruflichen (nichtselbstständigen) Bereich des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen bezieht. Diese Abgrenzung wird gerade bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Personenversicherungen kontrovers diskutiert.[277] Der Ausschlus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XIII. Rechtsprechung

Rz. 271 Ein Versicherungsmakler, der anstelle einer bestehenden Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung andere Absicherungen dieser Risiken vermittelt, muss dem Kunden einen nachvollziehbaren und geordneten Überblick über alle wesentlichen leistungs- und beitragsrelevanten Unterschiede verschaffen.[402] Auch bei Reduzierung der Versicherungssumme besteht Beratungsbedarf. D...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.3 Ansatzgebot und Ansatzwahlrechte für Leistungszusagen

Rz. 276 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Dem Arbeitgeber stehen nicht nur die vorstehend (vgl. Tz. 271 ff.) genannten unterschiedlichen Durchführungswege zur Verfügung, auch hinsichtlich der Art und Weise, wie er die Beiträge zur Finanzierung der versprochenen Versorgungsleistung erbringt, hat er verschiedene Möglichkeiten. Unterschieden werden leistungsorientierte Zusagen und beit...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.5 Leistungskürzungen

Rz. 304 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Passivierungswahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB für mittelbare Zusagen läuft dann und insoweit ins Leere, wenn trotz Durchführung der Altersversorgung über einen externen Versorgungsträger eine direkte, unmittelbare Verpflichtung des Bilanzierenden besteht, die qualitativ über die Subsidiärhaftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG h...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.1 Begriff der Altersversorgungsverpflichtung

Rz. 267 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. §§ 246 Abs. 1, 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, und so auch für ungewisse Altersversorgungsverpflichtungen – vorbehaltlich Art. 28 EGHGB –, bilanziell anzusetzen[1] und gem. § 266 Abs. 3 B. 1. HGB als Rückstellungen für Pensionen auszuweisen. Pensionsrückstellungen dienen der bilanziellen Vorsorge für ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.1 Einführung in IAS 19

Rz. 310 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 19 regelt primär die Bilanzierung von Leistungen für Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere solche, die auf die betriebliche Altersversorgung zurückgehen (employee benefits; IAS19.26–.152). Im Vordergrund stehen insbesondere die verschiedenen Arten der Bilanzierung betrieblicher Altersversorgung sowie die Bew...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.2.1.4 Komponenten der Gesamtergebnisrechnung

Rz. 377 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Gesamtergebnisrechnung werden die Komponenten Dienstzeitaufwand (service cost), Nettozinsaufwand (net interest cost) und Neubewertungen (remeasurements) erfasst. In die Gewinn- und Verlustrechnung gehen der Dienstzeit- und der Nettozinsaufwand ein. Der Dienstzeitaufwand besteht aus dem laufenden Dienstzeitaufwand (current service cost...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 5.3 Synopse

mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1 § 275 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 275 Gliederung (1) 1Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. 2Dabei sind die in Absatz 2 oder 3 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen. (2) Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen:mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.6 Zusatzangaben im Umsatzkostenverfahren (Nr. 8)

Rz. 54 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Stellt ein Unternehmen seine GuV nach dem Umsatzkostenverfahren auf, müssen im Anhang der Materialaufwand sowie der Personalaufwand des jeweiligen Geschäftsjahres zwingend angegeben werden. Hierbei handelt es sich um Posten, die im Gesamtkostenverfahren, aber im Umsatzkostenverfahren eben nicht vorgesehen sind. Die Anhangangabe behebt dieses ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.2.1.5 Planvermögen

Rz. 386 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Plan assets sowie reimbursement rights werden zum fair value bewertet (IAS 19.113). Existiert zum Abschlussstichtag kein Marktwert, bedarf es einer geeigneten Schätzung. Der fair value einer qualifizierten Versicherungspolice kann vereinfachend als das am Bewertungsstichtag existente Deckungskapital zzgl. bereits zugeteilter, aber noch nicht...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.2 Unmittelbare und mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen, Durchführungswege

Rz. 272 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen sind von unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen abzugrenzen, weil das Passivierungswahlrecht des Art. 28 EGHGB (vgl. Tz. 279) dahingehend differenziert.[1] Eine unmittelbare Verpflichtung (Direktzusage) zeichnet sich dadurch aus, dass der Bilanzierende infolge der Altersversorgungszusage ve...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.3 Wechsel des Durchführungswegs

Rz. 288 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Wechsel des Durchführungswegs wird bezeichnet, wenn ein bisher durchgeführter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (vgl. Tz. 272 f.) durch einen anderen abgelöst wird. Praxisrelevant ist vor allem der Wechsel aus einer unmittelbaren Altersversorgungszusage hin zu einem mittelbaren Durchführungsweg, um infolgedessen vom Ans...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.1 Überblick

Rz. 413 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen (provisions) stellen im Grundsatz einen mit Unsicherheit belasteten Posten dar. Nach der statischen Interpretation sind sie – i. S. e. vollständigen Schuldenausweises – zum Abschlussstichtag als Schulden gegenüber Dritten auszuweisen, die zwar hinsichtlich ihrer Höhe, ihres zeitlichen Anfalls und/oder ihrer Existenz unsicher s...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.25 Bewertungsparameter für Pensionsrückstellungen (Nr. 24)

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind gem. § 285 Nr. 24 HGB das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren und die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz (einschließlich der Methodik seiner Ermittlung sowie der Angabe, ob die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Ans...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.3 Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (Nr. 3a)

Rz. 37 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern diese für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ist gem. § 285 Nr. 3a HGB der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 268 Abs. 7 HGB oder Nr. 3 berichtspflichtig sind, im Anhang anzugeben. Indem Auskunft über die für die Beurteilung der Finanzlage erheblic...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.2.2 Das Gesamtkostenverfahren

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Gesamtkostenverfahren werden die Aufwendungen nach Arten (Personal, Material etc.) aufgegliedert, während im Umsatzkostenverfahren nach Funktionen (Herstellungskosten, Vertriebskosten) aufgegliedert wird.[1] Der Posten Umsatzerlöse (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB) ist in beiden Verfahren identisch, wird in § 277 Abs. 1 HGB definiert und daher...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.3.1 Arten der Zusage

Rz. 316 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer hat in den Abschlüssen vieler Unternehmen besondere Relevanz, da sie zumeist den betragsmäßig bedeutendsten Posten der Passivseite darstellt. Es ergeben sich wesentliche bilanzielle und bilanzpolitische Effekte aus der Wahl der Art des Versorgungsplans bzw. der Art der Leistungsverpflichtung ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.5 Individualisierte Angabe fester und variabler Vergütungsbestandteile gegenwärtiger oder früherer Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder (§ 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG)

Rz. 414 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Vergütungsbericht ist die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren[1] Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung anzugeben (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AktG). Die in § 162 Abs. 1 Satz 2 AktG enumerativ aufgeführten, quantitativen und qualitativen Daten zur Vergütung von Vorstands- u...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.3 Begriffe "gewährt", "geschuldet" u. "zugesagt"

Rz. 409 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG verwendet hinsichtlich der Zuordnung von Vergütungsteilen zu Geschäftsjahren die Begriffe "gewährt" umd "geschuldet". In Bezug auf Aktien(-optionen) kommt es gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG darauf an, ob diese "gewährt" oder "zugesagt" sind. Dies ist ausschlaggebend dafür, in welchem Vergütungsbericht zeitlich be...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.2.1 Erstbewertung von Vorräten

Rz. 952 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bewertung von Vorräten zum Zeitpunkt des Zugangs erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (at cost). Bei der Ermittlung sind sämtliche Kosten einzubeziehen, welche angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen (IAS 2.10). Rz. 953 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Anschaffungsvor...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.3 Synopse

mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.3.2 Einstufung der Pensionszusage – Differenzierung nach Versorgungswegen

Rz. 322 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Direktzusage Erfolgt die Zusage ohne Umwege über den externen Versorgungsträgers, fungiert der Zusagengeber selbst als Versorgungsträger und haftet damit für die Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG). Eine Direktzusage stellt eine Leistungszusage dar, auch wenn die Direktzusage kongruent rückgedeckt wird. Die Finan...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.2.3 Konzernherstellungskosten

Rz. 499 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird ein Vermögensgegenstand von einem einbezogenen Unternehmen hergestellt, be- oder verarbeitet, und befindet sich dieser Vermögensgegenstand noch im Bestand des Konzerns, so ist er mit seinen (fortgeführten) Konzernherstellungskosten zu bewerten.[1] Die Konzernherstellungskosten sind nach den Vorgaben gem. § 255 Abs. 2, 2a und 3 HGB zu er...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1 § 285 HGB

Rz. 21 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Sonstige Pflichtangaben Ferner sind im Anhang anzugeben:mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.3 § 255 HGB

Rz. 147 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 255 Bewertungsmaßstäbe (1) 1Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. 2Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen An...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.3.1 HGB

Rz. 518 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen und Verbindlichkeiten zählen gem. § 247 Abs. 1 HGB zu den Schulden und sind daher auf der Passivseite auszuweisen. Es handelt sich um prognostizierte Aufwendungen, deren Existenz oder Höhe am Bilanzstichtag noch nicht sicher ist, die aber gleichwohl eintreten werden. § 266 Abs. 3 B. HGB ordnet nur an, wie Rückstellungen ausgew...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.1.2 Berechnungsgrundlagen

Rz. 351 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sind wie andere Rückstellungen auch mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu erwartenden Erfüllungsbetrag anzusetzen. Dementsprechend ist die künftige Preis- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Übertragen auf Altersversorgungsverpflichtungen bedeutet dies, dass die erfo...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.5 Gliederungsvorschriften (§§ 265, 266, 268 Abs. 1 bis 7, §§ 270, 271, 272 Abs. 1 bis 4, 275, 277 HGB)

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 HGB: Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze für Bilanz und GuV (vgl. Kapitel 5 Tz. 352 ff.) gelten im Konzernabschluss entsprechend: Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2)[1] Vermerk der Zugehörigkeit zu verschiedenen Posten (Abs. 3) Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4) Weitere Unterg...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.1.3 Berechnungsmethode

Rz. 356 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der konkreten Berechnungsmethode macht das deutsche Handelsrecht keine Vorgaben. Zu differenzieren ist zunächst danach, ob noch eine Gegenleistung für die versprochene Altersvorsorge zu erwarten ist. Das ist dann nicht mehr der Fall, wenn der jeweilige Mitarbeiter als solcher aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Er bezieht dan...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.4.2 Zugangs- und Folgebewertung

Rz. 351 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der folgenden Tabelle erfolgen Darstellungen nicht nur für die aktiven Bilanzpositionen, sondern im Sinne einer Gesamtbetrachtung auch z. B. für passive Bilanzpositionen und latente Steuern, auf die ansonsten in anderen Kapiteln eingegangen wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4 Empfehlenswerte Aufbewahrungen

Der Arbeitgeber ist gut beraten, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Personalunterlagen so lange aufzubewahren, wie noch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Damit ist grundsätzlich bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen zu rechnen, soweit nicht kürzere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Die Verjährungsfri...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 1.2 Übrige Lohnunterlagen

Für alle übrigen für den Lohnsteuerabzug bedeutsamen Unterlagen gilt nach der Abgabenordnung ebenfalls eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren.[1] Hierunter fallen z. B. Freistellungsbescheinigungen, Reisekostenabrechnungen, Fahrtenbücher, Verträge zu vermögenswirksamen Leistungen, Pfändungsunterlagen, Prüfungsberichte (z. B. Betriebsprüfung), Rechnungsbelege über Auslagenersatz, Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Förderunschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags bei Darlehenstilgung?

Eine förderunschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung i.S.d. § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 2 EStG liegt nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg nicht vor, wenn mit dem abzulösenden Darlehen Anschaffungs-/Herstellungskosten einer (inzwischen) nicht mehr selbst genutzten Wohnung finanziert worden sind, der Erlös aus dem Verkauf dieser Wohnung nicht zur Ablösung dieses Fina...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.6 Zusammengeballte Zahlungsweise

Rz. 38 Ob die Entschädigung in einer Summe, in Raten in einem oder mehreren Vz oder in Rentenform geleistet wird, ist für § 24 Nr. 1 EStG unerheblich. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG erfordert aber nach st. Rspr. die Zusammenballung von Einnahmen, denn der sachliche Grund für die tarifliche Begünstigung liegt darin, die sich aus der...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.6 Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 47 Einkünfte aufgrund von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind durch § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 in den Katalog der außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG aufgenommen worden. Sie unterliegen somit der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 S. 1 EStG und damit einer besseren Tarifglättung. Rz. 48 Persönlich ist diese Regelung auf unbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.4 Abzug von Vorsorgeaufwendungen

Beim Abzug von Versicherungsbeiträgen als Vorsorgeaufwendungen ist wie folgt zu unterscheiden: Aufwendungen für die Basisversorgung, d. h. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zu bestimmten Leibrentenversicherungen (Rürup-Rente), sind in Höhe von 90 %, maximal 27.566 EUR (Ehepaare: 55.132) in der Einkommensteuererklärung für...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2 Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum

Rz. 26 Sämtliche außerordentlichen Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 EStG müssen als Voraussetzung für ihre Begünstigung nach Abs. 1 und 3 das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllen, dass sie zusammengeballt in einem einzigen Vz steuerlich zu erfassen sind. Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 EStG sind stets einmalige und für die jeweilige Einkunftsart ungewöhnliche Ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.9.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 53 Als Sonderregelung ist § 24 Nr. 1 Buchst. c) EStG eng auszulegen. Die Entschädigung muss unbeschadet ihrer Bezeichnung auf § 89b HGB beruhen. Der Anspruch nach § 89b HGB setzt voraus, dass der Unternehmer nach Beendigung des Vertretervertrags aus der Geschäftsverbindung mit vom Handelsvertreter geworbenen Kunden erhebliche Vorteile hat und dem Handelsvertreter infolge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 34 EStG ist eine Billigkeitsregelung zur Milderung der Spitzenbelastung durch den progressiven ESt-Tarif bei den in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten außerordentlichen Einkünften i. S. d. Einkunftsarten von § 2 Abs. 1 EStG. Die progressive ESt erfasst als Jahressteuer auch Einkünfte, die zusammengeballt in einem Vz zufließen, ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Zugehörigke...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Nachträgliche Gewinneinkünfte

Rz. 63 Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit sind im Bereich der Gewinneinkünfte nur von untergeordneter Bedeutung. Denn bei der Veräußerung oder Aufgabe des Gewerbebetriebs, des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder der selbstständigen Arbeit bzw. der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.2 Daten der Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung

Rz. 12 Den Außenprüfungsdiensten ist der Datenzugriff gem. § 147 Abs. 6 AO nur auf nach außensteuerlichen und steuerlichen Vorschriften aufzeichnungspflichtigen und i. S. v. § 147 Abs. 1 Nrn. 1-5 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen eröffnet. Das Recht auf Datenzugriff ist auf den Rahmen der jeweiligen Außenprüfung beschränkt. Der Datenzugriff erstreckt sich ohne Einschränk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.12 451

Pensionszusage an den Ehegatten des (beherrschenden) Gesellschafters Nach § 6a Abs. 1 EStG darf für eine Pensionsverpflichtung eine Rückstellung gebildet werden, wenn der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat, die Zusage keinen nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG schädlichen Vorbehalt enthält und die Pensionszusage schriftlich ert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.1 Prüfung der Geschäftsführerbezüge

Die Angemessenheit der Bezüge von geschäftsführenden Gesellschaftern spielt vor allem bei Betriebsprüfungen eine Rolle. Damit Geschäftsführer sich auf die Auffassung der Finanzverwaltung einstellen können, wird im Folgenden dargestellt, wie sich diese die Prüfung sowie die Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge vorstellt. Ob Geschäftsführerbezüge angemessen sind, beurteilt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH

Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens und/oder E-Bikes zur Privatnutzung sowie unentgeltliche Privatnutzung betriebliche...mehr