Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.1 Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage/Altersgrenze

Tz. 610 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Entscheidend bei der Prüfung der Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage ist das zugesagte Rentenalter. Dem Merkmal kommt in der Praxis allerdings keine sonderlich große Bedeutung zu. Bei einer vertraglichen Vereinbarung von weniger als 60 Jahren ging die Fin-Verw schon in der Vergangenheit davon aus, dass keine ernsthafte Vereinbarung vorliegt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 383 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die angemessene Höhe der Bezüge eines Ges-GF einer Kap-Ges stellt einen durchaus häufigen Streitpunkt bei der Besteuerung von Kap-Ges dar. Schwierigkeiten ergeben sich insbes deshalb, weil es keine festen Obergrenzen für die Bestimmung des angemessenen Gehalts gibt; s Urt des BFH v 28.06.1989 (BStBl II 1989, 854) und v 27.02.2003 (BStBl II ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 115 Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG gilt für alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG.[346] Sie erstreckt sich somit insbesondere auch auf alle außertariflichen Angestellten (sog. AT- bzw. ÜT-Angestellte), sofern es sich nicht um leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG handelt, da diese nicht vom Betriebsrat vertreten werden.[347] Auch eine Vertretungsberechti...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.2 Praktische Schwierigkeiten

Tz. 468 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Schwierigkeiten macht in der Praxis insbes die Festlegung des erwarteten Jahresgewinns sowie die dauernd notwendige Überprüfung und ggf Änderung des Tantiemesatzes. Bei der Schätzung des erwarteten Jahresgewinns wird der Ertragsentwicklung in der Vergangenheit sicherlich vorrangige Bedeutung zukommen. Allerdings können und müssen die in der...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Sonstiges

Rz. 21 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Über Aufwendungen von Ärzten und Zahnärzten für die eigene Zukunftssicherung und die ihrer ArbN (Arzthelfer) > Sonderausgaben Rz 25 ff; > Lebensversicherungsprämien, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 51 ff. Zur Frage, welche > Berufsständische Versorgungseinrichtungen die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.2 Konkretisierungsproblem bei beitragsorientierten Pensionszusagen

Tz. 570 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine Versorgungszusage wird beitragsorientiert genannt, wenn der Arbeitgeber über die regelmäßige Entrichtung bestimmter Beiträge hinaus keinerlei Verpflichtungen auf sich nimmt (s § 1 Abs 2 Nr 1 BetrAVG). Die Höhe der späteren Leistungen steht in diesen Fällen noch nicht genau fest; sie hängt von der Wertentwicklung der Rückdeckungsversich...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Auflösende Bedingung

Rz. 576 Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann von dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses abhängig gemacht werden (auflösende Bedingung). Rz. 577 § 21 TzBfG regelt auflösend bedingte Arbeitsverträge in Konkretisierung von § 158 Abs. 2 BGB. Der auflösend bedingte Arbeitsvertrag endet dadurch, dass ein unsicheres zukünftiges Ereignis eintritt.[1308] Die Abgrenzung zw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.5 Bedeutung einer Rückdeckungsversicherung

Tz. 640 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Für die Anerkennung der Finanzbarkeit einer Pensionsverpflichtung ist der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung nicht zwingend (zB s Urt des BFH v 31.03.2004, BStBl II 2005, 664, mwN; aA Hildesheim, DStZ 2002, 747, wonach der Fremdvergleich die Absicherung der Zusage erfordere). Es ist dem Unternehmen unbenommen, die späteren Pensionszahl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (d) Haftung

Rz. 1061 Zu informieren ist ferner über die haftungsrechtlichen Folgen des Übergangs nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB.[2750] Hierzu gehört insbesondere der Hinweis über die beschränkte Haftung des bisherigen Arbeitgebers auf den bis zum Übergang entstandenen, anteiligen Betrag bei Fälligkeit nach Betriebsübergang (z.B. zeitanteilige Jahressonderzahlung, anteiliger Urlaubsabgeltun...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitsentgelt und andere teilbare geldwerte Leistungen

Rz. 229 Der Begriff des Arbeitsentgelts ist weit zu verstehen.[676] Er erfasst alle Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses gewährt. Auf die Rechtsgrundlage – Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, Gesamtzusage, betriebliche Übung etc. – kommt es nicht an. Unerheblich ist auch, ob eine vertraglich begründete Verpflichtu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.5 Steuerliche Beurteilung der sofortigen (ratierlichen) Unverfallbarkeit von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Tz. 660 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 In gewissem Zusammenhang mit der Prüfung der Erdienbarkeit steht die Frage der Unverfallbarkeit von Pensionszusagen an Ges-GF (nicht zuletzt deshalb, weil der BFH urspr den notwendigen Erdienenszeitraum von zehn Jahren aus den Unverfallbarkeitsregelungen des BetrAVG abgeleitet hat; dazu s Tz 650). Allerdings handelt es sich bei der Frage nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.4 Sonderfall Nur-Pension

Tz. 586 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Zusage einer Altersversorgung setzt immer auch die Vereinbarung von Aktivbezügen voraus. Somit können sog Nur-Pensionen stlich grds nicht anerkannt werden (zB s Urt des BFH v 28.04.2010, BStBl II 2013, 41 mwN). Dies gilt unabhängig davon, dass die Vereinbarung einer Nur-Pension sehr günstig für die Kap-Ges ist, da diese aus der GF-Vergüt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommene Maßnahmen

Rz. 1066 Zu den hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen zählt das BAG alle durch den Veräußerer oder Erwerber geplanten erheblichen Änderungen der rechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Situation der betroffenen Arbeitnehmer.[2780] Hierzu gehören in erster Linie geplante Maßnahmen im Sinne der §§ 92–105 BetrVG . Nach der Gesetzesbegründung umfasst ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) § 3 Höhe der Versorgung

Rz. 675 (1) Die aufgeführten Alternativen sind keineswegs abschließend, sondern führen einige typische Gestaltungsformen an. Alternative 1: Ein einfaches, in seiner reinen Form allerdings in keiner Weise dynamisches Modell. Um dieses Modell der Gehaltsentwicklung anzupassen, kann der Festbetrag jeweils entsprechend verändert werden. Alternative 2: Bei diesem Modell folgt die Anw...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Vorzeitige Beendigung der Lebensversicherung durch Kündigung

Rz. 179 Außer durch Eintritt des Versicherungsfalls oder Ablauf des Vertrages kann ein Lebensversicherungsvertrag vorzeitig durch Kündigung enden. § 168 Abs. 1 VVG erlaubt, sofern laufende Prämien zu zahlen sind, die jederzeitige Kündigung der Lebensversicherung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Kein Kündigungsrecht besteht gemäß § 168 Abs. 3 VVG bei steuerlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.2 Systematik und Abgrenzung zur verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 576 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Beim Merkmal der "Überversorgung" iSd § 6a EStG stellt sich die Frage der Abgrenzung zur "Unangemessenheit" iSd § 8Abs 3 KStG. Dem Begriff der Überversorgung liegt zunächst der Gedanke eines Fremdvergleichs zugrunde. Danach sind die Altersbezüge eines Arbeitnehmers regelmäßig niedriger als die in der aktiven Beschäftigungszeit bezogenen Löhne...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Orchestermusiker

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Musiker, die einem staatlichen oder kommunalen Orchester angehören, sind idR > Arbeitnehmer der das Orchester tragenden Institution. Ebenso bei ständigen Orchestern der Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei den Musikkapellen der > Bundeswehr, der > Bundespolizei, der > Polizei der Länder, der > Feuerwehr und bei betrieblichen Musikensemble...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1675 "Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen." Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext – nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien – oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitungs...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Entgeltfortzahlung bei Organ- oder Gewebespende

Rz. 451 § 3a EFZG wurde neu eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 21.7.2012. Danach hat ein Arbeitnehmer für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organ-/Gewebespende oder einer Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen einen Entgeltfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber bis zur Dauer von sech...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Widerruf der Zusage/Einstellung von Leistungen

Rz. 169 Eine Zusage auf Altersversorgung (die Unverfallbarkeit kann vereinbart werden, vgl. BGH GmbHR 2002, 381) hat Entgeltcharakter (BGH NJW-RR 1997, 348) und kann deshalb nach Treu und Glauben nur bei schwersten Verfehlungen von der Gesellschaft widerrufen werden, z.B. wenn der Geschäftsführer unter Missachtung seiner Stellung das Unternehmen fortgesetzt schädigt und dadu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ordensangehörige

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Angehörige eines katholischen Ordens oder einer evangelischen Gemeinschaft (Diakonieverband, Diakonissenanstalt) stehen zu ihrem Orden/ihrer Gemeinschaft nicht in einem steuerlichen Dienstverhältnis. Das gilt auch, wenn sie innerhalb des eigenen Ordens/der eigenen Gemeinschaft wirtschaftlich tätig sind, es sei denn, ein Dienstverhältnis ist a...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerstundung

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine > Stundung von Lohnsteuer kommt nur ausnahmsweise aus > Billigkeit in Betracht. Sie wird durch > Verwaltungsakt ausgesprochen und beeinflusst die > Verjährung von Steueransprüchen Rz 48. Auch die Rückzahlung der Altersvorsorgezulage (> Private Altersvorsorge Rz 141f) kann gestundet werden. Die Wirkung einer Steuerstundung haben auch Gestaltung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ökologisches Jahr

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr; ergänzend > Soziales Jahr. Für Helfer im freiwilligen ökologischen Jahr kommt eine Förderung im Rahmen der > Private Altersvorsorge in Betracht (vgl BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023 I, 1726).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Subvention

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Subventionen sind Leistungen aus öffentlichen Mitteln, denen keine Gegenleistungen gegenüberstehen und mit denen ein bestimmtes Verhalten gefördert werden soll. Bei den Leistungen handelt es sich teilweise um Zahlungen, oft jedoch auch um Steuervergünstigungen. Eine Legaldefinition oder allgemein gültige Begriffsbestimmung gibt es nicht. Die ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, OCCAR

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die ‚Organisation Conjointe de Coopération en Matière d'Armement’, also die ‚Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation’, beruht auf dem Übereinkommen zwischen Deutschland, > Frankreich, > Italien, dem > Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 09.09.1998 (Gesetz vom 06.03.2000, BGBl 2000 II, 414 ff; Inkrafttreten am 28.01....mehr

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§ 6 Personenversicherung / 8. Prämienkalkulation

Rz. 154 Mit den im vorhergehenden Abschnitt dargestellten Rechnungsgrundlagen sind alle für die Berechnung der Prämie erforderlichen Kalkulationsfaktoren beschrieben. Mithilfe der von der Versicherungsmathematik zur Verfügung gestellten Formelwerke werden die Prämienbestandteile bestimmt. Grundsätzlich kann der Versicherer sich aller zur Verfügung stehenden versicherungsmathe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vereinbarungen über den sozialversicherungsrechtlichen Status

Rz. 1414 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.84: Vereinbarungen zum sozialversicherungsrechtlichen Status Sozialversicherungsfreie Beschäftigung Die Vertragspartner sind darüber einig, dass zwischen ihnen kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Eine über den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehende persönliche, wirtschaft...mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / II. Praktische Schnittstellen und Synergien

Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich rechtshistorisch gesehen um ein recht neues Instrumentarium. Sie ist konzipiert für den Fall des Eintritts einer altersbedingten Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers[9] oder für altersunabhängige Fälle der Hilfsbedürftigkeit.[10] Die Testamentsvollstreckung hingegen hat in Deutschland eine lange Tradition[11] und ist überdies mit...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertragmehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung

Rz. 306 Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist.[7...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / B. Stand der Forschung

Rz. 4 Raiser und Rottleuthner zeigen, auf welche Themen sich die Rechtssoziologie bis heute konzentrierte: Es sind etwa die Verfahrenssoziologie (z.B. Dauer und Ablauf von Gerichtsverfahren), Richtersoziologie (z.B. soziale Herkunft der Richter) sowie die Effektivität und Selektivität der Strafverfolgung – das Erbrecht wird nicht erwähnt.[6] Entsprechend stellt Leipold zutref...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (g) Sekundärfolgen

Rz. 1065 Auch über mittelbare, etwa wirtschaftliche Folgen des Betriebsübergangs ist zu unterrichten, sofern diese absehbar und für die Ausübung des Widerspruchsrechts von Bedeutung sein können,[2765] insbesondere:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Recht der Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze ist im 8. Teil der AO geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Strafrechts mit dem besonderen Zweck, die Beachtung der Steuergesetze zu sichern und die Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu gewährleisten. Soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen (§ 369 Abs 2 AO)...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Motivationen für lebzeitige Übertragungen

Rz. 32 Ein vorausschauender Unternehmer wird schon früh an den Fortbestand seiner Firma in der Zeit denken, in der er sie nicht mehr leiten kann oder möchte. Ihm werden die eigene und die Versorgung des Ehegatten, die Erhaltung des Betriebes und die Einbindung seiner Abkömmlinge, wie auch ein möglichst steuersparender Betriebsübergang wichtig sein. Auf diese besondere, kompl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Zu § 129 AO

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Schreib- und Rechenfehler sowie ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines > Verwaltungsakt unterlaufen sind, kann die FinBeh grundsätzlich jederzeit berichtigen ( § 129 AO ; > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 3). Zur Begrenzung durch Verjährungsfristen > Rz 7. § 129 AO ist auf das in § 90 Abs 1 bis 3 EStG beschrieb...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 10 Anknüpfungspunkt für die Abgrenzung im Bereich des SGB II ist daher der in § 11 SGB II definierte Einkommensbegriff und die von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelte modifizierte Zuflusstheorie. Nach der vom Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen modifizierten Zuflusstheorie ist Einkommen all das, was jemand in der sog. Bedarfsze...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Anspruchsberechtigung

Rz. 188 Die Ansprüche aus einer Lebensversicherung stehen keineswegs immer dem Versicherungsnehmer zu. Rz. 189 Hinweis Checkliste Anspruchsberechtigungmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Einzelnen Gegenstände der Nachweispflicht

Rz. 1154 Die Mindestinhalte wurden durch die Gesetzesnovelle im Jahr 2022 erweitert. Nachzuweisen sind seitdem jedenfalls die nachfolgenden Arbeitsbedingungen:mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12.1 Dienstwagen

Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen für den Fall von Verkehrsunfällen sowie für die Abwicklung bei Beendigung des Dienstver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.4 Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 36 Für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit[1] findet sich im KStG keine Begriffsbestimmung. Das KStG knüpft aber offenbar an den Begriff an, der dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in der Bekanntmachung der Neufassung v. 30.6.2016[2] zugrunde liegt. § 171 VAG betrifft nur die privaten, nicht aber die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen.[3] VVaG sind Pe...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.23 Hauswartskosten

Rz. 194 § 2 Nr. 14 BetrKV Die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.4 [Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b) EStG (Rürup-Rente oder Basisrente-Alter und betriebliche Altersversorgung) → eZeile 8]

In eZeile 8 gehören Versicherungsbeiträge für eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, sog. Rürup-Verträge. Einzutragen sind die saldierten Beträge, d. h. Beiträge abzüglich erhaltener steuerfreier Zuschüsse/Erstattungen. Derartige Verträge werden nur anerkannt, wenn sie staatlich genehmigt (zertifiziert) sind. Eigene Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4 Anlage R-AV/bAV – Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersversorgung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4.1 Private und betriebliche Altersvorsorge

[Renten aus privaten zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung → Anlage R-AV/bAV, eZeilen 4–5, 9–16, 18–26 und Zeilen 6–8 und 17] Diese Renten sind in die Anlage R-AV/bAV einzutragen Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Vorschrift ist anzuwenden auf Leistungen aus zertifizierten (inländischen und ausländischen)...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4.2 Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

[Renten aus ausländischer Versicherung oder Rentenvertrag oder aus ausländischer betrieblicher Versorgungseinrichtung] Renten und andere Leistungen aus einer ausländischen Versicherung oder einem ausländischen Rentenvertrag bzw. aus ausländischer betrieblicher Versorgungseinrichtung sind in die Anlage R-AUS einzutragen. Die ausländische Rente ist nach dem Welteinkommensprinzip...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.7 Höhe des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG)

Der Sonderausgabenabzug ist an den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung angekoppelt worden. Der Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung ergibt sich anhand des Beitragssatzes und der Beitragsbemessungsgrenze (für 2024: Beitragsbemessungsgrenze 9.300 EUR × Beitragssatz 24,7 % × 12). Im Jahr 2024 sind die Altersvorsorgebeiträge somit insgesamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3 Anlage R, Renten aus dem Inland

Renten aus dem Inland (ohne Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge), die nicht der Arbeitgeber bezahlt, gehören grds. zu den sonstigen Einkünften und werden in der Anlage R erklärt. Je nach Rentenart bzw. der steuerlichen Behandlung der Einzahlungen (Beiträge) in die jeweilige Versicherung wird die daraus folgende Rente unterschiedlich besteuert. Elekt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.1 [Landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständische Versorgungseinrichtung → Zeile 5]

Sind Sie nicht Arbeitnehmer oder hat der Arbeitgeber entsprechende Beiträge nicht in der LSt-Bescheinigung ausgewiesen, tragen Sie die Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Pflichtversicherung für Freiberufler und vergleichbare Personen, z. B. angestellte und selbstständig tätige Ärzte, Apotheker, Architekten etc.) h...mehr