Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 4 Zulässige unterschiedliche Behandlungen

Das Gesetz verbietet aber nicht jede unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten, sondern erlaubt ausnahmsweise auch Benachteiligungen wegen eines der an sich verbotenen Unterscheidungsmerkmale. Nach § 5 AGG ist die Förderung von benachteiligten Gruppen, z. B. Menschen mit Behinderungen bei der Einstellung, zulässig, wenn bestehende Nachteile ausgeglichen werden sollen. Es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 2 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Persönlicher Geltungsbereich Das Gesetz gilt in persönlicher Hinsicht für "Beschäftigte" i. S. v. § 6 AGG. Dazu zählen nicht nur Arbeitnehmer, sondern u. a. auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie die Bewerber auf eine Stelle.[1] Das AGG gilt auch nachwirkend für Ansprüche nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, z. B. von Betriebsrentnern. Für Leiharbeitn...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.5 Sonstige Personen

Rz. 46 Andere Mandatsträger der Betriebsverfassung, wie Mitglieder des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats, des Wirtschaftsausschusses oder des Aufsichtsrats haben keinen Anspruch auf Teilnahme, wenn sie nicht zugleich Arbeitnehmer des Betriebs sind. Diese Mitglieder dürfen jedoch – ohne dass der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit verletzt wird – auf Einladung des Betriebsrats a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 1 Die verbotenen Unterscheidungsmerkmale des AGG

Im Arbeitsrecht liegt die Bedeutung des Begriffs Diskriminierung darin, dass bei personellen Entscheidungen bestimmte Merkmale nicht als Auswahlkriterium herangezogen werden dürfen. Der Begriff der Diskriminierung wird dabei gesetzlich nicht verwendet, sondern es wird von (verbotenen) Benachteiligungen gesprochen. Durch das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3.1 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

Unverändert gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit (materielle) fort.[1] Dabei ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns der Betriebsvermögensvergleich.[2] Soweit der Steuerpflichtige keine gesonderte Steuerbilanz aufstellt, ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung die Handelsbilanz unter Beachtung der vorgeschriebenen steuerlichen Anpassungen.[3...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, mit dem das SGB II nach dem Willen der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode reformiert werden soll. Dazu ist auch die Überschrift des SGB II um den Begriff des Bürgergeldes erweitert worden, die Bezeichnung Grundsicherung für Arbeitsuchende ist daneben erhalten worden. Dagegen ist die Verwendung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2.2 Gesetz zur Tarifeinheit

Um diese Entwicklung einzugrenzen, wurde 2015 das Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. Seitdem regelt § 4a TVG die Folgen einer Tarifpluralität. In § 4a Abs. 2 TVG ist der Ausgangspunkt eine Tarifkollision, die gesetzlich als eine Überschneidung der Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften definiert ist. Eine solche Tarifkollision s...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 6.2 Ausgeschiedene Arbeitnehmer

Die Tarifvertragsparteien können im Rahmen des persönlichen Geltungsbereichs von Tarifverträgen Regelungen treffen, die zwischenzeitlich beendete Arbeitsverhältnisse erfassen, beispielsweise eine rückwirkende Erhöhung der Arbeitsvergütung. Insbesondere eine betriebliche Altersversorgung, die aufgrund eines Tarifvertrags gewährt wird, steht unter dem Vorbehalt einer späteren ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.3 Private Altersvorsorge

Hinsichtlich der Altersbezüge aus privaten Rentenversicherungen, privaten Versorgungs- und Veräußerungsrenten enthalten die DBA grundsätzlich keine gesonderten Vorschriften, weshalb der Auffangartikel[1] greift. Demnach hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1 Renten

Das OECD-Musterabkommen enthält eine Regelung zur Zuordnung des Besteuerungsrechts von Ruhegehältern und ähnlichen Vergütungen.[1] Ruhegehälter im Sinne dieser Regelung sind nur solche Leistungen, die aufgrund einer früheren nichtselbstständigen Tätigkeit von einem privaten Arbeitgeber geleistet werden. Für Ruhegehälter aus dem öffentlichen Dienst, wie Pensionen, besteht ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.2 Besonderheit: Schweiz

In Verbindung mit Sozialversicherungsrenten aus der Schweiz, also Leistungen aus der AHV (Alters- und Hinterbliebenenversorgung) und der IV (Invalidenversorgung), ist Art. 21 DBA/Schweiz anzuwenden. Zudem besteht in der Schweiz eine sog. Pensionskasse als betriebliche Altersversorgung. Anders als in Deutschland ist diese in der Schweiz aber gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Einbeziehung der betrieblichen Altersvorsorge (§ 82 Abs 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 82 Abs 2 EStG gehören zu den förderberechtigten Beiträgen auch solche, die iRd betrieblichen Altersvorsorge in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung eingezahlt werden und eine lebenslange Altersvorsorge entsprechend § 1 Abs 1 Nr 4 AltZertG sicherstellen. Eine besondere Zertifizierung ist nicht erforderl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (§ 99 Abs 2 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das BMF hat durch den Erlass der Altersvorsorge-DurchführungsVO (AltvDV) von der Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht (VO zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des EStG zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle – AltvDV – vom 17.12.2002, (BGBl I 2002, 4...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge

Zusammenfassung Das BMF hat am 30.9.2024 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) veröffentlicht. Mit dem pAV-Reformgesetz soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformiert werden. Der bislang vorliegende Entwurf will sich dabei eng an den Empfehlungen der von der Bundesreg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Mit der Einführung des AltersvermögensG (AVmG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) beabsichtigte der Gesetzgeber, den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern, um das sinkende Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. So wird in der amtlichen Begründung (vgl BT-Drs 14/4595) ausgeführt, dass für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Steuerliche Förderungsmöglichkeiten für eine zusätzliche private Altersversorgung nach AVmG, DB 2001, 1269; Lindberg, Die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge durch das AVmG, DStR 2001, 2054; 2001, 2099. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). Ferner s Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Förderfähige Beiträge

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zu den förderungsfähigen Beiträgen gehören sämtliche Einzahlungen, die der Zulageberechtigte aus seinem versteuerten Einkommen für die Altersvorsorge im Rahmen eines Altersvorsorgevertrages getätigt hat. Neben Einzahlungen in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag gehören gem § 82 Abs 2 EStG auch aus individuell versteuertem Arbeitslohn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt. Aufgrund weiterer Änderungen wurde diese Fassung gegenstandslos. Durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2024, Keine Beschränk... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand der Beschwerde ist die Entscheidung des Amtsgerichts über den Versorgungsausgleich. [2] Das Amtsgericht – Familiengericht – Nordhorn hat die am 22.8.1980 geschlossene Ehe der Beteiligten zu 1 und 2 (im Folgenden auch nach Scheidung noch als Ehemann bzw. Ehefrau bezeichnet) durch Beschl. v. 10.4.2024 im Verbundverfahren geschieden und den Versorgungsa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Rn. 3 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 MWv 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl ...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.2 Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung

Um Lücken in der gesetzlichen Altersversorgung, die gegebenenfalls entstehen, wenn wegen der Pflege eines Pflegebedürftigen eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht ausgeübt oder aufgenommen wird, zu vermeiden, sind Pflegepersonen unter den Voraussetzungen der §§ 44 SGB XI und 3 Satz 1 Nr. 1 a SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. 10.2....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Regelung des § 94 EStG wurde durch das AVmG vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) neu in das EStG eingefügt. Sie ist Teil des XI. Abschn und damit Teil des Verfahrens zur Gewährung und Verwaltung der Altersvorsorgezulage. § 94 EStG ist wie auch die übrigen Vorschriften des XI. Abschn zum 01.01.2002 in Kraft getreten (Art 35 Abs 1 AVmG). Bede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Berufseinsteigerbonus nach § 84 S 2 und 3 EStG

Rn. 11 Stand: EL 176 – ET: 10/2024Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Für unmittelbar Zulageberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Grundzulage einmalig um einen Betrag von EUR 200 (sog Berufseinsteigerbonus). Die erhöhte Grundzulage wird einmalig für das erste nach dem 31.12.2007 beginnende Beitragsjahr gezahlt, für das der Zulageberechtigte d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und blieb vom 01.01.2002 bis zum 20.09.2002 in Kraft. Mit Wirkung vom 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 42...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.2.4 Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Aufstockungsbetrags

Der Aufstockungsbetrag ist lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt. § 3 Nr. 28 EStG regelt nur die Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags bei Altersteilzeit. Eine dieser Vorschrift entsprechende Bestimmung gibt es für den Aufstockungsbetrag bei Familienpflegezeit nicht. Der Aufstockungsbetrag ist auch sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Amtlich bestimmtes Muster (§ 99 Abs 1 EStG)

Rn. 21a Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein amtlich bestimmtes Muster wird im Zulageverfahren derzeit nur für die nach § 22 Nr 5 S 7 EStG zu übermittelnde Bescheinigung verwendet, s BMF vom 09.11.2020, IV C 3 – S 2257-b/19/10005 :002 (Mitteilung über stpfl Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kj 2020; Amtlich vorgeschrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und trat zum 01.01.2002 in Kraft. MWv 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). In dieser Fassung blieb die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift steht in Zusammenhang mit den Regelungen aus §§ 83, 84 und 86 EStG. In § 83 EStG wird der Anspruch auf eine Zulage dem Grunde nach manifestiert. In § 84 EStG werden die Regelungen für die Grundzulage abschließend beschrieben. In § 86 EStG finden sich die Regelungen für eine mögliche Kürzung der Zulage. Diese greifen dann, wenn der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Definition Gesamtaltersvorsorgezulage

Rn. 3 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Gesamtaltersvorsorgezulage setzt sich aus einer Grundzulage und aus einer Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage wird in § 84 EStG definiert, die Kinderzulage in § 85 EStG (s Erläut zu §§ 84 und 85 (Mühlenharz)). Ab dem Beitragsjahr 2018 beträgt die Grundzulage 175 EUR. Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das gegenüber dem Zulageber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Laufende Zahlungen

Rn. 8 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bis zum 31.12.2004 enthielt § 1 AltZertG die Anforderung, dass in der Ansparphase für den Altersvorsorgevertrag laufende Leistungen (Altersvorsorgebeiträge) vorzusehen sind. Ab dem 01.01.2005 ist diese Voraussetzung nicht mehr unmittelbar aus dem AltZertG abzuleiten. Aus dem Sinn und Zweck der Regelungen in § 10a EStG und Abschn XI EStG ist a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Erläuterung zur eigenen Beitragsleistung des StPfl

Rn. 5 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Zulageberechtigte muss einen eigenen Beitrag zu seiner zusätzlichen Altersvorsorge leisten. Der von dem Zulageberechtigten zu leistende Mindesteigenbeitrag wird in § 86 EStG definiert (s Erläut zu § 86 (Mühlenharz). Wird dieser unterschritten, wird die Zulage anteilig gekürzt. Hintergrund für das Erfordernis der Zahlung eines eigenen Beitr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Es sind diverse Normänderungen zu verzeichnen, im Einzelnen: Die Regelung wurde durch das AVmG vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) neu in das Gesetz eingefügt und trat zum 01.01.2002 in Kraft. Rn. 3 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Durch das StÄndG 2001 vom 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3794) erfolgte eine Ergänzung der Norm. In § 99 Abs 2 S 2 EStG wurde m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Altersvorsorgevertrag: Anforderungen nach AltZertG

Rn. 2 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Es werden lediglich Anlageformen gefördert, die im Alter eine lebenslange Rente zahlen und bei denen zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge für die Auszahlungen zur Verfügung stehen. Eine einseitige Bestimmung der bestimmten Anlageformen findet nicht statt. Neben Rentenversicherungen sind auch Fonds- oder Banksparp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Dem Pfändungsschutz unterliegendes Altersvorsorgevermögen

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Dem Pfändungsschutz unterliegen das geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich der darauf entfallenden Erträge und Wertzuwächse. Damit wird erreicht, dass dem StPfl im Alter tatsächlich Vermögen als Ergänzung zum gesetzlichen Renten- oder Versorgungsanspruch zur Verfügung steht. Insoweit nimmt auch diese Regelung den Grundgedanken des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Regelungen des § 95 EStG korrespondieren mit den Regelungen der §§ 93 und 94 EStG. Rn. 2 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 In der ursprünglichen Fassung war vorgesehen, dass die Rückforderung der steuerlichen Förderungen immer dann erfolgen sollte, wenn die unbeschränkte StPfl nicht mehr besteht. In Ausnahmefällen konnte der Rückforderungsbetrag ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.3 Steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungsrechtliche Behandlung des Aufstockungsbetrages

Der Aufstockungsbetrag ist nach der ausdrücklichen Regelung in § 5 Abs. 3 TV COVID zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Wird die Kurzarbeit nicht auf null gesetzt, sondern kurzarbeitsbedingt verkürzt gearbeitet, ist selbstverständlich auch das gezahlte Teilzeitarbeitsentgelt zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Hinweis Steuer- und sozialversicherungsrechtliche sowie zusatzv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Mit dieser Vorschrift will der Gesetzgeber sicherstellen, dass das Altersvorsorgevermögen einschließlich der gewährten staatlichen Förderung auch tatsächlich im Alter zur Versorgung zur Verfügung steht. Die Vorschrift steht inhaltlich betrachtet somit in unmittelbarem Zusammenhang mit der grundlegenden politischen Intention, den Aufbau einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Datenübermittlungspflicht (§ 94 Abs 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ziel des Gesetzgebers ist es, den Aufbau einer privaten Altersvorsorge weiter zu fördern. Zu diesem Zweck soll ein Teil der erworbenen Ansprüche auf Leistungen aus der Grundsicherung oder bei Erwerbsminderung nicht angerechnet werden. Die entsprechenden Regelungen sind durch das BetriebsrentenstärkungsG vom 17.08.2017 (BGBl I 2017, 3214) in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ermittlung der Zulage

Rn. 6 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Grundzulage wird nur dann in voller Höhe ermittelt und ausgezahlt, wenn der Zulageberechtigte den erforderlichen Mindesteigenbeitrag gezahlt hat. Die Berechnung des Mindesteigenbeitrages ergibt sich aus § 86 EStG. Hintergrund für das Erfordernis der Zahlung eines eigenen Beitrages ist die Überlegung, dass mit der Altersvorsorgezulage die p...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Nicht zu berücksichtigende Aufwendungen (§ 82 Abs 4 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Von der Förderung ausgeschlossen sind nach § 82 Abs 4 EStG Aufwendungen, für die eine ArbN-Sparzulage nach dem 5. VermBG gewährt wird. Insb nicht förderungsfähig sind daher Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Kapitallebensversicherung, die durch ArbN-Sparzulage gefördert werden. Ebenso kann für Aufwendungen, für die eine Wohnungsbauprämie n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Es handelt sich um eine für den Zulageberechtigten zentrale materiell-rechtliche Regelung, denn vor allem an der Höhe der Zulage misst er, inwieweit sich die private kapitalgedeckte Altersvorsorge für ihn lohnt. Ob die Vorsorge für das Alter über einen Vertrag nach § 10a EStG und Abschn XI EStG wirtschaftlich sinnvoll ist, kann aber nicht alle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zulässige Übertragungen

Rn. 20 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird steuerlich gefördertes Altersvermögen als Folge des Versorgungsausgleichs bei einer Ehescheidung übertragen, ist diese Übertragung zulässig. Ebenso ist die Übertragung von steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen zulässig, wenn bei einem ArbG-Wechsel die Altersvorsorge fortgeführt wird. Rn. 21 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Handelt es s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Anbieter nach § 80 Hs 1 EStG

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Mit dem EigenheimrentenG (EigRentG) vom 29.07.2008 (BGBl I 2008, 1509) sind für die steuerlich geförderte Altersvorsorge neue Förderformen hinzugekommen, so dass sich der Kreis der Anbieter erheblich erweitert hat. Nach § 1 Abs 2 Nr 1 AltZertG sind Anbieter eines Altersvorsorgevertrages: Lebensversicherungsunternehmen, soweit eine Erlaubnis z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Regelung des § 95 EStG wurde durch das AltersvermögensG (AVmG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) neu in das EStG eingefügt. Sie ist Teil des XI. Abschn und damit Teil des Verfahrens zur Gewährung und Verwaltung der Altersvorsorgezulage. § 95 EStG ist wie auch die übrigen Vorschriften des XI. Abschn zum 01.01.2002 in Kraft getreten (Art ...mehr