Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.8 Aufwendungen für Sozialeinrichtungen, freiwillige Sozialleistungen und betriebliche Altersversorgung (§ 255 Abs. 2 S. 3 HGB)

Rz. 224 Aufwendungen für soziale Einrichtungen sind entsprechend der nicht abschließenden Aufzählung (R 6.3 Abs. 3 S. 2 EStR 2012) solche für die Betriebskantine einschließlich Essensgeldzuschüssen, für die Freizeitgestaltung, z. B. für Betriebsausflüge, für die Unfallstation und den Betriebsarzt. Aufwendungen für soziale Leistungen sind u. a. solche für Jubiläumsgeschenke, für W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 198 § 6 Abs. 1 EStG enthält keine eigene steuerrechtliche Definition des Herstellungskostenbegriffs. Die Vorschrift beschreibt auch nicht die Bestandteile der Herstellungskosten. Für die steuerrechtliche Gewinnermittlung ist daher nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz (§ 5 Abs. 1 EStG). auf die handelsrechtliche Definition der Herstellungskosten zurückzugreifen, die sich in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.3 Fertigungskosten

Rz. 212 Fertigungskosten i. S. v. § 255 Abs. 2 S. 2 HGB sind die Fertigungslöhne. Hierzu zählen die Personalkosten für die Arbeitnehmer in der Fertigung (Produktion, Werkstatt und Verarbeitung), Überstunden-, Feiertags- und Sonderzuschläge, Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung und vom Arbeitgeber übernommene LSt. Hingegen fallen Aufwendungen für freiwillige soziale ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.4 ABC der Herstellungskosten

Rz. 241 Abbruchkosten Rz. 286ff Abfindungen an Mieter oder Pächter Rz. 288 AfA als Teil der Herstellungskosten Rz. 220 Allgemeine Verwaltung Rz. 221 Anschaffungsnaher (Herstellungs-)Aufwand Rz. 140ff., 238 Bauherrenmodell Rz. 296f. Baumängel Rz. 292 Beginn der Herstellung Rz. 288 Betriebliche Altersversorgung Rz. 219 Betriebsvorrichtungen Rz. 281, 301 Drittaufwand Rz. 295 Ehegattengrun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 9 Bewertungswahlrechte

Rz. 85 Bewertungswahlrechte sind von Bilanzierungswahlrechten zu unterscheiden: Während Bilanzierungswahlrechte die Alternative eröffnen, einen bestimmten Posten auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz zu bilden oder nicht, geht es bei Bewertungswahlrechten um Alternativen bei der Höhe des Wertansatzes (Wertansatzwahlrechte) oder um Alternativen bei der Art und Weise der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.5 Zu aktivierende Gemeinkosten (§ 255 Abs. 2 S. 2 HGB)

Rz. 215 Nach § 255 Abs. 2 S. 2 HGB zählen zu den Herstellungskosten auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Diese Gemeinkosten unterscheiden sich von den Einzelkosten dadurch, dass sie nicht unmittelbar dem Produkt zugerechnet, s...mehr

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Günstigkeitsprinzip / 3 Grenzen

Einschränkungen des Günstigkeitsprinzips ergeben sich durch zweiseitig zwingende gesetzliche Regelungen, von denen auch durch günstigere Regelungen nicht abgewichen werden darf. Individualvertragliche Ansprüche sind durch das Günstigkeitsprinzip nicht geschützt, wenn sie von vornherein unter den Vorbehalt einer entsprechenden Kollektivvereinbarung gestellt werden. § 4 Abs. 3...mehr

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Versicherungsprämie

Begriff Mit "Versicherungsprämie" werden oft unterschiedliche Sachverhalte bezeichnet. Es handelt sich um keinen feststehenden Begriff. Beispiele hierfür sind u. a. die Prämienrückvergütung bei geringer Unfallbelastung des Arbeitgebers, die dem Arbeitgeber z. B. durch Berufsgenossenschaften gezahlt werden, vom Arbeitgeber gezahlte Versicherungsbeiträge zur betrieblichen Alter...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.2 Basisrente-Alter: Überblick

Um Steuerpflichtigen, die keinem gesetzlich geregelten Alterssicherungssystem zugehörig sind (z. B. Gewerbetreibende, Selbstständige, Gesellschafter-Geschäftsführer), die Möglichkeit einzuräumen, steuerlich begünstigt für ihr Alter vorzusorgen, sieht der Gesetzgeber die Berücksichtigung von bestimmten Beiträgen zum Aufbau einer eigenen privaten kapitalgedeckten Altersversorg...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.3 Kürzung des Höchstbetrags

Grundsatz Bei Steuerpflichtigen, denen eine eigene Altersversorgung ohne oder weitgehend ohne eigene Beitragsleistungen zugesagt wird, ist der Höchstbetrag von 29.344 EUR (2025) um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetz­lichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zu kürzen. Mit dieser Kürzungsregelung ­sollen diese Steuerpflichtigen mit rentenversicherung...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.3 Basisrente-Alter: Produktvoraussetzungen

Eine Zertifizierung erfolgt, wenn die vertraglichen Vereinbarungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören: Eigene Altersversorgung Es sind nur Beiträge für den Aufbau einer eigenen Altersversorgung begünstigt. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige sowohl mit der Beitragsleistung belastet sein muss als auch den Anspruch auf die von dem Vertrag zugesagte Altersren...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.1 Überblick

Die Beiträge zugunsten einer Basisversorgung können grundsätzlich bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Für das Jahr 2025 beträgt der Höchstbetrag daher 29.344 EUR (24,7 % von 118.800 EUR). Seit 2023 sind die Beiträge zu einer Basisversorgung im Alter zu 100 % anzusetzen. Bei der Ermittlung des dem Steuerpflichtigen zur Verfügun...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.2 Begriff

Aufwendungen zum Aufbau einer Basisversorgung im Alter liegen vor, wenn Beiträge zugunsten von Vorsorgeprodukten geleistet werden, die eine tatsächliche Verwendung für die Altersversorgung sichern. Steuerlich abziehbar sind daher keine Spar- oder Anlageprodukte, bei denen die Verwendung für die Altersvorsorge nicht begriffsnotwendig sichergestellt ist (z. B. Kapitallebensver...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.5 Basisrente-Alter: Steuerliche Behandlung

Steuerliche Behandlung von Vertragskombinationen Im Zusammenhang mit Verträgen der Basisrente-Alter werden von einigen Anbietern an diesen Vertrag anknüpfende Risikolebensversicherungen angeboten. Diese sehen dabei vor, dass im Todesfall eine Leistung gezahlt wird, die den vom verstorbenen Versicherten zugunsten des Basisrentenvertrags geleisteten Beiträgen entspricht (sog. B...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.4 Basisrente-Alter: Ergänzende Absicherungen

Grundsatz Zusätzlich zur Altersabsicherung können mit einem Produkt der Basisrente-Alter auch der Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder einer verminderten Erwerbsfähigkeit des Steuerpflichtigen sowie seine Hinterbliebenen abgesichert werden.[1] Voraussetzung ist jedoch, dass auf die Beiträge zur Altersabsicherung mehr als 50 %[2] der Gesamtbeiträge des Steuerpflichtigen entfa...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.4 Behandlung des steuerfreien Arbeitgeberbeitrags

Grundsatz Bei Steuerpflichtigen, die bereits einen steuerfreien Arbeitgeberbeitrag zu ihrer Altersversorgung erhalten haben, wird dieser von dem Betrag, der sich nach Anwendung des jeweils gültigen Prozentsatzes ergibt, wieder abgezogen.[1] Der Arbeitgeberanteil wird damit zunächst im Rahmen der zu berücksichtigenden Beiträge hinzugerechnet[2], anschließend mindert er aber zu...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.3 Beitragsnachweis

Die Beiträge können, wie in der folgenden Tabelle dargestellt, erbracht und nachgewiesen werden:mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.5 Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen

Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte können als Aufwendungen für eine Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dies gilt auch für den Beitragsanteil, mit dem der Steuerpflichtige Ansprüche auf Leistungen für Betriebs- und Haushaltshilfen oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft erwirbt. Rechtsgrundlage...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.5.1 Hinzurechnung

Den Beiträgen zugunsten einer Basisversorgung im Alter werden hinzugerechnet der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung[1] und der dem steuerfreien Arbeitgeberanteil gleichgestellte steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers.[2] Berücksichtigt werden insbesondere auch Arbeitgeberbeiträge zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bis zur Höhe der vom...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.1 Allgemeines

Basisrenten können abgeschlossen werden zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (Basisrente-Alter). Zusätzlich kann die Basisrente-Alter um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen ergänzt werden; oder ab dem Jahr 2014 als eigenständiger Vertrag zur Absicherung gegen den Eintritt der ver...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.2 Beitragsarten

Für die steuerliche Berücksichtigung der Beiträge ist unerheblich, auf welcher rechtlichen Grundlage diese entrichtet wurden. Im Jahr der Zahlung können daher als Altersvorsorgeaufwendungen anerkannt werden Pflichtbeiträge aufgrund einer abhängigen Beschäftigung, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, Nachzahlungen von freiwilligen Beiträ...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 3 Freibeträge, Kindergeld, Betreuung, Unterhalt

Neben dem Kinderfreibetrag wird der einheitliche Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (Bedarfsfreibetrag) gewährt. Behinderte Kinder, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, werden über das 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt, wenn die Behinderung vorher eingetreten ist.[1] Daneben können Kinderbetreuungskosten bei Kindern unter 14 ...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.1.1 Grundsatz

Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Beiträgen zum Aufbau einer privaten Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben gehört, dass die Beiträge nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Aufwendungen stehen.[1] Dies bezieht sich nicht auf den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und einen diesem gleichgestellten steuerfre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.4 Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen

Rz. 171 Die Gestaltung der Unternehmenskaufverträge richtet sich nach dem Einzelfall. Als Hilfsmittel dient eine Due Diligence (Detailuntersuchung des Kaufobjekts). Daneben sind u. a. folgende Punkte zu beachten: rechtliche Klärung des Ablaufs der Transaktion, Formulierung des Unternehmenskaufvertrags und Integration des erworbenen Unternehmens in die Strukturen des Käufers. Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Analyse der Situation des Unternehmens

Rz. 9 Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge erfordert eine umfassende Analyse der Situation des Unternehmens bzw. der Unternehmerfamilie.[1] Praxis-Beispiel Unternehmer U hat einen Verleih für Schwertransporter und Kräne. Der Umsatz hat sich in den letzten Jahren wegen des veralteten Maschinenparks verschlechtert. U, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, möchte die Unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.3.3 Gleichverteilung unter den Erben

Rz. 125 Bei allen Gestaltungsmodellen sollte die wertmäßige Verteilung des Vermögens unter den Erben beachtet werden, um nachträgliche Belastungen durch mögliche Ausgleichsansprüche zu vermeiden. Praxis-Beispiel Unternehmensnachfolge bei 4 Erbberechtigten U ist Inhaber eines mittelständischen Bauunternehmens. Er verwaltet zudem Immobilien für seine Kunden, weil er sämtliche Ba...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.8 Sonderzahlungen für umlagefinanzierte Versorgungssysteme (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 111b § 19 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG stellt klar, dass freiwillige Beiträge und laufende Zuwendungen des Arbeitgebers aus einem bestehenden Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung Arbeitslohn sind. Das sagt jedoch noch nichts über ihre Steuerpflicht aus. § 3 Nr. 63 und Nr. 66 EStG sehen Steuerfreistellungen für freiwillige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.6 Zukunftssicherungsleistungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV)

Rz. 97 Die Zahlungen eines Arbeitgebers an die in § 19 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG genannten Stellen, betreffen als Arbeitslohn stpfl. Leistungen des Arbeitgebers zugunsten seines Arbeitnehmers für dessen Zukunftsicherung. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV gehören zum Arbeitslohn Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2023 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.7 Bezüge aus früheren Dienstleistungen (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG; § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV)

Rz. 104 Zum Arbeitslohn gehören nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis, wie z. B. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Bezüge, die ganz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.1 Inhalt und systematischer Zusammenhang

Rz. 1 § 19 EStG ist die grundlegende Vorschrift des materiellen Rechts zur Besteuerung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Norm bestimmt in § 19 Abs. 1 EStG, welche Einnahmen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Dabei wird unterschieden zwischen Einnahmen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG und solche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.10 Handelsvertreter

Rz. 60 Die im Einzelfall zuweilen überaus schwierige Abgrenzung zwischen selbstständiger oder unselbstständiger Berufsausübung eines Handelsvertreters (§§ 84, 55 Abs. 1, 54 HGB) richtet sich nach dem Gesamtbild der Umstände, die sich aufgrund des Innenverhältnisses zwischen dem Handelsvertreter und seinem Auftraggeber ergeben. Bei der Würdigung der Verhältnisse sind die für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.6 ABC des Arbeitslohns

Rz. 139b ABC des Arbeitslohns [1] Abfindung, die einem Arbeitnehmer für eine in einem anderen Staat ausgeübte Tätigkeit gezahlt wird, unterliegt dem Besteuerungsrecht dieses Staates.[2] Zu einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach dem DBA Frankreich hat der BFH entschieden.[3] Abtretung des Lohnanspruchs s. Rz. 134 Aktienüberlassung an Arbeitnehmer s. Rz. 124a Alter...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Betriebliche Altersvorsorge (baV)

Die betriebliche Altersvorsorge stellt die 2. Säule der Altersvorsorge dar. Es gibt 5 Durchführungswege, die sich hinsichtlich der Einzahlungs- als auch der späteren Auszahlungsphase unterscheiden: Direktzusage Unterstützungskasse Direktversicherung Pensionsfond Pensionskasse Die Direktzusage und die Unterstützungskasse stellen die sog. nicht versicherungsförmigen Durchführungsweg...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 95 Barkow von Creytz, Familienversicherung aufgrund einer Behinderung, NZS 2023, 309. Baumeister, Gleichheitssatz und Saldierung von Vor- und Nachteilen, SGb 2004, 398. Felix, Die Familienversicherung auf dem Prüfstand – verfassungsrechtliche Überlegungen zu § 10 Abs. 3 SGB V, NZS 2003, 624. ders., Menschen mit Behinderungen in der Familienversicherung der Gesetzlichen Kran...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 Inhaltlich darf nur überprüft werden, ob, wann, und wie viele andere Leistungen der Bürgergeldbezieher von der Berufsgenossenschaft oder dem Rentenversicherungsträger erhalten hat und welche Leistungsbezugszeiträume mit Versicherungspflichtzeiten und Zeiten geringfügiger Beschäftigung übereinstimmen. Weiterhin kann beim Bundesamt für Finanzen der Datenabgleich nach § ...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Rentenversicherungsbeiträge

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen, können als Altersvorsorgeaufwendungen zum Abzug gebracht werden.[1] Handelt es sich um Beiträge an eine ausländische gesetzliche Rentenversicherung, kann ebenfa...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Mit dieser Vorschrift soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von Bürgergeld vermieden werden (BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 64 Art. 1 zu § 52; Merten, in: BeckOK-SGB II, § 52 Rz. 1). Die Missbrauchskontrolle umfasst den unberechtigten Doppelbezug, das unbewusste oder bewusste Verschweigen vorhandenen Vermögens oder erzielter Einnahmen aus Erwerbstätigkeit oder Rente...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6.3 Amtshilfe

Rz. 24 Die Übermittlung der Daten selbst erfolgt im Wege der Amtshilfe. Die Auskunftsstellen sind zur Übermittlung verpflichtet. Dabei gelten für die einzelnen Auskunftsstellen nach § 2 GrSiDAV folgende Grundsätze: Die Bundesknappschaft gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Dauer des Bezugs und der monatlichen Höhe der...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ansatz und Teilwert von Pensionsrückstellungen für beitragsorientierte Leistungszusagen ohne garantierte Mindestversorgung

Leitsatz 1. Pensionsrückstellungen sind dem Grunde nach auch für erteilte Versorgungszusagen im Sinne des § 6a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu bilden, die einen rechtsverbindlichen Anspruch auf Versorgungsleistungen bei Eintritt des Versorgungsfalls unter der aufschiebenden Bedingung einräumen, dass sich die Höhe der zugesagten Leistung danach richtet, welchen W...mehr

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Benefits: Arbeitsrechtliche... / 2 Anspruchsgrundlage

Benefits bedürfen, wie alle Leistungen in einem Arbeitsverhältnis, einer Anspruchsgrundlage. Diese kann sich aus einem Gesetz, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer vertraglichen Vereinbarung oder einer arbeitgeberseitigen Gesamtzusage ergeben. Welche Anspruchsgrundlage die richtige ist, hängt wiederum davon ab, um welchen Benefit es sich handelt und in welche...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 40 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Auf die Ausführungen in den Rn. 67ff. des BMF-Schreibens vom 12. August 2021 (BStBl I S. 1050) wird hingewiesen.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / IV. Altersvorsorge-Eigenheimbetrag und Tilgungsförderung für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung

1. Allgemeines Rz. 246 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags ist nur aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag und die Tilgungsförderung nur bei Zahlung von Tilgungsleistungen auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich. Diese Möglichkeiten bestehen jedoch nur bis zum Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Private Altersvorsorge

I. Förderung durch Zulage und Sonderausgabenabzug 1. Begünstigter Personenkreis a) Allgemeines Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die persönlichen Voraussetzungen müssen im jeweiligen Beitragsjahr (Veranlagungszeitraum) zumindest während eines Teils des Jahres vorgelegen haben. b) Unmittelbar begünstigte Personen aa) Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvorsorge

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 3 – S 2015/22/10001 :001 vom 5. Oktober 2023 (BStBl 2023 I, 1726)[1] Zusammenfassung Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) sowie der Änderungen durch weitere Gesetze und aktueller BFH-Recht...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55c EStG

Rz. 152 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nr. 55c EStG sind Übertragungen von Altersvorsorgevermögen auf einen anderen auf den Namen des Zulageberechtigten lautenden Altersvorsorgevertrag (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchstabe b AltZertG) steuerfrei, soweit die Leistungen zu steuerpflichtigen Einkünften nach § 22 Nr. 5 EStG führen würden. Rz. 153 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Allgemeines

Rz. 246 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags ist nur aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag und die Tilgungsförderung nur bei Zahlung von Tilgungsleistungen auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich. Diese Möglichkeiten bestehen jedoch nur bis zum Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags. Der verei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Möglichkeiten der schädlichen Verwendung

Rz. 217 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine schädliche Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor: (Teil-)Kapitalauszahlung aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag an den Zulageberechtigten während der Ansparphase oder nach Beginn der Auszahlungsphase (§ 93 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG), soweit das Kapital nicht als Altersvorsor...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / I. Förderung durch Zulage und Sonderausgabenabzug

1. Begünstigter Personenkreis a) Allgemeines Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die persönlichen Voraussetzungen müssen im jeweiligen Beitragsjahr (Veranlagungszeitraum) zumindest während eines Teils des Jahres vorgelegen haben. b) Unmittelbar begünstigte Personen aa) Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG) und P...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Sonderfälle der Rückzahlung

a) Rechtslage ab dem 1. Januar 2023 Rz. 238 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ab Beginn der Auszahlungsphase treten bei Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates in der Regel die Folgen der schädlichen Verwendung ein. Eine Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates liegt vor, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Zulageberechtigten außerhalb der EU-/EWR-Staate...mehr